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    ++ CEW2 startet gerichtliches Freigabeverfahren ++ - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 01.02.06 11:01:49 von
    neuester Beitrag 01.02.06 11:17:18 von
    Beiträge: 3
    ID: 1.036.960
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      schrieb am 01.02.06 11:01:49
      Beitrag Nr. 1 ()
      ce CONSUMER ELECTRONIC startet gerichtliches Freigabeverfahren

      München, 01. Februar 2006: Die ce CONSUMER ELECTRONIC AG hat heute ein Freigabeverfahren für eine kurzfristige Umsetzung der auf der außerordentlichen Hauptversammlung am 07. Dezember 2005 beschlossenen Kapitalmaßnahmen beim Landgericht München eingeleitet. Obwohl gegen einzelne Tagesordnungspunkte Anfechtungsklagen eingereicht wurden, ist die Gesellschaft überzeugt, dass die vorgebrachten Vorwürfe haltlos sind.

      Dazu Michael Negel, Vorstand der ce CONSUMER ELECTRONIC AG: "Insgesamt sind uns bis heute sechs Anfechtungsklagen bekannt. Diese betreffen ausschließlich die Beschlüsse zu Tagesordnungspunkt 2 (Beschlussfassung über die Herabsetzung des Grundkapitals in vereinfachter Form unter gleichzeitiger Erhöhung des herabgesetzten Grundkapitals), zu Tagesordnungspunkt 3 (Wechsel des Börsensegments) und zu Tagesordnungspunkt 4 (Umwandlung von Namensaktien in Inhaberaktien). Unseres Erachtens sind die Klagen durchgehend unbegründet. Wir sind überzeugt, mit dem eingeleiteten Freigabeverfahren die von den ce-Aktionären mehrheitlich gefassten Beschlüsse schnell umsetzen zu können."

      Quelle:
      http://www.consumer.de/deu/index2.php4?,news_und_aktuelles,.…


      So long maxeddi
      Avatar
      schrieb am 01.02.06 11:03:30
      Beitrag Nr. 2 ()
      :eek::eek::eek:
      Avatar
      schrieb am 01.02.06 11:17:18
      Beitrag Nr. 3 ()
      Jetzt gibt es dazu folgendes zu sagen (aus einem CBB-thread) :

      Dann gibt es ja nach dem UMAG das Ermächtigungsverfahren.

      Und meint irgendeiner hier, dass sich ein Richter am Amtsgericht oder am Landgericht dafür einsetzen würde, dass die Aktionäre enteignet werden ? :look:

      Da müßte er ja dem BGH und dem Bundesverfassungsgericht widersprechen.

      Und da gibt es zwei nette Urteile: Makrotron und Moto-Meter

      Die grundsätzlichen Überlegungen von BGH und BVerfG: Für Makrotron und MotoMeter wurde eindeutig festgestellt, dass die Kleinanleger vor einer Enteignung geschützt werden müssen. Und daruf zielt der Hinweis ab, ein Richter am Amtsgericht wird einem Kapitalschnitt auf 0, der einer Enteignung entspricht bei Berücksichtigung der grundsätzlichen Rechtssprechung nicht zustimmen können.

      Und einen netten Beitrag dazu von unserem netten Herrn Dr. Heidel:

      http://www.anwaltverlag.de/leseprobe/3-8240-0543-3_LP.pdf


      Der Herr Negel scheint eine sehr schlechte juristische Beratung zu haben. :laugh:

      Aber er versucht noch seinen Hals zu retten.


      Lassen wir uns mal ganz enstpannt die Sache anschauen.

      Könnte es sein, dass der Herr Negel sich vor der nächsten HV noch schnell ein paar günstige Aktien (für die Aurelius z.B. ) sichern möchte ?

      Mit diesem Schritt, das Ermächtigungsverfahren anzusteuern, gefährdet der Herrn Negel übrigens das gesamte UMAG.

      Aber er trägt damit zur Rechtsfortbildung bei. Ist doch auch was.

      Insbesondere für die CBBler wird die Sache interessant.

      Weil CEW2 ist zuerst dran. Und dann kann man für CBB schon eine ganze Menge ableiten. :laugh: :look:


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