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    Psycho-Gutachter in Deutschland - Täterschutz vor Opferschutz - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 03.02.06 15:52:30 von
    neuester Beitrag 06.02.06 04:03:33 von
    Beiträge: 6
    ID: 1.037.769
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      schrieb am 03.02.06 15:52:30
      Beitrag Nr. 1 ()
      Warum werden in D eigentlich mit Vorliebe die Täter beschützt?
      Völlig verantwortungslos diese Gutachter!
      Psycho-Gutachter sollten haftbar gemacht werden können?



      „Bald bin ich frei...“
      Kinderschänder droht
      Mutter seines Opfers!

      Von J. BERGMANN, M. BIEDER und K. HENDRICH


      Mutter Kerstin Beyer hat Angst vor dem Sextäter, der ihren Sohn mißbrauchte



      Berlin – Jeden Tag blickt Kerstin Beyer jetzt auf den Kalender.
      Am 18. März soll Kinderschänder Jens A. (36) aus der Haft entlassen werden. Der Sextäter mißbrauchte ihren Sohn Daniel († 8) und zwei andere Kinder.

      Weil der Junge nach der Vergewaltigung um Hilfe schrie, wurde er vom Lebensgefährten (29) des Kinderschänders erwürgt.

      Die Tat geschah Weihnachten 1994. Im Jahr 1998 wurde der Vergewaltiger zu 7 Jahren und 11 Monaten Haft wegen sexuellen Mißbrauchs verurteilt. Bald hat er die Strafe abgesessen.



      Ein Drohbrief des Kinderschänders. Er gibt der Mutter seines Opfers die Schuld



      Bereut hat er nichts! Aus dem Knast schrieb er der Mutter sogar Drohbriefe. BILD liegen sie vor.

      Der Vergewaltiger schreibt: „Wie ich heute schon genau weiß, rückt der Zeitpunkt unserer Begegnung immer näher. Um dem gegen mich ausgesprochenen Urteil gerecht werden zu können, wird noch einiges zu tun sein, was sich mit Freuden erledigen lassen wird, denn immerhin hast Du noch nicht alles verloren, so wie ich.“



      Der kleine Daniel († 8) wurde vergewaltigt und ermordet



      Er gibt der Mutter die Schuld am Tod ihres Sohnes: „Hättest Du damalig auf Deine Rotzgöre ein wenig mehr Acht gegeben, könnte das Balg heute noch am Leben sein. Die Schuld daran trägst ganz alleine Du!“


      Heute sollte das Gericht über eine nachträgliche Sicherungsverwahrung für den Kinderschänder verhandeln. Er müßte dann für unbestimmte Zeit im Gefängnis bleiben.

      Doch zwei Gutachter stellten fest, „daß bei Jens A. kein Hang zur Begehung solcher Straftaten“ vorliegt, so der Anwalt des Täters. Der Gerichtstermin wurde abgesagt. Er darf raus
      Avatar
      schrieb am 03.02.06 17:27:05
      Beitrag Nr. 2 ()
      bleibt zu hoffen das man wenigstens ein paar tausend euro in personenschutz investiert und den täter dann auf frischer tat ertappt.

      ansonsten kann man rechtlich nicht viel machen,aber personenschutz sollte in solchen fällen obligatorisch sein.
      Avatar
      schrieb am 03.02.06 20:15:30
      Beitrag Nr. 3 ()
      So eine Type einsperren und Schlüssel wegwerfen. Ist leider in unserem Staat nicht möglich. Deshalb Gutachter mehr zur Verantwortung ziehen wenn wieder einmal ein Fehlurteil gefällt wird.
      Avatar
      schrieb am 04.02.06 15:50:37
      Beitrag Nr. 4 ()
      Was soll nach Deiner Auffassung die deutsche Rechtsprechung nun tun?

      Die Experten der "Bild"-Zeitung als Konsultanten bestellen?
      Avatar
      schrieb am 04.02.06 19:11:16
      Beitrag Nr. 5 ()
      [posting]20.042.666 von 887766 am 04.02.06 15:50:37[/posting]Der Bildchefredakteur hat Jens A. sicherlich 1000€ pro Brief bezahlt.
      Schließlich bringt die Schlagzeiel das Hundertfache ;)

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      Avatar
      schrieb am 06.02.06 04:03:33
      Beitrag Nr. 6 ()
      opferschutz vor täterschutz !!!! uiuiuiuiuiuiu

      wenn das kommt ! L O L !! gehen 99 % unserer politiker in den knast und verlieren alle ihre erworbenen ansprüche !!!

      ein segen für dieses land

      noch fragen ?????


      amen


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