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    Steuerrückerstattung möglich? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 10.02.06 09:31:10 von
    neuester Beitrag 10.02.06 10:49:18 von
    Beiträge: 3
    ID: 1.039.363
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      Avatar
      schrieb am 10.02.06 09:31:10
      Beitrag Nr. 1 ()
      ich hab mal eine Frage an die Steuerexperten hier im Board:


      Im öffentlichen Dienst bezahlt man Beiträge für eine Pflichtversicherung (Altersvorsorge über die VBL). Dabei tragen sowohl der AN als auch der AG einen gewissen Prozentsatz. Selbstverständlich wird der AG-Anteil versteuert und erhöht somit mein steuerpflichtiges Bruttoeinkommen um diesen Betrag.

      Da ich nun nicht mehr im öfftl. Dienst tätig bin und sich wegen der kurzen Zeit das freiwillige Weiterlaufen der Zusatzversicherung nicht lohnt hab ich sie gekündigt und mir den Betrag auszahlen lassen. Da aber nur der AN-Betrag ausgezahlt wir hier nun meine Frage:

      Kann ich die Steuern, die ich anteilig für den AG-Betrag bezahlt habe nun über den Lohnsteuerjahresausgleich zurückfordern? Es ist zwar nicht besonders viel, vielleicht 250€ aber immerhin...

      vielen Dank für Hinweise:)
      Avatar
      schrieb am 10.02.06 10:27:30
      Beitrag Nr. 2 ()
      Wenn du den ausgezahlten Betrag erst einmal versteuerst ist eine Gegenrechnung wohl möglich?
      Avatar
      schrieb am 10.02.06 10:49:18
      Beitrag Nr. 3 ()
      der nach der Kündigung ausgezahlte Gesamtbetrag wurde bereits versteuert, als er mir vom Lohn abgezogen wurde. Zusätzlich mußte ich jedoch für den AG Anteil Steuern bezahlen. Da mir dieser AG-Anteil aber nach der Kündigung nicht ausgezahlt, sondern von der VBL einbehalten wurde, würde es mich nun interessieren, ob die dafür gezahlten Steuern erstattet werden können. Schließlich habe ich ja von diesem AG-Anteil nun nichts mehr, aber dafür Steuern gezahlt.


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