checkAd

    Spekulationssteuer->Änderung kommt später :-) - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 16.02.06 22:11:06 von
    neuester Beitrag 19.11.06 17:52:43 von
    Beiträge: 131
    ID: 1.041.058
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 13.256
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 16.02.06 22:11:06
      Beitrag Nr. 1 ()
      Die Besteuerung privater Veräußerungsgewinne soll sich nun doch erst ab 2008 ändern => also ein Jahr später als geplant.
      Bisher bleiben Gewinne bei Wertpapieren steuerfrei ,wenn Anleger ihre Aktien mindestens ein Jahr halten.
      Künftig soll diese Frist entfallen, die Gewinne sollen stattdessen pauschal besteuert werden - beispielsweise mit 20 Prozent. Anleger, die bereits investiert haben und Gewinne verbuchen, hätten durch die Verschiebung länger Zeit, steuerfrei zu verkaufen - ein Vorteil, wenn sie weitere Kurssteigerungen erwarten. Selbst wer jetzt erst Wertpapiere kauft, hätte noch mehr als ein Jahr Zeit, sie wieder zu veräußern und so Gewinne steuerfrei einzustreichen.

      ABER VORSICHT : Die Verschiebung ist noch nicht fest beschlossen.

      [Quelle: Focus Heft Nr. 7/2006]

      MfG KNORPEL ;););)
      Avatar
      schrieb am 16.02.06 22:57:21
      Beitrag Nr. 2 ()
      na hoffen wir es mal.... die umsetzung ist wohl zu kompliziert..... warum erzählen die eigentlich nichts wie sie zukünftig verluste handhaben wollen ? :confused::confused: -> das ist das interessanteste thema an der geschichte
      Avatar
      schrieb am 16.02.06 23:01:20
      Beitrag Nr. 3 ()
      [posting]20.246.558 von Boersenkrieger am 16.02.06 22:57:21[/posting]:laugh: So wie ich unsere Obergangster kenne, bleibste darauf sitzen... :laugh::cry::mad:
      Avatar
      schrieb am 17.02.06 00:00:20
      Beitrag Nr. 4 ()
      [posting]20.246.602 von lassmichrein am 16.02.06 23:01:20[/posting]dann such ich mir nen job in ösiland oder schweiz :laugh:
      wenn man etwas geld hat ist sowieso flucht angesagt bevor hier die lichter völlig ausgehen
      Avatar
      schrieb am 17.02.06 00:40:18
      Beitrag Nr. 5 ()
      @4

      ...dann beeil dich mal. vielleicht wird ja auswandern
      demnächst verboten....... :p


      http://www.auswandern.de/ :laugh:



      gruß
      hb

      Trading Spotlight

      Anzeige
      InnoCan Pharma
      0,1900EUR +2,98 %
      Aktie kollabiert! Hier der potentielle Nutznießer! mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 17.02.06 07:13:39
      Beitrag Nr. 6 ()
      Auswandern wird nicht verboten, sofern du die Auswanderungsbewilligungssteuer bezahlst. Die kommt ab
      2008 und beträgt pauschal 50 % deines Vermögens.
      Quelle: Focus 10/2007
      Avatar
      schrieb am 17.02.06 08:47:58
      Beitrag Nr. 7 ()
      dann heißt Auswandern wieder Republikflucht und du darfst nur noch in Koffer mit persönlichen Sachen mitnehmen, alles andere wird konfisziert:laugh:
      Avatar
      schrieb am 17.02.06 10:35:19
      Beitrag Nr. 8 ()
      Vermutlich wird die Reichsfluchtsteuer wieder eingeführt.
      Avatar
      schrieb am 17.02.06 20:06:01
      Beitrag Nr. 9 ()
      Die Seite

      Auswandern.de

      wurde auf Anraten des für Auswanderungsfragen zuständigen Bundesverwaltungsamtes zur Neugestaltung vorläufig offline gesetzt.

      Wir bitten um Ihr Verständnis.
      Avatar
      schrieb am 17.02.06 21:17:52
      Beitrag Nr. 10 ()
      [posting]20.262.955 von KNORPEL am 17.02.06 20:06:01[/posting]:laugh:
      Avatar
      schrieb am 18.02.06 11:24:19
      Beitrag Nr. 11 ()
      Avatar
      schrieb am 18.02.06 11:59:01
      Beitrag Nr. 12 ()
      Hab auch noch einen Artikel im HANDELSBLATT gefunden :

      http://www.handelsblatt.com/pshb?fn=tt&sfn=go&id=1187908


      Knorpel :cool::cool::cool:
      Avatar
      schrieb am 18.02.06 12:22:47
      Beitrag Nr. 13 ()
      HANDELSBLATT, Donnerstag, 09. Februar 2006, 14:24 Uhr


      Überlegungen in Regierung und Koalition


      Neue Spekulationssteuer wohl erst 2008


      Die große Koalition erwägt, die generelle Besteuerung von Veräußerungsgewinnen um ein Jahr zu verschieben: Nach übereinstimmenden Berichten aus Regierungskreisen wird überlegt, die Änderung erst Anfang 2008 zusammen in Kraft treten zu lassen.


      Wertpapierhändler an der Frankfurter Börse. Foto: dpa

      HB BERLIN. Die Nachrichtenagentur Reuters beruft sich auf nicht näher bezeichnete Regierungskreise, die Deutsche Presse-Agentur (dpa) auf Quellen im Bundesfinanzministerium und in der Koalition.

      Union und SPD hatten im Koalitionsvertrag vereinbart, schon von 2007 an Veräußerungsgewinne aus Wertpapieren und Immobilien pauschal zu besteuern. Die Rede war bisher von einem Satz von 20 Prozent. Zurzeit sind Gewinne aus Aktienverkäufen nach einem Jahr und solche aus Immobilienverkäufen nach zehn Jahren steuerfrei.

      Überlegungen in den Koalitionsfraktionen und auch in der Regierung gingen dazu hin, die generelle Besteuerung von Veräußerungsgewinnen zusammen mit der großen Reform der Unternehmensbesteuerung Anfang 2008 in Kraft treten zu lassen, hieß es weiter.

      Auch Finanzpolitiker der Union hatten kürzlich dafür plädiert, die Besteuerung von Veräußerungsgewinnen und die Unternehmenssteuerreform „parallel“ zu bearbeiten. Es müsse geprüft werden, ob es sinnvoll sei, die Spekulationsfristen für Gewinne aus Aktien und Immobilienverkäufen bereits Anfang 2007 abzuschaffen und eine generelle Steuerpflicht einzuführen, hieß es. Es bestehe ein enger Zusammenhang zwischen der Besteuerung von Unternehmen, Kapitalerträgen sowie von Veräußerungsgewinnen.

      Die Bundesregierung will dem Vernehmen nach frühestens im Herbst entscheiden, ob in Deutschland eine Abgeltungssteuer auf private Kapitalerträge eingeführt wird. Dabei führt das kontoführende Geldinstitut die Steuerschuld direkt und unabhängig vom Einkommensteuersatz ihres Kunden an den Fiskus ab. Sie muss also zum künftigen Einkommen- und Unternehmensteuerrecht passen.

      Nach früheren Angaben des stellvertretenden Vorsitzenden der Unionsfraktion im Bundestag, Michael Meister, soll bei der Änderung der Besteuerung von Veräußerungsgewinnen zwischen Neu- und Altfällen unterschieden werden. Dieser Bestandschutz sei notwendig, um Anleger, die vor der Neuregelung im Glauben auf eine Steuerfreiheit Aktien oder Immobilien gekauft haben, nicht zu schädigen. Dazu seien zwei Möglichkeiten denkbar. Entweder werden nur die Wertsteigerungen besteuert, die nach Inkrafttreten der Neuregelung entstehen. Eine andere Möglichkeit wäre, lediglich Aktien und Immobilien den neuen Steuerregeln zu unterwerfen, die nach Anfang 2007 gekauft werden. Für alle vorherigen Käufe würde dann weiter das alte Recht gelten.
      Avatar
      schrieb am 18.02.06 14:14:05
      Beitrag Nr. 14 ()
      und wieder steht mal nicht über VERLUSTE :eek:

      realistisch ist es in einem jahr 20.000 € aus gewinnen zu erzielen und 10.000 € in den sand zu setzen -> 10.000 € gewinn wenn die besteuert werden -> ok ...aber wenn nur einzelne gewinnpositionen gemeint sind dann -> katastrophe... das bedeutet daß man für jeden verlust einen deutlich höheren gewinn landen muss um ihn auszugleichen.

      meine strategie wäre dann nur noch extrem kurzfristig zu zocken um größere verlustposis zu vermeiden
      Avatar
      schrieb am 18.02.06 15:39:14
      Beitrag Nr. 15 ()
      [posting]20.269.722 von Boersenkrieger am 18.02.06 14:14:05[/posting]Schreckgespenst Spekulationssteuer (3)

      Von Lutz Reiche

      Neuregelung bereits zum 1. Januar 2007 möglich

      So bleiben derzeit viele Fragen auch unbeantwortet. Zwar wird eine mögliche Abgeltungssteuer in einem Atemzug mit der für das Jahr 2008 geplanten Unternehmensteuerreform diskutiert, was laut Fink "vernünftig" wäre. Spekulationen halten aber auch eine Regelung bereits zum 1. Januar 2007 für möglich. Damit stellt sich die Frage: Gilt das nur für Veräußerungsgewinne ab diesem Tag?


      [M] DPA ; manager-magazin.de

      Großansicht

      "Aufgepasst": Langfristiges Vorsorgesparen darf nicht zusätzlich belastet werden, warnt die Investmentbranche


      Bei Wertpapieren lässt sich ein Veräußerungsgewinn zu einem bestimmten Stichtag leicht feststellen. Doch wie sicher ist die Stichtagsbewertung einer einzelnen Immobilie?

      Unklar ist ebenso die Verrechnung von Verlusten mit möglichen Gewinnen aus Wertpapiergeschäften. Wer die Besteuerung von Gewinnen zulasse, müsse auch die Verrechnung mit Verlusten gewähren, sagt Fink. Unbestimmt ist auch, ob bei einer pauschalen Abgeltungssteuer noch das Halbeinkünfteverfahren zum Zuge kommt und ob Freigrenzen oder Freibeträge überhaupt noch gewährt werden.

      Langfristiges Vorsorgesparen, sei es nun über Fonds, die Direktanlage oder andere Instrumente, dürfe aber auf keinen Fall mit einer zusätzlichen Steuer belastet werden, fordert der BVI. Dies würde sämtliche Bemühungen in der Vergangenheit, die Bürger zu mehr privater Altersvorsorge zu ermuntern, konterkarieren, mahnt Fink.

      Dazu ein Rechenbeispiel: Wer 30 Jahre lang jeden Monat rund 100 Euro in einen Fondssparplan investiert hat - also insgesamt 36.000 Euro - hätte Ende September dieses Jahres über ein Vermögen von 148.000 Euro verfügen können. Bei einer Abgeltungssteuer von 20 Prozent kassierte der Fiskus dann aber - leider, leider - rund 30.000 Euro ab und das pünktlich zum Renteneintritt.

      Die USA könnten ein Beispiel geben

      Im Ausland ist die Besteuerung von Kursgewinnen übliche Praxis. In den USA zum Beispiel gebe es allerdings speziell für die Altersvorsorge "riesige Freibeträge", sagt Fink. Zudem würden Kursgewinne auf Wertpapiere je nach Verkaufszeitpunkt gestaffelt besteuert: Je später ein Investor oder Vorsorgesparer seine Papiere verkauft, desto geringer ist die Steuer. Dies könnte auch ein mögliches Modell für Vorsorgesparer hier zu Lande sein. Könnte - ob es so kommt, wer weiß das schon.
      Avatar
      schrieb am 18.02.06 16:08:55
      Beitrag Nr. 16 ()
      [posting]20.270.275 von KNORPEL am 18.02.06 15:39:14[/posting]ich denke daß es dem fiskus am liebsten wäre veräußerungsgewinne für 2006 oder sogar noch 2005 auch zu versteuern. der haken an der sache ist dann aber, daß es fälle geben würde wo leute ihre häsuer nicht mehr abzahlen könnten oder gar schulden hätten, deswegn wird es nicht durchführbar sein, da der staat dafür aufkommen müßte. insofern sehe ich da wenig gefahr... verluste nicht zu berücksichtigen wäre auch verfassungswidrig. so würde jemand der 60.000 € gewinn und 60.000 € verlust gemacht hat vor 12.000 € schulden stehen, ohne sein eigenes zutun. -> kein wunder die verschiebung, da so nicht durchsetzbar. in der finanzwelt wird sowieso schon lange drüber gelacht
      Avatar
      schrieb am 18.02.06 16:11:22
      Beitrag Nr. 17 ()
      das einfachste wäre eine umsatzsteuer... bei jedem kauf und verkauf von aktien einfach 20% mehr zahlen. ich denke da könnte jeder zufrieden sein. der aktionär könnte frei handeln und müßte nicht immer verluste in kauf nehmen um evtl. etwas mehr an steuern zu sparen und der fiskus würde einiges verdienen, vermutlich mehr als bei der gewinnsteuer... außerdem ist sowieso mit schlechteren börsenzeiten zu rechnen.
      Avatar
      schrieb am 18.02.06 18:46:09
      Beitrag Nr. 18 ()
      das Beste wäre, wenn alles so bleibt wie es ist.

      BG
      auris
      Avatar
      schrieb am 18.02.06 19:43:40
      Beitrag Nr. 19 ()
      [posting]20.271.544 von aurisinterna am 18.02.06 18:46:09[/posting]naja ich weiß auch nicht... das zwingt mich eben zu oft aktien zu halten die kurzfristig übertrieben bewertet sind, da würde ich zu oft gern verkaufen und nach 2 wochen wieder rein oder so
      Avatar
      schrieb am 20.02.06 00:08:30
      Beitrag Nr. 20 ()
      mach ich einen denkfehler? :confused::confused::confused:

      Verluste sind doch gar nicht tragisch,
      wenn du sie (wie bisher)gegenrechnen kannst und dadurch die Versteuerung der Gewinne minderst- oder?

      -ob Halbeinkünfteverfahren oder nicht, spielt keine Rolle da es ja die Gewinne wie Verluste betrifft-

      pfulla
      Avatar
      schrieb am 20.02.06 00:32:21
      Beitrag Nr. 21 ()
      [posting]20.283.751 von pfulla am 20.02.06 00:08:30[/posting]klar... schon richtig... wenn man verluste hat zum gegenrechnen :D

      -> es geht grad vor allem wie es in zukunft aussehen soll falls die spekusteuer fällt mit pauschalbesteuerung
      Avatar
      schrieb am 21.02.06 00:41:17
      Beitrag Nr. 22 ()
      [posting]20.271.544 von aurisinterna am 18.02.06 18:46:09[/posting]also ich hielte es auch für das beste, wenn es so bleibt, wie es ist. aber es müsste gewährleistet sein, dass alle gleich behandelt würden. heißt: es darf keine schlupflöcher mehr geben. weder für klein- noch für großanleger.

      wer soll das kontrollieren? die kontenabfrage bringt da wohl nicht viel. gefordert wären die banken, die dem FA den weg einer spekulation vom anfang bis zum ende melden müssten.

      beispiel (gilt für standardwerte, nicht OS oder anderes hochspekulatives):

      ich kaufe für z.b. Euro 50.000,-- die aktie xyz bei bank A (einer von vielen weiteren depotbeständen).

      dann übertrage ich den bestand an aktien xyz auf mein bestehendes depot bei Bank B (auch hier weitere depotbestände).

      ich lasse das depot bei bank B auf den namen meiner volljährigen tochter 1(die den namen ihres ehemannes trägt) umschreiben. diese überträgt die aktien xyz auf ihr depot bei der bank C (das auch mehrere positionen enthält).

      anschließend lässt meine tochter 1 das depot bei bank B auf den namen ihrer mutter, also meiner frau (sie trägt einen doppelnamen, ihr mädchenname ist vorangestellt), umschreiben (die aktien xyz sind ja jetzt bei bank C). da die restlichen positionen bei bank B gut im plus und außerhalb der spekufrist sind, verkauft meine frau alles und löst das depot bei bank B auf.

      nun überträgt meine tochter 1 die aktien xyz (bei bank C) auf ihr neu eingerichtetes depot bei der bank D. nachdem dies geschehen ist, lässt sie das depot bei bank D auf meinen namen umschreiben. ich habe somit wieder meine seinerzeit erworbenen aktien xyz im bestand. inzwischen haben sich die dinger nach gut 10 monaten prächtig entwickelt. nun übertrage ich die aktien xyz in mein neues depot bei bank E.

      das neue depot bei bank E lasse ich jetzt auf meine tochter 2(die den hausnamen ihres mannes übernommen hat) umschreiben. diese verkauft die aktien xyz, die eine fulminante performance hinter sich haben und nach 11 monaten einen gegenwert von rd. 120.000-- Euro darstellen, weil sich abzeichnet, dass der kurs überhitzt ist.... bis auf eine aktie, damit das depot erhalten bleibt.

      dieses depot überträgt sie dann auf mich, damit ich es letztendlich auf meinen sohn 3, der sinnigerweise nicht meinen vornamen trägt und den hausnamen seiner frau übernommen hat, umschreiben lasse. mein sohn 3 überträgt dann dieses depot auf seine inzwischen verheiratete tochter (name des ehemannes), die die restliche aktie verkauft und das depot auflöst.


      mal ehrlich: welche bank, geschweige denn welches finanzamt mit kontenabfragen, kann diesen weg nachvollziehen???

      natürlich, es ist ein willkürlich gewähltes beispiel, bei dem für den anleger alles gut geht, was den kurs betrifft.


      es geht einfach darum:

      es gibt keine generelle kontrolle bei privaten veräußerungsgeschäften außer bei immobilien, da hier jeder erwerbsvorgang dem FA zu melden ist.

      wie sieht es denn bei einem angehenden KfZ-meister aus, der unfallautos aufkauft, sie in der freizeit aufmöbelt und anschließend "von privat" mit gewinn weiterverkauft? ist der überprüfbar? natürlich nicht. aber der wird verschont mangels verfolgungsmöglichkeit.

      solange es keine gleichbehandlung gibt, darf auch keine spekusteuer auf derartige geschäfte erhoben werden.


      viele grüße

      TCR
      Avatar
      schrieb am 21.02.06 11:46:01
      Beitrag Nr. 23 ()
      zu #22

      Erstens funktioniert das nicht, weil bestehende Konten nicht einfach auf den Namen Dritter "umgeschrieben" werden können.

      Zweitens funktioniert das nicht, weil sämtliche Überträge in der von der Bank zu erstellenden Jahresbescheinigung gem. §23c EStG enthalten sind

      Drittens haben alle Beteiligten in den zehn Monaten schon mehrfach Besuch von der Kripo gehabt, da bei den vorgeschlagenen Transaktionen jede Bank, die ihrer gesetzlichen Verpflichtung nachkommt, Verdachtsanzeige wegen Geldwäsche stellen muß (übrigens: die ganze vorgeschlagene Prozedur wäre nichts anderes als Geldwäsche).

      Gruß
      NmA
      Avatar
      schrieb am 22.02.06 00:58:36
      Beitrag Nr. 24 ()
      [posting]20.303.624 von NiemehrArm am 21.02.06 11:46:01[/posting]# 23

      :D

      zu 1.): selbstverständlich können bestehende konten auf "dritte" umgeschrieben werden. natürlich müssen die beteiligten beide unterschreiben. gilt auch für depots, von denen hier die rede ist.

      zu 2.): ich weiß nicht genau, was in der jahresbescheinigung steht. überträge mögen zwar drin sein, depotumschreibungen aber auch? beachte bitte auch die zeitliche reihenfolge.

      zu 3.): nun frage ich dich ernsthaft, was das mit geldwäsche zu tun haben soll. das ganze geschieht mit einsatz von legalem geld. da gibt es keine kripo, denn für die bank ist kein ansatz für geldwäsche da. es wird ja kein geld übertragen, das illegal eingeschleust wurde. es werden legale depoptwerte übertragen oder auf andere namen umgeschrieben. das GWG soll helfen, illegales geld aufzudecken (z.b. aus drogengeschäften). und was wäre, wenn das ganze nicht mit einem eklatanten gewinn, sondern aufgrund eines börsencrashs im letzten monat mit einem verlust enden würde? würdest du dann immer noch von geldwäsche reden? das zuerst eingesetzte geld war legal. google mal mit "geldwäsche", dann weißt du mehr, jungbanker.


      kurzum, ich wollte eigentlich mit dem beispiel nur darstellen, dass mit all den neuen instrumenten keine gleichbehandlung der steuerpflichtigen ohne größten technischen und unbezahlbaren aufwand möglich ist. daher bleibe ich bei meinem fazit:

      solange es keine gleichbehandlung gibt, darf auch keine spekusteuer auf derartige geschäfte erhoben werden.

      gruß

      TCR
      Avatar
      schrieb am 26.02.06 10:46:07
      Beitrag Nr. 25 ()
      Hallo alle,


      stimmt es, daß bei der geplanten Neurreglung das Halbeinkünfteverfahren bestehen bleibt.



      BG
      auris
      Avatar
      schrieb am 26.02.06 15:50:37
      Beitrag Nr. 26 ()
      Sieh dir mal Handel in deutschen Pennystocks im Cent-Bereich an.

      Ich denke mit etwas Organisation und Intelligenz
      lassen sich hier beliebig Gewinne und Verluste erzeugen.
      also z.B. steuerfreie Gewinne und steuerpflichtige Verluste.

      Allerdings bezweifel ich, das das die grossen Fische das nötig haben-die haben eh alles im Ausland laufen-und bei Abschaffung des Hev würde auch der Rest dahin abwandern..
      Avatar
      schrieb am 26.02.06 16:10:06
      Beitrag Nr. 27 ()
      [posting]20.392.113 von Freibauer am 26.02.06 15:50:37[/posting]die großen fische wandern ab... hätte ich ca 2 mio € wär ich auch weg. das ist halt das was der staat nicht blickt. sie schaffen mit härteren regeln nicht mehr steuern rein. es muss gerecht zugehen und der aktienhandel dient der altersvorsorge.
      HEV und gegenrechnen von verlusten wäre ok.... die jahresfrist macht überhaupt keinen sinn. man hält seine aktien nur obwohl man weiß daß sie fallen werden weil man hofft daß sie nicht so stark fallen, daß man steuerfrei rauskommt.

      beispiele hab ich wirklich genug im depot liegen. ...man hat den berühmten +30-40% tag und die aktie ohnehin schon vorher deutlich im plus und weiß genau daß übertrieben würde, normalerweise raus damit und nach ein paar wochen wieder rein, dank spekusteuer eben nicht.... da muss ich mich an einen politiker erinnern, der meint mal er würde sich darüber ärgern, daß die meisten immer nur danach handeln um möglichst wenig steuern zu zahlen anstatt nach erfolgsoptimierung. -> was erwartet der eigentlich :confused:
      Avatar
      schrieb am 26.02.06 18:01:22
      Beitrag Nr. 28 ()
      Hi alle,
      warum kann mir niemand auf die Frage antworten.
      Ich habe gehört, daß das Halbeinkünfteverfahren auch nach der Neurreglung noch bestehen bleiben soll.
      Stimmt das?


      MFG
      auris
      Avatar
      schrieb am 26.02.06 18:24:43
      Beitrag Nr. 29 ()
      [posting]20.393.178 von aurisinterna am 26.02.06 18:01:22[/posting]woher hast du das mit dem HEV ?
      gerüchtemäßig hab ich schon beides gehört und bin eigentlich nur verwirrt dadurch
      Avatar
      schrieb am 26.02.06 18:25:15
      Beitrag Nr. 30 ()
      was das einfachste wäre.... eien umsatzsteuer, so daß jeder order 5 euro mehr kostet
      Avatar
      schrieb am 26.02.06 18:28:07
      Beitrag Nr. 31 ()
      der staat hat doch sowieso nicht viel davon

      - berücksichtigung von verlusten:
      da genauso viele gewinnen wie verlieren an der börse und jeder steuermäßig darauf achten würde macht der staat nicht viel geld damit

      - keine berücksichtigung von verlusten
      treibt noch mehr wohlhabendere bürger ins ausland. ein schuss ins eigene bein wenn noch mehr geld abfließt

      - wie bisher
      nun denn ;)

      ==> umsatzsteuer wäre das beste für staat und bürger... man könnteendlich so handeln wie man es für richtig hält ohne die steuer zu berücksichtigen... kauf und verkauf nach lust und laune sozusagen
      Avatar
      schrieb am 26.02.06 19:02:23
      Beitrag Nr. 32 ()
      HANDELSBLATT, Samstag, 18. Februar 2006

      Vieles deutet darauf hin, dass ein alter Plan der rot-grünen Regierung wieder belebt wird. Der sah 2002 vor, ab einem Stichtag alle Verkaufsgewinne zu besteuern - egal, wann die Papiere gekauft wurden. "Die Koalition wird dieses Modell wohl aus der Schublade holen", vermutet Martin Krause, Anwalt bei der Kanzlei Linklaters in Frankfurt. Auch Anwalt und Steuerberater Ingo Kleutgens von der Kanzlei Mayer, Brown, Rowe & Maw glaubt, dass von 2007 an "alle Verkäufe unabhängig vom Kaufzeitpunkt steuerpflichtig sind".

      Das würde auch Anleger treffen, die ihre Papiere schon Jahre halten und beim damaligen Kauf von ganz anderen Regeln ausgingen. Um den Protest einzudämmen, könnte Schwarz-Rot moderate Steuersätze vorschlagen - so wie vor gut drei Jahren der damalige Finanzminister Hans Eichel. Sein Modell sah vor, dass das Finanzamt bei alten Aktien pauschal zehn Prozent des Verkaufserlöses als Gewinn ansetzt. Auf diesen sollten dann unabhängig vom persönlichen Steuersatz 15 Prozent Steuern fällig sein (also 1,5 Prozent Steuer auf den Verkaufspreis). Wer einen niedrigeren Gewinn oder gar einen Verlust erzielt, müsste den tatsächlichen Kaufpreis nachweisen. An diesem Konzept werden die Großkoalitionäre wohl nur noch die Zahlen verändern, im Gespräch ein Steuersatz von 20 Prozent (effektiv 2,0 Prozent).
      Avatar
      schrieb am 26.02.06 21:17:45
      Beitrag Nr. 33 ()
      [posting]20.393.657 von TradersNation am 26.02.06 19:02:23[/posting]was dann in zukunft bedeuten würde:

      jemand macht mit aktien 50.000 € gewinn und 45.000 € verlust: statt zusatzverdienst von 5.000 € macht er 5.000 € verlust. das heißt dann möglichst viel knete ansammeln und ciao deutschland... kein wunder daß wir uns nicht mehr vermehren wollen ;)
      Avatar
      schrieb am 26.02.06 21:49:30
      Beitrag Nr. 34 ()
      [posting]20.303.624 von NiemehrArm am 21.02.06 11:46:01[/posting]Zweitens funktioniert das nicht, weil sämtliche Überträge in der von der Bank zu erstellenden Jahresbescheinigung gem. §23c EStG enthalten sind

      Gibt es dafür eine Quelle?
      Avatar
      schrieb am 26.02.06 22:09:55
      Beitrag Nr. 35 ()
      Das mit den 20% ist die reine Verarsche, falls Verluste echt nicht gegengerechnet werden. Einer der dauerhaft tradet im Jahr weiß, daß er auch viele Verlustposis einfährt und es nur darum geht einige Gewinnposis mehr zu haben.. da würde der Steuersatz schnell auf 50% bis 200% in meinem Beispiel steigen. Kann ich mir eigentlich nicht vorstellen, daß es so knallhart durchgezogen wird. Ist doch klar, daß man so vermögendere Trader bei denen es sich lohnen würde ins Ausland vertreibt und noch mehr Geld wegfließt.
      Avatar
      schrieb am 26.02.06 22:46:20
      Beitrag Nr. 36 ()
      Hi Böresenkrieger,

      natürlich ist die gesamt Neuregelung der Aktienbrsteuerung Nur Abzockerrei und niemand wehrt sich.
      Dabei bigt es nur xa. 3 $ Börsianer in Deutschland.
      USA ist eine AKtienkulur.
      Hoffentlich geht der Schuiß der Bundesregierung nach hinten los.
      Ich versteh manche User nicht, die die Neuregelung noch o.k. finden.

      Gewinne müssen doch aus mit Verlusten gegengerechnet werden können.

      Das mit dem Halbeinkünfteverfahren ( soll künftig auch bleiben) hat mir ein BAnker von Consors letzte Woche gesagt.
      Ich glaube es nicht so richtig.
      Der Sparerfreibetrag soll auch gekürzt werden.

      Eine rückwirkende Steuer für ältere Aktien wäre echt das Allerletzte.


      BG
      auris
      Avatar
      schrieb am 26.02.06 22:53:51
      Beitrag Nr. 37 ()
      [posting]20.395.068 von aurisinterna am 26.02.06 22:46:20[/posting]ich glaube vielen ist das gar nicht so klar, was das mit den Verlusten bei Nichtgegenrechnung bedeutet...

      Wie meinst Du das mit dem HEV ??
      (schon klar aber ich kann´s kaum glauben)

      Bsp.: 10.000 € kaufpreis für aktien, Verkauf bei 30.000 €
      macht 20.000 € Gewinn -> 10.000 € steuerfrei, 10.000 € mit 20% versteuert macht reingewinn von 18.000 €

      alles korrekt ?
      Avatar
      schrieb am 27.02.06 09:41:44
      Beitrag Nr. 38 ()
      Hallo Börserjäger,

      die Rechnung wäre korrekt.

      ICh finde nichts im Net über die geplante REgelung, was das Halbeinkünfteverfahren betrifft.
      Es steht aber auch nirgends, daß das HEV künftig wegfallen soll.
      Der Sparerfreibetrag wird bald auch auf 0 sein, wenn daß so weitergeht.

      Auch wenn das Halbeinkünfteverfahren bei einer Neuregelung bestehen bleiben würde, so wäre es nur ein schwacher Trost für alle Aktionäre.
      Man kann heutzutage kaum noch Aktien 10 JAhre halten, ohne umzuschichten. Prof Dr. Otte schichtet ca 30% aller Aktien nach ca. 1 Jahr um.
      Vorher hat man die Aktionäre angelockt ( nah 1 Jahr steuerfrei )und gepredigt sie sollen langfristig was für die Altersvorsorge tun. Jetzt soll abgezockt werden.


      Alle müßten durch Proteste dafür sorgen, daß die alte REgelng bleibt.
      Vielleicht richte ich einen Brief an Frau MErkel, auch wenn ein einzelnes Schreiben nicht viel bewirken wird.

      BG
      auris
      Avatar
      schrieb am 27.02.06 09:48:54
      Beitrag Nr. 39 ()
      Hi Börsenjäger,

      Du hast Recht.
      Das ist den meisten nicht klar mit der Verlustgegenrechnung.


      Zocker machen kurzfristig eh nicht so große Gewinne ( Otte hat dazu mal einen tollen Beitrag bei Privatinvestor geschrieben. Kurzfristig an der Börse zu gewinnen ist selten in schlechten Börsenphasen möglich.
      Auch in guten Phasen kann die REchnung nicht aufgehen.
      Jedoch ist die Chance in guten Phasen für den Zocker viel höher.

      Aktien und Börsen sind eigentlich nur langfristig berechenbar.
      Das war früher so und ist auch heute noch so.
      Avatar
      schrieb am 27.02.06 09:50:25
      Beitrag Nr. 40 ()
      Zu #34:
      Gemeint ist § 24 c EStG:
      § 24c

      Jahresbescheinigung über Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne aus Finanzanlagen

      Kreditinstitute oder Finanzdienstleistungsinstitute, die nach § 45a zur Ausstellung von Steuerbescheinigungen berechtigt sind, sowie Wertpapierhandelsunternehmen und Wertpapierhandelsbanken haben dem Gläubiger der Kapitalerträge oder dem Hinterleger der Wertpapiere für alle bei ihnen geführten Wertpapierdepots und Konten eine zusammenfassende Jahresbescheinigung nach amtlich vorgeschriebenem Muster auszustellen, die die für die Besteuerung nach den §§ 20 und 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 bis 4 erforderlichen Angaben enthält.
      Avatar
      schrieb am 27.02.06 11:17:33
      Beitrag Nr. 41 ()
      Hallo Plutokrat,

      ich habe mich da wohl etwas unsauber ausgedrückt. Überträge werden von der Jahresbescheinigung zunächst nicht erfasst, da dieselbe ja Veräusserungsgeschäfte bescheinigen soll. Das sind Überträge zugegebenermaßen ja nicht...

      Über einen Umweg wirds dann aber doch relevant: Sofern bei einem Veräußerungsgeschäft von der Bank die Anschaffungsdaten nicht festgestellt werden können, findet dieser Verkauf immer Eingang in die JB. Es liegt dann am Steuerpflichtigen nachzuweisen, dass diese Transaktion nicht in die 12-Monatsfrist fällt.Bei der Konstruktion vom
      Castrop-Rauxeler beißen damit spätestens den (vor)letzten in der Kette die Hunde.

      Gruß
      NmA
      Avatar
      schrieb am 27.02.06 23:10:22
      Beitrag Nr. 42 ()
      [posting]20.397.551 von aurisinterna am 27.02.06 09:41:44[/posting]Vorher hat man die Aktionäre angelockt ( nah 1 Jahr steuerfrei )und gepredigt sie sollen langfristig was für die Altersvorsorge tun

      wobei das auch schwachsinn ist/war..... sinn der sache war wohl, man solle nicht nur kurz reingehen um sich dann den teuren urlaub zu finanzieren sondern eben lange drinbleiben um die altersvorsorge zu finanzieren... wer heute ein depot aufmacht und wartet bis zur rente viele viele jahre der wird sein blaues wunder erleben. heute muss man hellwach sein und das spiel spielen das gerade läuft, dann gibt´s keine bessere altersvorsorge.
      wobei ich auch immer drauf aus bin 1-2 jahre zu halten und entsprechende aktien suche. aber ich hab schon gemerkt die kurzfrist-ideen sind oft viel besser... da winken oft schnelle 300-500% z.b. sunwin, solarworld, patriot, infosonics.... alle in der nase gehabt in der frühphase nichts gekauft wegen dem jahr wartefrist
      Avatar
      schrieb am 27.02.06 23:15:46
      Beitrag Nr. 43 ()
      [posting]20.397.659 von aurisinterna am 27.02.06 09:48:54[/posting]in schlechten börsenphasen sollte man gar keine aktien haben. kurzfristig ist es schwierig aber langfristig unmöglich.... hatte mein depot im februar 2000 eröffnet und die langfriststrategie ging sowas von in die hose das hätte ich nie mehr reingeholt. neue werte ab 2004 ein echter neubeginn sozusagen und alles wieder reingespielt mittlerweile.
      aber der wichtigste punkt ist es auch mal zu verkaufen wenn man 200-300% im plus liegt. hatte 2001 mal nen wert von +180% auf -99% sinken sehen und der leuchtet imemr noch rot in meinem depot (REDback)... dabei ist redback ein solider wert im grunde der schuldenfrei ist. mein einsatz war 3800 € wert heute 16 € ...allerdings war er mal bei 3 € aber ich möchte wetten daß er nicht mehr zu meienr altersvorsorge dienen wird :laugh:

      eigentlich gibt es kein kurz- oder langfristig. es gibt nur eins: HELLWACH sein
      Avatar
      schrieb am 28.02.06 09:42:18
      Beitrag Nr. 44 ()
      Hi Börsenjäger,

      ich gebe Dir in fast allen Punkten REcht.
      Jedoch werde ich bei einer Euphorie nur diese Werte verkaufen, die überbewertet sind.
      Der REst bleibt drin, auch wenn diese Qualitätswerte noch weiter nachgeben werden.
      Ich habe halt im Jahre 2002 ein 2. Depot eröffnet mit überwiegend US-Werten und gelcihe seit 2003 mit europ. Werten und 1 dt. Wert wieder alles aus.
      Jedoch alles nur Königswerte, die 2002 nicht überbewertet waren. Die verkaufe ich ketzt nicht mit einem leichten Minus.
      Meine spekulativen Bios ( 35 % Gewichtung) bleiben im Depot, egal was passiert. Top oder Flop. Die Gewichtung werde ich jedoch langfristig auf 20% runterschrauben.

      Die REgel von damals Aktien kaufen und bis zur Rente liegen lassen gilt jedoch nichtmehr.

      Prof. Otte verkauft jetzt auch 30$ seiner Aktien nach ca. 1 JAhr.

      Kostolanys REgel gilt noch immer.
      Buffet`s Strategie nach den 3 Signalen jedoch auch.
      Man kann ja beides kombinieren.

      Ich habe in der tiefen Phase auch einige Aktien gehabt, die gegen den Trend gelaufen sind.

      Börsenkrieger hast Du was in Erfahrung bringen können, was künftig aus dem Halbeinkünfteverfahren betrifft.
      Die Dividenden wären davon auch betroffen.

      BG
      auris
      Avatar
      schrieb am 28.02.06 21:58:27
      Beitrag Nr. 45 ()
      [posting]20.416.711 von aurisinterna am 28.02.06 09:42:18[/posting]natürlich nicht in überbewertetes investieren ! ich meien ja vorher... hatte z.B. secunet und biolitec zu 4,90 bzw 3,20 gekauft weil ich damit gerechnet hab daß das was losgetreten wird.

      sunwin hatte ein threadkollege in nem anderen thread ausgegraben und analysiert -> bei 0,25 (ging auf 1,25) ...hatte grad kein cash vor ein paar wochen war das... patriot hat mir jemand nen hinweis gegeben -> bei 0,17 (ging bis 0,99) hatte aber dummerweise auch kein cash war kurz nach sunwin. bei beiden war der druck so groß daß der deckel fliegen musste. wären auch 500%er kurzfristig gewesen und solche gelgenheiten gibt es immer wieder auch wenn man mal ein paar monate warten muss

      amitelo war auch so ein fall... bei 1,65 schnell rein weil klar war daß der wert mit den planzahlen kurz hochgejagt wird... normal wäre ich dann bei 2,50 raus -> so bin ich bei 1,88 noch drin


      bin seit 2000 dabei und mich hatte es arg gebeutelt. bin erst 2004 wieder massiv rein und keiner meiner werte hat die 300% knacken können aber von 30 bis 260 liefen dann fast alle hoch

      depotstand 10.10.2004: -42%
      gestern: +29%
      und das mit dem gleichen investitionskapital bzw 1%-2% unterschied nur

      in etwa hab ich meine riesenverluste von damals nun ausgeglichen eher etwas drüber. 3 totalverluste sind immer noch im depot

      hab nichts in erfahrugn bringen können, ist glaub eh alles noch nicht so ganz sicher... dividenden ? warum das ? werden die nicht wie sparbuchzinsen versteuert ?
      Avatar
      schrieb am 06.03.06 09:17:50
      Beitrag Nr. 46 ()
      Hallo Börsernjäger,

      in Knorpel`s Artikel steht, daß es noch unsicher ist ob das bestehende Halbeinkünfteverfahren bestehen bleibt.
      Menno.:mad:
      Uns bleibt auch nicht erspart.
      Ein Banker hatvon Consors hat mir letzte Woche gesagt, daß das bestehende HEV bestehen bleiben soll.


      Deine Idee einfach pro Order XX Euro mehr zu zahlen, hört sich gut an.

      In USA gilt:
      Je länger man die Papiere hält, umso niediger ist die Steuer.
      In USA gibt es speziell für die Altersvorsorge riesige Freibeträge.

      Wer eine Besteuerung von Gewinnen zuläßt, der mu0 auch die Verrechnung mit Verlusten gewähren.

      Eine rückwirkende Steuer wäre noch so ein Highlight, auch wenn es noch so unwahrscheinlich ist.


      BG
      auris
      Avatar
      schrieb am 06.03.06 22:03:24
      Beitrag Nr. 47 ()
      [posting]20.529.303 von aurisinterna am 06.03.06 09:17:50[/posting]Wer eine Besteuerung von Gewinnen zuläßt, der mu0 auch die Verrechnung mit Verlusten gewähren

      na ich hoffe mal.... wobei ich es gut finde wenn die steuer zeitunabhängig ist. man handelt dann wie man will.

      z.b. hatte ich folgendes erlebt
      biolitec stieg an einem tag >30%
      perficient ebenso, amitelo +37%
      secunet nach nem kurzen push 4 € in 2-3 tagen... ich hätte normalerweise JEDE dieser aktien gleich verkauft... JEDE dieser aktien fiel danach auch... ich hätte sie aber alle wieder gekauft 2 tage später nur und mehr stücke bekommen.... sowas mach ich natürlich nicht wegen der spekusteuer (waren alle noch innerhalb)
      Avatar
      schrieb am 07.03.06 09:12:45
      Beitrag Nr. 48 ()
      Hallo Börsenjäger,

      sorry, aber ich hoffe darauf daß die Spekufrist bleibt.
      Sie wird natürlich fallen.
      Die Vorteile der jetzigen REgelung überwiegen für meine Begriffe.


      Kurfristige Gewinne muß man halt versteuern, wenn man die Spekufrist nicht einhalten kann oder will.
      Wenn ich 30% und mehr in kurzer Zeit z. B ein paar Tagen mache, dann wäre ich auch bereit den Gewinn unter Berücksichtigung des HEV zu versteuern.
      Die Kurzfristige Strategie geht in der Regel nicht immer auf.
      Was schnell sehr hoch steigt, ist in den seltesten Fällen eine konservative Aktie
      Speku. Werte = mehr Risiko und mehr Gewinn.
      Aktien jahrelang ( mehrere JAhre ) wie früher aufzuheben, ist auch nicht mehr der richtige Weg.
      Bis Ende der 90 er Jahre war das kein Problem.
      Ich bin der gleiche Meinung wie Prof. Dr. Max Otte ( Privatinvestor.de).
      10% p.a. bedeutet ein schönes Vermögen, wenn man den Zinseszins berücksichtigt und früh genug anfängt.
      Otte`s Ziel mit unterbewerteten konservativen Werten sind 12 - 15%.
      72: REndite = Verdopplung des Kapitals
      Jetzt kann man sich ausrechnen, wwieviel der Zinseszins auf Dauer ausmacht.
      Den meisten Zockern ist die Performance zu wenig.
      Es fragt sich nur, wen auf Dauer besser abschneidet.
      Otte hat 2 Musterdepots mit Erfolg laufen.
      1 Depot mit häufigeren Umschichtungen ( ca. 100 in 4 Jahen) und 1 Langzeitdepot ( ca.30% der Aktien müssen jährlich umgeschichtet ) werden.

      Im Moment wird nach persönlichem Einkommen versteuert.
      Die wenigsten Leute haben den von 42% ( wurd bereits gesenkt) minus Halbeinkünfteverfahren.

      Bei einer Pauschalsteuer von 20% ohne das HAlbeinkünfteverfahren kommt man in etwa auf die gleiche REchnung.
      Sehe ich das falsch?

      Mal sehen, ob die Gewinne mit Verluste gegengerechnet werden können und das HEV bestehen bleibt.

      Die alten Verlustvorträgen dürfen auch nicht wegfallen.


      BG
      auris
      Avatar
      schrieb am 07.03.06 23:05:25
      Beitrag Nr. 49 ()
      [posting]20.548.875 von aurisinterna am 07.03.06 09:12:45[/posting]ich glaube das mit den 10% kann man heutzutage vergessen... ich habe ca 25 aktie gekauft von sommer 2004 an... verdoppler an masse totalverlust war auch dabei wenn man -95% gelten lassen will...
      früher waren kaum privatanleger an der börse unterwegs und wenn dann nur betuchte. früher gab es nicht so viele werte... und früher wäre eine general motors nie am rande der insovlenz gestanden und dann noch firmen wie enron oder worldcom gab...

      wer heute zum falschen zeitpunkt investiert sieht sein ganzes leben lang kein plus mehr z.b. der fonds meiner mutter aus 2000 der NUR in konservative werte investiert ist ist noch weit entfernt von der 0.

      es werden imemr mehr leute reich durch aktien und genauso viele arm. es ist ein abbild unserer gesellschaft. reich und arm --> dazwischen gibt es in ein paar jahren nichts mehr.

      ich hab noch nie ne 10% performance gesehen... entweder -30 bis 50% oder + 30 bis 50% was anderes kenn ich nicht. ob es sich auf jahre hinaus zu 10% entwickelt ist schwer zu sagen

      man kann oft kurzfristig nach empfehlungen traden und die hohe vola für sich nutzen, das ist wesentlich einfacher wie längerfristig wie ich finde. gibt aber auch ausnahmen, aber seltener. ich finde nicht viele werte wie damals orascom, nexus oder secunet.

      der haken bislang war: aktiengewinne haben dazu geführt daß vom aktienunabhängigen einkommen (beruf) einiges mehr abgezogen wurde da komplett alles in einen höheren steuersatz gerutscht ist
      Avatar
      schrieb am 08.03.06 10:46:21
      Beitrag Nr. 50 ()
      Habe eine Frage zur Speku-Steuer:
      Hier ein Beispiel:
      Kauf von 1000 Aktien ABC AG zu 10,- (Wert 10.000,-)
      Verkauf von 500 Aktien ABC AG zu 20,- (Wert 10.000,-)
      Alles geschieht innerhalb einem Jahr!

      Im Depot bleiben 500 Stück.

      Muss ich hier einen Gewinn versteuern?
      Wenn ja, wieviel?
      Avatar
      schrieb am 08.03.06 16:42:53
      Beitrag Nr. 51 ()
      Muss ich hier einen Gewinn versteuern?

      Ja. Durch den Verkauf der 500 Aktien wird ein Gewinn in Höhe von 500 x (20 -10) = 5000 EUR erzielt.
      Davon wären zunächst Kauf- und Verkaufspesen und evtl. weitere Kosten als Werbungskosten abzuziehen.Ich nehme mal an, dass 3 % Spesen anfallen. Das wären 150 EUR.
      Verbleiben also 4850 EUR.
      Da bei Veräußerungsgeschäften mit Aktien das Halbeinkünfteverfahren gilt (§ 3 Nr. 40 j EStG), ist davon die Hälfte, also 2425 EUR steuerpflichtig.
      Avatar
      schrieb am 08.03.06 18:43:12
      Beitrag Nr. 52 ()
      Hallo Börsenjäger,

      Ich habe Einblick in Prof. Ottes Depots.
      Bin dort Mitglied, jedoch nur online-Kunde.

      1 Depot wurde im August 2002 angelegt.
      Allerdings hat er sich die beste Zeit rausgesucht, um zu glänzen.
      Der Zeitpunkt war hier optimal.
      Er hat DJ Werte und viele dt. Werte und fast 100 mal umgeschichtet.
      Sein Ziel ist es langfrsitig eine Performance von 12-15% mit konservativen Titeln zu erzielen.
      Es ist meines Erachtens richtig, alle Aktien fundamental nach den 3 Signalen wie W. Buffet zu berechnen.
      Erst wird überprüft, ob ein Unternehmen alle anderen Kriterien erfüllt.
      Er schreibt z.Z. sein 3. Buch. Das letzte Buch war super mit den REchenbeispielen Z.B. von Amgen.
      Ich kann seine Performance Käufe und Verkäufe verfolgen.

      Warten wir mal ab, wie sich sein 2. Depot ( die Mitglieder haben ein Langzeitdepot verlangt) entwickelt.
      Er gibt selbst zu, daß man auch hier nicht mehr alle Aktien endlos lange halten ( Prognose ca 30% der Aktien müssen jährlich umgeschichtet werden ) kann.

      Jeder muß wissen, welche Strategie richtig ist.
      Fest steht, daß man nicht mehr wie früher endlos lange halten kann.
      Mir würde auch 8% p.a. reichen.

      Ich verkaufe meine Aktien bei " Euphorie" nur", wenn sie überbewertet nach den 3 Signalen sind.
      Unterbewerte Aktien bleiben im Depot.

      Eigentlich sind wir hier im falschen Trhead. Sorry.
      Evt. Tipfehler.

      Wir werden einen Brief an Frau Merkel aufsetzen, was die Spekufrist und vieles mehr betrifft.
      Einzelne Schreiben bewirken wenig, aber man kann es ja man versuchen.

      BG
      auris
      Avatar
      schrieb am 09.03.06 12:43:30
      Beitrag Nr. 53 ()
      Danke @ Nataly
      Nun eine weitere Frage:
      Wenn ich nur 100 Stück verkaufen würde, wie sieht es dann aus?
      Also 100x(20-10)= Gewinn 1000.-

      Ich möchte wissen, ob hier gleich die Grenze (512.-) zur Geltung kommt oder ob zuerst das Halbeinkünfteverfahren angewendet wird und dann der Gewinn (500,- unter 512.-) steuerfrei ist?
      Avatar
      schrieb am 09.03.06 16:27:40
      Beitrag Nr. 54 ()
      @Langer:
      Wenn nur 100 Stück verkauft werden, beträgt der Gewinn 1000 EUR. Die Hälfte davon ist steuerfrei, die andere Hälfte liegt unter der Freigrenze von 512 EUR und ist steuerfrei, wenn im Kalenderjahr keine weiteren Gewinne dazu kommen.
      Avatar
      schrieb am 09.03.06 21:16:10
      Beitrag Nr. 55 ()
      [posting]20.578.335 von NATALY am 08.03.06 16:42:53[/posting]....und zudem wird dein verdientes geld neu besteuert falls du in eine neue steuerklasse rutscht. also bleibt nicht viel übrig, weil papa staat es gut mit fir meint :laugh:
      Avatar
      schrieb am 09.03.06 21:20:23
      Beitrag Nr. 56 ()
      [posting]20.581.142 von aurisinterna am 08.03.06 18:43:12[/posting]naja ich kaufe nur werte aus der dritten und vierten reihe und die laufen etwas anders. in guten zeiten wie jetzt sind 50-100% schon eher ne lasche jahresperformance bei den teilen. dafür bin ich anno 2000 in viele fallen getappt... ich kenen nur "viel gewinnen" und "viel verlieren". die meisten werte die ich hab sind nach 2 tagen jenseits +10 oder -10% und bei vielen ist entscheidend innerhalb einer relativ kurzen zeit wann man sie gekauft hat sonst wird aus ner 50% performance auf ein jahr schnell ne -50% performance. alles in allem mach ich mit kleineren werten sehr gute erfahrungen.
      und genau das ist der vorteil den wir gegenüber waren buffett und co haben. für uns... zumindest für mich ist es schon ne tolle sache aus 2000 euro 6000 oder 9000 zu machen, aber das geht meist nur bei werten wo am tag nicht so viel umgeht. da können die großen nunnmal nicht investieren mit irhen vielen millionen
      Avatar
      schrieb am 10.03.06 09:43:12
      Beitrag Nr. 57 ()
      [posting]20.604.933 von Boersenkrieger am 09.03.06 21:16:10[/posting]Aber wenn ich unter den 512,- bleibe, dann fall ich ja auch in keine andere Stuerklasse, oder?
      :confused:
      Avatar
      schrieb am 10.03.06 10:25:38
      Beitrag Nr. 58 ()
      Auch dann, wenn der Speku-Gewinn 512 EUR oder mehr beträgt, hat dies nicht zur Folge, dass der Steuerpflichtige in eine "höhere Steuerklasse" fällt.
      Avatar
      schrieb am 10.03.06 22:15:44
      Beitrag Nr. 59 ()
      [posting]20.609.125 von LangerHans am 10.03.06 09:43:12[/posting]natürlich nicht
      Avatar
      schrieb am 10.03.06 22:16:49
      Beitrag Nr. 60 ()
      [posting]20.609.944 von NATALY am 10.03.06 10:25:38[/posting]:confused:
      wieso ?
      es wird doch auf´s einkommen dazugerechnet... bsp. 20.000 € nettoeinkommen + 20.000 € aktieneinkommen -> 40.000 € --> steuerklasse für 40.000 €
      Avatar
      schrieb am 11.03.06 22:01:11
      Beitrag Nr. 61 ()
      Hallo!

      Bei der Spekusteuer nur nicht die Kirchensteuer und den Solidaritätsschlag vergessen! Musste diese Woche eine fünfstellige Summe an den Fiskus abdrücken, davon waren alleine 2500 € an Kirchensteuer und Soli!:cry: Ihr könnt mir glauben das ist das bitterste an der Spekusteuer überhaupt!

      Grüße cristrader:cool:
      Avatar
      schrieb am 15.03.06 14:39:19
      Beitrag Nr. 62 ()
      @cristrader

      Ich will Dir ja nicht zu nahe treten ... aber das mit der Kirchensteuer ... das kannst Du ändern ;)

      Ansonsten :cool: bleiben ... das fließt noch viel Wasser die Elbe runter bis sich die Nichtskönner auf einen faulen Kompromiss geeinigt haben ...

      In diesem Sinne
      taxpayer
      Avatar
      schrieb am 15.03.06 16:06:17
      Beitrag Nr. 63 ()
      Zu #60:
      Stimmt. Natürlich muss man für 40.000 EUR zu versteuerndes Einkommen mehr Einkommensteuer zahlen als für 20.000 EUR. Mich stört nur die Bezeichnung "Steuerklasse" für diesen Sachverhalt.
      Avatar
      schrieb am 17.03.06 20:35:12
      Beitrag Nr. 64 ()
      was ist mit den Leuten die Ihre Aktiengeschäfte gar nicht angeben in der Steuererklärung?
      Wenn das FA prüftsind Sie dran und wenn nicht ?

      Wo bleibt da die Gleichheit?
      Avatar
      schrieb am 12.04.06 20:52:18
      Beitrag Nr. 65 ()
      Gut, dass du das erwähnst, der ein oder andere kennt das problem wahrscheinlich auch......

      ich war in der vergangenheit eher kleininvestor, machte richt schön verlust, hatte aber auch kein einkommen (student), daher kein gegenrechnen mit verlusten möglich. mittlerweile arbeite ich, verdiene geld und habe sogar an der börse glück :-D

      die frage ist: kann ich verluste aus früheren jahren geltend machen, selbst wenn diese nicht in der steuererklärung von damals auftauchten? muss ich dann sinnvollerweise auch die gewinne angeben (gewinne<verluste). oder sollte ich einfach gar nichts machen und ab diesen jahr schön alles anführen....?

      kommentare?
      Avatar
      schrieb am 31.05.06 21:21:07
      Beitrag Nr. 66 ()
      HANDELSBLATT, Mittwoch, 31. Mai 2006, 13:41 Uhr


      Koalitionskreise bestätigen Medienbericht

      Spekulationssteuer kommt auf lange Bank


      Die Reform der Kapitalbesteuerung wird offenbar um mehrere Jahre zurückgestellt. Finanzminister Peer Steinbrück will offenbar dem Fiskus weitere Einnahmeausfälle in Milliardenhöhe ersparen.

      Anleger brauchen in den nächsten zwei Jahren nicht mehr mit einer Abgeltungssteuer auf Veräaßerungsgewinne rechnen. Foto: dpa


      HB BERLIN. In Koalitionskreisen wurde am Mittwoch ein Bericht der „Süddeutschen Zeitung“ bestätigt, wonach sein Ressort erwägt, die pauschale Abgabe frühestens 2009, vielleicht aber auch erst 2010 einzuführen. Hintergrund seien die ohnehin schon zu erwartenden Einnahmeausfälle durch die für 2008 geplante Reform der Unternehmensbesteuerung. Diese würden nicht nur im ersten Jahr, sondern auch in den Folgejahren rund fünf bis acht Milliarden Euro ausmachen. Durch eine Abgeltungssteuer von 25 Prozent müsse der Fiskus mit weiteren Ausfällen von bis zu zwei Milliarden Euro rechnen.

      Zuletzt hatte Vizekanzler Franz Müntefering betont, es dürfe keine dauerhaften Steuerausfälle durch die Reform geben. Der SPD-Minister hatte damit Bedenken aus großen Teilen der sozialdemokratischen Fraktion aufgegriffen. Die Kritiker argumentieren, es gehe nicht an, die Konzernen in Milliarden-Höhe zu entlasten und gleichzeitig die Bürger durch die höhere Mehrwertsteuer und Einsparungen zu belasten.

      In der Regierung wurde mit Blick auf die Gegenargumente darauf verwiesen, dass es aus heutiger Sicht nur schwer möglich sei, eine endgültige Bilanz der Auswirkungen der Reform auf die Steuereinnahmen zu ziehen. Sie könne sich deutlich verbessern, falls die günstigeren Steuersätze zu einer Belebung der Konjunktur beitrügen. Deshalb komme es letztlich auf die Beratungen innerhalb der Koalition an, ob und wann es eine Abgeltungssteuer gebe, hieß es weiter. Im Finanzministerium werde zum jetzigen Zeitpunkt mit erheblichen Widerständen in beiden Fraktionen gerechnet. Gebe es allerdings ein eindeutiges Votum der Union und der SPD für die pauschale Abgabe auf Kapitalgewinnen, sei Steinbrück bereit, sie einzuführen.

      Derzeit werden alle Zinseinkünfte über dem Sparerfreibetrag zunächst pauschal mit 30 Prozent besteuert. Darüber hinaus berechnet der Fiskus unter Einbeziehung der übrigen Einkünfte den tatsächlichen Steuersatz, der bis zu 42 Prozent betragen kann. Mit einer Abgeltungssteuer würde die gesamte Steuerschuld direkt beim Kreditinstitut beglichen. Nach den Angaben wird im Ministerium auch erwogen, die Abgeltungssteuer auf 30 Prozent festzusetzen, um die Steuerausfälle zu begrenzen. Allerdings sei sie damit im internationalen Vergleich wenig wettbewerbsfähig.

      Im Rahmen der Steuerreform sollen die Sätze der Körperschaftsteuer nach Medienberichten auf zwischen 12 und 16 Prozent abgesenkt werden. An der Gewerbesteuer will der Finanzminister nach eigenen Angaben festhalten. Sein Haus erwägt jedoch, die Berechnung der wichtigsten kommunalen Einkommensquelle auf eine breitere Grundlage zu stellen. Dazu sollen Zinsen auf Kredite stärker als bislang in die Gewinnermittlung einfließen. Zudem werde überlegt, auch Freiberufler und Selbstständige Gewerbesteuer zahlen zu lassen. Im Gegenzug soll dann der Steuersatz sinken.


      http://www.handelsblatt.com/pshb/fn/relhbi/sfn/buildhbi/cn/G…:eek::D
      Avatar
      schrieb am 31.05.06 23:25:42
      Beitrag Nr. 67 ()
      Zu #65:
      die frage ist: kann ich verluste aus früheren jahren geltend machen, selbst wenn diese nicht in der steuererklärung von damals auftauchten?

      Nach meiner Interpretation des BFH Urteils vom 22. September 2005 IX R 21/04
      sollte das möglich sein.
      Avatar
      schrieb am 31.05.06 23:27:16
      Beitrag Nr. 68 ()
      zurück zur Übersicht

      --------------------------------------------------------------------------------

      BUNDESFINANZHOF

      Über die Verrechenbarkeit von Verlusten aus privaten Veräußerungsgeschäften i.S. des § 23 EStG, die im Entstehungsjahr nicht ausgeglichen werden können, ist im Jahr der Verrechnung zu entscheiden; ein gesondertes Feststellungsverfahren sieht die Vorschrift nicht vor (entgegen BMF vom 5. Oktober 2000 IV C 3 -S 2256- 263/00, BStBl I 2000, 1383, Tz. 42).

      EStG § 10d Abs. 4, § 23 Abs. 3


      Urteil vom 22. September 2005 IX R 21/04


      Vorinstanz: FG München vom 20. April 2004 12 K 4579/02
      (EFG 2004, 1370)


      Gründe

      I.

      Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) gab in seiner Einkommensteuererklärung für das Streitjahr 2000 an, neben Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit einen Gesamtgewinn aus privaten Veräußerungsgeschäften i.S. des § 23 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) von weniger als 1 000 DM erzielt zu haben.

      Nachdem ihn der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt --FA--) erklärungsgemäß veranlagt hatte und der Einkommensteuerbescheid bestandskräftig geworden war, legte der Kläger eine Verlustaufstellung für das Streitjahr mit dem Antrag vor, den ausgewiesenen Verlust aus privaten Veräußerungsgeschäften in Höhe von 5 036 DM festzustellen. Diesen Antrag lehnte das FA unter Hinweis auf die Bestandskraft des Einkommensteuerbescheides für das Jahr 2000 ab.

      Die nach erfolglosem Einspruchsverfahren erhobene Klage wies das Finanzgericht (FG) mit seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2004, 1370 veröffentlichten Urteil als unbegründet ab: Gemäß § 23 Abs. 3 Satz 9 EStG könne in entsprechender Anwendung des § 10d EStG ein Feststellungsbescheid über im Verlustentstehungsjahr nicht ausgleichsfähige Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften nicht mehr ergehen, wenn der Einkommensteuerbescheid für das Verlustentstehungsjahr wie im Streitfall wegen Eintritts der Bestandskraft nicht mehr geändert werden könne. Dies entspreche der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) zu § 10d Abs. 4 EStG.

      Mit der Revision rügt der Kläger Verletzung des § 23 Abs. 3 Satz 9 EStG. Die Vorschrift regele zwar die Vortragsfähigkeit der hier streitigen Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften, setze aber nicht voraus, dass der Einkommensteuerbescheid des Verlustentstehungsjahrs noch geändert werden könne. Dies folge schon aus der fehlenden Berücksichtigung dieser Verluste bei den Besteuerungsgrundlagen der Einkommensteuerfestsetzung für das Verlustentstehungsjahr.

      Der Kläger beantragt, das angefochtene Urteil aufzuheben und das FA zu verpflichten, die Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften im Streitjahr 2000 in Höhe von 5 036 DM (= 2 575 €) festzustellen.

      Das FA beantragt, die Revision als unbegründet zurückzuweisen.

      Mit dem FG sei davon auszugehen, dass die Rechtsprechung zur Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs nach § 10d EStG ausweislich der Verweisung in § 23 Abs. 3 Satz 9 EStG auch für den Vortrag von Verlusten aus privaten Veräußerungsgeschäften gelte. Danach sei eine Verlustfeststellung ausgeschlossen, wenn der Einkommensteuerbescheid für das Verlustentstehungsjahr noch keinen Verlust ausweise und insoweit nicht mehr geändert werden könne.


      II.

      Die Revision ist unbegründet und deshalb nach § 126 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO) zurückzuweisen.

      Der Kläger hat keinen Anspruch auf Feststellung der im Streitjahr nicht ausgleichbaren Verluste aus seinen Einkünften i.S. des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG, weil die Vorschrift ein solches Feststellungsverfahren nicht vorsieht. Über die Berücksichtigung solcher Verluste ist erst in denjenigen Veranlagungszeiträumen zu entscheiden, in denen der Steuerpflichtige --sei es im Vorjahr des Verlustentstehungsjahrs oder in den Folgejahren-- positive Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften erzielt.

      1. Zu Unrecht ist das FG davon ausgegangen, dass im Entstehungsjahr nicht ausgleichbare Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften (§ 23 Abs. 3 Satz 8 EStG) ebenso wie der verbleibende Verlustabzug i.S. des § 10d Abs. 4 EStG in der für das Streitjahr geltenden Fassung gesondert festzustellen sind.

      a) Nach § 23 Abs. 3 Satz 8 EStG dürfen Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften nur bis zur Höhe des Gewinns, den ein Steuerpflichtiger im gleichen Kalenderjahr aus privaten Veräußerungsgeschäften erzielt hat, ausgeglichen werden; sie dürfen nicht nach § 10d EStG abgezogen werden. Nach § 23 Abs. 3 Satz 9 EStG "m i n d e r n" diese Verluste nach Maßgabe des § 10d EStG die (positiven) Einkünfte, die der Steuerpflichtige in dem unmittelbar vorangegangenen Veranlagungszeitraum oder in den folgenden Veranlagungszeiträumen aus privaten Veräußerungsgeschäften erzielt hat oder erzielt.

      Der Wortlaut der Regelung ordnet damit lediglich an, dass die im Entstehungsjahr nicht ausgleichsfähigen Verluste als Minderungsposten bei positiven Einkünften aus solchen Geschäften in anderen Veranlagungszeiträumen zu berücksichtigen sind. "Nach Maßgabe des § 10d" erfolgt eine solche Minderung schon dann, wenn der Verlust bis zu einem Betrag von 2 Millionen DM im Vorjahr der Verlustentstehung bei entsprechend positiven Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften angesetzt wird (entsprechend der Regelung für den Verlustrücktrag nach § 10d Abs. 1 EStG in der für das Streitjahr geltenden Fassung) und im Übrigen vorgetragen wird (vgl. § 10d Abs. 2 EStG für Verluste aus anderen Einkunftsarten). Ein gesondertes Feststellungsverfahren für negative Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften ist im Übrigen --anders als in § 15a Abs. 4 EStG für Verluste bei beschränkter Haftung-- weder in § 23 EStG noch in § 10d EStG geregelt.

      Somit kann dem Wortlaut der Vorschrift --auch nicht im Wege teleologischer Auslegung-- keine Entscheidung des Gesetzgebers für ein gesondertes Feststellungsverfahren über noch ausgleichsfähige Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften entnommen werden. Eine solche positive Entscheidung des Gesetzgebers wäre aber Voraussetzung für die Berechtigung eines Feststellungsverfahrens (vgl. Großer Senat des BFH, Beschluss vom 11. April 2005 GrS 2/02, BFHE 209, 399, BStBl II 2005, 679, unter C. 4.).

      b) Ein entsprechender Wille des Gesetzgebers ist auch den Gesetzesmaterialien nicht zu entnehmen.

      Mit der Neufassung des § 23 Abs. 3 EStG durch das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 wollte der Gesetzgeber lediglich die V e r l u s t v e r r e c h u n g bei sonstigen Leistungen für alle noch nicht bestandskräftigen Fälle erweitern, nachdem das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 30. September 1998 2 BvR 1818/91 (BVerfGE 99, 88) das frühere Verlustausgleichsverbot des § 22 Nr. 3 EStG für verfassungswidrig erklärt hatte (vgl. BTDrucks 14/23, S. 180; 14/265, S. 181; 14/443, S. 4). Dies unterstreicht die weitere Gesetzesbegründung, "im Übrigen solle es dabei bleiben, dass Verluste aus sonstigen Leistungen i.S.d. § 22 Nr. 3 EStG künftig nur mit positiven Einkünften aus dieser Untereinkunftsart verrechnet werden dürfen" (BTDrucks. 14/443, S. 34).

      c) Für die Annahme eines gesonderten Feststellungsverfahrens im Rahmen des § 23 Abs. 3 Satz 9 EStG ist danach kein Raum (vgl. BFH-Beschluss vom 15. Dezember 2000 IX B 128/99, BFHE 194, 157, BStBl II 2001, 411, der die Frage als offen angesehen hat; wie hier Kohlrust-Schulz, Neue Wirtschaftsbriefe, Fach 3, S. 10775, 10783 (1999); a.A. --unter ausschließlichem Hinweis auf die Formulierung "nach Maßgabe des § 10d"-- Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 5. Oktober 2000 IV C 3 -S 2256- 263/00, BStBl I 2000, 1383, Tz. 42; Herzig/Lutterbach, Deutsches Steuerrecht 1999, 521, 524; Bachem in Bordewin/Brandt, Kommentar zum Einkommensteuergesetz, § 23 EStG Rz. 232; Carlé in Korn, Einkommensteuergesetz, § 23 Rz. 86; Jacobs-Soyka in Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, § 23 EStG, Rn. 189; Jansen in Hermann/Heuer/Raupach, Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz, § 23 EStG, Anm. 321; Schmidt/Weber-Grellet, Einkommensteuergesetz, 24. Aufl., § 23 Rz. 97; ebenso unter Hinweis auf § 15 Abs. 4 EStG: FG Münster, Urteil vom 2. Mai 1995 7 K 5815/92 F, EFG 1995, 973; Oberfinanzdirektion Frankfurt vom 9. September 2002, S 2119 A-5-St II 20, Einkommensteuer-Kartei § 15 Fach 1 Karte 6). Folglich muss über die Verrechnung nicht ausgleichsfähiger Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften i.S. des § 23 EStG in dem Veranlagungszeitraum entschieden werden, in dem verrechenbare positive Einkünfte aus solchen Geschäften erzielt werden (vgl. zur entsprechenden Rechtslage beim Verlustabzug nach § 10d EStG vor Einführung des gesonderten Feststellungsverfahrens durch das Steuerreformgesetz 1990 vom 25. Juli 1988, BGBl I 1988, 1093, BStBl I 1988, 224: BFH-Urteil vom 27. September 1988 VIII R 432/83, BFHE 155, 83, BStBl II 1989, 225, m.w.N.).

      2. Soweit eine Verrechnung nicht ausgleichsfähiger Verluste mit positiven Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften im Hinblick auf die von den Beteiligten angenommene Notwendigkeit eines gesonderten Feststellungsverfahrens in bereits abgelaufenen Veranlagungszeiträumen unterblieben ist, kann dies trotz ggf. eingetretener Bestandskraft von Einkommensteuerbescheiden nach Maßgabe des § 174 Abs. 3 Satz 1 der Abgabenordnung (AO 1977) nachgeholt werden.

      Nach dieser Vorschrift kann eine Steuerfestsetzung geändert werden, wenn bei ihr ein Sachverhalt in der erkennbaren Annahme nicht berücksichtigt wurde, dass dieser in einem anderen Steuerbescheid zu berücksichtigen sei. Ein solcher Widerstreit ist auch zwischen einem Feststellungsbescheid und einem Einkommensteuerbescheid als Folgebescheid möglich (BFH-Urteil vom 9. April 2003 X R 38/00, BFH/NV 2003, 1035, m.w.N.; Klein/ Rüsken, Abgabenordnung, 8. Aufl., § 174 Rz. 14; von Wedelstädt in Beermann/Gosch, Steuerliches Verfahrensrecht, AO, § 174, Rz. 24; Frotscher in Schwarz, Abgabenordnung, 11. Aufl., Freiburg 1998 ff., § 174 Rz. 17). Er ist gegeben, soweit die streitigen Verluste wegen der von den Beteiligten zu Unrecht angenommenen Notwendigkeit eines gesonderten Feststellungsverfahrens nicht angesetzt worden sein sollten.
      Avatar
      schrieb am 01.06.06 09:24:08
      Beitrag Nr. 69 ()
      Was gestern noch galt, gilt heute schon wieder nicht mehr:


      HANDELSBLATT, Donnerstag, 01. Juni 2006, 08:23 Uhr

      Union will schnelle Lösung

      Abgeltungsteuer sorgt für Unruhe in Koalition

      Von Donata Riedel

      Die Union will darauf bestehen, gleichzeitig mit der zum 1.1.2008 geplanten Unternehmensteuerreform auch die Besteuerung von Kapitalerträgen neu zu regeln. Unionsfraktionsvize Michael Meister (CDU) erteilte Überlegungen aus dem Bundesfinanzministerium, eine Abgeltungsteuer möglicherweise erst 2009 oder 2010 einzuführen, indirekt eine Absage.

      BERLIN. Er verwies auf den Koalitionsvertrag: „Dort ist vereinbart, dass im sachlichen und zeitlichen Zusammenhang mit der Unternehmensteuerreform auch die Kapitalertragsbesteuerung und die Besteuerung privater Veräußerungsgewinne neu geregelt werden“, sagte er dem Handelsblatt. „Auch Herr Steinbrück wird sich an den Koalitionsvertrag halten.“

      Im Bundesfinanzministerium werden im Zusammenhang mit der Unternehmensteuerreform mehrere Szenarien für eine Abgeltungsteuer diskutiert: Der Steuersatz auf Gewinne aus Zinsen, Dividenden und Kurssteigerungen, der heute bei Gutverdienern dem Spitzensteuersatz von 42 Prozent entspricht, würde begrenzt, Kapitalflucht unattraktiver.

      Ein Szenario aus dem Ministerium sieht vor, die Körperschaftsteuer radikal unter 15 Prozent zu senken. Weil dies anfänglich zu Steuerausfällen von mehr als acht Mrd. Euro führen würde, könne man dann überlegen, eine Abgeltungsteuer von 25 Prozent auf Dividenden, Zinsen und Kursgewinne erst 2010 einzuführen. „Es gibt bisher keine Festlegung des Ministers“, sagte allerdings sein Sprecher Torsten Albig. Die Reform will Steinbrück am 18. Juni im Koalitionsausschuss diskutieren. Steinbrück hatte, wie auch Meister, für eine Abgeltungsteuer bisher lediglich „Sympathie“ geäußert.

      Im Ministerium werden Sätze zwischen 25 und 30 Prozent diskutiert. „Mit 30 Prozent hätten wir kein Problem“, sagte der SPD-Finanzexperte Joachim Poß – weil es dann kaum zu Steuerausfällen käme. Bei einem Satz von 25 Prozent werden sie auf anfänglich zwei bis drei Mrd. Euro geschätzt. Meister deutete an, dass er mit Poß einig werden könnte. „Die Aufkommenswirkungen müssen mit bedacht werden“, sagte er.


      Was ist das bloß für eine beschissene Amateurregierung!!! :cry:
      Avatar
      schrieb am 01.06.06 18:06:54
      Beitrag Nr. 70 ()
      man kann gar nicht soviel essen wie man kotzen möchte. Berlin, halt einfach mal die FRESSE
      Avatar
      schrieb am 04.06.06 14:54:30
      Beitrag Nr. 71 ()
      Eine Frage an die Experten.

      Betrifft: PalmSourse INC US6971541023

      Nach dem Split 23.10.02 20/1 hatte 70 Aktien Palm INC US6966422064
      Palm Unternehmen macht Spin Off
      Am 10.11.2003 bekamm zusätzlich 21 Aktien PalmSourse INC US6971541023
      Einbuchung Wert 31,80 € x 20 = 621.60€

      Es gab keine Nachrichten über Tausch Möglichkeiten.
      Ich wüste nichts davon, plötzlich.
      Am 18.11.2005 kriege eine Mitteilung vom Bank

      Haben wir Ihrem Konto gutgeschrieben.
      Barausschüttung USD 388,50
      Gesamtbetrag EUR 333,62
      Gutschrift der Barabfindung in Höche von 18,50 pro Aktie wegen zwangsweiser Übernahme ausstehender
      Aktien durch die Access Co. Ltd. Im Rahmen einer Fusion per 16.11.2005

      Habe Bank gleich angesprochen,
      333€ -621€ = -288€ Verlust.
      könnten mir nicht sagen. :(

      Im Jahresbescheinigung 2005, diese Aktion wurde in die Tabelle Private Veräuserungsgeschäfte (Anlage SO)
      Eingetragen. Könnte man denken als Gewinn dargestellt.

      Endlich die Frage.
      a). Ist es ein Bankirrtum, weil zwischen Aktien Eintrag und Barabfindung/Zwangsverkauf sind 2 Jahren vergangen.
      b). Bank trägt in die Jahresbescheinigungstabelle Private Veräuserungsgeschäfte (Anlage SO) jede Kauf und Verkauf ein.
      c). Ich kann -288€ Verlust wirklich für Jahr 2005 Angeben/Abschreiben.

      Danke für die Hilfe.
      Gruß ibah.:)
      Avatar
      schrieb am 13.06.06 15:10:49
      Beitrag Nr. 72 ()
      Scharfe Kritik an Steinbrücks Abgeltungssteuer

      13. Jun 09:30


      Die SPD-Linke hat die von Finanzminister Steinbrück geplante Abgeltungssteuer massiv kritisiert. Der Minister hat seine Pläne offenbar aber schon von der Parteispitze absegnen lassen.

      Die im Zuge der Unternehmens- Steuerreform von Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) vorgesehene Einführung einer Abgeltungssteuer stößt in der SPD-Linken auf Widerstand. «Eine Abgeltungssteuer begünstigt die oberen Zehntausend. Ich glaube nicht, dass wir hier etwas zu verschenken haben», sagte der Chef der bayerischen SPD-Landesgruppe im Bundestag, Florian Pronold, der «Financial Times Deutschland» (FTD).
      Steinbrück will ab 2008 oder 2009 eine Abgeltungssteuer von 30 Prozent auf Zinsen und Kapitalerträge einführen, die dann anstelle der bisherigen Einkommenssteuer von bis zu 42 Prozent gezahlt werden muss. Das heißt, Geldanlagen würden genauso hoch besteuert wie Firmengewinne, für die ab 2008 ebenfalls nur noch ein Steuersatz von 30 Prozent anfallen soll. Kapitalgesellschaften müssen bisher einen nominalen Steuersatz von fast 39 Prozent abführen. Die Abgeltungssteuer könnte nach den Vorstellungen des Finanzministers später auf 25 Prozent sinken.


      SPD-Parteispitze stimmt zu

      Von Steinbrücks Plänen würden insbesondere die Vermögenden profitieren, kritisierte Pronold. Deren Grenzsteuersatz liege bisher bei 42 Prozent. Würde der Steuersatz auf 25 oder 30 Prozent gesenkt, würden dem Staat rund drei Milliarden Steuereinnahmen entgehen.

      Nach einem Bericht des «Handelsblatts» hat der Finanzminister seine Pläne für die Unternehmens- Steuerreform jedoch bereits von der SPD-Parteispitze absegnen lassen. Bei einem Treffen informierte Steinbrück dem Bericht zufolge am Montag Parteichef Kurt Beck, Vizekanzler Franz Müntefering, Generalsekretär Hubertus Heil und Fraktionschef Peter Struck über die Eckpunkte seine Steuerkonzeptes. Die Runde habe die Pläne zustimmend zur Kenntnis genommen, berichtete die Zeitung unter Berufung auf SPD-Kreise.


      Noch vor der Sommerpause

      Schwerpunkt der Reform ist es, die Unternehmen zu entlasten. So soll die Gesamtbelastung von heute über 39 Prozent auf unter 30 Prozent gesenkt werden. Unter anderem soll die Körperschaftssteuer von 25 Prozent auf zwölf bis 16 Prozent reduziert werden. Auch der Mittelstand soll bei einbehaltenen Gewinnen steuerlich besser gestellt werden.

      Steinbrück hofft, sein Steuerkonzept im Koalitionsausschuss am 25. Juni vorstellen zu können und damit noch vor der Sommerpause. Zuvor war der 18. Juni anvisiert worden. Doch aufgrund der schwierigen Verhandlungen zur Gesundheitsreform sei dieser Termin verschoben worden. Wie die «FTD» berichtete, will Steinbrück am Mittwoch mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) über seine Pläne in Kenntnis setzen. (nz)

      Quelle: NETZEITUNG.DE


      Klingt übel, Sparer und Kleinanleger bezahlen Entlastung von Betrieben!!!
      Von Veräußerungsgewinnen steht da aber nix.... :confused:
      Avatar
      schrieb am 23.06.06 09:57:19
      Beitrag Nr. 73 ()
      Steinbrück will also doch das Halbeinkünfteverfahren abschaffen. Statt bislang maximal 21% müssen Aktionäre künftig 30% Steuern zahlen (Werbungskosten dürften wohl auch wegfallen). Eine satte Steuererhöhung, trotz gegenteiliger Aussage des Hamburger Käseblatts. Krankenkassenbeiträge (gegenwärtig 14%) kommen vermutlich noch obendrauf.

      Man darf gar nicht daran denken, dass es die CDU war, die Eichels Vorhaben aus 2003, Aktiengewinne mit 15% (effektiv dank Halbeinkünfteverfahren 7,5% !) zu besteuern zu Fall brachte. :mad:

      ----------------------


      http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,423098,00.html


      Abgeltungsteuer statt Halbeinkünfteverfahren

      Aber nicht nur Konzerne sollen nach Worten des Ministers entlastet werden. Auch die Besitzer großer Vermögen und Aktienbestände dürfen mit Steuernachlässen rechnen. Sein Konzept werde eine Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge enthalten, sagte Steinbrück. Derzeit ist auf Zinserträge, die über den Sparerfreibetrag hinausgehen, eine Quellensteuer von 30 Prozent fällig. Liegt der persönliche Einkommensteuersatz darüber, muss der Steuerpflichtige bis zu 42 Prozent an den Fiskus zahlen.

      Für Dividenden gilt grundsätzlich die gleiche Regelung, jedoch unterliegen sie seit 2002 dem Halbeinkünfteverfahren. Das heißt, dass Dividenden und auch Veräußerungsgewinne nur zur Hälfte versteuert werden müssen. Nach Angaben aus Koalitionskreisen will Steinbrück diese Regelung bei Einführung einer Abgeltungsteuer wieder aufheben.
      Avatar
      schrieb am 24.06.06 02:59:42
      Beitrag Nr. 74 ()
      im Gegensatz zu vielen hier war mir nie klar wie Abgeltungssteuer und HEV (oder "Teil"einkünfteverfahren) zusammengehen sollen.

      Es bleibt nur zu hoffen dass dieser Wahnsinn erst 2010 kommt, hat man wenigstens noch Zeit Geld fürs Auswandern zu erzocken.
      Avatar
      schrieb am 24.06.06 08:48:24
      Beitrag Nr. 75 ()
      Ohne Halbeinkünfteverfahren bei 30% Steuersatz (plus Soli) sowie einer Steuerbelastung von 29% Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer - zuzüglich ertragaunabhängiger Elemente :mad: - würde eine Belastung unternehmerischer Gewinne bzw. der Verzinsung von Eigenkapital von 60 Prozent und mehr resultieren.

      Das einzig interessante bleibt dann, welche Naturkatastrophe oder welches weltpolitische Ereignis als Verursacher der eigentlich selbstverschuldeten Rezession herhalten muss?
      Avatar
      schrieb am 24.06.06 09:34:00
      Beitrag Nr. 76 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.254.781 von Mituteinderkiste am 24.06.06 08:48:24Man bekommt manchmal den Eindruck, daß eine große Koalition den Zweck hat, die dümmsten Ideen beider Lager durchzusetzen.

      Abgeltungssteuer her, HEV weg. Am besten noch Sozialabgaben auf Kapitalerträge. (das kommt bestimmt auch noch)
      Avatar
      schrieb am 24.06.06 13:38:02
      Beitrag Nr. 77 ()
      Für Kapitalerträge soll eine Abgeltungssteuer von zunächst 30 und im Jahr 2009 von 25 Prozent eingeführt werden.

      das wars dann. Ich hasse dieses Land.
      Avatar
      schrieb am 24.06.06 16:27:58
      Beitrag Nr. 78 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.256.747 von hegels am 24.06.06 13:38:02Was mich an der Berichterstattung der Medien besonders stört, ist das Nachplappern der Behauptung von Steinbrück, daß Kapitaleinkünfte mit der geplanten Regelung "deutlich niedriger" besteuert werden als Lohn und Gehalt.

      Natürlich liegt der Spitzensteuersatz für Einkommen bei 42%, aber wer erreicht den schon? Bei einem zu versteuernden Einkommen von 100.000 € beträgt der Steuersatz nach der Splittingtabelle (also für Ehepaare) 27,6%, inclusive Soli.

      Die geplanten 30% plus Soli auf Kapitalerträge liegen also deutlich höher, und jeder Normalverdiener wird stärker geschröpft als bei der Einkommenssteuer.

      Dass die Abschaffung des HEV von Steinbrück als "ausgleichende Gerechtigkeit" verkauft wird, ist also schlichtweg Volksverarschung.
      Avatar
      schrieb am 24.06.06 16:32:00
      Beitrag Nr. 79 ()
      "Mehr Freiheit wagen" - Ihre CDU. Sozialistischer als rotgrün, reife Leistung.
      Avatar
      schrieb am 24.06.06 19:05:43
      Beitrag Nr. 80 ()
      So so, 30 % Abgeltungssteuer.

      Wenn nun jemand NUR Spekulationsgewinne hat und davon leben möchte, verliert er bsp. schon mal den gesamten Grundfreibetrag von 7.664 €, in dem überhaupt keine Steuer anfällt.

      Auch danach kommen erst 15 % und das steigt bis rund 25.500 Euro langsam an, erst ab dann wird es 30 % +

      Die Verlierer sind also Kleinspekulanten, das Großkapital lacht sich ins Fäustchen.

      Kosten für Zeitschriften- und Kursabos wird man dann wohl auch nicht mehr gegenrechnen können, damit steigt die Steuerbelastung für Spekulanten in einem Gewinnbereich bis 35.000 p.a. schon brutal an. Ob ich mir dieses Risiko dann überhaupt noch antun soll, wenn 1/3 sofort der Staat abgreift, das muss ich mir schon gut überlegen........
      Avatar
      schrieb am 24.06.06 19:40:33
      Beitrag Nr. 81 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.259.817 von bonAPART am 24.06.06 19:05:43Es gibt sicher (legale) Mittel und Wege, dieser Abgeltungssteuer, sollte sie denn kommen, zu entgehen.


      Z.B. ausländischer Broker, der nicht automatisch Geld an den deutschen Fiskus abführt.
      Avatar
      schrieb am 24.06.06 19:42:29
      Beitrag Nr. 82 ()
      was soll daran legal sein?
      Avatar
      schrieb am 24.06.06 20:06:57
      Beitrag Nr. 83 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.260.095 von detektivrockford am 24.06.06 19:40:33Indem man, wie heute auch, seine Spekulationsgewinne auf der Steuererklärung angibt.
      Avatar
      schrieb am 24.06.06 20:11:44
      Beitrag Nr. 84 ()
      ich glaub nicht dass Trader mit diesen grauenhaft schlechten Auslandsbrokern was anfangen können. Und solang die deutschen Direktbroker keine ausländischen _BANKEN_ haben, können die Töchter gründen wie sie wollen. Völlig nutzlos.
      Avatar
      schrieb am 25.06.06 10:55:10
      Beitrag Nr. 85 ()
      Hallo alle,
      Hallo bonApart,

      ich bin ganz Deiner Meinung.
      Die Kleinanleger sind wieder die DUMMEN und Looser.
      Die Reichen lachen sich ins Fäustchen. Die haben doch eh Geld genug.
      Das kann doch nicht wahr sein.

      Warum kann die bisherige REgelung ( Halbeinkünfteverfahren, Spekufrist ) nicht bleiben??

      Bei 30 % kann man sich überlegen, ganz ins Ausland zu gehen oder es in einen Hauskauf(Wohnung zu inverstieren.
      Es bleibt bestimmt nicht bei 30$.

      Es müßte weiter nach dem persönlichen Steuersatz versteuert werden mit Halbeinkünfteverfahren.

      Die Spekufrist müßte auch für Langzeitanleger ( er dem Anleger alles schmackhaft machen) bleiben.
      Man kann eine Aktie nicht mehr wie früher 10 JAhre halten ohne gelegentliches Umschichten.
      Ferner dürften alte Aktienbestände nicht von Neurregelungen betroffen wären.
      Wer vor 6 Jahren dooferweise investiert hat, der sitzt immer noch auf einem dicken Minus.

      Mir reicht es langsam endgültig.
      15% plus Halbeinkünfteverfahren könnte man noch akzeptieren.
      Gewinner sind nur die SUPERREICHEN!!!
      Das kann es nicht sein, oder?

      Warum schreibt nicht jeder mal einen Brief an Steinbrück,MErkel und Co.
      Ich werde es nun tun. Egal, ob er gelesen wird oder nicht.

      Man muß mehr protesieren, so wie es uns die Fanzosen vormachen.

      BG
      auris
      Avatar
      schrieb am 25.06.06 10:56:56
      Beitrag Nr. 86 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.262.231 von aurisinterna am 25.06.06 10:55:10hoffentlich gibt es legale Wege, der Abgeltungssteuer zu entgehen.

      Es reicht auch schon, daß daß Halbeinkünfteverfahren wegfällt und der Sparerfreitbetrag gekürzt wird.

      BG
      auris


      Wie wehren wir uns?
      Avatar
      schrieb am 25.06.06 14:24:14
      Beitrag Nr. 87 ()
      Na das zu machen - was sich die Regierung über ihren Finanzminister und den dazugehörden Ministerialbeamten so vorstellt! Wenn nichts mehr da ist, was sich für ein möglicherweise sorgenfreies Alter legal zum ansparen lohnt - siehe Sparerfreibetrag, wegfall der Speku.Fristen usw. - endlich die übrig gebliebenen Euros doch dem Staat anzuvertrauen:kiss::kiss::kiss:! Oder noch besser direkt in die gesetzl. Rentenversicherung einzuzahlen. Der klamme Staat dankt es Dir und Deinen Nachkommen, wie gehabt !:D
      Avatar
      schrieb am 25.06.06 15:05:28
      Beitrag Nr. 88 ()
      "hoffentlich gibt es legale Wege, der Abgeltungssteuer zu entgehen."

      Nichts leichter als dies.
      Man muss nur eine Steuererklärung für Kapitaleinkünfte und "Spekugewinne" machen.

      Abgeltungssteuer heisst nicht, dass der Steuerpflichtige seine Einkünfte aus Kapital nicht erklären darf, sonder nur, dass er es nicht mehr muss, falls sein persönlicher Steuersatz höher wäre.

      So gesehen stellt die Abgeltungssteuer die Höchstbelastung dar.

      Ob des weiteren eine Abschaffung des Halb/Teileinkünfteverfahren erfolgt muss abgewartet werden.
      Das HEV dient ja dazu, eine Doppelbesteuerung von einbehaltenen und ausgeschütteten Gewinnen einer Kapitalgesellschaft zu vermeiden.
      Meine Meinung nach wäre die Abschaffung des HEV bzw TEV verfassungswidrig.
      Avatar
      schrieb am 25.06.06 15:11:16
      Beitrag Nr. 89 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.264.755 von Durchschnitt am 25.06.06 15:05:28Abgeltungssteuer heisst nicht, dass der Steuerpflichtige seine Einkünfte aus Kapital nicht erklären darf, sonder nur, dass er es nicht mehr muss, falls sein persönlicher Steuersatz höher wäre.

      Abgeltungssteuer heißt aber auch, daß von Veräußerungsgewinnen erst mal die Steuern abgezogen werden, und man zuviel gezahlte Steuern am Ende des Jahres geltend machen kann.
      Für Trader wäre das inakzeptabel.
      Avatar
      schrieb am 25.06.06 15:20:58
      Beitrag Nr. 90 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.264.814 von detektivrockford am 25.06.06 15:11:16Das muss nicht so sein.
      Denkbar wäre, dass es intern eine Gegenrechnung bei der Bank erfolgt.
      Die Bank rechnet Gewinne und Verlust automatisch gegen.
      Trader macht Gewinn -> zahlt Abgeltungssteuer.
      Danach Verlust -> intern wird Verlust festgehalten.
      Danach wieder Gewinn.
      Von diesem Gewinn wird der Verlust abgezogen.
      ...
      usw.
      Avatar
      schrieb am 25.06.06 18:34:22
      Beitrag Nr. 91 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.264.913 von Durchschnitt am 25.06.06 15:20:58Abgeltungssteuer heisst nicht, dass der Steuerpflichtige seine Einkünfte aus Kapital nicht erklären darf, sonder nur, dass er es nicht mehr muss, falls sein persönlicher Steuersatz höher wäre.

      Ich fürchte, da liegst du falsch.

      Ich mußte auch erst mal recherchieren, was der Begriff "Abgeltungssteuer" eigentlich bedeutet.

      Mein Verständnis: Im Gegensatz zur "Quellensteuer" (die man in der Steuererklärung ggfs. zurückfordern kann) bedeutet "Abgeltungssteuer", daß nach Bezahlung dieser Steuer das Steuerthema endgültig erledigt ist. Du zahlst 30% (plus Soli....), und basta.

      In Österreich gibt es allerdings die Ausnahme-Regelung, daß man dort die Wahl hat, es bei der Abgeltungssteuer zu belassen (falls man ansonsten höhere Steuern zahlen müßte), oder die Kapitaleinkünfte zum persönlichen Steuersatz abzurechnen (falls der niedriger liegt als die Abgeltungssteuer).

      Ob auch die deutsche Koalition so einen Schutz der Kleinaktionäre einführen wird??? Man darf gespannt sein.
      Avatar
      schrieb am 25.06.06 18:38:15
      Beitrag Nr. 92 ()
      der wirkliche Witz an der Sache ist, dass das Halbeinkünfteverfahren das einzige konistent-logische und europataugliche Gesetz war, dass rotgrün je in Sachen Steuerrecht auf die Beine gestellt hat. Es war nicht das Gelbe vom Ei, aber es hatte immerhin Hand und Fuß.

      Und die großsozialistische Koalition kassiert natürlich ausgerechnet dieses gleich mal ein und widmet sich tagein tagaus dem was Politiker am besten können: Murksen.
      Avatar
      schrieb am 25.06.06 18:47:59
      Beitrag Nr. 93 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.266.526 von witchdream am 25.06.06 18:34:22Kleiner Nachtrag:

      Was auf jeden Fall feststeht, ist, daß die Abschaffung des HEV und der Spekufrist zu einer wesentlich höheren Steuerbelastung bei Dividenden und "Spekulations-"Geschäften führen wird. [...böse Spekulanten, pfui... ;)]

      Die einzigen, die von der Neuregelung (in der jetzt bekannten Form) theoretisch profitieren könnten, wären Leute mit extrem hohem Einkommen (Steuersatz über 30% ohne Soli), die ihre Kapitaleinkünfte fast ausschließlich aus Zinseinnahmen beziehen. Aber welcher dieser Gutverdiener wäre schon so dämlich, seine Ersparnisse zu mickrigen Zinsen in Staatsanleihen anzulegen? Die "Profiteuren" der neuen Regelung existieren vermutlich nur in der Theorie....
      Avatar
      schrieb am 25.06.06 19:21:03
      Beitrag Nr. 94 ()
      witchdream,
      eine Abgeltungssteuer wird immer steuerlich geltend gemacht werden können.
      Alles andere wäre grob verfassungswidrig.
      Es gibt Menschen in Deutschland, die als einziges Einkommen Kapitalerträge haben.
      Aus Gleichbehandlungsgründen wird es nicht möglich sein, diesen Leuten den Steuerfreibetrag zu verweigern.
      Da wird wohl kein Gericht in Deutschland mitspielen.
      Avatar
      schrieb am 25.06.06 19:48:34
      Beitrag Nr. 95 ()
      Durchschnitt, du klingst immer so als würde deiner Meinung nach Politiker eine eventuelle Verfassungswidrigkeit von der Verabschiedung von Gesetzen abhalten. Dem war und ist nicht so.
      Avatar
      schrieb am 25.06.06 20:52:07
      Beitrag Nr. 96 ()
      Durchschnitt:

      Dein Wort in Politikers Ohr(en) !

      Deinen Optimismus kann ich dank jahrelanger Beobachtung der politischen Szene in keinster Weise teilen, beten wir trotzdem, dass Du Recht hast !
      Avatar
      schrieb am 25.06.06 21:51:06
      Beitrag Nr. 97 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.267.313 von bonAPART am 25.06.06 20:52:07Es gibt Menschen in Deutschland, die als einziges Einkommen Kapitalerträge haben.

      Ich weiß, wovon du sprichst...

      Das ändert aber nichts an der Tatsache, daß eine Abgeltungssteuer per definitionem eine Abgeltungsteuer ist. Falls du so was nicht für richtig hältst, dann kannst du ja mal vors Bundesverfassungsgericht ziehen...
      Avatar
      schrieb am 26.06.06 10:29:46
      Beitrag Nr. 98 ()
      "Das ändert aber nichts an der Tatsache, daß eine Abgeltungssteuer per definitionem eine Abgeltungsteuer ist."

      Per Definintion richtig.
      Aber
      Ohne Härtefallregelung wird so etwas nicht kommen.

      Beispiel:
      Ehepaar, beide arbeitslos oder Rentner ohne Rentenversicherung.
      Einzige Einkünfte sind Dividenden in Höhe von zB 50.000 €
      Das HEV wird ebenfalls abgeschafft.

      Bisherige Steuerbelastung bei angenommenen 5.000 € Sonderausgaben wären unter Berücksichtigung des HEV ca. 800 €

      Bei 30% Abgeltungssteuer hingegen wäre 15.000 € an den Staat abzuführen.

      Dieses Beispiel verdeutlicht, dass eine Abgeltungssteuer nicht ohne Härtefallregelung eingeführt werden kann.
      Avatar
      schrieb am 26.06.06 11:12:45
      Beitrag Nr. 99 ()
      Die Besteuerung rdes Einkommens richtet sich nicht nach irgendwelchen Begriffen, sondern nach dem Einkommensteuergesetz. Dort ist für Singles ein einkommensteuerlicher Grundfreibetrag von 7.664 EUR vorgesehen. Dieser kann auch nicht gestrichen werden, weil er auf einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts beruht.
      Avatar
      schrieb am 26.06.06 16:56:27
      Beitrag Nr. 100 ()
      Hallo Nataly,
      HAllo alle,
      könntest Du mir bitte ein paar Fragen beatworten.

      Der Grundfreibetrag in Höhe von 7642 Ekann also nicht genommen werden.

      Geplante 30%ige Abgeltungsteuer müßte doch der Grundfreibetrag berücksichtigt werden.



      1/2 Rente versteuern = 3200 Euro
      Kapitaleinkünfte, Dividenten = 5000 Euro
      = 8200 Euro
      - Pauschale BEhinderung 1200 Euro
      - gekürzter Sparerfreibetrag 700 Euro ?

      0 Steuern

      Die 30ige Abgeltungsteuer woll vorab abgezogen werden.
      In der Est kann ich doch von folgener REchnung ausgehen, oder nicht??

      Ein User hatden Grundfreibetrag rausgeklammert.

      Voraus vielen Dank
      auris
      Avatar
      schrieb am 26.06.06 17:04:12
      Beitrag Nr. 101 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 20.245.911 von KNORPEL am 16.02.06 22:11:06Hallo Knorpel,
      die Neuregelung (30%ige Abgelungssteuer etc) soll bleiben wo sie ist.
      Auch wenn sie erst 2009 oder 2010 käme wäre es eine Zumutung für Kleinanleger.
      Großkapital lacht sich ins FÄustchen.
      Der Kleine ist wie immer der Dumme.
      Hofffentlich ziehen viele die Konzeqenzen und legen ihr Geld nicht mehr an der Börse an, wenn es zu dieser Änderung kommt.
      Der Schuß muß und wird nach hinten losgehen.

      BG
      auris
      Avatar
      schrieb am 27.06.06 16:04:52
      Beitrag Nr. 102 ()
      Berlin (Reuters) - Die Spitzen von Union und SPD haben sich nach CSU-Angaben auf eine Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge von dauerhaft 25 Prozent verständigt.

      CSU-Landesgruppenchef Peter Ramsauer sagte am Dienstag in Berlin, auf Dauer solle die Abgeltungssteuer 25 Prozent betragen. Darauf habe sich die Koalitionsrunde am Sonntagabend geeinigt. Die Koalitionspartner seien sich auch hinsichtlich einer Reform der Erbschaftsteuer bei der Fortführung von Betrieben einig geworden. Die von CDU und CSU kritisierte Garantie bestehender Arbeitsplätze als Voraussetzung für Begünstigungen bei der Erbschaftsteuer sei vom Tisch. Künftig sollten diese an eine wirtschaftliche und pragmatische Überprüfung des Firmenerhalts geknüpft werden

      http://de.today.reuters.com/news/newsArticle.aspx?type=domes…

      Tschüß HEV!!! :(
      Avatar
      schrieb am 27.06.06 19:57:18
      Beitrag Nr. 103 ()
      hoffentlich so spät wie möglich
      Avatar
      schrieb am 27.06.06 19:58:15
      Beitrag Nr. 104 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.303.741 von hegels am 27.06.06 19:57:18ohne HEV müsste die Unternehmenssteuer TOTAL reformiert werden, sonst eindeutig verfassungswidrig. Aber das stört diese Basteltruppe ja nicht.
      Avatar
      schrieb am 01.10.06 15:49:16
      Beitrag Nr. 105 ()
      06.09.2006 08:25
      Anlegervertreter machen mobil
      von Karsten Leckebusch
      Die Besteuerung von Aktiengeschäften soll durch die Abgeltungssteuer neu geregelt werden. Dividenden, Kursgewinne und Zinsen sollen ab 2008 pauschal besteuert werden. Zunächst mit 30 Prozent, ab 2009 mit 25 Prozent. Besonders der hohe Steuersatz bringt die Anlegerschützer auf die Palme.

      Hinter der Abgeltungssteuer steht der Gedanke, die Besteuerung sämtlicher Arten von Wertpapiergewinnen zu vereinfachen. Als immer gerne zitiertes Beispiel dient Österreich, das 1993 mit großem Erfolg die Abgeltungssteuer eingeführt hatte, und seitdem einen erfreulichen Zuwachs bei Wertpapieranlagen verzeichnet.

      In Deutschland ist es bisher so, dass Anleger ihren persönlichen Einkommenssteuersatz bei Zins- und Aktiengewinnbesteuerung zu Grunde legen. In Zukunft würde dann der Pauschalsatz von 30 beziehungsweise 25 Prozent gelten. Spekulationssteuer und Halbeinkünfteverfahren sowie der paradiesische Zustand der Steuerfreiheit von Kursgewinnen nach einem Jahr wären passé.

      Auch für die Aktionärslobbyisten, allen voran die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DWS) und die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK), die seit Jahren eine Vereinfachung der Kapitalbesteuerung fordern, war die Abgeltungssteuer lange Zeit die beste Wahl. Die aktuellen Pläne von Bundesfinanzminister Peer Steinbrück treffen jedoch auf ihre geballte Kritik.

      Die Quintessenz des Protestes: Der geplante pauschale Steuersatz von 30 Prozent sei viel zu hoch. Einmütig unterstellen die Interessenvertreter der Aktionäre der Bundesregierung Abzockermentalität. Obwohl Bundesminister Peer Steinbrück damit rechnet, dass die Kapitalbesteurung dem Staat pro Jahr rund zwei Milliarden Euro kosten soll.

      Mehr zum Top-Thema
      "Anschlag auf die Aktienkultur"
      Abgeltungssteuer: Anschlag auf die Aktienkultur?
      Grafiken: Kleinanleger trifft es härter
      Hilferuf Offener Brief
      Die seriösen Anlegervertreter haben die Faxen dicke. Die Anlegerzeitung "Börse Online" lässt sich sogar zu einem in der Finanzbranche ungewöhnlichen Hilferuf hinreißen. Per vorformuliertem offenen Brief an den Bundesfinanzminister sollen die Aktionäre ihre Ablehnung gegen die Abgeltungssteuer dokumentieren.

      Die Kernaussage: die steuerliche Belastung der Aktionäre wird durch die Abgeltungssteuer in den meisten Fällen steigen. Vor allem für Investoren mit niedrigem Einkommen erhöhe sich die Steuerlast, weil die Abgeltungssteuer deutlich über ihrem persönlichen Steuersatz liegt. Auch für die langfristigen Investments, beispielsweise in die Altersvorsorge, würde die Aktienanlage durch den Wegfall der Steuerfreiheit auf Kursgewinne unattraktiv.

      Das stimmt zwar, Tatsache ist allerdings auch: Für Investoren, die bisher ihre Börsengewinne mit dem Spitzensteuersatz versteuern mussten, würde sich die Belastung von 42 Prozent plus Solidaritätszuschlag auf 30 und dann 25 Prozent verringern.

      Die Abgeltungssteuer, ein Steuergeschenk für reiche Investoren? Diese Frage stellt sich das Anlegermagazin nicht, aber die Antwort ist klar. Wer heute den Spitzensteuersatz auf Kapitaleinkünfte zahlen muss, wird sich über eine Abgeltungssteuer von 30 Prozent freuen.

      Die Bundesregierung hat mittlerweile auf die drohende Ungleichbehandlung von vermögenden und nicht so vermögenden Investoren reagiert. Die für Kleinanleger zu erwartende Ungerechtigkeit könne durch Nachbesserungen an der Reform gemildert werden. Eine individuelle Veranlagung wäre zu erwägen.

      Weitreichende Kritik
      Die Anlegervertreter kritisieren aber nicht nur die Höhe der zu erwartenden neuen Steuer und die drohenden Nachbesserungen. Die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz bemängelt auch, dass viele Details der neuen Steuer noch unklar seien. Ob es beispielsweise zukünftig weiterhin einen Verlustvortrag geben werde, und wenn ja, wie dieser gehandhabt werden solle.

      Die Aktionärsvertreter reichen die Kritik auch gerne auf die Metaebene weiter. Allen voran auf das Leitmotiv der "Aktienkultur" in Deutschland, die durch höhere Belastungen weiter unterdrückt werde (siehe Interview zum Thema). Nun sind die Deutschen nie große Aktionäre gewesen. Das hat auch die Steuerfreiheit auf Kursgewinne nicht geändert. Da dürfte auch eine neue vereinfachte Abschlagsteuer keine großen Auswirkungen auf Deutschlands eher sicherheitsorientierte Kleinanleger haben.

      Es fehlt an alternativen Vorschlägen
      Die Kritik aus dem Lager der Aktionärsvertreter ist nicht konstruktiv. Aber das sollte sie sein, denn die Reform der Kapitalertragssteuer kommt auf jeden Fall. Das Problem der Aktionärsschützer ist: sie vertreten einen "Berufsstand", der weder streiken noch anderweitig Druck auf die "Regelmacher" ausüben kann. Sich Gehör zu verschaffen ist die eine Sache, etwas verändern die andere. Lediglich vorzuschlagen, die künftige Steuerlast zu senken, und auf die Tränendrüse Aktienkultur zu drücken, reicht nicht aus.

      Eine alte Wertpapiersteuerreform aus rot-grünen Zeiten ist übrigens mittlerweile völlig in Vergessenheit geraten: Die steuerfreie Kursgewinne sollten pauschal mit 15 Prozent besteuert werden. Doch leider wurde diese Regelung nie umgesetzt.
      Avatar
      schrieb am 01.10.06 15:51:00
      Beitrag Nr. 106 ()
      06.09.2006 08:45
      "Anschlag auf die Aktienkultur"
      Die geplante Abgeltungssteuer soll die Versteuerung von Kapitalerträgen radikal vereinfachen. Aktionärsvertreter kritisieren jedoch die von der Bundesregierung geplante Höhe der Steuer. Wir haben uns mit Jürgen Kurz von der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz darüber unterhalten.

      boerse.ARD.de: Warum sind Sie gegen die Abgeltungssteuer?
      Jürgen Kurz: Grundsätzlich habe ich nichts gegen eine Abgeltungssteuer, eher im Gegenteil. In der geplanten Form ist sie allerdings nicht tragbar und bringt gravierende Nachteile für Aktionäre. So müssten Anleger zukünftig für Kursgewinne oder Dividenden teilweise doppelt soviel an Steuern zahlen wie zurzeit.

      boerse.ARD.de: Was wäre die Alternative?
      Kurz: Die Abgeltungssteuer ist wegen ihrer Einfachheit ein praktisches Instrument, um Kapitalerträge zu besteuern. Allerdings müsste der Steuersatz deutlich gesenkt werden. Das heißt, kein Steuersatz von 30 Prozent im Jahr 2008 und dann 25 Prozent ab 2009. Wir wünschen uns einen Satz von unter 20 Prozent.

      Mehr zum Top-Thema
      Anlegervertreter machen mobil
      Abgeltungssteuer: Anschlag auf die Aktienkultur?
      Grafiken: Kleinanleger trifft es härter
      boerse.ARD.de: Ist ein Steuersatz von 25 Prozent, wie er ab 2009 pauschal gelten soll, so untragbar?
      Kurz: Das Ziel sollte doch sein, das Geld in Deutschland zu halten. Die geplante Abgeltungssteuer wird genau das Gegenteil bewirken. Das Kapital wird
      weiterhin ins Ausland abwandern, wo die Steuerbelastung niedriger ist. Auch würde ein solch hoher Steuersatz verhindern, dass die mit einer Abgeltungssteuer eigentlich verbundene Vereinfachung wirklich zum Tragen kommt. Schließlich müssten alle Anleger mit niedrigeren Sätzen weiterhin Steuererklärungen abgeben. Wer die Kapitallfucht wirksam eindämmen und das Steuersystem tatsächlich vereinfachen will, kommt um einen Steuersatz, der nahe dem Eingangssteuersatz liegt, nicht herum.

      boerse.ARD.de: Für die großen Vermögen bedeutet eine pauschale Abgeltungssteuer doch eine deutliche Entlastung zum Beispiel bei der Spekulationssteuer, bei der heute der Einkommenssteuersatz mit 42 Prozent plus Solidaritätszuschlag zu Grunde gelegt wurde. Diese Leute dürften sich über die Einführung der Abgeltungssteuer doch freuen, oder?
      Kurz: Wenn sie bisher vor allem in Sparprodukte oder festverzinsliche Wertpapiere investiert haben, wird ihre Steuerbelastung tatsächlich sinken. Wenn sie allerdings - was deutlich realistischer ist - zumindest Teile ihre Vermögens langfristig in dividendenstarke Aktien gesteckt haben, werden auch sie eine stark steigende Steuerlast haben. Falls das Geld noch nicht im Ausland ist, könnte die Einführung der Abgeltungssteuer in ihrer jetzigen Form, der Tropfen sein, der das Fass zum überlaufen bringt. Daher ist es, ohne Moralbrille betrachtet, extrem wichtig, dass Deutschland ein international wettbewerbsfähiges Steuersystem hat, das Geld nicht vertreibt, sondern Anreize setzt, hier zu bleiben. Und dazu gehört eben auch eine niedrige Abgeltungssteuer.

      boerse.ARD.de: Ist die geplante Abgeltungssteuer also ein Anschlag auf die Aktienkultur in Deutschland?
      Kurz: Absolut. Aktien würden durch die vergleichsweise hohe Besteuerung, gerade bei der längerfristigen Anlage, unattraktiv. Besonders ärgerlich ist dabei, dass noch vor wenigen Jahren die gleichen Poltiker, die jetzt eine so massive Steuererhöhung für Aktionäre planen, den Privatanlegern die Aktie als sinnvolles Instrument zum Ansparen der Altersvorsorge ans Herz gelegt haben. Und gerade die Langfristanleger sind es, die nun die Zeche zahlen sollen. Hier passt einiges nicht zusammen.

      Das Gespräch führte Karsten Leckebusch
      Avatar
      schrieb am 05.10.06 13:24:00
      Beitrag Nr. 107 ()
      >Wer heute den Spitzensteuersatz auf Kapitaleinkünfte zahlen muss, wird sich über eine Abgeltungssteuer von 30 Prozent freuen.<
      Klar. Nur zahlt die keiner, weil diese Leute schon jetzt ihr Geld im Ausland anlegen.
      So muss man sich aber wenigstens keine wirklich ernsthaften Gedanken um die angeblich 2 Mrd. weniger machen, :D

      >Eine individuelle Veranlagung wäre zu erwägen.<
      Dann sollte man es doch direkt so lassen wie es ist; wozu dann der ganze Schmu? Will man nur die Reichen entlasten, kann man ja einfach(!) die Reichensteuer streichen, fertig. Dieses verkomplizierte 'hier nehmen, da geben'-Getue ist doch ohnehin längst durchschaut, und geht nur noch auf den Senkel.

      >Da dürfte auch eine neue vereinfachte Abschlagsteuer keine großen Auswirkungen auf Deutschlands eher sicherheitsorientierte Kleinanleger haben.<
      Richtig erkannt: 100 Punkte, der Herr!
      Somit wird die chronische Eigenkapitalschwäche in Dtld. endgültig zementiert. Die ausländischen Heuschrecken wirds freuen, die dt. Arbeitnehmer weniger.
      Der Autor wirds dann zu berichten wissen, mit seiner ihm eigenen analytischen Kompetenz, :D

      investival
      Avatar
      schrieb am 06.10.06 16:42:35
      Beitrag Nr. 108 ()
      bei der gesundheitsreform konnten doch die lobbisten die poltiker auch mächtig unterdruck setzen so das sie nicht machen konnten was sie wollten. warum klappt das denn nicht auch bei der Finanzreform sprich abgeldungssteuer ???gibt es denn keine starke lobbi in der finanzwelt ????sprich von den big-playern..!?!
      Avatar
      schrieb am 07.10.06 08:54:51
      Beitrag Nr. 109 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.443.972 von jason83 am 06.10.06 16:42:35jason83

      Natürlich gibts diese Lobby. Und die hat nach derzeitigem Stand auch schon durchgesetzt, dass Fonds und institutionelle Anleger von der Abgeltungssteuer befreit sind. Deshalb hält diese "Lobby" auch derzeit so die Füße still, sie haben das für sich maximale rausgeholt und hoffen nun auf eine Umsetzung der Abgeltungssteuerpläne.
      Avatar
      schrieb am 07.10.06 13:14:57
      Beitrag Nr. 110 ()
      Die vor allem von Langfristanlegern
      gefürchtete Einführung der Abgeltungssteuer
      wird eventuell auf 2009
      verschoben. Das berichtet das Handelsblatt
      in seiner Dienstagsausgabe.
      Das würde gleichzeitig bedeuten, das
      auch eine Pauschalbesteuerung von
      Spekulationserträgen zunächst
      ausbleibt. Sogar
      ein vollständiges Scheitern
      der Reform ist demnach
      nicht mehr auszuschließen.
      Scheitert das
      Gesetz komplett?
      Bundesfinanzminister Peer Steinbrück
      plant bisher ab 2008 einen Steuersatz
      von pauschal 30 Prozent auf alle realisierten
      Gewinne aus Aktienanlagen
      einzuführen - unabhängig von der Haltedauer
      der betreffenden Papiere.
      Bisher sind Erträge aus dem Verkauf
      von Aktien komplett steuerfrei, wenn
      die Papiere mindestens ein Jahr gehalten
      worden sind. Bei kürzerer Haltedauer
      muss die Hälfte des Gewinns
      mit dem persönlichen Einkommensteuersatz
      versteuert werden. Der Staat
      will durch die Abgeltungs-steuer
      Einnahme-Verluste durch die geplante
      Senkung der Steuerlast für
      Kapitalgesellschaften teilweise wieder
      wettmachen. Bundeswirtschaftsminister
      Michael Glos hat sich indirekt gegen
      eine solche Regelung ausgesprochen.
      Die Leidtragenden
      Aktionärsschützer wie die Deutsche
      Schutzvereinigung für
      W e r t p a p i e r b e s i t z
      (DSW) laufen Sturm
      gegen die Regelung.
      Zu Recht, denn die
      Leidtragenden sind
      vor allem Langfristanleger,
      die massive
      Renditeeinbußen hinnehmen
      müssten. Auch eine Kapitalflucht
      ins Ausland oder rückläufiges
      privates Sparen wird befürchtet.


      Eine geplante Abgeltungssteuer in
      Höhe von 30 Prozent ist schlicht eine
      Frechheit. Aktionäre investieren ihr
      hart erarbeitetes Geld, müssen das
      Risiko selbst tragen und sollen
      dann, wenn es gut geht, auch noch
      kräftig vom Staat geschröpft werden.
      Das ist mehr als kontraproduktiv für
      die Aktienkultur in Deutschland!
      Avatar
      schrieb am 08.10.06 04:24:45
      Beitrag Nr. 111 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.443.972 von jason83 am 06.10.06 16:42:35glaubst du ernsthaft, dass "big player" auf private rechnung handeln?!

      die haben natürlich mind. eine firma, die da ihren sitz hat, wo es am günstigsten für die jeweilige person "dahinter" ist.. deswegen ist es auch wichtig, dass deutschland niedrigste steuersätze für beteiligungsgesellschaften hat - der spatz in der hand ist noch immer besser, als die taube auf dem dach..
      Avatar
      schrieb am 08.10.06 05:07:56
      Beitrag Nr. 112 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.464.868 von KNORPEL am 07.10.06 13:14:57Eine geplante Abgeltungssteuer in
      Höhe von 30 Prozent ist schlicht eine
      Frechheit. Aktionäre investieren ihr
      hart erarbeitetes Geld, müssen das
      Risiko selbst tragen und sollen
      dann, wenn es gut geht, auch noch
      kräftig vom Staat geschröpft werden.
      Das ist mehr als kontraproduktiv für
      die Aktienkultur in Deutschland!


      klingt ja als ob die vorhaben verluste nicht gegenzurechnen ?
      ich dachte es sollte so sein:

      Beispiel:

      Aktie A bringt 10.000 € Gewinn
      Aktie B bringt 8.000 € Verlust
      ------------------------------------
      1.)
      bleibt ein Gewinn von 2.000 €
      Steuerabzug: 30%
      bleibt für einen selbst: 1.400 €
      ------------------------------------
      oder muss die Rechnung so lauten:
      2.)
      30% Steuerabzug auf 10.000 € = 3.000 €
      Ergebnis: trotz 2.000 € Gewinn hat man 1.000 € verlust
      das wäre eine besteuerung von 150%

      Kann mich jemand aufklären :confused:
      Avatar
      schrieb am 08.10.06 09:20:23
      Beitrag Nr. 113 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.486.001 von Boersenkrieger am 08.10.06 05:07:56Wie 1.) sollte es sein, das wäre mE. auch kein großes Problem: Für eine Abgeltung müsste ja jeder Trade nach FiFo durchgerechnet werden (so wie es die Banken ja bereits in der Jahresbescheinigung machen, wobei der Anleger allerdings noch selbst aufsummieren muss). Gewinn würde abgeführt, Verlust vorgetragen, dh. vom nächsten Gewinn abgezogen und der Rest ggf. weiter vorgetragen. Es wäre je Depot »nur« ein lfd. G/V-Konto mit Schnittstelle zur Finanzkasse zu führen, über die positive Beträge nach einem Trade, oder vma. nach jedem Börsentag, abgebucht würden. Dieses Konto wäre, wie jedes andere auch, vom Anleger zu kontrollieren, alledings ohne Verfügungsgewalt.

      ... das wäre eine besteuerung von 150%
      ... und damit eindeutig rechtswidrig – wie allerdings so manches, was aus diesem Hause kommt (und das schert dort niemanden, weil, leider, niemand dafür zur Rechenschaft gezogen wird).
      Das Steinbrück die Anleger weiterhin über das Gebot einer Verlustverrrechnung stur in der Verunsicherung belässt – spricht indes nur für Ihn ... :D

      investival
      Avatar
      schrieb am 08.10.06 16:38:52
      Beitrag Nr. 114 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.486.424 von investival am 08.10.06 09:20:23Es wäre je Depot »nur« ein lfd. G/V-Konto mit Schnittstelle zur Finanzkasse zu führen, über die positive Beträge nach einem Trade, oder vma. nach jedem Börsentag, abgebucht würden.

      exakt so muss es laufen
      Avatar
      schrieb am 08.10.06 16:41:29
      Beitrag Nr. 115 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.486.424 von investival am 08.10.06 09:20:23was 2.) angeht... das ist eh nicht durchsetzbar.. dann würden leute die davon leben komplett ins ausland verschwinden... und zwar weil sie sonst arbeitslos wären. andere anleger würden sich zurückziehen und unternehmen aus D könnten sich künftige börsengänge sparen. es wäre ein zusammenbruch der deutschen finanzwelt die folge... aber ich denke darüber werden die politiker noch aufgeklärt werden... reisen ja oft genug auf unsere kosten durch die weltgeschichte für wichtige gespräche
      Avatar
      schrieb am 11.10.06 12:50:59
      Beitrag Nr. 116 ()
      Ich war die letzten 2 1/2 Wochen im Urlaub. Nach meinen letzten Informationen soll die Abgeltungssteuer auf Aktiengewinne ab dem 01.01.2009 gelten und 25 % betragen. Gibt es neue Informationen ?
      Avatar
      schrieb am 11.10.06 14:04:31
      Beitrag Nr. 117 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.556.315 von investor2007 am 11.10.06 12:50:59mich würde nur mal die umsetzung interessieren... gewinne gleich und verluste über die ek-steuer ist nicht drin -> für mich zumindest :laugh: ...jedenfalls nicht unverzinst
      Avatar
      schrieb am 15.10.06 13:16:54
      Beitrag Nr. 118 ()
      Habe mal eine Frage zu Spekulationsverlusten.
      Kann man Verluste auch gegen Spekulationsgewinne gegenrechnen,
      wenn die Verluste erst nach mehr als einem Jahr realisiert wurden?

      Danke
      Avatar
      schrieb am 15.10.06 13:38:45
      Beitrag Nr. 119 ()
      @upcomer:
      nein
      Avatar
      schrieb am 16.10.06 08:44:19
      Beitrag Nr. 120 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.633.286 von NATALY am 15.10.06 13:38:45Danke Nataly
      :( hatte ich schon vermutet
      Avatar
      schrieb am 25.10.06 18:17:58
      Beitrag Nr. 121 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 20.264.279 von Boersenkrieger am 17.02.06 21:17:52:mad:Echt nett bei Euch....ich schließ mich an....es wird eine große Völkerwanderung der sog. Exodus ....ins gelobte Land....wir brauchen nur noch einen Pfadfinder, der uns führt...es muß ein Land sein, in dem garantiert vier Wcohen lang keine Steuern erhöht werden... so bescheiden bin ich geworden
      Avatar
      schrieb am 25.10.06 22:49:27
      Beitrag Nr. 122 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.849.696 von moosy am 25.10.06 18:17:58Pech für die, die sich mit einem Eigenheim haben festnageln lassen. Das ist eben der Sinn der "Eigenheimförderung": Bleibt im Land und versorgt die Beamten.
      D.
      Avatar
      schrieb am 30.10.06 20:51:47
      Beitrag Nr. 123 ()
      na gut, 25% besteuerung ist dann doch ganz in ordnung.
      ob jetzt verluste angerechnet werden oder nicht ist dann auch zweitrangig, denn wenn das nicht gehen sollte, eröffnet man einfach ein konto bei interactivebrokers oder einer österreichischen direktbank. dann läufts wie früher mit der einkommenssteuererklärung.

      die einzigen, für die es dann knüppeldick kommt, sind die deutschen direktbanken wie comdirekt oder consors.
      wenn diese banken direkt die abgeltungssteuer an das finanzamt abführen müssen, geht da kein mensch mehr hin.
      eine kontoeröffnung über das internet bei einer ausländischen direktbank geht einfach viel zu einfach, als diesen wahnsinn in deutschland mitzumachen.
      Avatar
      schrieb am 30.10.06 23:24:58
      Beitrag Nr. 124 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.018.837 von DeltaComet am 30.10.06 20:51:47wieso gibt´s was neues ???
      verluste müssen angerechnet werden... sonst gäb es fälle wodurch privatinsolvenzen entstehen weil "gewinn"-steuer bezahlt werden muss... wenn einer klagen würde wär´s eh vorbei mit dem staatsbetrug deswegen kann es gar nicht anders sein... außer das problem daß deutsche direktbroker gleich abführen... aber wie du geschrieben hast läßt sich das problem sehr leicht umschiffen :D
      Avatar
      schrieb am 04.11.06 11:01:24
      Beitrag Nr. 125 ()
      FRAAAGE.........


      verkaufe ich Aktie A vor der Spekufrist und setze DEN TEIL wieder in Aktie B ein, WELCHEN ich von Aktie A VERSTEUERN MÜSSTE, und fahre ich mit der Investition mit Aktie B ins Minus ( beispielsweise 50% Verlust), muss ich dann dennoch die Spekulationnsteuer in vollem Umfang auf meinen Gewinn von Aktie A zahlen????

      Hoffe es hat jemand verstanden!???:rolleyes:

      Gruß KANTER
      Avatar
      schrieb am 04.11.06 11:25:24
      Beitrag Nr. 126 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.115.599 von KANTER am 04.11.06 11:01:24Ja, verstanden ... Nur Steinbrück+Koch nicht, :D

      Nach bisherigem Recht sind unterjährige Verluste gegen unterjährige Gewinne verrechenbar. Die Summe wird als für das Veranlagungsjahr steuerbarer Gewinn oder Verlust in der Ekst.erkl. angegeben.

      Zur avisierten Abgeltung: Auch die praktischen Modalitäten sind ja noch offen. Abgeltung heißt im Prinzip Sofortabzug, dh. hier, sobald die Banksoftware nach FiFo die betreffende Position durchgerechnet hat – also grundsätzliche Bejahung Deiner Frage. Im bestmöglichen Fall würde Dein folgender Verlust vorgetragen und nächstem Gewinn gegengerechnet. Zur Gewährleistung des Realtimehandels wäre es möglich und mE. sinnvoll, dass im Prinzip so wie bisher gerechnet wird, allerdings nicht übers Jahr, sondern für jeden Tag, im Zuge der nächtlichen Transaktions- bzw. Geldtransferabwicklung. Allerdings sieht es zzt. so aus, dass adäquater Verlustabzug erst bei der jährlichen Ekst.erkl. möglich sein soll. Die Gerichte dürften sich darüber nicht minder als unsereins und hiesigen Depotbanken freuen ...

      investival
      Avatar
      schrieb am 04.11.06 14:59:06
      Beitrag Nr. 127 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.116.108 von investival am 04.11.06 11:25:24dass adäquater Verlustabzug erst bei der jährlichen Ekst.erkl. möglich sein soll

      also ein zinsloser kredit an den staat... sowas kann man mit putzfrauen machen aber nicht mit leuten die in der finanzbranche tätig sind und das kleine 1X1 beherrschen. somit gibt´s nur die lösung: ausländischer broker...

      kennt jemand welche die günstig und gut sind ? österreich, schweiz ? denke wir sollten mehr in die richtung diskutieren
      Avatar
      schrieb am 19.11.06 17:44:28
      Beitrag Nr. 128 ()
      nochmal zur Spekulationssteueränderung.

      Kommt die pauschalsteuer 2007 oder 2008? Oder ist das immer noch nicht raus?

      Danke!
      Avatar
      schrieb am 19.11.06 17:45:29
      Beitrag Nr. 129 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.530.660 von Alwi am 19.11.06 17:44:28so wie ich mitbekommen habe auf eis gelegt und alles voraussicht erst ab 2008
      Avatar
      schrieb am 19.11.06 17:50:42
      Beitrag Nr. 130 ()
      danke, ja sowas habe ich auf gehört. aber wann kommt denn das ministerium mal auf die idee, endlich was handfestes rauszugeben. das ist doch alles nur durch buschfunk bis jetzt oder?
      Avatar
      schrieb am 19.11.06 17:52:43
      Beitrag Nr. 131 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.530.846 von Alwi am 19.11.06 17:50:42die haben wohl zu viele andere Sachen um die Ohren wie sie den Leuten das Geld aus der Tasche ziehen können:mad:


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Spekulationssteuer->Änderung kommt später :-)