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    ING-Diba berechnet bei WP-Geschäften Sollzinsen auf dem Extrakonto - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 21.02.06 16:44:47 von
    neuester Beitrag 01.03.06 19:51:26 von
    Beiträge: 18
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      Avatar
      schrieb am 21.02.06 16:44:47
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,
      habe folgendes Problem mit meinem Depot bei der ING-Diba:
      Für das Jahr 2005 wurden mir Überziehungszinsen auf dem Extrakonto berechnet, welches als Verrechnungskonto bei Wertpapiergeschäften dient. Dieses Konto wird jedoch nach meinem Verständnis nur auf Guthabenbasis geführt.
      Auf meinen Widerspruch bekam ich die Antwort, dass die Soll-Zinsen aus dem Wertpapierkauf und -verkauf im Jahr 2005 resultieren.
      Ich habe an einem Tag Aktien verkauft und am gleichen Tag eine andere Aktien gekauft. Dies ist ohne weiteres möglich, da die "Buying-Power" sofort nach Verkauf der Aktien zur Verfügung steht.
      Allerdings wird nach Auskunft der DiBa der Geldwert aus dem Aktienverkauf frühestens am nä. Tag gutgeschrieben. Aus diesem Grund wurden mir für das Jahr 2005 nicht unerhebliche Sollzinsen berechnet.
      Meiner Meinung nach ist dies nicht in Ordnung, denn wenn das Geld erst am nä. Tag gutgeschrieben wird, muss das System verhindern, dass ich am gleichen Tag mit diesem "noch nicht verfügbaren Geld" Aktien kaufe oder mich zumindest auf etwaige Sollzinsberechnung hinweisen! Auch in den Geschäftsbedingungen ist dazu nichts zu finden.
      Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?
      Avatar
      schrieb am 21.02.06 16:52:46
      Beitrag Nr. 2 ()
      Normalerweise ist es generell so, daß An- und Verkäufe von Wertpapieren immer Valuta 2 Tage später gutgeschrieben werden. Das ist unabhängig von der Bank. Die Börse valutiert das immer so. Dann müsste bei An- und Verkauf am gleichen Tag allerdings auch beides zwei Tage später gutgeschrieben bzw. belastet werden. Sind die Beträge weitestgehend identisch dürften eigentlich keine Sollzinsen anfallen, denn das was zwei Tage später gutgeschrieben wird, wird wieder aufgewogen durch das was zwei Tage später belastet wird. Wenn das was du kaufst allerdings betraglich höher ist als das was du verkaufst, kannst du zwischenzeitlich auch mal ins Soll geraten.
      Avatar
      schrieb am 21.02.06 17:11:23
      Beitrag Nr. 3 ()
      [posting]20.309.210 von Temporana am 21.02.06 16:44:47[/posting]meine bescheidene Meinung als Nichtjurist - aber Banker (und auch DiBa-Kunde):

      Wie Du selbst schreibst kann man ja bei der DiBa gar nicht ins Minus rutschen (zumindest nicht über die Variante Extra-Konto), da ja erst nach Ausführung eines Verkaufs die "buying-power" erhöht wird.
      Das ist schon mal der erste entscheidende Punkt. Die Geschäftsbedingungen habe ich mir nicht näher angeguckt, aber das dürfte ein weiteres gutes Argument für Deine Sicht der Dinge sein... .

      Ich denke das solltest Du Dir nicht so gefallen lassen... .
      Avatar
      schrieb am 21.02.06 17:13:19
      Beitrag Nr. 4 ()
      [posting]20.309.210 von Temporana am 21.02.06 16:44:47[/posting]Klingt schon sehr komisch.

      Kann ich mir eigentlich nicht vorstellen, da die Diba ja auch immer in den Kauf oder Verkaufserlösen schon die Ordergebühren um großzügige 50€ abzieht bzw. draufschlägt.

      Kann mir nicht vorstellen, wie man ins Minus kommen soll.

      Angenommen dein Verrechnungskonto ist Null und du verkaufst Aktien im Wert von 1000€...dann bekommst du an dem Tag auch nur 950€ Buying Power gutgeschrieben, weil sie ja erst mal 50€ Ordergebühr pauschal abziehen. Also kannst du beim nächsten Trade auch nur für 950€ inkl. Ordergebühr kaufen. Wie sollst du da ins Minus kommen.

      Ich bin auch bei der Diba und bin der Meinung, dass dies nur auf guthabensbasis gehandelt wird.
      Avatar
      schrieb am 21.02.06 17:49:47
      Beitrag Nr. 5 ()
      Temporana,
      wenn du bei ing-diba nur angerufen hast, dann war das auf die Schnelle vom Telefonisten geschwindelt.

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      Avatar
      schrieb am 21.02.06 18:07:37
      Beitrag Nr. 6 ()
      so ein quark, ganz normaler vorgang, nachdenken soll helfen, vielleicht kommt ihr ja drauf :laugh:
      ps: ich habe hier schon threads gelesen, in denen leute sich beschwert haben, dass ihr broker ihnen die buying-power erst nach 2 tagen zur verfügung stellt, wenn das geld tatsächlich dem konto gut geschrieben ist
      aber hauptsache, alle haben was zu nörgeln :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 21.02.06 18:08:09
      Beitrag Nr. 7 ()
      Der Onkel hat es richtig geschildert. Das sind Tricks von den Banken. Ich hatte das gleiche Problem mit Stocknet. Da es sich aber um Centbeträge gehandelt hat, habe ich es dann sein lassen.
      Lass dir von ING-DiBa eine Valutarechnung geben, dann wirst du sehen, dass beim Kauf und Verkauf am gleichen Tag auch das Valutadatum entsprechend stimmt. Es gibt aber trotzdem Differenzen, da in der Software bei der Programmierung wahrscheinlich eingegeben wurde, dass Gutschriften 2 Tage nach Buchungsdatum und Belastungen direkt nach Buchungsdatum abgerechnet werden. Wenn es sich um einen größeren Betrag handelt, dann würde ich mir das nicht gefallen lassen.
      Avatar
      schrieb am 21.02.06 18:11:58
      Beitrag Nr. 8 ()
      Ich konnte bei Käufen noch nicht einmal die Buying Power ausnutzen.
      Beispiel Guthaben 5000€, Verkauf einer Position zu 5000€ = Buying Power ca. 10000€ - kaufen konnte ich aber nur für 5000€, lag ich darüber kam eine Meldung das nicht ausreichend Deckung vorhanden ist.
      Gibt es da eine eingebaute Bremse die man aktivieren kann, oder sind die bei bestimmten Kunden vorsichtiger?:D

      Also bei mir mit dem Extrakonto ist überziehen gar nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 21.02.06 18:24:27
      Beitrag Nr. 9 ()
      Buying Power und Kontostand sind nicht identisch. Die Nörglerei über Sollzinsen ist insofern unsinnig.

      Wenn die Bank jemandem einräumt, für x Euro Wertpapiere kaufen zu können, dann müssen diese x Euro noch lange nicht auf dessen Konto liegen. Und selbstverständlich kann die Bank Sollzinsen erheben bei negativem Saldo.
      Avatar
      schrieb am 21.02.06 18:35:18
      Beitrag Nr. 10 ()
      [posting]20.311.482 von antonazubi am 21.02.06 18:24:27[/posting]Nicht wenn in den AGB ausdrücklich drin steht, dass dieses Konto ausschließlich auf Guthabensbasis geführt wird.
      Avatar
      schrieb am 21.02.06 18:44:10
      Beitrag Nr. 11 ()
      Außerdem habe ich mir gerade mal die Valutaabrechnungen angeschaut. Da werden sowohl Käufe wie auch Verkäufe immer einen Tag später valutiert. Wie kann man dann ins Minus? Geht nicht.


      Würden verkäufe einen Tag später valutiert und Käufe am selben tag, dann ja...anders nicht.
      Avatar
      schrieb am 22.02.06 09:22:56
      Beitrag Nr. 12 ()
      Auch die Führung eines Kontos auf Guthabenbasis hat nicht zwangsläufig zur Folge, daß keine negativen Salden anfallen können. Selbstverständlich bleibt es der Bank unbenommen, bei negativem Saldo Sollzinsen zu erheben. Die entscheidende Frage ist nur, wie es zu einem negativen Saldo kommen kann. Daß sie anfallen, wenn sich bei taggleichem Verkauf und Wiederanlage die Valutadaten durch spätere Gutschrift / sofortige Belastung überlappen, ist logisch. Gibt es keine Überlappung, d.h. Gutschrift und Belastung erfolgen taggleich, dann dürfte m.E. (nun gut, ich bin kein Jurist) kein Negativsaldo anfallen und somit auch keine Sollzinsen. Ich würde in diesem Fall einfach mal die ganze Sache schriftlich anfragen und um eine Stellungnahme bitten.
      Avatar
      schrieb am 22.02.06 21:40:32
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort der Diba:
      "Bei Wertpapierkäufen müssen wir Ihr Konto sofort belasten. Den Ertrag aus Wertpapierverkäufen können wir Ihnen erst einen Tag später gutschreiben, da erst dann der entsprechende Betrag bei uns eingeht. Sie vermeiden Sollzinsen, indem Sie bei Ihren Wertpapiertransaktionen die Unterschiede von Kauf- und Verkaufsabrechnungen berücksichtigen."

      Ich habe heute die detaillierte Auflistung aller WP-Transaktionen, welche zur Berechnung von Sollzinsen geführt haben, angefordert. Ich werde den Sachverhalt an das BAFIN zur Prüfung übergeben.
      Avatar
      schrieb am 23.02.06 09:14:05
      Beitrag Nr. 14 ()
      Wenn Du weder nachdenkst über das, was Dir die Bank dazu schreibt, noch selber den Hauch eines gesunden Menschenverstandes an Dich heranläßt, dann ist es besser, Du ordnest gleich dem Bundesfinanzminister an sich darum zu kümmern, am besten mit Fristsetzung von höchstens vierzehn Tagen.
      Avatar
      schrieb am 23.02.06 16:18:10
      Beitrag Nr. 15 ()
      @Temporana,
      ich habe auch ein Extra-Konto und Depot bei der Diba. Weil ich mir Valuta-Datum und Umsatz auf dem Konto immer notiere, habe ich jetzt mal für 2005 diese Daten mit den Valuta-Daten auf den Wertpapier-Abrechnungen verglichen. Unter den Abrechnungen waren Käufe und Verkäufe. Die Valuta-Daten stimmten immer überein.
      Avatar
      schrieb am 23.02.06 16:49:56
      Beitrag Nr. 16 ()
      @Temporana,
      prüf doch mal, ob auf der Kaufabrechnung und der Verkaufabrechnung vom selben Tag verschiedene Valuta-Daten stehen.
      Avatar
      schrieb am 23.02.06 18:23:31
      Beitrag Nr. 17 ()
      [posting]20.346.445 von Heckenrose am 23.02.06 16:49:56[/posting]könnte es vielleicht sein, dass die irgendwann am Tag nen "Schnitt" machen (z.B. 14h oder 18h) und alles was dannach läuft kommt nen Tag später??
      Avatar
      schrieb am 01.03.06 19:51:26
      Beitrag Nr. 18 ()
      ich bekam heute am nachmittag einen anruf von einem herren der beschwerdeabteilung der ing-diba. er bedauerte die von mir beanstandete berechnung von sollzinsen auf dem extrakonto und versicherte, dass die sollzinsen auf einen glatten betrag nach oben aufgerundet und umgehend auf mein konto erstattet werden.
      vielen dank! nur warum nicht gleich so? muss man erst mit dem bafin drohen? :D


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