checkAd

    Was muss ich bei der Steuererklärung angeben? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 22.02.06 10:08:15 von
    neuester Beitrag 02.03.06 14:55:04 von
    Beiträge: 19
    ID: 1.042.242
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 5.412
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 22.02.06 10:08:15
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ich zahle über einen *Sparplan* jeden Monat eine Summe in den Templeton Growth Fund ein... Im Jahr 2005 erhielt ich auf die inzwischen angewachsene Summe z.B. eine Ausschüttung in Höhe von ca. 2.400 Dollar, welche sofort wieder in neue Anteile angelegt wurden...
      Was davon, muss ich nun in meiner Steuererklärung angeben und wieviel Steuern knöpft mir das Finanzamt dafür ab?
      Was passiert, wenn ich meinen Fonds irgendwann mal komplett verkaufe? Wie wird dann versteuert?

      Danke für alle Antworten im Voraus!
      Avatar
      schrieb am 22.02.06 10:16:15
      Beitrag Nr. 2 ()
      @Staeffi:
      Ich empfehle, die Angaben aus den Bescheinigungen, die du erhalten hast oder die du noch bekommst, in die Anlage KAP zu übertragen.
      Avatar
      schrieb am 22.02.06 10:23:35
      Beitrag Nr. 3 ()
      Ahhh, hier ist mein Beitrag gelandet, bei *Recht und Steuern*. Diese Rubrik hatte ich vorher nicht gesehen. Passt ja auch viel besser hierher...

      Hallo, Nataly,
      kannst du auch einschätzen, wie hoch meine darauf anfallende Steuer sein könnte? Es gab ja kurzfristige und langfristige Gewinne, sowie Dividenden...

      In den vorherigen Jahren hatte ich nie was angegeben (da war die Ausschüttung auch nicht so hoch)... Könnte das Ärger mit dem FA geben?
      Avatar
      schrieb am 22.02.06 10:33:36
      Beitrag Nr. 4 ()
      [posting]20.320.675 von Staeffi am 22.02.06 10:23:35[/posting]In den vorherigen Jahren hatte ich nie was angegeben

      Genauso würde ich das mal beim Finanzamt angeben.:D:D:D
      Avatar
      schrieb am 22.02.06 10:46:41
      Beitrag Nr. 5 ()
      Sorry, diese Antwort ist nutzlos für mich...
      Was erwartet mich denn?

      PS. ausserdem hast du vergessen, den Rest des Satzes mit zu zitieren:
      *...(da war die Ausschüttung auch nicht so hoch)...*

      Trading Spotlight

      Anzeige
      InnoCan Pharma
      0,1900EUR +2,98 %
      Aktie kollabiert! Hier der potentielle Nutznießer! mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 22.02.06 11:02:56
      Beitrag Nr. 6 ()
      Sorry, aber dieser Thread ist schwer nachzuvollziehen.

      Templeton hat doch Ausschüttungsmitteilungen verschickt, in denen detailliert aufgeführt ist, wie hoch die Ausschüttungen je Anteil in der privaten Steuererklärung anzusetzen sind und welcher Quellensteuerbetrag anzurechnen ist (bzw. wo der in der Anlage KAP/AUS) eingetragen wird. Eine Unterscheidung zwischen langfristigen oder kurzfristigen Gewinnen ist für den deutschen Privatanleger uninteressant, da in der Mitteilung von Templeton ausdrücklich der in Deutschland zu versteuernde Betrag je Anteil genannt ist.

      Nimm also die Ausschüttungsmitteilung von Templeton und siehe auf Seite 1: Ausschüttung Oktober 2005:

      Multipliziere Deine Anteile mit dem ausgewiesenen Ertrag je Anteil und trage dies in die angegebene Zeile in der Anlage AUS/KAP ein. Gleiches gilt für die anzurechnende Quellensteuer.

      Mit der Ausschüttung Dezember verfährst Du genauso - nur mit dem Unterschied, daß Anzahl der Anteil im Dezember höher war, als im Oktober.

      Beide Summen dann addieren und eintragen - fertig.
      Avatar
      schrieb am 22.02.06 11:13:23
      Beitrag Nr. 7 ()
      Na, das war doch mal eine Aussage!
      Danke, das hat mir sehr geholfen..
      (Asche auf mein Haupt, so genau habe ich mir diese Mitteilung nicht durchgelesen...)
      Schaue ich gleich mal nach, was da zusammen kommt.

      ...und auf diesen errechneten Ertrag zahle ich dann Steuern in Höhe meines persönl. Steuersatzes?

      Was mache ich mit den früheren Jahren?
      Das FA wird bestimmt danach fragen?
      Avatar
      schrieb am 22.02.06 11:24:10
      Beitrag Nr. 8 ()
      @Staeffi:
      Ohne die Angaben in den Steuerbescheinigungen, die du entweder bereits bekommen hast oder demnächst noch bekommst, kann ich zu deinen Fragen nichts sagen.
      Avatar
      schrieb am 22.02.06 11:28:35
      Beitrag Nr. 9 ()
      @Staeffi:
      Möglicherweise wurde bei der Ausschüttung bereits Kapitalertragsteuer und Soli abgezogen.
      Poste doch mal die Bescheinigung von Templeton.
      Avatar
      schrieb am 22.02.06 11:42:49
      Beitrag Nr. 10 ()
      Wenn Du Dein Templeton-Konto in den USA führst (also direkt bei der Gesellschaft) bekommst Du keine Steuerbescheinigung, wie man sie von anderen Gesellschaften kennt, sondern nur die Ausschüttungsmitteilung inkl. Hinweis, wo in den Anlagen KAP/AUS die Einnahmen einzutragen sind.

      Die zu entrichtende Steuer geht dann natürlich nach dem persönlichen Steuersatz.

      Um Frieden mit dem Finanzamt zu schließen, würde ich parallel die vergessenen Erträge für die vergangenen Jahre nachbenennen. Da wird Dir dann nur die Steuer berechnet. Strafe gibts keine, da es sich um eine "Selbstanzeige" handelt.

      Dafür benötigst Du natürlich die Ausschüttungsmitteilungen der vergangenen Jahre. Diese findest Du unter www.templeton.de und dort unter Ausschüttungen.
      Avatar
      schrieb am 22.02.06 11:48:10
      Beitrag Nr. 11 ()
      Habe mir gerade mal die TAX (Steuermitteilung) für 2004 aufgerufen...

      Danach brauchte ich nur im Mantelbogen in Zeile 32 ein Kreuzchen bei *Die Einnahmen aus KV betragen nicht mehr als 1421 EUR....* machen (was ich auch getan hatte).

      Trotz Ausschüttung 2004 in Höhe von ca. 1300 Dollar, werden in meiner Steuermitteilung 2004 nur insg. 377 Euro Einnahmen aus Kapitalvermögen aufgelistet.... und 58 Euro anzurechn. ausländ. Steuern ausgewiesen.
      In 2003 und 2002 ist es nicht viel anders...

      Mehr nicht?? Das wundert mich jetzt aber..
      Das würde ja heißen, dass ich bisher nichts falsch gemacht habe...
      Avatar
      schrieb am 22.02.06 11:52:54
      Beitrag Nr. 12 ()
      Von der Ausschüttung Oktober 2005 sind für Privatanleger je Anteil steuerpflichtig: 0,1197 € und von der Ausschüttung Dezember 2005: 0,0558 € je Anteil.

      Wie hoch die Zahl Deiner Anteile ist, weißt Du nun besser als ich :-)

      Hier die Quelle:

      http://www.templeton.de/germany/jsp_cm/funds/ausschuettungen…
      Avatar
      schrieb am 22.02.06 15:42:54
      Beitrag Nr. 13 ()
      Avatar
      schrieb am 22.02.06 16:07:57
      Beitrag Nr. 14 ()
      Mehr nicht?? Das wundert mich jetzt aber..

      Ein großer Teil der Ausschüttung besteht wohl aus steuerfreien Veräußerungsgewinnen aus Wertpaieren und Termingeschäften.
      Avatar
      schrieb am 22.02.06 17:04:05
      Beitrag Nr. 15 ()
      Aha, klasse, das ist mir nur recht....
      :)

      Und diese Gewinne muss ich in der Steuererklärung auch nicht angeben?
      Avatar
      schrieb am 22.02.06 17:37:09
      Beitrag Nr. 16 ()
      Bleibt noch die Frage, was wird versteuert, wenn ich den Fond mal komplett verkaufe... Dann auch wieder nur die Erträge des letzten Jahres?
      Avatar
      schrieb am 22.02.06 19:05:39
      Beitrag Nr. 17 ()
      Wie die Besteuerung beim Verkauf aussehen wird ist ja noch ziemlich unklar ab 2007.
      Z.Zt. wäre der Verkauf noch steuerfrei, da Du ihn ja wohl > 1 Jahr hast.
      Avatar
      schrieb am 23.02.06 11:42:40
      Beitrag Nr. 18 ()
      [posting]20.322.423 von Mr.Hausse2003 am 22.02.06 11:52:54[/posting]@Mr.Hausse,
      Du scheinst Dich ja toll in Steuerfragen auszukennen! Weißt Du vielleicht auch die eine oder andere Antwort auf meine Frage (gestellt am 19.2. - würde mich riesig freuen...): "An alle Steuerexperten und AnlegerInnen, die es auch betrifft...
      als Besitzerin einiger ausländischer thesaurierender Aktienfonds (z.B. Templeton Growth Inc.) gebe ich Jahr für Jahr die Erträge bei der Einkommensteuererklärung/ KAP an, damit diese bei einem Verkauf von der Depotbank nicht nachträglich mit ZAST belastet werden.
      Meine Frage: Wie kann ich das detailliert für jeden Fonds nachweisen, wenn bei meinem Einkommensteuerbescheid/Einkünfte aus Kapitalvermögen nur lapidar " Einkünfte" steht?
      Ich wäre auch ganz dankbar für Erfahrungen, die ihr ggf. beim Verkauf solcher Aktienfonds gemacht habt (auch Fidelity Europ. Growth, Franklin Templeton Emerg. Markets)... Ich finde die Materie ganz schön verzwickt,

      herzliche Grüße und vorab vielen Dank! Hilde "
      Avatar
      schrieb am 02.03.06 14:55:04
      Beitrag Nr. 19 ()
      @ Hildgund:

      Das verstehe ich nicht so ganz, da die Angabe in der Steuererklärung die Einbehaltung der ZAST nicht ausschließt.

      Die ZAST ist lediglich eine Art Steuervorauszahlung; die tatsächliche individuelle Steuerzahlung hängt vom persönlichen Steuersatz ab und wird durch die Angabe in der Steuererklärung ermittelt.

      Es ist also von Deinem Kreditinstitut absolut korrekt, für Erträge, die oberhalb des Freibetrages liegen, die ZAST an das Finanzamt abzuführen.

      Ob Du von dieser ZAST im Rahmen Deiner Steuererklärung etwas zurückbekommst oder gar etwas nachzahlen musst, hängt - wie schon gesagt - von Deinen persönlichen Parametern ab.

      Beispiel:

      -Freibetrag ausgeschöpft und darüber hinaus steuerpflichtige Erträge von z.B. 1000,- Euro

      - davon führt Dein Kreditinstitut dann rd. 27,5% (25%ZAST + Soli) = 275,- Euro an das Finanzamt ab.

      - Du gibst Deinen kompletten Kapitaleträge anschließend in der Steuererklärung an.

      -Liegt Dein persönlicher Steuersatz inkl. Soli bei z.B. 20%, dann erhälst Du 75,- Euro über die Einkommenssteuerklärung zurück (275,- Abschlag - 200,- persönliche Steuerlast = 75 € zu hoher ZAST).

      -Liegt Dein persönlicher Steuersatz inkl. Soli bei z.B. 40%, dann musst Du rd. 125,- Euro über die Einkommenssteuerklärung nachzahlen (275,- Abschlag - 400,- persönliche Steuerlast = -125 €, somit ZAST zu niedrig).


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Was muss ich bei der Steuererklärung angeben?