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    frogster mit Zahlen, Aktie vor Explosion! - 500 Beiträge pro Seite (Seite 15)

    eröffnet am 23.02.06 12:47:31 von
    neuester Beitrag 02.08.13 23:24:31 von
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      Avatar
      schrieb am 20.05.11 15:54:01
      Beitrag Nr. 7.001 ()
      Hallo alle zusammen,

      ich war bisher nur stiller Mitleser, wollte aber die neueste Nachricht mal schnell postet:
      http://www.mediabiz.de/games/news/frogster-uebernahme-vor-de…
      Der Abfindungsvorschlag ist ja mal eine Frechheit, meiner Meinung nach.
      Avatar
      schrieb am 20.05.11 16:29:26
      Beitrag Nr. 7.002 ()
      Der Gewinnabführungsvertrag ist jetzt auch unter dem Punkt HV auf der Frogster-Homepage einzusehen:

      26 Euro Abfindung oder 0,90 Euro (0,74 Euro netto) Ausgleich

      http://frogster.de/de/read_pdf.php?file=uploads/downloads/pd…
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      Avatar
      schrieb am 20.05.11 17:53:15
      Beitrag Nr. 7.003 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.533.280 von beenew am 20.05.11 16:29:260,76 Euro netto ist ein bisschen irreführend, denn da gehen noch Abgeltungssteuer und Soli von weg. Richtig netto sind es 0,55955 Euro je Aktie.
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      Avatar
      schrieb am 20.05.11 18:03:02
      Beitrag Nr. 7.004 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.533.814 von brasil-bahia am 20.05.11 17:53:15Oh stimmt. Sorry hab ich ganz vergessen, da ich eine NV-Bescheinigung habe.
      Avatar
      schrieb am 23.05.11 20:04:01
      Beitrag Nr. 7.005 ()
      Hallo alle zusammen,

      wie wird es jetzt mit Frg euerer Meinung nach weitergehen?
      (Sehen wir den Squeeze-out noch im Sommer (vor Tera-Release)?, Wieviel wird wohl GF beim SqO zahlen für die restlichen Aktionäre, was schätzt ihr?)

      Zu den 26€/Frg-Papier wird wohl keiner verkauft haben:-


      Beste Grüße
      Yukon

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      Was die Börsencommunity nach Ostern auf keinen Fall verpassen willmehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 23.05.11 22:20:31
      Beitrag Nr. 7.006 ()
      Ich habe mal eine Frage zum Squeeze-out. Welche Vorteile hätte das für Gameforge. Weil, wenn das keine Vorteile mit sich brächte, würde für Gameforge doch der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag in Verbindung mit dem Delisting vollkommen genügen. Die restlichen Aktionäre bekommen nur einen Hungersausgleich von 0,76Euro/Aktie. Warum also einen teueren Squeeze-out durchführen?
      Meine Überlegung ist, dass sich das Investment doch nur weiterhin lohnt, wenn man auf einen Squeeze-out, mit einer deutlich höheren Abfindung als dem aktuellen Kurswert, hofft. Ansonsten würde man doch sein Kapital zu einem recht mickrigen Zinssatz (von ca. 2,9%) binden.
      Über Aufklärung wäre ich sehr dankbar! Schon mal danke im Voraus!
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      Avatar
      schrieb am 24.05.11 10:55:21
      Beitrag Nr. 7.007 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.545.281 von beenew am 23.05.11 22:20:31Hi,

      ob sich das Investment lohnt, kommt auf den Einstiegskurs an. Wer bei 26 oder höher eingestiegen ist, der hat natürlich bei einem Ausgleich von 0,76 Euro tatsächlich nur eine mickrige Rendite. Es sei denn, hier wird bei der Abfindung nachgebessert. Wer die Aktien jetzt noch behält und in 6 Monaten gibts immer noch 26 Euro, dann war das ein renditefreies Investment.

      Mit einem squeeze out wird man natürlich die ganzen Quirulanten (=andere Aktionäre=uns) los. Damit könnte Ende 2014 ein neuer GUB geschlossen werden, ohne dass eine Unternehmensbewertung stattfinden muss oder Ausgleiche beschlossen oder sonst was. Kaum auszudenken, wenn dann Umsatz und Gewinn deutlich höher wären als jetzt (was bei einem stark wachsenden Unternehmen zu vermuten ist), wieviel an die Aktionäre ausgeschüttet bzw. was ihnen angeboten werden müsste. Warum aber bei einem Squeeze out in naher Zukunft ein anderes Verfahren zur Bewertung zur Anwendung kommen sollte, ist unklar. Insgesamt wird der squeeze out gar nicht so teuer, wenn man die Freiheit bedenkt, die man danach hat.

      Nach letztem Stand hält GF 91,8% an Frogster. 237.800 Aktien sind noch ausstehend. Bis zur HV werden sicher noch ein paar Aktien eingesammelt, so dass wir hier von max. 200.000 reden. Selbst wenn die Aktien zu 80 Euro gekauft würden, dann hätte man im MAXIMALfall ein zusätzliches Investment in Höhe von (80-26)*200.000 = 10,8 Mio Euro. Investment, nicht Kosten!!! Dafür, dass man sich sämtliche Zahlungsströme an einem Unternehmen sichert, ist das eine überschaubare Summe.

      Es gibt in den Bewertungsgutachten ein paar Ansatzpunkte zur Diskussion.

      Momentan können wir eh nix machen. Daher: Abwarten und Tee trinken.
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      Avatar
      schrieb am 24.05.11 17:55:15
      Beitrag Nr. 7.008 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.547.109 von brasil-bahia am 24.05.11 10:55:21Aber die Rendite ist doch für jeden Aktionär gleich mickrig, denn jeder könnte die 26 Euro nehmen und zu einem besseren Zinssatz anlegen. Da spielt es doch keine Rolle, ob ich zu 4 Euro oder 26 Euro gekauft habe.

      Und sämtliche Zahlungsströme sichert man sich doch schon mit den Gewinnabführungsvertrag, wenn man mal von den paar Euro für den Ausgleich absieht.

      Aber stimmt schon viel kann einem ja nicht passieren, mit weniger als 26 Euro geht man in keinem Fall aus.
      Avatar
      schrieb am 31.05.11 10:24:49
      Beitrag Nr. 7.009 ()
      Hi,

      hat zufällig jemand von euch ein paar AION-Spielerzahlen seit Veröffentlichung und die jeweilige Quelle dazu? Danke.

      bb
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      Avatar
      schrieb am 01.06.11 14:03:18
      Beitrag Nr. 7.010 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.580.019 von brasil-bahia am 31.05.11 10:24:49Nöö, dazu habe ich leider keine Infos...
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      Avatar
      schrieb am 01.07.11 17:47:05
      Beitrag Nr. 7.011 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.589.029 von sircoin am 01.06.11 14:03:18Hallo alle zusammen,

      wie vermutet ihr wird es jetzt weiter gehen?

      GAV und BV sind ja auf der HV erwartungsgemäß durchgewunken worden.
      Meiner Meinung nach dürfte es ja nicht mehr lange dauern, ehe GF ihre 95% der Papiere zusammen haben, um die restlichen Minderheitsaktionäre zwanghaft herauszudrängen, durch eine Barabfindung. Was meint ihr: Wie hoch wird sie sein?


      Beste Grüße,
      Yukon
      :lick::lick::lick:
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      Avatar
      schrieb am 01.07.11 21:00:35
      Beitrag Nr. 7.012 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.731.049 von Yukon2071 am 01.07.11 17:47:05Ach nicht höher.

      Wie lange haben wir Zeit, Klage gegen die HV-Entscheidung einzureichen, also insbesondere, dass die "faire" Abfindung hoch genug sei?

      @sircoin, ich arbeite noch dran. :-) ...
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      Avatar
      schrieb am 13.07.11 09:37:57
      Beitrag Nr. 7.013 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.731.971 von brasil-bahia am 01.07.11 21:00:35Hallo alle zusammen,

      im Xetra-Orderbuch kommt Bewegung rein auf der Verkaufen-Seite.


      Auszug aus dem Xetra-Orderbuch(13.07.2011, 9:04)

      Limit/ Verkauf-Orders
      58,10€/ 2.019(Aktien)

      60€/ 6.000 (Aktien)

      Also bei den Preisen würde ich auch verkaufen :-


      Wann ist eigentlich der letzte Handelstag der Frg-Akie?


      Gruß,
      Yukon
      :):):)
      Avatar
      schrieb am 13.07.11 23:04:44
      Beitrag Nr. 7.014 ()
      @sircoin: PN :-)

      ...

      So, ich habe mal die Zahlen von KPMG kritisch gewürdigt. Aufgrund der kurzen Detailplanungsphase (nur 3 Jahre), die ich für ein stark wachsendes Unternehmen wie Frogster viel zu kurz halte, komme ich auf einen Wert pro Aktie zwischen 53,52 und 69,58 Euro.

      bb

      PS: Die eingestellten Aktien im Orderbuch sind aber nicht von mir ... Keine Ahnung, wer mein Ergebnis vorher kannte. :-) ... (Keiner, hab sie erst heute im Zug fertiggemacht.)
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      Avatar
      schrieb am 14.07.11 10:02:28
      Beitrag Nr. 7.015 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.785.424 von brasil-bahia am 13.07.11 23:04:44Meine Berechnungen für den Wert der Frg-Aktie sehen wie folgt aus:

      Konservativ: ca. 52,50€ pro Aktie

      Optimistisch: ca. 66,00 € pro Aktie


      @bb

      Unsere Werte sind sehr ähnlich, aber da ich kein Experte bin wie du, werden deine Werte eher dem fairen Wert entsprechen. Aber es ist schon bemerkenswert, dass unsere Berechnungen in die selbe Richtung gehen.

      Das Ergebnis des Gutachtens wundert mich gar nicht, was sollte den rauskommen, wenn GF das in Auftrag gegeben hat( Wer die M*sse bestellt, best*mmt w*s gespi*lt wird). Das bspw. ein kurzer Zeitraum gewählt wurde war klar, denn so kann man das Potenzial eines Wachstumswertes schön *usbl*nden usw.



      Yukon
      4 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 14.07.11 11:27:49
      Beitrag Nr. 7.016 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.786.620 von Yukon2071 am 14.07.11 10:02:28Naja, 5 Bewerter, 5 Ergebnisse. ;-)

      Die Frage ist, wie es weitergeht ...
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      Avatar
      schrieb am 14.07.11 15:01:15
      Beitrag Nr. 7.017 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.787.319 von brasil-bahia am 14.07.11 11:27:49Nun, ich sehe es ähnlich und setze für mich den fairen Wert auf um die 60-70,- €. Offensichtlich sehen die Besitzer einiger Tsd. Aktien es ebenso.

      Werde also keinesfalls für 26.- an GF abgeben. Es bleibt also spannend und wird sich m.E. nach auch noch einige Zeit hinziehen. Ok! Dann sei es so!
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      Avatar
      schrieb am 14.07.11 16:48:15
      Beitrag Nr. 7.018 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.788.827 von sircoin am 14.07.11 15:01:15Mein Tipp: Bevor Terr#(T) released wird sind wir unsere Papiere zu guten Konditionen los.
      Denn wenn T mega gut ankommt bei den Gamern, dann wird keiner bereit sein zu Kursen um die 50 oder 60 zu verkaufen, dann will jeder fett Kasse machen und wird das auch versuchen mit allen mgl. Mitteln durch zu setzen (Stichwort:Klagen).

      Da T in der zweiten Hälfte kommen wird, haben wir ja noch ein bisschen Zeit. Und GF kann sollange noch ein wenig billig Papiere einsammeln bis zur T-Premiere :-

      Schauen wir mal.......

      Auf jeden Fall sind sich die Meisten einig, was Frg wirklich Wert ist :-
      (Preisspanne: 50-60€)


      By the way: RoM scheint mit dem neuen Chapter wieder richtig Schwung bekommen zu haben


      Yukon
      :D:D:D
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 14.07.11 17:02:07
      Beitrag Nr. 7.019 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.789.532 von Yukon2071 am 14.07.11 16:48:15Die Frage ist, ob es irgendwelche Klagefristen gibt, die wir einhalten müssen ...
      Avatar
      schrieb am 15.07.11 09:26:28
      Beitrag Nr. 7.020 ()
      Zitat von brasil-bahia: Die Frage ist, ob es irgendwelche Klagefristen gibt, die wir einhalten müssen ...

      Mönsch, was stellst Du denn für Fragen? Wenn Du klagen willst, brauchst Du ohnehin einen Rechtsanwalt. Für Klagen gegen den BuG gilt die 3-Wochen Frist. Das würde ich aber nur in Erwägung ziehen, wenn Du mindestens 1000 Aktien hast. Für das Spruchverfahren kannste Dir 3 Monate Zeit lassen, hier brauchst Du auch keinen Anwalt, wenn Du Dich damit auskennst, was wohl zu verneinen ist. Außerdem solltest Du erst einmal die Eintragung in das HR abwarten.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 15.07.11 11:55:33
      Beitrag Nr. 7.021 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.792.703 von Blondie123 am 15.07.11 09:26:28ja, ja ... hab ich mindestens. ;-)
      Avatar
      schrieb am 15.07.11 14:57:39
      Beitrag Nr. 7.022 ()
      Zitat von brasil-bahia: ja, ja ... hab ich mindestens. ;-)


      Dann warste sicher auch auf der HV und hast Widerspruch gegen den Beschluß BuG eingelegt? Sonst kannste nämlich nur auf Nichtigkeit gehen und das wird sicher eng (kann das im konkreten Fall allerdings nicht beurteilen, weil ich nicht auf der HV war)
      Avatar
      schrieb am 21.07.11 14:38:02
      Beitrag Nr. 7.023 ()
      Frogster Interactive Pictures AG / Schlagwort(e): Sonstiges

      21.07.2011 08:28

      Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
      die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

      ---------------------------------------------------------------------------

      Frogster-Aktie nicht mehr im Entry Standard der Frankfurter Börse
      Abfindungsangebot der Gameforge AG über 26,00 Euro je Aktie

      Berlin, 21.07.2011: Die Deutsche Börse AG hat am 8. Juli 2011 bekannt
      gemacht, dass die Kündigung der Einbeziehung der Aktien der Frogster
      Interactive Pictures AG in den Entry Standard der Frankfurter
      Wertpapierbörse mit Ablauf des 11. Juli 2011 wirksam wurde.

      Der Kündigung der Einbeziehung in den Entry Standard, einem Teilsegment des
      Open Market, war ein entsprechender Beschluss der Hauptversammlung der
      Frogster Interactive Pictures AG am 28. Juni 2011 vorausgegangen.

      Die Mehrheitsaktionärin der Frogster Interactive Pictures AG, die Gameforge
      AG mit Sitz in Karlsruhe, hat den Frogster-Aktionären ein Abfindungsangebot
      zum Erwerb der von ihnen gehaltenen Frogster-Aktien zum Preis von 26,00
      Euro je Aktie unterbreitet. Dieses Abfindungsangebot wegen der Beendigung
      der Einbeziehung der Frogster-Aktie in den Entry Standard ist befristet.
      Die Annahmefrist hat am 13. Juli 2011 begonnen und endet mit Ablauf des 13.
      September 2011. Nähere Details erhalten Aktionäre von ihrer depotführenden
      Bank.
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 23.07.11 22:55:50
      Beitrag Nr. 7.024 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.823.958 von R-BgO am 21.07.11 14:38:02Wer kann denn von der HV berichten?

      - Waren auf der HV auch die SdK und die DSW vertreten?
      - haben diese angekündigt, gegen den BuG ein Spruchverfahren einzuleiten?
      - waren auf der HV andere Aktionäre, die sich kritisch mit dem BuG auseinandergesetzt haben?
      - wie wurde das KPMG-Bewertungsgutachten auf der HV disktuiert?
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 25.07.11 18:44:23
      Beitrag Nr. 7.025 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.835.467 von gutdrauf9 am 23.07.11 22:55:50Ich war nicht auf der HV, aber ich weiss ganz genau das die SdK auf der letzten HV nicht war.


      Es bleibt spannend.................


      :laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 22.08.11 08:51:01
      Beitrag Nr. 7.026 ()
      Habe mir einmal am WE das frogster Wertgutachten zum Delisting und BuG durchgelesen. Die Planung ist ja wohl eine Unverschämtheit. Die Gesellschaft wächst durchschnittlich um 40% p.a. und dann wird das Wachstum in der ewigen Rente vom Gutachter auf 2,8% runtergerechnet. Da werden wir in jedem Fall in das Spruchverfahren gehen. Wenn da nicht mal jemand auch Anfechtungsklage gegen den BuG eingereicht hat.
      Avatar
      schrieb am 20.10.11 09:05:06
      Beitrag Nr. 7.027 ()
      "Online-Spiele-Boom: Wie das Berliner Startup Frogster Millionen macht
      Frogster-Vorstand Seth Iorio im Interview über die Zukunftspläne der Gamesforge-Tochter

      19. Oktober 2011, von Georg Räth

      Massive-Multiplayer-Online-Games (MMOGs) sind spätestens seit dem – wenn auch langsam abflachenden – Massenhype um den Genreprimus World of Warcraft ein nicht mehr wegzudenkendes Unterhaltungssegment mit Milliardenumsätzen. Ein möglichst großes Stück vom Kuchen möchte der Berliner Publisher Frogster (www.frogster.de) abhaben. Mit Titeln wie Bounty Bay Online oder Runes Of Magic erreicht der Publisher Millionen Spieler und erzielte zuletzt einen Jahreumsatz von 22,6 Millionen Euro.

      Seth Iorio über den Frogster-Aufkauf durch Gameforge, Geschichte und InternationalisierungAls Ansprechpartner in Sachen Frogster steht Gründerszenes Chefredakteur Joel Kaczmarek Seth Iorio zur Verfügung. Neben seinem Sitz im Vorstand von Frogster bekleidet Seth Iorio die Funktionen des Geschäftsführers und COOs. Im Interview äußert sich der ehemalige Gameforge-Vice President Business Development und seit wenigen Tagen nun Gameforge-Vorstand, zur Frogster-Übernahme durch Hauptaktionär Gameforge (www.gameforge.de), umreißt die Unternehmensgeschichte der Berliner seit der Gründung 2004 und widmet sich neben der Frage nach der internationalen Marktaufstellung auch den Buzzwörtern Social und Mobile."

      http://www.gruenderszene.de/interviews/frogster-interactive-…
      Avatar
      schrieb am 20.10.11 17:18:24
      Beitrag Nr. 7.028 ()
      Avatar
      schrieb am 02.11.11 19:38:22
      Beitrag Nr. 7.029 ()
      Laut Pressemitteilung von heute ist nun auch der Gerlinger weg ...
      Avatar
      schrieb am 03.11.11 21:47:17
      Beitrag Nr. 7.030 ()
      Tja, ja, nachdem andere Manager schon gegangen sind, ist nun auch der Häuptling weg. Bin mal gespannt, wann GF sich die ausstehenden Papiere schnappt. Lange kann es wohl nicht mehr dauern. Mal sehen..........


      :laugh:
      Avatar
      schrieb am 03.11.11 22:41:23
      Beitrag Nr. 7.031 ()
      lt. Ausweis bei Comdirect unter http://www.comdirect.de/inf/aktien/detail/firmenportrait/unt… hat Gameforge schon mehr als 90 Prozent der Anteile.

      Dies würde schon für einen Squeeze-out genügen.
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 04.11.11 17:21:30
      Beitrag Nr. 7.032 ()
      Hiberna, der Hinauswurf der Minderheitsaktionäre kommt. Jetzt aber konzentrieren wir uns erst einmal auf die Spruchverfahren Delisting und BuG. Auf die 26 EURO Abfindung werden noch 40 c Zinsen gezahlt. Wenn ich als für 26,58 kaufe, ist mein Risiko minimal. Bei dem Beschiss in dem Abfindungsguthaben gehe ich einmal von mindestens 30% Nachzahlung auf. Ich habe jetzt schon die dritte Runde Andienung/ Neukauf mit der Abfindung hinter mir. Mal sehen wie lange das noch funktioniert.
      Avatar
      schrieb am 04.11.11 19:31:22
      Beitrag Nr. 7.033 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.299.873 von Hiberna am 03.11.11 22:41:23Squeeze Out geht doch erst ab 95%, oder?

      Naja, es gibt derzeit ein paar Umstrukturierungen bei Gameforge. Die wollen mehr auf Eigenentwicklungen setzen. Interessant ist, dass sie für 2012 mit 3 Titel werben, von denen 2 aus dem Frogster Portfolio sind (TERA und RaiderZ).

      Mythos wurde ja eingestellt.

      http://www.heise.de/newsticker/meldung/Gameforge-und-Frogste…

      bb
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 04.11.11 21:33:31
      Beitrag Nr. 7.034 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.304.919 von brasil-bahia am 04.11.11 19:31:22Squeeze Out geht doch erst ab 95%, oder?


      den neuen ver­schmel­zungs­spe­zi­fi­schen Squee­ze-out gibt es bereits ab einem Anteilsbesitz von 90 Prozent.
      Avatar
      schrieb am 05.11.11 15:09:15
      Beitrag Nr. 7.035 ()
      Hallo alle zusammen,

      zum Squeeze-out:

      Folgende Squeeze-out(SO) Arten gibt es:
      a)aktienrechtlichen SO
      b)übernahmerechtlichen SO

      Seit dem Juli 2011 gibt es eine Dritte Form des SO und zwar den umwandlungsrechtliche SO (siehe: § 62 Abs. 5 UmwG n.F.). Diese Art von SO ermöglicht dem Großaktionär schon bei einem Anteilsbesitz von 90% (anstatt wie bisher 95%)die restlichen Minderheitsaktionäre herauszudrängen (faktisch zu enteignen).

      Die Voraussetzungen, um ein umwandl.SO durchzuführen sind im Wesentlichen folgende: a)Die Mutter-AG(M) muss mind. 90% der Anteile an der Tochter-AG(T) haben (dann kann Sie(M) mit ihren Stimmen in der HV der T den SO der T beschließen). b)Jedoch um diesen SO durchzuführen, muss 3 Monate vorher ein Verschmelzungsvertrag abgeschlossen werden, wobei in diesem auf den angestrebten SO hingewiesen werden muss.

      Kurzum: GF hat zwar laut meinen bisherigen Infos ca. 92 Proziess an F, jedoch fehlt der VerschmelzV, d.h. ein umwandlungsr. SO ist aktuell nicht mgl. bzw. die Voraussetzungen fehlen. Den "normale" SO kann GF mit 95% Anteilsbesitz durchziehen.

      Vermutlich wird es noch eine Weile dauern bis zum SO, oder was meint Ihr?

      Beste Grüße,
      Yukon
      :laugh::laugh::laugh:
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 05.11.11 15:24:12
      Beitrag Nr. 7.036 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.306.860 von Yukon2071 am 05.11.11 15:09:15@brasil-bahia

      Hab auch gerade die Umstrukturierungssache gelesen (unter Pressenews auf der GF-Homepage). Mich wundert die Veränderung nicht wirklich.
      Da die GF-Jungs eher so die Technik-Profis sind und die Frog-Jungs eher so die Marketing-Profis sind, hat man die Gruppe in die beiden Bereiche Development und Publishing gegliedert. Die Entscheidung ist recht geschickt.
      Also GF kümmert sich jetzt um die Eigenentwicklung.


      Was ich auch bemerkenswert finde ist, das für 2012 fast nur Frog-Produkte gelaunched werden. Das ist echt hammer.


      Mal schauen wie es weiter geht........
      Avatar
      schrieb am 05.11.11 17:57:14
      Beitrag Nr. 7.037 ()
      Ob eine Verschmelzung unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten Sinn macht, muss man mal prüfen.

      Jedenfalls sind die Entlassungen in der Personalkostenrechnung des Prüfgutachtens nicht enthalten. Ich habe daher eben meinen Spruchverfahrenantrag entsprechend ergänzt.

      Die GF Jungs denken sie sind superschlau. Mal sehen, ob sie es wirklich sind.
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 05.11.11 18:31:50
      Beitrag Nr. 7.038 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.307.122 von Blondie123 am 05.11.11 17:57:14By the way: Eben kam von meiner Depot-Bank ein weiteres lächerliches Barabfindungsangebot von GF per Post, wobei es diesmal unbefristet ist.

      Inhalt des Angebots: Abfindung zu 26€ pro Frog-Aktie, Frist: keine.

      Anscheinend haben die bei GF noch keine 95% u. hoffen auf ahnungsl*se Leute.


      Yukon
      Avatar
      schrieb am 06.11.11 14:53:24
      Beitrag Nr. 7.039 ()
      Zitat von Yukon2071: By the way: Eben kam von meiner Depot-Bank ein weiteres lächerliches Barabfindungsangebot von GF per Post, wobei es diesmal unbefristet ist.

      Inhalt des Angebots: Abfindung zu 26€ pro Frog-Aktie, Frist: keine.

      Anscheinend haben die bei GF noch keine 95% u. hoffen auf ahnungsl*se Leute.


      Yukon


      Das siehst Du falsch. Es gibt zwei Abfindungsangebote Delisting und BuG. Die Afindungsangebote sind aber jetzt erst einmal unbefristet, weil zwei Spruchverfahren laufen. Dadurch verlängert sich die Frist (2 Monate nach Bekanntgabe der letzten Spruchverfahrensentscheidung im eBundesanzeiger).
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 06.11.11 15:36:02
      Beitrag Nr. 7.040 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.308.647 von Blondie123 am 06.11.11 14:53:24wie lange werden die 2 Verfahren in etwa noch laufen?
      Avatar
      schrieb am 06.11.11 18:57:16
      Beitrag Nr. 7.041 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.307.122 von Blondie123 am 05.11.11 17:57:14Berücksichtige bitte auch beim Spruchverfahren, dass durch die ebenfalls im Vorfeld nicht bekanntgegebene (aber sicher geplante) Umstrukturierung den zukünftigen Wert von Frogster negativ beeinflussen könnte, wir als Kleinaktionäre aber keine Möglichkeit haben, dem in irgendeiner Weise entgegenzuwirken.

      Halt uns auf dem laufenden. :-)
      Avatar
      schrieb am 02.12.11 18:25:44
      Beitrag Nr. 7.042 ()
      Neues Spiel von Frogster und Shanda-Games. Die werben gerade für die closed beta. Es sollen wohl schon 50.000 Spieler registriert sein.

      http://www.eligium.com/home.html
      Avatar
      schrieb am 12.12.11 22:43:13
      Beitrag Nr. 7.043 ()
      Wie schon mal angekündigt, kann man Runes of Magic jetzt auch im Browser spielen.

      http://browser.runesofmagic.com/de

      Da war ja mal eine Pressemitteilung, dass Frogster da mit Kalydo zusammenarbeitet. Ist in der Beta bis 09.01. soll aber ersten Aussagen zufolge sehr nett sein. Ich probier es gleich mal morgen aus.

      bb
      3 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 14.12.11 11:11:11
      Beitrag Nr. 7.044 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.470.637 von brasil-bahia am 12.12.11 22:43:13Hallo alle zusammen,

      hier mal ein kleiner Beitrag zum Thema Synergien+Kostensenktung zwischen Frog u. GF:http://www.frogster.de/de/read_pdf.php?file=uploads/download…


      Beste Grüße,
      Yukon
      :):):)
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 14.12.11 12:06:27
      Beitrag Nr. 7.045 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.478.139 von Yukon2071 am 14.12.11 11:11:11Hi,

      nach dem Interview sollen sie mal versuchen abzustreiten, dass sie nicht von Anfang an sehr hohe Erwartungen mit TERA hatten, weil es ja in Korea alle Rekorde gebrochen hat.

      bb
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 14.12.11 14:12:22
      Beitrag Nr. 7.046 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.478.500 von brasil-bahia am 14.12.11 12:06:27Hallo brasil,
      nachdem ich das Interview gelesen habe, musste ich selbst schmunzeln, da ich nicht damit gerechnet habe, dass sie sowas veröffentlichen. Weil sie sich damit ein lupenreines Eigentor geschossen haben(GF).

      Bin mal gespannt wie TERA läuft, im kommenden Frühjahr ist es soweit.

      So nebenbei:
      a)Der Funcom Kurs wird gerade von neuen Projekt SEcretWorl stark angetrieben
      b)Bob-Mobile verstärkt sich gerade im Games-Markt, damit hätten wir 4 große Player im Online-Games Segment: Frog+GF, BigP, BobM u. Gamig* (alles schön aufgeteilt auf fast Augenhöhe :-))

      Nun genug :-

      Beste Grüße,
      Yukon
      Avatar
      schrieb am 08.02.12 08:28:40
      Beitrag Nr. 7.047 ()
      Bei TERA tut sich was. Die Zugriffszahlen bei Alexa gehen hoch. Daher hab ich mir mal die Seite angeschaut und die closed beta ist wohl gestartet.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 09.02.12 10:46:18
      Beitrag Nr. 7.048 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.716.538 von brasil-bahia am 08.02.12 08:28:40Hallo brasil,

      bei Tera kommt so langsam richtig Schwung rein. Die Alexa-Platzierungen werden immer besser. Bei Amaz*n sind wir im Boxverkauf von Tera auf Platz 1.
      Wobei letztes WE bei Tests die Tera-Server aufgrund des Ansturms zusammen gebrochen sind. Es sieht immer mehr danach aus, dass wohl Tera zum gwünschten Blockbuster wird. Die Close-Beta steht kurz vor der Tür, bei der hoffentlich erste Spielerzahlen bekannt werden.

      Mal schauen wie es weiter geht. Die Vorboten sind vielversprechend.......

      P.S. Gut das Tera vor GuildW2 kommt, sollte ein deutlicher Vorteil sein


      Gruß an alle
      :laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 10.02.12 11:44:03
      Beitrag Nr. 7.049 ()
      Hi,

      naja, am Boxverkauf verdient Frogster wohl nichts, sondern nur UBI oder wer auch immer dafür verantwortlich ist. Frogster bekommt nur die Downloadverkaufseinnahmen und die Abogebühren der Spieler.

      Und bei AION sind die Server auch zusammengebrochen. Na mal schauen.

      Das Konzept von GW2 ist aber ein bisschen anderes, weil es eben nur den Verkauf des Spiels gibt, aber keine monatlichen Abogebühren wie bei TERA oder AION. Und Diablo 3 kommt ja auch noch. Hier überschneiden sich einfach 3 Spiele und die werden alle ihre Spieler haben.
      Avatar
      schrieb am 10.02.12 20:27:14
      Beitrag Nr. 7.050 ()
      @brasil

      Da der Markt für Online-Games weiterhin dramatisch wächst, ist es eigentlich egal, ob ein Spiel mehr oder weniger zeitnah zu Tera veröffentlicht wird.

      Bin gespannt wie es weiter geht.........

      Beste Grüße,
      Yukon
      Avatar
      schrieb am 11.02.12 11:41:16
      Beitrag Nr. 7.051 ()
      by the way:

      Laut meinen neusten Infos soll sich der Markt für Online-Games bis 2015 verdoppelt haben auf ein Volumen von ca. 20 Mrd. US-Dollar.

      Es bleibt stürmisch :-
      Avatar
      schrieb am 08.05.12 10:19:33
      Beitrag Nr. 7.052 ()
      "Nach der erfolgreichen Übernahme des Mitbewerbers Frogster im vergangenen Jahr, hatte die Gameforge Gruppe im November 2011 eine strategische Neuausrichtung eingeleitet. Mit der inzwischen weitgehend abgeschlossenen Straffung der Organisationsstrukturen und der Konzentration auf das profitable Kerngeschäft hat Gameforge die Basis für den Ausbau der eigenen Marktposition gelegt. Der Vorstand erwartet, dass Produktneueinführungen wie die über den Erwartungen angelaufene Free-to-Play-Version von AION, der kommerzielle Start von hochkarätigen Titeln wie TERA, ELIGIUM – Der Auserwählte, dem fünften Kapitel von Runes of Magic „Fires of Shadowforge“ und RaiderZ sowie der weitere Ausbau des Portfolios zu einem kräftigen Wachstum im Jahr 2012 beitragen."

      http://press.gameforge.com/link.asp?i=341&p=0

      Schön, dass das weitere Wachstum von Frogster kommt. :-)

      AION ist übrigens jetzt f2p und hat schon 750.000 neue Accounts innerhalb von 4 Wochen.

      http://press.gameforge.com/release.asp?i=336

      ...

      Leider habe ich noch keine Zahlen zu TERA gesehen.
      Avatar
      schrieb am 14.05.12 19:25:27
      Beitrag Nr. 7.053 ()
      @brasil-bahia

      Hab den Artikel letztens auch vor der Nase gehabt. Aus dem Artikel geht schön hervor, dass die Zukunft von GF Frog ist. Offensichtlich ist die Produktpipeline von Fg der von GF deutlich überlegen. Ich hab auch bei den Produktneueinführungen Produkte von GF vermisst, war kaum was zu sehen :-

      Zu Tera: Dieses Jahr werden es wohl ca. 500-750.000 Abos sein.
      Mittelfristig rechne ich mit 1,5 - 2 Mio. Abos.

      ->Tera sieht nach einem starken Blockbuster aus.

      Wobei R*iderZ auch gut laufen sollte.

      Eins muss man GF lassen, sie scheinen alles richtig gemacht zu haben, es sieht nach einem top Investment aus.


      Gruß
      Avatar
      schrieb am 30.05.12 09:53:23
      Beitrag Nr. 7.054 ()
      Hi,

      mal ne Frage zu dem Abfindungsangebot:

      Der Gewinnabführungsvertrag läuft ja nur eine gewisse Zeit, danach muss eine neue Entscheidung von der HV getroffen werden, wobei bei dem Anteil von GF wohl immer deren Pläne umgesetzt werden sollten.

      Wenn man das Abfindungsangebot annimmt, dann erhält man 26 Euro. Wird durch ein Spruchverfahren (wie wohl anhängig) ein höherer Wert festgestellt, dann bekommen alle, die das Angebot angenommen haben, den höheren Betrag. Ist das soweit richtig?

      Falls man das Angebot annimmt, WANN erhält man das Geld aus der Transaktion?

      Da sich der Aktienkurs praktisch nicht bewegt, überlege ich stark, meine Frogster-Anlage zu liquidieren, gleichzeitig aber auf einen höheren Wert aus dem Spruchverfahren zu spekulieren. Einzig die Situation zum Ende des Gewinnabführungsvertrages hindert mich noch ein bisschen daran, weil GF wie zuvor in einem Beitrag geschrieben seine Zukunft ja fast ausschließlich mit Frogster-Lizenzen bewirbt, auch wenn GF für Frogster wohl keine neuen Lizenzen mehr abschließen wird (warum auch, wenn sie die selber nehmen können) und deswegen die Zukunft in 3 Jahren nicht so rosig aussieht wie die Zukunft ausgehend von 2011.

      Also zusammengefasst:

      (1) Gibts den höheren Betrag, wenn das Spruchverfahren erfolgreich ist?
      (2) Wann gibts das Geld, wenn man das Abfindungsangebot zeitnah annehmen würde?

      bb
      Avatar
      schrieb am 30.05.12 10:47:39
      Beitrag Nr. 7.055 ()
      Zitat von brasil-bahia: Hi,

      mal ne Frage zu dem Abfindungsangebot:

      Der Gewinnabführungsvertrag läuft ja nur eine gewisse Zeit, danach muss eine neue Entscheidung von der HV getroffen werden, wobei bei dem Anteil von GF wohl immer deren Pläne umgesetzt werden sollten.

      Wenn man das Abfindungsangebot annimmt, dann erhält man 26 Euro. Wird durch ein Spruchverfahren (wie wohl anhängig) ein höherer Wert festgestellt, dann bekommen alle, die das Angebot angenommen haben, den höheren Betrag. Ist das soweit richtig?

      Falls man das Angebot annimmt, WANN erhält man das Geld aus der Transaktion?

      Da sich der Aktienkurs praktisch nicht bewegt, überlege ich stark, meine Frogster-Anlage zu liquidieren, gleichzeitig aber auf einen höheren Wert aus dem Spruchverfahren zu spekulieren. Einzig die Situation zum Ende des Gewinnabführungsvertrages hindert mich noch ein bisschen daran, weil GF wie zuvor in einem Beitrag geschrieben seine Zukunft ja fast ausschließlich mit Frogster-Lizenzen bewirbt, auch wenn GF für Frogster wohl keine neuen Lizenzen mehr abschließen wird (warum auch, wenn sie die selber nehmen können) und deswegen die Zukunft in 3 Jahren nicht so rosig aussieht wie die Zukunft ausgehend von 2011.

      Also zusammengefasst:

      (1) Gibts den höheren Betrag, wenn das Spruchverfahren erfolgreich ist?
      (2) Wann gibts das Geld, wenn man das Abfindungsangebot zeitnah annehmen würde?

      bb


      Lies Dir mal die Unterlagen durch, die zu den Strukturmaßnahmen (einmal Delisting und zum anderen BuG) erhalten hast. Da steht alles detailliert drin. Einen höheren Barabfindungsbetrag aus einem möglicherweise erfolgreichen bekommst Du natürlich, wenn Du Deine Aktien einlieferst.

      Lieferst Du Deine Aktien ein, hängt es von Deiner Bank ab, wie schnell Du den Gegenwert erhälst. Bei mir hat das 5 Bankarbeitstage gedauert.

      Die Frogster Bewertung ist m.E. eine Frechheit. Ich schätze daher die Erfolgsaussichten in den laufenden Spruchverfahren als hoch ein. Ich habe daher auch einen Teil meiner Aktien eingeliefert. Allerdings erwarte ich, dass GF bei Frogster einen Squeeze-out durchführen wird. Ich halte daher noch einen Teil.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 30.05.12 11:17:21
      Beitrag Nr. 7.056 ()
      Denkst du, dass bei einem Squeeze-out ein neuer Wert bestimmt werden würde oder würde sich dieser am vorherigen Gutachten resp. dem Spruchverfahren orientieren?

      bb
      Avatar
      schrieb am 30.05.12 11:30:25
      Beitrag Nr. 7.057 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.225.465 von Blondie123 am 30.05.12 10:47:39@Blondie123

      Ich gehe auch stark von einem Squeeze-out aus. Die Zukunft von GF ist Frogster und die Ertäge aus ihrem kommenden "Flaggschiff" wollen sie bestimmt nicht teilen, schon gar nicht mit uns :- Ich denke man sollte noch an Board bleiben, wenn auch nur teilweise :-

      Um als Gaming-Unternehmen sehr gute Gewinne zu machen reichen 2-3 Blockbuster aus. Mit Ter* u. RoM hätte man das schon geschafft, wobei Ter* nach einem richtigen BlockB aussieht. Die Jungs von GF werden abwarten wie Ter* in den nächsten Monaten performt, vielleicht wartet man noch R*derz ab, was Ende des Jahres erscheint und dann wird man zuschlagen. Lange wird es wohl nicht mehr dauern. Je besser Frog abgeht, desto größer die WahrS und bei der Pipline von Frog kann sich jeder den Rest denken.....

      Übrigens: Frog ist in Zukunft auch im vielversprechenden Mobile-Gaming Bereich unterwegs!!!(siehe Bereich Mobile im Link:http://frogster.de/de/jobs.html)



      Gruß
      :):):)
      Avatar
      schrieb am 30.05.12 11:37:48
      Beitrag Nr. 7.058 ()
      Wobei man weder Diablo3 noch Guildwars2 vergessen sollte ...
      Avatar
      schrieb am 30.05.12 13:04:33
      Beitrag Nr. 7.059 ()
      Zitat von brasil-bahia: Denkst du, dass bei einem Squeeze-out ein neuer Wert bestimmt werden würde oder würde sich dieser am vorherigen Gutachten resp. dem Spruchverfahren orientieren?

      bb


      Nein, der Wert muss ja zum Zeitpunkt der HV, die einen solchen Squeeze-out beschließen würde, festgestellt werden. Da läuft das Bewertungsverfahren dann neu ab, i.e. Vergangenheitsanalyse und Zukunftsprognose, Kapitalisierungszinssätze zum Zeitpunkt der HV etc. Dann wird man allerdings auch sehen, was die Prognosen der Gutachter in Sachen Delisting und BuG wert waren.
      Avatar
      schrieb am 30.05.12 14:41:16
      Beitrag Nr. 7.060 ()
      Hinzuzufügen ist noch, dass als Mindestabfindungswert beim Squeeze Out unabhängig vom gutachterlich ermittelten Wert der volumengewichtete 3-Monatsdurchschnittskurs herangezogen werden muss.
      Avatar
      schrieb am 30.05.12 16:19:49
      Beitrag Nr. 7.061 ()
      ... aber doch nur als Untergrenze ...
      Avatar
      schrieb am 30.05.12 16:31:16
      Beitrag Nr. 7.062 ()
      Zitat von brasil-bahia: ... aber doch nur als Untergrenze ...


      Meine Formulierung ist auch so gemeint. Deshalb das Wort "Mindestabfindungswert".
      Avatar
      schrieb am 30.05.12 16:48:19
      Beitrag Nr. 7.063 ()
      Zitat von straßenköter: Hinzuzufügen ist noch, dass als Mindestabfindungswert beim Squeeze Out unabhängig vom gutachterlich ermittelten Wert der volumengewichtete 3-Monatsdurchschnittskurs herangezogen werden muss.


      Die Aktie ist doch nicht mehr gelistet und der freefloat im Freiverkehr ist wohl nicht aussagekräftig genug für die Ermittlung eines Drei-Monats-Durchschnittswertes.
      Avatar
      schrieb am 30.05.12 17:28:13
      Beitrag Nr. 7.064 ()
      Zitat von Blondie123:
      Zitat von straßenköter: Hinzuzufügen ist noch, dass als Mindestabfindungswert beim Squeeze Out unabhängig vom gutachterlich ermittelten Wert der volumengewichtete 3-Monatsdurchschnittskurs herangezogen werden muss.


      Die Aktie ist doch nicht mehr gelistet und der freefloat im Freiverkehr ist wohl nicht aussagekräftig genug für die Ermittlung eines Drei-Monats-Durchschnittswertes.


      Ist das defintiv so?
      Avatar
      schrieb am 31.05.12 09:37:18
      Beitrag Nr. 7.065 ()
      Zitat von straßenköter:
      Zitat von Blondie123: ...

      Die Aktie ist doch nicht mehr gelistet und der freefloat im Freiverkehr ist wohl nicht aussagekräftig genug für die Ermittlung eines Drei-Monats-Durchschnittswertes.


      Ist das defintiv so?


      Naja, im Mai wurden ganze 2400 Aktien gehandelt, davon 1800 an einem Tag.
      Avatar
      schrieb am 31.05.12 11:45:22
      Beitrag Nr. 7.066 ()
      Ein Handel ist in der Tat kaum vorhanden. Wird aber bei einem so stark begrenzten Handel dann nicht mehr der 3-Monatsdurchschnitt herangezogen?

      Freiverkehr? Gilt den hier die Regel nicht?
      Avatar
      schrieb am 20.06.12 19:36:48
      Beitrag Nr. 7.067 ()
      Wer fährt denn am 3.Juli noch so zur HV nach Karlsruhe ?

      Habe mir letze Woche die in der Einladung angekündigten Dokumente besorgt. Im Bericht des Aufsichtsrats heißt es:
      "Die Veröffentlichung des im Frühsommer 2011 geplanten Premium-MMOGs 'TERA' ist aufgrund noch nicht fertiger Teile der angekündigten Inhalte und Features im Einvernehmen mit dem Entwickler auf 2012 verschoben worden. Der Titel ist Anfang Mai 2012 erfolgreich gestartet. Die Verkaufszahlen und bislang abgeschlossene Abonnements liegen über den eigenen ambitionierten Erwartungen des Vorstands."
      Avatar
      schrieb am 21.06.12 12:42:23
      Beitrag Nr. 7.068 ()
      Hab mir auch die HV unterlagen geordert. Der AR-Bericht zeigt dass, was wir alle vermutet/geahnt haben: Tera entpuppt sich zum Blockbuster. Das wäre dann Produkt Nr. 2 im "Frog-Sortiement".

      Kann leider nicht bei der HV dabei sein, da ich gerade am Dritten eine wichtige Sitzung habe, schade.


      Beste Grüße,
      Yukon
      :D:D:D
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 17.07.12 20:42:32
      Beitrag Nr. 7.069 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.306.284 von Yukon2071 am 21.06.12 12:42:23Hallo an alle,

      Blockbuster Nr.3 (R*iderz) im Frosch-Sortiment ist im Anmarsch.

      Aktuelle, sensationelle Alex*.com-Platzierung:13.346.


      Der Frosch bzw. GF-Berlin entwickelt sich m.M. aktuell ganz klar zur europ. Nr.1 der edlen/hochwertigen Online-Games!


      Die Squeeze-out Wahrscheinlichkeit steigt (-bzw. ist weiterhin hoch).

      Hierzu:

      Schon komisch, das auf der Frg-Homepage keine Games für das nächste Jahr angekündigt werden?

      Über Aion werden genaue Spielerzahlen (sogar kurz nach Release) berichtet, aber bei Tera nichts?

      Umbenennung in Gamef*rge-Berlin?


      Alles Zufall??? :- )



      Gruß
      :D:D:D
      Avatar
      schrieb am 20.08.12 16:36:23
      Beitrag Nr. 7.070 ()
      Hallo,

      ich habe im Juli die Garantiedividende erhalten. Meine Bank hat mir diese ohne Abzug von Kapitalertragssteuern ausbezahlt. Ist das richtig?
      Wie haben Eure Banken die Dividende steuerlich behandelt?
      Wenn die Dividende ohne KESt ausbezahlt wurde, dann erfolgte doch die Auszahlung z.L. des Kapitalkontos.

      Danke für die Antworten.
      Avatar
      schrieb am 20.08.12 16:57:23
      Beitrag Nr. 7.071 ()
      In meiner Abrechnung steht am Ende: "Steuerfreie Leistung aus dem steuerlichen Einlagekonto §27 KStG" (Depotbank Diba). Die Auszahlung war in der Tat zunächst steuerfrei.
      Avatar
      schrieb am 20.08.12 18:11:49
      Beitrag Nr. 7.072 ()
      Hallo Straßenköter, vielen Dank für die Antwort. Leider ist bei mir die Abrechnung auf dem Postweg verloren gegangen. Es ist schon verwunderlich, dass die Garantiedividende aus dem Einlagenkonto gezahlt wird. Naja, mir kanns nur recht sein, verschiebt sich die Steuerbelastung halt auf das Jahr des kommenden SO ;-)
      Avatar
      schrieb am 01.10.12 12:36:11
      Beitrag Nr. 7.073 ()
      #7069

      "...edlen/hochwertigen Online-Games..."

      :laugh::laugh::laugh:

      Fragt mal Insider, was die von deren Produkten halten...
      Avatar
      schrieb am 09.10.12 11:37:30
      Beitrag Nr. 7.074 ()
      Hallo alte Bekannte,

      übrigens ist Christoph Gerlinger der neue Investor (1 Euro-KE) bei der Berliner Synchron AG (siehe auch der Unternehmensthread)!

      :) SiebterSinn
      Avatar
      schrieb am 09.10.12 11:55:50
      Beitrag Nr. 7.075 ()
      Zitat von SiebterSinn: Hallo alte Bekannte,

      übrigens ist Christoph Gerlinger der neue Investor (1 Euro-KE) bei der Berliner Synchron AG (siehe auch der Unternehmensthread)!

      :) SiebterSinn


      Kannst Du bitte Dein Posting ein wenig ausführlicher erläutern. Mit Deinem Hinweis kann ich leider nichts anfangen.
      Avatar
      schrieb am 09.10.12 12:10:58
      Beitrag Nr. 7.076 ()
      Hallo Straßenköter,


      "alte Bekannte" weil ich als einer der größeren Privatanleger vor der Übernahme in diesem Thread relativ oft tätig war,

      und "Christoph Gerlinger" war der Hauptaktionär und Vorstandsvorsitzende der Frogster Interactive Pictures AG!


      :)
      Avatar
      schrieb am 06.12.12 08:57:30
      Beitrag Nr. 7.077 ()
      Der auf Übernahmen bzw. Übernahmesituationen spezialisierte KR Fonds Deutsche Aktien Spezial hat laut Jahresbericht vom 31.08.2012 im Vergleich zum Halbjahresbericht vom 29.02.2012 seine Aktienposition in Gameforge von 13.000 auf 22.000 Stück ausgebaut (Volumen etwa 600.000 Euro oder 3% vom Fonds).

      Da sind man mal wieder, was außerbörslich so umgesetzt wird.
      Avatar
      schrieb am 19.02.13 09:58:09
      Beitrag Nr. 7.078 ()
      Im Übrigen hat Herr Gerlinger seinen Anteil an der Berliner Synchron AG weiter verstärkt und gehört nun auch dem Vorstand an!

      http://www.berliner-synchron.de/index.php?id=221



      :)
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 19.02.13 10:29:41
      Beitrag Nr. 7.079 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.156.664 von SiebterSinn am 19.02.13 09:58:09Schöne Kursentwicklung in letzter Zeit bei BS. Leider ohne mich...
      Avatar
      schrieb am 19.02.13 11:21:50
      Beitrag Nr. 7.080 ()
      Die ersten 100% waren aber auch wirklich hart...;)
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      schrieb am 04.04.13 15:04:35
      Beitrag Nr. 7.081 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.157.170 von SiebterSinn am 19.02.13 11:21:50Gameforge Berlin AG: Gameforge AG bereitet Squeeze-out vor
      (DGAP-Media / 03.04.2013 / 17:06)

      Pressemitteilung
      Gameforge AG bereitet Squeeze-out vor


      Karlsruhe, 03.04.2013: Die Gameforge AG hat der Gameforge Berlin AG als
      deren Hauptaktionärin mitgeteilt, dass sie über mehr als 95% der Anteile an
      der Gameforge Berlin AG verfüge. Auf Verlangen der Gameforge AG bereitet
      die Gameforge Berlin AG die Durchführung einer Hauptversammlung vor, die
      nach den Vorschriften der §§ 327a ff. des Aktiengesetzes über die
      Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf die
      Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen
      soll.

      Über Gameforge
      Mit einem eindrucksvollen Portfolio von rund 20 Titeln und über 380
      Millionen registrierten Spielern ist Gameforge der führende Anbieter von
      Massively Multiplayer Online Games (MMOGs) in der westlichen Welt. Die
      international tätige Unternehmensgruppe mit Hauptsitz in Karlsruhe bietet
      ihre Online-Games in über 50 Sprachen an. Ihr Portfolio beinhaltet
      client-basierte Spielwelten wie AION, TERA, Europas erfolgreichstes MMOG
      Metin2, 4Story, Runes of Magic, Elsword, Wizard101 und RaiderZ sowie
      browserbasierte Online-Games wie den beliebten Klassiker OGame, das
      preisgekrönte Ikariam und Mobile-Games. Das Unternehmen beschäftigt rund
      600 Mitarbeiter an den Standorten Karlsruhe und Berlin.
      Pressekontakt
      Tanja Weerts
      Head of Public Relations
      Palado GmbH - a Gameforge Company
      Albert-Nestler-Straße 8
      D-76131 Karlsruhe

      Tel. +49-721-354808-2760
      Fax +49-721-354808-152
      mobil: +49-171-6273048
      E-Mail: tanja.weerts@gameforge.com

      www.gameforge.com

      Sitz der Gesellschaft: Karlsruhe
      Amtsgericht Mannheim, HRB 712407
      USt-IdNr.: DE 278945879

      Geschäftsführer: Lothar Rentschler, Olaf Bernhard
      Weitere Informationen zum Unternehmen: http://corporate.gameforge.com/
      Weitere Informationen zu den Spielen: www.gameforge.com


      Ende der Pressemitteilung

      =--------------------------------------------------------------------

      Emittent/Herausgeber: Gameforge Berlin AG
      Schlagwort(e): Internet&Multimedia

      03.04.2013 Veröffentlichung einer Pressemitteilung, übermittelt durch
      die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber
      verantwortlich.

      Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,
      Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
      Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und
      http://www.dgap.de

      =--------------------------------------------------------------------


      Sprache: Deutsch
      Unternehmen: Gameforge Berlin AG
      Hardenbergstr. 9 A
      10623 Berlin
      Deutschland
      Telefon: 030 / 284701-10
      Fax: 030 / 284701-11
      E-Mail: tanja.weerts@gameforge.com
      Internet: www.gameforge.com
      ISIN: DE000A0F47J1
      WKN: A0F47J
      Börsen: Freiverkehr in Berlin, München, Stuttgart


      Ende der Mitteilung DGAP-Media
      =--------------------------------------------------------------------
      205924 03.04.2013

      (END) Dow Jones Newswires

      April 03, 2013 11:06 ET (15:06 GMT)


      © 2013 Dow Jones News
      Avatar
      schrieb am 25.04.13 16:21:14
      Beitrag Nr. 7.082 ()
      Gameforge Berlin AG
      Berlin
      Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung
      der
      Gameforge Berlin AG ("Gesellschaft")
      mit Sitz in Berlin,
      eingetragen im Handelsregister
      des Amtsgerichts Charlottenburg
      unter HRB 102897 B
      WKN A0F 47J/ISIN DE000A0F47J1
      Hiermit laden wir unsere Aktionäre zu der außerordentlichen Hauptversammlung am Mittwoch, den 5. Juni 2013, um 9.30 Uhr (MESZ), in die Räumlichkeiten des Clubhauses des Karlsruher Sport-Club Mühlburg-Phönix e.V. („Clubhaus KSC“), Stadiongastronomie Wildparkstadion Karlsruhe, Adenauerring 17, 76131 Karlsruhe, ein.

      Tagesordnungspunkt:

      Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Gameforge AG ("Hauptaktionärin") mit Sitz in Karlsruhe gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung (Ausschluss von Minderheitsaktionären/Squeeze-out)

      Gemäß § 327a AktG kann die Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft auf Verlangen eines Aktionärs, dem Aktien der Gesellschaft in Höhe von mindestens 95 % des Grundkapitals gehören (Hauptaktionär), die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der Gesellschaft (Minderheitsaktionäre) auf den Hauptaktionär gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen.

      Die Gameforge AG mit Sitz in Karlsruhe, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter HRB 701268, Albert-Nestler-Straße 8, 76131 Karlsruhe, hält unmittelbar insgesamt Stück 2.761.071 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien an der Gesellschaft. Das gesamte Grundkapital der Gesellschaft ist eingeteilt in Stück 2.900.000 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien und beträgt nominal insgesamt EUR 2.900.000,00. Die Gameforge AG ist damit als Hauptaktionärin gemäß § 327a Abs. 1 S. 1 AktG in Höhe von 95,21 % am Grundkapital der Gesellschaft beteiligt.

      Die Gameforge AG hat sich entschlossen, von der in §§ 327a ff. AktG geregelten Möglichkeit, die Aktien der Minderheitsaktionäre gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung auf den Hauptaktionär zu übertragen, Gebrauch zu machen. Zu diesem Zweck hat die Gameforge AG mit Schreiben vom 18. Februar 2013 ein Verlangen im Sinne von § 327a Abs. 1 AktG an den Vorstand der Gesellschaft gerichtet, die Hauptversammlung der Gameforge Berlin AG solle über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft auf sie als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG beschließen. Die Gameforge AG hat mit Schreiben an den Vorstand der Gameforge Berlin AG vom 18. April 2013 ihr Übertragungsverlangen dahingehend konkretisiert, dass sie die Höhe der Barabfindung auf EUR 27,26 je auf den Inhaber lautende Stückaktie der Gameforge Berlin AG festgelegt hat.

      Für die Gameforge AG war es wesentlich, von der Möglichkeit eines Squeeze Out zum jetzigen Zeitpunkt Gebrauch zu machen. Über den Ausschluss der Minderheitsaktionäre soll daher nicht erst in der nächsten ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft, sondern in einer außerordentlichen Hauptversammlung beschlossen werden. Die Gameforge AG hat sich am 18. Februar 2013 gegenüber der Gesellschaft unwiderruflich verpflichtet, die für die Einberufung und Durchführung dieser außerordentlichen Hauptversammlung erforderlichen Kosten der Gesellschaft zu übernehmen.

      In einem schriftlichen Bericht an die Hauptversammlung vom 19. April 2013 hat die Gameforge AG gemäß § 327c Abs. 2 Satz 1 AktG die Voraussetzungen für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre dargelegt und die Angemessenheit der von ihr festgesetzten Barabfindung erläutert und begründet.

      Die Angemessenheit der Barabfindung wurde durch die WOLLNY WP GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Berlin, als dem durch das Landgericht Berlin, Kammer für Handelssachen, ausgewählten und durch Beschluss vom 5. März 2013 (Az. 102 AR 9/13 AktG) bestellten sachverständigen Prüfer für die Prüfung der Angemessenheit der Barabfindung geprüft und bestätigt. Die WOLLNY WP GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Berlin, hat hierüber einen Prüfungsbericht gemäß § 327c Abs. 2 Satz 2 bis 4 AktG erstattet.

      Zudem hat die Gameforge AG dem Vorstand der Gesellschaft gemäß § 327b Abs. 3 AktG die Erklärung der Commerzbank AG, Frankfurt am Main, Filiale Karlsruhe ("Commerzbank AG") vom 17. April 2013 übermittelt, durch die die Commerzbank AG die Gewährleistung für die Erfüllung der Verpflichtung der Gameforge AG übernimmt, den Minderheitsaktionären nach Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der Gesellschaft unverzüglich die festgelegte Barabfindung für die übergegangenen Aktien zu zahlen.

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

      „Die auf den Inhaber lautenden nennwertlosen Stückaktien der übrigen Aktionäre der Gameforge Berlin AG (Minderheitsaktionäre) werden gemäß dem Verfahren zum Ausschluss von Minderheitsaktionären gemäß §§ 327a ff. AktG auf die Gameforge AG mit Sitz in Karlsruhe, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter HRB 701268, als Hauptaktionär der Gameforge Berlin AG übertragen. Die Übertragung erfolgt gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung durch die Gameforge AG. Die Barabfindung beträgt EUR 27,26 je auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktie der Gameforge Berlin AG mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie."


      Von der Einberufung der Hauptversammlung an liegen in den Geschäftsräumen der Gameforge Berlin AG, Hardenbergstraße 9A, 10623 Berlin, folgende Unterlagen zur Einsicht der Aktionäre aus:

      ― der Entwurf des Übertragungsbeschlusses;

      ― die ungeprüften Jahresabschlüsse der Gameforge Berlin AG für die Geschäftsjahre 2009 und 2010 sowie der geprüfte Jahresabschluss der Gameforge Berlin AG für das Geschäftsjahr 2011 (für die Geschäftsjahre 2009 bis 2011 unterlagen die Jahresabschlüsse der Gesellschaft nach den gesetzlichen Vorschriften nicht der Prüfungspflicht; ebenso wenig bestand hiernach eine Pflicht zur Aufstellung von Lageberichten; die Abschlussprüfung für das Geschäftsjahr 2011 erfolgte freiwillig);

      ― die geprüften Konzernabschlüsse der Gameforge Berlin AG für die Geschäftsjahre 2009 und 2010 (für das Geschäftsjahr 2011 war die Aufstellung eines Konzernabschlusses aufgrund gesetzlicher Vorschriften nicht erforderlich);

      ― der schriftliche Bericht der Gameforge AG gemäß § 327c Abs. 2 Satz 1 AktG in ihrer Eigenschaft als Hauptaktionärin über die Voraussetzungen der Übertragung und die Angemessenheit der Barabfindung einschließlich Anlagen;

      ― der Prüfungsbericht der WOLLNY WP GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Berlin, als gerichtlich bestelltem sachverständigen Prüfer gemäß § 327c Abs. 2 Satz 2 AktG betreffend die Angemessenheit der Barabfindung.



      Die vorgenannten Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung zur Einsicht der Aktionäre ausliegen. Jedem Aktionär erteilt die Gesellschaft auf dessen Verlangen unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen.

      ********************

      Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

      Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind gemäß § 14 der Satzung nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich unter Nachweis ihres Aktienbesitzes bis spätestens zum Ablauf des 29. Mai 2013, 24:00 Uhr (MESZ), bei der Gesellschaft in Textform in deutscher oder englischer Sprache angemeldet haben. Der Aktienbesitz ist durch eine in Textform in deutscher oder englischer Sprache erstellte Bescheinigung des depotführenden Instituts nachzuweisen, die sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung bezieht, d.h. auf Mittwoch, den 15. Mai 2013, 00:00 Uhr (MESZ) – sog. "Record Date" oder "Nachweisstichtag".

      Die Anmeldung und der Nachweis sind an folgende Adresse zu richten:

      Gameforge Berlin AG
      c/o UBJ GmbH
      Kapstadtring 10
      22297 Hamburg
      Fax: +49 (0)40-63785423
      E-Mail: hv@ubj.de



      Stimmrechtsvertretung

      Der Aktionär kann sein Stimmrecht bzw. sein Teilnahmerecht in der Hauptversammlung gemäß § 16 Ziff. 1 der Satzung auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch die depotführende Bank oder eine Person seiner Wahl, auch durch eine Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Die vorstehenden Regelungen über die Form von Vollmachten erstrecken sich nicht auf die Form der Erteilung, ihren Widerruf und den Nachweis von Vollmachten an Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder andere von § 135 AktG erfasste Institute oder Personen. Hier können Besonderheiten gelten; die Aktionäre werden gebeten, sich in einem solchen Fall mit dem zu Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von ihm möglicherweise geforderten Form der Vollmacht abzustimmen.

      Ergänzung der Tagesordnung, § 122 Abs. 2 AktG

      Aktionäre, deren Anteile an der Gesellschaft zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals (dies entspricht 145.000 Stückaktien) oder den anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 500.000 erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und muss dieser spätestens bis zum 11. Mai 2013, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen. Der Antrag sowie der Nachweis der Aktionärseigenschaft und die Halteerklärung gemäß § 122 Abs. 1 Satz 3 i.V.m. § 142 Abs. 2 Satz 2 AktG sind ausschließlich an die folgende Adresse zu richten:

      Gameforge Berlin AG
      – Vorstand –
      Hardenbergstraße 9A
      10623 Berlin



      Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden – soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht wurden – unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht.

      Gegenanträge von Aktionären, § 126 Abs. 1 AktG

      Darüber hinaus ist jeder Aktionär der Gesellschaft berechtigt, Gegenanträge gegen den Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu dem einzigen Tagesordnungspunkt zu übersenden. Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein, wenn sie zugänglich gemacht werden sollen.

      Zugänglich zu machende Gegenanträge von Aktionären wird die Gameforge Berlin AG einschließlich des Namens des Aktionärs und zugänglich zu machender Begründung im Bundesanzeiger zugänglich machen, wenn der jeweilige Gegenantrag mindestens 14 Tage vor der Versammlung, also spätestens bis Dienstag, den 21. Mai 2013, 24:00 Uhr (MESZ), bei der Gesellschaft unter der folgenden Adresse eingegangen ist:

      Gameforge Berlin AG
      Herrn Michael Wiedmann
      Hardenbergstraße 9A
      10623 Berlin
      Fax: +49 (0)30-28 47 01 11



      Anderweitig adressierte Anträge können nicht berücksichtigt werden.

      Gegenanträge, auch solche, die der Gesellschaft vor der Hauptversammlung übersandt werden, können nur wirksam in der Hauptversammlung selbst gestellt werden. Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge zum Gegenstand der Tagesordnung auch ohne vorherige und fristgerechte Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen bzw. zu unterbreiten, bleibt unberührt.



      Berlin, im April 2013

      Gameforge Berlin AG

      Der Vorstand
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 26.04.13 06:55:54
      Beitrag Nr. 7.083 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.512.989 von straßenköter am 25.04.13 16:21:14Meinungen??
      Avatar
      schrieb am 26.04.13 09:27:37
      Beitrag Nr. 7.084 ()
      Da dürfte es irgendwann noch einen Nachschlag geben, den z.B. Herr Gerlinger gern noch bei "seiner" neuen Gesellschaft investieren darf... ;)
      Avatar
      schrieb am 03.05.13 15:42:21
      Beitrag Nr. 7.085 ()
      Gameforge Berlin AG ("Gesellschaft")
      Berlin
      eingetragen im Handelsregister
      des Amtsgerichts Charlottenburg
      unter HRB 102897 B
      WKN A0F 47J/ISIN DE000A0F47J1
      Gegenantrag zur außerordentlichen Hauptversammlung am 5. Juni 2013
      Der Gesellschaft ist der nachfolgende Gegenantrag ihres Aktionärs Michael Krause, Engeldamm 62 B, 10179 Berlin, vom 27. April 2013 zum einzigen Tagesordnungspunkt "Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Gameforge AG ("Hauptaktionärin") mit Sitz in Karlsruhe gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung (Ausschluss von Minderheitsaktionären/Squeeze-out)" der am 5. Juni 2013 stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung der Gameforge Berlin AG zugegangen, der hiermit gemäß § 126 AktG veröffentlicht wird:

      "Gegenantrag ao Hauptversammlung der Gameforge Berlin AG am 5. Juni 2013

      Sehr geehrter Herr Wiedmann,

      ich bin Aktionär der Gameforge Berlin AG und stelle in dieser Eigenschaft den folgenden Gegenantrag gegen den Beschlussvorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft zu dem einzigen zur Abstimmung gestellten Tagesordnungspunkt:

      "Die auf den Inhaber lautenden nennwertlosen Stückaktien der übrigen Aktionäre der Gameforge Berlin AG (Minderheitsaktionäre) werden nicht gemäß dem Verfahren zum Ausschluss von Minderheitsaktionären gemäß §§ 327a ff. AktG auf die Gameforge AG mit Sitz in Karlsruhe, als Hauptaktionär der Gameforge Berlin AG übertragen."

      Begründung:

      Der Jahresabschluss der Gameforge Berlin AG (vormals Frogster lnteractive Pictures AG) zum 31.12.2012 wurde den Aktionären bis zum heutigen Tage nicht zugänglich gemacht. Eine Entscheidung über den einzigen zur Abstimmung stehenden Tagesordnungspunkt ist aus diesem Grunde nicht möglich, weil sich die Aktionäre kein eigenes Bild über den wirtschaftlichen Zustand und damit dem Wert der Gesellschaft machen können.

      Hinzu kommt, dass die nunmehr festgesetzte Barabfindung in Höhe von € 27,26 nur ganz unwesentlich von der früher festgesetzten Barabfindung in Höhe von € 26 aufgrund Delisting und Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abweicht.

      Gegen die Festsetzung der Barabfindung in Höhe von € 26 aufgrund Delisting und Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages haben verschiedene Aktionäre die Durchführung von Spruchverfahren bei dem Landgericht Berlin (GNr.102 O 91/11 und 105/11 SpruchG) beantragt. Sie sind der Auffassung, die Barabfindung sei zu niedrig bemessen.

      lm Rahmen dieser Verfahren hat das Gericht in seinem Hinweisbeschluss vom 26. November 2012 zahlreiche Punkte angesprochen, die die Angemessenheit der angebotenen Barabfindungen in Höhe von € 26 als fraglich, weil zu niedrig, erscheinen lassen könnten.

      Unter diesem Hintergrund besteht eine gesteigerte Notwendigkeit für die außenstehenden Aktionäre sich ein eigenes Bild über den Wert der Gesellschaft zum Bewertungsstichtag (Tag der Hauptversammlung) zu machen. Ohne Vorlage des Jahresabschlusses 2012 ist dieses nicht möglich.

      Er erscheint auch unverständlich, warum der Jahresabschluss 2012 Ende April 2013 noch nicht vorliegt. Es könnte hierdurch und durch die eilige Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung mit dem Ziel der Enteignung der Minderheitsaktionäre der Eindruck erweckt werden, die Gesellschaft habe kein Interesse daran, dass die außenstehenden Aktionäre sich ein umfassendes eigenes Bild über den Wert der Gesellschaft machen können. ln der Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung heißt es, "es sei für den Hauptaktionär wesentlich, von der Möglichkeit zum Squeeze-out zum jetzigen Zeitpunkt Gebrauch zu machen". Eine Begründung hierfür sucht man vergeblich. Im Jahre 2012 fand die (ordentliche) Hauptversammlung am 3. Juli 2012, also weniger als einen einzigen Monat später, statt. Auf dieser Hauptversammlung wurde auch der Jahresabschluss zum 31.12.2011 vorgelegt. Die jetzige Vorgehensweise erscheint unter diesem Hintergrund um so unverständlicher.

      Um dem oben bereits angesprochenen Eindruck, nämlich die Gesellschaft habe gegenüber ihren außenstehenden Aktionären etwas zu verheimlichen, entgegen zu treten, wird gebeten, wie vorgeschlagen, der Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf den Hauptaktionär Gameforge AG nicht zuzustimmen.

      Mit freundlichen Grüßen

      Michael Krause
      –Rechtsanwalt–"



      Berlin, im April 2013

      Der Vorstand
      Avatar
      schrieb am 22.05.13 12:50:22
      Beitrag Nr. 7.086 ()
      Da der Abfindungspreis anhand des BuG ermittelt wurde, wird sich jeder Cent, um den der Abfindungspreis im Rahmen des Spruchverfahrens zum BuG nachträglich erhöht wird, auch auf den SO-Abfindungspreis auswirken - falls (und davon ist auszugehen) auch gegen den SO-Beschluss ein Spruchverfahren eingeleitet wird.

      Es ist also interessant, ob im Rahmen des Spruchverfahrens zum BuG mit einer Erhöhung zu rechnen ist oder nicht.

      Im obig zitierten Gegenantrag zur HV ist dazu vor allem folgende Passage interessant:

      "Gegen die Festsetzung der Barabfindung in Höhe von € 26 aufgrund Delisting und Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages haben verschiedene Aktionäre die Durchführung von Spruchverfahren bei dem Landgericht Berlin (GNr.102 O 91/11 und 105/11 SpruchG) beantragt. Sie sind der Auffassung, die Barabfindung sei zu niedrig bemessen.

      lm Rahmen dieser Verfahren hat das Gericht in seinem Hinweisbeschluss vom 26. November 2012 zahlreiche Punkte angesprochen, die die Angemessenheit der angebotenen Barabfindungen in Höhe von € 26 als fraglich, weil zu niedrig, erscheinen lassen könnten."

      mein Fazit: 1) dabeibleiben, 2) nach Möglichkeit den Gegenantrag unterstützen (z.B. Stimmrechte übertragen)
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 10.06.13 17:40:36
      Beitrag Nr. 7.087 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.689.915 von gutdrauf9 am 22.05.13 12:50:22
      Rücknahme des Gegenantrags zur außerordentlichen Hauptversammlung am 5. Juni 2013 und Stellungnahme der Verwaltung der Gesellschaft

      I. Rücknahme des Gegenantrags des Aktionärs Michael Krause




      Der Gesellschaft ist am 27. April 2013 ein Gegenantrag ihres Aktionärs Michael Krause, Engeldamm 62 B, 10179 Berlin, zum einzigen Tagesordnungspunkt "Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Gameforge AG ("Hauptaktionärin") mit Sitz in Karlsruhe gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung (Ausschluss von Minderheitsaktionären/Squeeze-out)" der am 5. Juni 2013 stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung der Gameforge Berlin AG zugegangen, der gemäß § 126 AktG am 3. Mai 2013 im Bundesanzeiger veröffentlicht worden ist.




      Der Aktionär Michael Krause hat den Gegenantrag mit Schreiben vom 27. Mai 2013 zurückgenommen.




      Dieses Schreiben wird hiermit veröffentlicht:




      "Gegenantrag ao Hauptversammlung der Gameforge Berlin AG am 5. Juni 2013




      Sehr geehrter Herr Wiedmann,




      meinen mit Schreiben vom 27.4.2013 übersendeten Gegenantrag ziehe ich hiermit zurück.




      Begründung:

      Die Gesellschaft hat mir zwischenzeitlich den Jahresabschluss 2012 zur Verfügung gestellt.




      Mit freundlichen Grüßen

      Michael Krause

      – Rechtsanwalt –"




      II. Stellungnahme der Verwaltung zum Gegenantrag des Aktionärs Michael Krause vom 27. April 2013 und zur Erklärung der Rücknahme dieses Antrags vom 27. Mai 2013




      Der Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2012 war zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Einladung am 25. April 2013 zur außerordentlichen Hauptversammlung am 5. Juni 2013 noch nicht vom Aufsichtsrat gebilligt und damit noch nicht festgestellt.




      Nach der bilanzfeststellenden Sitzung des Aufsichtsrats der Gesellschaft, in welcher der Aufsichtsrat den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2012 gebilligt hat, wurde der damit festgestellte Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2012 in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsichtnahme für die Aktionäre ausgelegt. Er wurde ferner sämtlichen Aktionären, die bereits die Unterlagen im Sinne des § 327c Abs. 4 AktG angefordert hatten, ohne weitere Aufforderung übersandt.




      Die Verwaltung legt besonderen Wert darauf, die Aktionäre umfassend zu informieren. Aus diesem Grund sind ferner ab dem Zeitpunkt der Einberufung der außerordentlichen Hauptversammlung auch die nicht auslegungspflichtigen Konzernabschlüsse der Gesellschaft für die Geschäftsjahre 2009 und 2010 ausgelegt und den Aktionären auf Verlangen übersandt worden. Für die Geschäftsjahre 2011 und 2012 bestand keine Pflicht der Gesellschaft zur Aufstellung von Konzernabschlüssen.

      Berlin, im Mai 2013

      Der Vorstand
      Avatar
      schrieb am 10.06.13 17:41:54
      Beitrag Nr. 7.088 ()
      Wer war auf der HV und kann berichten?

      Gab es Widersprüche zu Protokoll?

      Wann soll die ordentliche HV stattfinden?
      Vielleicht gibt es ja noch die Grantiedividende aus dem BuG-Vertrag
      Avatar
      schrieb am 24.07.13 07:40:43
      Beitrag Nr. 7.089 ()
      Wie ich gehört habe, gab es keine Widersprüche gegen den Beschluss. Ich würde mal sagen das der SO bis zum Monatsende eingetragen ist.
      Wie seht ihr die Chancen auf und in einem Spruchverfahren.
      Avatar
      schrieb am 24.07.13 07:41:15
      Beitrag Nr. 7.090 ()
      Wo kommen auf einmal die Umsätze her?
      Avatar
      schrieb am 02.08.13 23:24:31
      Beitrag Nr. 7.091 ()
      Gameforge AG
      Karlsruhe
      Bekanntmachung über die Abfindung der ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre
      der Gameforge Berlin AG, Berlin
      ISIN DE000A0F47J1 / WKN A0F 47J
      Die außerordentliche Hauptversammlung der Gameforge Berlin AG, Berlin, („Gameforge Berlin“) vom 5. Juni 2013 hat die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der Gameforge Berlin („Minderheitsaktionäre“) auf die Hauptaktionärin, Gameforge AG, Karlsruhe („Hauptaktionärin“), gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG beschlossen („Übertragungsbeschluss“).

      Der Übertragungsbeschluss wurde am 30. Juli 2013 in das Handelsregister der Gameforge Berlin beim Amtsgericht Charlottenburg unter HRB 102897 B eingetragen. Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der Gameforge Berlin in das Eigentum der Hauptaktionärin übergegangen. Gemäß Übertragungsbeschluss erhalten die ausgeschiedenen Aktionäre der Gameforge Berlin eine von der Hauptaktionärin zu zahlende Barabfindung in Höhe von EUR 27,26 je auf den Inhaber lautender Stammaktie der Gameforge Berlin mit einem auf die jeweilige Stückaktie entfallenden anteiligen Betrag am Grundkapital in Höhe von EUR 1,00. Die Barabfindung ist von der gerichtlichen Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg in dem von der Landesjustizverwaltung bestimmten elektronischen Informations- und Kommunikationssystem unter www.registerbekanntmachungen.de an mit jährlich fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen.

      Die Angemessenheit der Barabfindung wurde durch die Wollny WP GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Berlin, als dem gerichtlich ausgewählten und bestellten sachverständigen Prüfer geprüft und bestätigt.

      Gleichzeitig wird die Ausgleichszahlung aus Nr. 4.1 des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages zwischen der Gameforge AG und der Gameforge Berlin AG vom 13. Mai 2011 für das Geschäftsjahr 2012 in Höhe von EUR 0,76 je auf den Inhaber lautender Stückaktie der Gameforge Berlin AG an die Aktionäre ausgekehrt. Die Zahlung des Ausgleichs an die außenstehenden Aktionäre der Gameforge Berlin AG stellt sich in steuerlicher Hinsicht als Ausschüttung aus dem steuerlichen Einlagekonto im Sinne des § 27 KStG dar. Da für die Gameforge Berlin AG zum maßgebenden Stichtag 31. Dezember 2012 kein ausschüttbarer Gewinn im Sinne von § 27 Abs. 1 Satz 3 KStG vorhanden ist, mindert die Ausschüttung an die außenstehenden Aktionäre das steuerliche Einlagekonto der Gameforge Berlin AG. Die Ausschüttung an die Aktionäre erfolgt daher ohne den Abzug von Steuern.

      Die Auszahlung der Barabfindung an die aufgrund der Eintragung des Übertragungsbeschlusses ausgeschiedenen Aktionäre der Gameforge Berlin erfolgt Zug um Zug gegen Ausbuchung der Aktien der Gameforge Berlin nach Eintragung des Übertragungsbeschlusses durch die

      Commerzbank AG, Frankfurt am Main,
      über die jeweilige Depotbank. Die Auszahlung der Barabfindung bzw. der Ausgleichszahlung und die Ausbuchung der Aktien werden ohne besonderen Auftrag des Depotkunden durchgeführt.

      Die Auszahlung der Barabfindung bzw. der Ausgleichszahlung ist für die Minderheitsaktionäre der Gameforge Berlin provisions- und spesenfrei.

      Die Preisfeststellung im Freiverkehr der Aktien der Gameforge Berlin wurde zwischenzeitlich eingestellt.

      Für den Fall, dass in einem gerichtlichen Spruchverfahren gemäß § 327f AktG, §§ 1 ff. SpruchG rechtskräftig eine höhere als die festgelegte Barabfindung festgesetzt wird, wird diese höhere Barabfindung allen gemäß §§ 327a ff. AktG ausgeschlossenen Minderheitsaktionären der Gameforge Berlin gewährt werden.



      Karlsruhe, im August 2013
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      frogster mit Zahlen, Aktie vor Explosion!