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    Überweisungen nach Österreich/Schweiz - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 26.02.06 16:05:22 von
    neuester Beitrag 08.03.06 01:08:23 von
    Beiträge: 28
    ID: 1.043.257
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      Avatar
      schrieb am 26.02.06 16:05:22
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      ich habe mal eine Frage. Ich will das aber nicht machen:

      Wenn man beispielsweise ein Konto in Österreich oder in der Schweiz hätte und man sich dort einfach Geld hin überweisen würde, dann könnte das Finanzamt diese Überweisung ja kontrollieren und man könnte Probleme bekommen.

      Wie ist es aber, wenn man das Geld auf ein Konto einer anderen Person in Österreich/Schweiz überweisen würde ? Das wäre doch legal, oder ?

      Diese Person könnte das Geld dann ja auf das eigene ausländische konto überweisen.
      Avatar
      schrieb am 26.02.06 16:41:44
      Beitrag Nr. 2 ()
      man würde sich fragen, was diese andere Person getan hat, um das Geld zu bekommen.
      Es könnten ja bei dieser Person steuerpflichtige Einnahmen sein (wenn nicht anders eine Schenkung)

      abgesehen davon, daß diese Person einfach abhauen könnte mit dem Geld, oder sterben oder so :rolleyes:

      nix gut, die Idee !
      Avatar
      schrieb am 26.02.06 16:50:28
      Beitrag Nr. 3 ()
      warum sollte eine überweisung
      illegal sein ?
      du kannst mit deinem geld machen
      was du willst - wenns deines ist!
      Avatar
      schrieb am 26.02.06 17:03:59
      Beitrag Nr. 4 ()
      genau.
      du kannst doch innerhalb deiner konten geld rumschieben, wie du willst. ist ja dein geld.
      Avatar
      schrieb am 26.02.06 17:08:00
      Beitrag Nr. 5 ()
      selbstverständlich kannst du geld in die schweiz überweisen. das finanzamt hat auch nix dagegen. nur wenn du z.b. 1 mio überweißt und dem fa dann sagst du hättest keine zinseinnahmen dann wirds problematisch. am besten ehrlich einen kontoauszug und zinseinnahmen bei der steuererklärung dazulegen. auslandskonten haben große vorteile wenn man zum beispiel devisenbewirtschaftung erwartet... :rolleyes:

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      Avatar
      schrieb am 26.02.06 18:25:35
      Beitrag Nr. 6 ()
      Hallo!

      Das Finanzamt kommt doch nie drauf, wenn du ein Bankkonto in Österreich (z. B. direktanlage.at - Teil des HVB-Konzerns) hast (Steuergeheimnis!).
      Du darfst die Überweisungen nicht über eines deiner Bankkonten machen, sondern musst das Geld mittels Post in mehreren Teilbeträgen überweisen (so in Höhe von etwa Euro 7.500) - und ganz wichtig - auch keine Rücküberweisungen auf eines deiner Bankkonten.
      Die Aushöhlung des Bankgeheimnisses in Deutschland ist ein echter Witz - deshalb ...

      Schönen Gruß
      ein Österreicher
      Avatar
      schrieb am 26.02.06 19:17:43
      Beitrag Nr. 7 ()
      Jegliche elektronische Transaktion ist immer irgendwo gespeichert und kommt dann meistens aufs Tablett, wenn man es gar nicht mehr für möglich hält.

      Deswegen gilt schon immer !:look:

      und wird auch immer gelten :D

      Nur Bares ist Wahres :cool:

      über Österreich kömmst du ohne Probleme nach Liechtenstein und von dort aus auch (von hinten) in die Schweiz.
      Da stehen auch keine deutschen Zöllner und bei so vielen Touris gibt es da auch niemals Probleme mit den Schweizern.
      Avatar
      schrieb am 26.02.06 19:36:04
      Beitrag Nr. 8 ()
      hier leiden ja einige unter verfolgungswahn :laugh:
      Avatar
      schrieb am 26.02.06 19:38:44
      Beitrag Nr. 9 ()
      patterer,wie soll das gehen,per Post überweisen? das funzt nicht anonym!dein Tipp köönnte für die Geldwäscher Gold wert sein :laugh:
      Avatar
      schrieb am 27.02.06 13:24:11
      Beitrag Nr. 10 ()
      Meine Frage bezog sich auch darauf, dass man z.B. größere Beträge ins Ausland bringen wollte und auch für immer dort lassen will. Ohne das es das FA erfährt.

      Wenn man es einer vertrauenswürdigen ausländischen Person überweist, die es dann auf das eigene ausländische Konto weiterüberweist, müsste das doch gehen.

      Das mit der Postüberweisung habe ich auch nicht verstanden.

      @Kaltfront: Du meinst man könnte das Geld in bar über diesen Umweg dahinbringen ?
      Avatar
      schrieb am 27.02.06 15:20:12
      Beitrag Nr. 11 ()
      @Geldwäscher

      Die Frage ist, wieso die "vertrauenswürdige" ausländische Person auf einmal von Dir sagen wir mal 100k Euro bekommt? War sie so gut im bett? Hat sie dir eine Dienstleistung erbracht? War sie gewerblich tätig. Diese vertrauenswürdige ausländische Person müßte ggfs das Risk gehen, in ihrem Heimatland Steuern zu hinterziehen. Wenn du dieser Person eine Schenkung machst, fällt Schenkungssteuer an. So einfach ist das. Nix gut. Und: Wer ist so soooo vertrauenswürdig, das man ihm ohne Sicherheiten einfach mal so ein paar 100k o.ä überweist? Alles Mist. Im zeifel werden die deutschen Finanzer Dir schon ordentlich die Leviten lesen und nach Auslandssteuergesetz oder Geldwäsche etc zufassen. So rein vorbeugend. Da brauchst du dann gute Anwälte, die wiederum, wie wir alle wissen völlig kostenfrei arbeiten...Versteuer deine paar Kröten und gut is.

      Mfg

      Melmaq
      Avatar
      schrieb am 27.02.06 15:46:46
      Beitrag Nr. 12 ()
      [posting]20.403.633 von Melmaq am 27.02.06 15:20:12[/posting]ein weiteres Problem ist, daß bei Verdacht auf Geldwäsche und ähnlichem die Schweizer sehr schnell mit einer Sperre der Konten da sind.
      Auch könnten sie in so einem Fall die Konten offenlegen - das Bankgeheimnis ist auch in der CH nicht absolut.
      Avatar
      schrieb am 27.02.06 15:58:04
      Beitrag Nr. 13 ()
      um ganz sicher zu sein würde ich bar abheben und bar einzahlen :laugh:
      Avatar
      schrieb am 27.02.06 15:59:15
      Beitrag Nr. 14 ()
      Hallo!

      Mir fällt es schwer zu glauben, dass meine Antwort nicht verständlich war.

      Soweit mir bekannt ist, ist es den deutschen Finanzbehörden möglich Bankkonten zu jeder/jedem abzufragen, aber nicht jede Banktransaktion zu einem bestimmten Namen.

      Natürlich ist es so, dass im Elektronikzeitalter jede Banktransaktion für eine gewisse Zeit gespeichert ist, aber wenn die Finanzbehörden keinen Anhaltspunkt haben, von welcher Bankstelle weg du eine Überweisung ins Ausland getätigt hast, werden sie auch nicht dahinterkommen.

      Weshalb mein Vorschlag war, das Geld vom Bankkonto/Sparbuch/etc. abzuheben und eine Barüberweisung über eine "fremde" Bank (nicht deine Hausbank/en) - bei uns in Ö geht das am besten übers Postamt - ins Ausland zu tätigen.

      Ich persönlich würde davon abraten mit viel Bargeld ins Ausland zu reisen - denn es gibt immer noch Zollkontrollen!? und böse Menschen.

      Weiters ist mir aus persönlicher Erfahrung bekannt, dass man in Geldangelegenheiten niemanden trauen kann, weshalb ich den Umweg zu einer Vertrauensperson im Ausland absolut abraten muss. Heute ist alles eitel Wonne und morgen vielleicht der größte Krach. Frag bei der Steuerfahndung nach, die werden dir bestätigen, dass die besten Tipps von Ehefrauen, Geschäftspartnern und Freunden kommen.

      Also mach`s gut!
      P
      Avatar
      schrieb am 27.02.06 16:50:48
      Beitrag Nr. 15 ()
      [posting]20.404.610 von der_geniale am 27.02.06 15:58:04[/posting]dieser Weg ist der einzig Wahre ! :)

      nach Österreich gibts keine Kontrollen, Schengen sei Dank.
      Avatar
      schrieb am 27.02.06 16:54:28
      Beitrag Nr. 16 ()
      [posting]20.404.643 von patterer am 27.02.06 15:59:15[/posting]sobald die Finanz ein Konto kennt ist der Rest eine Kleinigkeit - die bekommen JEDE Transaktion heraus, viel länger als die Verjährungsfrist ist.
      Avatar
      schrieb am 28.02.06 12:09:30
      Beitrag Nr. 17 ()
      Österreich? LOL:


      aus www.wiwo.de

      Die gepriesene österreichische Anonymität könnte sich für manchen als Mogelpackung erweisen. Anders als von Banken suggeriert, kooperieren die Behörden der Alpenrepublik bei offiziellen Ermittlungen schon jetzt. „Das Bankgeheimnis steht in Österreich in der Verfassung, aber sobald ein Strafverfahren läuft, bekommen wir die gewünschten Informationen“, sagt Fahnder Hesse. Dank der neuen Regeln können sie jetzt systematisch nach verheimlichten Konten und Depots suchen.
      Avatar
      schrieb am 28.02.06 14:24:11
      Beitrag Nr. 18 ()
      @Melmaq: Das gleiche gilt aber auch für die Schweiz.

      Gibt es an der deutsch-österreichischen Grenze wirklich keine Kontrollen, ob man Bargeld von Deutschland nach Österreich transportiert ?
      Avatar
      schrieb am 28.02.06 14:52:50
      Beitrag Nr. 19 ()
      @fluxx

      der Unterschied Österreich Schweiz ist gewaltig:

      aus wiwo.de

      Steuerfahnder » Essen-Altendorf, Gewerbegebiet „In der Hagenbeck“. Zwischen S-Bahnhof und Bolzplatz arbeiten die Männer, vor denen tausende Anleger und Unternehmer in der Ruhrstadt zittern: Essens Steuerfahnder. „Finanzamt für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung“ steht an dem wuchtigen Backsteinhaus, das genauso schwerfällig wirkt wie der altersmüde Paternoster im Inneren. Das Büro von Chef-Fahnder Hans-Joachim Hesse ist nüchtern eingerichtet, mit schlichten Aktenschränken und einem Schreibtisch mit Kunststoffplatte. Hesse selbst ist ein gutmütiger Mann Ende Fünfzig, die Haare kurz geschnitten.

      Der Eindruck von Schwerfälligkeit und Langeweile täuscht gewaltig. Mit Eifer spürt Hesses Team Steuersündern nach. Künftig mehr denn je: Eine neue Vorschrift soll ihnen die Arbeit von dieser Woche an erleichtern, „davon erhoffen wir uns einiges“, schwärmt Hesse. Deutschlands Steuerfahnder dürfen von jetzt an in fast der gesamten EU Konten und Depots von Verdächtigen abfragen – auch im Steuerparadies Österreich. Die neuen Regeln für die Zusammenarbeit zwischen Behörden in der EU sehen es so vor, und sie gelten vom 2. Februar 2006 an. Hesse bereitet gerade eine Schulung dazu vor, er will seine Fahnder auf die neue Ära vorbereiten.

      Was du in Österreich für Konten hast erfahren die Fahnder also online per Mausclick, da reicht also der Anfangsverdacht also im Prinzip wird jeder angefragt der etwas mehr hat als Hartz4, was du hingegen in der Schweiz hast, nicht!
      In der Schweiz kooperiert bei Straftat und St.-hinterziehung ist in der Schweiz (noch)keine Straftat. Ein himmelweiter Unterscheid.

      Also wenn schon das Schweiz. Ich rate aber dazu, alles ehrlich zu versteuern, was soll der Ärger wg ein paar Mäusen Steuer. Lohnt doch nicht.

      Mfg

      Melmaq
      Avatar
      schrieb am 28.02.06 22:26:13
      Beitrag Nr. 20 ()
      @melmaq

      *************************************************************
      Bankgeheimnis unverändert
      **************************************************************
      Vor allem in den deutschen Medien wurden in den letzten Tagen Kommentare
      zum österr. Bankgeheimnis lanciert, die einen falschen Eindruck liefern
      können.
      Tatsache: Es wurde nichts am österreichischen Bankgeheimnis geändert, auch
      nicht in der Beziehung mit allen EU-Ländern.

      Details:

      http://www.direktbank.at/service/ausland/ausland_geheim.html…
      Avatar
      schrieb am 28.02.06 22:37:57
      Beitrag Nr. 21 ()
      melmaq,

      die Anonymität wurde in A schon vor Jahren abgeschafft.
      Avatar
      schrieb am 02.03.06 14:32:57
      Beitrag Nr. 22 ()
      Deutschlands Steuerfahnder dürfen von jetzt an in fast der gesamten EU Konten und Depots von Verdächtigen abfragen – auch im Steuerparadies Österreich. Die neuen Regeln für die Zusammenarbeit zwischen Behörden in der EU sehen es so vor, und sie gelten vom 2. Februar 2006 an.
      Avatar
      schrieb am 02.03.06 15:11:07
      Beitrag Nr. 23 ()
      jetzt weiß man gar nicht mehr was man glauben soll.

      Es hieß immer, dass das Bankgeheimnis in Österreich ähnlich ist wie in der Schweiz. Und es hieß auch, dass das Bankgeheimnis in Österreich in den nächsten Jahren unangetastet bleiben soll.
      Avatar
      schrieb am 02.03.06 18:24:46
      Beitrag Nr. 24 ()
      [posting]20.464.951 von fluxxx am 02.03.06 15:11:07[/posting]Melmaq,

      bei VERDÄCHTIGEN hat es in A immer Amtshilfe gegeben (solange es anonyme Konten gab natürlich ergebnislos).
      in CH wird dies strenger gehandhabt, dort hängt es vom Delikt ab.
      eine willkürliche Abfrage durch x-beliebige Beamte wie in D wird mangels Software bei den Banken hier kaum gehen.
      Avatar
      schrieb am 03.03.06 09:42:04
      Beitrag Nr. 25 ()
      HANDELSBLATT, Montag, 13. Februar 2006, 11:09 Uhr
      Verschärfte Jagd nach Steuersündern

      Sturm im Steuerparadies

      Von Daniel Schönwitz

      Seit kurzem können deutsche Steuerfahnder in anderen EU-Ländern leichter nach Konten und Depots suchen. Das trifft vor allem Konten in Österreich und zwingt Steuerflüchtlinge zum Umdenken. Ein Albtraum für Schwarzgeldsünder.

      Essen-Altendorf, Gewerbegebiet "In der Hagenbeck". Zwischen S-Bahnhof und Bolzplatz arbeiten die Männer, vor denen tausende Anleger und Unternehmer in der Ruhrstadt zittern: Essens Steuerfahnder. "Finanzamt für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung" steht an dem wuchtigen Backsteinhaus, das genauso schwerfällig wirkt wie der altersmüde Paternoster im Inneren. Das Büro von Chef-Fahnder Hans-Joachim Hesse ist nüchtern eingerichtet, mit schlichten Aktenschränken und einem Schreibtisch mit Kunststoffplatte. Hesse selbst ist ein gutmütiger Mann Ende Fünfzig, die Haare kurz geschnitten.

      Der Eindruck von Schwerfälligkeit und Langeweile täuscht gewaltig. Mit Eifer spürt Hesses Team Steuersündern nach. Künftig mehr denn je: Eine neue Vorschrift soll ihnen die Arbeit von dieser Woche an erleichtern, "davon erhoffen wir uns einiges", schwärmt Hesse. Deutschlands Steuerfahnder dürfen von jetzt an in fast der gesamten EU Konten und Depots von Verdächtigen abfragen - auch im Steuerparadies Österreich.

      Die neuen Regeln für die Zusammenarbeit zwischen Behörden in der EU sehen es so vor, und sie gelten vom 2. Februar 2006 an. Hesse bereitet gerade eine Schulung dazu vor, er will seine Fahnder auf die neue Ära vorbereiten.

      Kaum ist der Protest über die seit April 2005 erlaubte Kontenabfrage im Inland verhallt, müssen auch Banken in den Nachbarstaaten den Fahndern auf Anfrage mitteilen, welche Konten und Depots ein Verdächtiger in ihrem Land unterhält. Kommt dabei verheimlichtes Vermögen zum Vorschein, bekommen Fahnder auch Details wie den Kontenstand und eine Liste bisheriger Geldtransaktionen. Ein Albtraum für Schwarzgeldsünder.

      Wer wegen der geplanten Reichensteuer oder den angekündigten strengeren Steuerregeln für Aktiengewinne mit einem Geldtransfer ins Ausland liebäugelte, muss umdenken. Anleger sollten wissen, wo die Gefahren besonders hoch sind, wie sie ihr Erspartes ganz legal steueroptimiert anlegen und was sie machen können, wenn sie Schwarzgeld im Ausland gebunkert haben.

      Der Startschuss für eine Jagd nach Steuersündern ohne jede Hemmung sind die neuen Rechtshilferegeln noch nicht. Denn erstens erhalten die deutschen Fahnder die Liste mit ausländischen Konten und Depots eines Anlegers nur, wenn ein offizielles Strafverfahren gegen ihn läuft. Vorher geht gar nichts. Und zweitens machen einige EU-Staaten noch nicht mit, darunter das bei Schwarzgeldsündern ebenfalls beliebte Luxemburg (siehe Tabelle Seite 94).

      Trotzdem: Wer glaubte, nur hier zu Lande werde geschnüffelt, während ringsum verschwiegene Nachbarn sitzen, muss umdenken. Neben Österreich machen auch Belgien mit und Spanien, wo jede Menge Hinterzogenes aus Deutschland den Bau von Ferienhäusern finanzierte (siehe Seite 95).

      Allein in Österreich liegen rund 90 Milliarden von etwa 350 Milliarden Euro deutschem Schwarzgeld, schätzt Dieter Ondracek, Chef der Deutschen Steuergewerkschaft, "und es wird mehr". Eine Folge des Werbefeldzugs der Alpeninstitute im Norden. "Österreich schützt die finanzielle Privatsphäre", lockt etwa die Raiffeisenbank Kleinwalsertal. Die Botschaft: In Österreich zahlt der Anleger pauschal 15 Prozent Steuern, und das Finanzamt erfährt nichts. Bankgeheimnis statt Kontenschnüffelei.

      Was die Banken dabei gern verschweigen: Die Quellensteuer gilt nur als Anzahlung, der Kunde muss die Erträge daheim trotzdem angeben und mit dem Satz versteuern, der sich aus der Höhe seiner gesamten Einkünfte ergibt. Alles andere ist Steuerhinterziehung.

      Die gepriesene österreichische Anonymität könnte sich für manchen als Mogelpackung erweisen. Anders als von Banken suggeriert, kooperieren die Behörden der Alpenrepublik bei offiziellen Ermittlungen schon jetzt. "Das Bankgeheimnis steht in Österreich in der Verfassung, aber sobald ein Strafverfahren läuft, bekommen wir die gewünschten Informationen", sagt Fahnder Hesse. Dank der neuen Regeln können sie jetzt systematisch nach verheimlichten Konten und Depots suchen.

      Ein weiteres Risiko für Steuersünder: Das für die Auslandsabfrage nötige Strafverfahren können Finanzbeamte dank des Abrufs im Inland, der alle deutschen Konten und Depots ausspuckt, seit dem Frühjahr 2005 schneller einleiten. Die Schwelle für die Inlandsabfrage ist niedrig, laut Bundesfinanzhof reicht die "ungeklärte Herkunft von Eigenmitteln" oder das "(jahrelange) Halten von Depots, ohne dass private Veräußerungsgeschäfte deklariert wurden". Stoßen Fahnder auf heimliche Bankverbindungen, kommt die Maschinerie ins Rollen. Soweit die Theorie. Doch sie ist zunächst Zukunftsmusik.

      Zwar soll die Kontenabfrage auf eine Zahl "im vierstelligen Bereich täglich" erhöht werden, so das Bundesfinanzministerium. Allerdings streikt noch die Technik. So sind die Finanz- » beamten oft lange mit der Recherche im Inland befasst, bevor sie an die Abfrage im Ausland denken können. Dann müssen die ausländischen Behörden dem so genannten Rechtshilfeersuchen zustimmen. Wie streng die Beamten aus Österreich oder Spanien dabei sind, ist noch nicht absehbar. Hesse stimmt jedoch das gute Verhältnis zu den internationalen Kollegen optimistisch: "Die Beamten verstehen sich." Und helfen bisweilen auch ungefragt. So gehen die Spanier derzeit gegen Steuersünder vor, die Ferienhäuser mit Schwarzgeld gekauft haben. "Vorher waren diese Leute schwer zu fassen, weil Grundstücke in Spanien nicht immer zentral erfasst sind", sagt Harald von Frantzki, Experte für Steuerfahndung bei der Oberfinanzdirektion Rheinland in Düsseldorf.

      Also raus aus Spanien und Österreich und ab mit dem Geld nach Liechtenstein oder in die Schweiz? Der Transfer des Geldes ist schwierig. Überweisungen hinterlassen Papierspuren, und bei Bargeldtransporten drohen Grenzkontrollen.

      Schweiz

      Ohnehin wächst auf die lange unantastbare Alpenfestung der internationale Druck. Erste Zugeständnisse wurden der Schweiz schon abgerungen. So behalten Banken seit Juli 2005 eine Quellensteuer von 15 Prozent auf Zinsen ein, dafür müssen sie keine Information über Zinserträge von Ausländern an deren Heimatstaaten liefern. Bis 2011 steigt der Steuersatz auf schmerzhafte 35 Prozent.

      Derzeit gilt Steuerhinterziehung bei den Eidgenossen nicht als Straftat, weshalb sie deutschen Fahndern selbst im Strafverfahren nur selten Auskünfte geben. Ausnahme sind schwere Vergehen, der "Steuerbetrug". Wer Kapitalerträge verheimlicht, fällt nicht in diese Kategorie. Ein weiterer Trippelschritt für deutsche Fahnder ist der Beitritt der Eidgenossen zum Schengen-Abkommen, einer Art Vorläufer der neuen EU-Rechtshilferegeln. Die Schweizerische Bankiervereinigung hat die Regierung bereits aufgerufen, den Steuerbetrug noch "restriktiver" zu definieren, um dem Druck der EU "mit Blick auf das Bankkundengeheimnis vorzubeugen".

      Die Bankiers sorgen sich, dass ausländische Beamte ihre Schweizer Kollegen zu mehr Zusammenarbeit überreden. Die Essener Fahnder erhielten jüngst eine E-Mail von der Schweizer Polizei: Wir helfen, aber beeilt euch, der Verdächtige will das Land verlassen. "Am nächsten Arbeitstag ist ein Beamter in die Schweiz geflogen und hat an einer ergiebigen Durchsuchung teilgenommen", erzählt Hesse. Wie hilfsbereit die Schweizer sein können, weiß auch Max Strauß. Die Eidgenossen gewährten deutschen Fahndern im Verfahren gegen den Politikersohn Einblick in ein Nummernkonto, auf dem Strauß angeblich unversteuerte Millionenhonorare bunkerte.

      Liechtenstein

      Das Fürstentum kassiert Quellensteuer mit identischen Sätzen wie die Schweiz, lehnt aber bisher jede Hilfe in Steuerfragen ab. Zumindest gegenüber der EU - gegenüber den USA verpflichtete sich der Kleinstaat bereits 2002, bei schweren Steuerstraftaten Auskunft zu geben.

      Die Amerikaner hatten den Liechtensteiner Banken Sanktionen auf den US-Finanzmärkten angedroht. Mit der EU sind ähnliche Vereinbarungen denkbar. "Wir werden in Zukunft wahrscheinlich sowieso gewisse Schritte im Bereich des Steuerbetrugs machen müssen", sagt Staatsoberhaupt Erbprinz Alois. Dass es für Anleger im verschwiegenen Zwergstaat schon jetzt keine absolute Sicherheit gibt, erlebten Exspringreiter Paul Schockemöhle und Milliardär Friedrich-Karl Flick. Der Mitarbeiter eines Treuhänders ließ zu, dass eine Liste mit 150 Kunden auf Umwegen zur Bochumer Staatsanwaltschaft kam. Fast 80 Millionen Euro an Nachzahlungen und Strafen hat die Liste dem Fiskus bisher gebracht.

      Luxemburg

      Schon jetzt beantworten die Luxemburger ausländischen Fahndern in Strafverfahren Fragen zu Einzelkonten - komplette Listen liefern sie aber nicht. Ob sie diese Kontenabfrage später erlauben, ist offen. Gut möglich, dass sie die Kontenabfrage nur bei schweren Steuerstraftaten erlauben und für herkömmliche Hinterzieher von Kapitalerträgen verbieten.

      Wer Geld steuerschonend anlegen will, kann auch ein legales Modell nutzen: Fondsdepots im Lebensversicherungsmantel. Anleger zahlen bis zu fünf Jahre ein und lassen das Geld dann mindestens sieben Jahre arbeiten. "Während der gesamten Laufzeit fallen keine steuerpflichtigen Erträge an", sagt Andreas Zittlau, Vermögensberater bei der Kölner CPM-Gruppe. Er empfiehlt das Konzept seinen Kunden. Läuft die Anlage mindestens zwölf Jahre, müssen diese die Erträge nur zur Hälfte versteuern, wenn der Anleger zum Zeitpunkt der Auszahlung mindestens 60 Jahre alt ist. Da Sparer statt über fünf Jahre auch auf einen Schlag einzahlen können, sind die Modelle bei Besitzern von Schwarzgeld beliebt. Sie stülpen über ihr Depot in Österreich oder der Schweiz den Lebensversicherungsmantel und lassen das Geld arbeiten wie bisher. Wird es nach zwölf Jahren ausgezahlt, ist die Hinterziehung verjährt. Wer die Erträge dann versteuert, hat Schwarzes weiß gewaschen.

      Absolute Sicherheit garantiert das Modell aber nicht. Im vergangenem Jahr stießen Betriebsprüfer bei der Dresdner Bank auf verdächtige Zahlungsströme, die in diese so genannten 5+7-Policen flossen. Seither nehmen Steuerfahnder die Besitzer der Policen unter die Lupe und haben schon etliche Hinterzieher überführt.
      Avatar
      schrieb am 06.03.06 18:03:45
      Beitrag Nr. 26 ()
      Gibt es denn in Östereich bzw in der Schweiz eine Zentrale Kontenabfrage? Gibt es dort eine Zentrale Kundendatei?

      Oder ist ein konkreter Hinweis auf eine bestehende Bankverbindung - Name der Bank oder Kontoauszug oder Kontonummer oder ähnliches erforderlich, um von den Österreichischen / Schweizer Behörden Auskunft über ein Amtshilfeersuchen zu erhalten?

      Ich kann mir eigentlich nicht vorstellen, dass Deutsche Behörden für jeden Bundesbürger, der im Verdacht steht, Steuern zu verkürzen oder Ähnliches zu begehen, pauschal eine Anfrage in der Schweiz, Österreich oder Luxemburg (Singapore, Bahamas, etc) starten. Oder liege ich da falsch?

      Obwohl wenn ich an Orwells 1984 denke...

      nd
      Avatar
      schrieb am 06.03.06 18:38:31
      Beitrag Nr. 27 ()
      eine zentrale Kundenkartei gibt es weder in A noch in CH - wäre auch ganz und gar unvereinbar mit dem Bankgeheimnis.

      Im Einzelfall können die Behörden natürlich alle Banken abklappern (werden ihren deutschen Kollegen aber hoffentlich klar machen, daß das dritte Reich Vergangenheit ist :D)

      So locker wie in D, wo Hinz und Kunz einfach aus Jux und Tollerei schnüffeln können, geht da nix :)
      Avatar
      schrieb am 08.03.06 01:08:23
      Beitrag Nr. 28 ()
      das österreichische Bankgeheimnis ist im § 38 des Bankwesengesetzes (BWG)
      verankert und durch eine Verfassungsbestimmung stärker als sonstige
      Bundesgesetze vor Änderungen geschützt.

      Die Verfassungsbestimmung bedeutet, dass diese Rechtsbasis nur durch eine
      Mehrheit von zwei Drittel im österreichischen Nationalrat abgeändert werden
      kann. Das österreichische Bankgeheimnis genießt dadurch einen
      verfassungsähnlichen Rang, somit steht es über der Ebene der sonstigen
      Bundesgesetze.

      Betreffend dem Artikel lassen wir Ihnen die Stellungnahme unserer
      Rechtsabteilung zukommen, die nach einem ähnlich verfassten Bericht in der
      Wirtschaftswoche am 01.02.06 veröffentlicht wurde:

      An den Bestimmungen des § 38 BWG hat sich nichts geändert. Dt. Gerichte und
      Finanzstrafbehörden erlangen über in Österreich geführte Konten und Depots
      dt. Staatsbürger allenfalls nur in den im § 38 Abs. Z. 1 BWG genannten
      Fällen Auskünfte. Diese Bestimmung sieht vor, dass die österreichischen
      Banken im Falle eines eingeleiteten gerichtlichen Straf- oder
      Finanzstrafverfahrens zur Offenlegung der Konto- und Depotdaten
      aufgefordert werden können. In der Praxis sieht dies so aus, dass die dt.
      Straf- bzw. Finanzstrafbehörden im Wege eines Rechtshilfeersuchens an die
      zuständigen österreichischen Gerichte bzw. Behörden herantreten und diese
      um Einholung der gewünschten Informationen ersuchen. Die österreichischen
      Gerichte prüfen in einem weiteren Schritt, ob die dem dt. Staatsbürger in
      Deutschland zur Last gelegte Tat auch in Österreich strafbar ist. Wen dem
      so ist, erlässt das österreichische Gericht einen sog.
      Kontoöffnungsbeschluss, dem wir als Bank gemäß § 38 Abs. 2 Z. 1 BWG Folge
      zu leisten haben, sofern nicht wegen formellen oder materiellen
      Verstößen/Mängeln seitens unseres Hauses Beschwerde erhoben wird.

      Die Darstellung im Bericht der Wirtschaftswoche entbehrt daher jeglicher
      rechtlicher Grundlage.

      Ich habe vorsichtshalber auch noch mit Dr. Czernich und Univ.-Prof. Dr.
      Andreas Scheil (Uni Innsbruck, Institut für Straf- und Strafprozessrecht)
      Kontakt aufgenommen und diese befragt, ob ihnen eine Neuerung im
      Rechtshilfeabkommen zwischen Österreich und Deutschland bekannt sei, mit
      welchem das Rechtshilfeverfahren vereinfacht worden wäre. Beide negierten
      diese Frage und erachteten den Inhalt des Artikels in der Wirtschaftswoche
      schlichtweg für falsch.

      Zusammenfassend kann daher festgehalten werden, dass dt. Steuerfahnder nach
      wie vor keinen Zugriff auf österreichische Konten haben und das
      österreichische Bankgeheimnis in diesem Zusammenhang (Steuerstraftaten) nur
      im Rahmen eines in Deutschland eingeleiteten gerichtlichen Straf- bzw.
      Finanzstrafverfahrens (im Wege der Rechtshilfe durch österreichische
      Gerichte) aufgehoben werden kann.


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