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    X1 Global Index Zertifikat - 500 Beiträge pro Seite (Seite 3)

    eröffnet am 28.02.06 20:51:35 von
    neuester Beitrag 02.12.15 01:13:23 von
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      schrieb am 13.09.11 12:29:31
      Beitrag Nr. 1.001 ()
      So, nach einer Weile möchte ich mich wieder melden, habe die Seite wieder aus Zufall gefunden, nicht als Lesezeichen gespeichert. Bei der Verurteilung Kieners hat das LG Würzburg festgestellt, dass die Banken ein gehöriges Maß Mitschuld am Betrug tragen, mehr noch, sie waren Gehilfen, weil Barclays keine due-dilligence-Prüfung vorgenommen hat. "Das war nicht Politik unseres Hauses" so Carlo Panzieri während seiner Zeugenvernehmung. Damit kriegen wir Barclays. Seit Mitte 2008 wußte Barclays, dass hier Betrugsverdacht vorliegt. Das Ganze mit "Marktstörung" abzuwimmeln, zeigt die Überheblichkeit dieses britischen Geldhauses. Ich kann nur empfehlen, gegen Barclays zu klagen, Rückabwicklung ergibt sich aus § 313 BGB und 263 StGB (Anlagebetrug), ist zwar ein ANfängerparagraph, aber niemand hätte Geld bei BArclays angelegt, hätte man die Betrügereien gekannt, ist ja logisch. Zudem sollte man doch gegen die beiden führenden Köpfe von BArclays PLC Strafantrag wegen Betrug ("Marktstörung" etc.) stellen. Vor dem LG Frankfurt - und jetzt vor dem OLG - sind etliche Verfahren gegen Barclays anhängig.
      EIn Wort zu dem Landgericht dort: ich habe noch nie so ein verkrustetes Gericht gesehen wie dort. Meine Bitte nach Auskunft über Verfahren gegen Barclays (Aktenzeichen, Termine) wurde mit absolut lächerlichen Begründungen abgeiesen.
      Bei einem Urteil in Sachen Barclays hat sich der Einzelrichter eines Senats eine Strafanzeige wegen Verdacht auf Begünstigung von Barclays in Zusammenhang mit Rechtsbruch vor dem Bundesgerichtshof eingehandelt, es ist unglaublich, was sich da abspielt. Ich kann nur jedem raten, sich aus der Frankfurter Ecke, sei es das Landgericht oder Barclays selbst, nichts bieten zu lassen; es gibt vom Bundesgerichtshof genügend Urteile auf Rückabwicklung von Geldanlagen, und Barclays hat hier am Betrug mitgewirkt, spätestens seit Ende 2008 wusste man, dass da was nicht stimmen kann. Dann hätten sie sofort die Reißleine ziehen müssen, das ist nicht geschehen. Man möge sich an das Landgericht Würzburg wenden und dort das Urteil gegen Kiener anfordern, dauert eine Ewigkeit -- die Schnelligkeit der deutschen Justiz ist bekannt - aber das ist eine tolle Basis um ANsprüche auch gegen Barclays durchzusetzen.
      Avatar
      schrieb am 24.02.12 13:46:36
      Beitrag Nr. 1.002 ()
      Nach längerer Zeit will ich in diesem "eingeschlafenen" Thread nochmal posten und dieses Urteil bringen:

      http://www.primaso.de/default.aspx?ID=5473&showNews=1120377

      Es ist für mich sensationell, daß der Steuerberater Prof. Becker aus Frankenthal 5,5 Jahre Gefängnis bekommt !

      Bedeutet, daß seine Schuld offenbar weit höher war als ich anfangs geglaubt hatte.

      Vielleicht kann ich hier noch weitere Kommentare lesen.

      Insbesondere wie Zertifikatekäufer sich gerichtlich gegen Barclays durchsetzen.

      :eek:
      Avatar
      schrieb am 27.02.12 17:30:40
      Beitrag Nr. 1.003 ()
      Freut mich, dass die verurteilt werden und zur Rechenschaft gezogen werden.
      Aber wo ist das ganze Geld hin? Das kann sich doch nicht in Luft aufgelöst haben...
      Avatar
      schrieb am 24.03.12 11:33:30
      Beitrag Nr. 1.004 ()
      Gericht hat Sicherung des Vermögen von Georg Plath, einem ehemaligen K1-Gesellschafter, angeordnet.
      http://www.fondsprofessionell.de/news/uebersicht/nid/fall-k1…

      Glücklich können sich Gläubiger schätzen, die frühzeitig Vollstreckungen bzw. Arrestpfändungen durchgeführt haben, so das die Anfechtungsfrist abgelaufen ist und die Ansprüche inzwischen insolvensfest sind.
      Avatar
      schrieb am 24.03.12 16:43:13
      Beitrag Nr. 1.005 ()
      Gehen Vergleiche, Erstattungen, Vollsteckungen oder Pfändungen nur über einen Anwalt/Gericht oder werden nicht alle Geschädigte gleich behandelt?

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      Avatar
      schrieb am 20.04.12 08:07:17
      Beitrag Nr. 1.006 ()
      Zitat von Standardabweichung: Gehen Vergleiche, Erstattungen, Vollsteckungen oder Pfändungen nur über einen Anwalt/Gericht oder werden nicht alle Geschädigte gleich behandelt?

      Vollstreckungen und Pfändungen gehen nur über das Gericht. Ob Anwaltspflicht besteht ist mir nicht bekannt.
      Im Zivilverfahren werden nicht alle Anleger gleich behandelt. Nur der Anleger der sich wehrt kann was bekommen und wer zuerst einen Titel bekommt, kann auch zuerst etwas vom Schuldner bekommen.
      Im Fall der Insolvenz des Gläubigers werden alle Gläubiger die Ansprüche geltend machen können, gleich behandelt und anteilmäßig aus dem Insolvenztopf bedient. Nur der Anleger, der bereit vor der Insolvenz seine Ansprüche durchgesetzt hat und wo auch die Anfechtungsfrist gegen diesen Anspruch abgelaufen ist, der bekommt seine Forderung vollständig und nicht anteilmäßig aus dem Insolvenztopf
      Avatar
      schrieb am 05.05.12 08:52:48
      Beitrag Nr. 1.007 ()
      Zitat von antorcha: Vollstreckungen und Pfändungen gehen nur über das Gericht. Ob Anwaltspflicht besteht ist mir nicht bekannt.


      Ab 5.000€ landen die Fälle vorm Landgericht, wo Anwaltszwang besteht.
      Avatar
      schrieb am 29.10.12 16:31:58
      Beitrag Nr. 1.008 ()
      betr.: K1 wer hat auch die PIA beauftragt und hat nun probleme
      mit den kosten einer "negativen Feststellungsklage"?
      Hier bitte mal vorerst melden.
      Avatar
      schrieb am 25.11.12 23:32:10
      Beitrag Nr. 1.009 ()
      Hallo Gemeinde,

      gibt es eigentlich dieses Jahr eine Verjährung der Schadensersatzansprüche?
      Ich bin derzeit noch unschlüssig, ob sich überhaupt ein hinzuschalten eines Anwalts lohnt oder ob dies auch nur verbratenes Geld wieder ist.
      Avatar
      schrieb am 29.11.12 21:58:21
      Beitrag Nr. 1.010 ()
      Zum X1: die Verjährung tritt ab 1. Januar 2013 ein. Bis dahin muss eine Klage beim Landegericht Frankfurt gegen Barclays eingegangen sein. Dort, am Landgericht, gewinnt Barclays immer, egal wie die Sache aussieht. :mad:
      Die Begründungen der Richter hierzu halte ich für Rechtsverweigerung, mir liegen einige Urteile vor. Diese Leute gehen jetzt zum OLG Frankfurt, das sind dann 2 Instanzen (Gerichtsgebühren). Dort kenne ich auch einen Fall, wo sich das Gericht ziert, ein Urteil gegen Barclays zu fällen, Frankfurter Justiz eben in Banksachen. Sollte Barclays verlieren, was zu hoffen ist, vor den BGH geht Barclays mit Sicherheit nicht, denn dort werden sie endgültig verlieren. Ich denke, dass bei den Kunden von X1 sittenwidrige Schädigung, dann unterlassene Ad-hoc-Mitteilung nach WpHG, ferner Untreue, Falschangaben eine Rolle spielen. Man sollte sich vom Landgericht Würzburg das Urteil gegen Kiener holen (auf CD), dort sind ab Seite 25 auch die Versäumnisse von Barclays seinen Kunden gegenüber aufgelistet (besonders schön dann um die Seite 52 herum). Anwalt ist Pflicht ab Landgericht. Wer will, sollte sich beeilen, wie gesagt ist Ende Dezember Schluß. Klar ist: Barclays spielt auf Zeit.
      Avatar
      schrieb am 02.12.12 18:54:56
      Beitrag Nr. 1.011 ()
      Ich habe heute per Zufall eine Anzeige in der Süddeutschen Zeitung gelesen. Da sucht jemand Leute, die in den X1 von Barclays investiert haben zwecks Gründung einer Interessengemeinschaft.
      Die E-Mail-Adresse lautet: x1barclays@yahoo.de.
      Wer will, kann da ja mal reinhorchen.
      Avatar
      schrieb am 08.12.12 09:28:05
      Beitrag Nr. 1.012 ()
      Hi,
      danke für die ausführlichen Tipps. Ich hatte nicht in X1 investiert, sondern über einen Finanzberater direkt in K1, irgendwie über einen Treuhänder in Schweiz und dann glaub über die Rabobank oder so.

      Das heißt, Barclays wäre für mich uninteressant. Und auf dem anderen Weg mit Schweiz und Rabobank, bzw. gegen den Finanzberater (da Gmbh) eh nicht lohnentswert.
      Avatar
      schrieb am 29.12.12 08:49:48
      Beitrag Nr. 1.013 ()
      Hallo Gemeinde der Geschädigten,

      hat eigentlich irgend ein Geschädigter schon einen einzigen Cent aus Klagen
      usw. mit Unterstützung der PIA bekommen ?
      Wir haben bis heute noch keinerlei Aktivitäten unternommen weil uns die Aussicht auf Erfolg zu gering erscheint.

      Gruß unf guten Rutsch

      Ein Leidensgenosse
      Avatar
      schrieb am 04.01.13 18:08:04
      Beitrag Nr. 1.014 ()
      Hallo zusammen,
      die PIA sammelt wohl eine Reihe von Klienten, um dann als eine Art "Sammelklage" gegen Barclays vorgehen zu können, die es in Deutschland im Gegensatz zu den USA nach der ZPO nicht gibt, hier ist man weitgehend Einzelkämpfer. Besonders aktiv scheint mir PIA nicht zu sein, denn deren Internetseite hat sich seit längerem nicht in Richtung Erfolgsmeldung verändert.
      Vor dem Landgericht gegen Barclays zu gewinnen, ist aussichtslos. Manche Leute nennen das, was da passiert, Rechtsverweigerung, das würde ich aber nie tun. Die Gründe der Ablehnungen durch die Richter am LG spotten jeder Beschreibung und sind sehr bedenklich. Der Hessische Justizminister wurde übrigens auf diese Zustände hingewiesen.
      Reelle Chancen hat man dann vor dem OLG, denn die Richter dort wissen, dass der BGH zugunsten der Anleger entscheiden würde. Einige Leute haben Herrn Kiener in der JVA Bayreuth angeschrieben, er ist sehr auskunftsfreudig und hilfsbereit. Ein frankierter Rückumschlag ist sinnvoll, denn er hat ein Limit an eigenen Briefmarken. Mit seinen Aussagen hat man gegenüber Barclays bessere Chancen. Ein Kläger hat ihn sogar als Zeugen nach Frankfurt geladen. Das war im November. Angriffspunkte gegen Barclays sind: Prospekthaftung, vorsätzliche sittenwidrige Schädigung, Vertragserfüllung, unterlassene ad-hoc- Mitteilung nach dem WpHG und schlichtweg Betrug. Sie sollen doch einmal die Prospektbehauptungen ("alles nachweislich überprüfbar") auf den Tisch legen und damit kann man sie festnageln. Im sonstigen Internet gibt es einige Anwälte, die mit ihren Verfahren jetzt vor dem OLG gelandet sind und meines Wissens auch untereinander die Klagen abgleichen. Es ist zu überlegen, ob man nicht eine Art "Wikibarclays" einrichtet mit den Machenschaften dieser Bank und der Frankfurter Justiz dazu.
      Avatar
      schrieb am 10.01.13 17:39:31
      Beitrag Nr. 1.015 ()
      Zum K1 Fonds: Weiß jemand, wie lange man mit Rückforderungen von Auszahlungen durch den Insolvenzverwalter rechnen muss? Irgendwann verjähren doch die Ansprüche aus Insolvenzanfechtungen.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 11.01.13 09:53:56
      Beitrag Nr. 1.016 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.006.657 von Anleger16a am 10.01.13 17:39:31Nach deutschem Recht verjähren Ansprüche aus Insolvenzanfechtungen drei Jahre nach Ablauf des Jahres in dem das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist. Hier wurde das Insolvenverfahren wohl Ende 2009 eröffnet. Die Verjährungsfrist wäre dem nach am 31.12.2012 abgelaufen. Beim K1 wurde das Insolvenzverfahren jedoch nicht in Deutschland eröffnet. Hier ist ausländisches Recht zu berücksichtigen und wie es sich da verhält kann ich nicht sagen.

      Hast Du denn größere Auszahlungen aus dem K1 erhalten?
      Avatar
      schrieb am 11.01.13 15:27:06
      Beitrag Nr. 1.017 ()
      Nun, dass läppert sich so zusammen. Ich bin schon 1996 in den K1 eingestiegen. Ich hatte immer nur direkt telefonisch mit dem Herrn Kiener Kontakt. Mit ihm hatte ich eine Vereinbarung, nach der ich kein Agio zu zahlen brauchte.

      Ich wollte das erst nicht wahrhaben, es gab doch einen Treuhänder und einen Buchprüfer. Die ständigen Warnungen vor dem K1 haben mich aber vorsichtig werden lassen und ich habe immer mehr Geld abgezogen. Den letzten größeren Betrag habe ich mir vor Schließung des Fonds auszahlen lassen, da ich gelesen hatte, dass aufgrund der Finanzkrise Hedgefonds besonders gefährdet sein sollen. Zum Schluss hatte ich nur noch ein paar Hundert Euro im K1, damit das Konto weiterbestehen sollte.
      Avatar
      schrieb am 01.02.13 09:13:14
      Beitrag Nr. 1.018 ()
      Mal ehrlich, glaubt hier noch irgend jemand, dass wir auch nur einen müden Euro wiedersehen? Anleger16a hat wohl Glück gehabt, hat aber auch einen Teil unseres Geldes kassiert.
      Avatar
      schrieb am 08.03.13 23:30:25
      Beitrag Nr. 1.019 ()
      Ja, Blümchen, denn die Sache Barclays liegt jetzt beim BGH und hat die frankfurter Jstiz nichts mehr z sagen, und das ist überfällig.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 27.04.13 20:26:50
      Beitrag Nr. 1.020 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.232.573 von amandamaier am 08.03.13 23:30:25Hm, hier mal das neueste Urteil:

      http://www.anwalt24.de/beitraege-news/fachartikel/x-1-global…

      Ich habe allerdings nur den K1.

      Wer nähere Infos hat, bitte hier posten.

      ;)
      Avatar
      schrieb am 22.06.13 00:09:11
      Beitrag Nr. 1.021 ()
      Ja, das ist so. Das Urteil habe ich auch im Original vorliegen und die Sache liegt jetzt beim BGH. Interessant ist allerdings, dass zwei Wochen später eine andere Richterin in einem weiteren Verfahren die Ansprüche abgewiesen und auch eine Revision zum BGH nicht zugelassen hat mit der krassen Begründung, der Fall wäre in seiner Bedeutung nicht so wichtig, als dass er höchstrichterlicher Entscheidung bedarf. Wer hier an Begünstigung denkt, liegt natürlich voll daneben, alles läuft im Rahmen der Gesetze ab. Nur habe ich die Gesetze, wonach in Frankfurt Recht gesprochen wird, nicht gefunden, wohl aber die, nach denen der BGH verfährt.
      Erfreulicherweise hat die Süddeutsche Zeitung jetzt weitere kriminelle Machenschaften der Barclays Banker aufgedeckt. Ich frage mich, weshalb Justiz und Politik in Hessen eine derart kriminelle ausländische Bank so schützen und die eigenen Bürger nicht. So etwas gibt es nur in Schland. Vielleicht bringt die SZ ja etwas zu unseren Fällen, wer weiß ...
      Avatar
      schrieb am 28.07.13 14:44:49
      Beitrag Nr. 1.022 ()
      hallo,
      ich hab auf Anraten von einem Finanzdienstleider mit "F" damals von K1 auf X1 gewechselt (Switch). Nun lese ich, dass die Pleite von K1 schon bekannt war. Wie kann mein Berater dann zum Wechsel zu X1 raten. meiner Meinung nach ist das vorsätzliche Falschberatung und man müßte mal gegen die Berater/Vermittlerfirmen vorgehen. Warum macht das kein Anwalt/Interessengemeinschaft? PIA geht wohl nur gegen Barclays vor und wohl auch bislang nicht erfolgreich.
      Hat jemand Erfahrungen mit dieser emailadresse gemacht, die hier immer genannt wird?
      danke
      Avatar
      schrieb am 28.07.13 14:56:50
      Beitrag Nr. 1.023 ()
      http://www.news4press.com/BARCLAYS-UND-X1-ZERTIFIKATE-OLG-FR…

      den Artikel der Kanzlei Justus habe ich gerade zu dem oben vom amandamaier genannten positiven Urteil des OLG Frankfurt gegen Barclays entdeckt. Das hört sich doch ganz vielversprechend an, auch eine Sammelklage. Allerdings hat ja wohl der Bundesgerichtshof noch nicht entschieden?? was ist eine Schlichtung?
      Avatar
      schrieb am 28.07.13 15:04:27
      Beitrag Nr. 1.024 ()
      Avatar
      schrieb am 19.01.14 22:54:26
      Beitrag Nr. 1.025 ()
      Hallo Leute,

      hat jemand eigentlich von euch schon Verluste absetzen können von K1?
      Ich habe es mal für 2012 versucht und eine Ablehnung erhalten mit der Erläuterung:

      Der geltend gemachte Verlust betrifft den Forderungsausfall aufgrund der Liquidation und nicht der Veräußerung einer Gesellschaft; aus diesem Grund scheidet eine steuerliche Erfassung des Verlustes aus.
      Avatar
      schrieb am 02.02.14 23:29:35
      Beitrag Nr. 1.026 ()
      So wie es aussieht leider niemand
      Avatar
      schrieb am 22.08.14 18:42:03
      Beitrag Nr. 1.027 ()
      Hallo,
      es ist soweit, das OLG Frankfurt hat einem Muaterverfahren gegen Barclays zugestimmt, einen Musterkläger benannt und bereits einen Termin für die mündliche Verhandlung festgelegt, den 26. Nov. 2014.
      Im übrigen läuft paralell ein Strafverfahren gegen Barclays wegen Falschaussage in der Sache Global X1 vor Gericht, also Prozessbetrug!!!
      Avatar
      schrieb am 08.10.14 19:46:13
      Beitrag Nr. 1.028 ()
      Barclays
      Das, was unten geschrieben wurde, ist nicht neu. Der erste Prozess vor dem BGH ging verloren, ich weiß nicht, wie da die Anwälte vorgetragen haben. Ein zweiter Prozess ist in der Nichtzulassungsbeschwerde, weil eine junge Richterin im Frankfurter OLG meinte, beim OLG sei Schluß und hat eine Revision zum BGH nicht zugelassen. Dagegen richtet sich also die Nichtzulassungsbeschwerde.
      Die mir bisher bekannten Urteile aus Frankfurt zeigen, dass Barclays von den Gerichten bevorzugt und gehätschelt wird. Die bisherigen Urteile sind ein Skandal für einen Rechtsstaat: man darf "Wertpapiere" verkaufen, die es gar nicht gibt und wird dafür nicht zur Rechenschaft gezogen. Außerdem wurde vor Gericht gelogen, dass sich die Balken biegen (etwa "Marktstörung", was ist das überhaupt?). Keiner der Richter hat da nachgehakt, keiner.
      Auch die Sache mit der Strafanzeige ist nicht neu: die hat es schon gegen Verantwortliche gegeben, alles eingestellt. Danach Strafanzeige gegen den einstellenden Staatsanwalt, natürlich auch eingestellt. Alles ehrenwerte Personen. Auch Beschwerden an den Ministerpräsidenten und seinen Justizminister hat es gegeben, sowie eine Beschwerde an die BAFin. Diese sei leider nicht zuständig. Was wäre, wenn etwa die Commerzbank solche Zicken in England machen würde?
      Wer den Rechtsweg ausgeschöpft hat, kann aber über die EU gegen die Bundesrepublik (oder Barclays, weiß ich jetzt nicht) klagen, und zwar mit allen Begründungen, die der gesunde Menschenverstand so hergibt, und das ist viel. Es handelt sich nicht um den Gerichtshof, sondern um das kleinere vorgelagerte Gericht, es heiß daher "das Gericht". Schließlich ist jetzt endlich das ZDF auf die Sache aufmerksam gemacht worden. Mal sehen.
      Avatar
      schrieb am 02.12.15 01:13:23
      Beitrag Nr. 1.029 ()
      Prozessbetrug durch Barclays und Linklaters?
      Bei den Prozessen gegen Barclays gibt es Neuigkeiten. Zunächst einmal werden alle Verfahren gegen Barclays abgeschmettert. Eine Hauptbegründung dafür ist, dass angeblich kein Vertrag zwischen ANleger und Barclays zustande gekommen ist. Im deutschen Recht scheint in diesem Fall der Emittent fein heraus zu sein und nicht haften zu müssen.
      Pech nur, dass die betreffenden Banken - da fällt mir derzeit nur Baader ein, es gibt noch zwei andere - dem heftig durch die Rechtsabteilung widersprochen haben. Im Klartext: Barclays und seine tollen Anwälte haben vor Gericht bewusst die Unwahrheit gesagt, sprich Prozessbetrug. Ich habe im Internet die Seite eines Anwaltes aus München gefunden, der das näher beschreibt. Es ist ein Dr. Wiedemann oder so ähnlich, kann auch Wiedmann sein, weiß ich jetzt nicht genau.
      Weiterhin behauptet Barclays ebenfalls in prozessbetrügender Weise, dass der Verkaufsprospekt der Wahrheit entspricht. AUch das ist gelogen, denn schon um die Jahreswende 2005/2006 herum soll es eine Überprüfung des Portfolios durch die Unternehmensberatung Deloitte, ich glaube Frankreich oder Holland oder ähnlich, gegeben haben mit einem vernichtenden Urteil: die behaupteten Anlagen hat es nicht gegeben. Erstaunlich ist, dass die Gerichte in Frankfurt diese Tatsachen in ihren Entscheidungen übergehen. Hm, wir sind doch ein Rechtsstaat, oder???
      Wem die fragwürdigen Verhaltensweisen der Gerichte nicht passen, der kann ja bei der Europäischen Kommission in Brüssel Beschwerde gegen Deutschland einreichen. Je mehr das tun, desto besser (für die betrogenen Kunden).
      Ich glaube, dass man - wenn das stimmt, was da im Internet steht - dann eine Wiederaufnahme erreichen kann. Da fällt mir noch ein, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen - hier heißen sie "Bedingungen" nur dann wirksam einbezogen sind, wenn der Kunde ausdrücklich zustimmt und sie keine abweichenden und überraschenden Bestimmungen enthalten. Ferner unterliegen sie einer Inhaltskontrolle. Das haben die Gerichte in Frankfurt nie geprüft, das kann man in dem im Bundesanzeiger veröffentlchten Urteil nachlesen. Dieses Musterverfahren ist so falsch begründet worden, dass man wieder am Rechtsstaat zweifeln kann. Und diese Anwälte von Linklaters haben für die Bundesregierung unter Merkel Gesetze geschrieben ...
      Armes Deutschland, kann man da nur sagen.
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