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    Celanese Squeeze out - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 07.03.06 15:39:50 von
    neuester Beitrag 11.01.07 16:31:24 von
    Beiträge: 45
    ID: 1.045.506
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      schrieb am 07.03.06 15:39:50
      Beitrag Nr. 1 ()
      Nun ist es offiziell. Die Frage ist nur wie hoch ist das Potential ? 51,-- Euro plus 2 x 2,89 ist nunmehr garantiert.
      Der Börsenkurs mit 58,10 aktuell hat nur eine Prämie von 2 % auf den Squeeze out Mindestpreis.

      Celanese AG / Vergleich

      06.03.2006

      Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


      Am 6. März 2006 hat sich die Celanese AG unter Beteiligung der mit mehr als 95 % am Grundkapital der Celanese AG beteiligten Celanese Europe Holding GmbH & Co. KG ("CEH") mit 11 Klägern über einen Vergleich geeinigt. Die Kläger hatten Anfechtungs- beziehungsweise Nichtigkeitsklagen vor dem Landgericht Frankfurt am Main erhoben gegen (i) den Beschluss der Hauptversammlung der Celanese AG vom 30./31. Juli 2004, dem Abschluss des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags mit der CEH zuzustimmen, (ii) den Beschluss der Hauptversammlung der Celanese AG vom 19./20. Mai 2005, die gerade genannte Zustimmung zu bestätigen, und (iii) weitere in den Hauptversammlungen am 30./31. Juli 2004 und 19./20. Mai 2005 gefasste Beschlüsse.

      Der Vergleich sieht vor, dass die CEH all denjenigen Aktionären, die im Rahmen des geplanten Squeeze-out Verfahrens aus der Gesellschaft ausgeschlossen werden, mindestens EUR 51,00 je Stückaktie der Celanese AG als Barabfindung anbieten wird. CEH verpflichtet sich weiterhin, die gemäß
      § 4 des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags vom 22. Juni 2004 geschuldete Ausgleichszahlung für das am 30. September 2006 endende Geschäftsjahr 2005/2006 vorzeitig, nämlich bereits am ersten Bankarbeitstag nach der ordentlichen Hauptversammlung der Celanese AG für das Geschäftsjahr 2004/2005 zu bezahlen. Diese Hauptversammlung wird voraussichtlich im Mai 2006 stattfinden. Die vorzeitige Ausgleichszahlung erfolgt gegen eine Erklärung des betreffenden Minderheitsaktionärs für sich und seine Rechtsnachfolger in die betreffenden Aktien, dass (i) damit sein Anspruch auf Zahlung eines Ausgleichs für das Geschäftsjahr 2005/2006 nach dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 22. Juni 2004 erledigt ist und (ii) er die CEH insoweit von Ausgleichsansprüchen von Rechtsnachfolgern in seine Aktien freistellt.

      Im Hinblick auf die vorstehenden Regelungen haben die an dem Vergleich beteiligten Kläger alle von ihnen im Zusammenhang mit dem Beherrschungs-und Gewinnabführungsvertrag erhobenen Klagen sowie weitere im Zusammenhang stehende Klagen zurückgenommen und die Wirksamkeit des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages anerkannt.


      Celanese AG Frankfurter Straße 111 61476 Kronberg/Ts. Deutschland





      DGAP 06.03.2006


      Sprache: Deutsch Emittent: Celanese AG
      Frankfurter Str. 111
      61476 Kronberg im Taunus Deutschland Telefon: +49 (0)69 305 16000 Fax: +49 (0)69 305 16006 Email: M.Kraft@celanese.com WWW: www.celanese.com ISIN: DE0005753008 WKN: 575300 Indizes: Börsen: Amtlicher Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr
      in Berlin-Bremen, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart

      Ende der Mitteilung DGAP News-Service
      Avatar
      schrieb am 10.03.06 19:33:44
      Beitrag Nr. 2 ()
      Ich könnte mir vorstellen, dass da noch mehr zu holen ist, aber es ist eine Basis!



      10.03.2006

      Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
      ---------------------------------------------------------------------------

      Die Celanese Europe Holding GmbH & Co. KG ("Celanese Europe Holding") hat
      die Barabfindung für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre
      der Celanese AG auf die Celanese Europe Holding auf 62,22 Euro je Aktie
      festgelegt. Über den Beschluss zur Übertragung der Aktien muss die
      Hauptversammlung der Celanese AG abstimmen. Die Höhe der Barabfindung wurde
      durch die Celanese Europe Holding auf der Grundlage eines Gutachtens der
      Ernst & Young AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, Niederlassung
      Eschborn/Frankfurt a.M. festgelegt. Im Zusammenhang mit der Festlegung der
      Barabfindung hat die Deutsche Bank die rechtlich erforderliche Bankgarantie
      erteilt.

      Die Celanese Europe Holding, Hauptaktionärin der Celanese AG, hatte Anfang
      November 2005 ihre Absicht mitgeteilt, die Aktien der Minderheitsaktionäre
      der Celanese AG im Rahmen des Squeeze Out-Verfahrens zu übernehmen.

      Der Vorstand der Celanese AG wird voraussichtlich in Kürze entscheiden, den
      Beschluss zur Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Celanese
      AG auf die Celanese Europe Holding auf die Tagesordnung der für den 30./31.
      Mai 2006 geplanten ordentlichen Hauptversammlung der Celanese AG zu setzen.



      DGAP 10.03.2006
      ---------------------------------------------------------------------------

      Sprache: Deutsch
      Emittent: Celanese AG
      Frankfurter Str. 111
      61476 Kronberg im Taunus Deutschland
      Telefon: +49 (0)69 305 16000
      Fax: +49 (0)69 305 16006
      Email: M.Kraft@celanese.com
      WWW: www.celanese.com
      ISIN: DE0005753008
      WKN: 575300
      Indizes:
      Börsen: Amtlicher Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr
      in Berlin-Bremen, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart

      Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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      Autor: import DGAP.DE (© DGAP),18:15 10.03.2006
      Avatar
      schrieb am 10.03.06 20:59:42
      Beitrag Nr. 3 ()
      na da schauen wir mal ;)
      Avatar
      schrieb am 12.03.06 13:51:16
      Beitrag Nr. 4 ()
      Kann mir mal einer erklären, warum der Kurs jetzt schon wieder 8% höher als letztes Angebot steht?

      Wozu ist dieses squeeze out Gesetz überhaupt gut , wenn am Schluss doch endlos geklagt wird und event. 70 Euro rauskommen?

      Warum wird nicht 55 Euro angeboten, wenn doch sowieso IMMER Preis noch höher geht?

      Die einigen sich mit Klägern auf mindestens 51 und zahlen dann 62,22???--- 2 Wochen später??

      Scheinbar gibt es wohl nette Beklagte, die gerne mal zuviel zahlen czz+axa+postbank und freche wie PG-Deutsche Telekom-GUTACHTEN sind das Papier wohl nie wert!!

      Anmerkung: Ich habe einige Wella Aktien in denen nicht annähernd so ein hyp entsteht, obwohl die "Fundamentaldaten" auch eine weit höhere zahlung nahelegen würden.

      Der Kurs befindet sich kaum 3% über dem Squeezepreis und der wurde bereits vor 3 Monaten beschlossen!!!

      In Zukunft oreintire ich mich auch nicht mehr am Unternehmen, sondern nur noch an den Übernehmern!!!!
      Avatar
      schrieb am 12.03.06 14:48:54
      Beitrag Nr. 5 ()
      @freibauer

      ganz einfach: es gibt vor dem squezze out bei celanese noch dividendenzahlungen! und die sind natürlich schon im kurs eingepreist! deswegen steht der kurs zur zeit auch deutlich höher!

      MfG

      Mantelspezzi

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      Avatar
      schrieb am 18.03.06 15:03:47
      Beitrag Nr. 6 ()
      [posting]20.649.487 von Mantelspezzi am 12.03.06 14:48:54[/posting]Frage:

      wie sieht das dann mit dem 3 Monatsschnitt aus ???

      ex divi :confused:
      Avatar
      schrieb am 04.04.06 10:10:05
      Beitrag Nr. 7 ()
      Nachdem der Abfindungspreis über dem Dreimonatsdurchschnitt liegt muß der Ertragswert ca. dem Preis 62,22 entsprechen. Dies allein birgt noch Potential. Nur die hohe Dividende, die zu versteuern ist stört.
      und weiter ist kursspotential risikolos in folgender konstellation vorhanden:
      der steuerehrliche anleger versteuert alle dividenden und kursgewinne so wie ich.
      er hat heuer schon gute spekulationsgewinne erzielt oder trägt auch verluste vor, die er in den folgenjahren ausgleicht.
      er kassiert 2 x 2,89 dividende nach der hv am 30.3.2006. dann verkauft er die aktie ca eine woche später wenn sich der kurs wieder beruhigt hat. breakeven 62,22 squeezeoutpreis + 2 x 2,89 divivdende = 68,01. aktueller kurs 68,30.

      wo steckt die phantasie. nach der hv steht der kurs dividendenberienigt erfahrungsgemäß 5 - 10 % höher. des weiteren zusatzphantasie durch erhöhung dividende rückwirkend 2,5 euro siehe folgender artikel aus dem aktuellen nebenwerteINSIDER:

      Celanese AG
      Wenn die Kasse zweimal klingelt ...
      Der erste Teil der Spekulation im Zusammenhang mit der von
      uns erwarteten Nachbesserung der Abfindung von 41,92 Euro
      im Rahmen eines BuG-Vertrages ist weiterhin offen; zuletzt
      hatte Blackstone, befristet bis zum 29.09.2005, eine Erhöhung
      auf 51 Euro im Gegenzug für einen Verzicht auf das Spruchstellenverfahren
      angeboten. Schließlich wurde am 4. November
      der Squeeze-Out angekündigt.
      Jetzt klingelte die Kasse bei Ihnen in den letzten Tagen gleich
      zweimal: Erst wurde am 6. März eine gerichtliche Einigung
      mit Anfechtungsklägern gemeldet, worauf der Kurs einen ersten
      Hüpfer machte, dann gab Celanese nur vier Tage später
      den Squeeze-Out-Preis mit überraschend hohen 62,22 Euro
      bekannt. Hinzu kommen zweimal 2,89 Euro an Garantiedividende;
      da wir zudem mit etwa 10% Nachbesserung auf den
      Squeeze-Out-Preis rechnen, erhöhen wir unser Kursziel auf
      74,22 Euro. Außerdem müsste eigentlich rückwirkend auch
      der BuG-Vertrag angepasst und die Garantiedividende erhöht
      werden, woraus weitere 2,50 Euro als Zahlung resultieren
      könnten. Damit bleibt Celanese weiterhin ein Kauf.


      __________________
      Avatar
      schrieb am 30.05.06 11:01:17
      Beitrag Nr. 8 ()
      Unglaubliche nachricht. schon vor der ad-hoc war mir nicht klar warum der kurs so knapp über dem abfindungspreis von 62,22 + 2,89 + 2,89 dividende = 68,--- euro liegt. wahrscheinlich wollte keiner die dividende versteuern. die 62,22 sind kein dreimonatsdurchschnittskurs sondern der reale unternehmenswert. ausserdem gibt es neben dem nachbesserungsrecht aus dem spruchstellenverfahren zusätzlich ein nachbesserungsrecht aus dem zuerst abgeschlossenen beherrschungs- und gewinnabführungsvertrag.
      mein tip für den kurs nach dividendenzahlung ist mindestens 66,99 + 5 % davon + x.

      Ad-hoc-News
      DGAP-Adhoc: Celanese AG - Sonstiges
      30.05.2006, 10:35:59

      Celanese AG / Sonstiges

      30.05.2006

      Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
      ---------------------------------------------------------------------------

      Vor Beginn der ordentlichen Hauptversammlung der Celanese AG am 30. und gegebenenfalls 31. Mai 2006 hat die Hauptaktionärin dem Vorstand der Gesellschaft ihre Absicht mit¬geteilt, in der Hauptversammlung den Antrag zu stellen, die Hauptversammlung möge die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Hauptaktionärin (Squeeze-out) mit der Maßgabe beschließen, dass die Barabfin¬dung gemäß § 327a AktG 66,99 Euro je Stückaktie beträgt. Dies ist eine Reaktion auf den Anstieg des nach der Rechtsprechung zu berücksichtigenden Aktienkurses der Celanese AG seit Veröffentlichung der Festlegung der Barabfindung durch die Hauptaktionärin auf 62,22 Euro je Stückaktie am 10. März 2006.


      Celanese AG Der Vorstand





      DGAP 30.05.2006
      ---------------------------------------------------------------------------

      Sprache: Deutsch Emittent: Celanese AG
      Frankfurter Str. 111
      61476 Kronberg im Taunus Deutschland Telefon: +49 (0)69 305 16000 Fax: +49 (0)69 305 16006 Email: M.Kraft@celanese.com WWW: www.celanese.com ISIN: DE0005753008 WKN: 575300 Indizes: Börsen: Amtlicher Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr
      in Berlin-Bremen, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart

      Ende der Mitteilung DGAP News-Service

      ---------------------------------------------------------------------------


      ---------------------------------------------------------------------------
      Firmenname: Celanese AG; Land: Deutschland; VWD Selektoren: 1P;
      Avatar
      schrieb am 30.05.06 14:36:54
      Beitrag Nr. 9 ()
      tja cade

      jedesmal wenn ich meine celanese im depot sehe, wird mir warm ums herz.
      die meisten wollen immer nur den schnellen hohen gewinn. mir ist es schleierhaft, warum man als normaler privatanleger nicht spätestens nach dem beherrschungsvertrag in celanese eingestiegen ist. die garantiedividende und der abfindungsbetrag haben den kurs immer abgesichert. also wenig risiko nach unten bei schöner dividende. wenn es jetzt vielleicht noch ein spruchstellenverfahren gibt...
      den gleichen spass erlebst du übrigens gerade bei phoenix. im moment 5% garantiedividende und ankündigung von conti phoenix von der börse nehmen zu wollen. bei der dividende kann man warten.

      wann wird eigentlich dividende und abfindung gezahlt ?
      Avatar
      schrieb am 30.05.06 16:10:54
      Beitrag Nr. 10 ()
      2,89 euro gibts schon morgen. denn rest anscheinend wenn du ein verichtsformular unterschreibst dann bekommst du nochmal 2,89 und deine celanese werden in eine neue wkn umgebucht.
      mein urteil strong buy.

      Bekanntmachung
      Amtlicher Markt - General Standard
      Celanese AG,
      Kronberg
      Die Celanese Europe Holding GmbH & Co. KG beabsichtigt, die gemäß Unternehmensvertrag geschuldete
      Ausgleichszahlung für das am 30. September 2006 endende Geschäftsjahr 2005/2006 vorzeitig nach der
      diesjährigen Hauptversammlung der Celanese AG vom 30. Mai 2006 zu zahlen.
      Die
      Celanese-Namensaktien mit vorzeitig erfülltem Ausgleich für das Geschäftsjahr 2005/06
      ISIN: DE000A0H51U6
      Kürzelzeichen: CZZ1
      werden wie folgt gehandelt:
      Notierungsaufnahme am: 1. Juni 2006
      CCP ab: 1. Juni 2006
      Notierungsart: Stücknotiz
      Einheitspreisfeststellung: nein
      fortlaufende Preisfeststellung: ja, 1 Aktie
      Skontroführer: 7881, Baader Wertpapierhandelsbank AG
      Xetra®-Handel ab: 1. Juni 2006
      Hinweis:
      Die Notierung der Celanese-Namensaktien - ISIN DE0005753008 - bleibt davon unberührt.
      Frankfurt am Main, den 30. Mai 2006
      Frankfurter Wertpapierbörse
      Geschäftsführung
      i. A. Rolf Pitzer
      Avatar
      schrieb am 30.05.06 16:14:55
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.873.118 von straßenköter am 30.05.06 14:36:54die abfindung wird nach eintragung im handelsregister gezahlt. dies kann durch anfechtungsklagen sich verzögern. jedoch haben die
      kläger die den zuletzt veröffentlichten vergleich erzielt haben erklärt, daß sie den squeeze out nicht blockieren werden.


      Celanese Aktiengesellschaft
      Kronberg i. Ts.
      Bekanntmachung der Beendigung von Anfechtungsprozessen
      gemäß §§ 248a, 149 Abs. 2 und 3 AktG

      I. Vollständiger Wortlaut des Prozessvergleichs


      Prozessvergleich
      Landgericht Frankfurt am Main 3-05 O 112/04
      zwischen
      1. Richard Mayer, Grellstr. 28, 81929 München
      Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Thomas Heidel, Poppelsdorfer Allee 106, 53115 Bonn

      2. Jochen Knoesel, Berliner Platz 8, 97080 Würzburg
      Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt Axel Conzelmann, Ermelestr. 53, 72379 Hechingen

      3. Allerthal Werke AG - Sitz Grasleben -, vertreten durch den Vorstand Dipl.-Kfm. Alfred Schneider und Dr. Georg Issels, Friesenstr. 50, 50670 Köln
      Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Werber, Bertha-von-Suttner-Platz 2-4, 53111 Bonn

      4. Christa Götz, Reinhold-Schneider-Str. 10, 76530 Baden-Baden
      Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Hans-Norbert Götz, Lichtentaler Str. 3, 76530 Baden-Baden

      5. Carthago Value Invest AG, vertreten durch den Vorstand, Reiner Ehlerding und Sam Winkel, Taunusstr. 33, 60329 Frankfurt am Main
      Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt Olaf Hasselbruch, Kirchhuchtinger Landstr. 122, 28259 Bremen

      6. Prof. Dr. Ekkehard Wenger, Raffaelweg 10, 70192 Stuttgart
      Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwältin Nicola Monissen, Klosterstr. 4, 89143 Blaubeuren

      7. Jens-Uwe Penquitt & Claus Deininger Vermögensverwaltungs GbR, vertreten durch die Gesellschafter Jens-Uwe Penquitt & Claus Deininger, Eichenweg 13, 97084 Würzburg
      Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt Gerd Chwoyka, Langenburger Str. 2, 74532 Ilshofen

      8. Dr. Leonhard Knoll, Bahnhofweg 1b, 97350 Mainbernheim
      Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt Jürgen Steinmüller, An der Staustufe 2a, 97318 Kitzingen

      9. B.E.M. Börseninformations- und Effektenmanagement GmbH, Bahnhofweg 1b, 97350 Mainbernheim
      Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwältin Uta Wandera, Postweg 9, 97350 Mainbernheim

      10. Protagon Capital GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Ferit Dengiz, Neue Steinmetzstr. 6, 10827 Berlin
      Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Martin Weimann, Prenzlauer Allee 8, 10405 Berlin


      − Kläger −
      und
      Metropol Vermögensverwaltungs- und Grundstücks GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer, Herrn Karl-Walter Freitag, Vogelsanger Str. 104, 50823 Köln, die dem Rechtsstreit auf Seiten der Kläger beitritt

      − Nichtigkeitsklägerin im Rechtsstreit zu Aktenzeichen 3-05 O 61/05
      (nachfolgend kurz „Metropol“ genannt) −
      einerseits
      und
      Celanese Aktiengesellschaft mit Sitz in Kronberg im Taunus, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Königstein unter HRB 5277, vertreten durch den Vorstand und Aufsichtsrat

      − Beklagte −
      − nachfolgend „Celanese AG“ −

      Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte Hengeler Mueller, Leopoldstr. 8, 80802 München

      und
      Celanese Europe Holding GmbH & Co. KG mit Sitz in Kronberg im Taunus, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Königstein unter HRA 2970

      – Nebenintervenientin auf Seiten der Beklagten –
      − nachfolgend „Celanese Europe “ −

      Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte Gleiss Lutz, Maybachstr. 6, 70469 Stuttgart

      andererseits


      Präambel

      Im Zuge eines freiwilligen Übernahmeangebots erwarb Celanese Europe im April 2004 ca. 82,6 % der Aktien der Celanese AG.

      Am 22. Juni 2004 schlossen Celanese Europe und Celanese AG einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag. Die Hauptversammlung der Celanese AG stimmte durch Beschluss vom 31. Juli 2004 dem Abschluss des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags mit Celanese Europe zu („Zustimmungsbeschluss“). Das Bestehen des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags wurde am 2. August 2004 im Handelsregister des Amtsgerichts Königstein im Taunus eingetragen. Durch Beschluss der Hauptversammlung der Celanese AG vom 20. Mai 2005 wurde der Zustimmungsbeschluss bestätigt („Bestätigungsbeschluss“).

      Gegen den Zustimmungsbeschluss, den Bestätigungsbeschluss und gegen weitere in den Hauptversammlungen am 31. Juli 2004 und 20. Mai 2005 gefasste Beschlüsse erhoben die Kläger Anfechtungs- bzw. Metropol Nichtigkeitsklage beim Landgericht Frankfurt am Main. Darüber hinaus haben Minderheitsaktionäre weitere Klagen gegen u.a. Celanese Europe, Celanese AG und deren (ehemalige) Organmitglieder im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot und dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag erhoben und Registerverfahren mit dem Ziel eingeleitet, eine Löschung der Eintragung des Bestehens des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zu erreichen. Darüber hinaus schwebt ein Spruchverfahren zur Überprüfung von Ausgleich und Abfindung aus dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, das durch den nachfolgenden Vergleich nicht berührt wird (Landgericht Frankfurt am Main, 3-05 O 169/04 u. a.). Das Gleiche gilt für einen Amtshaftungsprozess des Klägers Ziff. 1 gegen das Land Hessen und den mit der Eintragung befassten Richter im Zusammenhang mit der Handelsregistereintragung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags.

      Auf Grund wirtschaftlicher Erwägungen haben sich die Parteien entschlossen, im Wege gegenseitigen Nachgebens einen Vergleich abzuschließen. Sie halten dabei ihre unterschiedlichen Rechtspositionen aufrecht. Dies vorausgeschickt, schließen die Kläger und Metropol einerseits und Celanese AG und Celanese Europe andererseits auf Empfehlung und Anraten des Gerichts folgenden

      Vergleich

      1. Celanese Europe hat gemäß §§ 327a ff. AktG als Hauptaktionär der Celanese AG verlangt, dass die Hauptversammlung der Celanese AG die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließt (sog. Squeeze-out-Verfahren). Es ist beabsichtigt, dass die hierzu erforderliche Hauptversammlung der Celanese AG im ersten Halbjahr 2006 stattfindet.
      2. Im Hinblick auf das vorgesehene Squeeze-out-Verfahren vereinbaren die Parteien Folgendes:
      a. Celanese Europe verpflichtet sich, als Barabfindung gemäß § 327b AktG im Rahmen des beabsichtigten Squeeze-out-Verfahrens mindestens EUR 51,00 je Stückaktie der Celanese AG festzulegen. Die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zur angemessenen Berücksichtigung des Börsenkurses bei der Festlegung der Barabfindung bleiben unberührt.
      b. Celanese Europe verpflichtet sich weiterhin, zusätzlich zu der gemäß § 327b AktG anzubietenden Barabfindung die gemäß § 4 des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags vom 22. Juni 2004 geschuldete Ausgleichszahlung für das am 30. September 2006 endende Geschäftsjahr 2005/06 vorzeitig, nämlich bereits am ersten Bankarbeitstag nach der ordentlichen Hauptversammlung der Celanese AG für das Geschäftsjahr 2004/05, zu bezahlen. Diese Hauptversammlung wird voraussichtlich im Mai 2006 stattfinden. Die vorzeitige Ausgleichszahlung erfolgt gegen eine Erklärung des betreffenden Minderheitsaktionärs für sich und seine Rechtsnachfolger in die betreffenden Aktien, dass (i) damit sein Anspruch auf Zahlung eines Ausgleichs für das Geschäftsjahr 2005/06 nach dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 22. Juni 2004 erledigt ist und (ii) er die Celanese Europe insoweit von Ausgleichsansprüchen von Rechtsnachfolgern in seine Aktien freistellt. Unberührt bleiben etwaige Ansprüche aus dem laufenden Spruchverfahren zur Überprüfung des Ausgleichs nach dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag (Landgericht Frankfurt am Main, 3-05 O 169/04).
      c. Die vorzeitige Auszahlung des Ausgleichs für das Geschäftsjahr 2005/06 gemäß vorstehendem lit. b darf zu keinem Abschlag bei der für die Festlegung der Abfindung nach § 327b AktG maßgeblichen Unternehmensbewertung führen. Dies führt damit zu einer faktischen Erhöhung der Barabfindung um die zum Zeitpunkt der Hauptversammlung nicht fällige Ausgleichszahlung für das Geschäftsjahr 2005/06.
      d. Im Hinblick auf die vorstehenden Regelungen verpflichten sich die Kläger, den geplanten Hauptversammlungsbeschluss der Celanese AG über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre (Squeeze-out-Beschluss) und die Eintragung dieses Beschlusses im Handelsregister weder unmittelbar noch mittelbar anzugreifen, insbesondere keinerlei Rechtsbehelfe (Klagen, Anträge, Nebenintervention) gegen die Rechtmäßigkeit und Wirksamkeit dieses Hauptversammlungsbeschlusses und seine Eintragung im Handelsregister zu ergreifen. Die Durchführung eines Spruchverfahrens gemäß § 1 Nr. 3 SpruchG bleibt davon unberührt.

      3. Im Hinblick auf die von Metropol erhobene Nichtigkeitsklage verpflichten sich Celanese Europe und Celanese AG darüber hinaus zu folgender Regelung: Den durch den Squeeze-out ausgeschiedenen Minderheitsaktionären der Celanese AG steht die im Spruchverfahren zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 22. Juni 2004 festgelegte Abfindung zu, sofern diese höher ist als die – ihrerseits ggf. in einem Spruchverfahren festgelegte – Barabfindung der Minderheitsaktionäre nach dem Squeeze-out. Zahlungen auf die Abfindung oder die Barabfindung sind anzurechnen, so dass den durch den Squeeze-out ausgeschiedenen Minderheitsaktionären im Ergebnis nicht mehr als die höhere der in den beiden Spruchverfahren festgelegten Summen zusteht.
      4. Die Kläger und Metropol sind bereit, unbeschadet ihrer rechtlichen Bedenken die Rechtmäßigkeit und Wirksamkeit des öffentlichen Übernahmeangebots, des nachfolgenden Aktienerwerbs, des Zustimmungsbeschlusses, des Bestätigungsbeschlusses, der weiteren in den Hauptversammlungen am 31. Juli 2004 und 20. Mai 2005 gefassten Beschlüsse und der Eintragung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags im Handelsregister anzuerkennen:
      a. In Ansehung und im Zuge dieses Vergleichs nehmen die Kläger hiermit ihre sämtlichen Klagen gegen den Zustimmungsbeschluss und sämtliche weiteren, in der Hauptversammlung am 31. Juli 2004 gefassten Beschlüsse zurück und verzichten auf die geltend gemachten Klageansprüche.
      b. Metropol sieht den Rechtsstreit Metropol Vermögensverwaltungs- und Grundstücks GmbH ./. Celanese AG, Landgericht Frankfurt am Main, 3-05 O 61/05 für erledigt an und verpflichtet sich, die Klage zurückzunehmen und auf die geltend gemachten Klageansprüche zu verzichten. Celanese AG verpflichtet sich, der Klagerücknahme durch Metropol zuzustimmen.
      c. Die Kläger und Metropol verpflichten sich, alle sonstigen zwischen den Klägern und/oder Metropol einerseits und Celanese Europe, Celanese AG und deren (ehemalige) Organmitglieder andererseits anhängigen Klagen, Anträge und sonstige Verfahren zurückzunehmen und auf die geltend gemachten Klageansprüche zu verzichten. Dies gilt insbesondere für:
      ― Richard Mayer u.a. ./. Celanese AG, Landgericht Frankfurt am Main,
      3-05 O 71/05, wobei die Jens-Uwe Penquitt & Claus Deininger Vermögensverwaltungs GbR dafür einsteht, dass auch Jens-Uwe Penquitt und Claus Deininger ihre Klagen zurücknehmen; die Celanese AG als Beklagte in diesem Verfahren verpflichtet sich, einer Klagerücknahme gemäß § 269 Abs. 2 ZPO zuzustimmen und auf die Erstattung von gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zu verzichten,
      ― Richard Mayer ./. Celanese Europe u.a., Landgericht Frankfurt am Main, 3-06 O 181/04, in der Berufung bei Oberlandesgericht Frankfurt am Main, 5 U 131/05 und
      ― durch die Aktionäre Richard Mayer und Protagon Capital GmbH eingeleitete Registerverfahren, die zum Ziel haben, die Löschung der Eintragung des Bestehens des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zu erreichen.

      Unberührt bleibt das schwebende Spruchverfahren zur Überprüfung von Ausgleich und Abfindung aus dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag (Landgericht Frankfurt am Main, 3-05 O 169/04 u. a.). Ebenfalls unberührt von diesem Vergleich bleiben alle anderen Nichtigkeitsklagen, die mit dem Verfahren Metropol Vermögensverwaltungs- und Grundstücks GmbH ./. Celanese AG, Landgericht Frankfurt am Main, 3-05 O 61/05, verbunden sind oder verbunden werden.
      d. Die Kläger und Metropol verzichten unbeschadet ihrer rechtlichen Bedenken unwiderruflich auf sämtliche Einwendungen gegen die Rechtmäßigkeit und die Wirksamkeit des öffentlichen Übernahmeangebots, des nachfolgenden Aktienerwerbs, des Zustimmungsbeschlusses, des Bestätigungsbeschlusses und der Eintragung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags im Handelsregister.
      e. Die Kläger und Metropol werden unbeschadet ihrer rechtlichen Bedenken die Rechtmäßigkeit und die Wirksamkeit des öffentlichen Übernahmeangebots, des nachfolgenden Aktienerwerbs, des Zustimmungsbeschlusses, des Bestätigungsbeschlusses und der Eintragung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags im Handelsregister betreffend weder gerichtlich noch außergerichtlich in irgendeiner Form angreifen.

      5. Damit sind alle Ansprüche und Rechte der Kläger und Metropol gegen die Celanese Europe, Celanese AG und deren gegenwärtige und frühere Organmitglieder, die im Zusammenhang mit der Rechtmäßigkeit und der Wirksamkeit des öffentlichen Übernahmeangebots, des nachfolgenden Aktienerwerbs, des Zustimmungsbeschlusses, des Bestätigungsbeschlusses und der Eintragung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags im Handelsregister sowie im Zusammenhang mit sämtlichen unter dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag getroffenen Maßnahmen stehen, erledigt, es sei denn, auf Grund dieses Vergleichs ergibt sich ausdrücklich etwas anderes. Unberührt bleibt das von den Klägern und Metropol eingeleitete Spruchverfahren zur Überprüfung der Angemessenheit der Abfindung und des Ausgleichs und ein ggf. weiteres Spruchverfahren zur Überprüfung der Abfindung gemäß § 1 Nr. 3 SpruchG.
      6. Celanese AG verpflichtet sich, diesen Vergleich auf ihre Kosten im elektronischen Bundesanzeiger und in einem überregionalen, täglich erscheinenden Börsenpflichtblatt (nicht jedoch im Druckerzeugnis „Frankfurter Allgemeine Zeitung“) zu veröffentlichen.
      7. Dieser Vergleich wirkt als echter Vertrag zu Gunsten Dritter (§ 328 BGB), nämlich aller außenstehenden Aktionäre der Celanese AG.
      8. Für die Kosten der Verfahren nach Ziff. 4 dieses Vergleichs gilt:
      a. Celanese Europe übernimmt die Gerichtskosten der Verfahren.
      b. Celanese Europe übernimmt außerdem die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Kläger und Metropol, die in den Anfechtungs-/Nichtigkeitsverfahren sowie durch den Abschluss dieses Vergleichs entstehen, nach Maßgabe des RVG und der folgenden Streitwertberechnung:
      aa. Streitwerte: Anfechtungs-/Nichtigkeitsverfahren EUR 500.000,00, Vergleich: EUR 20.000.000,00
      bb. Gebührentatbestände: 1,3 Verfahrensgebühr §§ 2, 13 RVG i.V.m. Nr. 3100 VV RVG nach Wert EUR 500.000,00; 0,8 Verfahrensgebühr §§ 2, 13 RVG i.V.m. Nr. 3101 VV RVG nach Wert EUR 19.500.000,00; 1,0 Einigungsgebühr §§ 2, 13 RVG i.V.m. Nr. 1003 VV RVG nach Wert EUR 500.000,00; 1,5 Einigungsgebühr §§ 2, 13 RVG i.V.m. Nr. 1000 VV RVG nach Wert EUR 19.500.000,00. Obergrenze für Einigungsgebühren gemäß § 15 III RVG.

      c. Weitergehende Ansprüche auf Erstattung von Kosten und Auslagen stehen den Klägern und Metropol nicht zu. Im Übrigen tragen die Parteien ihre außergerichtlichen Kosten, auch im Hinblick auf die Verfahren nach Ziff. 4 dieses Vergleichs, selbst.
      d. Die Parteien verzichten auf eine Kostenfestsetzung durch das Gericht.
      e. Die Erstattung der außergerichtlichen Kosten nach dieser Ziff. 7 erfolgt innerhalb von zehn Frankfurter Bankarbeitstagen, nachdem die Kläger bzw. Metropol die Erfüllung ihrer jeweiligen Pflichten gemäß Ziff. 4a-c) dieses Vergleichs gegenüber Celanese Europe nachgewiesen haben. Dieser Nachweis kann auch gegenüber den Prozessbevollmächtigten der Celanese Europe erfolgen.

      9. Celanese AG und Celanese Europe erklären, dass über diesen im vollständigen Wortlaut zu veröffentlichenden Vergleich und dem zu veröffentlichenden Schreiben der Celanese AG an die Aktionärin Caterina Steeg hinaus keinerlei Vereinbarungen und Nebenabreden im Zusammenhang mit den Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen zwischen den gegnerischen Parteien getroffen worden sind. Die Leistungen der Celanese AG und der Celanese Europe an die Kläger und Metropol sind in diesem Vergleich vollständig beschrieben. Soweit eine etwaige unvollständige Bekanntmachung im Sinne von § 149 Abs. 2 Satz 3 AktG in die Verantwortung der Celanese AG fallen sollte, bleibt es bei allen Leistungspflichten der Kläger, der Celanese AG und der Celanese Europe, die vereinbart worden sind. Die Parteien verzichten schon jetzt auf alle Rückforderungen einer trotz Unwirksamkeit bewirkten Leistung; § 149 Abs. 2 Satz 5 AktG.



      II. Vollständiger Wortlaut des Schreibens an Frau Caterina Steeg

      [Briefkopf des Vorstands oder des Aufsichtsrats der Celanese AG]
      Frau
      Caterina Steeg
      Falkenweg 19
      97204 Höchberg

      Kronberg i. Ts., den **.**.****



      Hauptversammlung der Celanese AG am 30. und 31. Juli 2004



      Sehr geehrte Frau Steeg,

      namens der Celanese AG drücken wir Ihnen gegenüber unser ausdrückliches Bedauern darüber aus, dass von der Versammlungsleitung der außerordentlichen Hauptversammlung der Celanese AG am 30. und 31. Juli 2004 in Oberhausen Ihre Person betreffend der Einsatz von Ordnungskräften und ein Saalverweis angeordnet wurde.

      Solche Zwangsmaßnahmen, sei es der Einsatz von Ordnungskräften oder der Saalverweis, sind einschneidende Maßnahmen, die ungeachtet ihrer versammlungsleitenden Absicht dazu führen, dass einzelne Aktionäre von solchen Maßnahmen ganz persönlich getroffen und in ihrer persönlichen Integrität in Frage gestellt werden. In der Zwischenzeit haben sich die Dinge weiterentwickelt. So ist z.B. durch das Landgericht Köln eine Entscheidung zu diesem Thema im Zusammenhang mit den Vorgängen auf der Hauptversammlung einer anderen Gesellschaft ergangen, die an die Verhängung solcher Zwangsmaßnahmen sehr strenge Maßstäbe anlegt. Mit der zeitlichen Distanz zu den seinerzeitigen Vorgängen auf unserer Hauptversammlung und im Lichte dieser Gerichtsentscheidung erscheint die eingangs beschriebene Behandlung ihrer Person ebenso wie die diesbezüglichen Darstellungen in unseren Verfahrensschriftsätzen unangemessen und unnötig. Wir bitten Sie, bei dieser vorgenannten Würdigung der seinerzeitigen Vorgänge zu bedenken, dass die Versammlungsleitung in einer eskalierenden Phase der Hauptversammlung nicht dieselbe Zeit und Ruhe für ihre Entscheidung hatte wie das später in einem ähnlich gelagerten Fall urteilende Landgericht Köln.

      Ich darf Ihnen versichern – und ich glaube wir haben dies bei der Hauptversammlung im Mai letzten Jahres unter Beweis gestellt – dass die Celanese AG alles unternehmen wird, um in Zukunft derartige Eskalationen zu vermeiden und eine in der Sache durchaus kontrovers geführte Aussprache mit den Aktionären, die von Sachlichkeit und Offenheit geprägt ist, zu gewährleisten.

      Wir hoffen, dass hiermit die Dissonanzen zwischen uns bereinigt sind.

      Mit freundlichen Grüßen

      [Unterschriften]



      III. Gesonderte Beschreibung der Leistungen der Gesellschaft und ihr zurechenbarer Leistungen Dritter gemäß §§ 248a, 149 Abs. 2 AktG:
      ― Verpflichtung der Celanese Europe Holding GmbH & Co. KG, die Barabfindung im Falle eines für das erste Halbjahr 2006 angekündigten Squeeze-out auf mindestens EUR 51,00 festzulegen.
      ― Verpflichtung der Celanese Europe Holding GmbH & Co. KG, die unter dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 22. Juni 2004 geschuldete Ausgleichszahlung für das am 30. September 2006 endende Geschäftsjahr 2005/2006 am ersten Bankarbeitstag nach der ordentlichen Hauptversammlung der Celanese AG für das Geschäftsjahr 2004/2005 auszuzahlen, ohne dass diese vorzeitige Auszahlung zu einem Abschlag bei der für die Festlegung der Barabfindung gemäß § 327b AktG maßgeblichen Unternehmungsbewertung führen darf.
      ― Verpflichtung der Celanese AG und der Celanese Europe Holding GmbH & Co. KG, den durch Squeeze-out ausgeschiedenen Minderheitsaktionären der Celanese AG die im Spruchverfahren zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 22. Juni 2004 festgelegte Abfindung zu zahlen, sofern diese höher ist als die – ihrerseits ggf. in einem Spruchverfahren festgelegte – Barabfindung der Minderheitsaktionäre nach dem Squeeze-out, wobei Zahlungen auf die Abfindung oder die Barabfindung anzurechnen sind.
      ― Veröffentlichung des Vergleichs auf Kosten der Celanese AG im elektronischen Bundesanzeiger und in einem überregionalen, täglich erscheinenden Börsenpflichtblatt.
      ― Übernahme der Gerichtskosten der vom Vergleich erfassten Verfahren sowie der notwendigen außergerichtlichen Kosten der Kläger und Metropol, die in den Anfechtungs-/Nichtigkeitsverfahren sowie durch den Abschluss dieses Vergleichs entstehen, nach Maßgabe des RVG durch die Celanese Europe Holding GmbH & Co. KG (zu den maßgeblichen Streitwerten und Gebührentatbeständen, vgl. Ziff. 8 des Vergleichs).
      ― Verpflichtung der Celanese AG, ein Entschuldigungsschreiben an die Aktionärin Frau Caterina Steeg zu richten.




      Kronberg i. Ts., im März 2006

      Der Vorstand





      Copyright 2006, Bundesanzeiger Verlag
      Avatar
      schrieb am 30.05.06 21:35:10
      Beitrag Nr. 12 ()
      danke cade

      habe ich das richtig in erinnerung, dass im falle eines spruchstellenverfahrens auch die aktionäre profitieren, die das formular unterschreiben.
      ich dachte eigentlich immer, dass der squeeze out ein zwangstausch ist
      Avatar
      schrieb am 01.06.06 16:55:11
      Beitrag Nr. 13 ()
      habe schon mal informationen zum aktienumtausch besorgt. anscheinend kann man auch jetzt noch gekaufte celanese aktien umtauschen.soll man diesen umtausch annehmen ? ich frage mich wo nach der frist das volumen größer ist ? ich vermute aber eher in der umtauschgattung als in der alten gattung 575300 celanese ag :


      Freiwilliger Umtausch der Celanese AG Namensaktien in Celanese AG Namensaktien mit vorzeitig erfülltem Ausgleich für das Geschäftsjahr 2005/6.

      Angebotsfrist: 01.06.2006 - 23.06.2006 18:00 Uhr MESZ

      Terminsache: 21.06.2006 12:00 Uhr

      Hinweis: Bei Abgabe einer vollständig ausgefüllten
      und rechtsverbindlich unterschriebenen Ver
      zichtserklärung werden die Celanese Namens-
      aktien in "Celanese AG Namensaktien mit vor-
      zeitig erfülltem Ausgleich für Geschäfts-
      jahr 2005/6" WKN -A0H 51U- umgebucht.
      Gleichzeitig werden Celanese Zahlungsansprüche
      WKN -A0H 52G- eingebucht.

      Zahlungsanspruch: EUR 2,89 pro Namensaktie unter Abzug von
      Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag

      Börsenhandel: Die Celanese AG Namensaktien mit vorzeitig
      erfülltem Ausgleich für das Geschäftsjahr
      2005/6 WKN -A0H 51U- sind ab dem 1.06.2006
      an der Frankfurter Wertpapierbörse im Amt-
      lichen Markt bis voraussichtlich zur ggf.
      noch im Jahr 2007 stattfindenden ordentlichen
      Hauptversammlung der Celanese AG handelbar
      und werden danach in die alte WKN -575 300-
      Celanese Namensaktien zurückgebucht.
      Die Celanese Zahlungsansprüche WKN -A0H 52G-
      sind nicht handelbar.

      Rücktrittsrecht: nicht gegeben

      Zahlung der Ansprüche: 30.06.2006







      Verzichtserklärung
      von ___________________________________________________________________,
      (Vor- und Nachname / Firma)
      _______________________________________________________________________
      (Anschrift)
      _______________________________________________________________________
      (Depotnummer / Depotbank)
      Ich/Wir/Die von mir/uns vertretene Gesellschaft bin/sind/ist Inhaber von
      Stück _______Aktien der Celanese AG (ISIN DE0005753008)
      Die Celanese Europe Holding GmbH & Co. KG („Celanese Europe”), Kronberg/Ts., hat im
      Anschluss an die Hauptversammlung der Celanese AG vom 30./31. Mai 2006 auf die
      vorgenannten Aktien nicht nur den gemäß § 4 des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags
      vom 22. Juni 2004 fälligen Ausgleich für das am 30. September
      2005 abgelaufene Geschäftsjahr 2004/05 der Celanese AG gezahlt, sondern beabsichtigt
      auch, vorzeitig den Ausgleich für das laufende, am 30. September 2006 endende,
      Geschäftsjahr 2005/06 der Celanese AG auszukehren.
      Dies vorausgeschickt, erkläre(n)/erklärt ich/wir/die von mir/uns vertretene Gesellschaft hiermit
      unwiderruflich:
      - Ich/Wir/Die von mir/uns vertretene Gesellschaft werde(n)/wird die vorzeitige Zahlung des
      Ausgleichs für das laufende, am 30. September 2006 endende Geschäftsjahr 2005/06
      der Celanese AG annehmen.
      - Mit dieser Zahlung sind die Ansprüche aus den vorgenannten Aktien auf Leistung einer
      Ausgleichszahlung für das Geschäftsjahr 2005/06 der Celanese AG – unbeschadet von
      Ansprüchen aus einer eventuellen Erhöhung des vertraglich festgesetzten Ausgleichs in
      dem beim Landgericht Frankfurt am Main anhängigen Spruchverfahren (Az.: 3-05 O
      169/04) – erledigt.
      - Ich/Wir/Die von mir/uns vertretene Gesellschaft bin/sind/ist verpflichtet, die Celanese Europe
      von etwaig geltend gemachten Ansprüchen von Rechtsnachfolgern in Bezug der
      vorgenannten Aktien auf Zahlung eines Ausgleichs für das Geschäftsjahr 2005/06 der
      Celanese AG freizustellen.
      _______________, den ______________ 2006
      __________________________________
      (Unterschrift/en)
      Bestätigungsvermerk der Depotbank
      Wir haben die vorstehende Erklärung unseres Depotkunden zustimmend zur Kenntnis genommen
      und bestätigen hiermit, dass der Kunde insgesamt Stück ____________ Aktien der Celanese AG,
      ISIN DE0005753008, im Bestand hat, die wir am ______________ 2006 in die ISIN DE000A0H51U6
      (Celanese AG Namens-Aktien mit vorzeitig erfülltem Ausgleich für Gj. 2005/06) umgebucht haben.
      ------------------------------------------------------------------
      (Ort/Datum/Stempel/Unterschriften)
      Avatar
      schrieb am 02.06.06 19:36:37
      Beitrag Nr. 14 ()
      hi cade

      habe heute auch die unterlagen erhalten. ich verstehe nicht, warum ich bei dem squeeze out eine wahl habe. ich dachte immer, dass ich keine wahl hätte und ich gegen geld zwangsenteignet werde.
      was passiert denn , wenn ich das angebot nicht annehme?

      straßenköter
      Avatar
      schrieb am 04.06.06 23:40:18
      Beitrag Nr. 15 ()
      Hallo,

      auch ich hatte am Freitag das Formular im Briefkasten.

      Fakt ist, dass bei Annahme der vorzeitigen Garantiedividende für das laufende Geschäftsjahr alle anderen Rechte unberührt bleiben müssten. Man hat als Inhaber der Namensaktien weiterhin alle aufgrund des BuG-vertrages bestehenden Rechte und meiner Meinung nach auch keine Nachteile in einem eventuellen Spruchverfahren infolge des Squeeze-out, da man dann die aus Abwicklungsgründen technisch in zwei WKNs getrennten Namensaktien gleich behandeln müsste.

      Ich werde die vorzeitige Ausgleichszahlung auf jeden Fall annehmen. Die Wahrscheinlichkeit, dass der Handelsregistereintrag des Squeeze-out nach Ablauf der Klagefrist (dann wohl schon Anfang Juli) erfolgt, ist m.E. sehr hoch. Und dann steht uns aussenstehenden Aktionären die Dividende für das laufende Geschäftsjahr nämlich nicht zu, da das laufende Geschäftsjahr noch nicht vorüber ist und wir zur nächsten HV der Celanese schlichtweg zwangsweise keine Aktionäre der Gesellschaft mehr sein werden. Und in der Spruchstelle einen Ausgleich für die eventuell entgangene Dividende zu erwirken, halte ich für schwer durchsetzbar, da eine Vorwegausschüttung schliesslich angeboten wurde.

      Gibt es hierzu andere Meinungen?

      Leider bin ich im Aktiengesetz nicht so fit, um zu beurteilen, ob so eine Vorgehensweise normal ist. Bedarf es der eindeutigen Zustimmung seitens eines Aktionärs, eine Vorwegausschüttung anzunehmen? Genügt dann nicht ein stinknormaler HV-Beschluss? Sonst hätte man ja auch einfach die 2,89 Euro auf den Abfindungsbetrag aufschlagen können... aber man wollte es scheinbar unbedingt aus dem Vermögen der Celanese zahlen, um den Aufwand (bzw. die Anschaffungskosten) bei der neuen Mutter so gering wie möglich zu halten, warum auch immer).

      Würde mich über zustimmende bzw. kritische Meinungen freuen.

      Gruss und schönen Pfingstmontag,

      sparfuchs123
      Avatar
      schrieb am 05.06.06 14:39:32
      Beitrag Nr. 16 ()
      Ich halte die Sonderausschüttung für recht sehr zweifelhaft, da ohne HV-Beschluß keine Zahlung an die Aktionäre erfolgen darf. Das wäre sonst verbotene Einlagenrückgewähr! Wie seht Ihr das?

      MfG

      Mantelspezzi
      Avatar
      schrieb am 05.06.06 21:49:52
      Beitrag Nr. 17 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.950.971 von Mantelspezzi am 05.06.06 14:39:32Das sehe ich nicht so.

      Es ist durchaus gestattet, eine Vorwegausschüttung vorzunehmen. Und da es sich um eine Garantiedividende aufgrund des BuG-vertrages handelt, steht die Höhe der Dividende von vorn herein fest. D.h. selbst wenn Celanese im Klartext die Bude abfackelt, keine Versicherung bezahlt und sagen wir mal ein Verlust von 30 Euro je Aktie im laufenden Geschäftsjahr entsteht, haben wir außenstehenden Aktionäre trotzdem Anspruch auf die 2,89 Euro.

      Und gerade weil es sich um eine Garantiedividende handelt, muss hierzu m.E. kein HV-Beschluss zustande kommen, die Zahlungspflicht seitens der Gesellschaft ist diesbezüglich gesetzlich festgelegt (siehe GuB-Abschnitt im AktG).

      Es ist ausserdem keine Sonderausschüttung. Darunter verstehe ich eine teilweise Rückzahlung der Aktienaufgeld-Rücklage, die mithin steuerfrei wäre. Vielmehr handelt es sich um eine reguläre Gewinnausschüttung, deren Höhe eben nur nicht variabel ist (bzw. hoffentlich durch das laufende BuG-Spruchverfahren erhöht wird).

      Andere Meinungen zum Ausgleichsangebot?

      Gruss, sparfuchs 123
      Avatar
      schrieb am 13.06.06 10:23:15
      Beitrag Nr. 18 ()
      das mit der ausgleichszahlung sehe ich genauso. der begünstigte aus dem bug-vertrag erhält den gesamten gewinn der celanese ag. er ist verpflichtet den restlichen aktionären die garantiedividende zu zahlen. das muss auch vorzeitig gehen siehe verpflichtungserklärung und ist sicher auch mit den rechtsanwälten abgestimmt.

      die aktuelle kursentwicklung ist verrückt. die umtauschgattung DE000A0H51U6 notiert bei 65,-- unter dem zu zahlenden squeeze out preis von 66,99 der ja auch noch potential zu erhöhung im spruchstellenverfahren birgt. die altaktie notiert mit 69,5 unter dem rechnerischen wert der summe aus squeeze out preis plus garantiedividende 2,89 .da ja noch bis zum 21.06.2006 getauscht werden kann ist mir dies unverständlich und ich kann dies nur mit marktineffizienz begründen . meines erachtens sollte man die altaktie 575300 in die umtauschgattung DE000A0H51U6 tauschen, da dort wahrscheinlich die liquidität am markt höher sein wird weil ich denke daß mehr als 50 % der aktien des streubesitzes getauscht werden.
      Avatar
      schrieb am 13.06.06 23:34:26
      Beitrag Nr. 19 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.090.219 von cade am 13.06.06 10:23:15Hallo cade,

      es ist wirklich paradox, dass der Kurs geringfügig unter dem Abfindungskurs plus Dividende notiert. Ein Argument könnte die Steuerpflicht der Dividende sein, aber durch Halbeinkünfteverfahren kommt wohl kaum einer über 20% Steuerbelastung auf die Dividende.

      Dass die Umtauschgattung DE000A0H51U6 bei 65,00 Euro notiert, liegt wohl einfach an der noch nicht vorhandenen Liquidität und der bisher fehlenden Nachfrage. Habe mein Umtauschformular heute zur Bank geschickt, ich denke in den nächsten Tagen dürfte endlich Handel in der Umtauschgattung zustande kommen.

      Noch ein Grund für die Niedrignotierung der 575300: Anleger, denen ein Squeeze-Out nicht geheuer ist oder sie einfach nicht verstehen, was da passiert, werfen ein paar Stücke auf den Markt. Evtl. auch noch ein paar vergessene Mini-Restbestände in Fonds, die man jetzt bei Erhalt des Umtauschangebotes "gefunden" hat. Weiss nicht, ist nur so eine Idee.

      Mich wundert, dass Abfindungsexperten wie Falkenstein, Allerthal bzw. Scherzer usw. auf diesem Niveau nicht zugreifen. Das Verlustrisiko liegt bei exakt Null und die Chance auf Nachbesserung im Spruchstellenverfahren dürfte auf jeden Fall zweistellig sein.

      Gruss, sparfuchs123
      Avatar
      schrieb am 19.06.06 15:55:09
      Beitrag Nr. 20 ()
      mittlerweile ist der hv-bericht auf www.gsc-reseach.de erschienen.
      nach dessen lektüre erscheint mir auch eine nachbesserung von 20 - 30 % im bereich des möglichen. die eigentümer von celanese sind ja auch etwas spendabler geworden wie man an der freiwilligen erhöhung des abfindungspreises auf 66,99 sieht. anscheinend besteht grosses interesse den squeeze out möglichst schnell im handelsregister eingetragen zu bekommen und eine weitere kulanzzahlung ist wahrscheinlich.
      Avatar
      schrieb am 19.06.06 15:56:38
      Beitrag Nr. 21 ()
      sorry, hier ist der richtige link:

      www.gsc-research.de
      Avatar
      schrieb am 14.07.06 23:16:31
      Beitrag Nr. 22 ()
      Hallo cade,

      wenn die Transaktionskosten keine Rolle spielen würden, könnte man fast die DE000A0H51U6 verkaufen und dafür 575300 kaufen... es sind momentan gerade mal zwei Euro Kursdifferenz, rechnerischer Mehrwert der 575300 beträgt jedoch 2,89 Euro aufgrund des Mehr-Ausgleichsanspruches für ein volles Wirtschaftsjahr.

      Was hältst Du von dieser Idee?

      Wurden eigentlich Anfechtungsklagen gegen HV-Beschlüsse erhoben? Wahrscheinlich, sonst wäre doch längst die HR-Eintragung erfolgt, oder?

      Gruss, sparfuchs123
      Avatar
      schrieb am 17.07.06 11:35:49
      Beitrag Nr. 23 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.601.558 von sparfuchs123 am 14.07.06 23:16:31habe mir die kurse angesehen und festgestellt daß man die aktien mit einem kursunterschied von 2,5 traden kann. festzustellen ist daß die ausgleichszahlung zu versteuern ist und dann die rechnung schlechter ausssieht ausser man hat dann spekulationsgewinne die zwar eine andere einkunftsart sind die man bei einem unterjährigen verkauf gegenrechnen kann. also ist ein tausch auf dem jetzigen niveau nicht so attraktiv.
      wenn die aktie ende des monats juli noch notiert gehe ich davon aus daß anfechtungsklagen eingegangen sind.
      ansonsten müsste bald geld fliessen. zu berücksichtigen ist daß die leute die den letzten vergleich unterschrieben haben nicht klagen dürfen. somit bleibt die hoffnung auf eine baldige eintragung.
      zu überlegen ist ob man die aktie zur abfindung aufgrund des derzeit immer noch gütigen angebots aus dem beherrschungs und gewinnabführungsvertrag einreicht. dann hat man wahrscheinlich einen steuerlich verwertbaren spekulationsverlust wenn man die aktien noch nicht ein jahr besitzt und die chance auf eine dicke nachbesserung.

      meine taktik: erstmal abwarten ob anfechtungsklagen eingereicht wurden
      Avatar
      schrieb am 08.08.06 10:52:37
      Beitrag Nr. 24 ()
      im moment notiert die gattung DE000A0H51U6 celanese mit vorzeitiger ausgleichszahlung auf attraktivem kaufniveau, das heisst in höhe des squeeze out preises und ist dem direkten kauf der celanese aktie -575300- vorzuziehen da diese 3,2 euro über dem squeeze out preis notiert. den kursunterschied kann ich mir nur mit fehlender markttransparenz erklären.
      Avatar
      schrieb am 08.08.06 18:57:03
      Beitrag Nr. 25 ()
      Hallo cade,

      eine Erklärung für die Deckelung könnte weiterhin der Ausstieg von Fonds sein, denen Celanese nicht mehr in die Anlagestrategie passt.

      Auf jeden Fall kam aber Verkaufsdruck seitens des Squeeze-Out-Zertifikates von Sal.Oppenheim. In der aktuellen Zusammensetzung taucht Celanese nämlich nicht mehr auf... und zuvor lag der prozentuale Anteil im Rahmen der Zertifikatszusammensetzung bei ca. 20 Prozent!

      Mit etwas Liquidität würde ich jetzt gern aufstocken...

      Gruss, sparfuchs123
      Avatar
      schrieb am 08.08.06 21:29:28
      Beitrag Nr. 26 ()
      Wie schaut es denn mit Anfechtungsklagen gegen den Squezze out aus? Weiss da jemand etwas? Dadruch könnte sich ja die Rückzahlung erheblich verzögern.

      MfG

      Mantelspezzi
      Avatar
      schrieb am 09.08.06 10:03:22
      Beitrag Nr. 27 ()
      von anfechtungsklagen ist im moment noch nichts bekannt. somit könnte wenn wir glück haben jeden moment das geld aus der abfindung fliessen. der unterschied zwischen den zwei gattungen beträgt im moment 3,65 euro.
      das heisst mehr als die 2,89 euro ausgleichszahlung die bei der gattung -575300- in einem jahr zu erwarten ist und dann auch noch zu versteuern ist. wahrscheinlich wurde im squeeze out zertifikat die ausgleichzahlung vorzeitig angenommen und es drücken noch ein paar stücke auf den markt. anders kann ich mir den preisunterschied nicht erklären.
      Avatar
      schrieb am 10.08.06 12:31:45
      Beitrag Nr. 28 ()
      immerhin ist der kurs der umtauschgattung heute schon auf 68,95 gestiegen.
      Avatar
      schrieb am 11.08.06 15:25:39
      Beitrag Nr. 29 ()
      zumindest herscht jetzt Klarheit. es dauert noch mit dem Squeeze out

      Celanese AG
      Kronberg
      Bekanntmachung gemäß § 246 Abs. 4 AktG

      Der Vorstand der Celanese AG gibt gemäß §§ 246 Abs. 4, 249 Abs. 1 Satz 1 AktG bekannt, dass mehrere Anfechtungs- und hilfsweise Nichtigkeitsklagen gegen die Beschlussfassung der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 30. Mai 2006 über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft auf die Celanese Europe Holding GmbH & Co. KG mit Sitz in Kronberg im Taunus (Hauptaktionärin) erhoben wurden.

      Daneben hat eine Klägerin Anfechtungs- und hilfsweise Nichtigkeitsklage gegen die Beschlüsse der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 30. Mai 2006 über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands und die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats erhoben.

      Die Klagen sind vor dem Landgericht Frankfurt am Main, 5. Kammer für Handelssachen, unter dem führenden Aktenzeichen 3-5 O 62/06 anhängig. Das Gericht hat Termin zur Güteverhandlung und mündlichen Verhandlung bestimmt auf Dienstag, den 14. November 2006, 10.00 Uhr, in Raum 301 Geb. B im Justizgebäude Gerichtsstraße 2.




      Kronberg im Taunus, im August 2006

      Celanese AG

      Der Vorstand
      Avatar
      schrieb am 06.11.06 09:30:40
      Beitrag Nr. 30 ()
      Celanese-Aktionäre müssen sich wohl oder übel weiterhin in Geduld üben...


      Celanese AG
      Kronberg
      Bekanntmachung gemäß §§ 246 Abs. 4, 249 Abs. 1 Satz 1 AktG


      Der Vorstand der Celanese AG gibt gemäß §§ 246 Abs. 4, 249 Abs. 1 Satz 1 AktG bekannt, dass eine weitere Nichtigkeitsklage gegen die Beschlussfassung der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 30. Mai 2006 über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft auf die Celanese Europe Holding GmbH & Co. KG mit Sitz in Kronberg im Taunus (Hauptaktionärin) erhoben wurde.

      Die Klage ist ebenfalls vor dem Landgericht Frankfurt am Main, 5. Kammer für Handelssachen, unter dem führenden Aktenzeichen
      3-5 O 62/06 anhängig, nachdem sie mit den bislang erhobenen Anfechtungs- und hilfsweisen Nichtigkeitsklagen verbunden wurde.

      Das Gericht hat den Termin zur Güteverhandlung und mündlichen Verhandlung verlegt auf Dienstag, den 13. März 2007, 10.45 Uhr, in Saal 1, Erdgeschoss, Geb. E im Justizgebäude Gerichtsstraße 2.



      Kronberg im Taunus, im November 2006

      Celanese AG

      Der Vorstand
      Avatar
      schrieb am 22.12.06 15:15:22
      Beitrag Nr. 31 ()
      22.12.2006 - 13:55 Uhr
      DGAP-Adhoc: Celanese AG:Squeeze-out wirksam

      Celanese AG / Squeeze-Out/Vergleich

      22.12.2006

      Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


      Die bei dem Landgericht Frankfurt am Main anhängigen Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen gegen die Beschlussfassung der Hauptversammlung der Celanese AG vom 30. Mai 2006 zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre der Celanese AG wurden vergleichsweise beendet. Anschließend wurde der Ausschluss der Minderheitsaktionäre in das Handelsregister eingetragen und ist damit wirksam geworden. Gemäß Vergleichsvereinbarung wird die Celanese Europe Holding GmbH & Co. KG die nach dem bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag für das am 30. September 2007 endende Geschäftsjahr 2006/2007 geschuldete Ausgleichszahlung von brutto EUR 3,27 je Aktie anteilig zu 5/12 (für den Zeitraum vom 1. Oktober 2006 bis 28. Februar 2007) unverzüglich nach Eintragung des Ausschlusses der Minderheitsaktionäre auszahlen.

      Kronberg im Taunus, 22. Dezember 2006 Celanese AG





      DGAP 22.12.2006


      Sprache: Deutsch Emittent: Celanese AG
      Frankfurter Str. 111
      61476 Kronberg im Taunus Deutschland Telefon: +49 (0)69 305 16000 Fax: +49 (0)69 305 16006 E-mail: J.Kurth@celanese.com WWW: www.celanese.de ISIN: DE0005753008 WKN: 575300 Indizes: Börsen: Amtlicher Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr
      in Berlin-Bremen, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart

      Ende der Mitteilung DGAP News-Service
      Avatar
      schrieb am 22.12.06 16:32:45
      Beitrag Nr. 32 ()
      Wie reagiert man am besten auf die Adhoc?
      Ich habe vor ein paar Stücke zu erwerben, ich glaube eine Nachbesserung von 15 EUR sind nicht unrealistisch.
      Ich frage mich im Moment nur ob die Umtauschgattung vorzuziehen ist oder nicht!!!
      Avatar
      schrieb am 22.12.06 20:19:15
      Beitrag Nr. 33 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.402.444 von Schokoladenpudding am 22.12.06 16:32:45Hi Schokoladenpudding,

      Die Umtauschgattung ist dann günstiger, wenn Du sie für 2,89 Euro (vorzeitiger Garantiedividendenauszahlungsabschlag *welch geiles Wort*) preiswerter bekommst als die regulären 575300 und wenn für Dich steuerliche Aspekte (Garantiedividende ist nach §20 EStG zu versteuern, der Kursgewinn bzw. hier dann ja realisierter Verlust nur nach §23 EStG gegenzurechnen) keine Rolle spielen.

      Danach schaut es im Moment nicht aus, denn die Kursdifferenz ist weit niedriger. Ich würde an Deiner Stelle im Moment die 575300 vorziehen.

      Gruss, sparfuchs123
      Avatar
      schrieb am 22.12.06 21:27:29
      Beitrag Nr. 34 ()
      habe heute auch nochmal nachgelegt bei der 575300, die war im verhätnis günstiger. war heute schon der letzte handelstag oder geht es nächste woche noch weiter ?
      Avatar
      schrieb am 23.12.06 01:50:20
      Beitrag Nr. 35 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.410.471 von cade am 22.12.06 21:27:29In den amtlichen Bekanntmachungen der FWB findet sich noch kein Hinweis auf eine Einstellung der Notierung.

      Demzufolge müßte der Handel am Mittwoch fortgesetzt werden.
      Avatar
      schrieb am 27.12.06 16:16:32
      Beitrag Nr. 36 ()
      ab 28.12 als Abfindungsansprüche gehandelt-
      Notierungseinstellung mit Ablauf des 12. Januar 2007

      Quelle: Amtliche Bekanntmachung Frankfurter WP-Börse vom 27.12.
      Avatar
      schrieb am 27.12.06 17:27:09
      Beitrag Nr. 37 ()
      welche rechtliche Wirkungen entfalten denn die Abfindungsansprüche im Gegensatz zu den aktuell handelbaren Aktien.
      Avatar
      schrieb am 28.12.06 23:13:36
      Beitrag Nr. 38 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.498.347 von fahrenheit am 27.12.06 17:27:09ist meiner Meinung nach nur ein Buchungstechnischer Vorgang. Mit Eintragung des SO bist Du ja kein Aktionär mehr, sondern lediglich Inhaber des Abfindungsanspruches. Bin mal gespannt ob sich bis Januar noch was am Kurs tut.
      Welche Meinungen habt Ihr zur Höhe einer etwaigen Nachbesserung??
      Avatar
      schrieb am 03.01.07 23:14:08
      Beitrag Nr. 39 ()
      gibt es jetzt einen genauen termin, wann die zahlungen aus dem so erfolgen? wie lange dauert die handelsregistereintragung?
      würde gerne möglichst schnell umschichten.
      das spruchstellenverfahren will ich mir aber nicht entgehen lassen :lick:
      Avatar
      schrieb am 04.01.07 19:07:14
      Beitrag Nr. 40 ()
      22.12.2006 - 13:55 Uhr
      DGAP-Adhoc: Celanese AG:Squeeze-out wirksam

      Celanese AG / Squeeze-Out/Vergleich

      22.12.2006

      Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


      Die bei dem Landgericht Frankfurt am Main anhängigen Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen gegen die Beschlussfassung der Hauptversammlung der Celanese AG vom 30. Mai 2006 zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre der Celanese AG wurden vergleichsweise beendet. Anschließend wurde der Ausschluss der Minderheitsaktionäre in das Handelsregister eingetragen und ist damit wirksam geworden. Gemäß Vergleichsvereinbarung wird die Celanese Europe Holding GmbH & Co. KG die nach dem bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag für das am 30. September 2007 endende Geschäftsjahr 2006/2007 geschuldete Ausgleichszahlung von brutto EUR 3,27 je Aktie anteilig zu 5/12 (für den Zeitraum vom 1. Oktober 2006 bis 28. Februar 2007) unverzüglich nach Eintragung des Ausschlusses der Minderheitsaktionäre auszahlen.

      Kronberg im Taunus, 22. Dezember 2006 Celanese AG





      DGAP 22.12.2006


      Sprache: Deutsch Emittent: Celanese AG
      Frankfurter Str. 111
      61476 Kronberg im Taunus Deutschland Telefon: +49 (0)69 305 16000 Fax: +49 (0)69 305 16006 E-mail: J.Kurth@celanese.com WWW: www.celanese.de ISIN: DE0005753008 WKN: 575300 Indizes: Börsen: Amtlicher Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr
      in Berlin-Bremen, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart

      Ende der Mitteilung DGAP News-Service
      Avatar
      schrieb am 04.01.07 23:48:24
      Beitrag Nr. 41 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.678.869 von Schokoladenpudding am 04.01.07 19:07:14schokoladenpudding

      die ad-hoc kenne ich auch. nur finde ich sie nicht gerade präzise. erst wird berichtet, dass der ausschluss in das handelsregister eingetragen wurde und ein satz später heisst es, dass die ausgleichszahlung von 3,27€ (anteilig) unverzüglich nach eintragung des ausschlusses ausgezahlt wird.
      was denn nun?
      die definition von unverzüglich würde mich auch interessieren.

      wird mit der ausgleichszahlung auch der sqeeze-out-betrag überwiesen?
      Avatar
      schrieb am 05.01.07 15:17:04
      Beitrag Nr. 42 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.683.056 von straßenköter am 04.01.07 23:48:24wohl unverzüglich nach Einstellung des Börsenhandels, meines Wisses ist dies am 12.01.

      Erfahrungsgemäß dauert es dann noch bis zu drei Bankarbeitstage, also Gutschrift vermutlich um den 17.01. rum.

      Gruss, sparfuchs123
      Avatar
      schrieb am 05.01.07 15:23:09
      Beitrag Nr. 43 ()
      danke
      Avatar
      schrieb am 11.01.07 15:25:41
      Beitrag Nr. 44 ()
      hier habe ich die offiziellen dividendenzahlungen beim squeeze out, die 575300 ist immer noch unterbewertet:

      Hinweis für WKN -A0H51U-: Dividendenzahlung per 17.01.2007 für
      Rumpfgeschäftsjahr 06/07 EUR 1,196 (brutto)

      Hinweis für WKN -575300-: Dividendenzahlung per 17.01.2007 für
      Rumpfgeschäftsjahr 06/07 und Geschäftsjahr 05/06 EUR 4,086 (brutto)
      Avatar
      schrieb am 11.01.07 16:31:24
      Beitrag Nr. 45 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.832.867 von cade am 11.01.07 15:25:41Und wann gibts die Kohle aus dem SO?

      Morgen abend werden die Aktien doch ausgebucht oder? Dann müsste es doch auch direkt Flocken geben oder?

      MfG

      Mantelspezzi


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      Celanese Squeeze out