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    Miete direkt vom Arbeitsagentur an Vermieter - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 07.03.06 17:08:10 von
    neuester Beitrag 08.03.06 09:47:46 von
    Beiträge: 4
    ID: 1.045.528
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      Avatar
      schrieb am 07.03.06 17:08:10
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      in welchen Fällen wird die Miete direkt von der Arbeitsagentur an den Vermieter überwiesen?

      Was gibt es hierzu beachten?
      Avatar
      schrieb am 07.03.06 17:23:05
      Beitrag Nr. 2 ()
      Wenn der Mieter einmal nicht pünktlich zahlt, kann der Vermieter sofort die ARGE (oder wie sonst auch immer heissen) auffordern nur noch direkt zu überweisen. Ergibt sich aus dem SGB II und ist seit 1.1.2005 gültig.

      Probleme kann es aber trotzdem noch jede Menge mit der Miete geben, ist also noch lange keine Garantie für Mieteingang.
      Avatar
      schrieb am 08.03.06 09:02:20
      Beitrag Nr. 3 ()
      was für problme kann es denn noch geben, wenn direkt das arbeitsamt/sozialamt die meite and en vermieter überweist?
      Avatar
      schrieb am 08.03.06 09:47:46
      Beitrag Nr. 4 ()
      nur mal 3 Beispiele aus dem Vermieteraltag:

      1. Mieter war böse (gegenüber dem Arbeitsamt) und bekommt für 3 Monate nur die halbe Miete vom Amt. Was glaubst Du wer die andere Hälfte bezahlt? Richtige Antwort: Niemand

      2. Mieter sucht sich eine neue Whg, macht dort einen neuen Mietvertrag und zieht um ohne deine Whg zu kündigen. Er "verzichtet/vergißt" auf die Kündigungsfrist und Du bekommst die ausstehenden Monatsmieten nicht, da das Amt ab sofort nur die neue Whg bezahlt. Das Amt kümmerts nicht die Bohne ob der Mieter die Kündigungsfrist einhält.

      3. Mieter zieht aus und hinterläßt eine beschädigte und vermüllte Whg. Das interessiert das Amt ebenfalls überhaupt nicht.

      In allen 3 Fällen hast Du praktisch keine Chance an Dein Geld zu kommen, da ja wer hartz4 o.ä. bekommt nix hat und auch nichts zu pfänden ist.


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