Wertpapierkredit - Zinsen absetzbar? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 14.03.06 22:02:36 von
neuester Beitrag 14.03.06 23:07:57 von
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Da ich im letzten Jahr über 100% investiert war durch einen Wertpapierkredit bei meinem Broker, stehen jetzt in der Erträgnisaufstellung (Zinsen, Ausschüttungen und Thesaurierungen) auch die entsprechenden Zinszahlungen für den Kredit.
Frage: Wie und wo können diese abgesetzt werden? Kann man damit Einnahmen, die den Freistellungsauftrag überschreiten, kompensieren? Wie wirken die Zinsen sich aus?
Frage: Wie und wo können diese abgesetzt werden? Kann man damit Einnahmen, die den Freistellungsauftrag überschreiten, kompensieren? Wie wirken die Zinsen sich aus?
Kreditzinsen für WP können den Gewinnen gegengerechnet werden, wenn
1. Gewinnerzielungsabsicht
2. wirtschaftlicher Totalüberschuß (Gewinn-Zinsen=größer0)
1. Gewinnerzielungsabsicht
2. wirtschaftlicher Totalüberschuß (Gewinn-Zinsen=größer0)
@texascarrera,
danke für die Antwort.
Aber nochmals zur Klarstellung:
Habe keine Spekulationsgewinne, die ich kompensieren will, sondern Fondsausschüttungen und Dividenden, die den Freistellungsauftrag überschreiten.
Gilt Deine Aussage auch dafür?
danke für die Antwort.
Aber nochmals zur Klarstellung:
Habe keine Spekulationsgewinne, die ich kompensieren will, sondern Fondsausschüttungen und Dividenden, die den Freistellungsauftrag überschreiten.
Gilt Deine Aussage auch dafür?
Ja, da dies
im Rahmen der finanziellen Vorsorge absetzbar ist,
selbst wenn keine Gewinne erzielt wurden.
Mein Finanzamt hat´s anerkannt.
Gruß Comedy
im Rahmen der finanziellen Vorsorge absetzbar ist,
selbst wenn keine Gewinne erzielt wurden.
Mein Finanzamt hat´s anerkannt.
Gruß Comedy
1. Gewinnerzielungsabsicht
2. wirtschaftlicher Totalüberschuß (Gewinn-Zinsen=größer0)
das wär mir neu. Wieso sollen Kreditzinsen etwa nicht den Verlustvortrag vergrößern können?
2. wirtschaftlicher Totalüberschuß (Gewinn-Zinsen=größer0)
das wär mir neu. Wieso sollen Kreditzinsen etwa nicht den Verlustvortrag vergrößern können?
Hallo link,
Grundvoraussetzung ist, daß die steuerpflichtigen Einnahmen über den Zinsausgaben liegen.
Dann sollte es klappen (vorausgesetzt, die steuerpflichtigen Erträge hängen mit der Kreditfinanzierung irgendwie zusammen).
Hallo Hegels,
Verlustvorträge kannst Du über mit Zinsaufwendungen nur erreichen, wenn sie mit steuerpflichtigen Veräußerungsgeschäften (also Spekulationsverlust) zusammenhängen.
Rene
Grundvoraussetzung ist, daß die steuerpflichtigen Einnahmen über den Zinsausgaben liegen.
Dann sollte es klappen (vorausgesetzt, die steuerpflichtigen Erträge hängen mit der Kreditfinanzierung irgendwie zusammen).
Hallo Hegels,
Verlustvorträge kannst Du über mit Zinsaufwendungen nur erreichen, wenn sie mit steuerpflichtigen Veräußerungsgeschäften (also Spekulationsverlust) zusammenhängen.
Rene
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