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    CEW2-Bezugsrechtebörse - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 15.03.06 10:45:23 von
    neuester Beitrag 28.03.06 21:18:02 von
    Beiträge: 26
    ID: 1.047.489
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     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 15.03.06 10:45:23
      Beitrag Nr. 1 ()

      [row bordercolor=F1F1E7]

      Der ICG e.V. informiert:
      [/row]

      Der ICG e.V. bietet als Online-Service für Aktionäre und Interessenten der ce Global Sourcing AG (WKN 508222) eine Plattform zum Bezugsrechtetausch.

      Im Zeitraum zwischen dem 15. und 28.03.2006 besteht die Möglichkeit, mit einem einfachen Online-Formular seinen Bedarf oder Überschuß an Bezugsrechten mitzuteilen.

      Der ICG e.V. bemüht sich dann, Interessenten "zusammenzuführen".

      Interessenten folgen bitte diesem Link:

      http://www.icg-ev.de/Service/BezugsrechteTB/index.html

      Mit freundlichen Grüßen,

      Der Vorstand des ICG e.V.



      [row bordercolor=F1F1E7]





      Investors Communication Group e.V.
      c/o Rechtsanwalt Tobias Ziegler

      Flurstraße 17
      40325 Düsseldorf


      www.icg-ev.de

      cbb@icg-ev.de
      oder
      info@icg-ev.de
      [/row]
      Avatar
      schrieb am 15.03.06 10:52:56
      Beitrag Nr. 2 ()
      Wobei man noch dazu sagen sollte:

      Der Kapitalschnitt und die Kapitalerhöhung ist schwebend unwirksam, weil es noch einen Antrag auf ein Freigabeverfahren der CEW2 gibt, welches wahrscheinlich am Oberlandesgericht abgearbeitet werden muß und weil am Donnerstag, dem 16.03.06 Anfechtungsklagen gegen die HV vom 07.12.05 vor dem Landgericht München I behandelt werden.


      Wer jedoch darauf spekuliert, dass diese Kapitalerhöhung doch noch durchkommt, der könnte schonmal vorab an diesem Bezugsrechtetausch teilnehmen.



      :D
      Avatar
      schrieb am 15.03.06 10:59:05
      Beitrag Nr. 3 ()
      Und hier noch die Veröffentlichung aus dem eBundesanzeiger:





      ce Global Sourcing AG
      München Bezugsaufforderung an die Aktionäre der ce Global Sourcing AG zur Zeichnung neuer Aktien der Gesellschaft
      10.03.2006


      Dieses Angebot richtet sich ausschließlich an die Aktionäre der
      ce Global Sourcing AG (vormals ce CONSUMER ELECTRONIC AG)
      und stellt kein öffentliches Angebot von Aktien dar.
      ce Global Sourcing AG
      München
      - WKN 508222 / ISIN DE0005082226 -
      Bezugsaufforderung an die Aktionäre der ce Global Sourcing AG
      zur Zeichnung neuer Aktien der Gesellschaft
      Bezugsangebot i.S.v. § 186 Abs. (5) Satz 2, Abs. (2) Satz 1 AktG

      In der außerordentlichen Hauptversammlung der ce Global Sourcing AG (vormals firmierend unter ce CONSUMER ELECTRONIC AG) vom 7. Dezember 2005 ist u.a. beschlossen worden, das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 25.514.523,00, eingeteilt in 25.514.523 Stückaktien, zum Ausgleich von Wertminderungen und sonstigen Verlusten in vereinfachter Form nach den Vorschriften der §§ 229ff., 228 Abs. (1) AktG auf EUR 0,00 herabzusetzen und zugleich das auf EUR 0,00 herabgesetzte Grundkapital gegen Bareinlagen um bis zu EUR 2.551.452,00 auf bis zu EUR 2.551.452,00, mindestens jedoch auf EUR 50.000,00, durch Ausgabe von bis zu 2.551.452, mindestens jedoch 50.000, neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie und mit Gewinnberechtigung ab 1. Januar 2005 zum Ausgabepreis von EUR 1,00 je Aktie zu erhöhen. Das gesetzliche Bezugsrecht wird den Aktionären in der Weise eingeräumt, dass die neuen Aktien von der Baader Wertpapierhandelsbank AG, Unterschleißheim, mit der Maßgabe gezeichnet und übernommen werden, diese den Aktionären im Verhältnis 10:1 (bezogen auf das bisherige Grundkapital) zum Bezug zu einem vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates festzulegenden Bezugspreis im Wege des mittelbaren Bezugsrechts zu gleichen Bedingungen anzubieten. Der Vorstand der Gesellschaft hat mit Zustimmung des Aufsichtsrates den Bezugspreis auf EUR 1,05 für jede neue Aktie festgelegt.

      Wir machen hiermit unseren Aktionären das folgende

      Bezugsangebot

      der Baader Wertpapierhandelsbank AG, Unterschleißheim, bekannt:

      Den Aktionären der Gesellschaft werden hiermit die neuen Aktien von der Baader Wertpapierhandelsbank AG, Unterschleißheim, in der Zeit

      vom 15. März 2006 bis 28. März 2006 17 Uhr MEZ einschließlich

      zum Bezugspreis von EUR 1,05 je Stückaktie im Verhältnis 10:1 (vor Kapitalherabsetzung) zum Bezug angeboten. Für jede Aktie, die in einem Depot bei einem Kreditinstitut verwahrt wird, erhält der Aktionär am 14. März 2006 (nach Börsenschluss) im Verhältnis 1:1 jeweils ein Bezugsrecht der Gesellschaft in sein Depot eingebucht, wobei 10 Bezugsrechte zum Bezug von 1 neuen Aktie berechtigen. Maßgeblich für die Berechnung der Anzahl der den Aktionären jeweils zustehenden Bezugsrechte ist der jeweilige Bestand an alten Aktien am 14. März 2006 (nach Börsenschluss). Zu diesem Zeitpunkt werden die Bezugsrechte (WKN A0JCY4 bzw. ISIN DE000A0JCY45) von den Aktienbeständen im Umfang des bestehenden Bezugsrechts abgetrennt. Die Aktionäre sind aufgefordert, ihr Bezugsrecht (WKN A0JCY4 / ISIN DE000 A0JCY45) auf die neuen Aktien zur Vermeidung des Ausschlusses innerhalb der genannten Frist bei ihrer Depotbank während der üblichen Geschäftsstunden geltend zu machen. Als Bezugsrechtsnachweis für die neuen Aktien gelten die Bezugsrechte. Die neuen Aktien aus der Kapitalerhöhung erhalten die Wertpapier-Kenn-Nummer A0JCY3 / ISIN DE000A0JCY37. Der Bezugspreis ist bei Ausübung der Bezugsrechte, spätestens am 28. März 2006, einzuzahlen. Ein Bezugsrechtshandel findet nicht statt. Nicht ausgenutzte Bezugsrechte verfallen nach Ablauf der Bezugsfrist ersatzlos. Die Altaktien werden ab dem Beginn der Bezugsfrist „ex Bezugsrecht“ notiert.

      Etwaige aufgrund des Bezugsrechts nicht bezogene Aktien können durch die Baader Wertpapierhandelsbank AG, Unterschließheim, im Rahmen einer Privatplatzierung institutionellen Anlegern zu dem festgesetzten Bezugspreis angeboten werden.

      Für den Bezug wird die bankübliche Provision berechnet.

      Die neuen Aktien werden von der Baader Wertpapierhandelsbank AG, Unterschleißheim, gezeichnet soweit Bezugsrechte ausgeübt und ggf. verbleibende Aktien von Privatinvestoren gezeichnet werden. Die Verbriefung der neuen Aktien erfolgt in einer bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, als Wertpapiersammelbank verwahrten Globalurkunde nach Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung im Handelsregister. Die Einzelverbriefung ist gemäß der Satzung der ce Global Sourcing AG ausgeschlossen.

      Mit Eintragung der Kapitalherabsetzung im Handelsregister erlöschen sämtliche auf den Namen lautenden Altaktien der Gesellschaft, diese Bestände der Aktionäre werden ausgebucht. Der börsenmäßige Handel mit Altaktien wird am Börsenhandelstag vor der Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung im Handelsregister eingestellt.

      Die Einbeziehung der neuen Aktien in den Börsenhandel (Freiverkehr/Open Market) der Frankfurter Wertpapierbörse ist vorgesehen, nicht jedoch vor Eintragung der Durchführung der am 7. Dezember 2005 beschlossenen Kapitalherabsetzung unter gleichzeitiger Kapitalerhöhung im Handelsregister.


      Risikohinweis:

      Die neuen Stückaktien sind noch nicht ausgegeben. Die Gesellschaft weist darauf hin, dass gegen die am 7. Dezember 2005 beschlossene Kapitalherabsetzung unter gleichzeitiger Kapitalerhöhung Anfechtungsklagen anhängig sind. Die Gesellschaft hat in diesem Zusammenhang ein Freigabeverfahren gemäß § 246a AktG eingeleitet, um eine gerichtliche Feststellung dahingehend zu erreichen, dass die Anfechtungsklagen der Eintragung der Durchführung und damit der Wirksamkeit der am 7. Dezember 2005 beschlossenen Kapitalmaßnahmen nicht entgegenstehen. Das Landgericht München I hat am 9. März 2006 dem Freigabeantrag der ce Global Sourcing AG auf bestandskräftige Eintragung des Kapitalerhöhungsbeschlusses stattgegeben. Das Freigabeverfahren ist noch nicht rechtskräftig abgeschlossen. Sollte aus Sicht der Gesellschaft das Freigabeverfahren nicht rechtskräftig gewonnen werden, können die Anfechtungsverfahren die Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung weiter verzögern und ggf. sogar verhindern. Die Lieferung der neuen Aktien könnte sich sodann ebenfalls weiter verzögern, ggf. ganz unterbleiben oder müsste unter Umständen rückabgewickelt werden. Die Ausübung der Bezugsrechte steht daher unter dem Vorbehalt der Eintragung der Durchführung der am 7. Dezember 2005 beschlossenen Kapitalerhöhung im Handelsregister. Wann hiermit gerechnet werden kann, hängt insbesondere von einem rechtskräftigen Abschluss des Freigabeverfahrens oder der Anfechtungsprozesse ab und ist gegenwärtig nicht abzusehen. Sollte die Eintragung der Durchführung der am 7. Dezember 2005 beschlossenen Kapitalerhöhung im Handelsregister nicht bis einschließlich 30. September 2006 erfolgt sein, wird die Kapitalerhöhung nicht mehr durchgeführt und die von Altaktionären geleisteten Zahlungen des Bezugspreises für neue Aktien zurückgezahlt.

      Die ce Global Sourcing AG befindet sich derzeit in einer schwierigen finanziellen Situation. Die zeitnahe Durchführung der am 7. Dezember 2005 beschlossenen Kapitalmaßnahmen ist für die weitere Existenz der Gesellschaft von entscheidender Bedeutung. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass eine Verzögerung der Eintragung der Durchführung der beschlossenen Kapitalmaßnahmen bzw. ein gänzliches Unterbleiben derselben zur Insolvenz der ce Global Sourcing AG führen kann.

      Im Falle von Leerverkäufen trägt ausschließlich der Verkäufer das Risiko, seine durch einen Leerverkauf eingegangene Verpflichtung nicht oder nicht rechtzeitig durch Lieferung der entsprechenden Aktien erfüllen zu können.


      Verkaufsbeschränkung:

      Die Bezugsrechte und die daraus stammenden neuen Aktien sind und werden insbesondere weder nach den Vorschriften des United States Securities Act of 1933 noch bei den Wertpapieraufsichtsbehörden von Einzelstaaten der Vereinigten Staaten von Amerika registriert. Sie werden demzufolge dort weder öffentlich angeboten noch verkauft noch direkt oder indirekt dorthin geliefert.

      Die Annahme dieses Angebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland kann Beschränkungen unterliegen. Personen, die das Angebot außerhalb der Bundesrepublik Deutschland annehmen wollen, werden aufgefordert, sich über außerhalb der Bundesrepublik Deutschland bestehende Beschränkungen zu informieren und diese zu beachten.




      München, im März 2006

      ce Global Sourcing AG

      Der Vorstand








      Zur Info dazu noch:

      Der Vorstand hat auf der Hauptversammlung vom 07.12.05 mitgeteilt, dass er für bis zu eine Million Euro (die ihm von einer Bank geliehen werden) neue Aktien aus dieser Kapitalerhöhung kaufen wird.

      Er gehört jedoch zu dem Kreis der " im Rahmen einer Privatplatzierung institutionellen Anlegern zu dem festgesetzten Bezugspreis angeboten werden ", d.h. er benötigt wahrscheinlich keine Bezugsrechte aus den alten Aktien um diese neuen Aktien zu bekommen.


      Die Bezugsrechtsbörse dient daher auch dem Ziel, bestimmten Leuten ein Schnäppchen zu schlagen. :D



      :D
      Avatar
      schrieb am 15.03.06 14:25:44
      Beitrag Nr. 4 ()
      Und die Altaktie schlägt nur 17 Prozent ab, bei Herabsetzung auf Null? :rolleyes:

      Naja, Geheimnisse der Börse...:cool:
      Avatar
      schrieb am 15.03.06 14:52:05
      Beitrag Nr. 5 ()
      [posting]20.697.694 von Pfandbrief am 15.03.06 14:25:44[/posting]Der Abschlag wurde doch bereits vor dem 07.12.05 vorgenommen, als die Aktie von ursprünglich 1,x Euro auf ca. 0,22 Euro herunterkam.


      Seit dieser Zeit liegt sie immer bei 0,3x Euro.


      Und noch etwas: Der Schnitt auf NULL ist noch lange nicht durch.

      Morgen werden Anfechtungsklagen behandelt.

      Für der Schnitt auf Null ist es sogar sehr unwahrscheinlich, dass er jemals im Register eingetragen wird.


      :D

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      Avatar
      schrieb am 15.03.06 15:56:59
      Beitrag Nr. 6 ()
      Dann wärens ja pleite.

      Es sei denn, sie führen alternativ einen Schnitt durch, der halt nicht bis auf Null führt, sondern z.B. Zusammenlegung 100:1...und dann Bezugsrechte...

      Der effektive Unterschied beim Wert der Altaktien erschließt sich mir dann auch nicht.

      Also ich hätte ja an deren Stelle 100:1 zusammengelegt...meine Güte...dann bleiben den nicht nachschusswilligen Altaktionären halt die Summe von 250.000 Euro...was soll`s...
      Avatar
      schrieb am 15.03.06 16:06:29
      Beitrag Nr. 7 ()
      [posting]20.700.558 von Pfandbrief am 15.03.06 15:56:59[/posting]Die sind nicht pleite.

      Die haben nur Buchverluste durch (vom Vorstand festgesetzte) Abschreibungen auf ihre amerikanische Tochter. Die sie dann gleich dem Ex-Vorstand geschenkt haben.

      Damit hatten sie aber ein wunderschönes Mittel in der Hand, ohne großen Geldabfluss, das eigene Unternehmen schlecht zu reden, um den Kapitakschnitt auf 0 durchzubekommen und die Aktionärsstruktur zu verändern.


      Ein (wie vorgeschlagen) KS 5:1 hätte es auch getan. Nur wären dann ja die Kleinaktionäre drin geblieben. Und die müssten dann ja wieder mitgeschleppt werden und würden an den fetten Zukunftsgewinnen (die schon prognostiziert sind) teilhaben.

      Die nächste HV wird das aber richten. :look:


      Abzocke durch angestellte Organe, erlebt man auch nicht oft.

      Und das Allerschlimmste: Kaum einer hat es gemerkt und wehrt sich. :(



      :D
      Avatar
      schrieb am 15.03.06 18:34:08
      Beitrag Nr. 8 ()
      ist die firma wirklich kaum etwas wert, dass es gleich ein KS auf 0,00€ nötig ist? :confused::(

      dann sollen die altaktionäre schlechtem geld noch gutes hinterherwerfen? wer macht denn sowas?

      übrigens eine frage an die fachleute: was wollen die denn eigentlich mit denn mickrigen 2.551.452 € machen? die können doch damit kaum bäume herausreißen, geschweige die firma in die nötige richtung umstrukturieren?
      Avatar
      schrieb am 15.03.06 18:40:49
      Beitrag Nr. 9 ()
      Nehmen wir mal an, ein 5:1 KS hätte es getan. Was wäre dann anders? Jeder Altaktionär, also auch die Kleinaktionäre kann ja die neuen Aktien beziehen -- so oder so.

      Nehmen wir mal an, der Laden wäre nicht insolvent und wäre heute x EUR wert, und es gäbe y Aktien. Um die Liquiditätsbedürfnisse abzudecken, wäre ein Kapitalerhöhungsbedarf in Höhe von z EUR gegeben.

      Unmittelbar nach (erfolgreicher) Durchführung der Kapitalerhöhung wäre der ganze Laden x+z EUR wert.

      Sagen wir, in jedem Fall werden die z EUR durch Ausgabe von z Aktien aufgebracht, also Ausgabepreis 1 EUR/neue Aktie.

      Ich könnte jetzt die Rekapitalisierung auf zwei Arten durchführen:

      a.) Kapitalschnitt auf Null mit BZR (wie gemacht)

      Jemand, der heute einen Anteil von a an der Firma hat, müsste (z*a) Aktien zeichnen, und dafür (z*a) Euro zahlen. Danach hält er weiterhin einen Anteil von a an der Firma, die nunmehr x+z wert ist, sein Anteil hat also einen Wert von (x+z)*a.

      b.) Kapitalschnitt 5:1 und danach Emission mit BZR von z Aktien zu 1 EUR

      Jemand, der heute einen Anteil von a an der Firma hat, muss auch diesmal (z*a) Aktien zeichnen, und dafür (z*a) Euro zahlen. Danach hält er weiterhin einen Anteil von a an der Firma, die nunmehr x+z wert ist, sein Anteil hat also einen Wert von (x+z)*a.

      Was ist also der Unterschied zwischen (a) und (b)? Nun...in a besitzt der Aktionär nachher eine Anzahl von a*z Aktien. In (b) besitzt der Aktionär eine Anzahl von a*((y/5)+z) Aktien. Ist das besser für den Aktionär? Ne...in (a) hat die Firma nachher insgesamt z Aktien...in (b) hat sie nachher z+y/5 Aktien insgesamt...

      Zusammenfassend...soviel darüber zu streiten, wie hoch die Aktienzahl von CE nach der Kapitalmaßnahme sein wird, erscheint mir seltsam...in der Ökonomie nennt man es "Geldillusion", wenn Leute ihre Verhaltensweisen ändern, wenn das Geld anders gestückelt ist...hier sind einfach nur die Aktien anders gestückelt...wie bei der Frage ob man einen Split macht oder nicht...ich denke dass auch die Gerichte dieser einfachen Argumentation folgen werden...

      An der Inkompetenz des Managements besteht indes wohl kein Zweifel...aber das ist eine ganz andere Frage.
      Avatar
      schrieb am 15.03.06 22:12:41
      Beitrag Nr. 10 ()
      [posting]20.705.639 von Pfandbrief am 15.03.06 18:40:49[/posting]dieser einfachen Argumentation folgen werden :laugh:

      Ich weiß jetzt auch wieder, warum ich Mathematik nicht weiter studiert habe (nach 4 Semestern) ;)


      Hier liegt der Fall total anders:

      Das Management will die Kleinaktionäre total herausdrängen und ist sich dazu keines schmutzigen Tricks zu schade: http://www.boerse.ard.de/content.jsp?key=dokument_136774

      Was im Vorfeld der HV schon getrickst wurde, wird vielleicht noch für eine Anzeige reichen.

      Die wahre Situation der Gesellschaft läßt sich aus dem Geschäftsbericht ableiten und aus der Einsichtnahme in der Akte im Münchener Handelsregister. Daraus ergibt sich:
      über 1 Million Euro kann vom Ex_Vorstand Lejeune noch an ungerechtfertigt gezahlten Honoraren zurückgefordert werden; die Gesellschaft hat sich von Kostenblöcken entschlackt und sieht guten Geschäften entgegen.

      Nicht umsonst hat ja der neue Vorstand auf der HV verkündet, dass er mit einem geliehenen Kapital von einer Million Eurosich an der KE beteiligen will.

      Bei dieser KE werden aber nur 50.000 bis 2,1 Mio Aktien zum Stückpreis von 1,05 Euro Aktien ausgegeben.

      Und komischerweise gehört der Vorstand zum Kreis derjenigen, denen die neuen Aktien ohne Bezugsrechte angeboten werden. Meint: er bezahlt für eine neue Aktie tatsächlich 1,05 Euro. Während jeder Altaktionär erstmal 10 Aktien a´0,33 (oder noch teurer, für vielleicht 1,5 Euro) einkaufen mußte. Die bis gestern Aktien gekauft haben, zahlen somit für eine neue Aktie mindestens 4,35 Euro.

      Und damit wird die CEW2-Bezugsrechtsbörse des http://www.icg-ev.de wieder relevant.

      Denn da kann man dem Negel mit auf den Kopf hauen. :look:



      :D
      Avatar
      schrieb am 15.03.06 22:16:29
      Beitrag Nr. 11 ()
      [posting]20.705.639 von Pfandbrief am 15.03.06 18:40:49[/posting]So ein Mist, wo ist mein posting :cry:

      Welches darlegte, warum der Negel nur 1,05 für eine neue Aktie zahlt, während die Altaktionäre mindestens 4,35 Euro dafür bezahlen.

      Mist.


      :D
      Avatar
      schrieb am 15.03.06 23:21:01
      Beitrag Nr. 12 ()
      Tja, wenn der nur 1,05 zahlt ist das sicher schön für ihn, es wird aber überhaupt erst ermöglicht, weil Altaktionäre ihre Bezugsrechte verfallen lassen. Was ich oben schrieb, ist schon richtig. Gibt es Bezugsrechte, ist der Umfang des Kapitalschnitts so egal wie es egal ist ob eine erfolgreichere Firma einen Aktiensplit macht oder nicht.

      Auf die Realität anwenden kann man das natürlich nur, wenn man voraussetzt, dass Aktionäre rational handeln. Irrationales Handeln liegt z.B. dann vor, wenn man sich alte CE Consumer Aktien kauft bzw. bis gestern gehalten hat, und die Bezugsrechte dazu dann nicht ausübt. Schließlich repräsentieren diese Aktien (abgesehen von der vagen Anfechtungschance) nichts anderes mehr. Wenn man sich in w:o so umguckt, was für Fragen schon anläßlich einfach gelagerter Kapitalerhöhungen immer wieder gestellt werden, kann man diese Rationalität natürlich in Frage stellen. Eine weitere bekannte Irrationalität ist die Überbewertung von Papieren mit niedrigem Stückpreis. Auch das kann dazu führen, dass die Altaktionäre durch den Kapitalschnitt, wenn er denn stärker war als erforderlich, geschädigt werden.

      Es ist für mich aber schwer vorstellbar, dass gerade in Deutschland sich ein Gericht von solchen Erwägungen leiten lassen würde.
      Avatar
      schrieb am 16.03.06 15:00:17
      Beitrag Nr. 13 ()
      Die Schweinerei ist doch, dass es kein Bezugsrechtshandel gibt, deswegen kann sich dann der Vorstand billig eindecken. Wer heute immer noch 26c für eine wertlose Aktie zahlt hat einen an der Klatsche
      Avatar
      schrieb am 16.03.06 16:37:40
      Beitrag Nr. 14 ()
      [posting]20.734.833 von JuanCarlos am 16.03.06 15:00:17[/posting]Du hattest es ja nicht so weit, warst du bei der Verhandlung ?


      Wer am 07.12.05 im Aktionärsbuch eingetragen war;


      Wer bis vorgestern Aktien gekauft hat;


      Wer vor der (noch nicht möglichen) Eintragung des Kapitalschnitts und der Kapitalerhöhung im Handeslregister Aktien im Bestand hat;



      der sollte (als Kleinaktionär/Minderheitsaktionär) einen Abfindungsanspruch für das faktische Delisting aus den alten Aktien miterworben haben (du kennst dies doch aus einem Urteil in Sachen Feststellungsklage: originäres Bezugsrecht ist untrennbar mit der Aktie verbunden).


      Diesen Abfindungsanspruch sollte jeder Aktionär der Altaktie binnen drei Monate nach Eintragung der vorgenannten Kapitalmassnahmen im Handelsregister im Spruchverfahren geltend machen.


      Hier in diesem konkreten Fall sollte der Abfindungsanspruch zwischen 0,35 und 1,x Euro je Altaktie liegen. Die von einem neuen Großaktionär zu tragen wären.


      Die neuen Großaktionäre heißen Negel (oder seine Vermögensbeteiligungs-GmbH) und Aurelius GmbH (AG).



      Die Altaktie repräsentiert also durchaus noch einen potentiell erheblichen Wert (aber erst nach gerichtlicher Durchsetzung).


      Und diejenigen die darüberhinaus auch das Bezugsrecht nutzen wollen, sind auch an der neuen CEW2 beteiligt., nachdem sie nochmal 1,05 Euro je share gezahlt haben :look:


      Und ich hoffe, dass diese Bezugsrechte von vielen Leuten genutzt werden (dazu dient ja auch die Bezugsrechtsbörse des www.icg-ev.de ) , damit dem Herrn Negel das Vertrauen (was er bereits längst verspielt hat) anschliessend auch in einer HV entzogen werden kann. :mad:


      :D

      (Bevor ich dies vergesse: Keine wie auch immer geartete Beratung, auch keine Anleitung zum Unglücklichsein )
      Avatar
      schrieb am 16.03.06 20:07:02
      Beitrag Nr. 15 ()
      Kann nicht mal einer ein Musterschreiben zur Anmeldung für das Spruchverfahren hier einstellen?

      Danke

      Trappertoni
      Avatar
      schrieb am 16.03.06 21:30:30
      Beitrag Nr. 16 ()
      Eine Frage:
      Verfallen die Bezugsrechte für die neuen Aktien, wenn man seine alten Aktien (gekauft am 28.12.05) nach dem 14.03.06 verkauft?
      Avatar
      schrieb am 16.03.06 21:58:21
      Beitrag Nr. 17 ()
      [posting]20.741.531 von Trappertoni am 16.03.06 20:07:02[/posting]Frag mal JuanCarlos, der kennt sich mit der Spruchstelle (z.B. bei Vattenfall) aus ;)


      Es sollte übrigens (wenn man den Nachweis hat, das man im Aktienbuch steht) auch möglich sein, seine alten Aktien zwischenzeitlich zu verkaufen, um sie dann rechtzeitig vor dem Spruchverfahren wieder günstiger zurück zu kaufen. :look:



      :D
      Avatar
      schrieb am 16.03.06 22:06:08
      Beitrag Nr. 18 ()
      [posting]20.745.349 von charlie2 am 16.03.06 21:30:30[/posting]Nein, die Bezugsrechte wurden jetzt von den AltAktien getrennt als neue Position in dein Depot eingebucht.

      Du musst sie jedoch irgendwann ausüben (wann steht oben in der EBundesanzeiger-Mitteilung).

      Oder (teilweise) über die o.g. Bezugsrechtsbörse des http://www.icg-ev.de an jemand anderen übertragen (und dies rechtzeitig, die Banken benötigen manchmal 8 - 10 Tage für die Übertragung von einem Depot auf das andere).


      Wenn die Kapitalerhöhung jedoch nicht eingetragen werden kann (bis Ende September 2006 und dieser Termin wird auch nicht durch Anfechtungsklagen gehemmt, weil er so beschlossen wurde) muß die ganze Aktion (die der Kapitalerhöhung) rückabgewickelt werden.


      :D

      (Wo iss mein Disclaimer, von wegen : Keine Anlage-Rechts- oder Dingens-Bratung ? )
      Avatar
      schrieb am 16.03.06 23:39:58
      Beitrag Nr. 19 ()
      [posting]20.747.208 von Eustach_I. am 16.03.06 22:06:08[/posting]> Dingens-Bratung

      Was iss bei Dir denn für `n Dingens gebraten worden?
      Tut`s schon weh?

      :D :D :D
      Avatar
      schrieb am 27.03.06 11:35:30
      Beitrag Nr. 20 ()
      Hallo Leute!

      Ich hab mal einpaar Fragen an alle!

      1. Nur die am 15.03.2006 alt Aktien im Depot hatten sind Zeichnungsberechtigt!

      2. Wer den 24.03.2006 zur Zeichnung verpasst hat, kann keine Neuen Aktien mehr bekommen!

      3. Die alten werden dann Wertlos!

      Was haben dann die davon die im Zeitraum vom 15.03-24.03.2006 Stücke eingesammelt haben und das waren nicht gerade wenige?

      4. Die Zeichnungsspanne ist nur auch vorbei!

      Was haben die davon die jetzt noch einsammeln?

      Irgendwo ist da der Wurm drin, denn in den letzten Tagen haben erhebliche Stücke den Besitzer gewechselt.

      Kann das mal jemand vernünftig beantworten?

      Danke!
      Avatar
      schrieb am 27.03.06 11:46:19
      Beitrag Nr. 21 ()
      Wann ist eigentlich der Stichtag, wann die alten verfallen sollen?

      Also angeblich auf Null!

      ???????
      Avatar
      schrieb am 27.03.06 12:56:50
      Beitrag Nr. 22 ()
      Ich sehe schon, von euch hier hat keiner auch nur den Funken einer Ahnung wie und was oder warum.


      :laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 27.03.06 15:05:59
      Beitrag Nr. 23 ()
      Ich sag mal es hat keiner Lust das zu wiederholen was du im Thread mit etwas Mühe schon nachlesen kannst...

      Warum viele Stücke den Besitzer wechseln? Leg Dir dieselbe Frage mal bei diversen Bankrottwerten vor. Die Annahme, dass jeder Käufer eines Pennystocks irgendwas "weiß", ist irrig.

      Außerdem hat Eustach ja seine Theorie von der erfolgreichen Anfechtung vorgestellt. Ich bezweifle dass das irgendwie klappt, aber es wird auch Leute geben die daran glauben.
      Avatar
      schrieb am 28.03.06 20:47:32
      Beitrag Nr. 24 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 20.705.639 von Pfandbrief am 15.03.06 18:40:49Pfandbrief, ich habe eben den Thread durchgelesen, und bin dabei über Dein sperriges Posting gestolpert. Darauf muß man nun wirklich mit dem berühmten Spruch von Radio Eriwan antworten:

      Im Prinzip stimmt Deine Darlegung, daß es egal ist, welcher KS kommt.

      Praktisch aber sieht die Sache so aus:

      Die Herren Organe verkaufen ihre Aktien an die Leute, die die KE mitmachen wollen. Sie nehmen also Geld ein.

      Die Leute, die die KE mitmachen wollen, müssen erstmal Geld ausgeben, um an die Bezugsrechte samt Aktie zu kommen; eine Übertragung der Bezugsrechte alleine ist ja - so wurde zumindest berichtet - von der Gesellschaft unterbunden worden.

      Bezugsverhältnis 10:1 - das waren dann zwischen 3,10 und 4,40 EUR, die man mal hinblättern durfte, nur um erst mal das Recht zu bekommen, eine Aktie kaufen zu dürfen.

      Damit sieht die Rechnung eben doch nicht mehr so nett aus wie in Deinem Beitrag. In der Realität zahlt der Kleinanleger deutlich mehr - das drei- bis fünffache - als der Funktionär für eine neue Aktie.

      Aber das war ja schon in Eriwan auch nicht anders. :cry:
      Avatar
      schrieb am 28.03.06 21:12:07
      Beitrag Nr. 25 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 20.981.603 von Euro2006 am 28.03.06 20:47:32der Realität zahlt der Kleinanleger deutlich mehr - das drei- bis fünffache - als der Funktionär für eine neue Aktie.

      Das ist dann die berüchtigte Deppensteuer :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 28.03.06 21:18:02
      Beitrag Nr. 26 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 20.981.603 von Euro2006 am 28.03.06 20:47:32jaja aber nochmals...damit Aktien überhaupt erst zu 1 euro gezeichnet werden können, egal von wem, muss irgendwer sein bezugsrecht nicht ausüben.

      die dargestellte bereicherung dieser Leute erfolgt also auf Kosten nicht aller Kleinaktionäre sondern nur derer die ihre Bezugsrechte nicht ausüben...

      Also ich persönlicher finde diese "kleinen" Kapitalerhöhungen ohne Bezugsrecht, bei denen die Aktien nur ein wenig unter Börsenkurs (aber eben doch unter Börsenkurs) an Instis verkauft werden (zb zuletzt bei SGL Carbon) unfairer


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