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    NYH Gummi-Waaren Compagnie AG auf Turnaroundkurs

    eröffnet am 17.03.06 10:26:40 von
    neuester Beitrag 01.09.23 16:26:05 von
    Beiträge: 655
    ID: 1.048.122
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      schrieb am 01.09.23 16:26:05
      Beitrag Nr. 655 ()
      es gibt mal wieder eine Hauptversammlung. Das Geschäftsjahr 2020 soll behandelt werden

      https://www.pressetext.com/news/20230901018
      Avatar
      schrieb am 14.04.23 18:49:54
      Beitrag Nr. 654 ()
      ...die Gesellschaft gibt es immer noch.

      Am 04.04. wurde doch tatsächlich der Jahresabschluss zum 31.12.2020 im Buindesnazeiger veröffentlicht
      Avatar
      schrieb am 02.07.21 17:33:52
      Beitrag Nr. 653 ()
      Dass es die noch gibt....
      Ich dachte, die Gesellschaft wäre schon längst in einem der eigenen Produkte beerdigt worden: https://www.nyhag.de/fileadmin/nyhag/Dokumente/Urnenkatalog_…

      Weiß jemand, was aus den Aktien geworden ist?
      Die werden ja nicht mal mehr bei Valora gehandelt.
      Avatar
      schrieb am 02.07.21 16:15:11
      Beitrag Nr. 652 ()
      zur Abwechselung gibt es mal eine Unternehmensmitteilung für den Kapitalmarkt

      pta20210702026
      Unternehmensmitteilung für den Kapitalmarkt
      New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG: Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat

      https://www.pressetext.com/news/20210702026
      Avatar
      schrieb am 04.05.21 19:05:53
      Beitrag Nr. 651 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 66.199.198 von Muckelius am 27.12.20 07:11:52aus dem Bundesanzeiger von gestern

      New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AGLüneburgWertpapierkenn-Nr.: 676550ISIN: DE0006765506Einladung zur ordentlichen Hauptversammlungder New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AGHiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft zu derordentlichen HauptversammlungamDonnerstag, den 10. Juni 2021, Beginn: 10:00 Uhr,imTagungsraum Lagerfeld des Hotel Bergström,Bei der Lüner Mühle, 21335 Lüneburg,ein.Tagesordnung:1. Anzeige des Verlustes von mehr als der Hälfte des Grundkapitals nach AktG § 92 Abs. 12. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2019 mit dem Lagebericht des Vorstandes sowie dem Bericht des Aufsichtsrates3. Verwendung des Bilanzgewinnes 2019Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2019 in Höhe von EUR 3.807.466,20 auf neue Rechnung vorzutragen.4. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2019Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen.5. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2019Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen.6. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Roser GmbH - Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Drehbahn 7, 20354 Hamburg, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020 zu wählen.Freiwillige Hinweise zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des StimmrechtsNach § 121 Abs. 3 AktG sind nicht börsennotierte Gesellschaften in der Einberufung lediglich zur Angabe von Firma und Sitz der Gesellschaft, Zeit und Ort der Hauptversammlung und der Tagesordnung sowie der o.g. Adressen verpflichtet.Nachfolgende Hinweise erfolgen freiwillig, um den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern.Verfahren für die Stimmabgabe durch BevollmächtigteAktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch Bevollmächtigte ausüben lassen. Auch dann ist eine fristgemäße Anmeldung und der Nachweis des Anteilbesitzes erforderlich. Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor als auch während der Hauptversammlung zulässig. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Ein Formular für die Erteilung einer Vollmacht für die Hauptversammlung wird mit den Eintrittskarten (Rückseite) übersandt. Die Bevollmächtigung kann nachgewiesen werden durch Vorweisen der Vollmacht bei der Ein- und Ausgangskontrolle am Tag der Hauptversammlung oder durch die vorherige Übermittlung des Nachweises per Post, Telefax oder E-Mail an folgende Kontaktdaten der Gesellschaft:New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AGOtto-Brenner-Str. 17 – 21337 Lüneburg – Stichwort HV 2019Fax: + 49 (0)4131 – 22 44 105 Teilnahme an der HauptversammlungDas Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung EUR 8.555.687,46. Es ist eingeteilt in 7.997.914 Stückaktien. Jede teilnahmeberechtigte Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Es bestehen keine Aktien unterschiedlicher Gattung. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung anmelden und der Gesellschaft ihren Anteilsbesitz nachweisen. Die Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung müssen bis zum 03. Juni 2021, 24:00 Uhr (MESZ), bei der Gesellschaft unter der nachstehenden Anschrift in deutscher oder englischer Sprache in Textform (§ 126b BGB) eingehen:New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AGc/o Otto M. Schröder Bank AGAxel-Springer-Platz 3 in 20355 HamburgFax: +49 (0)40 35 928 101E-Mail:wptechnik@schroederbank.de Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist durch einen ebenfalls in Textform (§ 126b BGB) erstellten und in deutscher oder englischer Sprache abgefassten besonderen Nachweis des Anteilbesitzes durch das depotführende Institut nachzuweisen. Der Nachweis des Anteilbesitzes muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, also den, 20. Mai 2021, 0:00 Uhr (MESZ), beziehen (sog. Nachweisstichtag) und ist in deutscher oder englischer Sprache in Textform zu erbringen (§ 126b BGB).Gegenanträge und WahlvorschlägeAnträge von Aktionären, insbesondere Gegenanträge von Aktionären zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung gemäß § 126 Abs. 1 AktG sowie Wahlvorschläge nach § 127 AktG einschließlich Begründung sind unter Nachweis der Aktionärseigenschaft bis zum 26. Mai 2021, 24:00 Uhr (MESZ), schriftlich, per Telefax oder per E-Mail ausschließlich an die Gesellschaft zu richten.New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AGOtto-Brenner-Str. 17 – 21337 Lüneburg – Stichwort HV 2019Fax: + 49 (0)4131 – 22 44 105 Rechte der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktGGemäß § 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 (Mindestbeteiligung) erreichen, verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen muss der Gesellschaft bis mindestens 30 Tage vor der Versammlung, wobei der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen ist, zugehen; somit bis spätestens zum 10. Mai 2021, 24:00 Uhr (MESZ), an unsere Adresse New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG, Stichwort HV 2019, Otto-Brenner-Str. 17, 21337 Lüneburg, oder per Telefax: + 49 (0) 4131 – 22 44 105.Der oder die Antragsteller haben nachzuweisen, dass er/sie seit mindestens drei Monaten vor dem Tag der Hauptversammlung Inhaber der Aktien ist/sind. Bei der Berechnung dieser Frist ist § 70 AktG zu beachten. Der Antrag ist von allen Aktionären, die zusammen das Quorum von 5 % des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen, oder ihren ordnungsgemäß bestellten Vertretern zu unterzeichnen.Bekanntmachung und Zuleitung von Ergänzungsverlangen erfolgen in gleicher Weise wie bei der Einberufung.Hinweise für alle Aktionäre:Pro Depot wird nur eine Eintrittskarte ausgestellt. Der Geschäftsbericht kann nach vorheriger Anmeldung in unseren Geschäftsräumen eingesehen werden. Ein Versand in gedruckter Form erfolgt nicht.Lüneburg, im April 2021New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AGDer VorstandDatenschutzrechtliche Informationen:Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit unserer Hauptversammlung finden Sie auf der Internetseite der Gesellschaft.Besondere Bestimmungen zur Tagesordnung für die Hauptversammlung der NYH AG am 10. Juni 2021Liebe Aktionäre und Aktionärinnen,wir wollen unsere Hauptversammlung als Präsenzveranstaltung durchführen. Es ist uns ein Anliegen, die Hauptversammlung mit Präsenz unserer Aktionäre durchzuführen, um Ihnen Gelegenheit zu geben, die Fragen direkt zu stellen, die sich aus den Ausführungen von Aufsichtsrat und Vorstand ergeben. Wegen der leider immer noch herrschenden Pandemie müssen daher zum Schutz aller Anwesenden die nachstehenden besonderen Bestimmungen vereinbart werden, die von den teilnehmenden Aktionären, Organen und Mitarbeitern bei Teilnahme als anerkannt gelten.Sollte eine oder mehrere Bestimmungen nicht eingehalten werden oder eingehalten werden können, behält sich die Verwaltung vor, diese Hauptversammlung – auch kurzfristig - abzusagen und als spätere virtuelle Hauptversammlung neu einzuberufen.Es gelten folgende Bestimmungen:Der Versand der Tagesordnung und Bilanz erfolgt ausschließlich elektronisch. Pro Depot wird nur eine Eintrittskarte ausgestellt. Aktionäre mit Symptomen einer akuten Erkrankung bleiben der Hauptversammlung fern. Es ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Der Zutritt zur Hauptversammlung wird trotz Anmeldung ohne diesen Schutz nicht gewährt. Der Mindestabstand (1,5 bis 2 m) muss eingehalten werden, daher feste Plätze (Bestuhlungsplan - keine Tische). Die Daten der teilnehmenden Personen werden separat erfasst und für die Dauer von 4 Wochen aufbewahrt. Diese Daten werden auf Verlangen dem Gesundheitsamt übermittelt. Gäste sind nicht zugelassen. Verpflichtung der Teilnehmer*innen, bei Anzeichen einer Erkrankung der Veranstaltung fernzubleiben. Aus hygienischen Gründen wird es keine Bewirtung und/oder Getränke geben. Die Aktionäre können sich aber Getränke selbst mitbringen. Es wird gebeten, die Stimmrechte möglichst dem Stimmrechtsvertreter/der Stimmrechtsvertreterin der Gesellschaft zu übertragen. Lüneburg, im April 2021New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AGDer Vorstand

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      Avatar
      schrieb am 27.12.20 07:11:52
      Beitrag Nr. 650 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.613.352 von Barinvest am 31.07.20 20:24:34ein "Weihnachtswunder":

      Der Jahresabschluss für 2019 ist online

      https://www.nyhag.de/fileadmin/nyhag/Dokumente/Finanzbericht…
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 31.07.20 20:24:34
      Beitrag Nr. 649 ()
      Zitat: Dass Unternehmen geht positiv davon aus, dass nach Heilung der Mängel eine Wiedereinführung erfolgen wird.

      Lüneburg, den 30. April 2018
      New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG Der Vorstand

      Die Heilung der Mängel dauert bereits über 2 Jahre. Die Aktie werden wir wohl nicht mehr im Handel sehen.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 12.06.20 18:42:31
      Beitrag Nr. 648 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 61.745.353 von Muckelius am 22.10.19 17:28:47seit Monaten keine Neuigkeiten. Jahresabschluss für 2019 ausstehend
      Avatar
      schrieb am 22.10.19 17:28:47
      Beitrag Nr. 647 ()
      aus dem Bundesanzeiger von heute:

      Taunus Capital Management AG
      Frankfurt am Main
      Freiwilliges öffentliches Kaufangebot an die Aktionäre der New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG
      Wertpapierkennnummer 676 550, ISIN: DE0006765506

      Die Taunus Capital Management AG, Frankfurt am Main, bietet den Aktionären der New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG an, deren Aktien (WKN 676 550, ISIN: DE0006765506) zu einem Preis von 0,15 EUR je Aktie zu erwerben. Die Mindestabnahmemenge beträgt 2.000 Aktien. Das Angebot ist zunächst auf 1.000.000 Aktien begrenzt. Bei größeren Stückzahlen bitte anfragen. Im Übrigen erfolgt die Annahme in der Reihenfolge des Eingangs der Annahmeerklärungen. Das Angebot endet am 15.11.2019, 18:00 Uhr.

      Das öffentliche Kaufangebot sowie die auf dieser Basis abgeschlossenen Kaufverträge unterliegen deutschem Recht. Dieses Angebot richtet sich nicht an Anteilsinhaber in einer Jurisdiktion, in der dieses Angebot gegen die dort geltenden Gesetze verstößt.

      Aktionäre, die das Angebot annehmen wollen, werden gebeten, dies bis spätestens 15.11.2019, 18:00 Uhr gegenüber der Taunus Capital Management AG, Bockenheimer Landstraße 17-19, 60325 Frankfurt a.M., Telefon: (069) 710 455 486, Telefax: (069) 509 528 1020, www.taunus-capital.de, zu erklären, und die Aktien auf das Depot der Taunus Capital Management AG, Depot-Nr. 852 292 002 bei der Bank Schilling, BLZ 790 320 38, zu übertragen. Dabei fungiert die Bank Schilling nicht als Treuhänderin für das abzuwickelnde Wertpapiergeschäft, sondern als Depotbank der Taunus Capital Management AG. Der Kaufpreis wird unverzüglich nach Eingang der Aktien auf ein vom Aktionär zu benennendes Bankkonto überwiesen.



      Frankfurt, 22.10.2019

      Der Vorstand
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 02.06.19 22:30:55
      Beitrag Nr. 646 ()
      schon im Oktober 2013 war mir die Aktie suspekt
      Im Oktober 2013 habe ich mir die Aktie der New-York Hamburger Gummi-Waaren C. AG unter die Lupe genommen und das was ich sah war mir suspekt. Jetzt habe ich gesehen, dass die Aktie nicht mehr gehandelt wird und es ein Übernahmeangebot für 16 Cent pro Aktie gibt.

      Meine Worte aus 2013:
      Wenn sich der Vorstand einer Gesellschaft mit einer derart geringen Masse an „flüssigen Mitteln“ tatsächlich ein Darlehen von der NYH AG erhalten haben sollte, frage ich mich, ob das 1998 durch den deutschen Gesetzgeber eingeführte Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) zur Einrichtung eines Überwachungssystems zur Früherkennung von den Fortbestand der Gesellschaft gefährdenden Risiken (§ 91 II AktG) errichtet bzw. beachtet wurde. Der Vorstand und der Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft muss im Fall einer Unternehmenskrise beweisen, dass man sich objektiv und subjektiv pflichtgemäß verhalten und Maßnahmen zur Früherkennung und Abwehr der Risiken getroffen hat. Ich bleibe somit bei meiner Einschätzung: Das Unternehmen ist mir suspekt. Barinvest

      New-York Hamburger Gummi-Waaren C. AG – Aktie ist nicht bewertbar | wallstreet-online.de - Vollständige Diskussion unter:
      https://www.wallstreet-online.de/diskussion/500-beitraege/11…
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