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    wie lange muss eine berufsunfähigkeitsversicherung leisten (zahlen) - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 18.03.06 18:40:24 von
    neuester Beitrag 05.04.06 22:50:59 von
    Beiträge: 17
    ID: 1.048.357
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      Avatar
      schrieb am 18.03.06 18:40:24
      Beitrag Nr. 1 ()
      in einem anderen thread hier ist davon die rede, dass die berufsunfähigkeitsversicherungen im schnitt nur ca. 3 jahre lang leisten...angeblich bis auf extrem wenige ausnahmen.

      ich ging immer davon aus, dass in den meisten fällen die berufsunfähigkeit bis zur rente bestehen bleibt.

      wie kann dann ein durchschnitt der gezahlten dauer der buz bei lediglich ca. 3 jahren liegen??

      wenn das wirklich so wäre, dann halte ich so eine absicherung für viele als einen quatsch, weil 3 jahre kann man sich vielleicht selbst über wasser halten?

      also, wer hat (profis und andere;-)) ) eine erklärung?

      grüße
      tina
      Avatar
      schrieb am 18.03.06 18:42:16
      Beitrag Nr. 2 ()
      "BU´s werden ja weiterhin oft als " teuer" dargestellt... insbesondere da die Statistik ausweist, dass nur ein extrem geringer Teil der als BU eingestuften Personen eine private BU Rente über einen Zeitraum von mehr als drei Jahren bezieht..."

      zitat schupete in dem anderen thread. leider weiss ich nicht, wie man hier einen link reinstellt.

      tina
      Avatar
      schrieb am 18.03.06 18:44:39
      Beitrag Nr. 3 ()
      Avatar
      schrieb am 18.03.06 18:50:48
      Beitrag Nr. 4 ()
      siehe auch:

      Eine Versicherung gegen Berufsunfähigkeit ist allen Arbeitnehmern dringend anzuraten. Sie zahlt monat-
      lich bis zum Rentenalter, wenn Sie Ihren Job der Gesundheit wegen vorzeitig aufgeben müssen. So kommen Sie günstig an den wichtigen Schutz.

      Quelle: http://www.financescout24.de/de/altersvorsorge/berufsunfaehi…

      wie kann dann ein leistungsschnitt von nur ca. 3 jahren bezahldauer herauskommen??
      Avatar
      schrieb am 18.03.06 19:15:58
      Beitrag Nr. 5 ()
      Die durchschnittliche Zahlungsdauer von nur 3 Jahren dürfte wohl daran liegen, dass die meisten BU-s keinen Verzicht auf abstrakte Verweisung enthalten! Das bedeutet, wenn man in seinem erlernten bzw. zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr arbeiten kann, ist die Verweisung auf eine völlig andere Tätigkeit möglich, egal ob man da dann einen Job kriegt oder nicht! Die 3 Jahre sind die Zeit, die durchschnittlich für Ausfall durch Krankheit, Rehabilitation, Umschulung und ähnliches draufgehen, bis feststeht, welche Jobs der/die Betroffene theoretisch noch ausüben kann.
      Policen ohne diesen Verweisungsverzicht sind demzufolge sinnlos:( Schade um das Geld!

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      Avatar
      schrieb am 18.03.06 19:38:32
      Beitrag Nr. 6 ()
      ja, dann ist es wirklich schade um das geld, da gebe ich dir voll recht...

      aber viele berufsunfähigkeiten münden doch in eine erwerbsunfähigkeit, wenigstens dann müßte doch die bu weiterleisten?

      und das mit der abstrakten verweisung auf jeden job ist für die versicherung m.W. auch nicht so einfach, es gibt da meiner meinung nach eher verbraucherfreundliche urteile.

      tina
      Avatar
      schrieb am 18.03.06 19:49:29
      Beitrag Nr. 7 ()
      Der Anteil an Berufsunfähigkeiten, der tatsächlich in eine volle Erwerbsunfähigkeit mündet, ist viel geringer als die meisten annehmen, vielleicht unter 10 %.
      Wenn der Verweisungsverzicht in der Police fehlt können sicher auch Gerichte nicht viel ausrichten! Vielleicht nehmen sie solche Fälle dann gar nicht erst an:look:
      Avatar
      schrieb am 18.03.06 22:03:46
      Beitrag Nr. 8 ()
      Bin kein Experte, aber vielleicht lassen die Versicherungen, wenn sie schon zahlen müssen (z.B. bei Policen mit Verweisungsverzicht), jedes Jahr die Person dann von einem "Amtstierarzt" durchchecken, ob die Berufsunfähigkeit noch besteht, manche Krankheiten bessern sich ja auf Dauer auch wieder.

      Karlos
      Avatar
      schrieb am 19.03.06 07:53:01
      Beitrag Nr. 9 ()
      was ist mit den experten? CreInPhan oder Interna?

      stimmt das, dass bei der buz nur in extrem seltenen fällen länger als 3 jahre bu-rente gezahlt wird?

      tina
      Avatar
      schrieb am 19.03.06 10:06:15
      Beitrag Nr. 10 ()
      Die BU-Versicherung muss so lange leisten wie weiterhin BU besteht und zwar solange, wie der Vertrag läuft! dies sollte bis mindestens 60, besser bis 65 sein, sofern man darauf angewiesen ist.

      Die 3 Jahre beziehen sich wohl auf die tatsächliche, durchschnittliche Leistungsdauer, da i.d.R. jemand nach ca. 3 Jahren wieder "hergestellt" ist und wieder arbeiten geht. In den anderen Fällen dürfte dann häufig EU vorliegen!

      Die Aussage dürfte weniger etwas mit "abstrakter Verweisung" o.ä. zu tun haben.

      Gruß Jochen
      Avatar
      schrieb am 19.03.06 16:39:10
      Beitrag Nr. 11 ()
      Hallo,

      wingerterjochen hat hier m.E. den Nagel auf den Kopf getroffen!

      Ein Zustand (Gesundheit) kann sich ändern.

      Es könnte konkret ein andere Beruf ausgeübt werden!

      Es könnte Umschulungen gegeben haben!!

      U.U. weil die BU Rente nicht ausreichend bemessen war bestand das subjektive Bedürfniss wieder Berufstätig zu werden!

      Der Blick in den Rückspiegel ist wie immer falsch!! Wenn ich aus der Vergangenheit heraus schaue, dann betrachte ich Fälle, die dann noch andere Bedingungen den leistungsfällen zugrunde lagen!

      Es gibt viele Gründe dafür, dass eine BU enden könnte, es gibt viele Gründe, dass sie ab Beginn eine EU ist, es gibt aber auch Fälle, wo die BU eine EU wurde, etc.

      Das wird, wenn wir es hier ausdiskutieren wollen, eine wissenschaftliche Abhandlung!

      Thorulf Müller

      derKVProfi
      Avatar
      schrieb am 19.03.06 16:54:24
      Beitrag Nr. 12 ()
      ". In den anderen Fällen dürfte dann häufig EU vorliegen"

      aber bei eu muss die buz doch auch zahlen (erst recht)
      oder irre ich hier?

      tina
      Avatar
      schrieb am 19.03.06 19:31:26
      Beitrag Nr. 13 ()
      Hallo Tina,

      richtig!

      Gruß Jochen
      Avatar
      schrieb am 20.03.06 00:55:41
      Beitrag Nr. 14 ()
      Hallo,

      ich ahbe mir das ominöse produkt der Aspecta mal näher angesehen!

      Ein Punkt bleibt offen!

      Ca. 50% der Prämie üblicher Versicherungen (preiswerteste nicht richtige Kalkulation!)???

      Angeblich dauern BU`s 2-3 jahre im Schnitt????

      Wenn es preiswerter ist, dann leistet es weniger! Anderfalls müsste die Prämie Gleich sein!!! Wenn es nur 50% sind, dann sind die meisten Fälle doch länger anhaltend und das produkt unzureichend und das Angebot ist Augenwischerei!!!

      Thorulf Müller

      derKVProfi

      P.S.: Vielleicht arbeiten dort die Alchemisten der HUK Coburg KV AG???
      Avatar
      schrieb am 05.04.06 11:00:32
      Beitrag Nr. 15 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 20.863.673 von CreInPhan am 20.03.06 00:55:41Hallo,

      sofern die "BU" tatsächlich besteht muss die Gesellschaft natürlich auch entsprechend der vereinbarten Versicherungsdauer leisten.
      Durch die "permanente" Überprüfung des BU Status durch den Versicherer, den Genesungsfortschritt, und den eigenen Antrieb vielleicht selbst wieder ggf eine andere Tätigkeit auszuüben usw. ist die tatsächlich durchschnittliche Leistungsdauer (2-3Jahre?) sicherlich sehr viel kürzer als die Versicherungsdauer.

      Bereits in der Kalkulation mancher Gesellschaften zeigt sich im einfachen Vergleich das eine EU genauso teuer oder umgekehrt die BU so günstig ist wie die EU.
      Meine Schlussfolgerung daraus ist das viele Gesellschaften sowieso nicht damit rechnen dass die BU dauerhaft bezahlt werden muss, sondern dass diese dauerhafte Leistung letztlich nur im tatsächlichen Fall der EU eintritt.

      Aus diesem Grund biete ich meinen Kunden der BG1 alternativ immer eine DreadDesease + eine Unfallversicherung an.

      Gruß
      Avatar
      schrieb am 05.04.06 17:39:30
      Beitrag Nr. 16 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.081.656 von mehrmaeuse am 05.04.06 11:00:32Die meisten BU- Leistungsfälle gibt es in der Altersklasse 60 - 65 Jahre. Versichert ist die BU häufig bis zum 60. oder 65. Lebensjahr, häufig auch darunter. Da ist eine durchschnittliche Zahldauer von 3 Jahren für mich keine Überraschung. Sicherlich gibt es auch etliche Leistungsfälle in jungen Jahren. Meistens wird die BU- Rente aber zu gering abgesichert, so das diese Versorgung dann nicht ausreichend ist.
      Statistisch gibt es aber 10 mal mehr theoretische Leistungsfälle bei den "schweren Krankheiten" als BU- Leistungsfälle. Theoretisch deßhalb, weil es zwar rund 2 Mio derartige Erkrankungen jährlich gibt, aber nur eine recht kleine Anzahl von DD- Verträgen (CL hat als Marktführer wohl rund 150000 Verträge).
      Avatar
      schrieb am 05.04.06 22:50:59
      Beitrag Nr. 17 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.090.385 von Versman am 05.04.06 17:39:30Hinzu kommt, daß die in den Bedingungen häufig unterschieden wird zwischen dauerhafter und vorübergehender Berufsunfähigkeit. Im Fall der dauernden BU sind die Kriterien

      Beruf
      Lebensstellung
      Verweisbarkeit

      oft für die Gesellschaft günstiger dargestellt. Auch das sollte bei der Auswahl der Gesellschaft berücksichtigt werden.

      Ich hatte bisher 4 BU-Fälle in meinem Kundenstamm:

      Einer war 49 - Herzinfarkt
      Eine Ende 40 - Krebs
      Einer Mitte 30 - Hauterkrankung
      Einer Ende 20 - Unfall

      In zwei Fällen war es nur eine vorübergehende BU - es wurde aber geleistet.

      Viele Grüße - interna


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