checkAd

    Frage zur Steuererklärung - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 18.03.06 21:00:52 von
    neuester Beitrag 19.03.06 08:38:48 von
    Beiträge: 8
    ID: 1.048.363
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 895
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 18.03.06 21:00:52
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ist es richtig das ich wenn ich sagen wir mal vom 19.01.2005 6 Uhr morgens bis zum 21.01.2005 21 Uhr abends auf grund von einsatzwechseltätigkeit von dem Ort meines Abeitgebers für meinen Arbeitgeber als Monteur abwesend war 2 Tage mit 24 Std abwesenheit ( 24 € ) und einen Tag mit 14 Std abwesenheit ( 12 € ) in der Steuererklärung angeben kann .

      danke
      Avatar
      schrieb am 18.03.06 21:21:36
      Beitrag Nr. 2 ()
      gib an , wie es war: 1tag 18h, 1tag 24h und 1tag 21h.
      Avatar
      schrieb am 18.03.06 22:10:56
      Beitrag Nr. 3 ()
      :confused:
      wieso steuerklärung :confused:

      die reisespesen zahlt der arbeitgeber und zwar steuerfrei !
      Avatar
      schrieb am 18.03.06 22:15:18
      Beitrag Nr. 4 ()
      warum 18 std ? vom 19.1. um 6 bis zum 20.1. um 6 sind 24 std um am 21.1. um 6 wieder 24 std und abends am 21 .1. sind die 14 std um .
      Avatar
      schrieb am 19.03.06 01:05:26
      Beitrag Nr. 5 ()
      [posting]20.829.006 von roju am 18.03.06 22:15:18[/posting]der Tag geht bekanntlich von 0 Uhr bis 24 Uhr, d.h. von 6 Uhr bis 24 Uhr sinds 18 Stunden (19.01.), von 0 Uhr bis 24 Uhr sinds 24 Stunden (20.01.) und von 0 Uhr bis 21 Uhr sinds 21 Stunden (21.01.).

      da guckst du, hää? :eek:

      Trading Spotlight

      Anzeige
      Nurexone Biologic
      0,4500EUR +9,76 %
      Die bessere Technologie im Pennystock-Kleid?!mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 19.03.06 06:33:17
      Beitrag Nr. 6 ()
      [posting]20.832.231 von Rambold_Toni am 19.03.06 01:05:26[/posting]Das ist zutreffend!
      Avatar
      schrieb am 19.03.06 08:29:20
      Beitrag Nr. 7 ()
      [posting]20.828.926 von gopassau am 18.03.06 22:10:56[/posting]naja... bei schwarzarbeit hat der arbeitgeber nix damit zu tun... jetzt werden nur noch die spesen geltend gemacht :laugh:
      Avatar
      schrieb am 19.03.06 08:38:48
      Beitrag Nr. 8 ()
      Es ist zwar richtig, daß jeder halbwegs normale Arbeitgeber die Spesen zahlt. Selbstverständlich ist das aber nicht, und ich wüßte auch nichts von einer entprechenden gestzlichen Regelung (möglicherweise treffen aber Tarifverträge entsprechende Regelungen).
      Es kommt durchaus vor, daß Arbeitgeber zwar Spesen ersetzten, aber den gesetzlichen Rahmen nicht voll ausschöpfen. Der vom Arbeitgeber nicht ersetzte Teile kann dann in der Steuererklärung bei den Werbungskosten angesetzt werden.
      Ich habe vor einigen Jahren in einer Firma gearbeitet, die nur 95% der gesetzlichen Höchstbeträge ersetzt hat (mit der eigenartigen Begründung, die nicht erstzten 5% dienten zur Abgeltung des Aufwandes den der Arbeitgeber mit der Spesenabrechnung hat).


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Frage zur Steuererklärung