Frage zur Steuererklärung - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 18.03.06 21:00:52 von
neuester Beitrag 19.03.06 08:38:48 von
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Ist es richtig das ich wenn ich sagen wir mal vom 19.01.2005 6 Uhr morgens bis zum 21.01.2005 21 Uhr abends auf grund von einsatzwechseltätigkeit von dem Ort meines Abeitgebers für meinen Arbeitgeber als Monteur abwesend war 2 Tage mit 24 Std abwesenheit ( 24 € ) und einen Tag mit 14 Std abwesenheit ( 12 € ) in der Steuererklärung angeben kann .
danke
danke
gib an , wie es war: 1tag 18h, 1tag 24h und 1tag 21h.
wieso steuerklärung
die reisespesen zahlt der arbeitgeber und zwar steuerfrei !
warum 18 std ? vom 19.1. um 6 bis zum 20.1. um 6 sind 24 std um am 21.1. um 6 wieder 24 std und abends am 21 .1. sind die 14 std um .
[posting]20.829.006 von roju am 18.03.06 22:15:18[/posting]der Tag geht bekanntlich von 0 Uhr bis 24 Uhr, d.h. von 6 Uhr bis 24 Uhr sinds 18 Stunden (19.01.), von 0 Uhr bis 24 Uhr sinds 24 Stunden (20.01.) und von 0 Uhr bis 21 Uhr sinds 21 Stunden (21.01.).
da guckst du, hää?
da guckst du, hää?
[posting]20.832.231 von Rambold_Toni am 19.03.06 01:05:26[/posting]Das ist zutreffend!
[posting]20.828.926 von gopassau am 18.03.06 22:10:56[/posting]naja... bei schwarzarbeit hat der arbeitgeber nix damit zu tun... jetzt werden nur noch die spesen geltend gemacht
Es ist zwar richtig, daß jeder halbwegs normale Arbeitgeber die Spesen zahlt. Selbstverständlich ist das aber nicht, und ich wüßte auch nichts von einer entprechenden gestzlichen Regelung (möglicherweise treffen aber Tarifverträge entsprechende Regelungen).
Es kommt durchaus vor, daß Arbeitgeber zwar Spesen ersetzten, aber den gesetzlichen Rahmen nicht voll ausschöpfen. Der vom Arbeitgeber nicht ersetzte Teile kann dann in der Steuererklärung bei den Werbungskosten angesetzt werden.
Ich habe vor einigen Jahren in einer Firma gearbeitet, die nur 95% der gesetzlichen Höchstbeträge ersetzt hat (mit der eigenartigen Begründung, die nicht erstzten 5% dienten zur Abgeltung des Aufwandes den der Arbeitgeber mit der Spesenabrechnung hat).
Es kommt durchaus vor, daß Arbeitgeber zwar Spesen ersetzten, aber den gesetzlichen Rahmen nicht voll ausschöpfen. Der vom Arbeitgeber nicht ersetzte Teile kann dann in der Steuererklärung bei den Werbungskosten angesetzt werden.
Ich habe vor einigen Jahren in einer Firma gearbeitet, die nur 95% der gesetzlichen Höchstbeträge ersetzt hat (mit der eigenartigen Begründung, die nicht erstzten 5% dienten zur Abgeltung des Aufwandes den der Arbeitgeber mit der Spesenabrechnung hat).
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