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    Ausschluß der Garantie bei Gebrauchtgeräten vom Händler möglich? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 23.03.06 10:18:06 von
    neuester Beitrag 23.03.06 14:59:35 von
    Beiträge: 4
    ID: 1.049.294
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      Avatar
      schrieb am 23.03.06 10:18:06
      Beitrag Nr. 1 ()
      Folgender Fall:
      Ich kaufe bei einem PC Händler im Ladengeschäft einen dort ausgestellten, als gebraucht gekennzeichneten, PC. Im Geschäft sind die AGB nicht ersichtlich ausgehängt.
      Wir einigen uns über den Preis, der Händler teilt mündlich mit (keine Zeugen), dass es auf das Gerät keine Garantie gibt. Mit Bezahlung druckt der Händler eine Rechnung aus und übergibt diese mit dem PC.
      Auf der Rechnung sind rückseitig die AGB aufgedruckt. Hier wird im Kleingedruckten darauf hingewiesen, dass für Gebrauchtgeräte keine Garantie übernommen wird.
      Nach zwei Monaten tritt ein Hardware defekt ein.
      Konnte der Händler die Garantie abbedingen?

      Danke für Eure Hilfe vorab!
      Würde mich natürlich freuen, wenn ich die Reparatur nicht bezahlen muss ;-)
      Avatar
      schrieb am 23.03.06 10:50:46
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 20.917.319 von verschecker am 23.03.06 10:18:06Geht nicht, wenn Verbrauchsgüterkauf. Wenn Du als Privater gekauft hast, kann er sich nicht komplett freizeichnen, vgl. §§ 474, 475 BGB.

      Ergo: Kostenlose Reparatur bzw. Rücknahme.
      Avatar
      schrieb am 23.03.06 12:52:18
      Beitrag Nr. 3 ()
      Eine "Garantie" muss der Händler nicht geben. Aber die gesetzliche Gewährleistung kann beim Verkauf einer Ware an Verbraucher nicht ausgeschlossen werden.
      Avatar
      schrieb am 23.03.06 14:59:35
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 20.919.937 von NATALY am 23.03.06 12:52:18Vielen Dank Euch für die schnellen Infos!
      Der Händler hat es nun auch eingesehen :)


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