Verlsut aus Termingeschäften 2005 - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 26.03.06 15:36:59 von
neuester Beitrag 27.03.06 15:52:07 von
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Hallo,
wenn ich Verluste aus Termingeschäften über die Est-Erklärung 2005, Anlage SO, erkläre, wird dann automatisch der Verlust zurückgetragen und mit Gewinnen aus dem Jahre 2004 verrechnet? Oder muss ich das irgendwo in meiner Est-Erklärung 2005 beantragen?
Danke für Eure Hilfe.
Gruß Geduldmann.
wenn ich Verluste aus Termingeschäften über die Est-Erklärung 2005, Anlage SO, erkläre, wird dann automatisch der Verlust zurückgetragen und mit Gewinnen aus dem Jahre 2004 verrechnet? Oder muss ich das irgendwo in meiner Est-Erklärung 2005 beantragen?
Danke für Eure Hilfe.
Gruß Geduldmann.
Antwort auf Beitrag Nr.: 20.951.252 von geduldmann am 26.03.06 15:36:59wird dann automatisch der Verlust zurückgetragen und mit Gewinnen aus dem Jahre 2004 verrechnet?
Seit wann kann man einen Verlust zurücktragen??
Du kannst deinen Verlust aus 2005 vortragen und mit eventuellen Gewinnen in der Zukunft verrechnen!!
Aber rückverrechnen geht nicht!!!
Seit wann kann man einen Verlust zurücktragen??
Du kannst deinen Verlust aus 2005 vortragen und mit eventuellen Gewinnen in der Zukunft verrechnen!!
Aber rückverrechnen geht nicht!!!
Hallo datteljongleur,
meiner Annahme liegt §23 (3) s.9 EstG zugrunde:
...Die Verluste mindern jedoch nach Maßgabe des § 10d die Einkünfte, die der Steuerpflichtige in dem unmittelbar vorangegangenen Veranlagungszeitraum oder in den folgenden Veranlagungszeiträumen aus privaten Veräußerungsgeschäften nach Absatz 1 erzielt hat oder erzielt.
Verstehe ich den Satz falsch?
Gruß Geduldmann
meiner Annahme liegt §23 (3) s.9 EstG zugrunde:
...Die Verluste mindern jedoch nach Maßgabe des § 10d die Einkünfte, die der Steuerpflichtige in dem unmittelbar vorangegangenen Veranlagungszeitraum oder in den folgenden Veranlagungszeiträumen aus privaten Veräußerungsgeschäften nach Absatz 1 erzielt hat oder erzielt.
Verstehe ich den Satz falsch?
Gruß Geduldmann
Antwort auf Beitrag Nr.: 20.952.165 von geduldmann am 26.03.06 18:44:34Natürlich ist auch ein Rücktrag der Verluste möglich.
http://www.immopilot.de/Impressum/Steuern/Steuern_Bauherren/…
(unter Tip 4)
Gruss
moneyholic
http://www.immopilot.de/Impressum/Steuern/Steuern_Bauherren/…
(unter Tip 4)
Gruss
moneyholic
Antwort auf Beitrag Nr.: 20.952.258 von moneyholic am 26.03.06 18:53:08Sorry, wusste ich nicht!!
Aber bei mir stellt sich diese Frage sowieso nicht!
Aber bei mir stellt sich diese Frage sowieso nicht!
Antwort auf Beitrag Nr.: 20.951.252 von geduldmann am 26.03.06 15:36:59Bleibt noch meine Ausgangsfrage offen:
Gibt es in den Est-Erklärungs-Formularen Möglichkeiten den Rücktrag zu beantragen?
Geduldmann
Gibt es in den Est-Erklärungs-Formularen Möglichkeiten den Rücktrag zu beantragen?
Geduldmann
Antwort auf Beitrag Nr.: 20.952.758 von geduldmann am 26.03.06 19:48:23Wende dich einfach mal per BM an NATALY!
Die kennt sich da super aus!
Die kennt sich da super aus!
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