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    KONTO-/DEPOT EINES MINDERJÄHRIGEN - STEUERLICHER ASPEKT? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 31.03.06 16:30:28 von
    neuester Beitrag 21.04.06 22:51:16 von
    Beiträge: 23
    ID: 1.051.279
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      Avatar
      schrieb am 31.03.06 16:30:28
      Beitrag Nr. 1 ()
      Folgender Sachverhalt:

      Ich und meine Frau führen getrennte Konten und getrennte Depots.
      Seit kurzem habe ich bei EBASE ein Depot eröffnet.
      Meine Frau hat derzeit noch Depots bei Consors und der DiBa.
      Gerne würde ich auch für meine Frau bei EBASE ein Depot eröffnen
      und alle Fonds in diesem Depot halten.
      Da die Fonds meiner Frau bei weitem nicht das Volumen von 25.000 €
      erreichen, würde für sie die jährliche Depotgebühr bei EBASE von
      36 € zu Buche fallen.

      Da wir nun seit kurzem Nachwuchs bekommen haben, überlege ich,
      bei EBASE ein Depot für meine minderjährige Tochter zu eröffnen,
      erstens, weil es für minderjährige kostenlos ist, und zweitens
      könnte ja hier meine Frau ihre Fonds kostenlos parken und natürlich
      auch kaufen.

      Mir stellt sich nur jetzt die Frage, wie das ganze dann steuerlich
      zu bewerten ist. Wenn ich also z. B. einen Fonds meiner Frau mit gutem Gewinn nächstes Jahr verkaufen würde, dann hat ja erst mal
      formal meine Tochter (Depotinhaberin)einen Gewinn gemacht, der zu versteuern ist, oder? Müsste ich dann für meine minderjährige Tochter eine eigene Einkommensteuererklärung abgeben????
      Werden die Einkommen aus Kapitalvermögen von minderjährigen Kindern dem Einkommen der Eltern angerechnet oder nicht?
      Wenn nicht, dann würde das doch jeder machen, ich meine, ein Konto
      oder ein Depot für das Kind eröffnen und größere Mengen des elterlichen Kapitals auf das oder die Kinder laufen lassen. Bis die Kinder 18 sind, hat man ja die Vollmacht, jederzeit über das Geld zu verfügen!

      Würde mich freuen, wenn hier jemand hierzu Stellung nehmen könnte!
      Danke!
      Avatar
      schrieb am 31.03.06 16:57:55
      Beitrag Nr. 2 ()
      Das ganze ist natürlich möglich, rein rechtlich aber eine schenkung an die tochter mit allen konsequenzen. habt ihr glück kommt euch das finanzamt bei der rückübertragung nicht drauf, habt ihr pech dürft ihr saftig nachversteuern. die tochter hat natürlich ihr eigenen freibeträge, d.h. zinsen und gewinne werden auch ihr zugerechnet, also müßt ihr auch eine veranlagung machen. ihr könnt allerdings beim finanzamt eine NV-bescheinigung (für mdj kein problem beantragen) wobei das finanzamt hier hellhörig werden könnte.
      Avatar
      schrieb am 31.03.06 17:20:17
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.031.204 von Miksey am 31.03.06 16:57:55Ich hatte so ein Dopt mal für 3 Jahre und war sehr zufrieden :laugh::D
      Avatar
      schrieb am 31.03.06 17:22:15
      Beitrag Nr. 4 ()
      Es ist das sogenannt Minderjährigendepot
      und dabei gilt :

      Gehe nicht zu deinem Herrn, wenn du nicht gerufen wirst :laugh:
      Avatar
      schrieb am 31.03.06 18:36:14
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.031.805 von wellen am 31.03.06 17:22:15He wellen,
      der in #1 spricht von 25 000€ und nicht von 250€, comprende?!

      Du Taschengeldzocker solltest dich aus solchen Diskussionen einfach raushalten! :laugh::laugh::laugh:

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      Avatar
      schrieb am 31.03.06 21:57:53
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.033.436 von Datteljongleur am 31.03.06 18:36:14Na hör mal du komischer Vogel -
      geh wieder in den Kindergarten von dort kommst du wahrscheinlich auch her. Du dürftst wohl kaum Kinder haben sonst würdest du nicht so einen
      Schwachsinn hier äussern.
      Avatar
      schrieb am 01.04.06 12:24:19
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.036.876 von wellen am 31.03.06 21:57:53Du bist und bleibst halt einfach der Boarddepp!!:laugh:
      Avatar
      schrieb am 01.04.06 13:31:50
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.040.583 von Datteljongleur am 01.04.06 12:24:19Wenn du meinst, dass ich die Fähigkeit habe hier die grössten Deppen
      anzuziehen, dann liegst du allerdings richtig.
      Als richtiger Boarddepp entpuppst du dich allerdinmgs mehr.
      Avatar
      schrieb am 01.04.06 13:35:19
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.040.859 von wellen am 01.04.06 13:31:50Als richtiger Boarddepp entpuppst du dich allerdinmgs mehr.

      Du Flasche! :laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 04.04.06 00:23:42
      Beitrag Nr. 10 ()
      @ Matthias

      1. Das Depot bei Ebase gibt es nicht mehr für Minderjährige umsonst. Für Altkunden gelten weiterhin die alten Bedingungen. Nicht also für Deine Tochter!

      2. Du kannst natürlich eine Depotübertragung von Anteilen auf das Depot für Deine Tochter veranlassen. Da Deine Tochter minderjährig ist, kannst Du Gewinne einfahren noch und nöcher, ohne dass Du dabei die Aberkennung Deines /Eures Kindergeldes fürchten müsst! Natürlich ist der Kram über 8xxx Euro zu versteuern. Aber die Steuern sind dann immer noch viel weniger als das, was Du jetzt versteuern musst (Mutmassung).

      3. In 2007 oder 2008 kann sich alles ändern!

      4. Wichtig: Wenn Du das Depot oder Teile dessen überträgst, hast Du das Geld quasi vererbt. Du kannst es zwar zu geringen Teilen zurückvererben, allerdings nur in sehr kleinen Gesamtbeträgen.

      5. Hast Du das Geld vererbst, tritt das ein, was Miksey sagt: Du kannst nur hoffen, dass Dein Kind nicht auf die schiefe Bahn kommt! Ansonsten gehts später vielleicht für Drogen oder sonstwas weg, und Du kannst nichts mehr machen!

      6. Tip: Übertrag (=Vererb) einige der Anteile des Depots. Dann hast Du noch einiges an Spielräumen steuerlich erhalten.
      Und wichtig: Da einem die Kohle am Herzen liegt, wirst Du doch hoffentlich alles unternehmen, dass Deine Glücksmarie nicht auf die falsche Bahn gerät!

      7. Kümmere Dich gut um die Erziehung Deiner Tochter, und sag ihr nichts von der Kohle! Das gibt zwei positive Resultate: Erstens hast Du von Anfang an ein gutes Verhältnis zu Deiner später pupertierenden Tochter (ansonsten hast Du nämlich überhaupt kein Draht mehr zu Ihr - weil SIE das ab einem bestimmten Alter nicht mehr will), und zweitens kannst Du ja mit dem Geld dann Ihre Ausbildung/Studium finanzieren.

      8. Ne Woche drüber überlegen, dann mit Deiner Frau sprechen und dann handeln! Bei mir hat's Wunder bewirkt! Ich kümmere mich um ihn, weil ich will, dass mit der Kohle, die ich dadurch gespart habe, ihm auch tatsächlich richtig nützt. Nebenbei hat sich das Verhältnis zwischen uns beiden richtig positiv entwickelt. (Mein Sohn ist schon im "kritischen" Alter)

      Gruß
      Ostmann!
      Avatar
      schrieb am 04.04.06 09:37:25
      Beitrag Nr. 11 ()
      5. Hast Du das Geld vererbst, tritt das ein, was Miksey sagt: Du kannst nur hoffen, dass Dein Kind nicht auf die schiefe Bahn kommt! Ansonsten gehts später vielleicht für Drogen oder sonstwas weg, und Du kannst nichts mehr machen!


      Damit rechnet man im Allgemeinen weniger aber woran zu denken ist wäre
      die Angabe des Vermögens eines Kindes wenn es einmal BaFögberechtigt sein sollte. Hier dürfen Grenzen nicht überschritten werden, sonst gib es kein BaFöG.
      Über die Besteuerung gibt hier aber jede Bank bereitwillig Auskunft.

      Gruss wellen
      Avatar
      schrieb am 04.04.06 19:15:04
      Beitrag Nr. 12 ()
      bitte statt vererben -> schenken schreiben.
      Ich gehe doch davon aus, daß Du nicht ableben willst ;)
      Avatar
      schrieb am 08.04.06 13:28:29
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.062.304 von ostmann am 04.04.06 00:23:42@ ostmann

      Danke für deinen hilfreichen Kommentar.
      Da muss ich aber noch mal nachfragen:
      Also, angenommen, ich übertrage Anteile von meinen Fonds
      auf das Depot meiner Tochter. Rein rechtlich also eine Vererbung
      oder Schenkung. Wenn ich dann Anteile im Namen meiner Tochter
      verkaufe und dann die Gewinne z. B. wieder auf eines meiner Konten
      transferiere, kann es da Probleme geben? Ich mein, wir haben doch
      die Vollmacht, über das Geld und das Depot zu verfügen?
      Ist es ein rechtlicher Unterschied, ob ich einen Depotübertrag machen oder ob ich direkt im Namen meiner Tochter Anteile kaufe?

      Klartext: Meine Vorstellung wäre es natürlich, z. B. über das Depot meiner Tochter Fonds ect. zu kaufen und zu verkaufen, damit ich die Gewinne nicht in unserer Steuererklärung angeben muss.
      Wenn wir die Vollmacht bis zum 18. Lebensjahr haben, über das Geld zu verfügen, dann dürfte das doch kein Problem sein, oder?
      Avatar
      schrieb am 08.04.06 15:09:12
      Beitrag Nr. 14 ()
      Matthias,
      erst einmal kannst du natürlich auch über das 18. Jahr deiner Tochter hinaus Vollmacht über ihr Konto haben. Es macht einen großen Unterschied, wie du das Depot behandelst. Die Grenze ist schwer genau zu bestimmen. Verfügst du über ihr Vermögen als ob es deins wär, wird es steuerlich dir auch zugerechnet.

      Ich habe von einem Urteil gelesen, da hatten die Eltern Teile des normalen Lebensunterhalts des Kindes von seinem Konto bestritten. U.a. ging es um den Kauf einer Klarinette. Das Gericht befand, daß die Einnahmen des Kindes den Eltern zuzurechnen waren.

      Wie merkt das Finanzamt etwas von dem Kinderkonto? Muß das Kind auch Steuern zahlen oder beantragt eine NV-Bescheinigung und wohnt bei den Eltern, hat es vielleicht den selben Steuerbearbeiter. Der könnte Verdacht schöpfen. Sonst fällt mir nur eine Betriebsprüfung (?), eine Steuerfahndung oder eine Anzeige bei Scheidung ein.
      Avatar
      schrieb am 08.04.06 15:39:23
      Beitrag Nr. 15 ()
      Ich würde dir raten es einfach so zu machen.

      Transferiere das Geld auf das Konto welches auf ein minderjähriges Kind läuft. Das Kind hat jedenfalls einen höheren Spekufreibetrag.
      Das Vermögen, welches nun auf den Namen des Kindes läuft (nehmen wir einmal an, es sind 20.000 EURO) muss nun schon auch dem Kind gehören. D.h. du könntest nicht nach Volljährigkeit sagen -
      nun hebe ich das Geld ab und kaufe mir dafür ein Auto.
      Dann wäre es ja offensichtlich, dass dem Kind das Geld gar nicht gehörte für das es steuerlich bevorteilt war. Dem Betrug wäre hier ja Tür und Tor geöffnet.
      Aber wenn nun das Kind Vermögen hat - und jetzt kommt wieder die Sache mit staatlichen Zuschüssen(BaFöG) dann wird es keines bekommen,
      solange das Vermögen des Kindes (5000,- EURO) übersteigt.
      Bist du Beamter oder hast wegenbesserem Einkommen sowieso keinen Anspruch auf BaFöG dann ist das natürlich egal.
      Ich kann aber mal bei meiner Bank anrufen wie es sich derzeit mit
      den steuerlichen Vorteilen Minderjähriger genau verhält . Wenn sie nichts dazu sagen wollen weil es wahrscheinlich auch streng steuerliche Auskünfte sind die nur ein Steuerfachmann geben darf, dann frag ich meinen Nachbarn: Der ist Sparkassenfuzzi der höheren Klasse und weiss das auch.

      Gruss
      Avatar
      schrieb am 08.04.06 19:21:45
      Beitrag Nr. 16 ()
      @wellen

      Danke.

      Das Vermögen, welches nun auf den Namen des Kindes läuft (nehmen wir einmal an, es sind 20.000 EURO) muss nun schon auch dem Kind gehören. D.h. du könntest nicht nach Volljährigkeit sagen -
      nun hebe ich das Geld ab und kaufe mir dafür ein Auto


      Frage: Also angenommen, ich mache z. B. bei der DiBa ein Extra-Konto für das Kind auf und überweise von mir/uns z. B. 10.000 Euro
      auf das Konto meines Kindes. Nach 3 Jahren überleg ich mir, ich
      bräuchte das Geld sagen wir mal wie oben für ein Auto. Das Kind ist
      demnach 3 Jahre alt. Wäre das jetzt ein Problem, wenn ich das Geld einfach per Vollmacht vom Konto meines Kindes runternehme oder nicht? Mich verwirrt dein Satz:" D.h. du könntest nicht nach Volljährigkeit sagen -nun hebe ich das Geld ab und kaufe mir dafür ein Auto Du meinst doch damit, dass ich sicherlich nach Volljährigkeit des Kindes verständlicherweise Probleme hätte, aber doch nicht vor Volljährigkeit, oder???

      Gruß
      MM
      Avatar
      schrieb am 08.04.06 22:17:59
      Beitrag Nr. 17 ()
      Ich würde mal sagen wir bewegen uns mit diesen Sachen ein bissl in einer rechtlichen Grauzone. Und dabei heisst es: Wo kein Kläger, da kein Richter.
      Als ich damals Geld auf Konten meiner Kinder hatte, hab ich mich nie um die Gewinne gross gekümmert. Weil sie meist innerhalb der Spekufrist lagen habe ich auch keine Angaben zu Kapitaleinkünften gemacht.
      Wir müssten uns deshalb erst mal schlau machen welchen Freibetrag so ein Minderjährigenkonto beinhaltet.

      Hab mal gegoogelt und das gefunden:

      http://www.finanz-gruppen.de/post/29684/Geldanlage_f%C3%BCr_…

      Wie schon gesagt: Mir erscheint das ganze als Grauzone und du wirst
      nirgendwo eine 100% genaue Auskunft dazu erhalten.
      Stell dir mal vor das würde jeder machen:
      Dann wären ja diejenigen welche Kinder haben wiederum bevorteilt gegenüber den kinderlosen.

      Es gilt deshalb erst mal die Höhe des Spekufreibetrages für Minderjährige zu erfahren und dann muss noch die rechtliche Frage geklärt werden: Wenn das Kind das Geld mal auf seinem Konto hat -
      dürfen die Eltern, dann das Geld noch während der Minderjährigkeit verwenden? Wenn ja - nur für Ausgaben die dem Kind zugute kommen ???

      Ja - würde ich hier sagen.
      Avatar
      schrieb am 08.04.06 22:30:23
      Beitrag Nr. 18 ()
      Noch was - jetzt fällt es mir wieder ein -

      Vor ca. 5 Jahren stand ich im Hinterzimmer des Finanzamtes und fragte wegen der Angabe der Spekugewinne meiner minderjährigen Tochter.
      Brauche nichts anzugeben sagt man mir.
      Ob das heute noch so ist weiss ich nicht.

      Ich hatte damals ein Konto und habe mit Fonds gehandelt.
      Handelsvolumen über 3 Millionen EURO im Jahr.:rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 09.04.06 10:57:59
      Beitrag Nr. 19 ()
      Wir müssten uns deshalb erst mal schlau machen welchen Freibetrag so ein Minderjährigenkonto beinhaltet

      Auch Minderjährige haben den einkommensteuerlichen Grundfreibetrag von 7.554 EUR.
      Avatar
      schrieb am 09.04.06 11:46:25
      Beitrag Nr. 20 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.134.127 von wellen am 08.04.06 22:30:23Handelsvolumen über 3 Millionen EURO im Jahr.

      :laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 21.04.06 16:51:13
      Beitrag Nr. 21 ()
      naja, das letzte Posting geht in die richtige Richtung. Aber vererben kann man erst wenn man tot ist. Vorher ist das eine Schenkung. Und geschenkt ist geschenkt, zurückholen geht nur bei grobem Undank usw.usf. Einfach nach ein paar Jahren, das nur geparkte Geld wieder zurücknehmen ist ziemlich schlecht (Vermögensentziehung, dagegen kann das Kind, wenn es denn volljährig ist, klagen). Außerdem,wenn die Bank mitkriegt, dass das Geld nicht der Tochter gehört, wird sie auch relativ sauer und könnte auf die Idee kommen, das Konto zu kündigen.
      Avatar
      schrieb am 21.04.06 19:13:14
      Beitrag Nr. 22 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.135.107 von NATALY am 09.04.06 10:57:59Ja - ist sehr richtig - und dann ? :D

      Was ist - wenn dieser Grundfreibetrag überschritten ist und die Erträge im laufenden Steuerjahr höher sind als der Freibetrag ?

      Dann gehts nämlich los :)


      @Dattel

      3 Mio Volumen sind leicht zusammen - aber das kannst du Kindskopf dir nicht vorstellen weil du wahrscheinlich noch nicht mal 50.000 oder 100.000 EUR in den Händen hattest.
      Avatar
      schrieb am 21.04.06 22:51:16
      Beitrag Nr. 23 ()


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