checkAd

    Verfassungsbeschwerde gegen GEZ-Pflicht für PC - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 01.04.06 12:04:17 von
    neuester Beitrag 02.04.06 23:52:32 von
    Beiträge: 4
    ID: 1.051.400
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 851
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 01.04.06 12:04:17
      Beitrag Nr. 1 ()
      na endlich :mad:

      Verfassungsbeschwerde gegen GEZ-Pflicht für PC

      (dpa) - Gegen die künftige Rundfunkgebührenpflicht für Internet-PC klagt eine neu gegründete "Vereinigung der Rundfunkgebührenzahler" (VRGZ) vor dem Bundesverfassungsgericht.

      Beschwerdeführer sind nach einem Bericht der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" ( "FAZ" ) drei Freiberufler und Gewerbetreibende, die von der Neuregelung direkt betroffen sind. Das Bundesverfassungsgericht hat den Eingang der Beschwerde am Freitag bestätigt. Die Gebührenpflicht tritt im Januar 2007 in Kraft.

      Die VRGZ mit Sitz in Burgholzhausen bei Frankfurt wendet sich dagegen, dass durch die Ausweitung der Gebührenpflicht "unverzichtbare Gebrauchsgeräte zu gebührenpflichtigen Rundfunkempfangsgeräten" gemacht würden, wie die Frankfurter Rechtsanwältin Petra Marwitz der "FAZ" sagte. Die Anwältin sieht in der Ausweitung der Rundfunkgebühr auf Internet-PC einen "Paradigmenwechsel". Bislang habe jeder selbst entscheiden können, ob er durch Anschaffung eines Fernsehers oder Radios die Gebührenpflicht begründen wolle. Beim Computer aber machten die Rundfunkanstalten durch die Wahl ihrer Verbreitungswege den PC erst zum Rundfunkempfangsgerät.

      Die neue Regelung treffe insbesondere die Selbstständigen, Handwerker und Gewerbetreibenden mit Internet-PC, die kein Radio- und Fernsehgerät bereithalten. Aber auch Menschen, die in ihren Privaträumen den Internet-PC nicht ausschließlich für private Zwecke nutzen, wie etwa Lehrer, Richter oder Studenten, seien betroffen. Die Verfassungsbeschwerde wird nach Angaben der Anwältin finanziell unter anderem von der Bundesarchitektenkammer und Privatpersonen unterstützt.

      Im Internet: www.vrgz.org
      Avatar
      schrieb am 01.04.06 12:53:17
      Beitrag Nr. 2 ()
      Wäre da nicht die totale Zerstörung dieser Einrichtung angebracht :confused:
      .. und wenn ja - wäre das vorher meldepflichtig :confused:
      Avatar
      schrieb am 01.04.06 13:26:08
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.040.496 von Matschie am 01.04.06 12:04:17Ist die Aufregung nicht ein bisschen zu gross.

      Die GEZ-Pflicht soll doch nur gelten, wenn jemand keinen Fernseher hat. Oder sehe ich das falsch?
      Avatar
      schrieb am 02.04.06 23:52:32
      Beitrag Nr. 4 ()
      @ 23552 Du solltest vielleicht nicht nur von deinem eigenen Fall ausgehen:

      1) Es gibt nicht gerade wenige, die aus guten Gründen keinen Fernseher im Haus haben wollen. Die Anzahl derer wird gerne heruntergespielt oder auf religiöse Motivation zurückgeführt (so á la religiöse Fundamentalisten). Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass Kinder ohne Fernsehgerät anders aufwachsen. Meiner Ansicht nach besser, was auch Rückmeldungen aus der Schule bestätigen, wenn sich z.B. Lehrer (positiv überrascht) erkundigen, was den hier in der Familie anders läuft.

      2) Es trifft vor allem Handwerker, Landwirte und alle möglichen Freiberufler, auch Lehrer und andere Beamte, die zuhause für Schule und Amt am PC arbeiten. Ich kenne keinen Handwerker oder Landwirt, der in seiner Arbeitszeit über Internet Fernsehen schaut. Obwohl es da womöglich auch ein paar geben wird.
      Die so zu erzielenden Gebühren werden auch stark heruntergespielt. Von 30 Mio € Mehreinnahmen pro Jahr ist da die Rede. Aber wenn man mal rechnet, dass es in D ca 400.000 Landwirte gibt. Die PC-Verbreitung bei Landwirten wird mit momentan 65 % angegeben. So kommen allein aus dieser Berufsgruppe mehr als 50 Mio € zusammen.
      Jetzt kannst Du die Handwerker, Ärzte, Kleingewerbetreibenden, Freiberufler und alle, die einem sonst noch so einfallen dazurechnen und schon wird das ein Riesenbetrag.

      3) Niemand hat die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten gebeten, sich im Internet breitzumachen.

      4) Angebote, die nicht kostenlos sein sollen, kann man auch verschlüsseln. Machen andere ja auch so.

      5) Eine Befreiung wegen geringem oder gar nicht vorhandenem Einkommen wurde abgeschafft.

      6) 205 € pro Jahr für eine Sache, die ich nicht nutze, ist doch eindeutig etwas zu hoch gegriffen. Da gibt es unzählige sinnvolle Adressen, die diesen Betrag als Spende gerne erhalten würden

      Gruss
      Schirol


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Verfassungsbeschwerde gegen GEZ-Pflicht für PC