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    Frage zu Spekulationsfrist Immobilien bei Schenkung - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 03.04.06 19:02:27 von
    neuester Beitrag 04.04.06 10:08:40 von
    Beiträge: 12
    ID: 1.051.712
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      schrieb am 03.04.06 19:02:27
      Beitrag Nr. 1 ()
      hallo,

      brauche einen fachlichen rat:

      ich habe eine wohnung zwischen 12/1994 und 12/1999 geschenkt bekommen, das genaue datum kriege ich bald mitgeteilt.

      jetzt will ich die wohnung verkaufen. muss ich die wertsteigerung seit der schenkung versteuern? die spekulationsfrist bei immobillien wurde so viel ich weiss zum 1.1.1999 von 2 jahre auf 10 jahre verlaengert auch rueckwirkend, oder?

      oder liege ich ganz falsch und immobilien, die geschenkt wurden, fallen ueberhaupt nicht unter die spekulationsfrist.

      danke!
      Avatar
      schrieb am 03.04.06 21:23:11
      Beitrag Nr. 2 ()
      ich habe eine wohnung zwischen 12/1994 und 12/1999 geschenkt bekommen, das genaue datum kriege ich bald mitgeteilt.

      Nanu? Hast du das gar nicht mitgekriegt, dass dir eine Immo geschenkt wurde?:confused:
      Avatar
      schrieb am 03.04.06 21:34:43
      Beitrag Nr. 3 ()
      Die Frage ist nicht wann Du die Wohnung geschenkt bekommen hast, sondern wann der Schenker sie angeschafft/hergestellt hat. Liegt das Datum mehr als 10 Jahre zurück, dann ist ein eventueller Veräusserungsgewinn steuerfrei. Wenn nicht, dann ist die Differenz aus Veräusserungserlös plus getätigte AfA minus Anschaffungkosten der für private Veräusserungsgeschäfte relevante Gewinn.

      Grüße K1
      Avatar
      schrieb am 03.04.06 22:02:25
      Beitrag Nr. 4 ()
      danke k1!

      hallo nataly, so hätte ich auch geantwortet :)

      klar würde ich wissen wann die schenkung stattgefunden hat. es geht aber nicht um mich sondern um einen freund im bekanntenkreis. um es eifacher zu halten habe ich hier einfach die ich-form benutzt

      siehst du das genauso wie der user K1?
      Avatar
      schrieb am 03.04.06 22:10:41
      Beitrag Nr. 5 ()
      Fristbeginn Anschaffung Schenker

      wenn innerhalb der 10 Jahresfrist
      vermietet (vom Schenker) oder vollständig selbstgenutzt bzw vermietet vom Beschenkten ?

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      Avatar
      schrieb am 03.04.06 22:52:37
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.061.289 von ignorefunktion am 03.04.06 22:10:41Ja, Steuerpflicht entsteht natürlich nur bei nicht Selbstnutzung (von der nicht Selbstnutzung bin wegen den Umständen #1 ausgegangen). Das ist natürlich auch noch zu klären.
      Avatar
      schrieb am 03.04.06 23:04:11
      Beitrag Nr. 7 ()
      Ich stimme den Postings # 3, 5 und 6 zu.
      Avatar
      schrieb am 04.04.06 08:13:09
      Beitrag Nr. 8 ()
      bis zur schenkung hat der schenker die wohnung vermietet, nach der schenkung der beschenkte
      Avatar
      schrieb am 04.04.06 08:27:20
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.062.935 von ZONK2000 am 04.04.06 08:13:09ja, dann kläre mal das Anschaffungsdatum
      Avatar
      schrieb am 04.04.06 08:29:11
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.061.753 von K1K1 am 03.04.06 22:52:37bei dem "Sachverhalt" in #1, hast du aber großzügig unterstellt. :laugh:
      Avatar
      schrieb am 04.04.06 09:47:34
      Beitrag Nr. 11 ()
      Entscheidend ist hier das Datum der Anschaffung durch den Schenker. Wenn dieses beim nunmehr vorgesehenen Verkauf mehr als 10 Jahre zurückliegt, fällt keine Speku-Steuer an.
      Avatar
      schrieb am 04.04.06 10:08:40
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.063.018 von ignorefunktion am 04.04.06 08:29:11gemeint war natürlich nataly in #7


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