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    HartzIV Empfänger hat geerbt und möchte nun Immobilie kaufen.Geht das? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 03.04.06 20:35:58 von
    neuester Beitrag 06.04.06 00:21:43 von
    Beiträge: 8
    ID: 1.051.727
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      Avatar
      schrieb am 03.04.06 20:35:58
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,
      meine Bekannte hat einen Vollzeitjob allerdings ist der Verdienst so gering das ihr Mann der arbeitslos ist Hartz IV erhält.
      Meine Bekannte hat eine Erbschaft gemacht,kein Vermögen aber immerhin 40000€.Das möchten sie nun komplett in eine
      Eigentumswohnung stecken um fürs Alter etwas zu haben.
      Nun meine Frage.Geht das so einfach ohne das sie Hartz IV einzubüßen?

      Würde mich über eine sachliche Auskunft oder Tips sehr freuen.
      Marie k.
      Avatar
      schrieb am 03.04.06 20:49:41
      Beitrag Nr. 2 ()
      Avatar
      schrieb am 03.04.06 23:05:12
      Beitrag Nr. 3 ()
      :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 03.04.06 23:06:47
      Beitrag Nr. 4 ()
      Avatar
      schrieb am 04.04.06 09:00:37
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.061.865 von NATALY am 03.04.06 23:06:47Hoffentlich geht das nicht. ich sehe nicht ein, warum ich diesen Immobilienkauf indirekt mit meinen Steuern finanzieren soll!:confused:

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      Avatar
      schrieb am 04.04.06 20:43:19
      Beitrag Nr. 6 ()
      Danke für die bisherigen Antworten.
      #mija, meine Bekannte hat bisher 30Jahre und ihr Mann 35Jahre Steuern bezahlt zudem 3 Steuerzahler(mit guter Ausbildung) in die Welt gesetzt.
      Du weißt mit Sicherheit nicht was da für eine enorme Leistung und Entbehrung dahinder steht,aber einen "tollen" Spruch abdrücken.
      Viele Grüsse.Marie.k
      Avatar
      schrieb am 05.04.06 09:03:21
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.075.433 von Mariek am 04.04.06 20:43:19#Mariek
      Darum gehts leider nicht. Fakt ist, daß Hartz 4 SOZIALLEISUNGEN sind. Die kann es nur geben, wenn Bedürftigkeit vorliegt.
      Avatar
      schrieb am 06.04.06 00:21:43
      Beitrag Nr. 8 ()
      Das Finanzamt erfährt von der Erbschaft und die Arbeitsagentur erfährt es dann vom Finanzamt.


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