MLP HV !!!! Überraschung !!!!! schon in der Einladung - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 05.04.06 22:16:10 von
neuester Beitrag 25.04.06 14:02:12 von
neuester Beitrag 25.04.06 14:02:12 von
Beiträge: 7
ID: 1.052.308
ID: 1.052.308
Aufrufe heute: 0
Gesamt: 2.346
Gesamt: 2.346
Aktive User: 0
ISIN: DE0006569908 · WKN: 656990
5,5900
EUR
-0,27 %
-0,0150 EUR
Letzter Kurs 22:59:19 Lang & Schwarz
Neuigkeiten
MLP Aktien ab 5,80 Euro handeln - Ohne versteckte Kosten!Anzeige |
12.04.24 · wO Newsflash |
04.04.24 · dpa-AFX Analysen |
04.04.24 · dpa-AFX |
Werte aus der Branche Finanzdienstleistungen
Wertpapier | Kurs | Perf. % |
---|---|---|
1,5100 | +37,27 | |
4,5000 | +15,38 | |
6,3000 | +14,55 | |
3,4200 | +14,00 | |
325,00 | +13,24 |
Wertpapier | Kurs | Perf. % |
---|---|---|
19,960 | -10,25 | |
8,4200 | -11,74 | |
1,5000 | -23,08 | |
0,7500 | -25,00 | |
5,2300 | -50,33 |
http://www.mlp.de/homepage/servlet/contentblob/32246/data/a…
Nur ein einziges Mal in der deutschen Historie hat es für eine Führungsperson es ein solches "Ermächtigungsgesetz" gegeben, wie es die kommende HV vorsieht.
Herzlichen Glückwunsch Herr Lautenschläger,
im Juni wird das Königreich des Manes Maximus wiederauferstanden sein.
Nur ein einziges Mal in der deutschen Historie hat es für eine Führungsperson es ein solches "Ermächtigungsgesetz" gegeben, wie es die kommende HV vorsieht.
Herzlichen Glückwunsch Herr Lautenschläger,
im Juni wird das Königreich des Manes Maximus wiederauferstanden sein.
Antwort auf Beitrag Nr.: 21.094.759 von Donotdisturb am 05.04.06 22:16:10Ziehe Aktien ein, schaffe neue und gewinne damit wieder die Mehrheit (oder verkaufe) - könnte es das sein?
Antwort auf Beitrag Nr.: 21.095.068 von interna am 05.04.06 22:41:35Der Vorstand soll auf der HV ermächtigt werden, Kapitalerhöhungen durch Sacheinlagen durchzuführen:
Eine denkbare Folge:
Soweit mir bekannt ist, besitzt Herr Lautenschläger mit einer Bank gemeinsam eine Gesellschaft, die den MLP Beratern z.B. günstig Notebooks verleast oder finanziert.
Die könnte Herr Lautenschläger nach Ermächtigung des Vorstandes per Vorstandsbeschluss in die MLP AG einbringen. Bei der Lebensversicherung hat das doch auch wunderbar geklappt.
Die Lautenschläger-Finanzierungsgesellschaft könnte über 200 Mio. Euro wert sein, wenn sich die Finanzierungsbedingungen für Berater nicht geändert haben.
Das Thema des threads sollte lauten:
cui bono HV Beschlüsse?
Eine denkbare Folge:
Soweit mir bekannt ist, besitzt Herr Lautenschläger mit einer Bank gemeinsam eine Gesellschaft, die den MLP Beratern z.B. günstig Notebooks verleast oder finanziert.
Die könnte Herr Lautenschläger nach Ermächtigung des Vorstandes per Vorstandsbeschluss in die MLP AG einbringen. Bei der Lebensversicherung hat das doch auch wunderbar geklappt.
Die Lautenschläger-Finanzierungsgesellschaft könnte über 200 Mio. Euro wert sein, wenn sich die Finanzierungsbedingungen für Berater nicht geändert haben.
Das Thema des threads sollte lauten:
cui bono HV Beschlüsse?
Da gibt es sicher noch einige andere Unternehmen, welche man durch eine "Sacheinlage" einbringen könnte. Wer weiß, wem was gehört.
Und das dann ohne Bezugsrecht!
Und das dann ohne Bezugsrecht!
Also,
mal langsam:
Die Schaffung eines Genehmigten Kapitals ist alles andere als ungewöhnlich. Auch nicht die Ermächtigung zur Durchführung einer Sacheinlage ggf. unter Ausschluss des Bezugsrechts. Das ist Standard, um z.B. Unternehmensakquisitionen liquiditätsschonend mit Aktien vorzunehmen. Fast jede börsennotierte Aktiengesellschaft verfügt über Genehmigtes Kapital mit Ermächtigung zum Bezugsrechtausschluss in vorher bestimmten Fällen.
Die Ermächtigung kann längstens für 5 Jahre erteilt werden. Das alte Genehmigte Kapital war zum 31.12.2004 ausgelaufen. Gesetzlich sind maximal 50% des zum Zeitpunkt der Ermächtigung vorhandenen Grundkapitals möglich. Hier reden wir über 20%.
Was mich vielmehr stört, ist der neue Beschluss über das Aktienrückkaufprogramm. Der alte Beschluss mit Befristung bis zum 20.12.2006 würde damit aufgehoben.
Über die so erworbenen Aktien dürfte laut Beschlussvorlage frei verfügt werden. Es wäre also nicht unbedingt vorgesehen, die Aktien einzuziehen, sondern diese auch als Akquisitionswährung vorzusehen (das wäre aber weitgehend unproblematisch, entsprechend wie Genehmigtes Kapital) oder - das wäre wirklich problematisch - nach freiem Ermessen unter Ausschluss des Bezugsrechts wieder zu veräußern. Das wäre dann die einzige in Deutschland erlaubte Form der Kursmanipulation, § 20a WpHG. Und gewisse Marktkonstellationen können dann dazu führen, dass sich die über das Aktienrückkaufprogramm erworbenen Aktien günstigerweise in bestimmten Händen wiederfänden. Diese Ermächtigung geht eindeutig zu weit.
Aber die Aktionäre können sich nur selbst entmachten. Das, lieber Donotdisturb, dürfte so ziemlich die einzige Parallele zur deutschen Historie sein, die man - wenn überhaupt - in diesem Zusammanhang bemühen darf.
Meint
crude_facts
mal langsam:
Die Schaffung eines Genehmigten Kapitals ist alles andere als ungewöhnlich. Auch nicht die Ermächtigung zur Durchführung einer Sacheinlage ggf. unter Ausschluss des Bezugsrechts. Das ist Standard, um z.B. Unternehmensakquisitionen liquiditätsschonend mit Aktien vorzunehmen. Fast jede börsennotierte Aktiengesellschaft verfügt über Genehmigtes Kapital mit Ermächtigung zum Bezugsrechtausschluss in vorher bestimmten Fällen.
Die Ermächtigung kann längstens für 5 Jahre erteilt werden. Das alte Genehmigte Kapital war zum 31.12.2004 ausgelaufen. Gesetzlich sind maximal 50% des zum Zeitpunkt der Ermächtigung vorhandenen Grundkapitals möglich. Hier reden wir über 20%.
Was mich vielmehr stört, ist der neue Beschluss über das Aktienrückkaufprogramm. Der alte Beschluss mit Befristung bis zum 20.12.2006 würde damit aufgehoben.
Über die so erworbenen Aktien dürfte laut Beschlussvorlage frei verfügt werden. Es wäre also nicht unbedingt vorgesehen, die Aktien einzuziehen, sondern diese auch als Akquisitionswährung vorzusehen (das wäre aber weitgehend unproblematisch, entsprechend wie Genehmigtes Kapital) oder - das wäre wirklich problematisch - nach freiem Ermessen unter Ausschluss des Bezugsrechts wieder zu veräußern. Das wäre dann die einzige in Deutschland erlaubte Form der Kursmanipulation, § 20a WpHG. Und gewisse Marktkonstellationen können dann dazu führen, dass sich die über das Aktienrückkaufprogramm erworbenen Aktien günstigerweise in bestimmten Händen wiederfänden. Diese Ermächtigung geht eindeutig zu weit.
Aber die Aktionäre können sich nur selbst entmachten. Das, lieber Donotdisturb, dürfte so ziemlich die einzige Parallele zur deutschen Historie sein, die man - wenn überhaupt - in diesem Zusammanhang bemühen darf.
Meint
crude_facts
Antwort auf Beitrag Nr.: 21.102.282 von crude_facts am 06.04.06 14:04:35Wie schon mal aufgeführt:
"Teuer zurückkaufen"
uups, schlechte Zahlen, Kurs fällt stark
weißer Ritter kauft günstig!
Schauen wir mal, ob das so passiert!
Grüße
"Teuer zurückkaufen"
uups, schlechte Zahlen, Kurs fällt stark
weißer Ritter kauft günstig!
Schauen wir mal, ob das so passiert!
Grüße
Antwort auf Beitrag Nr.: 21.103.938 von interna am 06.04.06 15:27:37Eine Fragengruppe wird sich auf das Thema Rürup-Umdeckungen beziehen. Es ist sehr interessant, wenn man die Zahlen von Heidelberger-Leben (ehemals MLP-Leben) in der Sparte BU, Rubrik Abgänge liest.
Es ist schon erstaunlich, wiviel Mio. an Wertungsumme da abgegangen sind.
Details folgen
Es ist schon erstaunlich, wiviel Mio. an Wertungsumme da abgegangen sind.
Details folgen
Beitrag zu dieser Diskussion schreiben
Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie eine neue Diskussion.
Investoren beobachten auch:
Wertpapier | Perf. % |
---|---|
-0,73 | |
-0,79 | |
-0,11 | |
+0,23 | |
+4,01 | |
+1,01 | |
-1,50 | |
-0,19 | |
-1,35 | |
+0,16 |
Meistdiskutiert
Wertpapier | Beiträge | |
---|---|---|
239 | ||
102 | ||
81 | ||
78 | ||
77 | ||
53 | ||
40 | ||
38 | ||
36 | ||
34 |
12.04.24 · wO Newsflash · ATOSS Software |
04.04.24 · dpa-AFX · MLP |
18.03.24 · dpa-AFX · Bilfinger |
18.03.24 · dpa-AFX · Bilfinger |
18.03.24 · dpa-AFX · Eckert & Ziegler |
08.03.24 · dpa-AFX · MLP |
07.03.24 · dpa-AFX · MLP |
07.03.24 · wO Newsflash · MLP |
07.03.24 · wO Newsflash · MLP |
07.03.24 · EQS Group AG · MLP |
Zeit | Titel |
---|---|
04.04.24 |