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    Gratisaktien - Steuern - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 27.04.06 08:32:20 von
    neuester Beitrag 29.04.06 11:23:32 von
    Beiträge: 18
    ID: 1.056.398
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      schrieb am 27.04.06 08:32:20
      Beitrag Nr. 1 ()
      Auf Grund der Tatsache, dass dieses Jahr Gratisaktien anscheinend groß in Mode sind (mir sind alleine 5 deutsche Firmen bekannt), würde ich gerne das Thema steuerliche Behandlung ein für alle mal klären, da ich bislang doch recht widersprüchliche Aussagen dazu gehört habe.

      Am besten anhand eines Beispiels:

      1. Kauf von 100 Aktien zu 10 EUR in 2002
      2. Kauf von 50 Aktien zu 100 EUR im März 2006
      3. Je gehaltener Aktie eine Gratisaktie im Mai 2006 --> Kurs fällt von 120 EUR auf 60 EUR

      Nun die Frage bezüglich Spekufrist und "Einkaufspreis" für

      a) die 100 Aktien aus Punkt 1
      b) die 50 Aktien aus Punkt 2
      c) die 100 Gratisaktien für Aktien aus Punkt 1
      d) die 50 Gratisaktien für Aktien aus Punkt 2

      Punkte a) und b) dürften klar sein, aber wie sieht es mit c) und d) aus?
      Avatar
      schrieb am 27.04.06 09:58:28
      Beitrag Nr. 2 ()
      Wenn der Kurs sich halbiert, dürfte es sich um ein Aktiensplitting handeln, das steuerlich unbeachtlich ist.
      Wenn du anstelle von 100 Aktien zu 100 EUR danach 200 Aktien zu 50 EUR hast, entspricht dies einem Umtausch von 100 EUR-Scheinen zu 100 EUR in 200 EUR-Scheine zu 50 EUR.
      1. Der Einkaufspreis der 100 Aktien zu 10 EUR in 2002 verringert sich auf 5 EUR, die Menge verdoppelt sich auf 200.
      2. Der Einkaufspreis der 50 Aktien im März 2006 halbiert sich auf 50 EUR, die Menge verdoppelt sich auf 100 Aktien.
      Die Spekufrist für die in 2002 gekauften Aktien einschließlich der später zugeteilten "Gratisaktien" ist abgelaufen.
      Die Spekufrist für die im März 2006 gekauften Aktien bleibt im März 2006 und erfasst auch die "Gratisaktien".
      Avatar
      schrieb am 27.04.06 12:23:13
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.341.232 von NATALY am 27.04.06 09:58:28Und wieder eine andere Meinung ;-)

      Offiziell ist es aber kein Aktiensplit, sondern eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln.

      Also quasi wie eine Kapitalerhöhung, nur dass man halt für die neuen Aktien nix zahlt. Bei einer Kapitalerhöhung geht jedoch die Spekufrist für die neuen Aktien von vorne los, oder nicht?

      Alles sehr verwirrend, da die Begriffe häufig durcheinander geworfen werden.
      Avatar
      schrieb am 27.04.06 12:24:55
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hier eine Meldung, wo Aktiensplit und Gratisaktien sogar gleichgesetzt werden. Es ist aber definitiv nicht dasselbe.
      Alles sehr verwirrend.

      Der Aufsichtsrat und Vorstand der Arques Industries AG wollen der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 30. Mai 2006 vorschlagen, das Kapital der Gesellschaft aus Gesellschaftsmitteln um 21,8 Mio Euro auf 24,3 Mio Euro zu erhöhen. Mit dem Aktiensplit verbunden wäre die Ausgabe von 21,8 Mio Gratisaktien, die den Aktionären zum kostenfreien Bezug im Verhältnis 1 zu 10 angeboten werden sollen. Die Kapitalerhöhung ist möglich, da aufgrund des testierten Holdingabschlusses 2005 allein die Kapitalrücklagen auf über 53 Mio Euro angewachsen sind. Darüber hinaus billigte der Aufsichtsrat den Vorschlag des Vorstandes, der Hauptversammlung eine Erhöhung der Dividende um 78 Prozent auf 2,05 Euro je Aktie vorzuschlagen.
      Avatar
      schrieb am 27.04.06 12:40:41
      Beitrag Nr. 5 ()
      "Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln" und "Aktiensplitt" sind das Selbe.

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      schrieb am 27.04.06 12:48:23
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.344.036 von NATALY am 27.04.06 12:40:41Bei den "Gratisaktien" handelt es sich um "unechte Gratisaktien". Der Anteil am Gesamtvermögen der AG bleibt gleich, das läuft auf einen Aktiensplitt hinaus:

      Aktiensplitt:

      Steht eine Aktie sehr hoch, betreiben Unternehmen zunehmend Kurskosmetik durch einem Aktiensplitt, um dadurch das Papier für einen Kauf wieder attraktiver zu machen. Bei dieser Methode werden in einem vorher festgelegten Verhältnis die Aktien geteilt. Lag der Wert einer Aktie beispielweise bei 100 Euro, so besitzt nach einem Splitt im Verhältnis 1 zu 4 ein Aktionär statt einer Aktie nun vier im Wert von je 25 Euro. Sein Anteilsvermögen bleibt also vor und nach dem Splitt gleich, es verteilt sich lediglich auf mehr Aktien. Da es sich hier steuerrechtlich weder um einen Kauf noch um einen Verkauf handelt, fällt keine Steuer an. Auch an der Frist ändert sich nichts.
      Avatar
      schrieb am 27.04.06 13:01:29
      Beitrag Nr. 7 ()
      Avatar
      schrieb am 27.04.06 13:13:43
      Beitrag Nr. 8 ()
      HANDELSBLATT, Donnerstag, 27. April 2006, 11:20 Uhr


      Kurskosmetik


      Aktiensplits feiern in Deutschland ein Comeback


      In den Zeiten des Börsencrashs schien der Aktiensplit reif für die Mottenkiste. Halbieren taten sich die Kurse damals schließlich von ganz alleine. Doch seit die Notierungen wieder rasant gen Norden streben, entdecken immer mehr Unternehmen wieder das einstmals sehr beliebte und mittlerweile fast vergessene Instrument der Kurskosmetik.


      HB FRANKFURT. „Das Auge kauft eben mit“, sagt Aktienstratege Frank Schallenberger von der Landesbank Baden-Württemberg (LBBW). Und nicht nur das: „Man kann über diesen Kniff die Nachfrage nach eigenen Aktien gezielt steuern“, erklärt Stefan Steib von der Landesbank Rheinland-Pfalz (LRP).

      Mehr als ein bisschen Psychologie ist dazu nicht nötig: Denn große Zahlen auf dem Kurszettel – etwa Anteilspreise von mehr als 100 Euro – machen Aktien für Anleger schnell sperrig. Vor allem private Käufer schrecken dann leicht zurück vor Papieren wie denen von Porsche, für die sie pro Stück zurzeit gut 820 Euro auf den Tisch legen müssen. Schließlich erschwert das die gezielte Diversifikation im eigenen Depot.

      Auf der anderen Seite beobachten Experten nach Ankündigung eines Aktiensplits oft steigende Kurse. „Einige Studien kommen zu dem Ergebnis, dass Aktien, die gesplittet werden, besser abschneiden als der Markt“, erklärt Steib. „Dabei sollte es de facto ein Null-Summen-Spiel sein“, fügt LBBW-Experte Schallenberger hinzu.

      Denn bei einem Split erhöht ein Unternehmen zwar die Zahl seiner Aktien, Grundkapital und Wert der Firma bleiben aber gleich – das ist also in etwa so, als ob ein Zwanzig-Euro-Schein in zwei Zehner gewechselt wird. Stefan Rausch von Helaba Trust versucht dieses Phänomen so zu erklären: „Bei einem Split kommt zum Ausdruck, dass die Ertragslage der Firma gut ist.“ Denn obwohl die Zahl der Aktien steige, werde die Dividende sehr oft nicht im selben Verhältnis verringert. Die Folge: Der gesamte Ausschüttungsbetrag steigt. „Es sind tendenziell die gesunden Unternehmen, die so etwas machen“, betont Schallenberger. Auch Wolfgang Gerke von der Universität Erlangen macht klar: „Ein Aktiensplit ist ein Signaleffekt des Managements, dass es in der Lage ist, die Dividende relativ gesehen zu erhöhen und die Erwartungshaltung der Anleger dahingehend zu befriedigen.“

      Die Liste der deutschen Unternehmen, die bereits einen Aktiensplit angekündigt haben, wird immer länger: So wollen etwa Adidas, Beiersdorf und Celesio ihre Papiere durch einen klassischen Aktiensplit optisch billiger erscheinen lassen. Der Walldorfer Software-Konzern SAP plant eine andere Möglichkeit der Kurspflege. Mit der Ausgabe von Bonusaktien soll der aktuelle Kurs von rund 180 Euro verringert werden. Im Gegensatz zum klassischen Aktiensplit werden dabei Gewinnrücklagen in Grundkapital umgewandelt.

      Für manch anderen steht Kurskosmetik dagegen überhaupt nicht zur Debatte: So hat etwa die US-Börsenlegende Warren Buffet die Aktien seiner Firma Berkshire Hathaway seit Bestehen des Unternehmens noch nie gesplittet. So viel Standfestigkeit gegen den Trend hat Folgen: Fast 90 000 Dollar muss ein Anleger berappen, um eine einzige Aktie der Beteiligungsgesellschaft zu ordern.
      Avatar
      schrieb am 27.04.06 14:44:25
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.344.036 von NATALY am 27.04.06 12:40:41Zunächst einmal Danke für Deine Beiträge. Aber:

      "Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln" und "Aktiensplitt" sind das Selbe.

      Eben nicht... du hast ja selber den Artikel reingestellt: Im Gegensatz zum klassischen Aktiensplit werden dabei Gewinnrücklagen in Grundkapital umgewandelt.

      Hast Du denn das Buch? Zu finden wäre es dann unter 3.2: "Echte" Gratisaktien
      Avatar
      schrieb am 27.04.06 20:55:34
      Beitrag Nr. 10 ()
      Wenn sich die Anzahl der Aktien verdoppelt und der Kurs halbiert, gehe ich davon aus, dass ein Aktiensplitt vorliegt und es sich bei den "Gratisaktien" um "unechte Gratisaktien" handelt. ES handelt sich hier um reine Kurskosmetik.
      Avatar
      schrieb am 27.04.06 21:03:45
      Beitrag Nr. 11 ()
      @Daywalker: Vielleicht interessiert dich dieses BMF-Schreiben, auch wenn es sich nicht auf Gratisaktien bezieht.
      Avatar
      schrieb am 27.04.06 21:04:27
      Beitrag Nr. 12 ()
      Avatar
      schrieb am 27.04.06 21:10:05
      Beitrag Nr. 13 ()
      Die steuerliche Behandlung der Gratisaktien ergibt sich aus diesem BMF-Schreiben:

      http://www.bundesfinanzministerium.de/lang_de/DE/Aktuelles/B…
      Avatar
      schrieb am 27.04.06 21:11:47
      Beitrag Nr. 14 ()
      Ich weise hier insbesondere auf Randnummer 17 auf Seite 7 hin.
      Avatar
      schrieb am 27.04.06 21:16:47
      Beitrag Nr. 15 ()
      Aus den Randnummern 17, 20 und 21 ergibt sich, dass meine Darstellung in Posting #2 zutrifft.
      Avatar
      schrieb am 29.04.06 06:06:30
      Beitrag Nr. 16 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.353.903 von NATALY am 27.04.06 21:16:47Hallo Nataly,

      vielen lieben Dank für Deine Mühe, damit wäre die Sache nun endgültig geklärt. Ob diese nun als "echte" oder "unechte" Gratisaktien bezeichnet werden soll mir in diesem Fall egal sein... tut ja nix zur Sache ;-)

      Wünsche Dir ein schönes Wochenende,
      Daywalker
      Avatar
      schrieb am 29.04.06 06:06:56
      Beitrag Nr. 17 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.353.903 von NATALY am 27.04.06 21:16:47Hallo Nataly,

      vielen lieben Dank für Deine Mühe, damit wäre die Sache nun endgültig geklärt. Ob diese nun als "echte" oder "unechte" Gratisaktien bezeichnet werden soll mir in diesem Fall egal sein... tut ja nix zur Sache ;-)

      Wünsche Dir ein schönes Wochenende,
      Daywalker
      Avatar
      schrieb am 29.04.06 11:23:32
      Beitrag Nr. 18 ()
      @Daywalker:
      Ich meine auch, dass die steuerliche Behandlung wichtig ist, nicht der Unterschied zwischen "echten" und "unechten" Gratisaktien.


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