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    Berufsunfähigkeitsversichung: Speicherung von Antragsdaten und Gesundheitsinfos - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 09.05.06 15:46:48 von
    neuester Beitrag 16.05.06 18:58:14 von
    Beiträge: 9
    ID: 1.058.885
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      schrieb am 09.05.06 15:46:48
      Beitrag Nr. 1 ()
      Die BU-Versicherer (auch die PKV-Versicherer?) greifen lt. Aussage von Vermittlern und Finanztest auf eine gemeinsame "Datenbank" zu.
      Dort sind Infos insbesondere zu den Gesundheitsfragen hinterlegt, eine Art Schufa für Krankheiten.
      Wer betreibt diese Datenbank? Was wird da genau gespeichert?
      Michael
      Avatar
      schrieb am 09.05.06 16:31:44
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.490.513 von bvmike am 09.05.06 15:46:48Hallo bvmike,
      die von Dir angesprochene Datenbank nennt sich konkret "Mitteilungsstelle für Sonderwagnisse". Diese Datenbank wird betrieben von den deutschen Lebensversicherern/BU-Versicherern. Dort werden diejenigen Kunden gemeldet, deren Anträge auf LV bzw. BU abgelehnt, zurückgestellt oder mit Risikozuschlag oder Ausschlußklauseln angenommen wurden. Die Datenbank beinhaltet lediglich Namen, Vornamen, Geburtsdatum, Wohnort und Art des Wagnisses.
      Sobald ein Versicherer intern einen Neukunden speichert, wird automatisch angezeigt, ob ein Sonderwagnis für diesen Kunden vorliegt. Der Versicherer kann dann bei der anderen Gesellschaft, die dieses Sonderwagnis gemeldet hat, genauere Auskünfte einholen.
      Die Auskünfte enthalten folgende Daten: Eigenangaben des Kunden im Antrag. Name und Anschrift von Ärzten/Krankenhäusern, von denen Berichte eingeholt wurden. Namen von anderen Versicherern, von denen Auskünfte vorliegen. Art der Risikoentscheidung.
      Nicht mitgeteilt werden Angaben aus Arztberichten, da diese der Verschwiegenheitspflicht unterliegen, ähnlich der ärztlichen Schweigepflicht.
      Rechtliche Grundlage für das Auskunftsbegehren des Versicherers bilden die Schlußerklärungen zum Versicherungsantrag, insbesondere die Erklärung zur Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht.

      Gruß
      Persil
      Avatar
      schrieb am 09.05.06 17:17:11
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.491.454 von persil am 09.05.06 16:31:44Ergänzung: Auch gemeldet werden versicherte BU-Renten ab 1.000 €, da die maximale versicherbare BU-Rente 75 % vom Brutto-Einkommen beträgt, unter Berücksichtigung anderweitig versicherter BU-Renten.
      Avatar
      schrieb am 10.05.06 01:10:53
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hallo!

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      MFG Koenig
      Avatar
      schrieb am 10.05.06 09:00:07
      Beitrag Nr. 5 ()
      @persil:
      Super Antwort, vielen Dank!

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      Avatar
      schrieb am 10.05.06 09:26:27
      Beitrag Nr. 6 ()
      kann nur jeden davor warnen irgend etwas bei den Angaben zur Gesundheit zu verheimlichen, verweise auf den Fall unten, den ich in einem anderen thread gepostet habe. Mein Eindruck ist die PKV (und vermutlich auch die BV) prüfen die neuen Anträge relativ lax, da man die Prämie haben will. Wenn dann aber etwas größeres kommt wird recherchiert auf Teuefel komm raus um sich vor den Zahlungen zu drücken wennn es nur irgendwie geht.


      Habe folgenden Fall in meinem Bekanntenkreis: 34 jähriger Angestellter hat sich vor 3 Jahren privat versichert. Letztes Jahr hat er Probleme mit der Hüfte bekommen, Abnutzungen, angeborene Fehlstellungen etc. die medizinischen Details weiß ich nicht. Musste auf jeden Fall operiert werden und hat jetzt eine künstliche Hüfte mit 34! Das der so etwas bekommt hat mich ehrlich gesagt überrascht da es sich um meinen ‚ehemaligen’ Snowboard Buddy handelt. Will damit sagen dass ich ihm glaube dass er nicht wusste das er was an der Hüfte hat als er sich privat versichert hat. Denn im Antrag angegeben hat er nichts und jetzt kommt’s. Die Private Kasse hat ihm gekündigt und zahlt die Kosten der OP nicht! Begründung: man hat bei seiner alten Kasse AOK nachrecherchiert, und dort kam raus dass ein Orthopäde bei einer Untersuchung eine Fehlstellung über 5 Jahre vor seinem PKV Antrag diagnostiziert hat, und diese wohl auch in die Akten geschrieben hat. Wegen der Hüfte war er damals aber gar nicht beim Arzt und wurde deshalb auch nie behandelt, sagt er hatte bis dahin auch keine Beschwerden und wusste das gar nicht etc. Jetzt hat er gar keine Versicherung mehr. PKV nimmt ihn keine mehr und in die GKV darf er nimmer. Lustig oder? Also ich finde unsere Gesundheitssystem völlig daneben. Da ist guter Rat teuer? Was sagen die Experten?
      Avatar
      schrieb am 10.05.06 11:55:23
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.500.412 von Erpressungskennwort am 10.05.06 09:26:27Erpressungskennwort,

      Dein Bekannter sollte sich zunächst von dem Arzt alle Unterlagen herausgeben lassen. Er sollte sich bestätigen lassen, daß er damals über das Thema Hüfte informiert wurde. Das wird der Arzt nicht können, denn es hätte dann sicherlich eine weitere Behandlung (Massage, Akkupunktur, Sport etc.) geben müssen.

      Dann muß der Arzt dafür geradestehen!

      Als Makler habe ich solche seltsamen Arztberichte schon öfter gesehen. Hier ist der Kunde gefragt. Denn was ich als Kunden nicht weiß, kann ich auch nicht angeben. Allerdings sollte ich bei der Beantwortung natürlich sehr, sehr korrekt sein.

      In einem Fall konnte ich die Gesellschaft (auch PKV) dazu bringen, die Kündigung zurückzunehmen.


      Viele Grüße - interna
      Avatar
      schrieb am 16.05.06 16:41:00
      Beitrag Nr. 8 ()
      Wie lange werden die Daten denn gespeichert?
      Avatar
      schrieb am 16.05.06 18:58:14
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.607.686 von powerschwabe am 16.05.06 16:41:00In der heutigen Berliner Zeitung steht die Empfehlung eines Anwalts zur Antragsaufnahme:

      Nun kann man sich aber nicht an jede kleine Krankheit erinnern, die man einmal gehabt hat. Was dann?

      Das stimmt. Daher würde ich immer empfehlen, in dem Formularfeld Besondere Vereinbarung' sinngemäß etwa folgendes zu schreiben: Ich bin relativ sicher, alles angegeben zu haben, kann aber nicht ausschließen, dass ich etwas vergessen habe. Insoweit bitte ich, bei meinem Krankenversicherer oder Hausarzt nachzufragen.' Dann dürfte es der Versicherung nämlich schwer fallen, später mit der Begründung der arglistigen Täuschung' den Versicherungsvertrag anzufechten.


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