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    Paul Kirchhof meldet sich zurück: - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 11.05.06 10:51:21 von
    neuester Beitrag 12.05.06 11:09:02 von
    Beiträge: 24
    ID: 1.059.401
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      schrieb am 11.05.06 10:51:21
      Beitrag Nr. 1 ()
      WELT:

      "Deutschland braucht die Erfolgreichen

      Die "Reichensteuer" soll von der Tatsache ablenken, daß kleinere Einkommen mehr belastet werden / Eine Flatrate für alle tut not

      von Paul Kirchhof

      Deutschland braucht die Erfolgreichen, den einfallsreichen Erfinder, den schöpferischen Künstler, den gestaltungsfreudigen Unternehmer. In einem freien Wirtschaftssystem erzielt der Erfolgreiche oft ein hohes Einkommen. Einkommensunterschiede sind geradezu der Beleg für wirtschaftliche Freiheit. Der eine philosophiert Tag und Nacht und wird reich an Gedanken. Der andere arbeitet Tag und Nacht und wird reich an Geld. Wer diese Unterschiede nicht erträgt und dem Denker einen Teil seiner Gedanken, dem Erwerbstätigen einen Teil seines Geldes nehmen will, erträgt die Freiheit nicht.

      Nun beabsichtigt der Gesetzgeber, die Erfolgreichen mit einem Sondersteuersatz zu belasten. Diese Steuer soll zwar nur das Einkommen treffen, berührt aber die Erwerbsanstrengung in ihrem Nerv, weil sie Erfolg nicht anerkennt, sondern in seiner Legitimität fast in Frage stellt. Das Stichwort "Reichensteuer" schafft viele Emotionen, wenig Vernunft.

      Selbst wenn aber eine Sonderlast für die Reichen vertretbar wäre, würde die "Reichensteuer" in ihrer konkreten Ausgestaltung ihr Ziel verfehlen. Die höchsten Erträge werden nämlich dort erwirtschaftet, wo Gewinn erzielt wird, insbesondere bei den Gewerbetreibenden und den freien Berufen. Just diese Gewinne sollen aber nach gegenwärtiger Planung von der "Reichensteuer" ausgenommen werden. Übrigbleiben dann die Arbeitnehmer, die Vermieter und die Menschen, die ihr Alter aus Kapitalvermögen sichern. Der Gesetzgeber plant also eine "Reichensteuer", von der von vornherein viele Reiche ausgenommen sind. Das Gleichmaß der Besteuerung scheint vergessen. Damit drängt sich der Eindruck auf, daß im Ergebnis nicht der Progressionssatz für hohe Einkommen erhöht, sondern eine ablenkende Steuerdiskussion geführt werden soll. Die neue Steuer bringt kaum einen Ertrag, macht das Steuerrecht noch komplizierter, wird die Phantasie zu Ausweichreaktionen weiter anregen. Doch die Steuer bindet rechtspolitische Aufmerksamkeit und Aufgeregtheit.

      Wenn gleichzeitig die kleineren Einkommen beim häuslichen Arbeitszimmer, beim Sparerfreibetrag jeweils ohne entsprechende Absenkung des Steuersatzes, bei der Mehrwertsteuer und beim Kindergeld Zusatzlasten tragen müssen, erwirtschaftet der Staat dort mehr Geld als bei einer "Reichensteuer", die den größten Teil der Reichen verschont. Wer glaubt, die Belastungen der Arbeitnehmer durch die Geste einer Reichensteuer ausgleichen zu müssen, beginnt einen Irrweg. Richtig wäre es, die vielen Privilegien und Ausnahmetatbestände aus dem Steuerrecht herauszunehmen, das damit erreichbare Mehraufkommen durch Absenkung der Steuersätze an die Allgemeinheit der Steuerpflichtigen zurückzugeben, dadurch die Wirtschaft zu beleben und entsprechend höhere Steuereinnahmen zu erzielen.

      Der Wegfall von Steuerprivilegien schafft Gleichheit, der Verzicht auf Lenkungstatbestände gibt Freiheit, die Vereinfachung bietet Verständlichkeit und begründet Vertrauen.

      Wenn das Einkommensteuergesetz sicherstellen würde, daß, wer eine Million Euro Einkommen erzielt, fast 250 000 Euro, wer 20 000 Euro erzielt, deutlich weniger als 5000 Euro in die Staatskasse zahlt, hätte der Gesetzgeber ersichtliche Belastungsgerechtigkeit für Arm und Reich hergestellt. Wir brauchen eine unbeirrte und ehrliche Vereinfachung des Steuerrechts - um der Gerechtigkeit willen.

      Der Autor ist Verfassungsrichter a. D.

      Artikel erschienen am Do, 11. Mai 2006


      _________________________________________________________________
      Vorwurf: Elterngeld benachteiligt sozial Schwache
      Rund 340.000 Familien müssen nach dem jetzigen Entwurf Einbußen von bis zu 3600 Euro hinnehmen, da das neue Fördergeld nur bis zu 14 Monate gezahlt wird.

      Hamburg - Bis zu 340.000 sozial schwache Familien werden nach einem Bericht der „Financial Times Deutschland“ zu den Verlierern des Elterngeldes gehören. Für viele Familien entfielen Fördermittel für ein Jahr, weil die Bezugsdauer des geplanten Elterngeldes kürzer sei als die des bisherigen Erziehungsgelds, berichtet das Blatt unter Berufung auf eine Stellungnahme der CDU/CSU zu dem Referentenentwurf des Gesetzes.

      Danach bedeutet das Elterngeld für 185.000 Klein-Einzelverdiener-Haushalte und 155.000 Kleinverdiener-Haushalte, daß sie im zweiten Jahr statt Erziehungsgeld nichts bekämen. Während das Elterngeld nur bis zu 14 Monate gezahlt werde, könnten einkommensschwache Familien das bisherige Erziehungsgeld bis zu zwei Jahre beziehen. Einbußen in Höhe von 300 Euro pro Monat für ein Jahr seien für viele Hartz-IV-Empfänger damit die Folge.

      Auf das Konzept für das Elterngeld hatten sich die Spitzen der CDU/CSU und der Sozialdemokraten im Koalitionsausschuß verständigt. Die Benachteiligung von sozial Schwächeren birgt jedoch politischen Zündstoff im kommenden parlamentarischen Verfahren. Bereits Anfang 2007 soll das Elterngeld eingeführt werden. Der Sprecher der SPD-Linken, Ernst Dieter Rossmann, schließt Nachbesserungen nicht aus. WELT.de


      Artikel erschienen am Do, 11. Mai 2006
      Avatar
      schrieb am 11.05.06 11:07:03
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.518.065 von webmaxx am 11.05.06 10:51:21Kirchhof hat recht.

      Leider auch damit, daß in Steuerdingen mit viel Emotionen und wenig Vernunft argumentiert und gehandelt wird.

      Schuld ist daran aber vor allem der Bürger, der Konzepte wie die von Kirchhof ablehnt und abwählt.
      Avatar
      schrieb am 11.05.06 11:48:14
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.518.329 von detektivrockford am 11.05.06 11:07:03Vollste Zustimmung

      KD
      Avatar
      schrieb am 11.05.06 12:15:32
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.518.329 von detektivrockford am 11.05.06 11:07:03Der Normalbürger ist doch mit solchen Dingen heillos überfordert.

      Für mich sind die Schuldigen die
      Dauerlügner, die in Wahlkämpfen ständig genau das Gegenteil von dem erzählen was sie hinterher tun,

      Opportunistenlügner wie die SPD im letzten Wahlkampf, die nach dem Motto "der Zweck heiligt die Mittel" Kirchhoff verunglimpft hat wider besseres Wissen, und die

      Lobbylügner, wie die Gewerkschaften und andere institutionelle Lobbyisten, denen das ideologische Brett vor dem Kopf wichtiger ist als jedes Sachargument.

      Wie soll denn ein Wähler noch Wahrheit und Lüge unterscheiden können ?

      Und dieses Unwesen politischen Betruges wird sich weiter verstärken, da man offensichtlich Erfolg damit hat. Sitzen doch am Kabinettstisch diesselben SPD-Versager wie zu Zeiten von Rotgrün, mit einer Kanzlerin, die offensichtlich für das Kanzleramt in den Koalitionsvereinbarungen ihr Hirn und ihr Rückgrat eingetauscht hat.
      Avatar
      schrieb am 11.05.06 12:35:04
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.519.692 von farniente am 11.05.06 12:15:32Für mich sind die Schuldigen die
      Dauerlügner, die in Wahlkämpfen ständig genau das Gegenteil von dem erzählen was sie hinterher tun,


      Im Grunde erzählen sie dem Volk doch nur, was es hören will.


      Wie soll denn ein Wähler noch Wahrheit und Lüge unterscheiden können ?

      So kompliziert war das Steuermodell eigentlich nicht, als daß man es als (mündiger??) Wähler nicht hätte überprüfen können.

      25% von 1000000 sind nun mal mehr als 25% von 20000!
      Kommen dann noch die Freibeträge ins Spiel, ergibt sich daraus sogar noch eine Progression.
      Das kann jeder - naja, sagen wir mal fast jeder berechnen.
      Man muß es allerings auch wollen.

      Fazit: Dieses Land hat das Steuerchaos, das es verdient.

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      Avatar
      schrieb am 11.05.06 12:36:21
      Beitrag Nr. 6 ()
      Kirchhoff hat Recht!

      Vielleicht werden die Deutschen irgendwann mal erkennen, welche großartige Chance sie nicht genutzt haben. Die Schuld haben sicherlich Äätsch-Verarscht-Gerd und Heuschrecken-Münte, die mit einer menschenverachtenden, inhaltlich falschen und verlogenen Kampagne gegen Kirchhoff vorgegangen sind. Diese Politiker gehören eigentlich ins Zuchthaus.
      Politiker müssen endlich für Lügen und Betrug zur Rechenschaft gezogen werden können.
      Warum nicht mit Gerd anfangen und ihn für einige Jahre wegen diverser Delikte einlochen!
      Die Bürger müssen endlich anfangen die Politik von solchen Leuten zu reinigen. In Stammheim ist doch ein Block frei!
      Avatar
      schrieb am 11.05.06 12:39:07
      Beitrag Nr. 7 ()
      ne alibi steuer.
      so wie sie jetzt laufen soll gibt es pro jahr soviel wie wir in 8 stunden an schuldzinsen zahlen.
      die halten uns alle für bekloppt.
      Avatar
      schrieb am 11.05.06 12:44:28
      Beitrag Nr. 8 ()
      Es wäre schade, wenn sich Prof. Kirchhof durchsetzen würde. Wir könnten uns dann nämlich auch nicht mehr an so herrlichen, aus Berlin stammenden, Gesetzesvorschriften erfreuen, wie den folgenden. Die Auswahl ist willkürlich. Es gibt hunderte davon. Kurz, prägnant und leicht verständlich. Da versichert man doch gerne mit seiner Unterschrift auf der Steuererklärung, dass man (mehr oder weniger) alle nötigen Angaben ordnungsgemäß gemacht hat.


      § 6 a EStG

      Pensionsrückstellung

      (1) Für eine Pensionsverpflichtung darf eine Rückstellung (Pensionsrückstellung) nur gebildet werden, wenn und soweit

      1. der Pensionsberechtigte einen Rechtsanspruch auf einmalige oder laufende Pensionsleistungen hat,

      2. die Pensionszusage keine Pensionsleistungen in Abhängigkeit von künftigen gewinnabhängigen Bezügen vorsieht und keinen Vorbehalt enthält, dass die Pensionsanwartschaft oder die Pensionsleistung gemindert oder entzogen werden kann, oder ein solcher Vorbehalt sich nur auf Tatbestände erstreckt, bei deren Vorliegen nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen unter Beachtung billigen Ermessens eine Minderung oder ein Entzug der Pensionsanwartschaft oder der Pensionsleistung zulässig ist, und

      3. die Pensionszusage schriftlich erteilt ist; die Pensionszusage muss eindeutige Angaben zu Art, Form, Voraussetzungen und Höhe der in Aussicht gestellten künftigen Leistungen enthalten.

      (2) Eine Pensionsrückstellung darf erstmals gebildet werden

      1. vor Eintritt des Versorgungsfalls für das Wirtschaftsjahr, in dem die Pensionszusage erteilt wird, frühestens jedoch für das Wirtschaftsjahr, bis zu dessen Mitte der Pensionsberechtigte das 28. Lebensjahr vollendet, oder für das Wirtschaftsjahr, in dessen Verlauf die Pensionsanwartschaft gemäß den Vorschriften des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung unverfallbar wird,

      2. nach Eintritt des Versorgungsfalls für das Wirtschaftsjahr, in dem der Versorgungsfall eintritt.

      (3) [1] Eine Pensionsrückstellung darf höchstens mit dem Teilwert der Pensionsverpflichtung angesetzt werden. [2] Als Teilwert einer Pensionsverpflichtung gilt

      1. vor Beendigung des Dienstverhältnisses des Pensionsberechtigten der Barwert der künftigen Pensionsleistungen am Schluss des Wirtschaftsjahres abzüglich des sich auf denselben Zeitpunkt ergebenden Barwertes betragsmäßig gleich bleibender Jahresbeträge, bei einer Entgeltumwandlung im Sinne von § 1 Abs. 2 des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung mindestens jedoch der Barwert der gemäß den Vorschriften des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung unverfallbaren künftigen Pensionsleistungen am Schluss des Wirtschaftsjahres. [2] Die Jahresbeträge sind so zu bemessen, dass am Beginn des Wirtschaftsjahres, in dem das Dienstverhältnis begonnen hat, ihr Barwert gleich dem Barwert der künftigen Pensionsleistungen ist; die künftigen Pensionsleistungen sind dabei mit dem Betrag anzusetzen, der sich nach den Verhältnissen am Bilanzstichtag ergibt. [3] Es sind die Jahresbeträge zugrunde zu legen, die vom Beginn des Wirtschaftsjahres, in dem das Dienstverhältnis begonnen hat, bis zu dem in der Pensionszusage vorgesehenen Zeitpunkt des Eintritts des Versorgungsfalls rechnungsmäßig aufzubringen sind. [4] Erhöhungen oder Verminderungen der Pensionsleistungen nach dem Schluss des Wirtschaftsjahres, die hinsichtlich des Zeitpunktes ihres Wirksamwerdens oder ihres Umfangs ungewiss sind, sind bei der Berechnung des Barwertes der künftigen Pensionsleistungen und der Jahresbeträge erst zu berücksichtigen, wenn sie eingetreten sind. [5] Wird die Pensionszusage erst nach dem Beginn des Dienstverhältnisses erteilt, so ist die Zwischenzeit für die Berechnung der Jahresbeträge nur insoweit als Wartezeit zu behandeln, als sie in der Pensionszusage als solche bestimmt ist. [6] Hat das Dienstverhältnis schon vor der Vollendung des 28. Lebensjahres des Pensionsberechtigten bestanden, so gilt es als zu Beginn des Wirtschaftsjahres begonnen, bis zu dessen Mitte der Pensionsberechtigte das 28. Lebensjahr vollendet; in diesem Fall gilt für davor liegende Wirtschaftsjahre als Teilwert der Barwert der gemäß den Vorschriften des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung unverfallbaren künftigen Pensionsleistungen am Schluss des Wirtschaftsjahres;

      2. nach Beendigung des Dienstverhältnisses des Pensionsberechtigten unter Aufrechterhaltung seiner Pensionsanwartschaft oder nach Eintritt des Versorgungsfalls der Barwert der künftigen Pensionsleistungen am Schluss des Wirtschaftsjahres; Nummer 1 Satz 4 gilt sinngemäß.

      [ 3] Bei der Berechnung des Teilwertes der Pensionsverpflichtung sind ein Rechnungszinsfuß von 6 vom Hundert und die anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik anzuwenden.

      (4) [1] Eine Pensionsrückstellung darf in einem Wirtschaftsjahr höchstens um den Unterschied zwischen dem Teilwert der Pensionsverpflichtung am Schluss des Wirtschaftsjahres und am Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahres erhöht werden. [2] Soweit der Unterschiedsbetrag auf der erstmaligen Anwendung neuer oder geänderter biometrischer Rechnungsgrundlagen beruht, kann er nur auf mindestens drei Wirtschaftsjahre gleichmäßig verteilt der Pensionsrückstellung zugeführt werden; Entsprechendes gilt beim Wechsel auf andere biometrische Rechnungsgrundlagen. [3] In dem Wirtschaftsjahr, in dem mit der Bildung einer Pensionsrückstellung frühestens begonnen werden darf (Erstjahr), darf die Rückstellung bis zur Höhe des Teilwertes der Pensionsverpflichtung am Schluss des Wirtschaftsjahres gebildet werden; diese Rückstellung kann auf das Erstjahr und die beiden folgenden Wirtschaftsjahre gleichmäßig verteilt werden. [4] Erhöht sich in einem Wirtschaftsjahr gegenüber dem vorangegangenen Wirtschaftsjahr der Barwert der künftigen Pensionsleistungen um mehr als 25 vom Hundert, so kann die für dieses Wirtschaftsjahr zulässige Erhöhung der Pensionsrückstellung auf dieses Wirtschaftsjahr und die beiden folgenden Wirtschaftsjahre gleichmäßig verteilt werden. [5] Am Schluss des Wirtschaftsjahres, in dem das Dienstverhältnis des Pensionsberechtigten unter Aufrechterhaltung seiner Pensionsanwartschaft endet oder der Versorgungsfall eintritt, darf die Pensionsrückstellung stets bis zur Höhe des Teilwertes der Pensionsverpflichtung gebildet werden; die für dieses Wirtschaftsjahr zulässige Erhöhung der Pensionsrückstellung kann auf dieses Wirtschaftsjahr und die beiden folgenden Wirtschaftsjahre gleichmäßig verteilt werden. [6] Satz 2 gilt in den Fällen der Sätze 3 bis 5 entsprechend.

      (5) Die Absätze 3 und 4 gelten entsprechend, wenn der Pensionsberechtigte zu dem Pensionsverpflichteten in einem anderen Rechtsverhältnis als einem Dienstverhältnis steht.




      § 7 g EStG

      Sonderabschreibungen und Ansparabschreibungen zur Förderung kleiner und mittlerer Betriebe

      (1) Bei neuen beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens können unter den Voraussetzungen des Absatzes 2 im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und in den vier folgenden Jahren neben den Absetzungen für Abnutzung nach § 7 Abs. 1 oder 2 Sonderabschreibungen bis zu insgesamt 20 vom Hundert der Anschaffungs- oder Herstellungskosten in Anspruch genommen werden.

      (2) Die Sonderabschreibungen nach Absatz 1 können nur in Anspruch genommen werden, wenn

      1.

      a) das Betriebsvermögen des Gewerbebetriebs oder des der selbständigen Arbeit dienenden Betriebs, zu dessen Anlagevermögen das Wirtschaftsgut gehört, zum Schluss des der Anschaffung oder Herstellung des Wirtschaftsgutes vorangehenden Wirtschaftsjahres nicht mehr als 204 517 Euro beträgt; diese Voraussetzung gilt bei Betrieben, die den Gewinn nach § 4 Abs. 3 ermitteln, als erfüllt;

      b) der Einheitswert des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft, zu dessen Anlagevermögen das Wirtschaftsgut gehört, im Zeitpunkt der Anschaffung oder Herstellung des Wirtschaftsgutes nicht mehr als 122 710 Euro beträgt;

      2. das Wirtschaftsgut

      a) mindestens ein Jahr nach seiner Anschaffung oder Herstellung in einer inländischen Betriebsstätte dieses Betriebs verbleibt und

      b) im Jahr der Inanspruchnahme von Sonderabschreibungen im Betrieb des Steuerpflichtigen ausschließlich oder fast ausschließlich betrieblich genutzt wird und

      3. für die Anschaffung oder Herstellung eine Rücklage nach den Absätzen 3 bis 7 gebildet worden ist. Dies gilt nicht bei Existenzgründern im Sinne des Absatzes 7 für das Wirtschaftsjahr, in dem mit der Betriebseröffnung begonnen wird.

      (3) [1] Steuerpflichtige können für die künftige Anschaffung oder Herstellung eines Wirtschaftsguts im Sinne des Absatzes 1 eine den Gewinn mindernde Rücklage bilden (Ansparabschreibung). [2] Die Rücklage darf 40 vom Hundert der Anschaffungs- oder Herstellungskosten des begünstigten Wirtschaftsgutes nicht überschreiten, das der Steuerpflichtige voraussichtlich bis zum Ende des zweiten auf die Bildung der Rücklage folgenden Wirtschaftsjahres anschaffen oder herstellen wird. [3] Eine Rücklage darf nur gebildet werden, wenn

      1. der Steuerpflichtige den Gewinn nach § 4 Abs. 1 oder § 5 ermittelt;

      2. der Betrieb am Schluss des Wirtschaftsjahres, das dem Wirtschaftsjahr der Bildung der Rücklage vorangeht, das in Absatz 2 genannte Größenmerkmal erfüllt;

      3. die Bildung und Auflösung der Rücklage in der Buchführung verfolgt werden können und

      4. der Steuerpflichtige keine Rücklagen nach § 3 Abs. 1 und 2 a des Zonenrandförderungsgesetzes vom 5. August 1971 (BGBl. I S. 1237), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 24. Juni 1991 (BGBl. I S. 1322), ausweist.

      [ 4] Eine Rücklage kann auch gebildet werden, wenn dadurch ein Verlust entsteht oder sich erhöht. [5] Die am Bilanzstichtag insgesamt nach Satz 1 gebildeten Rücklagen dürfen je Betrieb des Steuerpflichtigen den Betrag von 154 000 Euro nicht übersteigen.

      (4) [1] Sobald für das begünstigte Wirtschaftsgut Abschreibungen vorgenommen werden dürfen, ist die Rücklage in Höhe von 40 vom Hundert der Anschaffungs- oder Herstellungskosten gewinnerhöhend aufzulösen. [2] Ist eine Rücklage am Ende des zweiten auf ihre Bildung folgenden Wirtschaftsjahres noch vorhanden, so ist sie zu diesem Zeitpunkt gewinnerhöhend aufzulösen.

      (5) Soweit die Auflösung einer Rücklage nicht auf Absatz 4 Satz 1 beruht, ist der Gewinn des Wirtschaftsjahres, in dem die Rücklage aufgelöst wird, für jedes volle Wirtschaftsjahr, in dem die Rücklage bestanden hat, um 6 vom Hundert des aufgelösten Rücklagenbetrages zu erhöhen.

      (6) Ermittelt der Steuerpflichtige den Gewinn nach § 4 Abs. 3, so sind die Absätze 3 bis 5 mit Ausnahme von Absatz 3 Nr. 1 mit der Maßgabe entsprechend anzuwenden, dass die Bildung der Rücklage als Betriebsausgabe (Abzug) und ihre Auflösung als Betriebseinnahme (Zuschlag) zu behandeln ist; der Zeitraum zwischen Abzug und Zuschlag gilt als Zeitraum, in dem die Rücklage bestanden hat.

      (7) [1] Wird eine Rücklage von einem Existenzgründer im Wirtschaftsjahr der Betriebseröffnung und den fünf folgenden Wirtschaftsjahren (Gründungszeitraum) gebildet, sind die Absätze 3 bis 6 mit der Maßgabe anzuwenden, dass

      1. das begünstigte Wirtschaftsgut vom Steuerpflichtigen voraussichtlich bis zum Ende des fünften auf die Bildung der Rücklage folgenden Wirtschaftsjahres angeschafft oder hergestellt wird;

      2. der Höchstbetrag in Absatz 3 Satz 5 für im Gründungszeitraum gebildete Rücklagen 307 000 Euro beträgt und

      3. die Rücklage spätestens am Ende des fünften auf ihre Bildung folgenden Wirtschaftsjahres gewinnerhöhend aufzulösen ist;

      b ei diesen Rücklagen findet Absatz 5 keine Anwendung. [2] Existenzgründer im Sinne des Satzes 1 ist

      1. eine natürliche Person, die innerhalb der letzten fünf Jahre vor dem Wirtschaftsjahr der Betriebseröffnung weder an einer Kapitalgesellschaft unmittelbar oder mittelbar zu mehr als einem Zehntel beteiligt gewesen ist noch Einkünfte im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 erzielt hat;

      2. eine Gesellschaft im Sinne des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, bei der alle Mitunternehmer die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen. [2] Ist Mitunternehmer eine Gesellschaft im Sinne des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, gilt Satz 1 für alle an dieser unmittelbar oder mittelbar beteiligten Gesellschafter entsprechend; oder

      3. eine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 des Körperschaftsteuergesetzes, an der nur natürliche Personen beteiligt sind, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen.

      [ 3] Die Übernahme eines Betriebes im Wege der vorweggenommenen Erbfolge gilt nicht als Existenzgründung; Entsprechendes gilt bei einer Betriebsübernahme im Wege der Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft unmittelbar nach dem Erbfall.

      (8) [1] Absatz 7 ist nur anzuwenden, soweit in sensiblen Sektoren die Förderfähigkeit nicht ausgeschlossen ist. [2] Sensible Sektoren sind:

      1. Stahlindustrie (Multisektoraler Regionalbeihilferahmen für große Investitionsvorhaben vom 13. Februar 2002 in Verbindung mit Anhang B (ABl. EG Nr. C 70 S. 8)),

      2. Schiffbau (Richtlinie 90/684/EWG des Rates vom 21. Dezember 1990 über Beihilfen für den Schiffbau, ABl. EG Nr. L 380 S. 27, und Verordnung (EG) Nr. 1540/98 des Rates vom 29. Juni 1998 zur Neuregelung der Beihilfen für den Schiffbau, ABl. EG Nr. L 202 S. 1),

      3. Kraftfahrzeugindustrie (Multisektoraler Regionalbeihilferahmen vom 13. Februar 2002 in Verbindung mit Anhang C),

      4. Kunstfaserindustrie (Multisektoraler Regionalbeihilferahmen vom 13. Februar 2002 in Verbindung mit Anhang D),

      5. Landwirtschaftssektor (Gemeinschaftsrahmen für staatliche Beihilfen im Agrarsektor, ABl. EG Nr. C 28 S. 2 vom 1. Februar 2000),

      6. Fischerei- und Aquakultursektor (Leitlinien für die Prüfung der einzelstaatlichen Beihilfen im Fischerei- und Aquakultursektor vom 20. Januar 2001 (ABl. EG Nr. C 19 S. 7)),

      7. Verkehrssektor (Verordnung (EWG) Nr. 1107/70 des Rates vom 4. Juni 1970 über Beihilfen im Eisenbahn-, Straßen- und Binnenschiffsverkehr, ABl. EG Nr. L 130 S. 1, in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 543/97 des Rates vom 17. März 1997, ABl. EG Nr. L 84 S. 6, Leitlinien der Gemeinschaft für staatliche Beihilfen im Seeverkehr, ABl. EG Nr. C 205 S. 5 vom 5. Juli 1997, und Anwendung der Artikel 92 und 93 des EG-Vertrages sowie des Artikels 61 des EWR-Abkommens auf staatliche Beihilfen im Luftverkehr, ABl. EG Nr. C 350 S. 5 vom 10. Dezember 1994) und

      8. Steinkohlenbergbau (Entscheidung Nr. 3632/93 EGKS der Kommission vom 28. Dezember 1993 über die Gemeinschaftsregelung für staatliche Beihilfen zugunsten des Steinkohlenbergbaus, ABl. EG Nr. L 329 S. 12).

      [ 3] Der Umfang der Förderfähigkeit ergibt sich aus den in Satz 2 genannten Rechtsakten.



      § 10 c EStG

      Sonderausgaben-Pauschbetrag, Vorsorgepauschale

      (1) Für Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1 Nr. 1, 1a, 4, 6, 7 und 9 und nach § 10 b wird ein Pauschbetrag von 36 Euro abgezogen (Sonderausgaben-Pauschbetrag), wenn der Steuerpflichtige nicht höhere Aufwendungen nachweist.

      (2) [1] Hat der Steuerpflichtige Arbeitslohn bezogen, so wird für Vorsorgeaufwendungen (§ 10 Abs. 1 Nr. 2) eine Vorsorgepauschale abgezogen, wenn der Steuerpflichtige nicht Aufwendungen nachweist, die zu einem höheren Abzug führen. [2] Die Vorsorgepauschale beträgt 20 vom Hundert des Arbeitslohns, jedoch

      1. höchstens 3 068 Euro abzüglich 16 vom Hundert des Arbeitslohns zuzüglich

      2. höchstens 1 334 Euro, soweit der Teilbetrag nach Nummer 1 überschritten wird, zuzüglich

      3. höchstens die Hälfte bis zu 667 Euro, soweit die Teilbeträge nach den Nummern 1 und 2 überschritten werden.

      [ 3] Die Vorsorgepauschale ist auf den nächsten durch 36 ohne Rest teilbaren vollen Euro-Betrag abzurunden, wenn sie nicht bereits durch 36 ohne Rest teilbar ist. [4] Arbeitslohn im Sinne der Sätze 1 und 2 ist der um den Versorgungs-Freibetrag (§ 19 Abs. 2) und den Altersentlastungsbetrag (§ 24 a) verminderte Arbeitslohn.

      (3) Für Arbeitnehmer, die während des ganzen oder eines Teils des Kalenderjahres

      1. in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungsfrei oder auf Antrag des Arbeitgebers von der Versicherungspflicht befreit waren und denen für den Fall ihres Ausscheidens aus der Beschäftigung auf Grund des Beschäftigungsverhältnisses eine lebenslängliche Versorgung oder an deren Stelle eine Abfindung zusteht oder die in der gesetzlichen Rentenversicherung nachzuversichern sind oder

      2. nicht der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht unterliegen, eine Berufstätigkeit ausgeübt und im Zusammenhang damit auf Grund vertraglicher Vereinbarungen Anwartschaftsrechte auf eine Altersversorgung ganz oder teilweise ohne eigene Beitragsleistung erworben haben oder

      3. Versorgungsbezüge im Sinne des § 19 Abs. 2 Nr. 1 erhalten haben oder

      4. Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten haben,

      b eträgt die Vorsorgepauschale 20 vom Hundert des Arbeitslohns, jedoch höchstens 1 134 Euro.

      (4) [1] Im Fall der Zusammenveranlagung von Ehegatten zur Einkommensteuer sind

      1. die Euro-Beträge nach Absatz 1, 2 Satz 2 Nr. 1 bis 3 und Absatz 3 zu verdoppeln und

      2. Absatz 2 Satz 4 auf den Arbeitslohn jedes Ehegatten gesondert anzuwenden.

      [ 2] Wenn beide Ehegatten Arbeitslohn bezogen haben und ein Ehegatte zu dem Personenkreis des Absatzes 3 gehört, ist die höhere Vorsorgepauschale abzuziehen, die sich ergibt, wenn entweder die Euro-Beträge nach Absatz 2 Satz 2 Nr. 1 bis 3 verdoppelt und der sich für den Ehegatten im Sinne des Absatzes 3 nach Absatz 2 Satz 2 erster Halbsatz ergebende Betrag auf 1 134 Euro begrenzt werden oder der Arbeitslohn des nicht unter Absatz 3 fallenden Ehegatten außer Betracht bleibt. [3] Satz 1 Nr. 1 gilt auch, wenn die tarifliche Einkommensteuer nach § 32 a Abs. 6 zu ermitteln ist.
      Avatar
      schrieb am 11.05.06 12:46:05
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.520.293 von Doktor Dax am 11.05.06 12:44:28Du hast §15a vergessen !

      ;)
      Avatar
      schrieb am 11.05.06 12:46:28
      Beitrag Nr. 10 ()
      Kirchhoff wäre ein Segen für dieses Land gewesen.
      Nur leider versteht der deutsche staatsgläubige Neidmichel die einfachsten wirtschaftlichen Zusammenhänge nicht.
      :cry:
      Avatar
      schrieb am 11.05.06 12:46:59
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.520.075 von detektivrockford am 11.05.06 12:35:04Ich will nicht kleinlich herumstreiten.
      Aber Du gehst von einer Wählerschicht aus die ohnehin relativ klein ist und auch wählt mit einem Informationshintergrund.

      Aber die Mehrheit hat doch "Vera-am-Mittag-Niveau".

      Wenn da die SPD sagt die Frau Merkl bringt 2 % Merklsteuer, dann glaubt er das. Naja, er hat sich ja auch nicht getäuscht. Es kam halt noch 1 % Müntesteuer dazu.
      Aber richten tut er sich danach nicht im nächsten Wahlkampf. Dann wählt er halt was die Gewerkschaft sagt oder sonst einer der ihm Beiträge abnimmt.

      Und Deine Prozentrechnung wurde den Leuten im Wahlkampf auch anders erzählt, bitte erinnere Dich !!

      Die Argumente waren wie folgt:

      Der Spitzenverdiener bekommt seinen Spitzensteuersatz schon wieder drastisch verringert.
      Die Lüge war: Er hat wegen vieler Abschreibungsöglichkeiten nichts oder wenig vom theoretischen Steuersatz bezahlt !!!

      Die Krankenschwester muß von 2000 € dann 500 € bezahlen, mehr als momentan.
      Die Lüge war: man hat bewußt den Freibetrag vergessen.

      Mit Deinem Argument, der Deutsche hat was er gewählt hat, kannste auch dem beraubten Juwelier sagen daß Diamanten halt etwas gefährliches sind, und einer vergewaltigten Frau daß es halt besser wäre zu Hause zu bleiben oder eine Burka zu tragen.

      Unwahrheiten die bewußt so gestreut werden und an Stellen wo sie ein Vorteil bringen, das ist für mich Wahlbetrug. Dem Betrogenen noch zu sagen, naja, jetzt biste beklaut worden wie Du es gewollt hast, entbehrt nicht eines gewissen Zynismus.
      Avatar
      schrieb am 11.05.06 13:01:37
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.520.325 von BarnyXXL am 11.05.06 12:46:05Stimmt, der ist auch gut.

      Und mit so was läßt sich ein 80-Mill.-Volk von einer kleinen Gruppe von knapp 600 liebenswürdigen Menschen, kurz "Bundestag" genannt, Tag für Tag schikanieren.
      Avatar
      schrieb am 11.05.06 13:33:45
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.519.692 von farniente am 11.05.06 12:15:32Der Normalbürger ist doch mit solchen Dingen heillos überfordert.

      Der Meinung bin ich nicht, so pessimistisch bin ich auch nicht, was den durchschnittlichen Intellekt des deutschen Michels angeht der sagt: „Lieber den Magen verrenkt als dem Wirt was geschenkt.“

      Ich hatte kürzlich eine Unterhaltung mit einem 83jhr. alten Herrn (Ex-Bundesbahnbeamter vor 25 Jahren frühpensioniert 50.000.-€ p.a.) der sich im Hinblick auf seine Bezüge juxte, dass könne „doch kein Geschäft mehr für den Staat sein“.
      Seine Lieblingsbeschäftigung ist, ständig auf der Jagd nach neuen staatlichen, oder artverwandten Zuwendungen zu sein. Im letzten Jahr hat er einige nicht zu knappe Zuschüsse aus der Pflegeversicherung herausgeschlagen weil seine Frau wg. Krankheit einige Wochen ausser Gefecht war. Es wäre zwar, laut seiner eigenen Aussage, garnicht nötig gewesen, aber wenn es ihm doch „zusteht“.
      Sein letztes Beutestück war der Zuschuss für Sonnenkollektoren auf seinem Dach für die es, nagel mich jetzt nicht auf das Prozent genau fest, ca 15 % Staatszuschuss gegeben hat, in seinem Fall etwa 480.- €. Es ging ihm gar nicht um Umweltschutz, da hat er in einem Land im Norden Deutschlands, wo er in nächster Nähe von tausenden von Windrädern lebt, als Alternative um nicht auf die spärliche Sonneneinstrahlung angewiesen zu sein. Nein es ging ihm allein darum diese Summe abzugreifen, weil er ja ein „Anrecht darauf habe“.
      Diese Mentalität ist es, die ich bei den meisten ausmache, raffe was zu raffen ist und nach uns die Sintflut, schuld sind erstmal die anderen und dann die „Politikerkaste“ die man empört mit Liebesentzug in der Wahlkabine bedroht, sollte einer Hand an ihre vermeintlichen Besitzstände legen.
      Wie es dem geht, hat Kirchhof ja erfahren mussen.

      Erzähl mir nichts vom armen unwissenden Bürger.
      Avatar
      schrieb am 11.05.06 13:49:58
      Beitrag Nr. 14 ()
      Die letzte Bundestagswahl hat uns vor Augen geführt, dass wir
      Deutschen in der Mehrheit einen an der Waffel haben.

      Das Kirchhoff-Modell haben viele als ungerecht empfunden.
      Warum? Weil es mit der Intelligenz der meisten Deutschen nicht weit
      her ist.
      Ich könnte mich heut noch grün und blau ärgern.

      Es klingt mir heut noch in den Ohren: 25 Prozent für jeden, das ist doch ungerecht!

      Die versammelte Linke log, was das Zeug hielt oder war mangels Intelligenz nicht in der Lage, das K-Modell annähernd zu verstehen oder verstehen zu wollen. Krank.
      Schlimm, dass auch aus dem Mitte-Rechts-Spektrum einige das Modell
      ablehnten, da das bisherige Steuersystem ja wohl gerechter sei...

      Deutschland wird den Weg des Abstiegs weitergehen, die Deutschen lieben es, sich über Pendlerpauschale und Absetzung des Arbeitszimmers aufzuregen, über den ganzen Mist einer völlig verrückten Einkommensteuererklärung.
      Wieso muss ein Bürger Geld für einen Steuerberater ausgeben, um Geld, das ihm zusteht, zurückzubekommen???????
      Wieso ist überhaupt dieser Papierkram notwendig????

      Mich kotzt das alles an. Genauso nervt es mich, wenn immer auf die
      Politiker geschimpft wird. Die Volltrotteln sind doch wir, die Wähler, seien wir doch mal ehrlich. Wenn die Mehrheit der Deutschen Bürger das Kirchhof-Modell für ungerechter hält als das bisherige Steuersystem, welche Worte soll man dann dafür noch finden?

      Wenn ich mich erinnere, mit welcher Inbrunst hier im Bord auch gegen Kirchhof gewettert wurde von ErzLinken, mein Gott.
      Ich wünsche diesen fröhliches Ausfüllen der Steuererklärung und eine saftige Rechnung des Steuerberaters, möge die Rechnung höher sein als das, was sie herausbekommen...

      Gruß
      MM
      Avatar
      schrieb am 11.05.06 14:08:58
      Beitrag Nr. 15 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.521.253 von MatthiasM. am 11.05.06 13:49:58Die letzte Bundestagswahl hat uns vor Augen geführt, dass wir
      Deutschen in der Mehrheit einen an der Waffel haben.


      so ist es.

      Allerdings hat es leichte Anzeichen dazu schon vor dieser letzten Bundestagswahl gegeben.

      Es möge bitte keiner auf die Politiker schimpfen. Auch wenn die sich als politische Kaste organisiert, udn den Sack inzwischen zu ihren Gunsten zugemacht haben.

      Das System ist nicht mehr reformfähig.

      Politischer Machtwechsel (die Möglichkeit hierzu ist der Kern des Demokratie- Gedankens) führt bei uns nicht mehr zu einer Veränderung von Politik, weil die politische Kaste, geal aus welcher Richtung, sich in ihrer Wertebasis, ihrer politischen Grundüberzeugung nicht mehr unterscheidet.

      Daher kann die Politik, egal wer am Ruder ist, keine neuen Impulse mehr setzen. Sie reagiert nur noch auf die offen ausbrechenden Konfliktherde des zerbröselnden Staates, udn verkauft uns dies als Reform.

      Dabei ist es egal, wer da am Ruder ist.

      Ich habe nicht nur bedauert, daß man den Kirchoff abgesägt hat, ich fand es auch ein interessantes Signal, wie das geschehen ist. Daran beteiligt waren führende Sozialdemokraten, Seit an Seit mit Leuten der CDU und CSU.

      Wert sich in diesem Lande noch einbringen will, und nicht aus der politischen Kaste kommt, der sollte lieber angeln gehen.
      Avatar
      schrieb am 11.05.06 14:16:09
      Beitrag Nr. 16 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.521.517 von Sep am 11.05.06 14:08:58Wo du recht hast hast du recht. Leider...
      Avatar
      schrieb am 11.05.06 14:48:39
      Beitrag Nr. 17 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.521.517 von Sep am 11.05.06 14:08:58Du hast vollkommen recht.
      Demokratie, wie ich sie verstehe findet in Deutschland nicht mehr statt, sondern nur noch der parteiübergreifende Kuhhandel um Wählerstimmen, wobei die Währungen, finanzielle Zuwendungen des Staates sind.
      Bis der Bürger realisiert hat, dass er die ganzen Versprechungen und Zuwendungen mit einem gewaltigen Staatszuschlag (es gibt nichts teueres als die Bürokratie), ja aus eigener Tasche finanzieren muss, dürfte es zu spät sein.
      Avatar
      schrieb am 11.05.06 15:01:55
      Beitrag Nr. 18 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.522.126 von Kaperfahrer am 11.05.06 14:48:39@Kaperfahrer,
      endlich schnallst du es auch.......
      lange genug hats ja gedauert bei dir.......
      Seit über 20 Jahren wähle ich nun schon nicht mehr u.werde ich auch nie mehr wählen,
      denn alle Politiker egal welcher Partei sind nur auf ihrem Vorteil aus,der Allgemeinbürger interessiert die nicht.....
      Gruß
      Cl.
      Avatar
      schrieb am 11.05.06 15:15:08
      Beitrag Nr. 19 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.522.356 von Claptoni am 11.05.06 15:01:55denn alle Politiker egal welcher Partei sind nur auf ihrem Vorteil aus,der Allgemeinbürger interessiert die nicht.....

      Da bin ich mit dir einig und auch schon immer gewesen. Das hat was mit der menschlichen Natur zu tun.
      Aber im Gegensatz zu Dir, ist mir Resignation nicht gegeben, weil die Alternative, Schmollwinkel und vor sich hin zu nörgeln bis ins Grab, nicht zu meiner optimistischen Kämpfer-Natur passt.
      Ich sage mir immer in anderen Ländern geht es, warum sollte ich bei uns nicht auch ein Wunder glauben.

      Nur wer aufgibt hat schon verloren. (3 Euro ins Schweinderl) :laugh:
      Avatar
      schrieb am 11.05.06 15:27:17
      Beitrag Nr. 20 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.522.616 von Kaperfahrer am 11.05.06 15:15:08Die 3€ zahl ich ins Schweinderl........;)

      Aufgeben tue ich allerdings auch nicht,
      nur gehe ich einen anderen Weg,
      ich hole mir all das zurück,was ich dem Staat gegeben habe,
      ich genieße nun meinen Vorruhestand u.hole mir nun meine Arbeitlosenbeiträge zurück,die ich jahrelang eingezahlt habe,
      um mir auch meine Rentenbeiträge rauszuholen,da muß ich mir noch was einfallen lassen,
      ganz werde ich das nicht mehr rausholen,
      da einfach über meinen Kopf zuviel fremdfinanziert wurde.....
      etcetera,Ostrenten,Renten für Russlanddeutsche,Rumänen usw........
      Gruß
      Cl.
      Avatar
      schrieb am 11.05.06 15:30:16
      Beitrag Nr. 21 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.522.356 von Claptoni am 11.05.06 15:01:55denn alle Politiker egal welcher Partei sind nur auf ihrem Vorteil aus,der Allgemeinbürger interessiert die nicht.....

      Das sind genau die Sprüche, die ich auch nicht mehr hören kann.
      Absolute Phrase, sorry.
      Als ob ein Herr Müntefering oder eine Frau Merkel nachts in Bett gehen und kurz vorm Einschlafen denken: "Na, da haben wir ja die Wähler wieder schön über den Tisch gezogen, wie toll!"

      Mann, was soll dieser Quatsch?
      Die Politiker vertreten ihre Klientel, nicht mehr und nicht weniger.
      Die Klientel ist das Problem. Dabei bleib ich.
      Avatar
      schrieb am 11.05.06 16:15:14
      Beitrag Nr. 22 ()
      "Die Klientel ist das Problem."

      Wie soll denn die Klientel sachlich entscheiden? Die Klientel ist doch seit langem durch die Politik korrumpiert.
      Kindergeld, Erziehungsgeld, Kilometerpauschale, steuerbefreite Nachtzuschläge. Eigenheimzulage, Wohngeld, Mietzuschuss, Ausbildungsbeihilfe usw.
      Fast jeder bekommt auf die eine oder ander Weise Hilfe vom Staat.Gegen eine derartige überwältigende Mehrheit von Leistungsbezieher muss jede Reform scheitern.
      Avatar
      schrieb am 11.05.06 17:11:35
      Beitrag Nr. 23 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.522.922 von MatthiasM. am 11.05.06 15:30:16Die Klientel ist das Problem. Dabei bleib ich.

      Richtig!

      Und sie stellt die Leute dahin, die sie verdient, deswegen bin ich ach gegen claptonis Weg der Verweigerung. Die, das kann er drehen und wenden wie er will, wird sich immer als Zustimmung auswirken.
      Mir aus Rachsucht Geld, über Frühverrentung, Arbeitslosenbeiträge oder sonstigen Underdogpipapo zurückzuholen ist nicht mein Ding.
      Erstens ich war immer selbsständig und zweitens wen würde man damit abstrafen? Doch nur die, die im gleichen Boot sitzen, den Vermeintlichn Verursachern geht das doch am A..ch vorbei.

      Und ausserdem hab ich an mein Leben andere Ansprüche als es als Frührentner zu fristen.
      Avatar
      schrieb am 12.05.06 11:09:02
      Beitrag Nr. 24 ()
      Gesunde Einstellung von Kaperfahrer.


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