Cobracrest. Wie Annahmeerklärung aufheben? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 12.05.06 13:20:07 von
neuester Beitrag 15.05.06 10:41:38 von
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Nachdem die Preeskonferenz die am Mittwoch stattfindne sollte nun entgültig abgesagt wurde wissen die auch die letzten Investors das da vieles nicht stimmt. Nur einige haben die Annahmeerklärung ausgefüllt und schulden nun CC nach deren Vertrag xy Aktien.
Wer hat sich mit dem Vertrag beschäftigt?
Wer hat seinen Vertrag aufgehoben und eine Bestätigung dafür?
Bitte um Hilfe.
Wer hat sich mit dem Vertrag beschäftigt?
Wer hat seinen Vertrag aufgehoben und eine Bestätigung dafür?
Bitte um Hilfe.
Antwort auf Beitrag Nr.: 21.536.641 von gony2 am 12.05.06 13:20:07Die Annahmeerklärung war nach meinen juristischen Kenntnisstand nicht korrekt und somit nichtig. Alle Aktien der Cobracrest unterliegen also somit - auch wenn die Erklärung ausgefüllt sein sollte - keiner Abtretungs- oder Umtauschpflicht.
Höchstwahrscheinlich ist dies der größte Finanzbetrug seit 1999/2001.
VERKAUFEN!
FT
Höchstwahrscheinlich ist dies der größte Finanzbetrug seit 1999/2001.
VERKAUFEN!
FT
Antwort auf Beitrag Nr.: 21.536.796 von FutureTrend am 12.05.06 13:30:07ja sind schon verkauft.
welchen texz soll man da schreiben?
auf was berufen?
rüchtritssrecht? bgb?
welchen texz soll man da schreiben?
auf was berufen?
rüchtritssrecht? bgb?
Antwort auf Beitrag Nr.: 21.536.856 von gony2 am 12.05.06 13:34:58ich denke das problem haben hier noch mehr
Antwort auf Beitrag Nr.: 21.536.954 von gony2 am 12.05.06 13:40:12naja wer was zu sagen hat am wochenende.
ich bin für jeden tip dankbar
ich bin für jeden tip dankbar
Antwort auf Beitrag Nr.: 21.537.298 von gony2 am 12.05.06 14:02:24..sicherheitshalber wäre eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung (§ 123 IBGB) möglich- aber sicher nicht nötig (weil hier eh alles Beschi.. ist). Was besseres als vor den Richter gezerrt zu werden könnte einem doch aber gar nicht passieren. Man könnte den Spieß umdrehen und die eigenen Schadensersatzforderungen stellen (z.B. § 826 BGB)..
Antwort auf Beitrag Nr.: 21.537.723 von s135012 am 12.05.06 14:28:4510.4 Zahlung des Kaufpreises/Abwicklung des Angebots
Die zum Erwerb eingereichten Cobracrest Aktien verbleiben zunächst in den Depots der einreichenden Aktionäre. Sollte der einreichende Aktionär über diese Aktien anderweitig verfügen, bleibt der Erwerber dieser Aktien an die Annahmeerklärung des einreichenden Aktionärs gebunden.
Also was solls. Da darüber hinaus auch Cobracrest nicht vorhat, den durch die Annahmeerklärung angeblich zustandegekommenen Kaufvertrag zu erfüllen (sollte irgendjemand "5,23 Euro in bar" bekommen muß ich aufgrund einer Wette einen Tag nackt in der Firma sitzen) ists zweimal scheißegal.
Die zum Erwerb eingereichten Cobracrest Aktien verbleiben zunächst in den Depots der einreichenden Aktionäre. Sollte der einreichende Aktionär über diese Aktien anderweitig verfügen, bleibt der Erwerber dieser Aktien an die Annahmeerklärung des einreichenden Aktionärs gebunden.
Also was solls. Da darüber hinaus auch Cobracrest nicht vorhat, den durch die Annahmeerklärung angeblich zustandegekommenen Kaufvertrag zu erfüllen (sollte irgendjemand "5,23 Euro in bar" bekommen muß ich aufgrund einer Wette einen Tag nackt in der Firma sitzen) ists zweimal scheißegal.
Frage an alle, die bereits ihre Aktien zum Tausch angeboten haben:
Sind die Aktien noch handelbar oder haben sie einen Sperrvermerk?
Sind die Aktien noch handelbar oder haben sie einen Sperrvermerk?
Handelbar...nix sperrvermerk
Weiss ich, weil ich die Dinger jetzt verkloppt habe. Das mit der Pressekonferenz hat mir den Rest Vertrauen genommen...
Ebenfalls habe ich eine Anfrage an die AMEX geschickt, ob ein Listing der CC INT bevorsteht. Tatsächlich sogar eine Mail zurück bekommen, jedoch weiss keiner davon etwas. Tja, dumm gelaufen...
Ebenfalls habe ich eine Anfrage an die AMEX geschickt, ob ein Listing der CC INT bevorsteht. Tatsächlich sogar eine Mail zurück bekommen, jedoch weiss keiner davon etwas. Tja, dumm gelaufen...
Sorry, falsch interpretiert: Siehe mein Posting im Hauptboard...
Beitrag Nr.: 21.540.864
Beitrag Nr.: 21.540.864
Antwort auf Beitrag Nr.: 21.541.201 von ipamcik am 12.05.06 18:23:46sind alles handelbar.
die comdirect hat dieses schreiben was hier im netzt kusiert von wegen angebot und so, bis heute nicht zugestellt
die comdirect hat dieses schreiben was hier im netzt kusiert von wegen angebot und so, bis heute nicht zugestellt
Antwort auf Beitrag Nr.: 21.536.641 von gony2 am 12.05.06 13:20:07Bezieh dich doch einfach auf diese Aussage, von CobraCrest:
"
Frequently Asked Questions
Warum beginnt die Umtauschfrist erst am 27.03.2006?
Da die Übernahme wahlweise in bar oder per Aktientausch erfolgt,
ist es zwingend notwendig, dass den Aktionären
auch die neuen Aktien der Cobracrest International Inc., USA,
ausgehändigt werden können.
Nur dieser Umstand ist der Grund für den späten Beginn der Umtauschfrist,
da diese Aktien erst durch den IPO an der amerikansiche Börse (AMEX) gebildet werden.
Die in den USA eingeschalteten Anwälte haben diese Termine vorgegeben,
um absolut sicherzustellen, dass bis spätestens 28.04.2006
den Aktionären bei einem Aktientausch auch die Aktien übertragen werden können. "
Sollte also mit der Abgabe der Annahmeerklärung deinereseits überhaupt ein Vertrag geschlossen worden sein, hättest du die Möglichkeit diesen aus wichtigem Grund zu kündigen.
Denn ein IPO an der AMEX ist bis 28.04.2006 nicht geschehen. Wie willst du denn jetzt den Aktientausch vornehmen ???
Übrigens, keine Rechts- oder sonstige Dingsbums-Beratung. Nur mal eine Überlegung, laut gedacht und als Meinungsäußerung deklariert.
"
Frequently Asked Questions
Warum beginnt die Umtauschfrist erst am 27.03.2006?
Da die Übernahme wahlweise in bar oder per Aktientausch erfolgt,
ist es zwingend notwendig, dass den Aktionären
auch die neuen Aktien der Cobracrest International Inc., USA,
ausgehändigt werden können.
Nur dieser Umstand ist der Grund für den späten Beginn der Umtauschfrist,
da diese Aktien erst durch den IPO an der amerikansiche Börse (AMEX) gebildet werden.
Die in den USA eingeschalteten Anwälte haben diese Termine vorgegeben,
um absolut sicherzustellen, dass bis spätestens 28.04.2006
den Aktionären bei einem Aktientausch auch die Aktien übertragen werden können. "
Sollte also mit der Abgabe der Annahmeerklärung deinereseits überhaupt ein Vertrag geschlossen worden sein, hättest du die Möglichkeit diesen aus wichtigem Grund zu kündigen.
Denn ein IPO an der AMEX ist bis 28.04.2006 nicht geschehen. Wie willst du denn jetzt den Aktientausch vornehmen ???
Übrigens, keine Rechts- oder sonstige Dingsbums-Beratung. Nur mal eine Überlegung, laut gedacht und als Meinungsäußerung deklariert.
Antwort auf Beitrag Nr.: 21.574.609 von Eustach_I. am 14.05.06 13:16:55danke
!
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