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    WCM NEWS - PRESSEMITTEILUNG - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 15.05.06 11:09:36 von
    neuester Beitrag 21.05.06 20:06:03 von
    Beiträge: 15
    ID: 1.060.058
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      Avatar
      schrieb am 15.05.06 11:09:36
      Beitrag Nr. 1 ()
      PRESSEMITTEILUNG der WCM Beteiligungs- und Grundbesitz- Aktiengesellschaft

      Frankfurt am Main

      Opernplatz 2 - 60313 Frankfurt am Main
      Telefon: 069 90026-510
      Telefax: 069 90026-110

      15. Mai 2006

      E-Mail: presse@wcm.de
      Internet: www.wcm.de



      Gutachten bestätigt Ansicht der WCM


      Bekanntermaßen hat die hessische Finanzverwaltung an die WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-AG im Rahmen einer Betriebsprüfung die Forderung gestellt, Steuern inklusive Zinsen in Höhe von ca. 87 Mio. EUR nachzuzahlen, weil die Nutzung von Verlustvorträgen in den Jahren 1998 und folgenden nicht den gesetzlichen Bestimmungen entsprochen hätte.

      Die WCM hat dem vehement widersprochen. Gleichzeitig hat die WCM um eine gutachterliche Stellungnahme über die Inanspruchnahme der Verlustvorträge bei einer maßgeblichen Kapazität auf diesem Rechtsgebiet, dem Vorsitzenden Richter am Bundesfinanzhof a. D., Herrn Dr. Siegfried Widmann, gebeten. Herr Dr. Widmann ist zugleich Herausgeber des bedeutendsten Kommentars zum Umwandlungssteuerrecht.

      Bei der rechtlichen Frage geht es im Kern um die Frage, ob der Verlustvortrag der Cockerill Sambre Beteiligungsgesellschaft mbH (CSB), die von der WCM 1998 übernommen wurde, bei deren Verschmelzung auf die WCM ebenfalls auf die WCM übergegangen ist.

      Herr Dr. Widmann kommt in seinem ausführlichen Gutachten, das der Gesellschaft vorliegt, zu der eindeutigen Stellungnahme, dass der Verlustvortrag der CSB (die nachstehend benannte YMOS AG war eine Tochtergesellschaft der CSB) ohne wenn und aber auf die WCM übergegangen ist.


      Das Fazit von Herrn Dr. Widmann ist in dem ausführlichen Text des Gutachtens von dem Verfasser wie folgt zusammengefasst worden:

      (Nachstehend Auszug aus dem Rechtsgutachten von Herrn Dr. Widmann, Vorsitzender Richter am Bundesfinanzhof a. D.)

      Fazit:

      "Der Verlustvortrag der CSB GmbH ging auf die WCM AG über.

      Dem Übergang steht § 12 Abs. 3 Satz 2 UmwStG nicht entgegen,

      · Weil die den Übergang des Verlustvortrags einschränkende Vorschrift des § 12 Abs. 3 Satz 2 UmwStG nicht für eine vermögensverwaltende Gesellschaft gilt.
      · Selbst wenn § 12 Abs. 3 Satz 2 UmwStG für eine vermögensverwaltende Gesellschaft gilt, ging der Verlustvortrag über, weil die Fassung des § 12 Abs. 3 Satz 2 UmwStG, die dem Übergang des Verlustvortrags entgegenstehen könnte, verfassungswidrig ist und die danach maßgebende bisherige Regelung dem Übergang des Verlustvortrags nicht entgegensteht.
      · Selbst wenn § 12 Abs. 3 Satz 2 UmwStG für eine vermögensverwaltende Gesellschaft gilt und nicht verfassungswidrig ist, steht die Vorschrift dem Übergang des Verlustvortrags nicht entgegen; denn der Betrieb der CSB GmbH wurde von der WCM AG innerhalb des Fünf-Jahres-Zeitraums in einem dem Gesamtbild der wirtschaftlichen Verhältnisse vergleichbaren Umfang fortgeführt, weil sich die Summe aus Teilwert des Beteiligungsbestandes und Teilwert der Finanzierungsmittel nicht in dem für die Anwendung des § 12 Abs. 3 Satz 2 UmwStG notwendigem Umfang gemindert hat.

      - Hierbei sind Veränderungen bei der YMOS AG nicht maßgebend. Sie würden jedoch auch dann, wenn sie maßgebend wären, zu keiner anderen Beurteilung führen. Dies gilt insbesondere auch, wenn bei der YMOS AG ein Branchenwechsel vorläge.
      - Hierbei sind Veränderungen, die nicht auf Aktivitäten der zuständigen Organe der WCM AG beruhen, nicht maßgebend. Die Veränderungen, die nicht auf Aktivitäten der zuständigen Organe der WCM AG zurückzuführen sind, würden jedoch auch zu keiner anderen Beurteilung führen.
      - Hierbei wird eine Abschmelzung in Höhe von 75 v. H. als Maßstab zu Grunde gelegt. Die Prüfung an Hand der von der Finanzverwaltung vertretenen 50 v. H.-Grenze würde jedoch auch zu keinem anderen Ergebnis führen.
      - Hierbei wird als Ausgangsgröße für die Prüfung, ob ein schädliches Abschmelzen vorliegt, der Zustand zum Verschmelzungsstichtag zu Grunde gelegt. Die Prüfung an Hand der von der Finanzverwaltung vertretenen Ansicht, dass es auf den Zustand in der Verlustphase ankommt, würde jedoch auch zu keinem anderen Ergebnis führen.

      · Auf jeden Fall ist der mit der Beteiligung an der YMOS AG zusammenhängende Verlustvortrag in Höhe von DM 328.595.431 auf die WCM AG übergegangen.

      Die Vollziehung von Steuerbescheiden ist insoweit ohne Sicherheitsleistung auszusetzen, als in ihnen vom Nichtübergang des Verlustvortrags ausgegangen wird."


      Das Gutachten von Herrn Dr. Widmann, Vorsitzender Richter am Bundesfinanzhof a. D., wurde den Finanzbehörden vollständig zur Verfügung gestellt.

      Die Organe der WCM werden mit den eingeschalteten Rechts- und steuerlichen Beratern das vorliegende Gutachten beraten und die notwendigen bilanziellen Entscheidungen nach Maßgabe der gesetzlichen Erfordernisse treffen.
      Hinsichtlich der Bildung einer Rückstellung für die in dem oben genannten Verfahren erhobene Forderung der hessischen Finanzbehörden über 87 Mio. EUR konnte noch keine Entscheidung getroffen werden. Das oben angeführte Gutachten stützt massiv die Haltung der Gesellschaft. Die Organe der Gesellschaft werden jetzt die handelsrechtlichen Aspekte der Rückstellungsbildung abzuwägen haben.


      Kontakt für weitere Informationen:
      WCM AG
      Ralph Wintermantel
      Öffentlichkeitsarbeit
      Tel.: 069 90026-510
      Fax: 069 90026-110
      E-Mail: presse@wcm.de





      Geld
      0,330

      Brief
      0,340

      Zeit
      15.05.06 11:03:55

      Geld Stk.
      931.441

      Brief Stk.
      30.763
      Avatar
      schrieb am 15.05.06 12:27:55
      Beitrag Nr. 2 ()
      Bundesfinanzhof
      Pressemitteilung Nr. 21
      vom 30.05.2000




      Vorsitzender Richter am Bundesfinanzhof Dr. Siegfried Widmann tritt in den Ruhestand




      Ende Mai 2000 wird der Vorsitzende Richter am Bundesfinanzhof (BFH) Dr. Siegfried Widmann in den gesetzlichen Ruhestand treten.

      Der in München gebürtige Steuerjurist begann seine berufliche Laufbahn nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität München im Jahr 1963 im höheren Dienst der Bayerischen Finanzverwaltung. 1974 wurde er in das Bayerische Staatsministerium der Finanzen berufen und übernahm dort die Leitung des Referats für Körperschaftsteuer und Betriebsprüfung.

      Im Mai 1981 wurde Dr. Widmann zum Richter am BFH ernannt und vom Präsidium dem für Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Außensteuer und Umwandlungsteuer zuständigen I. Senat zugewiesen. Als Vorsitzender übernahm er im Mai 1992 die Leitung des XI. Senats. Ein Jahr später kehrte er in den I. Senat zurück, dem er bis heute vorsitzt.

      Über 19 Jahre hat Dr. Widmann an der Aufgabe des BFH, die Rechtseinheitlichkeit sicherzustellen und das Recht fortzubilden, eindrucksvoll und nachhaltig mitgewirkt. Er hat grundlegende Entscheidungen - auch des Großen Senats, dem er seit 1987 angehört - vorbereitet, mitgestaltet und beeinflusst. Neben der originären richterlichen Tätigkeit war er viele Jahre Mitglied im Präsidium und Präsidialrat sowie Vorsitzender des Richterrats des BFH.

      Der Fachwelt ist Dr. Widmann als herausragender Kenner des Körperschaftsteuerrechts, des Umwandlungsteuerrechts und des Internationalen Steuerrechts bekannt. Er ist Mitherausgeber eines führenden Kommentars zum Umwandlungsrecht.
      http://www.jura.uni-sb.de/Entscheidungen/Bundesgerichte/BFH/…

      Der Wahnsinn hoch 3

      Avatar
      schrieb am 15.05.06 13:06:00
      Beitrag Nr. 3 ()
      :eek::eek::eek::eek::eek::eek::eek::eek::eek::eek::eek::eek::eek:
      Wahnsinn, das könnte der Durchbruch in ungeahnte Höhen sein.
      Das Gutachten muss natürlich auch noch von der Steuerbehörde anerkannt werden..
      :eek::eek::eek::eek::eek::eek::eek::eek::eek::eek::eek::eek::eek:
      Avatar
      schrieb am 15.05.06 13:15:02
      Beitrag Nr. 4 ()
      in Berlin gibt es im Orderbuch was zu 0,35€,
      danach nuch noch zu 0,50€ zu haben:D

      16.000 0,340

      Kauf Orders
      Stücke Limit
      300 0,330
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      Weitere
      0
      Best Ask
      Taxe Volumen
      0,350 16.000

      Verkauf Orders
      Limit Stücke
      0,500 1.055
      Avatar
      schrieb am 15.05.06 13:37:08
      Beitrag Nr. 5 ()
      13:34:29 0,360 5000
      13:34:06 0,360 10500
      13:33:33 0,360 1500
      13:33:03 0,360 20000
      13:32:52 0,360 200000
      13:32:52 0,360 10000
      13:32:41 0,360 5000
      13:32:40 0,360 100000
      13:32:09 0,360 200000
      13:31:51 0,360 100000

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      Avatar
      schrieb am 15.05.06 13:46:11
      Beitrag Nr. 6 ()
      test
      Avatar
      schrieb am 15.05.06 14:04:41
      Beitrag Nr. 7 ()
      In Stuttgart kostet WCM schon wieder 34 Euro - meiner Meinung nach ja etwas übertrieben...!!!! :laugh:

      Stuttgart
      WCM / EUR 34,00
      4.000 +33,67
      +10.203,03 12:38:16
      15.05.2006 0,350
      0,360 0,330
      0,330 34,00
      0,330 17.000
      5.950
      Avatar
      schrieb am 15.05.06 14:22:06
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.587.591 von Seroblade am 15.05.06 14:04:41Das mit den 0,34 in Stuttgart ist irreführend, das ist zwar der letzte Kurs, nur schon ein paar Stunden alt.

      Aktuell in Ffm 36 zu 38 gestellt.
      Avatar
      schrieb am 15.05.06 17:28:54
      Beitrag Nr. 9 ()
      :eek::eek:
      Avatar
      schrieb am 15.05.06 22:44:44
      Beitrag Nr. 10 ()
      Mal sehen wie es morgen weiter geht...
      Avatar
      schrieb am 16.05.06 11:28:00
      Beitrag Nr. 11 ()
      so!
      Avatar
      schrieb am 19.05.06 17:18:06
      Beitrag Nr. 12 ()
      Freitag ... ob heute noch was kommt?
      Avatar
      schrieb am 19.05.06 17:20:38
      Beitrag Nr. 13 ()
      flach flacher am flachsten
      Avatar
      schrieb am 21.05.06 19:51:56
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.585.241 von Seroblade am 15.05.06 11:09:36was hat eigentlich das Gutachten gekostet ?:laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 21.05.06 20:06:03
      Beitrag Nr. 15 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.730.079 von sailorscabin am 21.05.06 19:51:56Flach noch immer mit (m)-DAX Gehalt ??? WCM/KL :mad:


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