Frage zur Kursstellung von Indexzertifikaten - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 16.05.06 13:09:12 von
neuester Beitrag 20.07.06 19:24:41 von
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Hallo,
welche Freiheiten hat ein Emittent bei der Kursstellung von normalen Indexzertifikaten? Darf der Emittent den Geldkurs, z.B. auf Grund von gestiegener Volatilität, deutlich unterhalb des fairen Wertes (Indexwert, natürlch unter Berücksichtigung des Bezugsverhältnisses und der Referenzwährung) taxieren? Z.B. bei einem Open End Zertifikat auf einen Emerging Market Index, während der Öffnungszeiten.
Danke!
Boersenflieger
welche Freiheiten hat ein Emittent bei der Kursstellung von normalen Indexzertifikaten? Darf der Emittent den Geldkurs, z.B. auf Grund von gestiegener Volatilität, deutlich unterhalb des fairen Wertes (Indexwert, natürlch unter Berücksichtigung des Bezugsverhältnisses und der Referenzwährung) taxieren? Z.B. bei einem Open End Zertifikat auf einen Emerging Market Index, während der Öffnungszeiten.
Danke!
Boersenflieger
wkn ?
Ich hab jetzt grad kein aktuelles Beispiel parat. In den letzten Tagen und Wochen hatte ich jedoch mehrmals den Fall, dass bei manchen Emerging Market Indexzertifikaten (Index Open End, ohne Hebel, etc.) der Geldkurs z.B. ca. 2% (bei unveränderten Spread) tiefer stand als der faire Wert (Underlying, also hier der Index).
Ich hatte bisher immer angenommen, dass der Geldkurs normalerweise immer dem fairen Wert (Index) entsprechen sollte. Liege ich da falsch?
Ich hatte bisher immer angenommen, dass der Geldkurs normalerweise immer dem fairen Wert (Index) entsprechen sollte. Liege ich da falsch?
Im Prospekt des Zertifikats ist rechtlich verbindlich festgelgt, zu welchen Terminen der Emittent ein Zertifikat zurücknehmen muß und wie zu diesen Terminen der Kurs ermittelt wird.
Zwischen diesen Terminen ist der Emittent (zumindest nach meiner laienhaften Rechtsauffassung) ein Marktteilnehmer wie jeder andere auch. D.h. er kann Kurse, zu denen er bereit ist zu kaufen oder zu verkaufen, völlig frei bestimmen.
Die Erklärungen, jederzeit "marktnahe" Kurse zu stellen, sind unverbindliche Absichtserklärungen, von denen der Emittent im eigenen Interesse nicht allzu häufig und allzu krass abweichen sollte. Einklagbar ist das aber nicht.
Zwischen diesen Terminen ist der Emittent (zumindest nach meiner laienhaften Rechtsauffassung) ein Marktteilnehmer wie jeder andere auch. D.h. er kann Kurse, zu denen er bereit ist zu kaufen oder zu verkaufen, völlig frei bestimmen.
Die Erklärungen, jederzeit "marktnahe" Kurse zu stellen, sind unverbindliche Absichtserklärungen, von denen der Emittent im eigenen Interesse nicht allzu häufig und allzu krass abweichen sollte. Einklagbar ist das aber nicht.
@Boersenflieger,
ich denke mal so: der Emi wird immer versuchen, seine Geldkurse unter dem rechnerischen Wert zu stellen, seine Briefkurse darüber. Kleine Abweichungen bringen ihn nicht um.
Davon abgesehen, bist du sicher, daß du die Kurse von genau der selben Uhrzeit verglichen hast? Also nicht etwa Emikurs von 12.30 Uhr und Index von 12.45 Uhr.
ich denke mal so: der Emi wird immer versuchen, seine Geldkurse unter dem rechnerischen Wert zu stellen, seine Briefkurse darüber. Kleine Abweichungen bringen ihn nicht um.
Davon abgesehen, bist du sicher, daß du die Kurse von genau der selben Uhrzeit verglichen hast? Also nicht etwa Emikurs von 12.30 Uhr und Index von 12.45 Uhr.
Antwort auf Beitrag Nr.: 21.647.786 von quotiks am 18.05.06 19:15:51Im Prospekt des Zertifikats ist rechtlich verbindlich festgelgt, zu welchen Terminen der Emittent ein Zertifikat zurücknehmen muß und wie zu diesen Terminen der Kurs ermittelt wird.
Hallo quotiks,
kannst Du, oder jemand anderes, mir sagen ob es diese Termine auch für folgende Zertifikate gibt, wann diese ggf. sind und wie der Kurs zu diesen Zeitpunkten ermittelt wird.
Es geht um: 256685 und ABN537
Danke!
Hallo quotiks,
kannst Du, oder jemand anderes, mir sagen ob es diese Termine auch für folgende Zertifikate gibt, wann diese ggf. sind und wie der Kurs zu diesen Zeitpunkten ermittelt wird.
Es geht um: 256685 und ABN537
Danke!
@Boersenflieger,
open end, basket, management fee. Gegen jeden der drei Begriffe habe ich eine Allergie. Mir war aber so, daß man Endloszertis zu bestimmten Terminen ausüben kann. Ich habe mal bei ABN gestochert, ob ich was finde. Große Teile auch noch in Englisch. Leider habe ich nur vage mitgekriegt, daß ein Zertibesitzer im März eines jeden Jahres ausüben kann.
Man sollte meinen, daß die Ausübung vielleicht ein bis zwei Prozent günstiger ist als der Geldkurs des Emis zur selben Zeit. Du mußt aber bestimmt mindestens sieben Tage vor Stichtag deine Ausübung erklären. In der Zeit könnte sich der Index noch stark ändern. Was du bekommst, steht deshalb am Tag deiner Ausübungserklärung nicht fest.
Tut mir leid, daß ich nur eine so vage Antwort gebe, aber echte Experten melden sich vielleicht noch.
open end, basket, management fee. Gegen jeden der drei Begriffe habe ich eine Allergie. Mir war aber so, daß man Endloszertis zu bestimmten Terminen ausüben kann. Ich habe mal bei ABN gestochert, ob ich was finde. Große Teile auch noch in Englisch. Leider habe ich nur vage mitgekriegt, daß ein Zertibesitzer im März eines jeden Jahres ausüben kann.
Man sollte meinen, daß die Ausübung vielleicht ein bis zwei Prozent günstiger ist als der Geldkurs des Emis zur selben Zeit. Du mußt aber bestimmt mindestens sieben Tage vor Stichtag deine Ausübung erklären. In der Zeit könnte sich der Index noch stark ändern. Was du bekommst, steht deshalb am Tag deiner Ausübungserklärung nicht fest.
Tut mir leid, daß ich nur eine so vage Antwort gebe, aber echte Experten melden sich vielleicht noch.
Antwort auf Beitrag Nr.: 22.804.971 von Heckenrose am 20.07.06 12:16:28Hallo Heckenrose,
vielen Dank für Deinen Einsatz ! Das ist doch schon mal was.
Ja, an dem englichen Prospekt habe ich mich auch schon mehrmals versucht...
Schönen Abend!
Boersenflieger
vielen Dank für Deinen Einsatz ! Das ist doch schon mal was.
Ja, an dem englichen Prospekt habe ich mich auch schon mehrmals versucht...
Schönen Abend!
Boersenflieger
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