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    Freistellungsauftrag bei Bausparvertrag - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 16.05.06 22:04:25 von
    neuester Beitrag 19.06.06 19:47:35 von
    Beiträge: 5
    ID: 1.060.505
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      schrieb am 16.05.06 22:04:25
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ein Arbeitskollege hat mir erzählt dass er für seine Zinsen vom Bausparvertrag kein
      Freistellungsauftrag verbrauchen würde.
      Er konnte mir aber auch nicht so recht erklären wieso.
      Dass kann doch nicht sein oder etwa doch????????????
      Avatar
      schrieb am 16.05.06 22:13:16
      Beitrag Nr. 2 ()
      das hat mir mein Bausparberater auch gesagt: wenn ich Anspruch auf Bausparprämie habe, brauche ich für Bausparverträge keine Freistellungserklärung abgeben, da ich für diese dann keine Zinsertragssteuer zahlen muss.
      Avatar
      schrieb am 16.05.06 22:28:24
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.613.469 von wellen am 16.05.06 22:13:16Das ist richtig.
      Frag mal nach ner Gehaltserhöhung;)
      Avatar
      schrieb am 04.06.06 15:06:48
      Beitrag Nr. 4 ()
      Die Zinses müssen nicht versteuert werden, wenn aktuellen Jahr und/oder im Vorjahr eine Wohnungsbauprämie und/oder die Arbeitnehmer-Sparzulage gewährt worden ist.
      Beides bekommt man bis zu einer best. Einkommensgrenze!
      Avatar
      schrieb am 19.06.06 19:47:35
      Beitrag Nr. 5 ()
      Hallo,
      nein es ist schon ein bischchen anderst.Zwar ist es richtig das die Bausparkasse keinen Zinsabschlag einbehält wenn kein Freistelungsauftrag vorliegt und der Vertrag das letzte oder vorletzte Jahr Wohnungsbauprämienbegünstigt war.
      Nur die Zinsen sind halt eben doch zu versteuern,also wenn du Zinsen über Freibetrag kassiert hast ,sind diese in deiner Steuererklärung anzugeben.

      Gruß Brocky112


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