Steuerfrei Aktiengewinne angefallene Geb�hren absetzbar ???? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 17.05.06 10:43:29 von
neuester Beitrag 17.05.06 12:28:49 von
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Hi Jungs und Mädels !!
Ich habe Aktiengewinne steuerfrei erwirtschaftet, im gleichen Jahr aber auch Verluste eingefahren.
Ich habe mit meinem Steuerberater einen Disput, denn dieser will die Gebühren die bei den steuerfreien Gewinnen erwirtschaft wurden nicht anrechnen. Er sagt: Wenn der Staat schon keine Steuern auf Aktiengewinne berechnen darf, dann dürfen hier auch keine Gebühren anfallen. Der Staat würde sich hier ja zweimal bescheisen, und so blöd wäre dieser Staat nun auch nicht. Hat mein Steuerberater recht oder nicht ?
Ebenso sind in einem Jahr keinerlei Steuern angefallen ( eingehaltene Frist ) und auch keinerlei Verluste, aber jede Menge Gebühren. Fallen auch diese Gebühren für das angefallene Jahr unter den Tisch wie mein Steuerberater felsenfest behauptet.?
Das Finanzamt teilt die Auffasung meines Stuerberaters
Für eure Unterstützung mein Dank im voraus
Gruß Sunray
Ich habe Aktiengewinne steuerfrei erwirtschaftet, im gleichen Jahr aber auch Verluste eingefahren.
Ich habe mit meinem Steuerberater einen Disput, denn dieser will die Gebühren die bei den steuerfreien Gewinnen erwirtschaft wurden nicht anrechnen. Er sagt: Wenn der Staat schon keine Steuern auf Aktiengewinne berechnen darf, dann dürfen hier auch keine Gebühren anfallen. Der Staat würde sich hier ja zweimal bescheisen, und so blöd wäre dieser Staat nun auch nicht. Hat mein Steuerberater recht oder nicht ?
Ebenso sind in einem Jahr keinerlei Steuern angefallen ( eingehaltene Frist ) und auch keinerlei Verluste, aber jede Menge Gebühren. Fallen auch diese Gebühren für das angefallene Jahr unter den Tisch wie mein Steuerberater felsenfest behauptet.?
Das Finanzamt teilt die Auffasung meines Stuerberaters
Für eure Unterstützung mein Dank im voraus
Gruß Sunray
Geiz ist Geil
@Sunray:
Der Steuerberater und das Finanzamt haben recht. Wenn Einnahmen steuerfrei sind, dürfen die zur Erzielung der steuerfreien Einnahmen erforderlichen Kosten nicht von steuerpflichtigen Einnahmen abgezogen werden.
Der Steuerberater und das Finanzamt haben recht. Wenn Einnahmen steuerfrei sind, dürfen die zur Erzielung der steuerfreien Einnahmen erforderlichen Kosten nicht von steuerpflichtigen Einnahmen abgezogen werden.
Das Prinzip lautet wie folgt:
1. steuerpflichtige (Kapital)Einkünfte ;
2. abzugsfähige Kosten.
Wenn Du keine steuerpflichtigen Einnahmen hast (> 12 Monate Haltedauer), dann gibt´s auch nichts abzusetzen !
1. steuerpflichtige (Kapital)Einkünfte ;
2. abzugsfähige Kosten.
Wenn Du keine steuerpflichtigen Einnahmen hast (> 12 Monate Haltedauer), dann gibt´s auch nichts abzusetzen !
Antwort auf Beitrag Nr.: 21.618.831 von Roulett.Profi am 17.05.06 11:10:18Dein Steuerberater hat (leider) Recht.
Diese Gebühren sind nur auf Deine Aktiengeschäfte anrechenbar und nicht auf
andere Einkommensarten.
Da Du keine Aktien-Gewinne gemacht hast, kannst Du auch keine Aktien-Gebühren abschreiben.
mfg opi
Diese Gebühren sind nur auf Deine Aktiengeschäfte anrechenbar und nicht auf
andere Einkommensarten.
Da Du keine Aktien-Gewinne gemacht hast, kannst Du auch keine Aktien-Gebühren abschreiben.
mfg opi
Danke euch beiden
Gruß
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