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    Steuerfrei Aktiengewinne angefallene Geb�hren absetzbar ???? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 17.05.06 10:43:29 von
    neuester Beitrag 17.05.06 12:28:49 von
    Beiträge: 6
    ID: 1.060.603
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      Avatar
      schrieb am 17.05.06 10:43:29
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hi Jungs und Mädels !!

      Ich habe Aktiengewinne steuerfrei erwirtschaftet, im gleichen Jahr aber auch Verluste eingefahren.
      Ich habe mit meinem Steuerberater einen Disput, denn dieser will die Gebühren die bei den steuerfreien Gewinnen erwirtschaft wurden nicht anrechnen. Er sagt: Wenn der Staat schon keine Steuern auf Aktiengewinne berechnen darf, dann dürfen hier auch keine Gebühren anfallen. Der Staat würde sich hier ja zweimal bescheisen, und so blöd wäre dieser Staat nun auch nicht. Hat mein Steuerberater recht oder nicht ?

      Ebenso sind in einem Jahr keinerlei Steuern angefallen ( eingehaltene Frist ) und auch keinerlei Verluste, aber jede Menge Gebühren. Fallen auch diese Gebühren für das angefallene Jahr unter den Tisch wie mein Steuerberater felsenfest behauptet.?

      Das Finanzamt teilt die Auffasung meines Stuerberaters

      Für eure Unterstützung mein Dank im voraus

      Gruß Sunray
      Avatar
      schrieb am 17.05.06 11:10:18
      Beitrag Nr. 2 ()
      Geiz ist Geil
      :laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 17.05.06 11:44:38
      Beitrag Nr. 3 ()
      @Sunray:
      Der Steuerberater und das Finanzamt haben recht. Wenn Einnahmen steuerfrei sind, dürfen die zur Erzielung der steuerfreien Einnahmen erforderlichen Kosten nicht von steuerpflichtigen Einnahmen abgezogen werden.
      Avatar
      schrieb am 17.05.06 11:49:37
      Beitrag Nr. 4 ()
      Das Prinzip lautet wie folgt:

      1. steuerpflichtige (Kapital)Einkünfte ;
      2. abzugsfähige Kosten.

      Wenn Du keine steuerpflichtigen Einnahmen hast (> 12 Monate Haltedauer), dann gibt´s auch nichts abzusetzen !
      Avatar
      schrieb am 17.05.06 11:50:26
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.618.831 von Roulett.Profi am 17.05.06 11:10:18Dein Steuerberater hat (leider) Recht.
      Diese Gebühren sind nur auf Deine Aktiengeschäfte anrechenbar und nicht auf
      andere Einkommensarten.
      Da Du keine Aktien-Gewinne gemacht hast, kannst Du auch keine Aktien-Gebühren abschreiben.
      mfg opi

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      schrieb am 17.05.06 12:28:49
      Beitrag Nr. 6 ()
      Danke euch beiden

      Gruß


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