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    Freistellungsauftrag vergessen, dennoch Steuer zurück bekommen .. - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 22.05.06 11:40:47 von
    neuester Beitrag 22.05.06 12:41:24 von
    Beiträge: 3
    ID: 1.061.539
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      Avatar
      schrieb am 22.05.06 11:40:47
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      habe hier mal wieder so eine Frage bitte :)

      ich habe die Freistellungsauftrag vergessen zu beantragen bzw. der Bank (Consors) nicht beauftragt.
      Daher werden sämtlich Kapitaleinnahme (Dividende, Festgeldzinsen) die Steuer davon abgezogen und direkt an das Finanzamt abgeführt.

      Nun mache ich gerade meine Steuererklärung, kann ich diese Steuern vom Finanzamt zurückfordern , da diese Einnahmen nicht mehr als 2840,00 übersteige (bei verheirateten) ??? Wo muss ich denn sowas eintragen bzw. wie kann ich diese Steuern zurück bekommen ?
      KAP-Formular habe ich nicht ausgefüllt, da Einnahme < 2840,00 EUR

      Dieser Freistellungsauftrag ... kann man nur 1x machen für beide ?
      also für mich und meinen Mann , d.h. Limit auf 2840,00 ... oder muss jeder getrennt machen ?

      Danke und Gruss

      Loren
      Avatar
      schrieb am 22.05.06 12:08:04
      Beitrag Nr. 2 ()
      @lore:
      Zur Steuererstattung muss die Anlage KAP ausgefüllt werden, die Steuerbescheinigung der Bank muss beigefügt werden.
      Avatar
      schrieb am 22.05.06 12:41:24
      Beitrag Nr. 3 ()
      Ok, danke dir Nataly
      :)


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