Freistellungsauftrag vergessen, dennoch Steuer zurück bekommen .. - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 22.05.06 11:40:47 von
neuester Beitrag 22.05.06 12:41:24 von
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Hallo,
habe hier mal wieder so eine Frage bitte
ich habe die Freistellungsauftrag vergessen zu beantragen bzw. der Bank (Consors) nicht beauftragt.
Daher werden sämtlich Kapitaleinnahme (Dividende, Festgeldzinsen) die Steuer davon abgezogen und direkt an das Finanzamt abgeführt.
Nun mache ich gerade meine Steuererklärung, kann ich diese Steuern vom Finanzamt zurückfordern , da diese Einnahmen nicht mehr als 2840,00 übersteige (bei verheirateten) ??? Wo muss ich denn sowas eintragen bzw. wie kann ich diese Steuern zurück bekommen ?
KAP-Formular habe ich nicht ausgefüllt, da Einnahme < 2840,00 EUR
Dieser Freistellungsauftrag ... kann man nur 1x machen für beide ?
also für mich und meinen Mann , d.h. Limit auf 2840,00 ... oder muss jeder getrennt machen ?
Danke und Gruss
Loren
habe hier mal wieder so eine Frage bitte
ich habe die Freistellungsauftrag vergessen zu beantragen bzw. der Bank (Consors) nicht beauftragt.
Daher werden sämtlich Kapitaleinnahme (Dividende, Festgeldzinsen) die Steuer davon abgezogen und direkt an das Finanzamt abgeführt.
Nun mache ich gerade meine Steuererklärung, kann ich diese Steuern vom Finanzamt zurückfordern , da diese Einnahmen nicht mehr als 2840,00 übersteige (bei verheirateten) ??? Wo muss ich denn sowas eintragen bzw. wie kann ich diese Steuern zurück bekommen ?
KAP-Formular habe ich nicht ausgefüllt, da Einnahme < 2840,00 EUR
Dieser Freistellungsauftrag ... kann man nur 1x machen für beide ?
also für mich und meinen Mann , d.h. Limit auf 2840,00 ... oder muss jeder getrennt machen ?
Danke und Gruss
Loren
@lore:
Zur Steuererstattung muss die Anlage KAP ausgefüllt werden, die Steuerbescheinigung der Bank muss beigefügt werden.
Zur Steuererstattung muss die Anlage KAP ausgefüllt werden, die Steuerbescheinigung der Bank muss beigefügt werden.
Ok, danke dir Nataly
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