checkAd

    Bankgebühren rechtens? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 23.05.06 11:31:40 von
    neuester Beitrag 02.06.06 02:06:10 von
    Beiträge: 15
    ID: 1.061.798
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 3.692
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 23.05.06 11:31:40
      Beitrag Nr. 1 ()


      Guten Tag,

      kurze Frage an unsere Rechtsexperten an Board;
      Anfang nächsten Jahres läuft eine Zinsbindung für ein Darlehen aus. Ich habe bereits jetzt einen neuen Vertrag abgeschlossen, allerdings nicht bei der gleichen Bank. Das Darlehen wird nicht vorzeitig abgelöst sondern zum Stichtag der Zinsbindungsfrist. Nun möchte mein neuer Vertragspartner von meiner jetzigen Bank natürlich den Ablösebetrag per Stichtag wissen. Dafür verlangt meine Bank (Sparkasse) eine Gebühr i.H.v. EUR 100,00. Also mal eben 100 EUR nur für die Ermittlung/Mitteilung der Summe.

      Geht das mit rechten Dingen zu? In den AGB kann ich leider nichts genaueres erfahren. Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?

      :rolleyes: da würde ich mir lieber einige Kisten Bier für kaufen!
      Avatar
      schrieb am 23.05.06 11:56:27
      Beitrag Nr. 2 ()
      naja
      deine alte Sparkasse arbeitet ja auch für dich bzw deine neue Bank.
      Versuch doch die entstandenen Kosten bei deiner neuen Bank zurückzubekommen.
      oder den Zinssatz bei der Sparkasse durchzuboxen.
      Hat bei mir bis jetzt immer gefunzt
      Avatar
      schrieb am 23.05.06 11:57:01
      Beitrag Nr. 3 ()
      Schau doch mal in dem Kreditvertrag nach. Normalerweise steht dann dort auch die Restschuld nach Ende der Zinsbindungsfrist.
      Avatar
      schrieb am 23.05.06 13:41:33
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.753.326 von Starmaker am 23.05.06 11:31:40Ein willkommenes Zusatzgeschäft der Banken.

      Gebühren für alles mögliche zu verlangen.

      Ich würde mich auf den Standpunkt stellen, sollten die Gebühren nicht im "Gebührenkatalog" aufgeführt sein, Zahlung verweigern.



      Vielleicht hilfts weiter:

      Gebührendschungel: Welche Bankentgelte unzulässig sind

      Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und gibt den aktuellen Diskussionsstand Mitte 2005 wieder.

      Bankentgelte, die der Bundesgerichtshof (BGH) für unzulässig erklärt hat:

      1. Entgelt für die Ausfertigung einer Löschungsbewilligung bei Hypotheken und Grundschulden

      Geldinstitute müssen per Gesetz die Löschung einer Hypothek oder Grundschuld bewilligen und dürfen dafür kein besonderes Entgelt vom Kunden verlangen. Die Bank darf auch nicht die Löschungsbewilligung im Darlehensvertragsformular als Hauptleistung ausweisen (Oberlandesgericht Köln Urteil vom 28.02.2001 – 13 U 95/00, rechtskräftig). Nur tatsächlich angefallene Sachkosten dürfen berechnet werden, z. B. die Gebühr für eine notarielle Beglaubigung. Doch Vorsicht: Nicht nur Notare, sondern auch Sparkassen können die Löschung eines Grundpfandrechtes wirksam beglaubigen. Verlangt die Sparkasse dafür eine „Stempelgebühr“, ist das nach Ansicht der Verbraucherzentrale nicht zulässig, da dieser vorhersehbare Aufwand in den Zins einkalkuliert werden kann (Urteil vom 07.05.1991 – XI ZR 244/90).

      Entgelte, die nach Auffassung der Verbraucherzentrale und anderer Gerichte ebenfalls unzulässig sind

      1. Kosten für die Konto- oder Kreditkündigung oder für bloße Erinnerungsschreiben
      Für Schreiben ohne jede Rechtswirkung - z. B. für eine Erinnerung oder die Androhung rechtlicher Konsequenzen - kann nichts verlangt werden. Wenn die Bank eine Geschäftsbeziehung beendet, verfolgt sie nur ihre eigenen Interessen und darf Kunden dafür ebenfalls nicht mit Extraentgelten belasten.

      2. Entgelte für Kredit- oder sonstige Vertragsangebote, wenn kein Vertragsabschluss erfolgt
      Interessenten brauchen nicht extra zu zahlen, wenn sie nicht mehr an einem Vertrag interessiert sind und auch das Kreditinstitut noch nicht zugestimmt hat. Es gehört zu den üblichen Risiken jeder Geschäftstätigkeit, dass potentielle Kunden abspringen, bevor es zum Vertragsschluss kommt (OLG Dresden mit Urteil vom 08.02.2001 – 7 U 2238/00, rechtskräftig).

      3. Kosten für Kontoauszüge bei Baudarlehen
      Es gehört zur Pflicht der Bank, bei einem Baudarlehen eingehende Raten ordnungsgemäß zu verbuchen und den Kunden darüber zu informieren. Wenn die Raten bankintern verrechnet werden, kann die Bank keine Kosten für Kontoauszüge veranschlagen.


      4. „Treuhandgebühr" bei Löschung einer Baufinanzierung
      Eine unzulässige Löschungsgebühr bei Ablösung oder Umschuldung der Baufinanzierung führen einige Institute in Form einer „Treuhandgebühr“ wieder ein. Die Ablösung des Darlehens ist aber eine Grundpflicht der Bank und darf dem Kunden nicht als besondere Dienstleistung in Rechnung gestellt werden. Überweist der Notar zur Ablösung Geld auf das für den Kunden geführte Notaranderkonto, erlischt die Darlehensforderung. Die Bank muss dann die Kreditsicherheiten herausgeben bzw. ebenfalls löschen.

      Bankentgelte, die der Bundesgerichtshof (BGH) für zulässig erklärt hat

      1. Bereitstellungszinsen für die Zeit zwischen Darlehenszusage und Darlehensauszahlung
      Die Bank braucht Kunden ein Darlehen nicht umsonst bis zum Abruf zur Verfügung zu stellen. Es ist Sache des Kunden, wenn er das auf seinen Wunsch bereitstehende Geld noch nicht verwenden kann (Urteil vom 21.02.1985 - III ZR 207/83).

      2. Schadenersatz für Gewinnverlust, wenn Kunden einen Darlehensbetrag nicht abnehmen
      Nimmt der Kunde einen bereitgestellten Darlehensbetrag nicht ab, bringt er die Bank um ihren Zinsgewinn. Den Verlust kann sich die Bank erstatten lassen (Urteil vom 21.02.1985 - III ZR 207/83).

      3. Vorfälligkeitsentschädigung, wenn ein Darlehen vor Ablauf der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist zurückgezahlt wird

      Beendet der Kunde einen Darlehensvertrag vorzeitig, kann die Bank Entgelte für den Gewinnverlust berechnen. Ein vereinbartes Disagio muss das Kreditinstitut allerdings anteilig erstatten.

      Die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung richtet sich nach der Wiederanlagerendite der Kapitalmarktstatistik der Deutschen Bundesbank, nicht nach einem Wert aus dem PEX-Index des Verbandes deutscher Hypothekenbanken und des Bundesverbandes öffentlicher Banken Deutschlands (Urteil vom 30.11.2004 - XI ZR 285/03)
      Avatar
      schrieb am 23.05.06 14:05:40
      Beitrag Nr. 5 ()
      :) Vielen Dank!

      Trading Spotlight

      Anzeige
      InnoCan Pharma
      0,1900EUR +2,98 %
      Aktie kollabiert! Hier der potentielle Nutznießer! mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 29.05.06 00:43:21
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.755.686 von Merdiol am 23.05.06 13:41:33gut, gut, aber nicht umsetzbar.

      die angefragte gebühr gibt es wahrscheinlich in keinem gebührenkatalog. aber wer will die abzulösende bank dazu zwingen, ohne gebühren den saldo zum ablösungstermin -bei planmäßiger zahlung- zu ermitteln? dazu wäre sicher erstmal ein hübscher prozess vor irgendeinem gericht erforderlich. die angeführten urteile sind jedenfalls nicht zur beurteilung der eingangs genannten frage geeignet.

      also: zahlung verweigern = keine berechnung der bank bekommen.

      soviel zur aussage vom schlaumeier äääh Meridol.

      alternative: darlehensauszüge der letzten jahre vorlegen. jeder gute baufinanzierungsberater kann daraus die zahlungsströme ablesen und über programme, die wohl alle banken haben, den ablösesaldo ermitteln. sollte die bank, die ablösen soll, über derartige programme nicht verfügen, wäre ich doch über deren kompetenz in sachen baufinanzierung mehr als verunsichert und würde mir den wechsel noch einmal überlegen. es ist nicht nur der zins wichtig, auch die beratung vor ort. an wen wende ich mich bei einer onlinebank, z.b. bei einem todesfall? wer hilft mir weiter? und wenn die ablösende bank jetzt schon so unflexibel ist, wie wird sie es dann sein, wenn probleme auftreten?

      also, ich würd mir den wechsel nochmal überlegen, egal ob bisher bei sparkasse oder ner anderen bank vor ort finanziert. alle finanzierer bieten sog. forwarddarlehen an. also auch mal dort erkundigen.

      wichtig ist, einen persönlichen ansprechpartner zu haben, der kompetent ist, auch in zukunft alle probleme zu meistern, die irgendwann kommen können und auch ganz bestimmt kommen werden.

      ob das bei onlinebanken der fall ist, wage ich zu bezweifeln.

      freundliche grüße

      TCR
      Avatar
      schrieb am 29.05.06 09:15:59
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.854.383 von TheCastropRauxeler am 29.05.06 00:43:21Für eine Ossis vielleicht nicht umsetzbar.

      Immer noch weich in der Birne :cry: Thread: Bankgebühren rechtens?

      Übrigens, Deine achso schlaue Alternative.... ist wohl das Erste auf was die ablösende Bank selbergekommen wäre,... wenn da nicht... ja :rolleyes:

      Du scheinst des Lesen nicht allzumächtig sein: "Ich habe bereits jetzt einen neuen Vertrag abgeschlossen,"

      Bleibt mir wieder nur zu sagen: "Kopf zu".
      Avatar
      schrieb am 29.05.06 09:27:22
      Beitrag Nr. 8 ()
      Komm Ossi, den Fehler findest Du sonst nie und befindest Dich dann die nächsten 40 Jahre in einer Endlosschleife, wie schon mal gehabt :laugh:

      Thread: Spekulationssteuer landet erneut in Karlsruhe
      Avatar
      schrieb am 31.05.06 02:01:18
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.855.036 von Merdiol am 29.05.06 09:15:59@ Merdiol

      zunächst mal danke für die verlinkung auf diesen thread. wirklich sehr aufschlussreich.:D

      du hast auch eine sehr "blumige" ausdrucksweise, kann man auch in deinen anderen beiträgen feststellen. immer schön beleidigen, kommt gut im board.

      was ist denn jetzt nun wieder "eine Ossis" und "selbergekommen"? eigene sprachschöpfung? naja: deutscher sprach - schwerer sprach.

      zur sache:
      keines der von dir angeführten bankentgelte trifft den angefragten sachverhalt.

      offensichtlich ist die ablösende bank nicht auf die alternative gekommen, sonst hätte sie nicht den ablösebetrag von der abzulösenden bank haben wollen.

      sicherlich ist es richtig, dass Starmaker schreibt, dass der vertrag schon geschlossen ist. allerdings ist es ungewöhnlich, dass die ablösende bank erst nach vertragsabschluss nach der ablösesumme fragt. die ist doch wohl maßgebend für die darlehenssumme, die im vertrag erscheint. ich handhabe es jedenfalls so, dass ich mir zunächst die ablösevollmacht geben lasse, die abzulösende bank informiere, mir die ablösesumme anzeigen lasse und erst dann den kreditvertrag vorbereite. ich gehe davon aus, dass du verstehst, wovon ich rede? ich nehme mal an, du bist schon lange in dem geschäft.

      es ist eher davon auszugehen, dass es noch keinen kreditvertrag gibt, sondern nur einen antrag. insofern wäre noch handlungsspielraum gegeben, daher mein vorschlag, es auch mal woanders zu versuchen.

      wenn aber tatsächlich schon ein kreditvertrag vorliegt, hätte er schlechte karten. die abzulösende bank könnte gebühren für die berechnung verlangen -ist eher ungewöhnlich, aber in der rechtsprechung nicht geregelt-, aus dem neuen vertrag kommt er ohne nichtabnahmeentschädigung nicht mehr raus.

      auf deine völlig unnötige verlinkung in einen thread, der mit diesem sachverhalt hier überhaupt nichts zu tun hat, werde ich dir dort antworten.

      es wäre schön, wenn du dir einen anderen ton, den boardregeln entsprechend, aneignen könntest.

      freundliche grüße

      TCR
      Avatar
      schrieb am 31.05.06 15:48:30
      Beitrag Nr. 10 ()
      @starmaker

      ähm, also das auzurechnen ist doch nicth wirklich kompliziert...
      Für die paar verbleibenden Monate reicht wohl der Taschenrechner, ansonsten schnell was in Excel geschrieben und hast Du den Betrag.

      Ich mach mal ne Msuterrechnung mit 100.000 Euro Restschuld am 31.05.2006, 5% Zinsen und monatlicher Rate 1.000.

      100.000€ - (1.000 - 100.000/100*5/360*30) = 99.416,67 € Restschuld Stand Ende Juni 2006. Und mit dem Betrag rechnest Du mit der selben Formel dann die restlichen Monate aus. Musst halt nur statt der 100.000 € imme rden neuen Betrag einsatzen.

      Korrigiert mich wenn ich hier nen Fehler drin habe, aber was ich im Excel stehen habe deckt sich auch mit meinen Kontoauszügen.

      Auf Wunsch rehcne ichs Dir auch mit Deinen Zahlen vor.

      So long

      Dago
      Avatar
      schrieb am 31.05.06 16:27:30
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.881.301 von TheCastropRauxeler am 31.05.06 02:01:18@CastropRauxeler:

      bevor Du hier wieder! vorlaut Deine Klappe aufreisst, pack Dich mal an Deine eigene Ossi-Nase.
      Du kannst mir nicht Deine Dummheit vorwerfen. Sorry.

      Dein erstes Posting, an mich gerichtet lautet folgendermassen:

      #8 von TheCastropRauxeler 24.05.06 00:57:17 Beitrag Nr.: 21.767.487

      Folgende Antwort bezieht sich auf Beitrag Nr.: 21755509 von Merdiol am 23.05.06 13:31:42
      @ Merdiol

      ziemlich anmaßend, was du da in #6 schreibst.
      .......................
      hast du sie noch alle? meinst du, die leute, die hier konstruktives schreiben, haben nix besseres zu tun?
      .......................
      alles in allem ist dein beitrag völlig unqualifiziert. und wenn du der schlaumeier der nation bist, .................................
      bevor du derartigen geistigen dünnschiss von dir gibst.


      =========================================================


      Aber wenn Du Postings nicht verstehst, ein sehr bekanntes Zitat:
      "Wenn man keine Ahnung, einfach mal die Fresse halten"



      Übrigens, wer flüchtige Rechtschreibfehler als Argumente bringen will, hat keine Argumente mehr.

      Und wieder die Sprache, die Du anscheinend nur verstehst, da Du sie selber verwendest: "Kopf zu"!!




      ===================

      Nachtrag zu Deinen Bemerkungen (Starmarker-Thread):

      Bist Du nicht in der Lage ein Posting zu lesen und zu verstehen???

      Wenn Starmaker schreibt, dass er schon etwas abgeschlossen hat, warum stellst Du das dann in Frage??? Warum diese "wenn und aber"???

      Was für Dich! ungewöhnlich erscheint, muss doch nicht für jeden ungewöhnlich sein.

      [Zitat]wenn aber tatsächlich schon ein kreditvertrag vorliegt, hätte er schlechte karten. die abzulösende bank könnte gebühren für die berechnung verlangen -ist eher ungewöhnlich, aber in der rechtsprechung nicht geregelt-, aus dem neuen vertrag kommt er ohne nichtabnahmeentschädigung nicht mehr raus.[/Zitat]

      Wie kommst Du auf diesen "geistigen Dünnschiss" (habe mir mal Deine Wortwahl ausgeliehen)????

      Starmaker hat nicht nur einen neuen Vertrag vorliegen, sondern er hat den neuen Vertrag sogar schon abgeschlossen.
      Was hier für Dich wieder eher ungewöhnlich ist, ist aber genau das worum es hier im Thread geht :eek:
      Warum sollte Starmaker aus dem neuen Vertrag raus wollen??? Wo deutet er so was an???
      Warum hat er wohl die Zinsbindung des alten Vertrages abgewarten???

      Es geht Starmaker in diesem Thread einzig und allein um die 100€ Gebühren für die Ermittlung der Restsumme... und sonst nichts!!!!


      Aber wenn Du Postings nicht verstehst, ein sehr bekanntes Zitat:
      "Wenn man keine Ahnung, einfach mal die Fresse halten"
      Avatar
      schrieb am 01.06.06 01:52:23
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.891.915 von Merdiol am 31.05.06 16:27:30@ merdiol, der wohl nahe der niederländischen grenze wohnen muss:

      wie kommst du eigentlich auf ossi?? weil castrop-rauxel weiter östlich liegt, als dein wohnort? oder weil du über keinerlei geographische kenntnisse verfügst? außerdem wohne ich nicht mal dort, sondern noch weiter westlich. so ungefähr 65 km von der niederländischen grenze entfernt. aber ossi oder wessi macht für mich keinen unterschied.

      für dich offensichtlich schon, weil du immer wieder darauf abzielst. ossis sind für dich wohl offensichtlich doof, dusseligerweise bin ich aber keiner, sondern wessi, so wie du. demnach so doof wie du oder so schlau wie du, weil ich ja in dem \\\
      Avatar
      schrieb am 01.06.06 02:06:34
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.891.915 von Merdiol am 31.05.06 16:27:30sorry, die erste antwort hat mir w:o zerschossen

      @ merdiol, der wohl nahe der niederländischen grenze wohnen muss:

      wie kommst du eigentlich auf ossi?? weil castrop-rauxel weiter östlich liegt, als dein wohnort? oder weil du über keinerlei geographische kenntnisse verfügst? außerdem wohne ich nicht mal dort, sondern noch weiter westlich. so ungefähr 65 km von der niederländischen grenze entfernt. aber ossi oder wessi macht für mich keinen unterschied.

      für dich offensichtlich schon, weil du immer wieder darauf abzielst. ossis sind für dich wohl offensichtlich doof, dusseligerweise bin ich aber keiner, sondern wessi, so wie du. demnach so doof wie du oder so schlau wie du, weil ich ja in dem "besseren teil deutschlands" -zufällig- geboren bin.

      deine wortwahl gefällt mir nicht. du bist offensichtlich ein prolet und mit denen pflege ich mich in der regel nicht zu unterhalten. aber bei dir mache ich eine ausnahme. verstanden hast du ohnehin nichts, wie ich deinen anmerkungen entnehme. ich habe daher nicht mehr vor, auf weitere deiner proletenhaften ausführungen: "weich in der birne; fresse halten" zu antworten.

      der hinweis auf deine flüchtigen rächtschraipfähler war kein argument, sondern nur ein hinweis auf das, was viele "gutausgebildete und möglichst noch mit abitur versehene" wessis unter rechtschreibung verstehen. aber als bekennender wessi steht man ja über diesen dingen.

      alles in allem: du hast wohl eher nichts begriffen von dem, was ich geschrieben habe. ich mache baufinanzierungen seit vielen jahren und ich weiß, wie unbedarft kunden sich ausdrücken. wenn ein kunde meint, er habe einen vertrag unterschrieben, kann es durchaus sein, dass er erst einen antrag unterschrieben hat, aber noch keinen vertrag. leider hat starmaker sich nicht wieder zu wort gemeldet, um seine situation zu klären.

      wie dem auch sei, auf einer vernünftigen basis will ich gerne weiter mit dir diskutieren, auf der beleidigenden kannst du dir gerne andere diskussionspartner suchen, so du sie denn findest.

      weiterhin freundliche grüße

      TCR
      Avatar
      schrieb am 01.06.06 16:16:00
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.898.082 von TheCastropRauxeler am 01.06.06 02:06:34Wieder ein typischer Fall von "wie erkläre ich einem dummen Menschen, dass er dumm ist" :cry:

      Du fängst an, andere User zu beleidigen und wunderst Dich dann, dass man Dir auf gleiche Weise anwortet?!?!?

      Das Du seit Jahren Baufinanzierungen machst, bist Du doch selber schuld :D
      Hättest ja was anständiges lernen können.

      Es geht hier um simple Bankgebühren und sonst nichts.

      Das Du jetzt auch noch Starmaker vorwirft, dass er zu blöde ist, ist wieder eine Dummheit von Dir.
      Wenn er schreibt, dass er bereits einen neuen VERtrag abgeschlossen hat, kann man ja nachfragen ob es wirklich so ist, aber nicht direkt, so wie du, davon ausgehen, dass Starmaker nicht weiß was er schreibt.

      DU bist NICHT in der Lage ein Posting zu lesen und zu verstehen... und das ist nicht das erste Mal!!!

      Also, Castropdingens, gewöhn DU dir erst einmal einen anständigen Ton an, damit DU dies auch von anderen erwarten kannst.

      Ich glaube diese Zitat wurde extra für Dich erfunden: "Wenn man keine Ahnung, einfach mal die Fresse halten"
      Avatar
      schrieb am 02.06.06 02:06:10
      Beitrag Nr. 15 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.907.277 von Merdiol am 01.06.06 16:16:00irgendwie hast du sowas von "die kappe zu", da lohnt es nicht, mir dir zu diskutieren.

      das war´s dann merdidingsbums


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Bankgebühren rechtens?