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    Karolina-Prozess: Lebenslänglich - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 24.05.06 15:33:33 von
    neuester Beitrag 25.05.06 19:08:27 von
    Beiträge: 23
    ID: 1.062.171
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      Avatar
      schrieb am 24.05.06 15:33:33
      Beitrag Nr. 1 ()
      Karolina-Prozess: Lebenslang für die Angeklagten
      Mittwoch 24. Mai 2006, 14:59 Uhr

      München (dpa) - Im neu aufgerollten Prozess um den Foltertod der kleinen Karolina sind die Mutter und deren Ex-Freund wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Landgericht München II sah bei dem 32-jährigen Mann auch eine besondere Schwere der Schuld.

      Damit kann der türkischstämmige Mann selbst bei guter Führung voraussichtlich nicht nach 15 Jahren vorzeitig freikommen. Der sadistisch veranlagte Mann hatte die Dreijährige über mehrere Tage mit unvorstellbarer Grausamkeit zu Tode gequält, die Mutter verhinderte das tödliche Martyrium ihrer Tochter nicht.

      Das Schwurgericht habe in seiner gesamten Geschichte keinen derartigen Fall zu verhandeln gehabt, sagte der Vorsitzende Richter Walter Weitmann. Es ging mit dem Urteil gegen die 27 Jahre alte Mutter sogar weit über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinaus, die acht Jahre verlangt hatte.

      Nach dem gemeinsamen Einzug der beiden Angeklagten bei einem Bekannten Ende 2003 habe der Mann begonnen, das Kind zu maßregeln, sagte Weitmann. Der 32-Jährige habe keine Beziehung zu dem Kind aufbauen können, das er stets nur als «Zuhälterbastard» ohne Lebensberechtigung sah - «anders als zu seinem Kind, zu dem er eine natürliche Vater-Tochterbeziehung hatte». Er habe versucht, Karolina zu erziehen. «In der Folgezeit bildete sich der Angeklagte ein, zu weiteren Erziehungsmaßnahmen gegen Karolina greifen zu müssen, die er ständig steigerte», sagte Weitmann. «Ihm schwebte dabei vor, das Kind so ruhig zu stellen, dass es ihn und seine Beziehung nicht stört.»

      Er schlug die Dreijährige, ließ sie stundenlang im kalten Keller und fügte ihr insgesamt 28 Verbrennungen zu. «Die Anzahl der Striemen und Verletzungen ließen sich nicht mehr zählen.» Jeder der Schläge auf den Kopf sei für sich genommen für die Kleine lebensgefährlich gewesen. «Es war ein Frage der Zeit, wann das Kind das nicht mehr überleben würde.» Trotzdem habe die Mutter keine Hilfe geholt. Das Argument, die Frau haben Angst vor dem gewalttätigen Mann gehabt, ließ der Richter nicht gelten.

      «Es gab gar keinen Anhaltspunkt, dass er ihr etwas antun würde - er wollte sie ja haben», sagte Weitmann. «Es war klar, dass das Kind höchst gefährdet ist und er es irgendwann totschlägt.» An einem solchen Punkt müsse eine Mutter handeln. «Es wäre ganz einfach gewesen - ein Wort und dieses Drama wäre nach drei Tagen zu Ende gewesen.» Es habe aufgeschlossene Nachbarn gegeben. «Es ist ja nicht so, dass das eine Gegend von totalen Chaoten war.»

      Eine verminderte Schuldfähigkeit gestand das Gericht dem Mann trotz einer von einem Gutachter attestierten Persönlichkeitsstörung nicht zu. Die Verteidigung hatte dafür plädiert, den Mann wegen Körperverletzung mit Todesfolge sowie Misshandlung Schutzbefohlener zu einer zeitlich begrenzten Strafe zu verurteilten. Für die Frau hatte die Verteidigung fünfeinhalb Jahre verlangt.

      Beide Angeklagte mussten sich zum zweiten Mal verantworten. Das Landgericht Memmingen hatte den Türken vor gut einem Jahr wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu zehn Jahren und drei Monaten verurteilt, die Polin bekam fünfeinhalb Jahre. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte das Urteil als zu milde aufgehoben.

      *****************
      Ich denke, dieses Urteil wird eher als "gerecht" empfunden.
      Fragt sich nur, wer die Kosten dafür trägt, solche Täter über Jahrzehnte in freier "Kost und Logie" zu halten :confused:
      Avatar
      schrieb am 24.05.06 15:36:03
      Beitrag Nr. 2 ()
      Zwangsarbeit? :confused:
      Avatar
      schrieb am 24.05.06 15:52:09
      !
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      Avatar
      schrieb am 24.05.06 15:53:32
      Beitrag Nr. 4 ()
      :) :) :) Endlich mal vernünftige Richter... :) :) :)
      Avatar
      schrieb am 24.05.06 16:02:52
      Beitrag Nr. 5 ()
      ....Hi ...!





      ...es ist schon tragisch für ein kleines Menschenwesen,
      wenn solch einer das Allesbestimmende in seinem Leben
      und seinem Tod wird. Sie hatte keine Wahl. Sie lernte
      nichts anderes kennen als den langsamen Tod durch ihn.
      Das ist wie Dante in der Nachbaschaft. Die Kreise der
      Hölle - mal eben nebenan und über ein ganzes Leben
      gehend von Anfang bis Ende.

      Aber Schwamm drüber...! Es ist noch keiner durch Strafe
      wieder lebendig geworden und deshalb sollte man alle
      Beteiligten lieber wieder auf freien Fuss lassen.
      Denn es reicht doch, wenn schon ein Leben verpfuscht
      und zerstört wurde. Warum sollte man daraus 2 bis 3
      verpfuschte machen nämlich das der Täter ? Und das
      auch noch durch sowas atavistisches wie Strafe ?
      Vielleicht bekommen die ja noch mal Kinder und werden
      die allerliebsten Eltern ? Und sorgen damit für unsere Rente ? !
      Und hätten damit sogar noch was Produktives unter Anderem
      für die alternden Mitmenschen getan. Sowas könnte man nicht
      unter Zwangsarbeit, aber doch zumindest Arbeit einordnen.

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      Avatar
      schrieb am 24.05.06 16:17:13
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.782.193 von turboalf am 24.05.06 16:02:52:rolleyes::rolleyes:

      Heee!! Steh ich auf´n Schlauch oder verstehe ich Dich falsch!!!

      :confused:
      Avatar
      schrieb am 24.05.06 16:27:07
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.782.462 von Croatia123 am 24.05.06 16:17:13Er meint, es könnten eben überall mal Pannen passieren ................................................................................................!

      Nebenbei bemerkt: Gab es da nicht auch noch eine Mutter? Vielleicht war die einfach zu multikulti tolerant????
      Avatar
      schrieb am 24.05.06 16:33:41
      Beitrag Nr. 8 ()
      ...ich kann mir gut vorstellen, dass der schon mit sich selbst
      gestraft genug ist, wenn er im Bewusstsein (weiter)leben muss,
      die schändliche Tat begangen zu haben.
      Seine Mimik drückt das für mich schon aus, diese
      Zerknirschtheit desjenigen, der in Hilflosigkeit vor seinen
      vollendeten Tatsachen steht. Vielleicht könnte der sogar noch
      ein guter Pädagoge werden ?
      (Und Renten sichern, und sich selbst ernähren)
      Wie gesagt, : Strafe hat noch keine
      Vergangenheit wieder ungeschehen gemacht.
      Avatar
      schrieb am 24.05.06 17:16:38
      !
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      Avatar
      schrieb am 24.05.06 17:47:01
      Beitrag Nr. 10 ()
      ...?..!..?...:cry:
      Avatar
      schrieb am 24.05.06 18:12:42
      Beitrag Nr. 11 ()
      für den mörder und folterer ist die strafe zu gering.

      bei der mutter weiß ich nicht, ich denke es bestand durchaus die gefahr, dass er sie auch totschlägt, wenn sie ihr kind verteidigt hätte.
      Avatar
      schrieb am 24.05.06 18:26:21
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.784.327 von bmann025 am 24.05.06 18:12:42Es gibt immer eine Tür, durch die man fortgehen kann.
      Avatar
      schrieb am 24.05.06 18:27:01
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.782.745 von turboalf am 24.05.06 16:33:41Aber hallo ... nur Mut, Leute, tut, wonach euch ist. Die Tat ist für euch dann Strafe genug ...................................
      Avatar
      schrieb am 24.05.06 19:26:15
      Beitrag Nr. 14 ()
      Gönnung, hoffentlich nehmen sie den Typen da auch ordentlich durch...

      Die Mutter sieht ehrlich gesagt aus wie eine billige b.i.t.c.h.

      von wegen, ich hatte keine Chance usw..alles Gelaber

      Beide in eine Zelle, und dann Wetten abschließen, damit wir wenigstens noch Geld machen können...
      Avatar
      schrieb am 24.05.06 20:03:53
      Beitrag Nr. 15 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.784.528 von Miss_Sophie am 24.05.06 18:27:01Man kann das auch anders sehen:
      An dem Tag, an dem das Land Deutschland Henker sucht, bewerbe ich mich.
      Wenn zwei Kerle eine Schlägerei/Messerstechrei anfangen dann sind das meistens Gleiche unter Gleichen (s. Gesetz des Dschungles).

      Aber ein Kind zu Tode zu quälen hat eine ganz andere ?Qualität?.
      Der Typ müsste langsam, aber gaaaaaaaaanz langsam zu Tode gebracht werden. Mir fallen da x Möglichkeiten ein.
      Und ich scheisse auf all diese naiven Gutmenschen, die für solche Taten evtl. auch noch Entschuldigungen finden.
      Avatar
      schrieb am 24.05.06 20:36:15
      Beitrag Nr. 16 ()
      ich meide Wipo aus gelassenen Gründen inzwischen.

      Nun trägt sich Wipo hier rein, so wie ich dem Sport Sräd unabsichtlich Konkurrenz gemacht habe.

      Also dann doch mein Senf, denn hier is ja das Sofa:

      Die Richter hätten auch für die Frau die besondere Schwere der Schuld feststellen sollen.

      Wäre ich eine Frau, und würde über einen solch langen Zeitraum zusehen, wie mein eigenes Kind gefoltert und auf unerdenklichste Art und Weise gequält, missbraucht und misshamdelt würde, da hätte ich jegliches Recht verwirkt, überhaupt ein Kind zu haben, und aufsichtspflichtig zu sein. Und zwar für immer. Auch in den Folgeleben.

      Die hat sich dann hinterher auf Tabletten und Ähnliches rausreden wollen.

      War aber mit ihrem Typ auf der Flucht.

      Schön finde ich, dass die Richter so konsequent waren, diese Person nicht mit 8 Jahren (also nach 4-5 Jahren wieder draußen, wie von der Staatsanwaltschaft gefordert) davonkommenzulassen.Damit sie sich dann wieder von einem durchgeknallten Typ schwängern lässt, und das ganze von vorne losgeht:mad::)
      Avatar
      schrieb am 24.05.06 22:12:38
      !
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      Avatar
      schrieb am 24.05.06 23:04:21
      Beitrag Nr. 18 ()
      Das Urteil halte ich für absolut richtig, auch wenn leider die Schwere der Schuld bei der Mutter nicht festgestellt wurde.
      Endlich hat die Justiz mal Flagge gezeigt und die volle Härte der gesetzlichen Möglichkeiten herangezogen.

      Und wenn jetzt wieder Leute kommen und sagen, das wäre zu hart, die hatten ja eine schwere Kindheit etc.: Dieses Urtei trifft das was man das gesunde Volksempfinden nennt (ich weiss, dass dieser Ausdruck NS-behaftet ist, aber eine andere Formulierung ist nicht nicht eingefallen).
      Man muss einfach mal seinen Nachbarn fragen, mit nem Kumpel aus dem Fussballverein oder wem auch immer darüber reden. Die Reaktion ist fast immer gleich, im Sinne von "Rübe ab".
      Avatar
      schrieb am 25.05.06 11:36:15
      Beitrag Nr. 19 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.785.659 von unlocker am 24.05.06 20:03:53Entschuldigungen kann ich dafür auch nicht finden. Aber die Täter totzuquälen hieße, sich auf das gleiche geistige Niveau zu begeben. Nein danke.
      Avatar
      schrieb am 25.05.06 11:37:56
      Beitrag Nr. 20 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.787.455 von unlocker am 24.05.06 23:04:21Ich dächte, gerade wenn man selbst eine schwere Kindheit hatte, weiß man doch, wie weh das tut und - meine ich - strebt danach, es dem eigenen Kind besser ergehen zu lassen. Es ist wohl auch eine Frage der Intelligenz, ob man blind erlernte Verhaltensmuster nachahmt oder ob man darüber nachdenkt und sie bewertet.
      Avatar
      schrieb am 25.05.06 11:39:22
      Beitrag Nr. 21 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.787.455 von unlocker am 24.05.06 23:04:21Wenn du mich fragst, so spreche ich den Tätern die Qualifikation als Mensch ab. Wobei ich aber Probleme mit der Kategorisierung habe, denn im Tierreich ist solches Verhalten erst recht unüblich.
      Avatar
      schrieb am 25.05.06 18:10:31
      Beitrag Nr. 22 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.790.412 von Miss_Sophie am 25.05.06 11:39:22Nun, da bin ch wieder: heil und unversehrt, aber nass und leicht angeschickert zurück vom traditionellen Vatertagsausflug.;)
      Die Diskussion über Todesstrafe ist unendlich und wird nie zu einem Konsens zwischen Befürwortern und Gegnern führen, weshalb ich das auch nicht weiter konkretisieren will.
      Ich habe Achtung vor dem menschlichen Leben und finde das jeder ein Recht auf ein menschenwürdiges hat. Aber wer dieses Recht anderen nicht zugesteht oder gewährt, hat auch sein eigenes verwirkt.
      Auch im Tierreich gibt es vergleichbare Mechanismen. Bei Herdentieren werden solche Exemplare oftmals ausgestossen, das kommt dem Tod gleich, da sie alleine nicht überlebensfähig sind.
      Avatar
      schrieb am 25.05.06 19:08:27
      Beitrag Nr. 23 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.798.759 von unlocker am 25.05.06 18:10:31Im allgemeinen gilt das aber nicht für Jungtiere, es sei denn, sie wären zu schwächlich. Ich bezweifle allerdings, ob das Muttertier darüber nachdenkt. Wahrscheinlich ergeben sich solche Dinge von selbst, die Schwächeren werden z. B. aus dem Nest gedrängt, fallen runter und werden Opfer von Katzen u. a. Es ist aber so, daß Vogelmütter aus dem Nest gefallene Jungvögel am Boden versorgen. Das gilt auch für die, die das Nest regulär verlassen haben, weil sie flügge sind, aber noch nicht eigenständig leben können (Jungamseln können, solange ihr Schwanzgefieder noch nicht lang ist, nicht weit genug fliegen und hopsen nur so herum.) In der Menschenwelt würde man das Ausstoßen oder gar Töten Schwacher oder Hilfloser jedenfalls wohl menschenunwürdig nennen müssen.


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