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    Marseille:Eintrag in wenigen Tagen - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 29.03.00 11:32:47 von
    neuester Beitrag 31.03.00 14:03:45 von
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      Avatar
      schrieb am 29.03.00 11:32:47
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,
      bezüglich der Marseille Kliniken ist in einem anderen Thread
      ein Beitrag (Benpower)gepostet worden.Sinngemäßer Inhalt:In einer Mail an den Poster wird die Eintragung der Abspaltung in den nächsten Tagen bekanntgegeben.Das Warten hat ein Ende ;-)
      Avatar
      schrieb am 29.03.00 13:39:45
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hallo flashlight,

      in welchem Thread von welchem user?? und von wann??

      bye c.
      Avatar
      schrieb am 29.03.00 13:52:34
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hi,
      Board:Nebenwerte,eröffnet von Zocker02 unter Stichwort:"Marseille-Wann ist der Stichtag".Letzter Eintrag:29.3. 00.27 Uhr.Beitrag erfolgte von Benpower am 28.3.Kannst aber auch Marseille Kliniken in den Stock Informer eingeben,dann unter Diskussionen nachsehen.Da hast Du alle Beiträge beisammen.
      Gruß,Flashlight
      Avatar
      schrieb am 30.03.00 12:36:35
      Beitrag Nr. 4 ()
      hallo liebe, kleine, aber geschätze marseille boardgemeinde,

      in den letzten tagen habe ich wirklich alle register getzogen, um an die heißen news zecks marseille/scs und deren eintrag in das handelsregister zu kommen. ich hab echt alle taschenspielertricks, die ich in nun acht jahren journalismus gelernt habe, gezogen. nun kann ich mich nur noch auf meinen bauch verlassen und der verrät mir folgendes: ..... :) :) :) :) :) :)

      ***** in der nächsten Woche kommt die ad hoc von marseille, die dann auch den Kurs aussetzten wird - ich persönlich tippe auf den montag, denn aus sicherer quelle (ein freund, der bei einem unternehmen arbeitet, dem scs sehr nahe steht) weiß ich, daß sich die vorstände von marseille und scs am wochenende treffen und in eine zweitägige klausur mit potentiellen konsortialbanken gehen ******

      also viel spaß noch mit marseille und den gratisaktien von scs
      wünscht ben
      Avatar
      schrieb am 30.03.00 20:54:31
      Beitrag Nr. 5 ()
      hab ich gerade beim schauen der marseille-kliniken homepage gefunden, viel spaß bei der lektüre


      9. Genehmigung der Abspaltung und Übertragung von Vermögenswerten gegen Gewährung neuer Aktienrechte an die Anteilsinhaber der Marseille-Kliniken AG gemäß § 123 Abs. 2 Nr. 1 UmwG

      Die im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg, HRB 72508, eingetragene SCS Standard Computersysteme Aktiengesellschaft ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der Marseille-Kliniken Aktiengesellschaft. Gegenstand des Unternehmens ist u. a. die Entwicklung, Herstellung und Verwertung von Software, insbesondere Standardsoftware im sozial-medizinischen Bereich. Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen berechtigt, die mit deren Gegenstand zusammenhängen und geeignet sind, den Gesellschaftszweck zufördern. Sie darf zu diesem Zweck auch andere Unternehmen erwerben.

      Firma Marseille-Kliniken AG ist Inhaberin aller Geschäftsanteile an der im Handelsregister des Amtsgerichts Bremerhaven, HRB 3132, eingetragenen Betrium Nr. 23 Vermögensverwaltungs-GmbH mit Sitz in Bremerhaven. Diese Gesellschaft hält als wesentliches Vermögen unterschiedliche Vertriebs- und Nutzungsrechte an verschiedenen Softwareprodukten, die kombiniert/verbunden zu dem Software- System IBS, bestehend aus den Software-Modulen SENATOR, PEPone, EIS, SAP R/3 oder mit Datev- Anbindung entwickelt sind.

      Um die Aktivitäten des Konzerns im Bereich der Entwicklung, Herstellung und Verwertung von Software zu stärken und den Wert dieses Geschäftsfeldes zu erhöhen, soll die 100%ige Beteiligung der Marseille- Kliniken AG an der Betrium Nr. 23 Vermögensverwaltungs-GmbH auf die SCS Standard Computersysteme AG abgespalten werden. Die Abspaltung ist der direkte, schnellste und einfachste Weg, dieses Geschäftsfeld rechtlich in einer Gesellschaft einheitlich zu konzentrieren und so zugunsten der Aktionäre profitabel gestalten zu können. Die Abspaltung eröffnet der SCS Standard Computersysteme AG insbesondere eine verbesserte Wettbewerbsfähigkeit sowie neue strategische Optionen für die Fortentwicklung dieses Geschäftsfeldes. Die Aktionäre der Marseille-Kliniken AG werden an dem Wert des abzuspaltenden Vermögens in dem Verhältnis beteiligt bleiben, in dem sie an der Marseille-Kliniken AG beteiligt sind. Für zehn Marseille-Kliniken AG-Aktien wird jeweils eine SCS Standard Computersysteme AG-Aktie gewährt.

      Zur Durchführung der Abspaltung haben die Vorstände der Marseille-Kliniken AG und der SCS Standard Computersysteme AG am 20. Oktober 1999 einen Spaltungs- und Übernahmevertrag abgeschlossen.

      Der Vorstand der Marseille-Kliniken AG hat gemeinsam mit dem Vorstand der SCS Standard Computer- systeme AG einen schriftlichen Bericht über die Abspaltung erstattet. Darin wird die Abspaltung sowie der Spaltungs- und Übernahmevertrag rechtlich und wirtschaftlich erläutert und begründet.

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:

      a) Die Hauptversammlung stimmt der Übertragung der 100%igen Beteiligung der Marseille-Kliniken AG an der im Handelsregister des Amtsgerichts Bremerhaven, HRB 3132, eingetragenen Betrium Nr. 23 Vermögensverwaltungs-GmbH auf die SCS Standard Computersysteme AG gegen Gewährung von 1.215.000 Anteilen an deren (entsprechend zu erhöhenden) Grundkapital zu.
      Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die zur Durchführung der Abspaltung erforderlichen Maßnahmen zu treffen.

      b) Die Hauptversammlung stimmt dem am 20. Oktober 1999 zwischen der Marseille-Kliniken AG und der SCS Standard Computersysteme AG geschlossenen Spaltungs- und Übernahmevertrag (Umwandlungsvertrag) zu. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die zur Durchführung des Vertrages erforderlichen Maßnahmen zu treffen.

      Erläuterung des Vorstandes:

      Der Spaltungs- und Übernahmevertrag (im folgenden auch "Vertrag" genannt) hat im wesentlichen folgenden Inhalt:

      1) Abspaltung von Vermögensrechten

      - Die Marseille-Kliniken AG als übertragende Gesellschaft überträgt im Wege der Abspaltung zur Aufnahme gemäß § 123 Abs. 2 Nr. 1 UmwG die in dem Vertrag genannte 100%ige Beteiligung an der Betrium Nr. 23 Vermögensverwaltungs-GmbH. Die Übertragung erfolgt mit allen Rechten und Pflichten aus vorstehender Beteiligung. Das wesentliche Vermögen der Betrium Nr. 23 Vermögensverwaltungs-GmbH besteht hierbei aus den oben genannten Nutzungs- und Vertriebsrechten an verschiedenen Softwareprodukten, die kombiniert/verbunden zu dem Software-System IBS, wie erläutert, entwickelt sind. Die SCS Standard Computersysteme AG gewährt als Gegenleistung neue Anteile der SCS Standard Computersysteme AG bezogen auf die eingebrachten Vermögenswerte an die Anteilsinhaber der Marseille-Kliniken AG im Verhältnis der bisherigen Beteiligung dieser Anteilsinhaber an der Marseille-Kliniken AG.

      - Die Übertragung erfolgt mitsamt der dem betroffenen Verwertungs- und Vertriebskreis zuzuordnen den Rechte und Ansprüche unabhängig davon, ob diese bilanzierungsfähig sind oder nicht.

      - Die Betrium Nr. 23 Vermögensverwaltungs-GmbH bleibt hierbei mit sämtlichen unmittelbar oder mittelbar dem betroffenen Wirkungskreis ihrer Tätigkeit rechtlich oder wirtschaftlich zuzuordnenden gegenwärtigen und künftigen, bekannten oder unbekannten Verbindlichkeiten behaftet, ebenfalls unabhängig davon, ob diese bilanzierungsfähig sind oder nicht.

      2) Wirtschaftliche Wirkung und Umsetzung

      - Die Abspaltung erfolgt im Verhältnis zwischen der Marseille-Kliniken AG und der SCS Standard Computersysteme AG mit Wirkung zum 20.10.1999, 0.00 Uhr (Spaltungsstichtag). Die Handlungen der Marseille-Kliniken AG nach dem 20.10.1999, 0.00 Uhr, gelten - soweit die übernommene Beteiligung betreffend - als für Rechnung der SCS Standard Computersysteme AG vorgenommen.

      - Die Abspaltung wird wirksam mit dem Zeitpunkt der Eintragung in das Handelsregister der Marseille-Kliniken AG.

      3) Gegenleistung

      - Als Gegenleistung für die Übertragung des abzuspaltenden Vermögens gewährt die SCS Standard Computersysteme AG den Aktionären der Marseille-Kliniken AG für je zehn auf den Inhaber lautende Stückaktien der Marseille-Kliniken AG eine auf den Inhaber lautende Stückaktie der SCS Standard Computersysteme AG. Die von der SCS Standard Computersysteme AG zu gewährenden Aktien sind ab dem 01.07.1999 gewinnberechtigt. Falls die Abspaltung erst nach der ordentlichen Hauptversammlung der SCS Standard Computersysteme AG, die über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 1999/2000 beschließt, in das Handelsregister der Marseille-Kliniken AG eingetragen wird, sind die als Gegenleistung gewährten Aktien der SCS Standard Computersysteme AG erst ab dem 01.07.2000 gewinnberechtigt. Bei einer weiteren Verzögerung der Eintragung über die folgende ordentliche Hauptversammlung der SCS Standard Computersysteme AG hinaus verschiebt sich der Beginn der Gewinnberechtigung jeweils um ein weiteres Jahr.

      - Zur Durchführung der Abspaltung wird die SCS Standard Computersysteme AG ihr Grundkapital von EUR 52.000,00 um EUR 3.159.000,00 auf EUR 3.211.000,00 erhöhen. Die Kapitalerhöhung erfolgt gegen Sacheinlagen durch Ausgabe von 1.215.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem auf je eine Stückaktie entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals in Höhe von EUR 2,60. Die bisherige Beteiligung der Marseille-Kliniken AG an der SCS Standard Computersysteme AG in Höhe von EUR 52.000,00 bleibt bestehen.

      - Als Treuhänder für den Empfang der zu gewährenden Aktien der SCS Standard Computersysteme AG und deren Aushändigung an die Aktionäre der Marseille-Kliniken AG wird der Notar Dr. H.-P. Ensenbach, Bürgermeister-Schmidt-Str. 154 / Querstraße 3 in 27568 Bremerhaven bestellt.

      Der Spaltungs- und Übernahmevertrag ist vor Einberufung der Hauptversammlung gemäß § 125 i.V.m. § 61 UmwG zum Handelsregister der Marseille-Kliniken AG (Amtsgericht Hamburg, HRB 60610) eingereicht worden.

      Ausliegende Unterlagen:

      Vom Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung an liegen in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Sportallee 1, 22335 Hamburg, die folgenden Unterlagen zur Einsicht der Aktionäre aus:

      - der Spaltungs- und Übernahmevertrag;
      - die Satzung der SCS Standard Computersysteme AG;
      - der gemeinsame Spaltungsbericht der Vorstände der Marseille-Kliniken AG und der SCS Standard Computersysteme AG;
      - der Bericht über die Prüfung der Abspaltung für die Marseille-Kliniken Aktiengesellschaft durch die Ernst & Young Deutsche Allgemeine Treuhand AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, als Spaltungsprüfer;
      - der Bericht über die Prüfung der Abspaltung für die SCS Standard Computer Systeme AG durch die BDO Deutsche Warentreuhand Aktiengesellschaft, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, als Spaltungsprüfer;
      - die Jahresabschlüsse und Lageberichte der Marseille-Kliniken AG für die Geschäftsjahre 1996/1997, 1997/1998 und 1998/1999 sowie der SCS Standard Computersysteme Vertriebsgesellschaft mbH, Rechtsvorgänger der SCS Standard Computersysteme AG, für die Geschäftsjahre 1997/1998 und 1998/1999.

      Auf Wunsch wird jedem Aktionär von der Gesellschaft unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der vorgenannten Unterlagen erteilt. Die Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung ausliegen.

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      Avatar
      schrieb am 31.03.00 14:03:45
      Beitrag Nr. 6 ()
      on: "Gerckens, Rainer" <Gerckens@scs-ag.de> ins Adressbuch
      Kopie:
      Betreff: AW: Anfrage wg. Eintragung Handelsregister
      Datum: Fri, 31 Mar 2000 12:39:58 +0200



      Sehr geehrter Herr XXXXXXX

      vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich des Börsengangs der SCS.

      Leider kann ich Ihre Frage nicht so konkret beantworten, wie Sie es gerne möchten.

      Die SCS ist mit Wirkung zum 20.10.99 gem. Beschluß Hauptversammlung der Marseille-Kliniken vom 01.12.99 abgespalten worden. Die Eintragung in das Handelsregister erfolgt nach Antrag des Unternehmens durch einen Akt der Öffentlichen Hnad erfahrungsgemäß ca. 3 - 4 Monate später. Auf diesen Zeitpunkt hat der Antragsteller leider keinen Einfluß. Wir hoffen sehr, dass die Eintragung baldmöglichst erfolgt.

      Mit freundlichem Gruß

      Dr. Rainer Gerckens
      Leiter Marketing
      SCS Standard Computersysteme AG
      Alsterkrugchaussee 439
      22335 Hamburg

      Tel. 040/51433-878
      Fax 040/51433-823
      gerckens@scs-ag.de
      http://www.scs-ag.de





      -----Ursprüngliche Nachricht----
      Gesendet am: Donnerstag, 30. März 2000 21:22
      An: info@scs-ag.de
      Betreff: Anfrage wg. Eintragung Handelsregister

      Sehr geehrte Damen und Herren, Freiburg, im Breisgau
      30.03.00



      in den letzten Wochen bin ich als stolzer Aktionär der Marseille-Kliniken
      nicht nur von der guten Performance des Aktienkurses überrascht, sondern
      auch von der nachricht, daß Ihr Unternehmen im Sommer/Herbst diesen Jahres an
      den Neuen Markt gebracht wird.
      Ich bitte Sie, mir mitzuteilen wann die für "Ende Februar" (laut
      Marseille-Kliniken) vorgesehene Eintragung der SCS in das Handelsregister Bremerhaven
      erfolgt.
      Für eine Antwort wäre ich Ihnen dankbar.
      Mit freundlichen Grüßen
      XXXXYYYYY


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