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    Sonderausgaben: Rechnungsdatum oder Überweisungsdatum - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 28.05.06 12:29:38 von
    neuester Beitrag 28.05.06 13:59:46 von
    Beiträge: 6
    ID: 1.062.673
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      schrieb am 28.05.06 12:29:38
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ich hatte 2005 eine Operation. Die Kosten möchte ich als Sonderausgaben geltend machen, da sie von der Krankenkasse nicht übernommen werden.
      Pauschal musste ich dem Arzt die zu erwartenden Kosten bereits 2005 vor der Operation überweisen. Die genaue (Ab-) Rechnung habe ich aber noch nicht erhalten.
      In welchem Jahr kann ich diese Ausgaben geltend machen? 2005, dem Jahr der Bezahlung der Operation oder im Jahr der Rechnungsstellung (2006)?
      Für 2005 könnte ich dem Finanzamt dann aber keine Rechnung vorlegen, sondern nur die Aufforderung des Arztes, den entsprechenden Betrag zu überweisen.
      Avatar
      schrieb am 28.05.06 12:32:37
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.844.924 von megaloser am 28.05.06 12:29:38Die Auuforderung zu Überweisung sowie der dazugehörige Überweisungsbeleg deiner Bank sollte Ausreichen, damit du es in 2005 absetzen kannst.
      Avatar
      schrieb am 28.05.06 13:03:30
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.844.924 von megaloser am 28.05.06 12:29:38Entscheidend ist das Jahr des "Geldflusses", also 2005.
      Avatar
      schrieb am 28.05.06 13:26:08
      Beitrag Nr. 4 ()
      @mega:
      Die Op-Kosten können leider nicht als Sonderausgaben geltend gemacht werden, sondern als "außergewöhnliche Belastung". Leider deshalb, weil dabei eine zumutbare Eigenbelastung abgezogen wird.
      Avatar
      schrieb am 28.05.06 13:28:45
      Beitrag Nr. 5 ()
      Maßgeblich ist das Jahr, in dem das Geld abgeflossen ist, also 2005.
      Warum hat die KK die Op nicht bezahlt?

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      schrieb am 28.05.06 13:59:46
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.846.639 von NATALY am 28.05.06 13:28:45Es war eine LASIK-OP.


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