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    Jahressteuerbescheinigung - Fristen der Banken - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 30.05.06 20:56:33 von
    neuester Beitrag 04.06.06 16:56:50 von
    Beiträge: 4
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      Avatar
      schrieb am 30.05.06 20:56:33
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      weiß jemand zufällig, ob eseine Frist gibt, bis wann eine Bank dem Kunden die Jahressteuerbescheinigung zukommen lassen muss? Habe bislang im Internet leider nichts gefunden.

      Heute, am 30. Mai erhielt ich sie von der ING-DIBA. Toll, einen Tag vor Abgabefrist der Steuererklärung. Wie soll man das bitte innerhalb so kurzer Zeit bewerkstelligen?

      Vielen Dank für eventuelle Infos.
      Avatar
      schrieb am 30.05.06 23:41:58
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hallo pista,

      geht mir genauso- und auf meine schriftliche Rekla. bekam ich eine solch schlechte Antwort-die in keinster Weise auf meine Frage einging-von der Diba:cry: und die wurden zum x-mal zum Broker des Jahres gewählt ?:rolleyes:
      Vor allem die Qualität der Aufstellung ist so grotenschlecht- kein Vergleich zu meinen anderen Banken wie die DAB oder die DREBA. Also die ING sollte sich echt schämen.
      Ich habe an mein FA einen Brief geschrieben mit der Bitte um Fristverlängerung bis Ende Juli, da meine Super Bank ING noch nicht dazu gekommen sei mir die Aufstellung zu senden....
      DAB und Dreba waren bereits Anfang März ! erledigt-unglaublich- gut d. d. FA Geld von mir bekommt.
      Avatar
      schrieb am 31.05.06 11:14:22
      Beitrag Nr. 3 ()
      Ich habe mich über die Diba genauso geärgert, insbesondere auch über die Hinhaltetaktik der Telefonsachbearbeiter ("die Jahres-
      bescheinigungen werden Mitte Mai verschickt" - "...sind gestern
      raus"- "... werden von den Finanzämtern nur in Ausnahmefällen ver-
      langt"- "...eine Aufstellung Ihrer Veräusserungsgewinne können Sie
      doch selbst anfertigen! Sie haben doch alle Unterlagen!"). Offen-
      sichtlich wurden Kunden, die auf rechtzeitiger Zusendung der Jahresbescheinigung bestanden als lästige Querulanten betrachtet
      ("Wozu brauchen Sie denn die Jahresbescheinigung schon jetzt, Sie
      sind doch gar nicht verpflichtet schon bis 31. Mai Ihre Est-Erklärung abzugeben.") M.E.ergibt sich die Verpflichtung der Bank,
      derartige Unterlagen dem Kunden rechtzeitig zu Verfügung zu stellen
      unmittelbar als vertragliche Nebenpflicht (vertragliche Schutzpflicht) aus dem Bankvertrag. Keine Bank hat das Recht, Ihre
      Kunden gegenüber dem Finanzamt im Regen stehen zu lassen.
      Avatar
      schrieb am 04.06.06 16:56:50
      Beitrag Nr. 4 ()
      Bei Consors tut sich diesbezüglich immer noch nichts.
      Ich kann meine Fristen zwar problemlos verlängern, will
      den Sch... aber endlich vom Tisch haben und finde es auch
      unmöglich, dass die Banken im Informationszeitalter nicht
      dazu in der Lage sind solch simplen Pflichten nachzukommen.


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