Lufthansa AG: Wie geht`s weiter? (Seite 1734)
eröffnet am 31.05.06 08:19:44 von
neuester Beitrag 25.04.24 13:27:53 von
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Aj ja - schon passiert 12,68 - war eigentlich absehbar, erst mal abwarten.
Also die Luft wird dünner für LH gesamt...kine Ahnung wie lange die 13 noch hält , aber war halt mehr dran an der Sache als vermutet.
Zur vorschnellen Festlegung einer Unfallursache durch einen publicitysüchtigen französischen Staatsanwalt finde ich heute einen Leserbrief in der Süddeutschen Zeitung von Petra Meyer, einer Leitenden Psychologin im Psychiatrischen Behandlungszentrum Bremen-Nord.
http://www.sueddeutsche.de/panorama/ihre-post-ihre-post-zum-…
http://www.sueddeutsche.de/panorama/ihre-post-ihre-post-zum-…
Ähnlich wie der Artikel von der Welt, im Spiegel:
http://www.spiegel.de/panorama/germanwings-absturz-co-pilot-…
Es wird konkret die Frage gestellt, ob es ein Versehen war, dass der SIC-Vermerk nicht im Tauglichkeitszeugnis auftaucht und Germanwings nicht informiert war über die Probleme des Piloten.
Dies Alles wird bei Klagen in den USA besonders schwer wiegen, wo die LH quasi beweisen muss, dass sie das Unglück nicht verhindern konnte. Hier wird man in Erklärungsnot geraten.
http://www.spiegel.de/panorama/germanwings-absturz-co-pilot-…
Es wird konkret die Frage gestellt, ob es ein Versehen war, dass der SIC-Vermerk nicht im Tauglichkeitszeugnis auftaucht und Germanwings nicht informiert war über die Probleme des Piloten.
Dies Alles wird bei Klagen in den USA besonders schwer wiegen, wo die LH quasi beweisen muss, dass sie das Unglück nicht verhindern konnte. Hier wird man in Erklärungsnot geraten.
Warum in Lufthansa investieren? Früher oder später wird die Lufthansa eine Gewinnwarnung für das Jahr 2015 veröffentlichen müssen. Darüber sollte sich jeder im Klaren sein.
Fliegerärzte, die diese Klasse der Flugtauglichkeit feststellen können, gibt es im Lufthansa Konzern und außerhalb. Sie sind als Gutachter für das Luftfahrtbundesamt (LBA) tätig. Nicht alle Untersuchungen bei zugelassenen Fremdärzten werden von Lufthansa bezahlt, aber alle müssen anerkannt werden. Weitergemeldet wird Flugtauglichkeitsprüfung "bestanden" oder "nicht bestanden". Das gleiche Prinzip gilt für Prüfungen im Simulator.
Der User aaspere ist hier im Forum als Pusher für die Aktie der Ryanair aktiv, entsprechend kann man seine Ausführungen einordnen. Fachkenntnis spreche ich ihm ab.
Der User aaspere ist hier im Forum als Pusher für die Aktie der Ryanair aktiv, entsprechend kann man seine Ausführungen einordnen. Fachkenntnis spreche ich ihm ab.
Noch zur Ergänzung, hier ein Artikel der WELT, der das Dilemma ganz gut beschreibt:
http://www.welt.de/wirtschaft/article138982229/Was-haette-di…
Ich denke, da wird es jetzt eine Menge Leute geben, die sich möglicherweise schwere Vorwürfe machen. Ob das rechtlich relevante Vorwürfe sind, wird sich vielleicht auch noch herausstellen, vielleicht aber auch nicht.
Wenn wir aber bereits jetzt eines daraus gelernt haben, so dann dies, daß die Abläufe nicht gut geregelt sind.
http://www.welt.de/wirtschaft/article138982229/Was-haette-di…
Ich denke, da wird es jetzt eine Menge Leute geben, die sich möglicherweise schwere Vorwürfe machen. Ob das rechtlich relevante Vorwürfe sind, wird sich vielleicht auch noch herausstellen, vielleicht aber auch nicht.
Wenn wir aber bereits jetzt eines daraus gelernt haben, so dann dies, daß die Abläufe nicht gut geregelt sind.
Antwort auf Beitrag Nr.: 49.470.440 von Roboterotze am 01.04.15 00:57:20
Bei normaler Krankmeldung (unfit to fly) ist das eine Sache zwischen der Airline und dem Piloten. Ergibt sich aus dem wiederkehrenden Gang zum Fliegerarzt eine Untauglichkeit, kommt das Luftfahrtbundesamt (LBA) als lizenzgebende Stelle ins Spiel. Wie da jetzt genau die Abläufe sind, weiß ich nicht. In diesem Fall dreht es sich ja aber um die Frage, wer hat wann was gewußt oder einen Verdacht auf Fluguntauglichkeit gehabt, und war er/sie verpflichtet, das wem auch immer zu melden. Da können rechtliche und/oder moralische Verpflichtungen eine Rolle spielen. Also, ein Fliegerarzt ist auf jeden Fall rechtlich gegenüber dem LBA verpflichtet; da gibt es auch keine ärztliche Schweigepflicht.
Ich kann mir aber vorstellen, daß der Focus jetzt auf dem Zeitraum 2009 liegt, wo die ausbildende Stelle (also LH) von einer schweren Depression wußte, ihm aber die Fortsetzung seiner Ausbildung ermöglichte. In dem Zusammenhang ist hoffentlich alles dokumentiert.
Zitat von Roboterotze: Ist es aber nicht so, dass die Flugunfähigkeit eines Piloten nicht von der Lufthansa festgelegt wird, sondern vom dem Luftfahrtsamt (oder wie das heißt) ???
Bei normaler Krankmeldung (unfit to fly) ist das eine Sache zwischen der Airline und dem Piloten. Ergibt sich aus dem wiederkehrenden Gang zum Fliegerarzt eine Untauglichkeit, kommt das Luftfahrtbundesamt (LBA) als lizenzgebende Stelle ins Spiel. Wie da jetzt genau die Abläufe sind, weiß ich nicht. In diesem Fall dreht es sich ja aber um die Frage, wer hat wann was gewußt oder einen Verdacht auf Fluguntauglichkeit gehabt, und war er/sie verpflichtet, das wem auch immer zu melden. Da können rechtliche und/oder moralische Verpflichtungen eine Rolle spielen. Also, ein Fliegerarzt ist auf jeden Fall rechtlich gegenüber dem LBA verpflichtet; da gibt es auch keine ärztliche Schweigepflicht.
Ich kann mir aber vorstellen, daß der Focus jetzt auf dem Zeitraum 2009 liegt, wo die ausbildende Stelle (also LH) von einer schweren Depression wußte, ihm aber die Fortsetzung seiner Ausbildung ermöglichte. In dem Zusammenhang ist hoffentlich alles dokumentiert.
Antwort auf Beitrag Nr.: 49.467.143 von Benx am 31.03.15 17:41:08
Die Rückstellungen sind ein normaler Vorgang, aufgrund von Bilanzierungsvorschriften auch notwendig. Ob sie das Geld ohne Weiteres rausrücken, ist noch eine andere Frage.
Zitat von Benx:Zitat von JoffreyBaratheon: Die LH kennt ja noch gar nicht die Höhe der Ansprüche, die die Hinterbliebenen stellen werden und weiss auch nicht inwiefern sich die Versicherung vielleicht aufs Kleingedruckte bezieht und das eine oder andere nicht zahlen will ...
Viel "kleingedrucktes" wird es nicht geben, die Versicherer stellen 300 Mio. deswegen zurück:
http://www.wallstreet-online.de/nachricht/7503182-roundup-ve…
http://www.wallstreet-online.de/nachricht/7495943-versichere…" target="_blank" rel="nofollow ugc noopener">http://www.wallstreet-online.de/nachricht/7495943-versichere…
Die Rückstellungen sind ein normaler Vorgang, aufgrund von Bilanzierungsvorschriften auch notwendig. Ob sie das Geld ohne Weiteres rausrücken, ist noch eine andere Frage.
Antwort auf Beitrag Nr.: 49.468.955 von aaspere am 31.03.15 20:56:38
Im Zeitalter, in dem die Versicherungen stets nach allen Regeln der Kunst versuchen, sich vor Zahlungen zu drücken, klingt dies durchaus plausibel.
Zitat von aaspere: Was ich von Anfang an vermutet hatte, jetzt kommt scheibchenweise alles heraus.
http://www.wallstreet-online.de/nachricht/7505555-roundup-lu…
Wenn man daraus grobe Fahrlässigkeit konstruieren kann, wir das Versicherungskonsortium unter Führung der Allianz das auch machen. Daraus könnte sich dann ein Haftungsausschluß seitens der Versicherungen ergeben.
Sehe ich das richtig?
Im Zeitalter, in dem die Versicherungen stets nach allen Regeln der Kunst versuchen, sich vor Zahlungen zu drücken, klingt dies durchaus plausibel.
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