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    MLP-Leben Rückabwicklung der beiden letzten Bezüge - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 01.06.06 12:17:06 von
    neuester Beitrag 09.06.06 11:25:11 von
    Beiträge: 24
    ID: 1.063.646
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      Avatar
      schrieb am 01.06.06 12:17:06
      Beitrag Nr. 1 ()
      User INTERNA berichtet von der MLP HV vom 31.6.06, dass der AR Vorsitzende Manfred Lautenschläger eine Rückabwicklung der beiden letzten Bezüge ins Spiel gebracht hat.

      Ich eröffne einen extra Thread, so dass dieses Thema fortgesetzt besprochen werden kann.

      Bitte also die besser informierten User, dieses Thema hier separat zu erörtern. Insbesondere interessieren mich die Vorgehensweise (gilt das nur für aktive MLPler oder auch für ausgeschiedene Kollegen; wie kann und wird das abgewickelt werden, gilt das nur gewandelte Stücke oder auch für nicht gewandelte Stücke, die jetzt offiziell Heidelberger Leben heißen? Wie ist es mit der Strafanzeige?)

      Freue mich über Wortmeldungen von Betroffenen. Die anderen können sich bitte um die anderen Themen kümmern. Keine Polemik, Kein Stänkern. Konkrete Vorgehensweisen. Gerne dann auch über Boardmail.

      Grüße
      EURO
      Avatar
      schrieb am 01.06.06 12:29:12
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.902.147 von Eurostokx am 01.06.06 12:17:06Hi Eurostokx ;)

      es gab eine Aussage von Herrn Lautenschläger, die er nur eine halbe Stunde später so nie gesagt haben will.
      Der Redner, der die Aussage Lautenschlägers wiederholte und stellvertretend für die anwesenden Ex-MLP-Berater das Angebot zur Rückabwicklung annahm, wurde von Herrn Lautenschläger korrigiert, dass er dieses Umtauschangebot nie geäußert habe.

      Also:
      Traue keiner Aussage, die Du nicht schriftlich in deinen Händen hälst.
      Traue keinem Spieler, der die Spielregeln auch während des Spiels ändern kann.
      Herzliche Grüße nach D

      ;)
      Avatar
      schrieb am 01.06.06 12:33:42
      Beitrag Nr. 3 ()
      Vielleicht kann mir jemand erst einmal erklären, wie genau das mit den Bezügen gemeint war. Dann kann man versuchen, sich in die Windungen einzuarbeiten.
      Avatar
      schrieb am 01.06.06 16:58:05
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hallo, wie der Name schon sagt ganzneu hier. Ich habe die Diskussionen hier bisher eher belustigt verfolgt, das Thema "Rückabwicklung" interessiert mich.
      Es geht wohl um den Bezug von damaligen MLP-Leben Aktien zu damaligen Vorzugekonditionen als "Belohnung".
      Wenn es zu diesem Thema fundierter Infos gibt, freue ich mich, wenn diese hier erscheinen.

      Schöne Grüsse

      ganzneu
      Avatar
      schrieb am 02.06.06 11:33:45
      Beitrag Nr. 5 ()
      Für welchen Gegenwert wurden die 50% an der MLP Leben AG denn damals in die MLP AG eingebracht ? ca. 1.000 Mio. EUR ?

      Was waren diese 50% den Mitte 2005 wert ? ca. 150 Mio. EUR ?

      Wieviel sind 29 Mio. Aktien nach heutigem Kurs wert ? ca. 500 Mio. EUR ?

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      schrieb am 02.06.06 11:56:14
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.902.332 von Donotdisturb am 01.06.06 12:29:12crude_facts,

      wie ist das rechtlich, falls Herr Lautenschläger auf einer Hauptversammlung aktiv sinngemäß das Angebot unterbreitet, daß

      "alle, die in den letzten beiden Jahren einen Kauf der MLP-Leben Aktien zu den Vorzugskonditionen angnommen haben, wird die Rückabwicklung angeboten"

      und dieses Angebot umgehend angenommen wird?

      Ist das dann ein gültiger Vertrag?


      Grüße
      Avatar
      schrieb am 02.06.06 12:19:37
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.920.856 von interna am 02.06.06 11:56:14Wir haben nicht den 09. November 1989, und wir sind auch nicht auf einer Pressekonferenz in Ost-Berlin.

      Deshalb wird diese Äußerung, wenn sie denn so getätigt wurde, keine rechtliche Relevanz entfalten. Schon deshalb nicht, weil Lautenschläger "nur" AR-Vorsitzender ist und nicht die Gesellschaft wirksam vertreten kann, es sei denn, gegenüber dem Vorstand selbst. Auch wenn er durch seine vermeintliche Äußerung mit dieser Beschränkung ernsthaftere Schwierigkeiten zu haben scheint.

      Was er selbst macht oder erst noch anbieten "wird", kann man an der hier im Board zitierten späteren Äußerung von Lautenschläger sehen. Rückzug auf voller Linie, ist halt so nicht gemeint, gesagt oder überhaupt, gestammelt und/ oder nur so dahingenuschelt gewesen.

      Jedenfalls scheint man sich in der oberen Etage schon eines größeren Problems bewusst zu sein, sonst wäre das niemals unüberlegt auf einer HV rausgerutscht.

      Meine Meinung und Interpretation als bloßer Beobachter im Board und Nichtteilnehmer der HV
      Avatar
      schrieb am 02.06.06 23:13:24
      Beitrag Nr. 8 ()
      #1

      Lieber Eurostkx,

      Du willst Fakten und keine Polemik. Ich habe mich in den vergangenen zwei Tagen mit verschiedenen Leuten unterhalten, die auf der HV anwesend waren. Sie alle haben das gleiche berichtet:

      Nachdem der Aktionär Ulrich Ziemes Herrn Lautenschläger mehrfach vorgeworfen hatte, Aktien der früheren MLP Leben MLP-Beratern zu weit überhöhten Preisen verkauft zu haben, wies dieser darauf hin, dass viele MLP-Berater mit diesem Beteiligungsprogramm "sehr viel Geld verdient haben" und "der durchschnittliche Einstandskurs nur ca. 50 Euro" und nicht wie wie zuletzt 175 Euro betragen habe.

      Er sagte dann wörtlich: " Außerdem hatten alle Berater die Möglichkeit, die gesamten Geschäfte rückabzuwickeln."

      Ich wiederhole: "hatten", nicht "haben".

      Alles andere wäre ja auch völlig widersinnig: Warum sollte Herr Lautenschläger aus heiterem Himmel ein Angebot machen, das ihn Millionen kosten würde, nur, um es zwanzig Minuten später wieder zurückzunehmen.

      Nein, dieses angebliche Angebot entspricht ausschließlich dem Wunschdenken der Aktionäre Ziemes und Kirschweng und nicht der Realität. Schließlich kann man damit ja wieder prima einen Sturm im Wasserglas lostreten. Mehr aber auch nicht.

      Mich würde stattdessen vielmehr interessen, wann es dieses Angebot zur Rückabwicklung gab. Ich kenne es nämlich nicht. Darüber zu diskutieren würde deutlich mehr Sinn machen.
      Avatar
      schrieb am 03.06.06 09:39:21
      Beitrag Nr. 9 ()
      19ottos

      ich war selber auf der HV und deshalb erlaube ich mir, die von Dir zitierten Berichte Dritter zu korrigieren:

      1. Der Aktionär Ulrich Ziemes hat Herrn Lautenschläger im Zusammenhang mit dem überhöhten Kaufpreis der MLP Leben Beteiligung gar nichts vorgeworfen. Die Aussage war nach meiner Erinnerung: "Herr Lautenschläger, ich ziehe den Hut vor Ihnen, dass sie es geschafft haben, mir eine wertlose Beteiligung zu einem Bewertungsniveau von 3,5 Mrd.€ zu verkaufen. Mir wäre es lieber gesesen, es wäre anders herum gewesen und ich hätte auf der Verkäuferseite gesessen." Dabei machte er eine Handbewegung, die einem "Hutlüften" glich und Herr Lautenschläger lächelte ihm verschmitzt zu, als würde er sagen: "Bitte sehr, gern geschehen, war mir eine Ehre." ;)

      2. Herr Lautenschläger sagte zum Rückawicklungsangebot der Mitarbeiterbeteiligung wörtlich: "Ich habe allen MLP-Mitarbeitern angeboten, die letzten zwei Tranchen zurückabzuwickeln."

      3. Herr Lautenschläger korrigierte sich später in seiner Aussage. Er habe etwas anderes gemeint, als er gesagt habe.

      4. Der Aktionär Ulrich Ziemes hat in einer weiteren Wortmeldung stellvertretend für ca. sechs anwesende und betroffene Aktionäre die erste Aussage Lautenschlägers angenommen (siehe Punkt 2). Herr Lautenschläger solle die Person benennen, an die sich die Betroffenen wenden sollen, um die Rückabwicklung durchzuführen. Um diese Aussage wurde er von mehreren anwesenden Ex-MLPlern/GL gebeten, was ich persönlich bestätigen kann, da ich mit diesen Personen gesprochen habe.

      5. Herr Lautenschläger betonte in seiner Antwort, dass er empfinde, dass ihm vom Aktionär Ziemes die Worte im Mund verdreht werden. Dies empfanden die anderen außenstehenden Personen nicht, da Sie die Aussage alle gehört haben.

      Aber ehrlich, 19Ottos, wo bleibt Dein Humor.
      Ich hatte den Eindruck, dass die beteiligten Personen Ziemes und Lautenschläger ihren Disput wesentlich entspannter empfunden haben, als Du ihn schilderst. Die Sachvorträge beider Seiten waren durchaus amüsant und kurzweilig, keineswegs nervig und Herr Ziemes erntete Beifall aus dem Publikum, der an diesem Tag selten zu hören war.

      Mit freundlichen Grüßen
      Avatar
      schrieb am 06.06.06 08:27:53
      Beitrag Nr. 10 ()
      #9

      Vielen Dank für die zahlreichen Infos.

      Finde ich ja sehr bemerkenswert, wie Du Dich an jedes kleine Detail der Äußerungen des Aktionärs Ulrich Ziemes erinnerst. Hast wohl sehr nah dran gesessen! :D

      Allzu viele Stimmen können es ja nicht gewesen sein, die man ihm übertragen hat, schließlich wurde sein eigener Antrag auf Sonderprüfung mit 99,7 Prozent der Stimmen abgelehnt.

      Aber da Du da so nah dran bist, wirst Du uns bestimmt berichten können, wie es diesbezüglich weiter geht. Schließlich kündigte Herr Ziemes ja wohl an, seinen Antrag nach der HV juristisch durchsetzen zu wollen.

      Bin mal gespannt, ob man davon jemals noch was hört.
      Avatar
      schrieb am 06.06.06 13:53:11
      Beitrag Nr. 11 ()
      19ottos,

      :) - reichen 150.000 Stücke zum Antrag auf eine Sonderprüfung?

      Zu den Aussagen: Unterschreibe ich so. Big L hat sich eben verquasselt - hätte ihm einfach nicht passieren sollen.
      Avatar
      schrieb am 06.06.06 14:14:52
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.965.664 von interna am 06.06.06 13:53:11Ja, reichen für den Antrag auf gerichtliche Bestellung eines Sonderprüfers, wenn die HV diesen Antrag mit Mehrheit abgelehnt hat, § 142 Abs. 2 AktG.
      Avatar
      schrieb am 06.06.06 14:26:49
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.966.001 von crude_facts am 06.06.06 14:14:52Bzgl. der Kosten für den Sonderprüfer gilt § 146 AktG. D.h. die Gesellschaft muss die Gerichtskosten und die Kosten des Sonderprüfers tragen, es sei denn, der Antragsteller hat die Bestellung des Sonderprüfers durch einen vorsätzlich oder grob fahrlässig unrichtigen Vortrag bei Gericht erwirkt.
      Avatar
      schrieb am 06.06.06 18:04:26
      Beitrag Nr. 14 ()
      Na ja, ob jemand einen Antrag stellen darf finde ich recihlich uninteressant. Viel spannender ist doch die Frage, ob der Antrag auch nur annähernd Chancen auf Erfolg hat. Hierzu enthält das Aktiengesetz eine durchaus spannende Passage:

      Lehnt die Hauptversammlung einen Antrag auf Bestellung von Sonderprüfern zur Prüfung eines Vorgangs (...) ab, so hat das Gericht auf Antrag von Aktionären, deren Anteile bei Antragstellung zusammen den hundertsten Teil des Grundkapitals oder einen anteiligen Betrag von 100 000 Euro erreichen, Sonderprüfer zu bestellen, wenn Tatsachen vorliegen, die den Verdacht rechtfertigen, dass bei dem Vorgang Unredlichkeiten oder grobe Verletzungen des Gesetzes oder der Satzung vorgekommen sind.

      Das dürfte wohl der entscheidende Passus sein. Und ich möchte den Aktionär sehen, der einem Gericht derartige Fakten vorlegen kann. Da reicht es dann näömlich nicht mehr aus, nur der Meinung zu sein, dass etwas schief gelaufen ist.
      Avatar
      schrieb am 06.06.06 18:28:27
      Beitrag Nr. 15 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.971.095 von 19ottos am 06.06.06 18:04:26Yep,

      das dürfte der entscheidende Passus sein.

      Zugute dürfte einem Antragsteller aber kommen, dass die Staatsanwaltschaft Mannheim just wegen Verstoßes gegen §§ 331 HGB, 400 AktG Anklage erhoben hat und deshalb (mindestens) von einem entsprechenden Anfangsverdacht ausgegangen ist. Dass dies nun auch über das Gesellschaftsrecht mittels einer Sonderprüfung untersucht werden soll, ist nur konsequent.

      Die Einbringung der MLP Lebensversicherung AG in die MLP AG durch die beiden Großaktionäre Termühlen und Lautenschläger, die zugleich Mitglieder der Organe bei der Gesellschaft waren, in die die Vermögenswerte eingebracht wurden, auf Basis z.B. einer Ertragswertberechnung, die maßgeblich auf den Erträgen aus den vereinnahmten (Finanz-)Rückversicherungsprovisionen beruhte, könnte man angesichts der nunmehr erzielten, nur einen Bruchteil betragenden Verkaufserlöse schon als überprüfungswürdig ansehen, weil die ursprüngliche Gegenleistung für die Einbringung in Form der gewährten MLP-AG-Aktien diesen einen direkten Vermögensvorteil gewährte.

      Und genau dieser Vermögensvorteil sichert derzeit auf jeder HV die notwendige Stimmenmehrheit, um jedwede Überprüfung niederzustimmen.

      Ferner wurden just diese Aktien 656997 zum Handel an der Börse zugelassen. Deshalb können die daraus erzielten Vermögensvorteile in Kürze liquidiert werden - und dies gemäß Ermächtigung für das Aktienrückkaufprogramm - auch noch zu allem Überfluss mit Mitteln der Gesellschaft.

      Auf die §§ 93, 116 und insbesondere 117 AktG sei an dieser Stelle nur der Vollständigkeit hingewiesen. Ferner auf § 147 (ff.) AktG.

      Wie immer, alles nur persönliche Überlegungen und Anmerkungen von
      crude_facts
      Avatar
      schrieb am 06.06.06 20:02:55
      Beitrag Nr. 16 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.971.591 von crude_facts am 06.06.06 18:28:27Ich ergänze um die Tatsache, daß ein Rückversicherungsgeschäft in Höhe von ca. 11,8 Mio. Euro aus dem Jahre 2001 zurückabgewickelt wurde. Diese 11,8 Mio. Euro waren ein erheblicher Bestandteil des Gewinns von MLP-Leben gewesen und damit auch für die Wertbestimmung von Fox-Pitt, Kelton.
      Avatar
      schrieb am 06.06.06 20:27:55
      Beitrag Nr. 17 ()
      Durchschnittseinstandskurs aus dem Aktienrückkaufprogramm, Stand 02.06.2006 laut MLP-Website:

      € 18,731 je Aktie
      3.787.509 Aktien
      ausgenutztes Volumen damit € 70,95 Mio.

      Wertverlust auf den Aktienbestand aus dem Aktienrückkaufprogramm:

      derzeit 14,74%
      oder in Werten € - 10,46 Mio.

      Wie gesagt: Erfolgt der Rückkauf fortgesetzt in fallende Kurse, erhöht sich der Wertverlust liquiditätswirksam immer weiter, nicht nur auf den derzeitigen Bestand an eigenen Aktien, sondern auch in Bezug auf die jeweils noch hinzugekauften Aktien. Ergebnis: Eine Umverteilung von den Akltionären, die bleiben, zu denjenigen, die liquidieren...
      Avatar
      schrieb am 06.06.06 21:53:09
      Beitrag Nr. 18 ()
      Deine ständigen Wasserstandsmeldungen sind etwa so sinnvoll wie die wöchentliche Kanzlerfrage drei Jahre vor der Bundestagswahl.

      Ich hoffe Du setzt das fort, wenn der Kurs wieder bei 20 oder 21 steht und stellst dann fest, wie toll MLP doch zurückgekauft hat.
      Avatar
      schrieb am 06.06.06 22:39:34
      Beitrag Nr. 19 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.975.394 von 19ottos am 06.06.06 21:53:09Wenn man sich die Aktienrückkaufprogramme der Vergangenheit ansieht, dann erkennt man sehr schnell, dass diese in aller Regel kontraproduktiv waren, weil sie die falsche Zielrichtung verfolgten, nämlich Kursstützungsmaßnahmen auf Kosten der eigenen Liquidität.

      Auch, wenn die Erkenntnis (offensichtlich) weh tut: Der Wertverlust ist zwingend, wenn man in fallende Kurse hinein kauft. Genau dagegen wendet sich die "Wasserstandsmeldung". Nicht mehr, nicht weniger.

      Was sagst Du/ sagt Ihr zu dem Argument bzgl. der Sonderprüfung? Tut das auch weh?
      Avatar
      schrieb am 07.06.06 10:52:25
      Beitrag Nr. 20 ()
      #19

      Sorry, ich will nicht unsachlich werden, aber Deine Argumentation ist ja geradezu grotesk.

      Würden Deine Argumente stimmen, dürften Privatanleger ja niemals einen Aktien- oder Fondssparplan abschließen. Der reduziert schließlich auch die Liquidität und kauft bei fallenden Kursen weiter. Gerade dies ist aufgrund des Cost-Average-Effektes ja auch zu empfehlen.

      Ziel eines Aktieninvestments sollte es schließlich sein, möglichst billig und nicht möglichst teuer einzukaufen.

      Vor diesem Hintergrund kann ich Deine Argumentation nicht im geringsten nachvollziehen.
      Avatar
      schrieb am 07.06.06 11:08:13
      Beitrag Nr. 21 ()
      Da haben wir im Seminar „Wie beruhige ich meinen Kunden, dessen Portfolio sich unterdurchschnittlich entwickelt, durch Erläuterung des Cost-average-Effektes“ aber gut aufgepasst.

      Bei der aktuellen Kursentwicklung sind natürlich noch die rückgekauften Aktien zu berücksichtigen, der Kursverfall ist also noch deutlich höher. Wenn ich 10% der Aktien zurückkaufe, muss der Kurs c. p. um 11,1% steigen. Verstanden?

      Was wirklich grotesk ist: Ein Aktienrückkaufprogramm simultan mit einer Kapitalerhöhung aufzulegen.
      Avatar
      schrieb am 07.06.06 13:23:46
      Beitrag Nr. 22 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.983.055 von 19ottos am 07.06.06 10:52:25Autsch, das tut rein fachlich weh. Deshalb "Sorry" nicht angenommen.

      Ein Fonds kauft nicht die eigenen Anteile zurück, sondern tätigt seine Investments in andere Unternehmen.

      Würde er mit den von den Anlegern eingesammelten Mitteln die eigenen Fondsanteile zeichnen bzw. erwerben und zwar zu Werten, die fortlaufend über der Bewertung des eigenen Fonds aufgrund der Performance liegen, würde das Management nicht lange Freude an seinem Job haben. Denn dann würde die Performance weiter absinken - und zwar signifikant.

      Oder anders ausgedrückt: Das MLP-Management kann heil froh sein, dass es sich um eigene Anteile im Rahmen des Rückkaufprogramms handelt, denn die daraus resultierenden rechnerischen Verluste müssten im Falle der Einziehung nicht über die Gewinn- und Verlustrechnung gezogen werden, sondern vermindern direkt erfolgsneutral das ausgewiesene Eigenkapital. Nichtsdestotrotz ist damit eine Nettovermögensverminderung verbunden.

      Würde Dein Argument stimmen, dann würde das MLP-Management aus Performance-Gründen in die Bewertung eingeflossene nichtbetriebsnotwendige liquide Mittel für den Erwerb von Anteilen ausgegeben haben, die nunmehr deutlich günstiger zu bekommen wären. Aber die Gewinne laufen bei eigenen Anteilen doch gar nicht durch die GuV. Oder sollen die Aktien gar nicht eingezogen, sondern an einen Dritten (günstiger) wieder veräußert werden?

      Ein liquiditätswirksamer Wertverlust der eigenen Aktien muss im obigen Sinne die Bewertung eines Unternehmens tangieren. Das genau ist der Grund, warum die meisten aus dem vorrangigen Grund der Kurspflege und -beeinflussung unter tätiger Mitwirkung bestimmter Gründungs(groß)aktionäre aufgesetzten Aktienrückkaufprogramme der Vergangenheit als gescheitert bezeichnet werden müssen. Nenne mir bitte ein einziges erfolgreiches Aktienrückkaufprogramm in einer vergleichbaren Situation. Ich lerne gerne dazu.
      Avatar
      schrieb am 09.06.06 09:12:41
      Beitrag Nr. 23 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.985.469 von crude_facts am 07.06.06 13:23:46Einige Zusatzinformationen von der HV:

      Die DB wurde beauftragt, das Aktienrückkaufprogramm durchzuführen.

      Die DB erhält eine geringe Transaktionsfee von 0,1% auf den Transaktionswert (wenn ich mich richtig erinnere)

      Die DB erhält desweiteren eine Erfolgsprämie, wenn der durchschnittliche Einkaufpreis der Aktien niedriger ist, als der Kurs zum Abrechnungsstichtag.

      Die aktuellen infos zum Stand des Rückkaufprogramms veröffentlicht MLP wöchentlich auf der eigenen Internetseite:

      http://www.mlp.de/homepage/servlet/contentblob/10402/data/re…

      Am 02.06.2006 waren ca. 3,7 Mio. Aktien zurückgekauft.
      Der durchschnittliche Rückkaufpreis lag bei ca. 18,73€.
      Dies bedeutet eine Auszahlung von 70,9 Mio.€.

      Gestern wurden über 1 Million Aktien zu Kursen unter 16€ gehandelt.
      Der Kurs war relativ stabil im Verhältnis zum Gesamtmarkt.
      Avatar
      schrieb am 09.06.06 11:25:11
      Beitrag Nr. 24 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.020.430 von Donotdisturb am 09.06.06 09:12:41"Die DB erhält desweiteren eine Erfolgsprämie, wenn der durchschnittliche Einkaufpreis der Aktien niedriger ist, als der Kurs zum Abrechnungsstichtag."

      Das ist ja auch streng logisch, wenn der Kurs nach Aktienrückkaufprogramm höher ist als vorher. Genau, wie Ayrtonw geschrieben hat. Aus diesem Grunde ist es gerade ratsam, nicht in fortlaufend fallende Kurse hinein zu kaufen, denn dadurch liegt der Durchschnittseinkaufskurs eben stets über dem Kurs am jeweiligen "Stichtag" (bei fortlaufend/tendenziell fallenden Kursen eben am letzten Handelsstichtag der Betrachtungsperiode mit dem niedrigsten Börsenkurs).

      Also wenn ein Aktienrückkaufprogramm in Wirklichkeit vorrangig den Sinn und Zweck erfüllen soll, den Marktpreis künstlich i.S.v. nicht operativ/Performance-bedingt zu beeinflussen, dann kann das - wie halt so oft in der Vergangenheit, als die Gründer mit ihren sinkenden Depots unzufrieden waren - für die Gesellschaften daneben gehen.

      Das Aktienrückkaufprgramm wurde im letzten Jahr just mit der Vorlage des Geschäftsberichts 2004 angekündigt, als der Kurs am niedrigsten war und das Management (wohl inklusive langem Schatten?) sich mehr oder minder öffentlich unzufrieden über die Kursentwicklung geäußert hat.

      Der innere Widerspruch, das Aktienrückkaufprogramm proforma mit einer Reduzierung des Grundkapitals und damit einer Erhöhung der Kennziffern RoE und EPS zu begründen, danach bislang nicht börsenzugelassene Aktien der WKN 656997, die sich ausschließlich im Eigentum der Familien Lautenschläger und Termühlen befinden und aus der inzwischen erneut ins Gerede gekommenen Einbringung der MLP Lebensversicherung AG in die MLP AG stammten, zum Börsenhandel zuzulassen und sodann einen Vorratsbeschluss für eine Kapitalerhöhung (Genehmigtes Kapital) fassen zu lassen mit just der Mehrheit aus den besagten Aktienpaketen, wird wohl nicht aufzulösen sein. Es sei denn, die Wahrheit liegt dort, wo sie auch bei allen anderen Aktienrückkaufprogrammen gelegen hat...

      Als ich im Frühjahr 2005 den Verkauf eines großen Aktienpaketes durch den AWD-Gründer hier im MLP-Board kommentiert habe, brauchte man nur 6 Monate zu warten, um selbst nachlesen zu können, was Carsten Maschmeyer damals nicht sagen wollte, aber sehr wohl gewusst haben dürfte.

      Meint
      crude_facts


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