- Mietrecht - Besichtigungstermine - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 02.06.06 10:50:45 von
neuester Beitrag 09.06.06 09:14:32 von
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Guten Morgen,
ich habe meine Wohnung fristgerecht zum 30.08 gekündigt. Wohne und arbeite aber schon in einer anderen Stadt(ca 50 km entfernt) und bin nur selten zu Hause. Der Verwalter hat die Wohnung wöchentlich in der Zeitung und verlangt von mir daß ich sie regelmäßig für Besichtigungen freigebe.
Nun die Frage: Wie viele Besichtigungen muß ich akzeptieren? Genügt es ein mal im monat oder muß es wöchentlich sein???
Ich möchte kooperieren nur ist es mir nicht oft möglich.
Vielen Dank
ich habe meine Wohnung fristgerecht zum 30.08 gekündigt. Wohne und arbeite aber schon in einer anderen Stadt(ca 50 km entfernt) und bin nur selten zu Hause. Der Verwalter hat die Wohnung wöchentlich in der Zeitung und verlangt von mir daß ich sie regelmäßig für Besichtigungen freigebe.
Nun die Frage: Wie viele Besichtigungen muß ich akzeptieren? Genügt es ein mal im monat oder muß es wöchentlich sein???
Ich möchte kooperieren nur ist es mir nicht oft möglich.
Vielen Dank
Antwort auf Beitrag Nr.: 21.919.821 von Chantallee am 02.06.06 10:50:45Wenn Du schon woanders wohnst, gib doch einen Schlüssel ab. Dann brauchst Du nicht immer hin und her zu gurken....
Aber unterschreiben lassen, daß der Schlüssel in Empfang genommen wurde.
Aber unterschreiben lassen, daß der Schlüssel in Empfang genommen wurde.
Geben Sie dem Verwalter doch einfach einen Schlüssel. Er kann die
Nachmieter ein wenig probewohnen lassen.
Nachmieter ein wenig probewohnen lassen.
Kann den Schlüssel nicht abgeben da meine Sachen noch im der Wohnung sind und dort bis august bleiben müssen.
..oh, hoffentlich klaut der nix.
Gib einen Schlüssel ab, so kann der die Wohnunge vielleicht früher vermieten und Du sparst Dir ein,zwei Monatsmieten.
Ist doch logisch.
Als ob in Deiner Wohnung ein Schatz wär...
Gib einen Schlüssel ab, so kann der die Wohnunge vielleicht früher vermieten und Du sparst Dir ein,zwei Monatsmieten.
Ist doch logisch.
Als ob in Deiner Wohnung ein Schatz wär...
Wohne und arbeite aber schon in einer anderen Stadt(ca 50 km entfernt)
.....
Kann den Schlüssel nicht abgeben da meine Sachen noch im der Wohnung sind und dort bis august bleiben müssen.
Genauso, ziehe ich auch immer um
Übrigens, meine wichtigen Privat- und Wertsachen nehme ich immer ganz zum Schluss mit.... sicher ist sicher... o.s.ä.
.....
Kann den Schlüssel nicht abgeben da meine Sachen noch im der Wohnung sind und dort bis august bleiben müssen.
Genauso, ziehe ich auch immer um
Übrigens, meine wichtigen Privat- und Wertsachen nehme ich immer ganz zum Schluss mit.... sicher ist sicher... o.s.ä.
Dass Sie wegen Ihrer Sachen so einen Aufstand machen nenne ich aber
nicht gerade kooperativ!
nicht gerade kooperativ!
Antwort auf Beitrag Nr.: 21.920.904 von HubertHunold am 02.06.06 11:58:35Es gibt ja auch oft Nachbar... denen man einen Schlüssel geben könnte oder Freunde, die viel Zeit haben.....
Hier werden Sie (vielleicht) geholfen: www.frag-einen-anwalt.de
vielleicht auch mal eine ernsthafte antwort... :-)
Antwort auf Beitrag Nr.: 21.920.477 von Chantallee am 02.06.06 11:30:13du sollst ihm doch nur einen schlüssel geben, damit er den leuten die wohnung zeigen kann!
wo liegt dein problem ??? hast angst, dass einer ne angefurzte unterhose mitgehen läßt?
wo liegt dein problem ??? hast angst, dass einer ne angefurzte unterhose mitgehen läßt?
Antwort auf Beitrag Nr.: 21.921.468 von Chantallee am 02.06.06 12:32:16Hi, hab da was bei google gesehen.
Musst dann etwas runterscrollen, da kommt dann die Antwort der Anwältin.
Ist allerdings von 10/2004.
Weiss nicht, ob sich da zwischenzeitlich was geändert hat.
http://www.frag-einen-anwalt.de/Wohnungsbesichtigung-nach-K%…
Gruss bsd
Musst dann etwas runterscrollen, da kommt dann die Antwort der Anwältin.
Ist allerdings von 10/2004.
Weiss nicht, ob sich da zwischenzeitlich was geändert hat.
http://www.frag-einen-anwalt.de/Wohnungsbesichtigung-nach-K%…
Gruss bsd
Antwort auf Beitrag Nr.: 21.921.468 von Chantallee am 02.06.06 12:32:16Hier ein Versuch:
Geben Sie den Schlüssel dem Verwalter oder fahren Sie regelmäßig die 50 Kilometer zur Besichtigung, die nebenbeibemerkt auch locker in einer Stunde überbrückt sind. Und keine Sorge, daß der Verwalter etwas mitgehen läßt. Daran hat er bestimmt kein Interesse. Holen Sie nötigenfalls die wichtigsten Wertgegenstände und Dokumente aus der Wohnung, falls das nicht schon längst geschehen ist.
Rechtlich sind Sie dazu verpflichtet, Besichtigungen zuzulassen. Und Ihre angeführten Gründe sind keineswegs hinreichend, diese unterbinden zu können.
Geben Sie den Schlüssel dem Verwalter oder fahren Sie regelmäßig die 50 Kilometer zur Besichtigung, die nebenbeibemerkt auch locker in einer Stunde überbrückt sind. Und keine Sorge, daß der Verwalter etwas mitgehen läßt. Daran hat er bestimmt kein Interesse. Holen Sie nötigenfalls die wichtigsten Wertgegenstände und Dokumente aus der Wohnung, falls das nicht schon längst geschehen ist.
Rechtlich sind Sie dazu verpflichtet, Besichtigungen zuzulassen. Und Ihre angeführten Gründe sind keineswegs hinreichend, diese unterbinden zu können.
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