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    - Mietrecht - Besichtigungstermine - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 02.06.06 10:50:45 von
    neuester Beitrag 09.06.06 09:14:32 von
    Beiträge: 13
    ID: 1.063.864
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      schrieb am 02.06.06 10:50:45
      Beitrag Nr. 1 ()
      Guten Morgen,

      ich habe meine Wohnung fristgerecht zum 30.08 gekündigt. Wohne und arbeite aber schon in einer anderen Stadt(ca 50 km entfernt) und bin nur selten zu Hause. Der Verwalter hat die Wohnung wöchentlich in der Zeitung und verlangt von mir daß ich sie regelmäßig für Besichtigungen freigebe.
      Nun die Frage: Wie viele Besichtigungen muß ich akzeptieren? Genügt es ein mal im monat oder muß es wöchentlich sein???
      Ich möchte kooperieren nur ist es mir nicht oft möglich.

      Vielen Dank
      Avatar
      schrieb am 02.06.06 10:58:05
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.919.821 von Chantallee am 02.06.06 10:50:45Wenn Du schon woanders wohnst, gib doch einen Schlüssel ab. Dann brauchst Du nicht immer hin und her zu gurken....
      Aber unterschreiben lassen, daß der Schlüssel in Empfang genommen wurde.
      Avatar
      schrieb am 02.06.06 10:58:09
      Beitrag Nr. 3 ()
      Geben Sie dem Verwalter doch einfach einen Schlüssel. Er kann die
      Nachmieter ein wenig probewohnen lassen.
      Avatar
      schrieb am 02.06.06 11:30:13
      Beitrag Nr. 4 ()
      Kann den Schlüssel nicht abgeben da meine Sachen noch im der Wohnung sind und dort bis august bleiben müssen.
      Avatar
      schrieb am 02.06.06 11:35:06
      Beitrag Nr. 5 ()
      ..oh, hoffentlich klaut der nix.
      Gib einen Schlüssel ab, so kann der die Wohnunge vielleicht früher vermieten und Du sparst Dir ein,zwei Monatsmieten.
      Ist doch logisch.
      Als ob in Deiner Wohnung ein Schatz wär...:confused:

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      schrieb am 02.06.06 11:53:00
      Beitrag Nr. 6 ()
      Wohne und arbeite aber schon in einer anderen Stadt(ca 50 km entfernt)

      .....

      Kann den Schlüssel nicht abgeben da meine Sachen noch im der Wohnung sind und dort bis august bleiben müssen.


      Genauso, ziehe ich auch immer um :rolleyes:

      Übrigens, meine wichtigen Privat- und Wertsachen nehme ich immer ganz zum Schluss mit.... sicher ist sicher... o.s.ä. :cry:
      Avatar
      schrieb am 02.06.06 11:58:35
      Beitrag Nr. 7 ()
      Dass Sie wegen Ihrer Sachen so einen Aufstand machen nenne ich aber
      nicht gerade kooperativ!
      Avatar
      schrieb am 02.06.06 12:00:25
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.920.904 von HubertHunold am 02.06.06 11:58:35Es gibt ja auch oft Nachbar... denen man einen Schlüssel geben könnte oder Freunde, die viel Zeit haben.....
      Avatar
      schrieb am 02.06.06 12:27:30
      Beitrag Nr. 9 ()
      Hier werden Sie (vielleicht) geholfen: www.frag-einen-anwalt.de
      Avatar
      schrieb am 02.06.06 12:32:16
      Beitrag Nr. 10 ()
      vielleicht auch mal eine ernsthafte antwort... :-)
      Avatar
      schrieb am 02.06.06 13:23:34
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.920.477 von Chantallee am 02.06.06 11:30:13du sollst ihm doch nur einen schlüssel geben, damit er den leuten die wohnung zeigen kann!
      wo liegt dein problem ??? hast angst, dass einer ne angefurzte unterhose mitgehen läßt? :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 02.06.06 13:23:49
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.921.468 von Chantallee am 02.06.06 12:32:16Hi, hab da was bei google gesehen.
      Musst dann etwas runterscrollen, da kommt dann die Antwort der Anwältin.
      Ist allerdings von 10/2004.
      Weiss nicht, ob sich da zwischenzeitlich was geändert hat.

      http://www.frag-einen-anwalt.de/Wohnungsbesichtigung-nach-K%…

      Gruss bsd
      Avatar
      schrieb am 09.06.06 09:14:32
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.921.468 von Chantallee am 02.06.06 12:32:16Hier ein Versuch:

      Geben Sie den Schlüssel dem Verwalter oder fahren Sie regelmäßig die 50 Kilometer zur Besichtigung, die nebenbeibemerkt auch locker in einer Stunde überbrückt sind. Und keine Sorge, daß der Verwalter etwas mitgehen läßt. Daran hat er bestimmt kein Interesse. Holen Sie nötigenfalls die wichtigsten Wertgegenstände und Dokumente aus der Wohnung, falls das nicht schon längst geschehen ist.

      Rechtlich sind Sie dazu verpflichtet, Besichtigungen zuzulassen. Und Ihre angeführten Gründe sind keineswegs hinreichend, diese unterbinden zu können.


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