*** co.don - Gute News ! *** (Seite 394)
eröffnet am 12.06.06 11:05:51 von
neuester Beitrag 26.01.23 21:36:34 von
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weiss schon jemand was neues ob alle aktien weck sind aus der erhöhung?
Antwort auf Beitrag Nr.: 26.170.902 von newman67 am 14.12.06 11:14:20Die offizielle Meldung auf der Homepage
28.11.2006 - Gesellschafts-
bekanntmachung:
Bezugsaufforderung zur am 7.11.2006 beschlossenen Kapitalerhöhung
Sehr geehrte Aktionäre,
bitte finden sie nachfolgend den Wortlaut der am 28.11.2007 im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlichten Bezugsaufforderung
zur am 07. 11.2006 vom Vorstand der co.don AG beschlossenen Kapitalerhöhung (vgl. adhoc vom 07.11.2006):
Beginn der Veröffentlichung:
co.don Aktiengesellschaft
Teltow
- Wertpapier-Kenn-Nummer: 517 360 / A0H N47 -
- ISIN: DE0005173603 / DE000A0HN479 -
Bezugsaufforderung
Nach § 4 Abs. 4 der Satzung der co.don Aktiengesellschaft (nachfolgend „co.don AG“ oder
„Gesellschaft“) in der Fassung vom 26. Januar 2006 ist der Vorstand ermächtigt,
das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 19. September 2010 mit Zustimmung des
Aufsichtsrates durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen
Bareinlagen und / oder Sacheinlagen, ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals
um bis zu insgesamt EUR 3.935.000,00 zu erhöhen (genehmigtes Kapital).
Auf Grundlage der vorgenannten Ermächtigung hat der Vorstand der co.don AG am
07. November 2006 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR
8.013.674,00 um bis zu EUR 3.935.000,00 auf bis zu EUR 11.948.674,00 durch Ausgabe
von bis zu 3.935.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem
rechnerischen Anteil am Grundkapital in Höhe von EUR 1,00 je Stückaktie (nachfolgend
„die Neuen Aktien“) gegen Bareinlage zum Ausgabebetrag von EUR 1,00 je Stückaktie
zu erhöhen. Der Aufsichtsrat hat dem Beschluss des Vorstandes durch Beschluss vom
08. November 2006 zugestimmt. Die Neuen Aktien mit Gewinnberechtigung ab dem 01.
Januar 2006 sollen gemäß § 186 Abs. 5 AktG von der Bankhaus Neelmeyer AG,
Bremen, mit der Maßgabe übernommen werden, diese den Aktionären im Wege des
mittelbaren Bezugsrechtes zum Bezugspreis von EUR 1,00 je Neuer Aktie anzubieten.
Den Aktionären der Gesellschaft werden die Neuen Aktien über die Bankhaus Neelmeyer
AG in der Zeit
vom 30. November 2006 bis zum 14. Dezember 2006 einschließlich
(nachfolgend „die Bezugsfrist“)
zum Bezugspreis von EUR 1,00 je Stückaktie im Verhältnis 2 : 1 zum Bezug angeboten,
d. h. jeder Aktionär ist im Rahmen seines Bezugsrechtes berechtigt, für je zwei alte
Inhaberaktien eine Neue Inhaberaktie zu beziehen.
Im Hinblick darauf, dass bei einem Bezugsverhältnis von 2 : 1 im Falle der Ausübung
sämtlicher Bezugsrechte nicht genügend Neue Aktien zugeteilt werden könnten, hat die
Aktionärin Dr. Olivera Josimovic-Alasevic gegenüber der Gesellschaft auf Bezugsrechte
für Stück 143.674 Neue Aktien verzichtet.
Aufgrund ihres Bestandes an co.don AG Aktien am 29. November 2006, abends, werden
den Wertpapierdepotkonten der Aktionäre durch die jeweilige Depotbank, Bezugsrechte im
Verhältnis 1 : 1 eingebucht. Für den Bezug einer Neuen Aktie werden zwei Bezugsrechte benötigt.
Wir bitten hiermit unsere Aktionäre, ihr Bezugsrecht (WKN: A0L D6Q / ISIN DE000A0LD6Q0)
auf die Neuen Aktien zur Vermeidung des Ausschlusses innerhalb der
genannten Bezugsfrist bei ihrer Depotbank während der üblichen Geschäftsstunden
auszuüben. Die Ausübung der Bezugsrechte erfolgt durch Einreichung der
Bezugserklärungen, die den Aktionären der Gesellschaft von den Depotbanken übersandt
werden, bei den depotführenden Instituten. Für den Bezug wird die übliche Bankprovision
des depotführenden Instituts berechnet.
Die neuen Aktien aus der Kapitalerhöhung erhalten die Wertpapier-Kenn-Nummer: A0L
D6R / ISIN: DE000A0LD6R8. Der Bezugspreis ist bei Ausübung der Bezugsrechte,
spätestens jedoch am 14. Dezember 2006, auf das Kapitalerhöhungskonto der
Gesellschaft,
Nr. 1000438638, bei der Bankhaus Neelmeyer AG, Bremen, BLZ 290 200 00,
einzuzahlen. Ein Bezugsrechtshandel findet nicht statt. Nicht ausgenutzte Bezugsrechte
verfallen nach Ablauf der Bezugsfrist ersatzlos.
Für den Fall, daß die Aktionäre ihre Bezugsrechte nicht vollständig ausüben sollten,
kann die co.don AG den Aktionären der Gesellschaft, die ein verbindliches Angebot zum
Erwerb weiterer Neuer Aktien abgeben, weitere Neue Aktien zu gleichen
Ausgabebedingungen zuteilen. Verbindliche Angebote zum Erwerb weiterer Neuer Aktien
über das gesetzliche Bezugsrecht hinaus können unsere Aktionäre bis spätestens zum
14. Dezember 2006 (14:00 Uhr) unter Verwendung des Auftrags, welcher von den
depotführenden Instituten zur Verfügung gestellt wird, bei diesen während der üblichen
Schalterstunden abgeben. Soweit es aus Gründen einer Übernachfrage nicht möglich ist,
den Aktionären sämtliche von ihnen zusätzlich gewünschten Neuen Aktien zuzuteilen,
behält sich die co.don AG vor, Angebote zum Erwerb weiterer Neuer Aktien nicht oder
nur teilweise anzunehmen. Die Zuteilung Neuer Aktien wird unter Wahrung des
Gleichbehandlungsgrundsatzes erfolgen, d. h. bei den Zuteilungsmodalitäten wird der
bisherige Bestand an co.don AG Aktien berücksichtigt.
Bezugserklärungen für den Bezug Neuer Aktien im Rahmen des Bezugsrechts und über
das Bezugsrecht hinaus können nur berücksichtigt werden, wenn und soweit bis
spätestens zum Ablauf der Bezugsfrist am 14. Dezember 2006 der Bezugspreis für die
im Rahmen des Bezugsrechts bezogenen Neuen Aktien als auch für die über das
Bezugsrecht hinaus gewünschte Zahl Neuer Aktien auf dem genannten Konto bei der
Bankhaus Neelmeyer AG gutgeschrieben ist. Entscheidend für die Einhaltung der Frist
ist jeweils der Eingang der Bezugsanmeldung, der benötigten Bezugsrechte sowie des
Bezugspreises bei der genannten Stelle.
Wenn die co.don AG von ihrem Recht Gebrauch macht, auf Grund einer Übernachfrage
Angebote zum Erwerb Neuer Aktien über das Bezugsrecht hinaus nicht oder nur
teilweise anzunehmen, erhalten die Aktionäre, die nicht in dem von ihnen gewünschten
Umfang Neue Aktien über ihr Bezugsrecht hinaus zugeteilt erhalten haben, den Betrag
zurückgezahlt, der für die Zahlung des Bezugspreises für die über das Bezugsrecht
hinaus zugeteilten Aktien nicht benötigt wird.
Die Durchführung der Kapitalerhöhung wird nach Ablauf der Bezugsfrist zur Eintragung in
das Handelsregister des Amtsgerichts Potsdam angemeldet. Die Neuen Aktien
entstehen mit der Eintragung in das Handelsregister. Die Neuen Aktien werden den
Aktionären auf Grund einer Globalurkunde im Girosammelverkehr zur Verfügung gestellt.
Ein Anspruch auf Auslieferung von Einzelurkunden ist gemäß der Satzung der co.don
AG ausgeschlossen. Die Erwerber der Neuen Aktien erhalten entsprechend ihrem Anteil
Gutschrift auf Girosammeldepot.
Die Lieferung der Neuen Aktien ist abhängig von der Eintragung der Durchführung der
Kapitalerhöhung in das Handelsregister und kann sich daher möglicherweise erheblich
verzögern. Bis zur Eintragung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister und zur
Gutschrift der Globalurkunde sind die Neuen Aktien nicht lieferbar. Die Zeichnung wird
unverbindlich, wenn die Durchführung der Kapitalerhöhung nicht spätestens bis zum 30.
April 2007 in das Handelsregister eingetragen worden ist.
Vom Beginn der Bezugsfrist an werden die alten Aktien „ex-Bezugsrecht“ notiert. Für die
Zulassung zum Börsenhandel der Neuen Aktien im Geregelten Markt an der Börse in
Frankfurt ist die Erstellung eines Wertpapierprospektes nach dem
Wertpapierprospektgesetz erforderlich, daher wird zunächst für die Neuen Aktien keine
Zulassung zum Börsenhandel beantragt. Der Vorstand beabsichtigt, die Zulassung aller
bisher noch nicht zum Börsenhandel zugelassenen co.don AG Aktien, einschließlich der
Neuen Aktien aus dieser Kapitalerhöhung, voraussichtlich bis zum Ende des ersten
Quartals 2007 zum Börsenhandel zu beantragen.
Teltow, im November 2006
Der Vorstand
- Quelle: elektronischer Bundesanzeiger -
Ende der Veöffentlichung
28.11.2006 - Gesellschafts-
bekanntmachung:
Bezugsaufforderung zur am 7.11.2006 beschlossenen Kapitalerhöhung
Sehr geehrte Aktionäre,
bitte finden sie nachfolgend den Wortlaut der am 28.11.2007 im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlichten Bezugsaufforderung
zur am 07. 11.2006 vom Vorstand der co.don AG beschlossenen Kapitalerhöhung (vgl. adhoc vom 07.11.2006):
Beginn der Veröffentlichung:
co.don Aktiengesellschaft
Teltow
- Wertpapier-Kenn-Nummer: 517 360 / A0H N47 -
- ISIN: DE0005173603 / DE000A0HN479 -
Bezugsaufforderung
Nach § 4 Abs. 4 der Satzung der co.don Aktiengesellschaft (nachfolgend „co.don AG“ oder
„Gesellschaft“) in der Fassung vom 26. Januar 2006 ist der Vorstand ermächtigt,
das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 19. September 2010 mit Zustimmung des
Aufsichtsrates durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen
Bareinlagen und / oder Sacheinlagen, ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals
um bis zu insgesamt EUR 3.935.000,00 zu erhöhen (genehmigtes Kapital).
Auf Grundlage der vorgenannten Ermächtigung hat der Vorstand der co.don AG am
07. November 2006 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR
8.013.674,00 um bis zu EUR 3.935.000,00 auf bis zu EUR 11.948.674,00 durch Ausgabe
von bis zu 3.935.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem
rechnerischen Anteil am Grundkapital in Höhe von EUR 1,00 je Stückaktie (nachfolgend
„die Neuen Aktien“) gegen Bareinlage zum Ausgabebetrag von EUR 1,00 je Stückaktie
zu erhöhen. Der Aufsichtsrat hat dem Beschluss des Vorstandes durch Beschluss vom
08. November 2006 zugestimmt. Die Neuen Aktien mit Gewinnberechtigung ab dem 01.
Januar 2006 sollen gemäß § 186 Abs. 5 AktG von der Bankhaus Neelmeyer AG,
Bremen, mit der Maßgabe übernommen werden, diese den Aktionären im Wege des
mittelbaren Bezugsrechtes zum Bezugspreis von EUR 1,00 je Neuer Aktie anzubieten.
Den Aktionären der Gesellschaft werden die Neuen Aktien über die Bankhaus Neelmeyer
AG in der Zeit
vom 30. November 2006 bis zum 14. Dezember 2006 einschließlich
(nachfolgend „die Bezugsfrist“)
zum Bezugspreis von EUR 1,00 je Stückaktie im Verhältnis 2 : 1 zum Bezug angeboten,
d. h. jeder Aktionär ist im Rahmen seines Bezugsrechtes berechtigt, für je zwei alte
Inhaberaktien eine Neue Inhaberaktie zu beziehen.
Im Hinblick darauf, dass bei einem Bezugsverhältnis von 2 : 1 im Falle der Ausübung
sämtlicher Bezugsrechte nicht genügend Neue Aktien zugeteilt werden könnten, hat die
Aktionärin Dr. Olivera Josimovic-Alasevic gegenüber der Gesellschaft auf Bezugsrechte
für Stück 143.674 Neue Aktien verzichtet.
Aufgrund ihres Bestandes an co.don AG Aktien am 29. November 2006, abends, werden
den Wertpapierdepotkonten der Aktionäre durch die jeweilige Depotbank, Bezugsrechte im
Verhältnis 1 : 1 eingebucht. Für den Bezug einer Neuen Aktie werden zwei Bezugsrechte benötigt.
Wir bitten hiermit unsere Aktionäre, ihr Bezugsrecht (WKN: A0L D6Q / ISIN DE000A0LD6Q0)
auf die Neuen Aktien zur Vermeidung des Ausschlusses innerhalb der
genannten Bezugsfrist bei ihrer Depotbank während der üblichen Geschäftsstunden
auszuüben. Die Ausübung der Bezugsrechte erfolgt durch Einreichung der
Bezugserklärungen, die den Aktionären der Gesellschaft von den Depotbanken übersandt
werden, bei den depotführenden Instituten. Für den Bezug wird die übliche Bankprovision
des depotführenden Instituts berechnet.
Die neuen Aktien aus der Kapitalerhöhung erhalten die Wertpapier-Kenn-Nummer: A0L
D6R / ISIN: DE000A0LD6R8. Der Bezugspreis ist bei Ausübung der Bezugsrechte,
spätestens jedoch am 14. Dezember 2006, auf das Kapitalerhöhungskonto der
Gesellschaft,
Nr. 1000438638, bei der Bankhaus Neelmeyer AG, Bremen, BLZ 290 200 00,
einzuzahlen. Ein Bezugsrechtshandel findet nicht statt. Nicht ausgenutzte Bezugsrechte
verfallen nach Ablauf der Bezugsfrist ersatzlos.
Für den Fall, daß die Aktionäre ihre Bezugsrechte nicht vollständig ausüben sollten,
kann die co.don AG den Aktionären der Gesellschaft, die ein verbindliches Angebot zum
Erwerb weiterer Neuer Aktien abgeben, weitere Neue Aktien zu gleichen
Ausgabebedingungen zuteilen. Verbindliche Angebote zum Erwerb weiterer Neuer Aktien
über das gesetzliche Bezugsrecht hinaus können unsere Aktionäre bis spätestens zum
14. Dezember 2006 (14:00 Uhr) unter Verwendung des Auftrags, welcher von den
depotführenden Instituten zur Verfügung gestellt wird, bei diesen während der üblichen
Schalterstunden abgeben. Soweit es aus Gründen einer Übernachfrage nicht möglich ist,
den Aktionären sämtliche von ihnen zusätzlich gewünschten Neuen Aktien zuzuteilen,
behält sich die co.don AG vor, Angebote zum Erwerb weiterer Neuer Aktien nicht oder
nur teilweise anzunehmen. Die Zuteilung Neuer Aktien wird unter Wahrung des
Gleichbehandlungsgrundsatzes erfolgen, d. h. bei den Zuteilungsmodalitäten wird der
bisherige Bestand an co.don AG Aktien berücksichtigt.
Bezugserklärungen für den Bezug Neuer Aktien im Rahmen des Bezugsrechts und über
das Bezugsrecht hinaus können nur berücksichtigt werden, wenn und soweit bis
spätestens zum Ablauf der Bezugsfrist am 14. Dezember 2006 der Bezugspreis für die
im Rahmen des Bezugsrechts bezogenen Neuen Aktien als auch für die über das
Bezugsrecht hinaus gewünschte Zahl Neuer Aktien auf dem genannten Konto bei der
Bankhaus Neelmeyer AG gutgeschrieben ist. Entscheidend für die Einhaltung der Frist
ist jeweils der Eingang der Bezugsanmeldung, der benötigten Bezugsrechte sowie des
Bezugspreises bei der genannten Stelle.
Wenn die co.don AG von ihrem Recht Gebrauch macht, auf Grund einer Übernachfrage
Angebote zum Erwerb Neuer Aktien über das Bezugsrecht hinaus nicht oder nur
teilweise anzunehmen, erhalten die Aktionäre, die nicht in dem von ihnen gewünschten
Umfang Neue Aktien über ihr Bezugsrecht hinaus zugeteilt erhalten haben, den Betrag
zurückgezahlt, der für die Zahlung des Bezugspreises für die über das Bezugsrecht
hinaus zugeteilten Aktien nicht benötigt wird.
Die Durchführung der Kapitalerhöhung wird nach Ablauf der Bezugsfrist zur Eintragung in
das Handelsregister des Amtsgerichts Potsdam angemeldet. Die Neuen Aktien
entstehen mit der Eintragung in das Handelsregister. Die Neuen Aktien werden den
Aktionären auf Grund einer Globalurkunde im Girosammelverkehr zur Verfügung gestellt.
Ein Anspruch auf Auslieferung von Einzelurkunden ist gemäß der Satzung der co.don
AG ausgeschlossen. Die Erwerber der Neuen Aktien erhalten entsprechend ihrem Anteil
Gutschrift auf Girosammeldepot.
Die Lieferung der Neuen Aktien ist abhängig von der Eintragung der Durchführung der
Kapitalerhöhung in das Handelsregister und kann sich daher möglicherweise erheblich
verzögern. Bis zur Eintragung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister und zur
Gutschrift der Globalurkunde sind die Neuen Aktien nicht lieferbar. Die Zeichnung wird
unverbindlich, wenn die Durchführung der Kapitalerhöhung nicht spätestens bis zum 30.
April 2007 in das Handelsregister eingetragen worden ist.
Vom Beginn der Bezugsfrist an werden die alten Aktien „ex-Bezugsrecht“ notiert. Für die
Zulassung zum Börsenhandel der Neuen Aktien im Geregelten Markt an der Börse in
Frankfurt ist die Erstellung eines Wertpapierprospektes nach dem
Wertpapierprospektgesetz erforderlich, daher wird zunächst für die Neuen Aktien keine
Zulassung zum Börsenhandel beantragt. Der Vorstand beabsichtigt, die Zulassung aller
bisher noch nicht zum Börsenhandel zugelassenen co.don AG Aktien, einschließlich der
Neuen Aktien aus dieser Kapitalerhöhung, voraussichtlich bis zum Ende des ersten
Quartals 2007 zum Börsenhandel zu beantragen.
Teltow, im November 2006
Der Vorstand
- Quelle: elektronischer Bundesanzeiger -
Ende der Veöffentlichung
Antwort auf Beitrag Nr.: 26.151.582 von plotz am 13.12.06 15:02:52ING-Diba, kannste 24 h anrufen, und bei der ging´s eh nicht schriftlich, nur telefonisch. Und wie gesagt, ich meine irgendwo gelesen zu haben, am 13.12. um 24:00 ist Schluss. Aber da kennt sich der Lemming bestimmt besser aus
Antwort auf Beitrag Nr.: 26.153.411 von Lemming711 am 13.12.06 16:15:42Moin moin, Guten Morgen und ein Grüezi in die Schweiz!
Heute letzte Chance!
Heute letzte Chance!
Antwort auf Beitrag Nr.: 26.151.582 von plotz am 13.12.06 15:02:52Also bei mir stand drauf bis spätestens 13.12
also Heute!
Und im offiziellen Schreiben auf der Homepage von co.don
steht:
Die neuen Aktien aus der Kapitalerhöhung erhalten die Wertpapier-Kenn-Nummer: A0L
D6R / ISIN: DE000A0LD6R8. Der Bezugspreis ist bei Ausübung der Bezugsrechte,
spätestens jedoch am 14. Dezember 2006, auf das Kapitalerhöhungskonto der
Gesellschaft,
Nr. 1000438638, bei der Bankhaus Neelmeyer AG, Bremen, BLZ 290 200 00,
einzuzahlen. Ein Bezugsrechtshandel findet nicht statt. Nicht ausgenutzte Bezugsrechte
verfallen nach Ablauf der Bezugsfrist ersatzlos.
Papiere unter den Arm und auf nach Bremen!
Noch ist es nicht ZU SPÄT!
also Heute!
Und im offiziellen Schreiben auf der Homepage von co.don
steht:
Die neuen Aktien aus der Kapitalerhöhung erhalten die Wertpapier-Kenn-Nummer: A0L
D6R / ISIN: DE000A0LD6R8. Der Bezugspreis ist bei Ausübung der Bezugsrechte,
spätestens jedoch am 14. Dezember 2006, auf das Kapitalerhöhungskonto der
Gesellschaft,
Nr. 1000438638, bei der Bankhaus Neelmeyer AG, Bremen, BLZ 290 200 00,
einzuzahlen. Ein Bezugsrechtshandel findet nicht statt. Nicht ausgenutzte Bezugsrechte
verfallen nach Ablauf der Bezugsfrist ersatzlos.
Papiere unter den Arm und auf nach Bremen!
Noch ist es nicht ZU SPÄT!
Antwort auf Beitrag Nr.: 26.149.634 von newman67 am 13.12.06 13:11:20wie willst du die denn zu so später stunde noch übermitteln. ich weiß nicht was du für eine bank hast aber alle die wirklich codon besitzen müßten das gleiche angebot bekommen haben.
das besagt nun einmal eindeutig posteingang 12.12. selbst wenn du es faxt werden um 22 uhr da nicht so viele mitarbeiter tätig sein.
das besagt nun einmal eindeutig posteingang 12.12. selbst wenn du es faxt werden um 22 uhr da nicht so viele mitarbeiter tätig sein.
Antwort auf Beitrag Nr.: 26.147.525 von klarichter am 13.12.06 11:16:41nach meinem wissen ist die ke beendet.
wenn du noch nichts bekommen hast würde ich mich sofort mit deiner bank in verbindung setzen.
comdirect hatte gestern noch bei mir angerufen wegen eines formfehlers mit dem hinweis das der 12.12 der letzte tag ist.
das entsprechende anschreiben habe ich schon vor 9 tagen bekommen.
wenn du noch nichts bekommen hast würde ich mich sofort mit deiner bank in verbindung setzen.
comdirect hatte gestern noch bei mir angerufen wegen eines formfehlers mit dem hinweis das der 12.12 der letzte tag ist.
das entsprechende anschreiben habe ich schon vor 9 tagen bekommen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 26.144.983 von DerBergderruft am 13.12.06 08:49:54Soweit ich das mitgekriegt habe, ist die Weisung heute bis 24:00 Uhr zu erteilen.
Bei meiner Bank hatte ich bis heute 22:00 Uhr Zeit, ich denke, damit die dann noch 2 Stunden haben, um die Bestellung bis 0:00 Uhr weiterzugeben.
Bei meiner Bank hatte ich bis heute 22:00 Uhr Zeit, ich denke, damit die dann noch 2 Stunden haben, um die Bestellung bis 0:00 Uhr weiterzugeben.
@derBergruft
Ich habe noch nix erhalten, ich denke vor dem Ende der KE werde ich das auch nicht. Bin aber im Kontakt mit meiner Bank, dass auch nichts schiefgeht. Würde mich sehr ärgern.
Ich habe noch nix erhalten, ich denke vor dem Ende der KE werde ich das auch nicht. Bin aber im Kontakt mit meiner Bank, dass auch nichts schiefgeht. Würde mich sehr ärgern.
Antwort auf Beitrag Nr.: 26.146.204 von Lemming711 am 13.12.06 10:00:45Habe übrigens heute Morgen nochmal
sicherheitshalber bei meiner Bank angerufen,
ob auch mein Weisungsformular eingegangen ist!
SICHER IST SICHER!
sicherheitshalber bei meiner Bank angerufen,
ob auch mein Weisungsformular eingegangen ist!
SICHER IST SICHER!