Wie ausländische Quellensteuer (Finnland) zurückerstatten lassen? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 17.06.06 09:28:17 von
neuester Beitrag 22.06.06 17:21:04 von
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Hallo,
bin seit einígen Jahren in Nokia investiert und habe bis zum letzten Jahr über die ING-Diba die jährliche Dividende mit lediglich 15% Quellensteuerabzug ausgezahlt bekommen. Bin ab diesem Jahr zur Citibank gewechselt. Bei der kürzlich ausgezahlten Dividende wurde eine Quellensteuer von 28 % abgezogen.
Habe mich an die Citibank gewandt, wieso und warum auf einmal 28 % abgezogen wurden? Eine richtige Antwort konnte mir darauf keiner geben. Sie boten mir an, die 13 % Quellensteuer zurückzuholen, allerdings würde dies weit über 100 Euro kosten.
Ich möchte nun die Erstattung der 13 % Quellensteuer selbst beantragen, angeblich soll das Verfahren relativ einfach und bei Finnland sogar formlos möglich sein, aber mir fehlt jeglicher Ansatzpunkt. Kann mir jemand einen Tipp zu dieser Problemitk geben?
Danke im Voraus!
bin seit einígen Jahren in Nokia investiert und habe bis zum letzten Jahr über die ING-Diba die jährliche Dividende mit lediglich 15% Quellensteuerabzug ausgezahlt bekommen. Bin ab diesem Jahr zur Citibank gewechselt. Bei der kürzlich ausgezahlten Dividende wurde eine Quellensteuer von 28 % abgezogen.
Habe mich an die Citibank gewandt, wieso und warum auf einmal 28 % abgezogen wurden? Eine richtige Antwort konnte mir darauf keiner geben. Sie boten mir an, die 13 % Quellensteuer zurückzuholen, allerdings würde dies weit über 100 Euro kosten.
Ich möchte nun die Erstattung der 13 % Quellensteuer selbst beantragen, angeblich soll das Verfahren relativ einfach und bei Finnland sogar formlos möglich sein, aber mir fehlt jeglicher Ansatzpunkt. Kann mir jemand einen Tipp zu dieser Problemitk geben?
Danke im Voraus!
Hallo !
Ich als Ösi kann dir nur soviel sagen. Schau einmal da hin.
www.bzst.de/003_menue_links/008_kapertragsteuer/index.html
Ich selbst lade mir da die Erstattungsformulare für mich als Ausländer runter und gebe diese bei meinem zuständigen Finanzamt in Wien ab. Dieses nimmt den Antrag und leitet sie an Eure Steuerbehörde weiter. Spätere kommt einmal die Kohle.
Finnland hat aber kein Rückerstattungsformular. Bei uns in Ösiland gibt es aber ein Formular für Staaten ohne Formular zum herunterladen, wird bei Euch ähnlich sein. Auf Eurer Finanz Page gibts aber noch ein Fragenformular an die Finanz solltest Du nichts finden.
Dividendenabstauber
Ich als Ösi kann dir nur soviel sagen. Schau einmal da hin.
www.bzst.de/003_menue_links/008_kapertragsteuer/index.html
Ich selbst lade mir da die Erstattungsformulare für mich als Ausländer runter und gebe diese bei meinem zuständigen Finanzamt in Wien ab. Dieses nimmt den Antrag und leitet sie an Eure Steuerbehörde weiter. Spätere kommt einmal die Kohle.
Finnland hat aber kein Rückerstattungsformular. Bei uns in Ösiland gibt es aber ein Formular für Staaten ohne Formular zum herunterladen, wird bei Euch ähnlich sein. Auf Eurer Finanz Page gibts aber noch ein Fragenformular an die Finanz solltest Du nichts finden.
Dividendenabstauber
Auf Eurer Finanz Page gibts aber noch ein Fragenformular an die Finanz solltest Du nichts finden.
danke für deien hilfe, wo finde ich das fragenformular?
danke für deien hilfe, wo finde ich das fragenformular?
Hallo !
Ein paar Zeilen tiefer unter Kontakte
www.bzst.de/003_menue_links/008_kapertragsteuer/081_inl_samm…
Aber etwas musst mir zugestehen, als Ausländer bin ich nicht perfekt bei Eurer Finanz.
Dividendenabstauber
Ein paar Zeilen tiefer unter Kontakte
www.bzst.de/003_menue_links/008_kapertragsteuer/081_inl_samm…
Aber etwas musst mir zugestehen, als Ausländer bin ich nicht perfekt bei Eurer Finanz.
Dividendenabstauber
Antwort auf Beitrag Nr.: 22.164.771 von Dividendenabstauber am 17.06.06 20:21:24Hallo,
das Verfahren zur Quellensteuer aufgrund des DBA mit Finnland hat sich zum Jahresanfang geändert.
Bisher hat die Bank einfach die Aktienanzahl der von in Deutschland ansässigen Aktionären gemeldet und damit wurde die Quellensteuer von 28% auf 15% ermäßigt.
Seit Jahresanfang ist das nicht mehr so einfach möglich.
Finnland fordert nun eine jährlich neu auszustellende Wohnsitzbescheinigung (durch das Finanzamt zu bestätigen) an.
Eine Rückerstattung ist nach wie vor innerhalb der Verjährungsfrist von 5 Jahren möglich.
Wenn Du das selber machen willst, schau doch mal beim DSW unter folgendem Link vorbei (kostet allerdings auch etwas, aber weniger):
http://www.dsw-info.de/?id=659
Viel Erfolg!
Rene
das Verfahren zur Quellensteuer aufgrund des DBA mit Finnland hat sich zum Jahresanfang geändert.
Bisher hat die Bank einfach die Aktienanzahl der von in Deutschland ansässigen Aktionären gemeldet und damit wurde die Quellensteuer von 28% auf 15% ermäßigt.
Seit Jahresanfang ist das nicht mehr so einfach möglich.
Finnland fordert nun eine jährlich neu auszustellende Wohnsitzbescheinigung (durch das Finanzamt zu bestätigen) an.
Eine Rückerstattung ist nach wie vor innerhalb der Verjährungsfrist von 5 Jahren möglich.
Wenn Du das selber machen willst, schau doch mal beim DSW unter folgendem Link vorbei (kostet allerdings auch etwas, aber weniger):
http://www.dsw-info.de/?id=659
Viel Erfolg!
Rene
Antwort auf Beitrag Nr.: 22.158.192 von Temporana am 17.06.06 09:28:17Hi, @Temporana!
Die Erstattung kann durch das s. g. Offenlegung der Kundendaten erfolgen. Dabei muss dir deine Bank helfen! Sie muss der ausschüttenden Gesellschaft deine Daten melden - Anzahl Aktien, Name, Adresse, Geburtsdatum.
Mir hat meine Bank ein eigenes Formular zugeschickt, mit der Frage, ob ich mit der Offenlegung einverstanden sei. Ich habe unterschrieben, dass ich der Offenlegung zustimme, das Formular der Bank zurückgegeben und das war es!
Mir wurde die ganzen Jahre immer erst eine Quellensteuer von zuerst 15 % abgezogen, ein Paar Wochen später wurde die so besteuerte Dividendengutschrift storniert und mir Dividende mit nur 10 % Quellensteuer gutgeschrieben! So auch dieses Jahr!
Die finnische Quellensteuer war 15 %, ist seit Jahren ist sie nur 10 %!
Im Schreiben steht auch folgendes: „Unter Umständen muss auch eine Wohnsitzbestätigung des Wohnfinanzamtes vorgelegt werden!!!“
Alles klar? Ich hoffe es!
Gruß, Mariela
Die Erstattung kann durch das s. g. Offenlegung der Kundendaten erfolgen. Dabei muss dir deine Bank helfen! Sie muss der ausschüttenden Gesellschaft deine Daten melden - Anzahl Aktien, Name, Adresse, Geburtsdatum.
Mir hat meine Bank ein eigenes Formular zugeschickt, mit der Frage, ob ich mit der Offenlegung einverstanden sei. Ich habe unterschrieben, dass ich der Offenlegung zustimme, das Formular der Bank zurückgegeben und das war es!
Mir wurde die ganzen Jahre immer erst eine Quellensteuer von zuerst 15 % abgezogen, ein Paar Wochen später wurde die so besteuerte Dividendengutschrift storniert und mir Dividende mit nur 10 % Quellensteuer gutgeschrieben! So auch dieses Jahr!
Die finnische Quellensteuer war 15 %, ist seit Jahren ist sie nur 10 %!
Im Schreiben steht auch folgendes: „Unter Umständen muss auch eine Wohnsitzbestätigung des Wohnfinanzamtes vorgelegt werden!!!“
Alles klar? Ich hoffe es!
Gruß, Mariela
Um es klar zu stellen ich als Ösi beschäftige mich nur desshalb mit Eurer Finanz, um Quellensteuer und Soli die über 15% hinausgehen Euch zu entreissen.
Im Prinzip, wenn man nicht ordentlich versteuert im Inland, bei mir halt Ösiland, wird dir von von unsere Finanz keine entsprechende Bestätigung gegeben. Das tolle daran, wenn man ordentlich versteuert hat gibt man den Antrag im Wohnsitzfinanzamt ab. Rest läuft über die Finanz. Der Antrag geht an das Zentralfinanzamt für Auslandserstattung bei uns nach Eisenstadt wo er bearbeitet und dem zuständigen Auslandsfinanz nach posetiver Prüfung zugeleitet wird. Irgendwann kommt die Kohle, mit Italien hab ich die schlechtesten Erfahrungen, die besten sind die Schweizer.
Hab heuer das erste mal die Steuerrückerstattung für Samsung, LG-Electrinic und Kookmin aus Korea beantragt. Den absoluten Hammer finde ich daran, seit 1987 ist ein Doppelbesteuerungsabkommen vorhanden. Mein Antrag in Ösiland ist der erste der jemals an Südkorea gestellt wurde für Kapitalertragssteuerrückerstattung. Der Beamte hat gemeint am Telefon, da lass ma und echt überraschen. Übrigens, unsere heimische Finanz leitet zwar den Antrag weiter, eine Rückmeldung über pos oder neg Erledigung bekommt nur der Steuerpflichtige.
Dividendenabstauber
Im Prinzip, wenn man nicht ordentlich versteuert im Inland, bei mir halt Ösiland, wird dir von von unsere Finanz keine entsprechende Bestätigung gegeben. Das tolle daran, wenn man ordentlich versteuert hat gibt man den Antrag im Wohnsitzfinanzamt ab. Rest läuft über die Finanz. Der Antrag geht an das Zentralfinanzamt für Auslandserstattung bei uns nach Eisenstadt wo er bearbeitet und dem zuständigen Auslandsfinanz nach posetiver Prüfung zugeleitet wird. Irgendwann kommt die Kohle, mit Italien hab ich die schlechtesten Erfahrungen, die besten sind die Schweizer.
Hab heuer das erste mal die Steuerrückerstattung für Samsung, LG-Electrinic und Kookmin aus Korea beantragt. Den absoluten Hammer finde ich daran, seit 1987 ist ein Doppelbesteuerungsabkommen vorhanden. Mein Antrag in Ösiland ist der erste der jemals an Südkorea gestellt wurde für Kapitalertragssteuerrückerstattung. Der Beamte hat gemeint am Telefon, da lass ma und echt überraschen. Übrigens, unsere heimische Finanz leitet zwar den Antrag weiter, eine Rückmeldung über pos oder neg Erledigung bekommt nur der Steuerpflichtige.
Dividendenabstauber
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