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    BU Gesundheitsdaten Speicherung? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 21.06.06 15:53:44 von
    neuester Beitrag 22.06.06 10:20:27 von
    Beiträge: 10
    ID: 1.067.134
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      Avatar
      schrieb am 21.06.06 15:53:44
      Beitrag Nr. 1 ()
      Habe vor 1 Jahr bzw. 2 Jahren versucht eine BU zubekommen. Allerdings bekam ich nur eine begrentze Versicherung angeboten, da ich eine Erkarnkung am Rücken hatte.

      Diese Erkrankung ist jetzt über 5 Jahre her, da muß ich sie ja auch nicht mehr angeben, wenn nur nach den Erkrankungen in den letzten Jahren gefragt wird.

      Die Erkrankungen werden ja in einer Datenbank gespeichert wo die Versicherer drauf zugreifen können.

      Wie lange werden eigentlich die Daten in der Datenbank gespeichert?

      Bevor ich wieder nur einen begrentzen Schutz bekomme.
      Avatar
      schrieb am 21.06.06 15:58:05
      Beitrag Nr. 2 ()
      leider ohne zeitliche Begrenzung!!
      Gruß
      Persil
      Avatar
      schrieb am 21.06.06 16:12:03
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.206.869 von persil am 21.06.06 15:58:05Heißt es dann daß vor Vertragsabschluss nochmals in der Datenbank nachgeschaut wird.

      Dann werde ich wieder nur eine begrentze bekommen, obwohl ich laut Antrag kern Gesund bin?
      Avatar
      schrieb am 21.06.06 16:37:04
      Beitrag Nr. 4 ()
      Die Errkankungen werden nicht(!) in einer zentralen Datenbank gespeichert. Gespeichert wird lediglich, dass Du ein Sonderwagnis bist.
      Avatar
      schrieb am 21.06.06 17:23:09
      Beitrag Nr. 5 ()
      Und was bedeutet dann dieses für mich wenn ich ein Sonderwagnis bin, wenn ich einen neuen Vertrag abschließen möchte.

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      Avatar
      schrieb am 21.06.06 17:36:32
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.209.211 von powerschwabe am 21.06.06 17:23:09Ich verweise auf mein nachfolgendes Posting zum gleichen Thema:

      #2 von persil 09.05.06 16:31:44 Beitrag Nr.: 21.491.454
      Dieses Posting: versenden | melden | drucken | Antwort schreiben


      Folgende Antwort bezieht sich auf Beitrag Nr.: 21490513 von bvmike am 09.05.06 15:46:48
      --------------------------------------------------------------------------------
      Hallo bvmike,
      die von Dir angesprochene Datenbank nennt sich konkret "Mitteilungsstelle für Sonderwagnisse". Diese Datenbank wird betrieben von den deutschen Lebensversicherern/BU-Versicherern. Dort werden diejenigen Kunden gemeldet, deren Anträge auf LV bzw. BU abgelehnt, zurückgestellt oder mit Risikozuschlag oder Ausschlußklauseln angenommen wurden. Die Datenbank beinhaltet lediglich Namen, Vornamen, Geburtsdatum, Wohnort und Art des Wagnisses.
      Sobald ein Versicherer intern einen Neukunden speichert, wird automatisch angezeigt, ob ein Sonderwagnis für diesen Kunden vorliegt. Der Versicherer kann dann bei der anderen Gesellschaft, die dieses Sonderwagnis gemeldet hat, genauere Auskünfte einholen.
      Die Auskünfte enthalten folgende Daten: Eigenangaben des Kunden im Antrag. Name und Anschrift von Ärzten/Krankenhäusern, von denen Berichte eingeholt wurden. Namen von anderen Versicherern, von denen Auskünfte vorliegen. Art der Risikoentscheidung.
      Nicht mitgeteilt werden Angaben aus Arztberichten, da diese der Verschwiegenheitspflicht unterliegen, ähnlich der ärztlichen Schweigepflicht.
      Rechtliche Grundlage für das Auskunftsbegehren des Versicherers bilden die Schlußerklärungen zum Versicherungsantrag, insbesondere die Erklärung zur Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht.

      Gruß
      Persil
      Avatar
      schrieb am 21.06.06 17:42:46
      Beitrag Nr. 7 ()
      Vergiss es mit der BU und spar dir das Geld. Im Leistungsfall ist es nicht einfach wirklich eine BU Rente zu bekommen, vor allem dann nicht, wenn du noch jünger bist, und damit der Versicherer lange zahlen müsste. Wenn du dann auch noch was am Rücken hast, dann drehen die dir fast immer einen Strick draus. Vom Rücken aus kann man ja fast alles mit einer Argumentationskette heraus bilden.

      Wenn die Versicherung dann auch noch rausbekommt, das du beim Antrag die Erkranknung nicht angegeben hast, dann kannst du dich auch auf die 5 Jahre nicht rausreden. Dazu gabs mein ein Urteil, welches ich aber nicht mehr adhoc haben. "Google" mal ein bischen.
      Avatar
      schrieb am 21.06.06 19:55:42
      Beitrag Nr. 8 ()
      Es kann ja auch sein, daß die Sachen die in der Datenbank gespeichert sind, überhaupt nicht 100% stimmen.

      Wird denn hier beim erst überhaupt nicht vorher nachgefragt wo bevor man eine Beschränkung bekommt.
      Avatar
      schrieb am 22.06.06 09:20:20
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.211.942 von powerschwabe am 21.06.06 19:55:42powerschwabe,

      zunächst einmal ist zu unterscheiden zwischen Antragsfragen und Sonderwagnis. Wenn Du seit über fünf Jahren völlig gesund bist, wird es Unternehmen geben, welche Dich entsprechend versichern - auch gute.

      Bezüglich dem Thema Sonderwagnis würde ich immer verlangen, die Daten zu bekommen. Es gibt Fälle, in welchen Ärzte falsche Informationen weitergeleitet haben. Die Gründe dafür reichen von:

      "Wollte nicht zum Bund." bis

      "Falsche Abrechnungen"

      Wie gesagt, schicke mir eine Boardmail.


      Grüße - interna
      Avatar
      schrieb am 22.06.06 10:20:27
      Beitrag Nr. 10 ()
      Das was User interna beschreibt erlebe ich zur Zeit selber!

      So hat meine BU-Versicherung mir eine Ausschlussklausel aufgebürdet, weil mein Urologe(!) in den Arztbericht Behandlungen aufgrund von "psychosomatischen Störungen" angab.
      Diese Information, bei denen es mich fast aus den Socken gehauen hat, habe ich von der Versicherung erhalten. Da der Arzt so freundlich war und eine Weitergabe an den Patienten bewilligte, liegen mir eben diese Unterlagen nunmehr vor.

      Ein zeitnaher Termin beim Möchtegernpsychologen ist schon vereinbart um den Arzt mit eben diesen Arztbericht zu konfrontieren. Denn eine diesbezügliche Behandlung hat natürlich nie stattgefunden, oder merkt man das dann gar nicht mehr?! ;)

      Lipser :cool:


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