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    Steuererhöhungen: Verweigern? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 22.06.06 11:46:07 von
    neuester Beitrag 22.06.06 18:43:05 von
    Beiträge: 9
    ID: 1.067.313
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      schrieb am 22.06.06 11:46:07
      Beitrag Nr. 1 ()
      Nach der Mehrwertsteuererhöhung stehen nun weitere Schröpfungskasskaden ins Haus, die das Zeug haben, die Wirtschaft, also alle Bürger und am Ende auch die Einnahmen des Staates abzuwürgen. Die Lafferkurve läßt grüßen.
      Ein dicker Brocken, neben vielen kleineren Abzockereien auf allen Ebenen, werden die Steurerhöhungen für das "Gesundheitssystem" sein.
      Gesund werden dabei, kuzrfristig, vor allem die Abzocker, Bürokraten, Politiker und Lobbyisten. Am Ende verlieren alle!

      Was wäre, wenn alle (oder ein paar Millionen Bürger) sagen: Nein bezahlen wir nicht - kommt mit der aktuellen Steuer-Quote aus. Mehr gibt es nicht!

      Ich fange also an, lasst es über das Land schwappen:

      Aus Verantwortung für unser Land: Steuererhöungen? Nein, bezahle ich nicht! Keine weitere Erhöhung der Staatsquote!
      Avatar
      schrieb am 22.06.06 11:51:15
      Beitrag Nr. 2 ()
      Wie startet man ein Volksbegehren?
      Avatar
      schrieb am 22.06.06 12:16:33
      Beitrag Nr. 3 ()
      schöner traum.
      Avatar
      schrieb am 22.06.06 12:38:40
      Beitrag Nr. 4 ()
      Volksbegehren in Deutschland

      Volksbegehren gibt es in Deutschland nur auf Landesebene. Dort sind sie in der Landesverfassung verankert. Das deutsche Grundgesetz sieht außer bei einer Neugliederung des Bundesgebietes zur Zeit keine Volksbegehren auf Bundesebene vor. (Daneben gibt es auf kommunaler Ebene das politische Instrument eines Bürgerbegehrens)

      Wird solch eine direktdemokratische Gesetzesinitiative "von unten" nach erfolgreichem Volksbegehren nicht vom Parlament angenommen, kommt es zur Durchführung eines Volksentscheids. Damit das Volksbegehren Erfolg hat, muss innerhalb einer bestimmten Frist eine erhebliche Zahl von Wahlberechtigten das Volksbegehren durch ihre Unterschrift unterstützen.

      Die Regeln für die Durchführung von Volksbegehren unterscheiden sich in den einzelnen Bundesländern. In einigen Ländern sind die Unterstützungs-Unterschriften durch eine freie Unterschriftensammlung "auf der Straße" zu leisten, in anderen dürfen sie nur auf Amtsstuben geleistet werden (sog. „Amtseintragung“); in Hamburg war eine Kombination von beidem möglich, bis die regierende CDU mit einer Gesetzesänderung die Sammlung auf der Straße verbat. Das Unterschriftenquorum liegt zwischen ca. 4% und 20% der Wahlberechtigten, die Eintragungsfrist beträgt zwischen 14 Tagen und 12 Monaten; in Mecklenburg-Vorpommern besteht für die freie Sammlung keine zeitliche Begrenzung.

      Einem Volksbegehren geht je nach Bundesland entweder eine Volksinitiative oder ein Antrag auf Zulassung eines Volksbegehrens voraus. In beiden Fällen ist ebenfalls eine Unterschriftensammlung erforderlich, jedoch ist die Zahl der erforderlichen Unterschriften erheblich geringer als beim Volksbegehren.

      Der Verein "Mehr Demokratie e.V." bewertet derzeit fast alle Verfahren als nicht zufriedenstellend und nur in vier deutschen Bundesländern als bedingt anwendungsfreundlich: Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Thüringen und Bayern.

      In Bayern läuft das Volksgesetzgebungsverfahren wie folgt ab: Antrag auf Volksbegehren: 25.000 Unterschriften -> Volksbegehren: Unterschrift von mind. 10% aller Stimmberechtigten bei einer Sammlungsdauer von 14 Tagen nur in Amtsräumen -> Volksentscheid: (a) einfaches Gesetz: kein Zustimmungsquorum, (b) verfassungsänderndes Gesetz: Zustimmungsquorum 25% = jeder vierte Abstimmungsberechtigte muss für die Vorlage stimmen, damit überhaupt ein gültiges Verfahren zustande kommt.

      Äquivalent zum Volksbegehren gibt es auf der Ebene der Gemeinden und z.T. der Landkreise das Bürgerbegehren.
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      schrieb am 22.06.06 12:45:41
      Beitrag Nr. 5 ()
      Dann eben Voksaufstand:laugh:

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      schrieb am 22.06.06 12:52:10
      Beitrag Nr. 6 ()
      Man stelle sich nur mal vor, das geht immer so weiter, wie lange können die Bürger diese steigende Steuer,-und Abgabenlast noch bezahlen?

      2008-2010 ist wohl Schluß.
      Apropos 2010...Agenda 2010 ist anscheinend das codewort für KOLLAPS?
      Avatar
      schrieb am 22.06.06 13:30:53
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.222.540 von DarkSideOfTheBoom am 22.06.06 12:45:41Ich bin dabei;)

      Noch mehr für die sch... Krankenkassen? Damit deren Vorstände noch fetter werden.
      Krankenkasse heißt Krankenkasse, weil ich durch meine Abzüge für die Krankenkasse krank werde:mad:
      Avatar
      schrieb am 22.06.06 18:05:01
      Beitrag Nr. 8 ()
      ...erfüllt nicht bereits die aufforderung den tatbestand von irgend etwas?
      aber andererseits bringen nörgeln und ducken und verweigerungen anderer art auch nicht so viel.
      ( aber ich möchte behaupten, daß die masse dumm und träge ist und dauermanipuliert.
      cura,
      Avatar
      schrieb am 22.06.06 18:43:05
      Beitrag Nr. 9 ()
      so langsam verstehee ich die politiker.man kann nciht ärzte besser bezahlen,niemanden abschieben,jedem hartz4 zahlen etc und trotzdem keine steuererhöhungen machen.


      gute politik wäre:

      -100 prozent erbschaftstteuer
      -amssive senkung der unternehmenssteuer und gleichzeitige erhöhung für spitzenverdiener (angestellt)
      -massive kürzung von subventionen,auch i nahverkehr und alles was richtig weh tut
      -senkung der renten
      -senkung von sozialleistungen ,absenkung des existenzminimums
      -senkung der personalkosten
      -nochmals massive steuererhöhungen
      -massives abschieben von allen illegalen sozialleistungsbeziehern
      -massives senken von pensionen

      und dann heisst es : beten das die staatskasse noch 10 jahre durchhält


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