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    Das Ende der kleinen Spekulanten: 30 % Abgeltungssteuer 2008 - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 24.06.06 19:30:09 von
    neuester Beitrag 14.08.06 09:00:49 von
    Beiträge: 178
    ID: 1.067.703
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      Avatar
      schrieb am 24.06.06 19:30:09
      Beitrag Nr. 1 ()
      Diese Meldung ist für Leute mit Spekulationsgewinnen zwischen 1.000 - 30.000 Euro p.A. der absolute Horror:

      Für Kapitalerträge soll eine Abgeltungssteuer von zunächst 30 und im Jahr 2009 von 25 Prozent eingeführt werden.

      Das bedeutet doch: Ende der Steuerprogression, Ende der Anrechenbarkeit von Zeitungsabos, Kursabos, Konto- und Depotgebühren, da ich davon ausgehe, dass sofort nach Verkauf die 30 % von der Bank eingesackt und abgeführt werden. Von Vieltradern, deren Kapital durch diese Maßnahme immer weiter sinkt, braucht man zukünftig wohl auch nix mehr erwarten.

      Bsp. 10.000 Euro Startkapital
      Gewinn 6.000 Euro
      Steuer darauf: 2.000 Euro

      neuer Kontostand: 14.000 Euro

      nächster Trade:
      Verlust 6.000 Euro

      neuer Kontostand: 8.000 Euro

      D.h. obwohl der Trader auf Jahresbilanz PLUSMINUS 0 dasteht, fehlen im schon 20 % seines Vermögens - theoretisch tendiert sein Anlagekapital also gegen 0 bei weiteren solchen Trades, obwohl er eigentlich nie in die Verlustzone gerutscht ist.


      Wie denkt ihr, wie sollte man reagieren ? Kann man durch Gründung einer Kapitalgesellschaft, einer Wohnsitzverlagerung ins Ausland etc. etwas ändern ?
      Avatar
      schrieb am 24.06.06 19:36:51
      Beitrag Nr. 2 ()
      von 7,5% auf 30% in weniger als 3 Jahren. Und das ganze auch noch als Steuersenkung verkaufen wollen. "Sozial"abgaben werden auch nicht lange auf sich warten lassen. Dazu wird bestimmt auch noch an den Verlustvorträgen herumgeschraubt.

      Bravo grobe Koalition. Wer etwas für dieses Land tun will, muß auswandern - seine Firma und soviele Arbeitsplätze wie möglich gleich mitnehmen. Bevor die nächste sozialistische Mauer kommt.
      Avatar
      schrieb am 24.06.06 19:40:19
      Beitrag Nr. 3 ()
      @bonapart: Diese Problematik trifft nur Leute die halbwegs viel traden. Und die kann eh keiner leiden. Es spricht also nichts dagegen diese von der Abgeltungssteuer auf Antrag zu befreien - dafür zahlen sie dann Gewerbesteuer. Fertig ist die Laube.
      Avatar
      schrieb am 24.06.06 19:43:35
      Beitrag Nr. 4 ()
      :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 24.06.06 19:45:14
      Beitrag Nr. 5 ()
      @hegels

      Es ist wirklich erbärmlich. Für die Großen bedeutet dies in der Tat eine Steuersenkung im Milliardenbereich. Wenn man den Kleinen aber die Steuerprogression nimmt, dann kann es kaum noch sozial ungerechter werden.

      Mir leuchtet es jedenfalls nicht ein, warum ich bei Spekulationsgewinnen von bsp. 7.000 Euro sofort 2.100 Euro an den Staat abdrücken soll, wenn ein anderer, der diese 7.000 Euro durch Erwerbseinkommen verdient hat, diese steuerfrei kassieren darf. Wo hier die Steuergerechtigkeit sein soll, muss mir mal einer erklären.

      Von den ganzen Kapitalanlagen zur Altersvorsorge mal abgesehen, wie soll das werden, wenn der Bankberater bei seinen 60-jährigen Klienten die Aktienfonds in Rentenfonds umschichtet und dann statt 100.000 Euro nur noch 80.000 da sind wg. dem Umtausch ? Die Einstellung dieses Staates scheint immer mehr zu werden:

      Eigentum ist Diebstahl (getreu einem alten kommunistischen Kampfschrei)

      Wer dieses Land verlassen kann und es nicht tut, der wird sich in 5 Jahren fragen müssen, ob das Bleiben nicht ein Riesenfehler war.

      Denn eins ist klar: Diese große Koalition wird scheitern, danach kommen die ganz Linken, die werden die 30 oder 25 % Abgeltungssteuer als kapitalistische Strafsteuer ratzfatz auf 40 % hochschrauben.

      Und eine Reichsfluchtsteuer gab es schon mal, das ist dann sozusagen nicht die Mauer um Menschen sondern die Mauer um Eigentum........

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      Avatar
      schrieb am 24.06.06 19:47:33
      Beitrag Nr. 6 ()
      na dann haben wir ja noch 1 1/2 jahre zeit , alles rauszuholen. ich jedenfalls trödel jetzt nicht mehr mit dem spreckjahr rum,
      cura
      Avatar
      schrieb am 24.06.06 19:52:37
      Beitrag Nr. 7 ()
      danach kommen die ganz Linken, die werden die 30 oder 25 % Abgeltungssteuer als kapitalistische Strafsteuer ratzfatz auf 40 % hochschrauben.

      Optimist
      Avatar
      schrieb am 24.06.06 19:55:20
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.260.020 von bonAPART am 24.06.06 19:30:09:confused:

      Quelle?
      DANKE
      nk
      Avatar
      schrieb am 24.06.06 19:55:27
      Beitrag Nr. 9 ()
      und noch was bonapart: ich kann "sozial gerecht" nicht mehr hören. Im Prinzip verstecken sich dahinter immer Partikularinteressen auf Kosten des Rests. An einer Steuer ist nichts "gerecht" und ein Staat der eine Einkommenssteuer braucht ist schlichtweg ZU GROSS.
      Avatar
      schrieb am 24.06.06 19:59:56
      Beitrag Nr. 10 ()
      Abgeltungssteuer auf Zinsen kommt später

      31. Mai 12:20



      Finanzamt
      Foto: dpa

      Privatanleger müssen auf eine Reform der Kapitalbesteuerung länger warten. Zuerst werden die Firmen entlastet – was den Fiskus offenbar so viel Geld kostet, dass zunächst kein Spielraum für eine geringere Zinssteuer besteht.

      Angesichts hoher Steuerausfälle durch die Reform der Unternehmenssteuern will das Finanzministerium offenbar die Neugestaltung der Kapitalbesteuerung verschieben. Wie die «Süddeutsche Zeitung» berichtete, erwartet das Ministerium nach der für 2008 geplanten Firmensteuerreform Mindereinnahmen von acht Milliarden Euro pro Jahr, und zwar auf Dauer.
      Würde – wie ursprünglich von Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) geplant – zeitgleich auch noch die Abgeltungssteuer von 25 Prozent auf Zinsen und andere Kapitalerträge eingeführt, die dann statt der bisherigen Einkommenssteuer von bis zu 42 Prozent auf Kapitalerträge gezahlt würde, kämen noch einmal Steuerausfälle von zwei bis drei Milliarden Euro hinzu.



      Keine Mehrheit im Regierungslager



      Steinbrück will Steuerbürger künftig schonen
      20. Mai 2006 11:58, ergänzt 18:23
      Steinbrück verteidigt «Alibi-Reichensteuer»
      09. Mai 2006 17:57
      Struck: «Keine Alternative» zu Gewerbesteuer
      08. Mai 2006 09:30
      Unternehmen für maximal 25 Prozent Steuern
      07. Mai 2006 12:24

      Angesichts der hohen Belastung des Fiskus durch die Unternehmenssteuerreform solle die neue Kapitalbesteuerung «aller Voraussicht nach» bis 2010 verschoben werden, hieß es. Das Finanzministerium wolle erst 2008 oder 2009 über die Abgeltungssteuer entscheiden. Dann sei klar, was die Reform der Firmensteuern tatsächlich gekostet hat. Das Finanzministerium geht davon aus, dass ein Teil der Mindereinnahmen später wieder hereinkommt, da die Senkung der Firmensteuer die Wirtschaft ankurbeln werde.

      Laut «SZ» wird in Regierungskreisen zudem darauf verwiesen, dass es für eine Abgeltungssteuer derzeit keine Mehrheit gäbe: Die SPD-Linken, aber auch Teile der Union, seien dagegen. Bei der Abgeltungssteuer müssten Privatanleger nicht mehr bis zu 42 Prozent Einkommenssteuer zahlen, sondern ihre Bank würde 25 Prozent der Kapitalerträge direkt ans Finanzamt abführen. Die Steuerschuld wäre damit abgegolten.



      Steuerfreie Rücklage



      Peer Steinbrück
      Foto: dpa

      Steinbrück wird seine Reformpläne voraussichtlich am 19. Juni der Öffentlichkeit präsentieren. Wie der Minister dem Bericht zufolge am Sonntag im Koalitionsausschuss erläuterte, soll die Steuerlast für Kapitalgesellschaften von jetzt 38,5 Prozent auf unter 30 Prozent fallen. Der Satz der Körperschaftsteuer solle kräftig auf zwischen zwölf und 16 Prozent sinken. Obendrauf käme weiterhin die Gewerbesteuer von durchschnittlich 13,5 Prozent.

      Steinbrück hatte bereits angekündigt, dass er künftig nicht nur die Gewinne voll der Gewerbesteuer unterwerfen will, sondern auch Zinsen auf Kredite. Bisher nutzen Konzerne firmeninterne Kredite, um Gewinne ins Ausland zu verlagern. Die Steuersätze für kleine und mittlere Unternehmen, die als Personenunternehmen firmieren und der Einkommensteuer unterliegen, sollen der «SZ» zufolge dagegen nicht sinken. Sie dürften künftig aber bis zu 100.000 Euro aus ihrem Gewinn in eine steuerfreie Rücklage packen. Nutzen die Firmen das später für Investitionen, müssten sie nichts ans Finanzamt zahlen. (nz)
      Avatar
      schrieb am 24.06.06 20:00:39
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.260.199 von nkelchen am 24.06.06 19:55:20Hier ist die Quelle:

      http://www.handelsblatt.com/Politik/Deutschland/pshb/fn/relh…
      Avatar
      schrieb am 24.06.06 20:01:45
      Beitrag Nr. 12 ()
      @ hegels, cura

      Was kann man noch tun ? Wenn man zu viel Geld hat um arm zu sein aber zu wenig um auswandern zu können ? :cry:
      Avatar
      schrieb am 24.06.06 20:03:08
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.260.218 von bonAPART am 24.06.06 20:01:45hinterziehen und sich ne Knarre kaufen. Ich weiß nicht warum staatliche Diebe anders behandelt werden sollen als gewöhnliche.
      Avatar
      schrieb am 24.06.06 20:04:30
      Beitrag Nr. 14 ()
      @nkelchen: Das ist ja auch toll an diesem Staat. Alle zwei Wochen kommen andere Statements, andere Jahreszahlen, andere Steuersätze, andere Details. Was allein an Vertrauenskapital hier zerstört wird, ist atemberaubend. Und sich hinterher wundern warum keiner in so einer Bananenrepublik investieren will.
      Avatar
      schrieb am 24.06.06 20:05:24
      Beitrag Nr. 15 ()
      nkelchen

      meine Quelle ist neuer, siehe der Link.

      Außerdem: "sondern ihre Bank würde 25 Prozent der Kapitalerträge direkt ans Finanzamt abführen. Die Steuerschuld wäre damit abgegolten."

      Wäre das das Ende aller Trader, siehe meine Überlegungen im Eingangsthread. Und ebenso das Ende aller Direktbanken, da bsp. österreichische Broker so einen Unsinn wohl nicht mitmachen werden und sich nicht zum Erfüllungsgehilfen des deutschen Fiskus dressieren lassen.

      Wenn dem so kommen würde, könnten ConSors, Comdirekt, Sino etc. zusperren bzw. schon mal österreichische Töchter gründen.......
      Avatar
      schrieb am 24.06.06 20:11:48
      Beitrag Nr. 16 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.260.241 von bonAPART am 24.06.06 20:05:24:D

      kein Problem -
      mich kotzt die Politik schon immer mehr an.
      Werde auch nicht mehr wählen gehen - wozu auch?!

      Das Kapital regiert die Welt und die Politik kann, oder will nicht
      dagegen ankommen.
      Fällt mir gerade unser Umweltminister und ehemaliger Gesundheitsminister ein,
      der zugegeben hat, dass er gegen die Pharmalobby keine Chance hatte.
      :cry:
      nk
      Avatar
      schrieb am 24.06.06 20:14:27
      Beitrag Nr. 17 ()
      darf man mal erfahren inwiefern "das Kapital" die Welt regiert, wenn es von der Politik laufend erstickt wird? Hauptsache Ressentiments blind wiederkäuen. Immerhin gehst du nicht wählen, Lichtblick.
      Avatar
      schrieb am 24.06.06 20:17:44
      Beitrag Nr. 18 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.260.091 von hegels am 24.06.06 19:40:19Diese Problematik trifft nur Leute die halbwegs viel traden. Und die kann eh keiner leiden.

      Tolle Argumentation.

      Offensichtlich die eines wirtschaftlichen Laien.
      Avatar
      schrieb am 24.06.06 20:17:48
      Beitrag Nr. 19 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.260.241 von bonAPART am 24.06.06 20:05:24genauso sehe ich das auch. 99% der Trader würde ihre Konten ins Ausland verlagern um wieder einmal im Jahr versteuert zu werden.
      :rolleyes:

      und ich rechne mit vielen Klagen von Tradern, denn es ist absurd, das ein Trader, der z.B jeden Tag 500 Euro Gewinn macht unterm Strich und davon leben könnten, aber durch die Abgeltungssteuer trotzdem jeden Tag ärmer wird :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 24.06.06 20:20:04
      Beitrag Nr. 20 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.260.279 von detektivrockford am 24.06.06 20:17:44ach, du glaubst also Trader haben irgendwo eine Lobby? Nun ja, wer hier der Laie ist laß ich mal offen.
      Avatar
      schrieb am 24.06.06 20:20:10
      Beitrag Nr. 21 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.260.266 von hegels am 24.06.06 20:14:27:confused:
      nee lass mal, will keinen bekehren.
      Ich habe meine Meinung, Du deine - fertig is.
      nk
      Avatar
      schrieb am 24.06.06 20:24:09
      Beitrag Nr. 22 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.260.289 von hegels am 24.06.06 20:20:04ach, du glaubst also Trader haben irgendwo eine Lobby?

      Wenn Deine Agrumentation so gemeint war, muß ich mich entschuldigen.

      Ich halte allerdings Leute, die kurzfristige Trader grundsätzlich für Zocker, und vor allem für verzichtbar halten, für Laien.
      Avatar
      schrieb am 24.06.06 20:25:17
      Beitrag Nr. 23 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.260.278 von Frickhasserin am 24.06.06 20:17:48und ich rechne mit vielen Klagen von Tradern, denn es ist absurd, das ein Trader, der z.B jeden Tag 500 Euro Gewinn macht unterm Strich und davon leben könnten, aber durch die Abgeltungssteuer trotzdem jeden Tag ärmer wird

      Frickhasserin, selbst WENN er 1x im Jahr versteuern müsste, wäre es immer noch absurd. Denn der Trader der 7.000 Euro im Jahr verdient, hätte durch den aberwitzigen Steuersatz dann nur noch 4.900 Euro. Jemand der durch seinen Job ebenfalls 7.000 Euro im Jahr verdient, wäre durch den Grundfreibetrag aber immer noch bei 7.000 Euro netto.

      Das kanns ja nicht sein.
      Avatar
      schrieb am 24.06.06 20:27:07
      Beitrag Nr. 24 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.260.302 von detektivrockford am 24.06.06 20:24:09schön, sind wir uns ja einig
      Avatar
      schrieb am 24.06.06 20:33:43
      Beitrag Nr. 25 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.260.306 von bonAPART am 24.06.06 20:25:17das kommt auch noch dazu.
      auch hier wird es Klagen geben, da Trader die ihr geld
      aussliesslich mit Aktien verdienen nicht höher besteuert
      werden DÜRFTEN als ein normaler Arbeitnehmer :rolleyes:

      Aber was interessiert das alles die parasitäre Kaste in Berlin?

      Die werden uns solange wie möglich ausnehmen umd am Ende
      die Menschen komplett enteignen per Staatsbankrott und
      Währungsreform :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 24.06.06 20:36:18
      Beitrag Nr. 26 ()
      als ob die Politparasiten sowas wie "Klagen" stören würden. Das geht den Instanzenweg und dauert Jaaaaaahre. Kennen wir ja. Und am Ende ist der Staat als beklagte Partei letztentscheidender Richter. Praktisch.
      Avatar
      schrieb am 24.06.06 20:36:37
      Beitrag Nr. 27 ()
      Ich persönlich plädiere ja bereits seit einigen Jahren auch in diesem Forum dafür, sein Kapital schleunigst aus Deutschland zu evakuieren (letzter Thread Thread: Deutschland hat fertig.

      Denn was sich da in Deutschland so abspielt, ist ja bereits seit geraumer Zeit absehbar.

      Wie in #14 richtig beschrieben, gibt es keine Planungssicherheit mehr sondern das marode System trifft Entscheidungen nur noch nach Kassenlage.

      Spätestens seit dem aktuellen Urteil, die Spekusteuer betreffend, ist klar, dass auch kein Vertrauen mehr in das angeblich unabhängige Rechtssystem bestehen kann.

      Die Uhr tickt und bonAPART hat in #5 schon auf die Gefahr hingewiesen, dass man im Notfall auch den freien Finanzverkehr abwürgen könnte.
      Kategorisch auszuschließen ist das jedenfall nicht, zumal das GG mit der Formulierung der Sozialpflichtigkeit des Eigentums grade für sowas ein Türchen offenhält.

      Nachdem die Kapitalabflüsse in 2005 bereits auf Rekordniveau waren, wird sich der deutsche Staat mittelfristig was einfallen lassen.

      Spätestens, wenn diese Marxisten der Linkspartei mal was zu sagen haben, aber wahrscheinlich sogar schon vorher.
      Avatar
      schrieb am 24.06.06 20:37:35
      Beitrag Nr. 28 ()
      und genau deshalb hab ich den Keller bis unter die Decke mit Silber vollgestapelt, denn die Politiker
      können mich kreuzweise :D
      Avatar
      schrieb am 24.06.06 20:43:15
      Beitrag Nr. 29 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.260.380 von Cashlover am 24.06.06 20:36:37Kategorisch auszuschließen ist das jedenfall nicht, zumal das GG mit der Formulierung der Sozialpflichtigkeit des Eigentums grade für sowas ein Türchen offenhält.

      Vielen Dank für diesen wichtigen Hinweis. Der Halbteilungssatz wurde ja bereits kürzlich für null und nichtig erklärt.
      Avatar
      schrieb am 24.06.06 20:46:23
      Beitrag Nr. 30 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.260.389 von Frickhasserin am 24.06.06 20:37:35wenn's zum Sytemcrash kommt, glaubst du doch nicht allen Ernstes, dass dein Silber im Häuschen auch nur halbwegs sicher ist.

      Hast du eine Vorstellung davon, was passiert, wenn der bislang erkaufte soziale Frieden in Deutschland ein Ende findet oder wenn die staatliche Stellen was von deinem gehorteten Schätzchen erfahren?

      Nichts gegen Edelmetalle, aber einen anderen Aufbewahrungsort würde ich da schon empfehlen.
      Avatar
      schrieb am 24.06.06 20:50:57
      Beitrag Nr. 31 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.260.456 von Cashlover am 24.06.06 20:46:23du kennst meinen Keller und mein Grundstück nicht. :D

      Sicherer als jede Bank. :D

      Wobei eine Bank extrem unsicher ist, denn 75% aller deutschen Banken werden Pleite gehen und ich will nicht zu den gehören die eines Tages vor verschlossenen Türen steht :laugh:
      Avatar
      schrieb am 24.06.06 20:56:29
      Beitrag Nr. 32 ()
      Ihr könnt ja kinder zeugen und groß abkassiern:laugh:
      Avatar
      schrieb am 24.06.06 20:57:10
      Beitrag Nr. 33 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.260.542 von nocherts am 24.06.06 20:56:29:laugh:

      am besten 12 Stück was? :laugh:
      Avatar
      schrieb am 24.06.06 23:43:46
      Beitrag Nr. 34 ()
      selber schuld ihr habt doch alle die scheissköpfe gewählt !!! am besten machens die franzosen wenn denen etwas nicht passt dann geht man auf die strasse solange bis es wieder passend gemacht wird ! vielleicht sollten wir uns mal dran orientieren
      Avatar
      schrieb am 25.06.06 00:29:22
      Beitrag Nr. 35 ()
      ich hab niemanden gewählt. Und die Franzosen gehen nur auf die Straße wenn ihnen andere gefälligst irgendwas bezahlen sollen.
      Avatar
      schrieb am 25.06.06 00:55:56
      Beitrag Nr. 36 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.261.531 von hegels am 25.06.06 00:29:22"ich hab niemanden gewählt. Und die Franzosen gehen nur auf die Straße wenn ihnen andere gefälligst irgendwas bezahlen sollen."

      So seh ich das auch. Die Franzosen sind überhaupt noch sozialistischer als die Deutschen.
      Avatar
      schrieb am 25.06.06 01:37:24
      Beitrag Nr. 37 ()
      wenn das stimmt, meine Auswanderungspläne sind zwar noch nicht reif, liegen aber in meiner Kopfschublade...
      Avatar
      schrieb am 25.06.06 09:43:55
      Beitrag Nr. 38 ()
      @Frickhasserin

      Dein Silber gibt Dir subjektiv vielleicht ein gutes Gefühl. Aber denk mal weiter: Essen kannst Du es in der Krise nicht und wenn Du es nach der Währungsreform zur Bank trägst kannst Du sicher sein, dass die Genossen dort schon auf Dich warten.

      Und wenn nicht dort dann an der Grenze, falls Du es irgendwo anders umtauschen lassen möchtest. Wobei das in der EU ohnehin nicht mehr möglich sein dürfte, durch die Vernetzung der Finanzbehörden wird das BRD-Finanzamt ohnehin davon erfahren, selbst wenn Du es an den Genossen vorbei über die Grenze schaffen solltest...........


      Handelsblatt Nr. 118 vom 22.06.06 Seite 23


      Ermittler schwächen das Bankgeheimnis

      Schweizerische Bankiervereinigung warnt vor voreiliger Rechtshilfe für ausländische Behörden

      OLIVER STOCK | BERN Die Schweizer Banken machen sich Sorgen um ihre Unabhängigkeit gegenüber ausländischen Behörden. Sie registrieren eine seit Jahren steigende Zahl von Rechtshilfeersuchen, die insbesondere aus den Nachbarländern Deutschland, Italien und Frankreich kommen.

      1 600 Rechtshilfeersuchen landeten nach Auskunft von Abteilungschef Rudolf Wyss allein im vergangenen Jahr beim zuständigen Bundesamt für Justiz in Bern. Den meisten wurde innerhalb weniger Wochen stattgegeben: Die ausländischen Ämter erhielten die geforderten Unterlagen, oder die Schweizer Behörden folgten der Aufforderung der Kollegen aus dem Ausland und sperrten Konten.



      Handelsblatt Nr. 090 vom 10.05.06 Seite 9


      Schweiz hebt Bankgeheimnis nicht in Verfassungsrang

      Das besonders von der EU häufig als inflexibel kritisierte Schweizer Bankgeheimnis bekommt keinen Verfassungsrang. Das Schweizer Parlament, der Nationalrat, lehnte einen entsprechenden Antrag der rechtskonservativen Schweizerischen Volkspartei (SVP) ab. Die Ablehnung, nach der das Bankgeheimnis nicht ausdrücklich in der Bundesverfassung verankert werden soll, fiel mit 112 zu 43 Stimmen deutlich aus. dpa


      10. Mai 2006
      Avatar
      schrieb am 25.06.06 10:23:37
      Beitrag Nr. 39 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.261.962 von bonAPART am 25.06.06 09:43:55Essen kann ich Silber in der Krise nicht, aber im Gegensatz zu den Papiergeldbesitzern kann ich mir von meinem
      Silber Essen kaufen :D


      Papiergeldbesitzer sind dann auf eine der tausenden Suppenküchen
      im Land angewiesen :rolleyes: um nicht zu verhungern
      Avatar
      schrieb am 25.06.06 11:15:49
      Beitrag Nr. 40 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.261.673 von MrRipley am 25.06.06 01:37:24wohin soll´s denn gehen ? (wenn es mal soweit ist)
      lg B.
      Avatar
      schrieb am 25.06.06 11:25:45
      Beitrag Nr. 41 ()
      @ bonAPART

      Frickhasserin, selbst WENN er 1x im Jahr versteuern müsste, wäre es immer noch absurd. Denn der Trader der 7.000 Euro im Jahr verdient, hätte durch den aberwitzigen Steuersatz dann nur noch 4.900 Euro. Jemand der durch seinen Job ebenfalls 7.000 Euro im Jahr verdient, wäre durch den Grundfreibetrag aber immer noch bei 7.000 Euro netto.

      Dass stimmt so nicht!!!! Da muss ich euch mal aufklären.

      Wenn einer mit seinen einkünften (darunter fallen auch spekulationsgewinne) nicht über den freibetrag von 7664 euro im jahr kommt, sind diese Steuerfrei!!!Also wenn einer z.b nur vom traden lebt und unter diese 7664 euro im jahr kommt,kann er mit der einkommenssteuer-erklärung am ende des jahres seine ihm einbehaltene abgeldungssteuer wieder zurück holen.

      (Quelle :meine freundin ist steuerfachangestellte !!!)
      Avatar
      schrieb am 25.06.06 14:14:17
      Beitrag Nr. 42 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.262.479 von jason83 am 25.06.06 11:25:45Ich bin juristischer Laie, aber das sehe ich genauso.

      Das Steuerfreie Existenzminimum, auch Grundfreibetrag, ist vom Bundesverfassungsgericht, also höchstrichterlich, bestätigt.

      Daran dürften auch sozialistische Räuber wie Steinbrück, Merkel und Konsorten nicht vorbeikommen.

      Ein anderer Punkt ist die Verlustverrechnung.

      Gewinne stante pede zu besteuern, also zu sozialisieren, Verluste dagegen zur Privatsache zu erklären, wie soll das gehen....?

      Gleichwohl, das Klima in diesem Land entwickelt sich, resp. ist bereits so, daß derjenige, der beruflich wie finanziell die Möglichkeit dazu hat, vielleicht einen Wohnsitzwechsel ins benachbarte Ausland - BeNeLux, Schweiz - in Erwägung ziehen sollte.
      Avatar
      schrieb am 25.06.06 15:12:16
      Beitrag Nr. 43 ()
      Abgeltungssteuer heisst nicht, dass der Steuerpflichtige seine Einkünfte aus Kapital nicht erklären darf, sonder nur, dass er es nicht mehr muss, falls sein persönlicher Steuersatz höher wäre.

      So gesehen stellt die Abgeltungssteuer die Höchstbelastung dar.

      Wenn jemand einen niedrigeren Steuersatz als die Abgeltungssteuer hat, muss er dann halt seine Kapitaleinkünfte erklären und er wird die zuviel gezahlte Abgeltungssteuer erstattet bekommen.
      Avatar
      schrieb am 25.06.06 15:15:26
      Beitrag Nr. 44 ()
      Es sollte m.E. auch betont werden, daß im Falle einer Realisierung einer "Abgeltungssteuer" von 30%/25% es sich um eine neuerliche Steuererhöhung und zwar für alle Steuerklassen handeln würde!!!

      Steuerhöchstsatz: 42%

      Besteuerung privater Veräußerungsgewinne bisher mit HEV: 21%

      Die Steuererhöhungsorgie soll nach Steinbrück also umfassend weitergehen.... :mad:
      Avatar
      schrieb am 25.06.06 15:27:27
      Beitrag Nr. 45 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.264.859 von procedo am 25.06.06 15:15:26Sollte das HEV bageschafft werden und nicht durch das ursprünglich angedachte Teil-Einkünfte-Verfahren ersetzt werden, werde ich dagegen klagen.
      Und viele andere auch.

      Zumindest müsste dann wieder die bereits bezahlte KSt, wie vor Einführung des HEV, angerechnet werden.
      Avatar
      schrieb am 25.06.06 15:35:27
      Beitrag Nr. 46 ()
      Durchschnitt, du bist ehrlich gesagt der einzige der je von einem Teileinkünfteverfahren sprach. Das stand nie zur Debatte.

      Das Kippen des Halbeinkünfteverfahren ist auch vor dem Hintergrund der üppigen Verlustvorträge aus den schlechten Börsenjahren interessant. Praktisch für den Finanzminister, sind dann alle nur mehr halb soviel wert.
      Avatar
      schrieb am 25.06.06 15:43:23
      Beitrag Nr. 47 ()
      die Klag-Phantasien find ich auch immer wieder heiter. Erstens dauert sowas Jaaaaahre, da der Staat überhaupt kein Interesse daran hat hier irgendwas zu beschleunigen. Und zweitens, wie naiv muß man sein um zu glauben dass der Staat angesichts der selbstverschuldeten Ebbe in den Kassen am Ende GEGEN sich selbst urteilen würde? Bürger klagt Staat, und dieser ist gleichzeitig letztentscheidender Richter.
      Avatar
      schrieb am 28.06.06 15:46:51
      Beitrag Nr. 48 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.260.133 von bonAPART am 24.06.06 19:45:14Die Reichsfluchtsteuer wurde 1931, während der Weimarer Republik eingeführt, um Kapitalflucht zu verhindern. Besteuert wurde bei Aufgabe des inländischen Wohnsitzes das Vermögen, sofern dieses 200.000 Reichsmark (RM) überstieg (RM 50.000 ab 1934). Der Steuersatz betrug 25 Prozent des Gesamtvermögens.

      Im nationalsozialistischen Deutschland traf die Reichsfluchtsteuer dann insbesondere auswandernde Juden. Diese waren zusätzlich noch u.a. durch die Judenvermögensabgabe belastet, so dass ihnen meist deutlich weniger als die Hälfte ihres Vermögens blieb.

      Abgeschafft wurde die Reichsfluchtsteuer erst 1953.
      Avatar
      schrieb am 28.06.06 16:48:25
      Beitrag Nr. 49 ()
      Die Reichsfluchtsteuer soll übrigens wieder kommen.

      Thomas Straubhaar, Professor und Migrationsforscher am Hamburgischen Weltwirtschaftsinstitut HWWI plädiert im Interview mit dem Manager Magazin für eine "Passgebühr" in Höhe von einigen Tausend Euro im Jahr. Zahlbar von denjenigen, die ihren Wohnsitz ins Ausland verlagern, den deutschen Pass aber zunächst noch behalten wollen.

      http://www.manager-magazin.de/unternehmen/artikel/0,2828,423…
      Avatar
      schrieb am 28.06.06 20:34:08
      Beitrag Nr. 50 ()
      Wer glaubt, dass es der Staat bei den 30 % belassen wird, der ist reichlich naiv, die nächste Abzocke liegt schon parat:

      28. Juni 2006

      MAMMUT-REFORM

      Koalition soll Gesundheitssteuer für alle planen

      Und noch ein Steuerprojekt! Die Koalition plant nach einem Zeitungsbericht zur Finanzierung der Gesundheitsreform eine völlig neue Steuer. Sie soll auf alle Einkünfte erhoben werden.

      Nach dem Bericht wird in der Koalition nun erwogen, hierfür eine neue Steuer zu schaffen, die möglichst von allen Bürgern gezahlt wird. Diese Gesundheitssteuer könnte zum Beispiel am gesamten Bruttoeinkommen der Bürger anknüpfen, hieß es in Koalitionskreisen.

      Denkbar sei, auf alle Einkünfte der Bürger einen geringen Aufschlag zu erheben - unabhängig davon, ob diese aus Arbeit oder Kapitalvermögen stammen. Im Gegensatz zur Einkommensteuer gäbe es keinerlei steuerfreie Abzüge, dafür wäre aber der notwendige Steuersatz deutlich niedriger.

      http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,424161,00.h…
      Avatar
      schrieb am 28.06.06 21:44:38
      Beitrag Nr. 51 ()
      Gesundheitssoli klang irgendwie besser...
      Avatar
      schrieb am 28.06.06 22:16:36
      Beitrag Nr. 52 ()
      eine Gesundheitssteuer auf alle Einkünfte - wo ist da der Unterschied zur angeblich von der CDU so gehaßten Bürgerversicherung?? Das ist Bürgerversicherung in Reinkultur.

      ich sag's euch Leute, Angela Merkel, das ist ein U-Boot der SPD-Linke
      Avatar
      schrieb am 28.06.06 22:57:26
      Beitrag Nr. 53 ()
      Ja, wir kriegen eine 2. DDR. Das ist kein Schreckgespenst sondern bald Realität.

      Um das immer größer werdende Heer an Stützeempfängern auch weiter kräftig alimentieren zu können (wer verschreckt schon die am stärksten wachsende Wählerschicht) werden die Daumenschrauben genau bei denen angesetzt, die noch genug haben um sie auszusaugen, aber schon zu wenig um noch abzuhauen.

      Und natürlich besonders bei denen, die von Sozialisten am Meisten gehasst werden: Aktionäre bzw. Spekulanten.

      Wohl gemerkt: Das alles passiert unter einer Kanzlerschaft der CDU, daran sollte man sich erinnern bei der nächsten Wahl. Wobei ich ohnehin fest davon ausgehe, dass ab 2009 die PDS mit in der Regierungsverantwortung ist, dann heißt es schon mal Geldbeutel aufmachen und umdrehen, dann wird der Slogan "Eigentum ist Diebstahl" eine sehr reale Bedeutung erlangen..........
      Avatar
      schrieb am 29.06.06 10:12:23
      Beitrag Nr. 54 ()
      Eine Implikation der geplanten Abgeltungssteuer ist folgendes:

      Eine Unternehmung erwirtschafte einen Gewinn von 1 Mio Euro p.a. Dieser würde zunächst der Köst, Soli und Gew.st unterworfen, nach Planung Steinbrück rund 30%

      300.000 Euro Steuern.

      Dann schütte diese Gesellschaft die verbleibenden 700.000 Euro an ihre Gesellschafter aus. Die zahlen 30% Abgeltungssteuer (ohne Anrechnung irgendwelcher Kosten!) auf den ausgeschütteten Betrag

      Mithin 210.000 Euro Abgeltungssteuer

      zuzüglich Gesundheitszwangsabgabe, geschätzt anfänglich 3% ( später dann schnell bis 10% rauf ...)

      21.000

      Auf Ebene der Gesellschafter rund 530.000 Steuern auf den Gewinn von 1 Mio Euro! Hinzu kommt die Umstellung der Gewerbesteuer in einer betriebliche Substanzsteuer, die gewinnunabhängig anfällt, d.h Steuern sind selbst in Verlustjahren zu entrichten.

      Hier sollen über 50% der Gewinne aus den Bürgern rausgepresst werden und Steuern müssen gar in Verlustjahren gezahlt werden. Im Grunde eine Enteignung.

      Mfg

      Melmaq
      Avatar
      schrieb am 29.06.06 10:25:26
      Beitrag Nr. 55 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.319.710 von vigilo am 28.06.06 16:48:25so eine Passgebühr wäre ja noch relativ harmlos, zumal sie ja nur dann berechtigt wäre, wenn man unbedingt den deutschen Pass behalten würde.

      Sollte sowas wie die Reichsfluchtsteuer reanimiert werden (das Baby würde dann natürlich einen harmlosen Namen verpasst bekommen)
      würde die dann schon auf einen nennenswerten Teil des abziehenden Vermögens entrichtet werden müssen.

      Und ich bin mir sicher, ein erheblicher Teil der Bevölkerung würde sowas auch noch begrüssen.

      Auf sowas würde ich im Zweifel lieber nicht warten, zumal die Tendenzen (z.B die de facto Beseitigung dessen, was man mal als Bankgeheimnis bezeichnet hat), die Stoss-und Zielrichtung klar vorgeben.
      Avatar
      schrieb am 29.06.06 12:22:47
      Beitrag Nr. 56 ()
      eine Vermögensabgabe sehe ich zwingend kommen. Ob schon nach der nächsten Bundestagswahl oder erst im nächsten Jahrzehnt, das möchte ich nicht prognostizieren. Noch sehe ich allerdings keine Eile geboten für eine 'Vermögensevakuierung' (schöne Wortkreation deinerseits, so treffend), da müßten schon Kapitalverkehrskontrollen in einer Nacht- und Nebelaktion kommen (immer vorausgesetzt, man verfügt nur über liquides Vermögen. Immobilienbesitzer möchte ich nicht sein ).

      Mittel- und langfristig bleibt der gutbürgerlichen Mitte, die über einiges an Vermögen verfügt (also die "Reichen" im Sinne der SPD, mit 500k bis gut 1 Mio) und beruflich mobil ist, keine andere Möglichkeit als Person wie auch Hab und Gut außerhalb des Landes zu transferieren. Zunächst wird keiner gleich seinen deutschen Pass abgeben wollen (schon allein, wo kriegt man so schnell eine andere Staatsbürgerschaft her? Womöglich braucht man dann für Heimatbesuche ein Visum und letztlich, falls man aus irgendwelchen Gründen zurückkehren möchte, haben Schwarzafrikaner und Allahanbeter erstmal Vortritt bevor man selbst wieder eingelassen wird ). Da finde ich einige Tausend Euro "Passgebühr" jährlich schon recht ordentlich.
      Avatar
      schrieb am 30.06.06 08:55:55
      Beitrag Nr. 57 ()
      #55 Cashlover

      Es gibt ja schon die Wegzugsbesteuerung (z.B. §6 Aussensteuergesetz ASTG).

      Die einzige "Sicherheit" heisst "sichere Entfernung".
      Das war während der Reichsfluchtsteuer so und auch nach 08/61.

      exD
      Avatar
      schrieb am 30.06.06 10:38:17
      Beitrag Nr. 58 ()
      Vielleicht führt die parasitäre Kaste bald diese Steuer wieder ein :laugh:

      Fenstersteuer
      Die Fenstersteuer ist eine Steuer, die ein Eigentümer auf die zu seinem Wohnraum gehörenden Fenster zu zahlen hatte.

      Die Fenstersteuer ist inzwischen historisch. Es gab sie
      in Frankreich vom 24. November 1798 an für gut 100 Jahre als Tür- und Fenstersteuer (jährlicher Ertrag etwa 60 Mio. Francs),
      in England von 1695 bis 1851,
      in Spanien bis 1910 ,
      in Niederlanden von 1821-1896 als Teil der Personalsteuer

      Frankreich
      In Frankreich gab es eine Tür- und Fenstersteuer, die nur auf vermietbare Häuser angewendet wurde. Bei Vermietung oder willentlichem Leerstand wurde die Steuer erhoben. Landwirtschaftlich genutzte Räume, Keller, Dächer und im öffentlichen Dienst verwendeten Räume wurden nicht gezählt. Die Steuer wurde vom Hauptmieter oder Eigentümer entrichtet, der sie von den Mietern nach deren Anteil wieder eintreiben konnte.

      Man behauptet, daß infolge dieser Steuer die im 19. Jahrhundert in Frankreich gebauten Häuser meist ein bis drei Fenster hatten.

      England
      In England wurde die Fenstersteuer zum ersten Mal 1695 erhoben, um die durch das Abfeilen von Münzen entgangenen Einnahmen zu ersetzen. Anfangs wurden für jedes Haus 2 Shilling erhoben, später zahlte man für Gebäude mit 10-20 Fenstern 4 Shilling und für mehr als 20 Fenster 8 Shilling. Als diese Gebühren immer mehr ausuferten, kam das sogenannte "Zustopfen", :laugh: also das Zumauern der Fenster, in Mode. Zugemauerte Fenster waren von der Steuer ausgenommen, sofern das Füllmaterial mit den angrenzenden Mauern hamonierte. Um Steuern zu sparen, mauerten deshalb immer mehr Hauseigentümer die Fenster ihrer Häuser zu, wodurch eine wachsende Zahl von Bürgern des Tageslichts beraubt wurden.:laugh: Insbesondere in den ärmeren Stadtvierteln nahm die Situation mit der Zeit groteske Ausmaße an. Die zunehmend unbeliebte Steuer wurde 1851 abgeschafft.
      Avatar
      schrieb am 30.06.06 14:34:55
      Beitrag Nr. 59 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.356.836 von Frickhasserin am 30.06.06 10:38:17hier noch was:

      http://de.wikipedia.org/wiki/Dachsteuer

      die erfindungen dieser gilde sind keine grenzen gesetzt.
      Avatar
      schrieb am 02.07.06 10:19:07
      Beitrag Nr. 60 ()
      Laut Euro am Sonntag soll heute Abend ab 19 Uhr die Abgeltungssteuer beschlossen werden.:cry::cry:

      Laßt uns doch mal Lösungen diskutieren....:D

      Österreich = 15% Abgeltungssteuer, richtig?? Schon mal 15% gespart.
      Was kann man noch tun?:confused:


      Für jedes Problem gibt es bekanntlich eine Lösung:laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 03.07.06 00:34:07
      Beitrag Nr. 61 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.374.846 von stiefelriemen am 02.07.06 10:19:07Laut Euro am Sonntag soll heute Abend ab 19 Uhr die Abgeltungssteuer beschlossen werden

      das wär mir neu
      Avatar
      schrieb am 03.07.06 07:16:42
      Beitrag Nr. 62 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.388.688 von hegels am 03.07.06 00:34:07Beschluss

      Koalition senkt Unternehmenssteuern

      | 03.07.06, 06:36 Uhr |
      Die Spitzen der großen Koalition haben sich in ihrer nächtlichen Verhandlungsrunde im Kanzleramt auf Leitlinien der Unternehmenssteuerreform verständigt.
      Die Eckwerte der Reform seien „beschlossen und auf den Weg gebracht“ worden, sagte SPD-Parteichef Kurt Beck nach den fast zehnstündigen Beratungen am frühen Montagmorgen in Berlin. Der CSU-Vorsitzende Edmund Stoiber ergänzte, die Steuerbelastung solle auf knapp unter 30 Prozent gesenkt werden. Dies entspricht den Vorschlägen von Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD). Allerdings hatten Vertreter der Wirtschaft und der Union eine stärkere Senkung der Steuerlast gefordert.

      Abgeltungssteuer auf alle Kapitalerträge

      Stoiber sagte, man habe sich außerdem auf eine Abgeltungssteuer auf alle Kapitalerträge verständigt. Er zeigte sich zuversichtlich, dass damit mehr Geld aus Kapitalerträgen in die Staatskasse fließen werde. Mit dem Satz von knapp unter 30 Prozent bei den Unternehmenssteuern werde Deutschland international wettbewerbsfähig sein.


      Die Koalitionsspitzen hatten zuvor um die Ausgestaltung der Gesundheitsreform gerungen und sich dabei ebenfalls auf Eckpunkte geeinigt.


      (it/Reuters)

      :confused::confused::(
      Avatar
      schrieb am 03.07.06 09:48:31
      Beitrag Nr. 63 ()
      Kapitalerträge sind eine der 7 einkommensteuerbaren Einkunftsarten. Eine ANDERE(!) sind Sonstige Einkünfte – und DAZU zählen private Veräußerungsgewinne, und DAZU ist bisher nichts verlautet.

      Also, bevor man Hals über Kopf seine Sachen packt, sollte man vielleicht wenigstens noch die Details DAZU abwarten, *g*

      Meine Hand lege ich freilich für das BMF auch nicht ins Feuer – zu lange wird an der Kapitalbesteuerung schon herum gedoktort, immer wieder mit nicht rechtsfestem Ergebnis.

      Gegen eine Abgeltung auf Erträge ist nichts zu sagen: Eine Verlustgegenrechnungsproblematik gibt's hier nicht, da es keine negativen Erträge gibt. Auch eine Streichung des Sparerfreibetrags kann man diskutieren. Man sollte indes erstmal andere Steuersubventionen im Kapitalanlagebereich streichen; zB. solche, die Arbeitsplätze in der ausländischen Film- und Werftenindustrie subventionieren.

      Eine Pauschalbesteuerung von Veräußerungsgeschäften würde den Aufwand vom Anleger bis zum Finanzbeamten sicher nicht verringern, würden doch mit jeder Steuererklärung Rückforderungen aus Verlusten [daran kommt der Gesetzgeber auch dann rechtlich definitiv nicht vorbei] und Steuersatzunterschreitungen nachzuvollziehen sein ... Sollte das irrsinnigerweise wirklich so kommen: Viel Spaß, ganz besonders auch den Gerichten [haben dieeigentlich keine Lobby, *g*?], die sich mit der unweigerlichen Flut von Rechen- und Auslegungsfehlern zu befassen hätten :D

      Eine einfache, anonyme wie effektive Besteuerung wäre allein eine Transaktionssteuer, die so gering ausfallen könnte, dass die Orderkosten selbst dann immer noch weit unter den Sätzen bis tief in die 90er Jahre hinein lägen. Und der Staat bekäme darüber weit mehr in die Kasse, nämlich 2-stellige Mrd-Beträge, dazu unabhängig von guten oder schlechten Börsenzeiten.

      Ist das wegen der Bankenlobby oder weil so etwas im Programm der Linken steht – schädlicherweise nicht als alternative, sondern als zusätzliche Steuer – nicht opportun, sollte man es bei der aktuellen Lösung belassen.

      Kappt man die zB. durch Streichung der Spekulationsfrist, würde das freilich erstmal mehr Arbeit für alle an Ermittlung und Kontrolle Beteiligten bedeuten, und die volkswirtschaftlich nicht gerade gesunde Kürzerfristigkeit im Denken würde so sicher (wenn nicht gar irreversibel) manifestiert. Ich würde so sicher meine Gewinne eher realisieren, im Ergebnis mehr traden.

      Schaffte man darüber das HEV für Aktienanlagen ab sprich kappt man die Nachsteuerrenditen auf Aktienanlagen, wird das va. letztendlich kaum die dringendst nötige Ek-Bildung dt. Unternehmen fördern. Auch unter dem Aspekt, dass Zins- und Immobilienanlagen schon ohnedem im dt. Anlagevordergrund stehen, sollte, zB. hinsichtlich möglicher Blasenbildungen in diesen Assets unter Konterkarierung des Altersvorsorgegedankens, zu denken geben. Dann wieder stärkere Aktien-Enthaltsamkeit dt. Anleger würde nicht zuletzt via Unternehmensfehlbewertungen zudem einen Ausverkauf dt. Unternehmen an ausländische Adressen provozieren; die (Unternehmens-)Steuereinnahmen für den dt. Staat würden nicht zuletzt infolgedessen (weiter) sinken.

      Und spätestens dann wäre es in der Tat angeraten, im Ausland zu siedeln.

      investival
      Avatar
      schrieb am 03.07.06 10:18:23
      Beitrag Nr. 64 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.389.922 von investival am 03.07.06 09:48:31Super Beitrag.:)
      Avatar
      schrieb am 03.07.06 10:24:00
      Beitrag Nr. 65 ()
      Ab wann sollen denn die 30% eingeführt werden? 2007 oder 2008?
      Avatar
      schrieb am 03.07.06 10:27:31
      Beitrag Nr. 66 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.389.922 von investival am 03.07.06 09:48:31@Investival

      Man sollte bemerken, dass die Abgeltungssteuer beim Anleger das steuerliche Existenzminmum nicht berücksichtigt. Das würde dann wieder vom BVG kassiert.

      Aber man sollte die tatsächliche Ausgestaltung des Gesetzes abwarten.


      Btw. Natürlich sind negative Kapitaleinkünfte möglich .. :D

      Mfg

      Melmaq
      Avatar
      schrieb am 03.07.06 11:02:36
      Beitrag Nr. 67 ()
      @Logern,

      die 30 % kämen wohl 2008 (und sollen lt. Handelsblatt 2009 auf 25 % reduziert werden).

      @Melmaq,

      sicher ist eine Abgeltungssteuer im Kontext mit dem Existenzminimum nicht unproblematisch. Andererseits haben wir bereits (seit langem) einen Vorsteuerabzug, sobald die Erträge über den (viel niedrigeren) Sparerfreibetrag hinaus reichen.

      Negative KapitalERTRÄGE (darauf allein zielte ich ab) sind nominal nicht möglich; eine solche Anlage würde wohl auch der Allerdümmste nicht mehr tätigen, *g*

      ---
      Meine Aussage zum HEV kann man in Anbetracht der geplanten Steuerentlastung für Kapitalgesellschaften natürlich relativieren, könnten die Unternehmen so doch höhere Dividenden ausschütten, resp. würden dadurch die Nettoergebnisse je Aktie steigen, mit entsprechender Kursimplikation.

      Ich hielte eine Abschaffung in Anbetracht der hiesigen Aktienmarktverfassung (womit ich wie bedeutet nicht irgendwelche Kursniveaus meine) dennoch für äußerst kontraproduktiv, zumal nach der auch seitens der Politik billigend in Kauf genommenen Vertrauenserosion der letzen 5 Jahre.

      investival
      Avatar
      schrieb am 03.07.06 12:55:24
      Beitrag Nr. 68 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.389.922 von investival am 03.07.06 09:48:31Man sollte indes erstmal andere Steuersubventionen im Kapitalanlagebereich streichen; zB. solche, die Arbeitsplätze in der ausländischen Film- und Werftenindustrie subventionieren.

      Ist die Neuregelung des §15b EStG Ende letzten Jahres an Dir vorbeigegangen?

      Grüße K1
      Avatar
      schrieb am 03.07.06 13:01:13
      Beitrag Nr. 69 ()
      Berlin: Abgeltungssteuer kommt
      03.07.2006

      Die Spitzen von Union und SPD haben sich am Wochenende im Rahmen der Diskussion um die Unternehmenssteuerreform auch auf die Einführung einer Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge geeinigt. Die Abgeltungssteuer würde den gleichen Steuersatz auf Zins- und Dividendenerträge sowie Veräußerungsgewinne anwenden, zum Beispiel 25 Prozent.

      Banken würden bei der Veräußerung von Wertpapieren prüfen, ob ein Gewinn angefallen ist, und die anfallende Steuer direkt an das Finanzamt abführen. Damit wäre die Steuerschuld des Anlegers abgedeckt, eine nachträgliche Feststellung der persönlichen Steuerschuld mit Verrechnung der gezahlten Steuer in der Steuererklärung wie bei einem Quellensteuerkonzept würde wegfallen. Dafür geopfert werden muss allerdings die Verrechnung von Spekulationsverlusten, was in der Vergangenheit von den Gegnern der Abgeltungssteuer immer wieder kritisiert wurde. Steuerexperten gehen davon aus, dass mit der neuen Steuer wesentlich mehr Geld aus Kapitalerträgen als bisher in die Staatskasse fließt.

      Das Kabinett will die Eckpunkte, deren Einzelheiten noch nicht bekannt sind, bereits am 12. Juli beschließen. Die Gesetzgebung für die Unternehmenssteuerreform soll laut Regierungskreisen im Oktober dieses Jahres beginnen. Das entsprechende Gesetz soll bis Ende 2007 vorliegen.

      „Der Durchbruch ist geschafft, der deutsche Finanzmarkt wird in seiner Wettbewerbsfähigkeit gestärkt“, kommentiert Stephan Götzl, Präsident des Genossenschaftsverbandes Bayern (GVB), den nächtlichen Beschluss der Koalitionsrunde. Götzl weiter: „Mit dieser von den bayerischen Volksbanken und Raiffeisenbanken lang ersehnten und geforderten Entscheidung schafft die Bundesregierung Rahmenbedingungen, die mehr Steuergerechtigkeit und mehr Steuerehrlichkeit ermöglichen. Sie baut mit diesem Beschluss Bürokratie ab und leistet damit einen wesentlichen Beitrag zur Wiederherstellung des Bankgeheimnisses in unserem Lande. Denn das unsägliche Kontenabrufverfahren wird mit der Einführung der Abgeltungsteuer in weiten Teilen überflüssig“, so Götzl. (rmk)

      Quelle: FONDS professionell
      Avatar
      schrieb am 03.07.06 13:43:56
      Beitrag Nr. 70 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.392.554 von K1K1 am 03.07.06 13:01:13Ich bin ja mal gespannt.

      1. Wenn ich aus der Steuerprogression durch das neue Gesetz rausfalle und 30 % der Gewinne sofort abgeben muss und ich nun bei einem ausländischen Broker ohne Abgeltungssteuer trade - und dann hinterher in der Steuererklärung diese Gewinne angebe - muss ich dann auch wieder die vollen 30 % zahlen auch wenn ich bsp. im ganzen Jahr nur 15.000 Euro Gewinn hatte und sonst keine Einkünfte ?

      2. Wenn ich nun viele Trades habe, davon 20.000 Euro Gewinntrades und 20.000 Euro Verlusttrades - dann soll ich auf die 20.000 Euro Gewinn ernsthaft 30 % Steuern zahlen ? :laugh:
      Avatar
      schrieb am 03.07.06 14:03:14
      Beitrag Nr. 71 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.393.190 von bonAPART am 03.07.06 13:43:56:cry:

      Den Dreck...en in Berlin, traue ich alles zu!
      nk
      Avatar
      schrieb am 03.07.06 15:38:33
      Beitrag Nr. 72 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.260.020 von bonAPART am 24.06.06 19:30:09HAHA ich wette das die aus technischen Gründen damit frühestens
      2010 kommen werden.

      Seht euch doch mal das Drama mit den Bescheinigungen für 2005 an !!!!

      Wir haben 3.Juli und noch keiner hat irgenwas verwertbares von seiner Bank ausgehändigt bekommen!!!!!!!!:eek::eek::eek:

      Wie soll den da DIREKT gleichtägig Steuer abgezogen werden????

      Und wie ist das mit dem FREIbetrag 500 Euro ?
      Aktiensplits-Depotüberträge usw-usf.

      Verlusttrades??!!!!:cry::kiss:--Rückbuchung oder wie?

      Wer trägt die Kosten für die riesigen EDV ausgaben dafür?

      Allenfalls wird es ein gewinn-verlust Konto geben und dann wird am Jahresende abgegolten-A

      Alles andere ist Utopie--und selbst dabei hab ich sehr grosse Zweifel das die EDV das bis 2008 stemmt.
      Avatar
      schrieb am 03.07.06 16:10:23
      Beitrag Nr. 73 ()
      @K1,

      danke für den Hinweis; hatte ich in der Tat ausgeblendet.

      Der FONDSprofessionell-Beitrag entbehrt nicht einer gewissen Naivität, wie sie Bankern und Politikern bisweilen, va. bei jeder neuen Gesetzgebung zur Kapitalbesteuerung, schon bisher zueigen war.

      >Banken würden bei der Veräußerung von Wertpapieren prüfen, ob ein Gewinn angefallen ist, und die anfallende Steuer direkt an das Finanzamt abführen.<
      Wie @Freibauer schon anriss: Eine dementsprechende G/V-Aufstellung sieht der Gesetzgeber schon seit dem Steuerjahr 2004 vor, und bis heute muss jeder Anleger selbst rechnen ... (an welchen 'technischen Problemen' das auch immer das liegen mag)

      >Dafür geopfert werden muss allerdings die Verrechnung von Spekulationsverlusten<
      Das stimmt nicht. Warum sollten die Banken nur die Gewinne ermitteln können? Sie müssten schließlich jede Transaktion nach FiFo durchrechnen - wo liegt das Problem, in einem solchen Konto zu subtrahieren?

      So einer Abgeltung stünde ansonsten mindestens eine Verlustverrechnungsmöglichkeit in der Ekst.erkl. gegenüber, und da stellte sich für den ein und anderen schnell die (rechtliche) Zinsfrage, könnten Verluste gegen die Gewinne so doch erst einiges zeitverzögert geltend gemacht werden.

      Eine rigidere Besteuerung Sonstiger Einkünfte gegen andere Einkünfte ohne Verlustgegenrechnung (a la #70 Punkt 2.) würde indes kaum rechtsfest zu machen sein – es sei denn, würde man jedwede Verlustverrechung innerhalb gleicher Einkunftsart streichen ... :D

      @Freibauer,

      Aktiensplits, Depotüberträge ... müsste halt alles die Bank rechnen, :D
      Nun ja, Depotüberträge sind nicht problematisch: Hier könnten der neuen Bank die jeweiligen Ankaufdaten direkt mit übermittelt werden.

      Die Spekulationsfreigrenze kann man, wie den Sparerfreibetrag, indes mir nichts dir nichts problemlos kassieren. ME. sollte man darum allerdings auch kein großes Geschrei machen, sondern wirklich sein Augenmerk auf das hier diskutierte G/V-Steuerthema richten.

      Wer trägt die Kosten für die riesigen EDV ausgaben dafür?
      Die werden die Banken wohl auf uns abwälzen. Mir wäre das allerdings erheblich lieber, als diesen ganzen Sch... weiterhin selbst nachhalten und belegen zu müssen.

      Allenfalls wird es ein gewinn-verlust Konto geben und dann wird am Jahresende abgegolten
      So kann, und sollte es dann mE. gehen.

      grosse Zweifel das die EDV das bis 2008 stemmt
      Naja, nach den Banken 2 Jahre eingräumten »Vorbereitungsdenkens« ist das nun wohl nur noch eine Frage der Durchsetzungsfähigkeit seitens der Politik gegenüber der Bankenlobby.

      investival
      Avatar
      schrieb am 03.07.06 19:38:41
      Beitrag Nr. 74 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.395.320 von investival am 03.07.06 16:10:23Es gibt hier kein Vorbereitungsdenken, sondern nur eine konsequente Verzögerung seitens der Banken, verständlich da man bis zur Verabschiedung im Parlament ja NIE weiss ob was rauskommt.

      Theoretisch sind splits usw. leicht abzurechnen, praktisch war das bei Zinsabschlagsteuer viel einfacher und hat trotzdem Jahre gedauert.
      Avatar
      schrieb am 03.07.06 19:48:26
      Beitrag Nr. 75 ()
      sollte es bald eine Abgeltungssteuer geben, deren Höhe unabhänig vom Einkommen erhoben wird, dann höre ich auf mit der Börse. Gerade weil ich viel in Discounts investiert bin.
      Hoffentlich hab ich bis dann genug Kohle, um mich aus Deutschland verabschieden zu können. :laugh::laugh::laugh:

      Grüsse
      Avatar
      schrieb am 03.07.06 20:58:39
      Beitrag Nr. 76 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.398.950 von ShanghaiSchwengel am 03.07.06 19:48:26Eine Abgeltungssteuer von 30 % muß auf das Einkommen angerechnet
      werden können, wenn der individuelle Steuersatz niedriger ist.

      :eek::eek:

      Es wäre z.B. verfassungswidrig, wenn das Existenzminimum nicht steuerfrei wäre.

      Die Frage ist aber, ob ein Verlustvortrag (bei Spek.gewinnen) weiter fortgeführt werden darf.

      Wer kennt sich aus ?

      Ich meine ja, zumal ja vom Finanzamt ein separater Bescheid kommt.

      :eek::cool::eek::cool::eek::cool:
      Avatar
      schrieb am 03.07.06 21:05:26
      Beitrag Nr. 77 ()
      1) Freibauer hat hinsichtlich der Banken-EDV sicherlich recht, ich kenne niemanden dessen 24c-Bescheinigung in den Jahren 2004 und 2005 korrekt war

      2) Die Konzeption als Abgeltungssteuer ist mit Sicherheit verfassungswidrig, sofern jemand dessen Einkommen nicht für den entsprechenden Grenzsteuersatz reicht dennoch kein Geld vom Finanzamt zurück verlangen kann (also aus der Abgeltungssteuer eine Quellensteuer wird). Allerdings stört eine glasklare Verfassungswidrigkeit unsere Basteltruppe in Berlin nicht (und störte sie auch noch nie) und zweitens kann das ja noch entsprechend adaptiert werden.

      3) Da die Banken-EDV weder Verlusttrades und erst recht nicht Verlustvorträge (!) berücksichtigen wird können, darf man gespannt sein was aus dieser Bastelei noch wird bevor ein entsprechendes Gesetz kommt.

      Abschließend lässt sich nur eins sagen: Es ist abenteuerlich wie unglaublich wenig Ahnung die Politik von der Realität hat. Und sich hinterher auch noch wundern warum schon wieder irgendwas nicht klappt oder ein Vielfaches der geplanten Kosten verschlingt - oder niemand mehr in diesem konkursreifen Land investieren will und die Elite sich nur mehr um eins kümmert: Auswandern & Vermögensevakuierung.
      Avatar
      schrieb am 03.07.06 21:21:26
      Beitrag Nr. 78 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.399.926 von hegels am 03.07.06 21:05:26Die Bank kann natürlich keinen Verlustvortrag berücksichtigen,
      aber das Finanzamt.

      Zumal der Verlustvortrag im § 10 d behandelt wird und die
      Veräußerungsgewinne im $ 23 EStG.

      Ich meine, daß unsere tolle Regierung die Verlustvorträge nicht abschaffen kann.

      Ich würde dazu gerne aber noch weitere Meinungen hören.

      :eek::eek:
      Avatar
      schrieb am 03.07.06 21:35:40
      Beitrag Nr. 79 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.400.074 von Urlaub2 am 03.07.06 21:21:26Die Bank kann natürlich keinen Verlustvortrag berücksichtigen,
      aber das Finanzamt.


      nachdem die Bank das ganze Jahr munter Veräußerungsgewinne wegbesteuert hat? Erstens Substanzbesteuerung, zweitens müsste man dann auch Zinsen einklagen können.

      Ich meine, daß unsere tolle Regierung die Verlustvorträge nicht abschaffen kann.

      Ich meine, daß unsere tolle Regierung prinzipiell alles kann und auch machen wird. Das entsprechende Verfahren beansprucht den Instanzenweg und dauert ja Jaaaaahre. Und das wissen die. Bis dahin können schon wieder ganz andere Schweine an den Trögen sein, hinter uns die Sintflut.
      Avatar
      schrieb am 03.07.06 21:40:42
      Beitrag Nr. 80 ()
      soviel Sinn eine Ageltungssteuer auf Dividenden und Zinsen auch machen kann, so idiotisch ist allein der Versuch bei Veräußerungsgewinnen. Und zeugt von einer unglaublichen Ahnungslogikeit seitens der Politik.

      Diese Republik und damit wir werden von einem Haufen schlecht ausgebildeter, unprofessioneller Minderleister mit Aufmerksamkeitsstörung regiert. Viele von denen haben noch nie ein Unternehmen von innen gesehen, geben aber laufend kluge Ratschläge an "die Wirtschaft".
      Avatar
      schrieb am 03.07.06 21:53:52
      Beitrag Nr. 81 ()
      1. Was passiert mit Gewinnen, die vor Einführung der Abgeltungssteuer aufgelaufen sind (bei Positionen, die noch gehalten werden). Ich habe gehört, daß man da pauschal 10% fiktiven Gewinn veranschlagen will. Egal wie hoch er wirklich ist.
      Wenn wirklich alle Gewinne mit dem Einkommenssteuersatz verrechnet werden sollen (trotz Abschlagssteuer), dann ist das ja eher mehr Bürokratie.
      Dann könnte man ja das Halbeinkünfteverfahren und die Spekulationsfrist abschaffen. Zudem Kontrollmechanismen verschärfen.
      2.Ich habe vielmehr den Eindruck, daß man bei der Masse abkassieren will. Ist ja schon zu beobachten bei Dividendenbesteuerung (geheiligt sind die 30% Zeiten :laugh:) und erneuter Halbierung Sparerfreibetrag.

      Grüsse
      Avatar
      schrieb am 03.07.06 22:06:06
      Beitrag Nr. 82 ()
      @ all

      ich kann nur dringend die Lektüre des folgenden Links empfehlen

      http://www.idw.de/idw/generator/property=Datei/id=391200.pdf

      Das ist der Entwurf der Abgeltungssteuer der CDU zur letzten Bundestagswahl, das der hessische Finanzminister erarbeitet hat.

      Besonders interessant die ausführliche Begründung dafür, dass eine Abgeltungssteuer im Endeffekt max. 17% hoch sein dürfe. Hier ist auch eine Berücksichtigung des Grundfreibetrages vorgesehen und eine Art Verlustkonto, das man auf verschiedene Banken übertragen kann. Auslandsdepots werden mit der jährlichen ESt.Erklärung abgerechnet, wobei das eigentlich Blödsinn ist, da ja keinerlei Kontrolle mehr stattfinden soll..:confused:

      Art
      Avatar
      schrieb am 03.07.06 22:30:20
      Beitrag Nr. 83 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.400.516 von Art Bechstein am 03.07.06 22:06:06auch lustig, diese Steuer stieg von 7,5% (SPD) in 3 Jahren auf 30% (CDU), trotz aller Beteuerungen, Ankündigungen und Pseudo-Echauffement.

      Die Union ist seit 60 jahren die treibende sozialistische Kraft in diesem Land, begann bei Adenauer und seiner dynamisierten Rente und endet mit Merkel und dem Staatsbankrott.
      Avatar
      schrieb am 03.07.06 22:41:39
      Beitrag Nr. 84 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.400.756 von hegels am 03.07.06 22:30:20da ist was dran; es ist wirklich zu schade, dass der rot-grüne Gesetzesentwurf 2003 von der Union im Bundesrat blockiert wurde. Das war sehr sehr fair mit 7,5% Pauschalbesteuerung und faktisch keiner Besteuerung für "Altbestände".

      Sollte es zu einer Abgeltungssteuer mit 25-30% ohne HEV und ohne Anrechnung des Grundfreibetrages kommen, geht das bis zum BFH und wird mit 100%-tiger Sicherheit gekippt. Eine Verlustverrechnung ist obligatorisch.

      Was mich besonders ärgert ist der Einsatz von Frau Nahles für einen noch höheren Steuersatz...da fehlt in der Tat jegliche Kompetenz, um solche Zusammenhänge zu verinnerlichen geschweige denn zu verstehen.

      Art
      Avatar
      schrieb am 03.07.06 23:27:04
      Beitrag Nr. 85 ()
      nun, es wär vielleicht gar nicht schlecht wenn Anales mit einem höheren Steuersatz Gehör findet. Je schneller dieses Land ausblutet, desto höher die Chancen für ein schnelles Ende und einen lebenswerten Neuanfang. Diese Konkursverschleppungspolitik ermüdet.
      Avatar
      schrieb am 03.07.06 23:27:36
      Beitrag Nr. 86 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.400.849 von Art Bechstein am 03.07.06 22:41:39Ob dieser Schwachsinn vor dem BVerfG landet oder nicht ist irrelevant. Wie hegels schon richtig anmerkte, dauert solch ein Verfahren VIELE Jahre und bis dahin ist die Geschäftsgrundlage der Kleinspekulanten bei Wegfall der Verlustverrechnung - bzw. keinem steuerfreien Grundeinkommen mehr - schon zerstört. Noch dazu habe ich den Glauben an die Gerichte schon längst verloren (siehe BFH-Urteil Speku-Steuer 1999).

      Die Spekulanten sind damit am Ende - das Land wird folgen, denn die Inkompetenz, welche dieses Gesetz formte, ist nicht die Ausnahme sondern die Regel in der Bananenrepublik Deutschland.
      Avatar
      schrieb am 03.07.06 23:30:33
      Beitrag Nr. 87 ()
      woher dieses Vertrauen ans Verfassungsgericht kommt ist mir auch schleierhaft. Jenes Gericht, das vor einigen Monaten sogar den Halbteilungssatz für null und nichtig erklärt hat und dem totalen Staat Tür und Tor geöffnet hat. Auf was genau soll sich die Argumentation überhaupt stützen? Auf das Grundgesetz, das von der Berliner Basteltruppe zum wiederholten Mal ohne jede Folge gebrochen wird (Haushalt)? Nicht das Papier wert, auf dem es gedruckt ist.
      Avatar
      schrieb am 03.07.06 23:45:03
      Beitrag Nr. 88 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.401.305 von bonAPART am 03.07.06 23:27:36bonAPART,

      laß uns erstmal die genaue Gesetzesgestaltung abwarten. Ansonsten werde ich nur noch über Auslandsdepots handeln und bei Vorliegen eines FG-Urteils AdV beantragen. Das geht i.d.R. schnell, während BFH schon arg lange dauern kann...aber ich bin mir absolut sicher, dass der Grundfreibetrag berücksichtigt werden MUSS !!!

      Art
      Avatar
      schrieb am 03.07.06 23:53:25
      Beitrag Nr. 89 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.401.516 von Art Bechstein am 03.07.06 23:45:03bin mal gespannt was die deutschen Banken und Broker, das DAI und die DSW dazu sagen. Am cleversten wär, man legt sich einfach quer mit Verweis auf die EDV. Das kapiert eh keiner dieser Politspacken.
      Avatar
      schrieb am 03.07.06 23:59:24
      Beitrag Nr. 90 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.401.516 von Art Bechstein am 03.07.06 23:45:03Art: Zustimmung.

      Anmerkung: Noch wichtiger als der Grundfreibetrag ist die sofortige Verrechnungsmöglichkeit von Verlusten ! Stell Dir mal vor, Du machst mit einem Trade 1.000 Euro Gewinn, kriegst nur 700 Euro gutgeschrieben. Mit dem nächsten Trade machst Du 1.000 Euro Verlust - schon fehlen 300 Euro. Usw.

      Ganz davon abgesehen, dass es völlig absurd wäre wenn man die Verluste innerhalb eines Jahres nicht mehr verrechnen dürfte. Stell Dir mal vor Du tradest mit 30.000 Euro, hast in der ersten Jahreshälfte 40.000 Euro Gewinn und in der 2. Jahreshälfte 40.000 Euro Verlust. Dann hattest Du bisher am Jahresende wieder deine 30.000 Euro. Nach der neuen Regelung hättest Du nur noch 18.000 Euro, weil Du 12.000 Euro Steuern zahlen musst obwohl Du unterm Strich nix verdient hast :laugh: (rein fiktives Beispiel, aber nur um mal klarzumachen was das bedeuten würde).
      Avatar
      schrieb am 04.07.06 00:05:42
      Beitrag Nr. 91 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.401.669 von bonAPART am 03.07.06 23:59:24bonAPART,

      die Verlustverrechnung halte ich für unantastbar in unserer Steuersystematik; da mache ich mir wirklich keine Sorgen, wobei im ersten Jahr zumindest eine Liquiditätslücke entsteht - danach werden IMO die Banken die Verlustvorträge verwalten. Auch wenn die deutschen Banken sich zunächst die Händchen reiben ob der Abgeltungssteuer, werden sich einige ganz schön wundern, dass plötzlich IB, Saxo, Internaxx, Synthesis, BOOM u.v.a.m. das deutsche Zockerkapital verwalten dürfen...

      Art
      Avatar
      schrieb am 04.07.06 00:11:48
      Beitrag Nr. 92 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.401.696 von Art Bechstein am 04.07.06 00:05:42wenn man Verluste aus der Verganheit voll verrechnen könnte, dann
      würde sich der Gesetzgeber doch in eine sehr unangenehme Lage bringen.
      Gewinne, die aufgelaufen sind, würden vor Wirksamkeit der Gesetzesänderung steuerfrei realisiert (wenn länger als ein Jahr, neu kaufen kann man ja immer) und Verluste würden übertragen.
      So dämlich können die gar nicht sein.

      Grüsse
      Avatar
      schrieb am 04.07.06 00:26:13
      Beitrag Nr. 93 ()
      Hallo alle,

      der Grundfreibetrag bleibt. Alles andere wäre verfassungswirdrig.


      SOllte die Spekufrist fallen und 30% Abgeltungssteuer ohne HEV anfallen, dann löse ich hier meine Depots auf und mache mit dem GEld was anderes.
      Es reicht langsam mit mit den Steuererhöhungen.

      Es gibt auch andere schöne steurgünstige Länder im Europa.
      ICh bin hier auch an keine Arbeit mehr gebunden.

      HAt jemand legale Tips, wie man d. ganzen Mist entgehen kann.

      Die Kleinanleger sind wieder die Dummen.
      Das Großkapital lacht sich ins Fäustchen.


      BG
      auris
      Avatar
      schrieb am 04.07.06 02:02:02
      Beitrag Nr. 94 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.401.758 von aurisinterna am 04.07.06 00:26:13Hallo,

      endlich mal Leute mit Ahnung!!!! Hatte eine solche Diskussion im Consors-Startrader Board begonnen. Meine Güte was ist aus diesem Board geworden!!!!

      Ich stimme hier mit ein, wenn diese Vorhaben umgesetzt werden ist das der Tod jeglicher Direktanlage in Aktien und Derivaten. Wenn hier der Bundesverband der deutschen Banken mitmischt, dann doch mit der Absicht die Direktanleger in ihre Vermögensvernichtungsfonds zu lotsen.

      Völlig unverständlich ist mir im übrigen die Haltung der DSW. Die fordert nämlich ausdrücklich die Abgeltungssteuer über ihren unrühmlichen Geschäftsführer Ulrich Hocker. Diese Träne macht sich wohl erst dann Gedanken, wenn das Gesetz endgültig verabschiedet wird.

      Die Hoffnung auf die Gerichte, die hier manche haben, teile ich keineswegs. Es wird Jahre dauern, bis hier Entscheidungen vorliegen. Inwieweit vorläufiger Rechtsschutz erteilt wird, bleibt auch nur Hypothese.

      Das Einzige was hier hilft ist extremer politischer Gegenwind über die Verbände, wie DAI, DSW, SDK.

      Parallel sollte man sich schon Gedanken machen darüber, wie man durch Auslands-Broker weiter handlungsfähig bleibt. Sofern dies überhaupt möglich ist, da ja die Regelung evtl. für die gesamte EU gilt.

      Was sich diese Regierung leistet ist das erbärmlichste Trauerspiel was dieses Land je gesehen hat. Einziger Trost: Ich habe diese Stümper nicht gewählt.

      Viele Grüße

      HaraldSM
      Avatar
      schrieb am 04.07.06 07:52:25
      Beitrag Nr. 95 ()
      Das Einzige was hier hilft ist extremer politischer Gegenwind über die Verbände, wie DAI, DSW, SDK.

      Ich glaube die Anzahl der wirklich schlimm Betroffenen ist nicht allzu groß, es trifft hier ja die Leute am Stärksten, die nur vom Spekulieren leben, das dürften nicht viele sein und die haben auch keine Lobby. Wenn jemand ein zusätzlich hohes Erwerbseinkommen hat, dann sind für ihn die 30 % nicht weiter schlimm, da sich im Vergleich zur alten Regelung nicht wirklich viel ändert. Katastrophal ist die neue Regelung nur für die, die von Börse leben wollen und in "normalen" Gewinnkategorien bleiben.

      Höchstinteressant ist das Ganze ja bei Altersvorsorgeformen. Was ist denn mit dem Aktienfondssparer, der 30 Jahre lang in einen Sparplan einzahlt ? Nimmt man dem am Ende auch die 30 % ab ?

      Am meisten Druck sollte man bei seinem Broker machen können, wenn man denen mit dem Abzug des Geldes droht und dort hunderte Arbeitsplätze vor dem Aus stehen, weil gerade die Trader abspringen, dann sollte das noch am Meisten ziehen. Evtl. auch den eigenen Abgeordneten anschreiben.

      Parallel sollte man sich schon Gedanken machen darüber, wie man durch Auslands-Broker weiter handlungsfähig bleibt. Sofern dies überhaupt möglich ist, da ja die Regelung evtl. für die gesamte EU gilt.

      Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich die Österreicher oder wer auch immer zum Erfüllungsgehilfen des deutschen Finanzministers machen. Außerdem wäre der bürokratische Aufwand zu hoch denk ich. Stell Dir mal vor jedes Land hätte eine andere Abgeltungsssteuer, was da eine Bank mit vielen Kunden aus unterschiedlichen Ländern Arbeit hätte...... Ich denke Du zahlst bei Banken mit Sitz in Deutschland die deutsche Abgeltungssteuer, mit Sitz in Österreich die österreichische Abgeltungssteuer etc.

      Was sich diese Regierung leistet ist das erbärmlichste Trauerspiel was dieses Land je gesehen hat. Einziger Trost: Ich habe diese Stümper nicht gewählt.

      Warte mal was die nächste rot-rot-grüne Bande, nach Abwahl von Merkel, erst mit diesem Land machen wird. Dann wirst Du dieses Land nicht mehr von einer 2. DDR unterscheiden können.
      Avatar
      schrieb am 04.07.06 08:37:33
      Beitrag Nr. 96 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.401.758 von aurisinterna am 04.07.06 00:26:13Auris,

      die Spekufrist gehört definitiv weg, weil sie ein großes Steuerschlupfloch ist und überhaupt keinen tieferen Sinn hat - da bin ich voll bei der Regierung, auch wenn ich selbst davon betroffen sein werde. Allerdings hätte ich mir höhere Freibeträge gewünscht, wie das vielen anderen Staaten üblich ist, um die Börse für Kleinanleger attraktiver zu machen. Mit den 25% kann ich auch gut leben, zumal ich 90% über Auslandsbroker handle und die Steuer erst nachträglich zahlen werde (wenn überhaupt).

      Der Grundfreibetrag ist selbstverständlich zu berücksichtigen, da es sich bei privaten Veräußerungsgeschäften auch weiterhin um eine Einkommensart handeln wird. Sollte das so konstruiert werden, dass es mehr in Richtung Börsensteuer geht (Stamp Tax in UK und Schweiz), umso besser - dann werden eben keine deutsche Aktien mehr gehandelt oder stattdessen CFDs. Es gibt für jedes Problem eine Lösung!

      Art
      Avatar
      schrieb am 04.07.06 08:39:12
      Beitrag Nr. 97 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.402.121 von bonAPART am 04.07.06 07:52:25Es wird Alles noch viel schlimmer, als man es sich jetzt bundesweit vorstellen kann. Seit der Wende sitzen ( zunächst im Wesentlichen in den neuen Bundesländern, inzwischen garantiert auch schon in den alten Bundesländern ) Stasileute in Schlüsselfunktionen der Behörden. Das hat die damalige Bundesregierung zu verantworten.( Einigungsvertrag - eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus). In unserem Finanzamt, auf dem Arbeitsamt, bei der Polizei usw. findet man nur die alte "bewährte" Garde. Die haben sich den Kampf gegen Unternehmer und das Privateigentum, soweit es nicht das eigene ist, auf die "Fahne" geschrieben. Die lassen sich unter Mißachtung von Gesetzen und Vorschriften straffrei an den Unternehmern aus.
      Dieses Problem wird den Zusammenbruch Deutschlands noch beschleunigen.
      D.
      Avatar
      schrieb am 04.07.06 08:44:05
      Beitrag Nr. 98 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.402.372 von Dummensteuer am 04.07.06 08:39:12Meister,

      nun hör mal auf mit diesem Rumgejammere - das ist ja unerträglich :mad:

      Tu was dagegen oder halt den Mund - die Faust-in-der-Tasche-Fraktion hier bei WO geht mir voll auf den Sack, weil sie fast jeden Thread hier infiltriert und mit ihrem Reugeheule zerstört.

      Danke dafür

      Art
      Avatar
      schrieb am 04.07.06 09:28:50
      Beitrag Nr. 99 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.402.409 von Art Bechstein am 04.07.06 08:44:05Hallo Bechstein,


      SO Leute wie Du braucht die Bundesregierung. Sprekufrist soll fallen etc.


      Falls die Sprekufrist wegfällt, fallen auch meine Depots (Altersvorsorge ) weg.

      30 % Abgeltungssteuer ist Wahnsinn ohne HEV ect.
      Dann wandert man besser n. USA aus.
      Die Steuergewrzt für Langzeitanleger (je länger, umso weniger Steeuern) sind doch besser.
      Muß ohne Anhang gottlob nicht in Deutschland bleiben.In Europa gibt es auch schöne bezahlbare Plätze

      Es bleibt noch Zeit zu handeln.

      Einige Leute müssen halt von der Altersvorsorge später leben.
      Es sollte auch nach dem persönlichen Steuersatz besteuert werden.
      Vorteile nur für die REICHEN.


      Wie kann man nur den Wegfall der Spekufrist befürworten.
      Die Regelung bringt nur den Zockern und Reichen etwas.
      Ich kenne einige Zocker ( rein und raus aus dem MArkt), die bisher ihr Geld nicht versteuert haben.



      BG
      auris
      Avatar
      schrieb am 04.07.06 09:36:10
      Beitrag Nr. 100 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.402.924 von aurisinterna am 04.07.06 09:28:50Auris,

      über die Abgrenzung Altersvorsorge kann man gerne reden; das ist natürlich eine Definitionssache, aber warum soll die komplette Altersvorsorge steuerfrei sein. Konkurrenzprodukte sind es auch nicht, wobei diese teils als Sonderausgaben anerkannt werden, worüber man bei Fondssparplänen korrepondierend nachdenken könnte.

      Es kann aber nicht angehen, dass hohe Vermögen in Deutschland nicht besteuert werden, wenn sie z.B. langfristig in Aktien angelegt werden - das ist in keiner Weise gerecht und die Spekufrist hat wie bereis gesagt, keinen tieferen Sinn und ist somit eine sinnlose Steuervergünstigung. Umgekehrt könnte ja auch ein abhängig Beschäftigter daherkommen und sich seinen Lohn erst mit 12,1 Monaten Verspätung auszahlen lassen - der muß ja trotzdem Steuern darauf zahlen.

      Art
      Avatar
      schrieb am 04.07.06 09:39:15
      Beitrag Nr. 101 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.402.924 von aurisinterna am 04.07.06 09:28:50Art Bechstein,

      greif doch nicht die anderen USer so an.

      Du kannst ja hier in Deutschland bleiben.

      Ich bin acht kein Misepeter, Spießer oder Korinthenkacker.
      Die Bürger lassen sich viel zu viel gefallen.
      Die Kleinen sind immer die Doofen.
      Das fängt schon an, wie die Arbeitskraft zu "Dumpingpreisen " oft ausgenutzt wird.
      Sozialschmarotzer asollten besser kontrolliert werden, damit mehr Geld für die wirklich Bedürtigen vorhanden ist.
      Gut, daß ich Z.Z. nicht im Arbeitsleben stehe.
      Das ist alles nicht fair.
      Reiche werden imer reicher. Das hat nichts mit NEID zu tun.
      Bin nie neidisch gewesen.
      Es soll nur etwas gerechte4r hier im Lande zugehen.
      Ich kenne eine paar Superreiche ( mehrere Mio-Euro ), die noch nicht mal Trinkgeld bezahlen usw.
      Ferner denke ich, daß dise Leute ihr Hauptvermögen eh im Ausland lassen.
      .
      Wer so viel Kohle hat, kann doch locker ein paar Prozent mehr versteuerun.
      Das würde mich ab einem EInkommen von über 250.000 E nicht mehr jicken.
      Viele bekommen den Hals eh nicht voll.

      Wehrt euch !
      BG
      auris
      Avatar
      schrieb am 04.07.06 09:42:56
      Beitrag Nr. 102 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.403.066 von aurisinterna am 04.07.06 09:39:15auris,

      ich habe hier niemanden angegriffen, sondern nur meine Meinung kundgetan über diese ständige Jammerei bei WO. Das Board verkommt immer mehr zu einem Memmenboard.

      Art
      Avatar
      schrieb am 04.07.06 10:00:54
      Beitrag Nr. 103 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.403.128 von Art Bechstein am 04.07.06 09:42:56nun, bei aktuell 8,5 Mio Arbeitslosen (korrekte Zahl) und 15 Mio Arbeitslosen in 2013, werden viele bald nicht mehr jammern sondern mit den Politikern so verfahren wie seinerzeit in Rumänien. :rolleyes:

      Der deutsche Bürger lässt sich immer am längsten von Allen unterdrücken und ausrauben, am Ende reagiert er aber auch am Heftigsten von Allen und die heutigen Politiker werden uns mit ihrem Raub und Plünderungsfeldzug direkt ins 4.te Reich führen.das ist Unverhinderbar. Wer das nicht glaubt ist einfach nur naiv.

      Geschichte wiederholt sich, dank dummer Politiker, denen ihre Posten wichtiger sind, als echte Reformen. Die pressen die Wehrlosen lieber so lange aus bis nur noch Haut und Knochen übrig sind
      Avatar
      schrieb am 04.07.06 10:12:22
      Beitrag Nr. 104 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.403.408 von Frickhasserin am 04.07.06 10:00:54;)

      @ Frickhasserin
      Die Qualität der Politiker, ist ein Spiegelbild der Gesellschaft.

      Gebe Art absolut Recht, die Spekusteuer gehört abgeschafft -
      gerade damit es gerechter zugeht.

      Gruss
      nk
      Avatar
      schrieb am 04.07.06 10:17:56
      Beitrag Nr. 105 ()
      @ArtBechstein,

      lass' Dich nicht unterkriegen – gute Beiträge; wie wahr ...

      Danke für den Link.
      Bleibt zu hoffen, dass man sich das nebst dort aufgeführter Gründe und Prämissen im BMF nochmal innigst vergegenwärtigt, insbes. S. 14ff ...
      Immerhin ist das ein Entwurf, der schon längere Zeit im Raum steht, und ganz offensichtlich kaum sachlich kritisierbar ist. Die Abschaffung von Spekulationsfrist und auch des HEV in einem solchen Kontext sähe ich dann unkritisch.

      Mit 30 % läge man lt. Staatsminister indes weit außerhalb der Verfassungsmäßigkeit resp. BVG-Rechtsprechung, und das ist ja (auch) hier der Aufreger, zumal man seitens der Politik eine Verfassungswidrigkeit immer wieder lanciert, wohlwissend. Die Signalwirkung wäre mindestens kontraproduktiv, würde es das BMF wieder auf einen Gang zum BVG anlegen, nur um 2 Jahre lang vermeintlich(!) höhere Einnahmen zu generieren; Steinbrück hätte sich dann ob der Folgen überhaupt nicht mehr zu beklagen. Fiele in einem solchen Szenario das HEV, sähe ich für die dt. »Anlagekultur« (iwS.) und damit die dt. Unternehmenslandschaft tiefstschwarz, und irgendwann wird das dann auch den hiesigen Banken mal auffallen ... Spätestens, wenn auch sie dann dran sind, vom Ausland übernommen zu werden.

      @HaraldSM,

      Wenn hier der Bundesverband der deutschen Banken mitmischt, dann doch mit der Absicht die Direktanleger in ihre Vermögensvernichtungsfonds zu lotsen.
      Sehr gut angemerkt ... Da ist auch mE. einiges dran.
      Aber es wird nicht funktionieren, werte Banken.

      investival
      Avatar
      schrieb am 04.07.06 10:43:12
      Beitrag Nr. 106 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.403.678 von investival am 04.07.06 10:17:56@Auris

      Wo eine Abgeltungssteuer ohne Verlustverrechnung die "Zocker" bevorteilen soll bleibt mir ein Rätsel, es ist ja gerade das Gegenteil!!!!

      Dafür dürfen dann solche "Zocker" wie meine Wenigkeit, wenn sie ihr Vermögen verbraucht haben dem Staat zur Last fallen, weil sie wohl genauso wenig einen Arbeitsplatz finden werden, wie die Millionen Langzeitarbeitslosen.

      Darüber hinaus werden, wie "bonapart" dies völlig richtig schreibt, bei den Brokern ebenso einige Tausend Arbeitsplätze wegfallen. Dafür hat man es dann aber den "bösen Zockern" gezeigt.

      Ich bezeichne meine Tätigkeit im übrigen nicht als Zocken, sondern als kaufmännisches Handeln, wie dies auch z.B. ein Obst u. Gemüse- oder ein Blumenhändler macht.

      Man sollte sich einmal eine Blumenauktion ansehen. Dann darf man vom "Zocken" sprechen.

      Viele Grüße

      HaraldSM
      Avatar
      schrieb am 04.07.06 13:10:24
      Beitrag Nr. 107 ()
      Hier nochmal der Text aus der Abhandlung des ausgewiesenen Abgeltungsexperten und Vordenkers Karlheinz Weimar



      ..Für diese maximal 17% Steuer auf die Kapitalerträge gibt es gewichtige Gründe:

      • Von Verfassung wegen muss sichergestellt sein, dass das Existenzminimum
      freigestellt bleibt und die Abgeltungssteuer nicht zu einer höheren Steuer führt
      als eine reguläre Besteuerung im Veranlagungsverfahren. Deshalb darf der
      Abgeltungssteuersatz nicht höher sein als der Einkommensteuer-
      Eingangssatz zuzüglich Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag, mithin 17%.

      • Werden Zinsen voll besteuert, kommt es zu einer inflationsbedingten Überoder
      Scheingewinnbesteuerung, weil nur die Realzinsen (= um die
      Inflationsrate bereinigte Nominalzinsen) zu einem zusätzlichen Einkommen
      führen. Steuerliche Leistungsfähigkeit spiegelt sich nur in Höhe der
      Realzinsen wider und folglich darf der Steuerzugriff auch nur auf die
      Realzinsen erfolgen.


      Das Bundesverfassungsgericht hat aus diesem Grund bereits im „Zinsurteil“ aus dem Jahr 19918 die Höhe des Abgeltungssteuersatzes wie folgt vorgezeichnet:

      „…Deshalb wäre es insbesondere verfassungsrechtlich unbedenklich, die (…) gesteigerte Inflationsanfälligkeit der Einkunftsart „Kapitalvermögen“ bei der Besteuerung zu berücksichtigen. (…) dass er (der Gesetzgeber) alle Kapitaleinkünfte - unabhängig von ihrer Anlageform und
      buchungstechnischen Erfassung - an der Quelle besteuert und mit einer Definitivsteuer belastet, die in einem linearen Satz den absetzbaren Aufwand und den Progressionssatz in
      Durchschnittswerten typisiert.“

      Hiernach errechnet sich der Abgeltungssteuersatz nach den aktuellen Inflationsdaten wie folgt:

      Kapital 1000 €
      Zinsen 3,5% 35 €
      ./. Inflations-Scheingewinn (bei 1,6% Inflation) ./. 16
      ./. durchschnittliche Werbungskosten ./. 2
      zu versteuern 17 €
      mit dem Durchschnittssatz (Mittelwert zwischen
      Eingangssteuersatz 15% und Spitzensteuersatz 42%
      zuzüglich Soli und KiSt = 32%
      ergibt eine Steuer von (17 € x 32%) 5,4 €
      entspricht einem Abgeltungssteuersatz bezogen auf
      einen Zins von 100 = 100 x 5,4
      35 15,5%
      Wegen der sich ständig ändernden Inflations- und Kapitalmarktdaten sind diese 15,5% nur eine
      Momentaufnahme.

      Dieser Satz spiegelt allerdings die Größenordnung wider, in der sich ein verfassungsgemäßer Abgeltungssteuersatz bewegen muss.


      Die Verfahren zur Freistellung derjenigen Steuerpflichtigen, deren zu versteuerndes Einkommen regelmäßig unter dem Grundfreibetrag liegt (§ 44a Abs. 1 Nr. 2 und 4 Einkommenssteuergesetz (EStG), bleiben bestehen.
      Avatar
      schrieb am 04.07.06 13:16:11
      Beitrag Nr. 108 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.400.516 von Art Bechstein am 03.07.06 22:06:06@ ArtBechstein:

      Auch von mir besten Dank für das Link. Beruhigend, daß das Thema Existenzminimum auf S. 14 angesprochen wird.

      Die "Lösung" für einen Konflikt zwischen Abgeltungssteuer nd steuerfreiem Existenzminimum wird auf S.15 angesprochen: § 44a EStG, also die Nichtveranlagungsbescheinigung. (In Normaldeutsch: Befreiung von Vorabsteuern, "wenn anzunehmen ist, dass ... eine Veranlagung zur Einkommensteuer nicht in Betracht kommt.") Diese Möglichkeit gibt es m.W. aber nur für die Bürger, die ein Einkommen unterhalb des Grundfreibetrags haben (15.300 € für Ehepaare, die Hälfte davon für Singles).

      Kritisch wird die Sache bei denjenigen, die nur von Kapitalerträgen leben und Einnahmen knapp über dem Grundfreibetrag haben.

      Beispiel: Ehepaar mit zu versteuernden Kapitaleinnahmen von 20.000 €.
      a) Steuer nach Splittingtabelle: 796 € = 4%.
      b) Steuer mit 30% Abgeltungssteuer: 6.000 €

      Im Fall b) rutscht das versteuerte Einkommen unter den Grundfreibetrag von 15.300 €, aber das Ehepaar kann keine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen.

      Für mich sieht das so aus, daß die Regierung um eine Ausnahmeregelung, die Privatanlegern eine wahlweise Versteuerung nach dem persönlichen EStG-Steuersatz erlaubt, nicht herumkommen wird. So ist das auch in Österreich geregelt.

      Das wäre dann die gute Nachricht. Die schlechte Nachricht wird vermutlich sein, daß trotz so einer Ausnahmeregelung die effektive Steuerbelastung wesentlich höher sein wird als im Moment: durch Wegfall der Spekufrist, durch Wegfall des HEV, durch Kürzung des Sparerfreibetrags etc.
      Avatar
      schrieb am 04.07.06 13:19:07
      Beitrag Nr. 109 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.406.401 von witchdream am 04.07.06 13:16:11naja, ich habe die Abhandlung jedenfalls mal mit süffisantem Kommentar an die SPD und CDU/CSU geschickt, sowie an Peer Steinbrücks Verein und mich für die wohl ausgearbeitete Formulierung einer Finanzgerichtsklage bzw. noch höher bedankt :laugh:
      Avatar
      schrieb am 04.07.06 13:59:06
      Beitrag Nr. 110 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.406.444 von Art Bechstein am 04.07.06 13:19:07Falls du eine Antwort erhalten wirst: Die würde sicherlich alle hier interessieren...
      Avatar
      schrieb am 04.07.06 20:47:25
      Beitrag Nr. 111 ()
      gleich kommt wieder aurisinterna und quatscht was vonwegen "Aber die REICHEN..." - genau diese Denke ist die Wurzel dieser und ähnlicher Steuerpläne. Manchmal denk ich mir, Typen wie der habens dann auch nicht anders verdient. Keine Ahnung haben, aber hetzen und sich dann wundern.
      Avatar
      schrieb am 06.07.06 09:24:48
      Beitrag Nr. 112 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.412.424 von hegels am 04.07.06 20:47:25Nein H.,
      auris hält nun den Mund.
      Es lohnt hier nicht.
      Man kann ja handeln.

      Schönen Tag noch,
      ;)
      Avatar
      schrieb am 06.07.06 09:28:03
      Beitrag Nr. 113 ()
      :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 06.07.06 10:15:30
      Beitrag Nr. 114 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.406.444 von Art Bechstein am 04.07.06 13:19:07Hallo Art,

      ich hatte es schon im Nachbarthread geschrieben: Die Aktionärsvereinigungen sind zwar für eine Abgeltungssteuer, aber keinesfalls zu den hier diskutierten Bedingungen.

      Erstens ist diesen der Steuersatz zu hoch. Zweitens muß die Steuerfreiheit auf Altbestände gewährleistet werden. Drittens muß es eine Verlustverrechnung geben. Und ebenfalls muß sichergestellt werden, daß sich die Steuerpflichtigen nicht durch eine Pauschalsteuer erheblich verschlechtern. Die Abgeltungssteuer darf nur den Höchstsatz wiedergeben. Andernfalls muß über die bisherige Veranlagung die zuviel gezahlte Steuer erstattet werden. (dadurch wird der Grundfreibetrag berücksichtigt.

      Inwieweit sich diese Forderungen durchsetzen, bleibt natürlich dahingestellt. Ich empfehle deshalb jedem Betroffenen die politischen Gegner wie FDP und Grüne auf diesen Irrsinn aufmerksam zu machen.

      Schließlich handelt es sich hierbei um eine gigantische Umverteilung von unten nach oben, und ebenfalls bei Ausschluß der Verlustverrechnung um eine gigantische verfassungswidrige Substanzbesteuerung. Eine entsprechende Entscheidung des BVerfG liegt bereits vor.

      Außerdem betrifft diese nicht nur die bösen "Zocker", sondern alle Veräußerungsvorgänge, also auch solche der Fondsanleger. Und die haben ja auch des öfteren Verluste erlitten, und deshalb z. B. zur Verlustbegrenzung mit Verlust verkauft!!!!

      Viele Grüße

      HaraldSM
      Avatar
      schrieb am 06.07.06 10:28:46
      Beitrag Nr. 115 ()
      Hallo !

      Als Ösi möcht ich eimal unsere KEST II so erläutern bei Div's.

      Es wir mit unserer Steuer von 25% ein tatsächlicher Satz von 39 1/4% erreicht. Wenn man noch bedenkt, dass nach dem Pauschalverfahren keine Unkosten von Depotgebühren, Einlösespesen, Fachliteratur usw nicht mehr abzugsfähig sind, dann bewegen wir uns auf Max Steuer. Also, die Finanz nimmt voll, nur mit einer genauen Deklaration in der Einkommenssteuer kann man seinen persönlichen Satz annähernd erreichen. Wenn man pauschal versteuert ist aber die Erbschaftssteuer bereits in Vorraus includiert. Aktien in ünbeschränkter Höhe werden im Erbfall für den abwickelnden Notar zum Durchlaufposten wor er zwar seine Gebühren schreibt, aber nur die Steuerfreistellung testiert.

      Die Erbschaftssteuerfreistellung bei Pauschalversteuerung wird wie folgt begründet.

      Der Körperschaftssteuersatz beträgt bei 39%. Für ausgeschüttete Gewinne wird auf 19% reduziert. Von diesem Betrag dann die 25% KEST II abgerechnet, in Summe also 39 1/4%. Diese Mehrzahlung gegenüber der Körperschaftssteuer bewirkt die permanante Vorauszahlung der Erbschaftssteuer.

      Bei richtiger Versteuerung werden einmal von den Div's die Unkosten abgezogen wie Depotspesen usw. Dann wird im normalen Verfahren der Steuersatz ermittelt, für die Div's wird dann der Steuersatz halbiert. Die bereits von den Banken einbehaltene KEST wird als im Voraus bezahlte Steuer gewertet. Wennst das genau durchrechnest kommt man drauf, dass für einen Verdiener mit Maximalsatz die Deklaration oder die Pauschalabgeltung keinen Unterschied bringt.
      Die Erbabgeltung für Spitzenverdiener ist eh nicht relevabt, weil diese Vermögen in Stiftungen usw geparkt sind. Für Otto Normal bringt aber die Pauschalversteuerung erheblichen Komfort und kostet der Finanz nichts.

      Dividendenabstauber
      Avatar
      schrieb am 06.07.06 10:56:38
      Beitrag Nr. 116 ()
      Zur Spekulationsversteuerung.

      In Ösiland sind Spekulationsgewinn steuerpflichtig. Es werden jeweils die Gewinne eines Jahres mit den Verlusten eben dieses gegengerechnet, Unkosten wie Transaktionskosten usw können geltend gemacht werden. Sollte ein Verlustjahr herauskommen, Dein Pech, es sind nur Gewinnjahre zu deklarieren, Verlustjahre bleiben voll hängen und können nicht weitergeschoben werden.

      Der Steuerpflichtige ist verpflichtet zu deklarieren, Banken haben damit nichts zu tuen. Wenn ich als Ösi meine Aktien nach Deutschland oder auf ein anderes Innlandskonto überweise kann eine Bank nicht. Die Finanz vertraut dem Steuerpflichtigem.

      Die Ertragssumme ist voll mit dem persönlichen Steuersatz belegt, es gibt keine Ermässigung.

      Ich vermute, auch ehrliche Deutsche werden sich besser ein Auslandskonto nehmen und dann deklarieren.

      Andererseits hab ich noch nie eine Strafverfolgung von Spekulationsgewinnen gehört bei uns. Der Ertrag wäre geringer als die Kosten des Fahndungsaufwandes. Hat mir einmal ein Ministerialbeamter im Vertrauen gesagt.


      Dividendenabstauber
      Avatar
      schrieb am 06.07.06 12:42:11
      Beitrag Nr. 117 ()
      „Zinsurteil“ aus dem Jahr 19918
      ????:confused::confused:
      Avatar
      schrieb am 06.07.06 12:45:42
      Beitrag Nr. 118 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.432.497 von NATALY am 06.07.06 12:42:11es muß 1991 heißen; die 8 bezieht sich auf eine Fußnote im Bericht, wird aber beim Textkopieren aus dem PDF nicht formatiert.

      Das ist der Text der Fußnote 8:

      "BVerfG v. 27. Juni 1991, 2 BVR 1493/89"


      Art
      Avatar
      schrieb am 06.07.06 14:55:42
      Beitrag Nr. 119 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.432.546 von Art Bechstein am 06.07.06 12:45:42Weil ich hier grad so umfangreiche Infos über Austria lese - weiß jemand Bescheid, wie's mit der Besteuerung von Veräußerungsgewinnen in Luxemburg aussieht...??? :cool:
      Avatar
      schrieb am 06.07.06 15:54:51
      Beitrag Nr. 120 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.434.259 von procedo am 06.07.06 14:55:42Sorry, Art

      auf Deinen Beitrag bezieht sich meine Frage natürlich nicht.

      Ich denke in der Tat über Alternativen zu diesem Land nach, denn:

      Wie immer die neue Steuergesetzgebung aussehen wird, sie wird kein Schlußpunkt sein. Die machen immer weiter mit Steuer- und Abgabenerhöhungen, spätestens in der nächsten Legislaturperiode geht's dann weiter.

      Also wenn jemand traderfreundliche Alternativländer kennt.... :confused:

      procedo
      Avatar
      schrieb am 06.07.06 16:20:58
      Beitrag Nr. 121 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.435.350 von procedo am 06.07.06 15:54:51In der Schweiz gibt es keine Besteuerung von Aktiengewinnen, dafür aber eine Vermögenssteuer von 0,5 % pro Jahr. Zinsen werden mit 35% an der Quelle besteuert; Dividenden weiß ich nicht.

      Allerdings können die Schweizer von deutschen Ordergebühren nur träumen - die Bankspesen sind extrem saftig.
      Avatar
      schrieb am 06.07.06 16:24:01
      Beitrag Nr. 122 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.434.259 von procedo am 06.07.06 14:55:42kann ich Dir aber auch sagen. Da wird nix abgezogen, wenn Du in Luxemburg einen Veräußerungsgewinn machst - ob das in Zukunft so bleibt würde ich aber bezweifeln.

      Art
      Avatar
      schrieb am 06.07.06 16:26:13
      Beitrag Nr. 123 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.435.895 von witchdream am 06.07.06 16:20:58Witchdream,

      wenn Du zur Synthesisbank gehst, sind die Börsenspesen kein Thema mehr und Du genießt alle Vorzüge einer Schweizer Bank. Du mußt in der Schweiz als Ausländer halt nur zusätzlich die 0,15% Stempelsteuer zahlen, wenn man CFD's handelt, entfällt die allerdings.

      Art
      Avatar
      schrieb am 06.07.06 16:49:05
      Beitrag Nr. 124 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.435.895 von witchdream am 06.07.06 16:20:58#121 witchdream

      Na, na, Deine Aussagen sind aber gewagte Halbwahrheiten.

      Hittfeld
      Avatar
      schrieb am 06.07.06 16:58:54
      Beitrag Nr. 125 ()
      Stehe, durch die aktuellen Diskussionen aufgeschreckt, erst am Anfang meiner diesbezüglichen Erkundungen.

      Mit GOOGLE hab' ich noch nicht so viel rausgekriegt, gleichwohl in der Schweiz soll es wohl von Kanton zu Kanton unterschiedlich sein mit der Besteuerung...

      Gab vor paar Monaten zu dem Thema schon mal einen eigenen Thread, den ich aber leider nicht wiedergefunden habe.

      Na, wenn das Grauen in Person des Herrn Steinbrück dann im Herbst zuschlagen sollte, wird das Thema sicher in mehr als einem Thread erörtert werden.

      procedo


      P.S. Natürlich ist nicht nur die Spekusteuer eines Landes relevant - was nützen 0% oder so ählich, wenn der Fiskus dann an anderer Stelle richtig zulangt....
      Avatar
      schrieb am 06.07.06 17:15:49
      Beitrag Nr. 126 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.436.413 von Hittfeld am 06.07.06 16:49:05@ Hitfeld,
      @ Art Bechstein,

      kann sein, dass mein Kenntnisstand veraltet ist - der bezieht sich auf die Zeit, in der ich ein paar Jahre in der Schweiz gearbeitet habe, und er bezieht sich auf die Besteuerung von Schweizer Staatsbürgern.

      Solange man in Deutschland steuerpflichtig ist, bringt ein Auslandskonto keinen entscheidenden Vorteil, es sei denn, man will Steuerhinterziehung begehen. Ich hatte procedo eher so verstanden, daß er an Auswanderung denkt und eine fremde Staatsbürgerschaft anstrebt.
      Avatar
      schrieb am 06.07.06 20:07:22
      Beitrag Nr. 127 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.436.863 von witchdream am 06.07.06 17:15:49Hallo Harald SM # 114,

      Du sprichst mir aus der Seele.;)

      Super Dein tollen Beitrag. Genau so isses.
      Etwas Gerechtigkeit muß es doch noch in unserem LAnd geben.

      Ich kenne einige aufgebrachte Kleinanleger, die wie ich einen Brief an Merkel und Co. disbezüglich schreiben.

      Sollte diese REgelung durchkommen, dann wandert das Geld legal weg.

      Der Schuß wird nach hinten losgehen.
      Viele Kleinanleger überrlegen sich jetzt schon Alternativen.
      Z.B seblstgenutze Eigentumswohnung etc

      Europa ist auch schön. Ich bin ohne Anhang und kann überall leben, wenn es hier mit den Steuern ausufert.

      Demnächst nicht mehr keine PArtei mehr wählen.
      Jezt können die paar Befürworter wieder auf mich einschimpfen.
      Es prallt an mir ab.

      Danke HArals SM.
      Das HEX sollte auch bleiben. Auch konservative Aktien stellen kurzfristig und manchmal auch langfristig ein Risiko nach.

      BG
      auris, die diesen "Schwachsinn" mit der Besteuerung bestimmt nicht mitmachen wird.
      Es kommen auch wieder Baiisse - JAhre ( immer der gleich Kreislauf, den Kosto beschreibt. Dann guckt die REgierung dumm in die Röhre.
      Avatar
      schrieb am 07.07.06 09:08:28
      Beitrag Nr. 128 ()
      Langsam wacht sogar die Journaille auf und erkennt das, was wir hier im Forum schon lange schreiben:

      HANDELSBLATT, Freitag, 07. Juli 2006, 06:00 Uhr

      Anleger in Angst vor Abgeltungsteuer

      DONATA RIEDEL | BERLIN
      AXEL SCHRINNER | DÜSSELDORF

      Aktienexperten beobachten mit zunehmender Sorge die Pläne der Bundesregierung für eine Abgeltungsteuer auf private Kapitaleinkünfte. „Selten drohte deutschen Anlegern eine derart dramatische Steuererhöhung“, warnt Jürgen Kurz von der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz.

      Die Spitzen von Union und SPD hatten zu Wochenbeginn beschlossen, mit der Unternehmensteuerreform zum 1. Januar 2008 eine Abgeltungsteuer auf Zinsen, Dividenden und Kursgewinne einzuführen. In einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe von Finanzpolitikern unter Leitung von Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) und Hessens Ministerpräsident Roland Koch (CDU) wird erwogen, gleichzeitig das Halbeinkünfteverfahren abzuschaffen: Damit müssten Dividenden künftig komplett und nicht mehr nur zur Hälfte versteuert werden. Die neue Abgeltungsteuer würde auch auf Kursgewinne aus Aktienverkäufen erhoben.

      Bislang sind Kursgewinne nur dann steuerpflichtig, wenn sie innerhalb der Spekulationsfrist von einem Jahr realisiert werden und die Freigrenze von 512 Euro im Jahr überschreiten. Für Aktien gilt innerhalb der Spekulationsfrist wie bei Dividenden das Halbeinkünfteverfahren. Die Gewinnthesaurierung in Kapitalgesellschaften wird also begünstigt, da ausgeschüttete Dividenden steuerpflichtig, Kursgewinne vielfach steuerfrei beim Aktionär sind.
      Steinbrück will die Abgeltungsteuer 2008 mit 30 Prozent einführen und den Satz ein Jahr später auf 25 Prozent senken. Bei Zinseinkünften wäre dies für alle, deren Einkommensteuersatz über 30 bzw. 25 Prozent liegt, von Vorteil. Bei Dividenden wird es für Anleger teuer: Heute müssen sie maximal den halben Spitzensteuersatz plus Soli (22 Prozent) zahlen. „Alle Details sind noch völlig offen“, sagt allerdings der CDU-Finanzpolitiker Otto Bernhardt.

      Grundsätzlich befürworten Finanzexperten der Kreditwirtschaft die Abgeltungsteuer: Bei einem niedrigen Satz, maximal 20 Prozent, so Steuerexperte Heinz Udo Schaap vom Bankenverband, läge sie in der Nähe des Eingangssteuersatzes von 15 Prozent. Sie könnte dann einfach von den Banken abgeführt werden; eine Veranlagung wäre überflüssig. Mit 25 Prozent oder gar 30 Prozent würde die Regierung diesen immensen Vorteil zum Bürokratieabbau aus der Hand geben.

      Die privaten Veräußerungsgewinne stehen seit Jahren im Fokus sozialdemokratischer Finanzminister. Zuletzt scheiterte 2003 Hans Eichel am unionsdominierten Bundesrat mit seinem Versuch, mit einem Steuervergünstigungsabbaugesetz die Besteuerung privater Veräußerungsgewinne einzuführen: Er wollte eine Pauschalsteuer von 15 Prozent; das Halbeinkünfteverfahren sollte bleiben.

      Für Finanzwissenschaftler und Verfassungsjuristen ist nahezu einhellig klar, dass Veräußerungsgewinne Einkommen sind und somit steuerpflichtig sein müssten. Der Einstieg in die Besteuerung birgt für den Gesetzgeber allerdings das Risiko, Turbulenzen an den Finanzmärkten auszulösen: Vor dem Stichtag dürften viele Anleger bis dahin steuerfreie Gewinne schnell realisieren wollen. Hinzu kommt, dass wahrscheinlich auch Investmentfonds in großem Stil verkauft würden. „Es kommt da sehr auf die Übergangsregeln an“, sagt Petra Kachel vom Deutschen Aktieninstitut.

      Eichel plante damals, für Aktien, die beim Stichtag steuerfrei gewesen wären, zehn Prozent des Kursgewinns zur Besteuerung heran zu ziehen. Fairer gegenüber den Anlegern wäre es, sagt Kachel, eine Stichtagsregel einzuführen: „Alles, was bei Einführung der Abgeltungsteuer steuerfrei wäre, würde es bleiben, Gewinne ab dann nicht mehr.“

      Unter Daytradern, die heute ihre Spekulationsgewinne mit Verlusten verrechnen können, kursiert zudem die Angst, dass eine anonyme Abgeltungsteuer den Verlustabzug verhindern könnte. Kachel hält diese Sorge allerdings für unbegründet: Es gebe genügend Urteile, die dem entgegen stünden. Außerdem könnten Gewinne und Verluste aus Spekulationsgeschäften über Depot-Auszüge einfach nachgewiesen werden. Fraglich ist allerdings, wie die Depotbank, die die Steuer ja an den Fiskus überweisen soll, davon Kenntnis erlangen soll, wenn beispielsweise Ehepaare mehrere Depots unterhalten.
      Wenn es der Bundesregierung nicht gelingt, die Abgeltungsteuer attraktiv zu gestalten, dürften viele Anleger einen Bogen um Deutschland machen – etwa mit einem Depot bei einer ausländischen Direktbank. Da Veräußerungsgewinne nicht unter die EU-Zinssteuerrichtlinie fallen, dürfte es dem deutschen Fiskus schwer fallen, solche Depots aufzuspüren.

      Schon heute gilt unter vielen Daytradern ein Depot bei einer US-Bank als absolutes Muss. Wer diese Gewinne ehrlich in Deutschland versteuern will, stünde künftig vor der Frage: Gilt für diese Einkünfte der Abgeltungsteuersatz – oder müssen sie den vollen Steuersatz zahlen?

      MEINUNG SEITE 8
      Avatar
      schrieb am 11.07.06 07:18:15
      Beitrag Nr. 129 ()
      Jetzt haltet Euch mal fest, jetzt ist mir auch klar, wieso die Banken bisher so still halten:

      SPIEGEL Seite 59:

      "Zudem arbeiten die Lobbyisten der Fondsindustrie hart daran, dass Fonds von der Abgeltungssteuer ausgenommen werden."


      Wundern würde uns wohl nix mehr, wenn Banken, Fonds etc. diese Steuer überhaupt nicht zu zahlen hätten. Was soll die Abgeltungssteuer denn werden ? Ein vom kleinen Mann erpresster 30 %- Abschlag seiner Gewinne ?
      Avatar
      schrieb am 11.07.06 09:09:20
      Beitrag Nr. 130 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.511.912 von bonAPART am 11.07.06 07:18:15Vielleicht liegt darin ja der eigentliche Zweck (oder zumindest ein Zweck) des Vorhabens darin, die "kleinen" Privatanlegr vor den Gefahren der Börse zu bewahren, und sie - Fürsorglich wie unser Staat nunmal ist - in den sicheren Hafen der Fondsgesellschaften zu treiben.
      Avatar
      schrieb am 11.07.06 09:48:51
      Beitrag Nr. 131 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.513.299 von detektivrockford am 11.07.06 09:09:20:laugh:

      Der Staat und die Banken werden sich wundern – es wird nicht funktionieren. Dafür haben beide in der jüngeren Vergangenheit zu viel Vertrauen zerstört. Die resultierende Jahrhundertbaisse hierzulande hat ihr Scherflein dazu beigetragen, dass die Anleger heute kritischer sind als vor 5-10 Jahren. Im übrigen würde der Staat übers Jahr hinaus ja immer weniger profitieren, würde das Privatkapital verstärkt in steuerfreie Fonds fließen; Steinbrück würde sich also was in die Tasche lügen (lassen).

      Aber abgesehen von eher gegenteiligen Effekten wie fortschreitender Kapitalverlagerung ins Ausland oder Derivatisierung: Schon rechtlich wäre die unterschiedliche Behandlung von Fonds- und Direktanlagen mindestens problematisch, und würde, unabhängig von der zu klärenden Verfassungsmäßigkeit einer Abgeltung, mit Sicherheit die Gerichte (zusätzlich) bemühen.

      Was hier im Herbst letztendlich en detail beschlossen wird, wird ein Gradmesser für die Ernsthaftigkeit dieser Regierung bzgl. ihres Anspruchs sein. Versaubeutelt sie das ähnlich wie die Gesundheits»reform«, werde auch ich – speziell für die hiesige Aktien- und infolgedessen Unternehmenslandschaft – tiefstschwarz sehen.

      Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt. Aber dann wäre sie gestorben.

      investival
      Avatar
      schrieb am 11.07.06 09:52:23
      Beitrag Nr. 132 ()
      Weil über 90 Prozent der Fondsmanager regelmäßig ihre Benchmark schlagen.:laugh::laugh:
      Und dabei wählen sie auch immer nur Kursindizes als Vergleichsmaßstab; selbst unter Einbeziehung der Dividenden schaffen sie es nicht einmal weniger schlecht als ein zufällig zusammengestelltes Portefeuille zu agieren.:mad:
      Avatar
      schrieb am 14.07.06 07:14:49
      Beitrag Nr. 133 ()
      So, die Abgeltungssteuer ist also seit gestern beschlossene Sache. Das Handelsblatt ist sich nicht zu schade dafür, dies als "Steuerentlastung" für Anleger zu verkaufen :laugh::mad::laugh:

      Besonders interessant wird das Ganze für die Altersvorsorge, anstatt nach jahrzehntelangem Ansparen diese steuerfrei im Alter kassieren zu können (wobei Erträge ja auch schon unterjährig zu versteuern waren), darf man nun 30 % der Wertsteigerung an die Bundessozialistische Republik abführen........

      HANDELSBLATT, Donnerstag, 13. Juli 2006, 18:50 Uhr
      Modellrechnungen

      Abgeltungsteuer entlastet Anleger
      Von Axel Schrinner

      Die geplante Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge entlastet die Steuerzahler um rund zwei Mrd. Euro pro Jahr. Zu diesem Ergebnis kommen erste Modellrechnungen des Bundesfinanzministeriums, wie das Handelsblatt erfuhr. Lediglich im ersten Jahr nach Einführung dürften sich die Steuerausfälle auf rund 800 Mill. Euro begrenzen.

      DÜSSELDORF. Das Kabinett hatte am Mittwoch als Teil der Unternehmensteuerreform eine Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge beschlossen. Banken sollen diese einbehalten und direkt an das Finanzamt überweisen. 2008 sollen Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinne mit 30 Prozent belastet werden; 2009 sinkt der Satz auf 25 Prozent. Im Gegenzug wird das Halbeinkünfteverfahren gestrichen – heute sind Dividenden und Spekulationsgewinne aus Aktiengeschäften nur zur Hälfte steuerpflichtig.

      Obwohl diese Regelung entfallen soll, werden Dividenden unter dem Strich künftig niedriger besteuert. Grund ist eine deutlich geringere Steuerbelastung des Gewinns auf Unternehmensebene. Sie soll von knapp 40 auf knapp 30 sinken. Einem Steuerzahler, der den Spitzensteuersatz zahlt, verbleiben heute von 100 Euro Unternehmensgewinn rund 47 Euro nach allen Steuern. Bei einem Abgeltungssatz von 30 Prozent wären es 49 Euro, bei 25 Prozent Steuer gut 52 Euro. Verdient er über 250 000 Euro, muss er künftig allerdings noch die Reichensteuer zahlen. Damit steigt der Spitzensteuer für nicht gewerbliche Einkünfte ab 250 000 Euro um drei Punkte auf 45 Prozent.

      Details der geplanten Besteuerung von Veräußerungsgewinnen sind allerdings noch offen. Beschlossen ist lediglich, dass solche Gewinne unabhängig von der Haltedauer steuerpflichtig werden. Die Spekulationsfrist von einem Jahr für Wertpapiere und zehn Jahren für Immobilien wird abgeschafft.

      Diese Pläne seien bei den aktuellen Berechnungen unberücksichtigt geblieben, hieß es im Ministerium. Mit nennenswerten Einnahmen daraus rechnen die Beamten angesichts volatiler Märke aber ohnehin nicht. Schließlich werde man auch Veräußerungsverluste in irgendeiner Form berücksichtigen müssen.

      [Anmerkung: "In irgendeiner Form" wollen sie also Verluste berücksichtigen :laugh:]
      Avatar
      schrieb am 14.07.06 08:43:10
      Beitrag Nr. 134 ()
      Mit der Steuerentlastung, das mag schon stimmen – für Leute mit Höchststeuersatz. Da die allerdings ihr Geld ohnehin überwiegend in Steuersparmodellen oder im Ausland an der Steuer vorbei angelegt haben, wird Steinbrück de fakto natürlich die 2 Mrd nicht abdrücken müssen – ein Schelm, ...
      Ansonsten sollte der Handelsblatt-Mann doch wirklich einmal einen Taschenrechner benutzen; irgendwo in der Redaktion liegt ja vielleicht noch einer herum ...

      Aufgrund der avisierten Steuersenkung auf Unternehmensebene kann(!) man das HEV vielleicht abschaffen (allerdings wird das auch so garantiert die Gerichte bemühen). Sinn macht das allerdings weniger – kein Anleger wird sich darauf verlassen (können), dass die Unternehmen ihre eigene Entlastung ausschließlich an ihre Eigentümer auszahlen [:laugh:]. Ergo werden EK-Engagements für inländische Anleger völlig uninteressant – zumal mit diesen Steuersätzen, die allerbestens geeignet sind, die Kapitalflucht nun auch für die breite Masse interessant zu machen. Die dt. Unternehmenslandschaft wird in Konsequenz völlig institutionalisiert werden, dazu verstärkt in ausländischen Besitz übergehen. Die Banken wird es freuen. Der Staat wird die bekannt resultierenden Probleme auszubaden haben, :mad:

      investival
      Avatar
      schrieb am 14.07.06 09:44:14
      Beitrag Nr. 135 ()
      es liegt in der Logik der bisherigen Ausgestaltung der Besteuerung von Dividenden und Veräußerungsgewinnen, dass eine Senkung der Unternehmenssteuern eine Anpassung des Halbeinkünfteverfahrens nahelegt - aber nicht dessen Abschaffung! Wenn die Steuerbelastung auf Unternehmensebene von 40% auf 30% sinkt, dann soll Steinbrück bitte soviel Hirn haben aus dem Halbeinkünfteverfahren ein 60%-Einkünfteverfahren zu machen. Oder will Steinbrück am Ende wieder die Anrechnung der Körperschaftssteuergutschrift einführen?!
      Avatar
      schrieb am 15.07.06 16:10:48
      Beitrag Nr. 136 ()
      Die Wirtschaftswoche-Redakteure scheinen mir entweder

      a) sehr verwirrt oder
      b) sehr gut informiert zu sein

      Aktuelle Wirtschaftswoche, Seite 96:

      "....Doch es bleibt wohl auch in Zukunft ein entscheidender Unterschied, ob Anleger ihr Geld einem Fondsmanager anvertrauen oder es in eigener Regie verwalten. Der Manager kann seine Aktien innerhalb der Spekulationsfrist so oft kaufen und verkaufen, wie er will, ohne dass dem Anleger eine zusätzliche Steuerschuld entsteht. Erst wenn der Sparer seinen Fonds nach Jahren verkauft, kassiert das Finanzamt. Der Privataktionär muss in dieser Zeit für jeden Gewinn bringenden Verkauf eines Einzelwerts Steuern zahlen...."


      a) die Redakteure begreifen nicht, dass der Fondsmanager beim Verkauf ebenfalls die 30 % Spekusteuern bezahlt und damit der innere Wert des Fonds entsprechend sinkt, womit ich den o.g. Vorteil für Privatanleger nun wirklich nicht sehe.

      b) die Redakteure wissen bereits, dass die Abgeltungssteuer für Kapitalgesellschaften oder Kapitalanlagegesellschaften nicht gilt, sondern nur für den dummen und auszubeutenden kleinen Privatanleger.

      Bei Variante b) müsste ich glaub ich den Rest des Abends kotzen....:mad:
      Avatar
      schrieb am 15.07.06 18:17:15
      Beitrag Nr. 137 ()
      Vermögensfrage



      Fragezeichen hinter der Abgeltungssteuer

      Von Volker Looman




      15. Juli 2006
      Die geplante Abgeltungssteuer auf Zinsen und Kursgewinne wirft ihre Schatten voraus. Der Bundesfinanzminister will die Steuer ab 2008 mit einem Satz von 30 Prozent einführen. Ab 2009 soll der Wert vielleicht auf 25 Prozent sinken. Die Regierung erhofft sich von der Regelung höhere Steuereinnahmen, weil die Banken die Abgaben an die Finanzämter abführen sollen. Außerdem spekuliert sie darauf, daß die Abgeltungssteuer die Veranlagungen zur Steuer vereinfachen wird.


      Die Anleger sehen die Abgeltungssteuer jedoch mit gemischten Gefühlen. Besitzer festverzinslicher Wertpapiere begrüßen die Abgeltungssteuer, Inhaber wachstumsstarker Aktien verteufeln die Pläne. In beiden Fällen müssen Investoren mit niedrigen Einkommen höhere Abgaben zahlen, weil die Abgeltungssteuer über den persönlichen Steuersätzen liegt, und Anleger mit hohen Einkommen freuen sich über die Aussicht, in Zukunft weniger Steuern auf Kapitaleinkünfte bezahlen zu müssen, weil die Höhe der Abgeltungssteuer unter ihren Steuersätzen liegt.


      Anleger mit geringen Einkommen werden stärker zur Kasse gebeten als Anleger mit hohen Einkünften


      Ein Anleger hat 100.000 Euro in festverzinsliche Wertpapiere investiert. Damit werden zur Zeit, wenn die Anleihen zehn Jahre im Depot bleiben, ungefähr 4,3 Prozent pro Jahr erzielt. Die 4.300 Euro sind nach dem heutigen Stand der Dinge in voller Höhe steuerpflichtig. Allerdings kann der Sparerfreibetrag für gewisse Entlastung sorgen. Er wird bei verheirateten Anlegern ab 2007 auf 1.500 Euro sinken, sodaß sich die steuerpflichtigen Zinsen zwischen 2.800 und 4.300 Euro bewegen werden. Wenn der Freibetrag voll zur Verfügung steht, müssen die Anleger, welche pro Jahr etwa 50.000 Euro versteuern, knapp 900 Euro an den Fiskus abführen, so daß von 4.300 Euro unter dem Strich noch 3.400 Euro übrigbleiben.


      Daran wird sich bei einer Abgeltungssteuer von 30 Prozent nicht viel ändern. Die Bank zieht von den 4.300 zunächst 1.500 Euro ab und führt von den verbleibenden 2.800 Euro genau 30 Prozent beziehungsweise 840 Euro an das Finanzamt ab. Damit bleiben dem Anleger noch 3.460 Euro in der Tasche, so daß es bei dieser Konstellation egal ist, wie der Anleger besteuert wird. Etwas günstiger sieht die Rechnung aus, wenn der Sparerfreibetrag nicht mehr zur Verfügung steht. Dann sind nach heutiger Rechnung jährlich 1.365 Euro abzuführen, und bei einer Abgeltungssteuer von 30 Prozent werden es 1.290 Euro sein, so daß in groben Umrissen deutlich wird, wohin die Reise gehen wird, wenn die Abgeltungssteuer kommt: Anleger mit geringen Einkommen werden stärker zur Kasse gebeten als Investoren mit hohen Einkünften.


      Die Erkenntnis ist nicht neu. Interessant ist aber der Versuch, die sozialen Verwerfungen in den Griff zu bekommen. Im Gespräch sind niedrigere Sätze und die Möglichkeit, zwischen pauschaler und persönlicher Besteuerung wählen zu können. Die erste Möglichkeit ist in der Politik umstritten, weil die Abgeltungssteuer ein Steuergeschenk für reiche Anleger ist. Wer heute mit 42 Prozent zuzüglich Solidaritätsschlag, also 44,31 Prozent, zur Ader gelassen wird, wird sich über Abgeltungssteuern von 30 Prozent freuen. Umgedreht kann die Regierung die Hoffnung begraben, mit der Abgeltungssteuer die Bürokratie abzubauen, weil die Wahl zwischen pauschaler und persönlicher Besteuerung zu mehr Bürokratie führen wird.


      Die Verlierer der Abgeltungssteuer werden mit hoher Wahrscheinlichkeit die Aktionäre sein, wobei es keine Rolle spielt, ob sie arm oder reich sind. Sie leben in steuerlicher Hinsicht im Augenblick im Paradies. Die Dividenden werden lediglich zur Hälfte besteuert, und die Kursgewinne bleiben steuerfrei, falls die Papiere länger als ein Jahr gehalten werden. Die beiden Privilegien sollen mit Einführung der Abgeltungssteuer gestrichen werden, so daß es kein Wunder ist, daß die Lobbyisten der Börsianer die Messer wetzen.


      Wenn heute 100.000 Euro zehn Jahre in Aktien investiert werden, in diesem Zeitraum jährlich 4 Prozent abwerfen, außerdem im Wert jedes Jahr um 4 Prozent steigen, schaut der Fiskus weitgehend in die Röhre. Für die jährlichen Ausschüttungen gilt das Halbeinkünfteverfahren, so daß nur 2.000 Euro zu berücksichtigen sind. Der Betrag kann bei einem Sparerfreibetrag von 1.500 Euro auf 500 Euro sinken, so daß bei einem steuerpflichtigen Einkommen von 50.000 Euro lediglich 156 Euro abzuführen sind. Hinzu kommt der Vorteil, daß der Kursgewinn steuerfrei bleibt. Bei einem Anstieg von jährlich 4 Prozent stehen die Aktien nach zehn Jahren bei 148.000 Euro. Davon muß der Anleger nichts abgeben, so daß die Rendite der Aktien von 8 Prozent vor Steuern auf 7,3 Prozent nach Steuern sinkt. Ist der Freibetrag ausgeschöpft, beträgt die Verzinsung immer noch 6,9 Prozent, so daß verständlich ist, warum die steuerliche Behandlung der Aktien so umstritten ist.


      Verlierer der Abgeltungssteuer sind mit hoher Wahrscheinlichkeit die Aktionäre


      Bei einer Abgeltungssteuer von 30 Prozent gelten andere Regeln. Zunächst werden die Dividenden in voller Höhe besteuert. Das heißt im vorliegenden Fall, daß von 4.000 Euro gleich 1.200 Euro an den Fiskus abzuführen sind. Dann kommt der Kursgewinn an die Reihe. Von den 48.000 Euro sind 14.400 Euro abzugeben, so daß der Zahlungsstrom nach Steuern stark in Mitleidenschaft gezogen wird. Der Anleger investiert am Anfang weiterhin 100.000 Euro. In den Folge sinken die Rückflüsse auf neun Jahresraten von jeweils 2.800 und eine Schlußzahlung von 136.400 Euro. Sie führen unter dem Strich zu einer Rendite von 5,42 Prozent. Das ist im Vergleich zur alten Verzinsung von 6,87 Prozent ein Fünftel weniger und treibt die Börsianer auf die Palme. In ihren Augen dürfen die Abgeltungssätze maximal 15 bis 20 Prozent betragen. Sonst drohe wieder die Kapitalflucht ins Ausland.


      Die Abgeltungssteuer wird in den nächsten Monaten mit hoher Wahrscheinlichkeit für Unruhe sorgen. Dabei geht es in erster Linie um die Frage, welche Anlagen unter die Abgeltungssteuer fallen. Momentan gibt es Investitionen, die von dieser Abgabe verschont bleiben. Das sind zum Beispiel die Kapitalversicherungen. Bei allen Verträgen mit einer Laufzeit von weniger als zwölf Jahren beziehungsweise bei allen Verträgen, die vor dem 60. Geburtstag des Anlegers fällig werden, sind die Zinsen seit 2005 in voller Höhe steuerpflichtig. Wird diese Regelung wieder geändert? Was passiert mit den Policen, die nach dem 60. Geburtstag des Investor fällig wird? Wird das Halbeinkünfteverfahren, das in diesem Fall gilt, wieder abgeschafft?


      Was passiert mit Immobilien und Schiffen? Bei Liegenschaften sind Erträge steuerpflichtig, bei Schiffen steuerfrei. Werden Immobilien nach Ablauf von zehn Jahren mit Gewinn verkauft, sind die Wertzuwächse steuerfrei, bei Schiffen müssen Verkaufserlöse in voller Höhe versteuert werden. Wird sich daran in Zukunft, wie seit Jahr und Tag gefordert, um der Gerechtigkeit willen etwas ändern?


      Genauso stellt sich die Frage, was mit Verlusten passieren soll. Der Staat will in Zukunft beim Verkauf der Anlagen die Hand aufhalten, falls Gewinne erzielt werden. Wird er im Gegenzug bereit sein, daß Verluste mit Gewinnen verrechnet werden? Das wäre eine Sensation. Heute dürfen Verluste nicht mit anderen Einkünften verrechnet werden, und es sind keine Anzeichen erkennbar, daß sich daran etwas ändern wird. Vor diesem Hintergrund ist auch nicht damit zu rechnen, daß das Steuerrecht einfacher werden wird.

      Der Autor ist Finanzanalytiker in Reutlingen

      Text: F.A.Z., 15.07.2006, Nr. 162 / Seite 20
      Avatar
      schrieb am 15.07.06 19:05:39
      Beitrag Nr. 138 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.605.428 von bonAPART am 15.07.06 16:10:48Wenn die Kapitalanlagegesellschaften genauso besteuert würden wie der normale Anleger - vielleicht sogar ohne Verrechnung von Verlusten oder mit Verlustverrechnung erst am Beginn des kommenden Jahres - könnten die Dartspieler (=Fondsmanager) ihren Job an den Nagel hängen. Da deren Lobby und die Bankenlobby, die ihre Zertifikatekonstruktionen auch unbelastet sehen will, ziemlich einflussreich ist, wird Variante b) zutreffen.:cry:

      Hier liegt aber auch eine große Chance: Die Ungleichbehandlung verschiedener Anlagen zur Altersvorsorge wäre dann derart eklatant, dass das ganze von den Gerichten nach einigen Jahren gekippt wird. Also wird man jeden Einkommensteurbescheid offen halten müssen, alle Steuerabzüge dokumentieren und entsprechende Belege von den Banken verlangen. Wahrscheinlich werden aber kaum Gewinne auftreten, denn mit der neuen Enteignungsbesteuerung wird die deutsche Regierung der Investitionsbereitschaft und dem Konsumverzicht (=Sparen) für die eigene Altersvorsorge den Rest geben.:mad:
      Avatar
      schrieb am 15.07.06 19:16:24
      Beitrag Nr. 139 ()
      Jetzt dreht Kapitalmarktignorant Steinbrück komplett durch.

      Quelle: http://focus.msn.de/immobilien/immobiliensuche/immobilienver…

      Die Gewinne aus dem Verkauf privater Mietimmobilien sollen auch weiterhin nach einer Mindesthaltezeit von zehn Jahren steuerfrei bleiben.

      Eine Erweiterung der Steuerpflicht beim Immobilienverkauf wird es nicht geben. Darauf hat sich Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) mit den Finanzexperten der Koalition geeinigt, sagte FOCUS. Die ursprünglichen Pläne, die Steuerpflicht auszudehnen, haben sich nach Angaben aus Koalitionskreisen als „nicht praktikabel“ erwiesen.

      Spekulationsfrist entfällt

      Beim Verkauf von Aktien und anderen Wertpapieren soll die bisherige Spekulationsfrist dagegen zum 1. Januar 2008 entfallen. Gewinne sollen dann automatisch mit einer Abgeltungssteuer von zunächst 30 Prozent belegt werden. Verluste früherer Jahre können Anleger dagegen nur noch geltend machen, wenn sie auch ihre Gewinne aus Börsengeschäften gegenüber dem Finanzamt erklären und mit bis zu 45 Prozent Einkommensteuer veranlagen lassen. Wichtige Details sind aber innerhalb der Koalition noch offen: So sind neben dem 1. Januar 2008 mittlerweile auch frühere Bewertungsstichtage in der Diskussion. Eine Entscheidung soll Ende 2006 fallen.



      Was wird also passieren?
      Am 30. Dezember 2006 bestimmen Politiker, deren Altersvorsorge natürlich nicht angetastet wird, kurzerhand den 1. Januar 2007 als Stichtag. :lick:



      Da fühlt man sich an die Zeit um Herbst 2002 erinnert, als die einfachste Steuereform aller Zeiten diskutiert wurde:
      1.) Wieviel Geld besitzen Sie?
      2.) Überweisen Sie diesen Betrag.

      Jetzt wird es sogar noch einfacher: Man kann sich die Antwort auf Frage 1 sparen, und statt komplizierter Überweisung regelt der Fiskus alles per einfachem Bankeinzug.:cry:
      Avatar
      schrieb am 15.07.06 19:32:09
      Beitrag Nr. 140 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.606.950 von Mituteinderkiste am 15.07.06 19:16:24Verluste früherer Jahre können Anleger dagegen nur noch geltend machen, wenn ...

      Und was ist mit zukünftigen Verlusten?
      Avatar
      schrieb am 15.07.06 19:36:06
      Beitrag Nr. 141 ()
      >Im Gespräch sind niedrigere Sätze und die Möglichkeit, zwischen pauschaler und persönlicher Besteuerung wählen zu können. Die erste Möglichkeit ist in der Politik umstritten, weil die Abgeltungssteuer ein Steuergeschenk für reiche Anleger ist.<
      Kämen die Kritiker endlich (hoffentlich) zur Einsicht, dass es Dtld. zum volkswirtschaftlichen Vorteil gereichen würde, nicht nur Kapital im Land zu halten, sondern auch Kapital zurück zu führen, wäre mehr gewonnen als man mit vermeintlicher Gerechtigkeit je erreichte.
      Das gleiche gilt für den Bürokratieaspekt, der hinsichtlich seiner letztendlichen Kosten offenbar auch in keinen Kopf voller Kritik will.

      >Verlierer der Abgeltungssteuer sind mit hoher Wahrscheinlichkeit die Aktionäre<
      Nein, werter Herr Looman, gewiss nicht die Aktionäre! Spekulanten wie Investoren werden ihre Aktien vorher VERKAUFEN. Man könnte die Aktienbörse hernach schließen, ans Ausland verkaufen – sie hätte dann hierzulande keine volkswirtschaftliche Funktion mehr. Die international miserable EK-Ausstattung dt. Unternehmen wäre eindrucksvoll zementiert. Darüber würden verbilligte dt. Unternehmen für die sog. 'Heuschrecken' noch interessanter. Die Banken hätten bis dahin auf der ganzen Strecke gewonnen, partizipierten sie doch an jedem dieser Schritte. Bis dahin ...

      Hoffentlich begreifen DSW und Co doch noch, was für eine historische Verantwortung sie nun haben ...

      @MitUteinderKiste,

      dass das ganze von den Gerichten nach einigen Jahren gekippt wird
      Das wird die bis dahin angeschwollenen Auslandskonten nicht mehr tangieren ... Warum dann noch?

      ---
      Irgendwie habe ich den Eindruck, Steinbrück kann keine dt. Aktionäre mehr leiden ...
      Tja, woran das wohl liegt?
      Und warum die dt. Aktionäre so sind wie sie sind?

      Man bedeute ihm aber vielleicht noch rechtzeitig, was der tiefere Sinn einer Aktienbörse ist, welche volkswirtschaftliche Bedeutung sie hat bzw. haben sollte, und -könnte.

      investival
      Avatar
      schrieb am 16.07.06 12:23:34
      Beitrag Nr. 142 ()
      Die parasitäre Abzocker Maschinerie läuft auf allen Ebenen :rolleyes:

      Sonntag, 16. Juli 2006
      GEZ-Gebühren für Computer
      Tausende protestieren

      Deutsche Unternehmen laufen Sturm gegen geplante Rundfunkgebühren für Computer. Wie "Bild am Sonntag" berichtet, gingen beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) sowie beim Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) rund 20.000 empörte Mails vor allem von kleinen und mittleren Betrieben ein.

      Ab 1. Januar nächsten Jahres sollen nicht nur für TV und Radio, sondern auch für internetfähige PCs Gebühren fällig werden. DIHK-Hauptgeschäftsführer Martin Wansleben sagte der Zeitung: "Die Unternehmen verstehen die Welt nicht mehr: Sie sollen für Computer, die im Betrieb gar nicht zum Fernsehen gedacht sind, Gebühren zahlen." Strittig sei, ob für die PCs nur die Radiogebühr (5,53 Euro im Monat) oder die volle TV- Gebühr (17,03 Euro) fällig wird.
      Avatar
      schrieb am 16.07.06 14:12:43
      Beitrag Nr. 143 ()
      #139

      "Die Gewinne aus dem Verkauf privater Mietimmobilien sollen auch weiterhin nach einer Mindesthaltezeit von zehn Jahren steuerfrei bleiben."

      Stellt sich die Frage, ob da wirklich überall so viel Gewinn anfällt.

      Grade da, wo viele ihre Immos los werden wollen, z.B in den neuen Bundesländern und Berlin, fallen ja wohl kaum großartig Gewinne an, im Gegenteil.

      Viel skandalöser finde ich das Ansinnen einiger FA, dass im Falle von Verlustverkäufen innerhalb der 10-Jahresfrist obendrein noch die Abschreibungen zurückgefordert werden.
      Avatar
      schrieb am 16.07.06 15:33:34
      Beitrag Nr. 144 ()
      Immobilien (einzige Ausnahme: selbstgenutzte Immobilie) zählen mit zu den dümmsten Anlageformen.
      - die Deutschen werden immer weniger. Wer soll denn da noch Immobilien kaufen? Wertverlust vorprogrammiert
      - Immobilien sind wie wie's der Name schon sagt immobil und somit absolut schutzlos dem Zugriff der staatlichen Umverteilung ausgeliefert.

      Diamanten sind die Anlageform der Zukunft. Kann man immer nah oder im Körper tragen.
      Avatar
      schrieb am 16.07.06 15:58:47
      Beitrag Nr. 145 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.622.411 von vigilo am 16.07.06 15:33:34schön und gut, aber es ist ja wohl ein Unding, dass der Staat erst Immobilieninvestitionen in den neuen Bundesländern wie blöd fördert (mittels Sonder-Afa) und dann, trotz eh schon eingetretener Substanzverluste diejenigen noch bestraft, die jetzt allmählich mal die Reißleine ziehen, indem man ihnen bzw. den Gesellschaften die Abschreibungen zurückfordert.

      Zu den Abschreibungen gehören schließlich auch die Investitionen in Sanierung und Modernisierung, die die Konjunktur in den späten 90er Jahren noch am Laufen gehalten haben, in der Bauwirtschaft im Osten.

      Wenn man das so alles sieht, dann kann man von Investitionen am Standort Deutschland nur dringenst abraten, denn wenn der Finanznotstand schon bei den Fehlinvestitionen zu so grotesken Stilblüten führt, wie soll das dann erst bei den Gewinnen demnächst aussehen?

      De facto haben wir ja jetzt schon einen Zustand, wo der Privatinvestor/Unternehmer, branchenunabhängig, nur noch selten in der Lage ist, eine echte Vermögenssteigerung zu erzielen.

      Wohin die Reise eines derart kapitalfeindlichen Klimas geht, zeigt sich ja bereits und die Folgen werden sich eher noch verschärfen.
      Avatar
      schrieb am 16.07.06 20:41:53
      Beitrag Nr. 146 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.260.020 von bonAPART am 24.06.06 19:30:09Gesetze vertreiben Investoren

      Die Abgeltungssteuer soll dem Staat mehr Einnahmen bringen, die Reform der Unternehmensteuer Firmen entlasten. Doch die bisherigen Pläne belasten den Standort und führen zu Kapitalflucht
      von Frank Stocker

      Zuerst waren viele nur sprachlos. Doch inzwischen greift in der Frankfurter Bankenwelt das blanke Entsetzen über die jüngsten Steuerbeschlüsse der großen Koalition um sich. "Wenn es so kommt, wie die Regierung plant, wäre das ein starkes Stück", sagt Ulrich Kater, Chefvolkswirt der Dekabank. "Es wird noch mehr ins Portemonnaie der Bürger und der Unternehmen gegriffen, mit schlimmen Folgen", sagt Börsenprofessor Wolfgang Gerke von der Universität Erlangen. Und auch die Anleger sind zutiefst verunsichert. Ulrich Hocker, Chef der Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW), rechnet mit einer zunehmenden Kapitalflucht aus Deutschland.


      Die Bundesregierung plant, 2008 eine sogenannte Abgeltungssteuer einzuführen. Die Banken sollen dann von allen Zinserträgen, Dividenden und Kursgewinnen auf Aktien der Anleger eine Steuer von 30 Prozent direkt an das Finanzamt abführen. Der Freibetrag bei Zinseinkünften entfiele ebenso wie das Halbeinkünfteverfahren bei Dividenden. Ersatzlos gestirchen würde auch die Spekulationsfrist bei Aktien, die Kursgewinne bisher steuerfrei stellte, wenn die Papiere länger als ein Jahr gehalten wurden.


      "Ein echter Treppenwitz ist, daß die geplanten Änderungen in erster Linie langfristig orientierte Anleger bestrafen", sagt Ulrich Hocker. Wer nämlich bisher Aktien schnell kauft und verkauft, muß die Gewinne mit seinem persönlichen Steuersatz versteuern. Bei dieser Klientel darf man davon ausgehen, daß dieser fast immer am oberen Ende, also bei 42 Prozent liegt. Künftig zahlen sie nur noch 30 Prozent, ebenso wie die Langfristanleger, die bisher steuerfrei waren.


      Doch damit nicht genug. Gleichzeitig will Finanzminister Steinbrück künftig Zinsen, Mieten oder Pachten besteuern, die Unternehmen bezahlen, also deren Kosten. "Das wäre eine Substanzbesteuerung, und das war bislang eigentlich immer tabu", sagt Ulrich Kater.

      Doch nicht einmal solche Tabus gelten offenbar noch etwas. Die Folge wäre auch hier klar: Die Gewinne deutscher Unternehmen würden deutlich zurückgehen. "Vor allem in schwierigeren Zeiten würden die Firmen unter dieser Substanzsteuer leiden", sagt Kater. Die Kurse der börsennotierten Gesellschaften würden entsprechend sinken und die vielen internationalen Investoren, die Deutschland gerade erst wieder entdeckt haben, würden sich abwenden.


      Und nicht nur sie. DSW-Chef Hocker bekommt seit Bekanntwerden der Eckpunkte zu den Reformen täglich Briefe, in denen Anleger ankündigen, ihr Geld ins Ausland zu verlagern, sollten die Regierungspläne umgesetzt werden. Auch die jüngsten Maßnahmen der EU, die Kapitalflucht in die Steueroasen zu begrenzen, können sie dabei nicht abschrecken.


      Seit dem 1. Juli 2005 müssen Banken Zinserträge von EU-Ausländern deren Heimatstaat melden. Ausgenommen sind davon nur Belgien, Luxemburg, Österreich, die Schweiz, San Marino und die britischen Kanalinseln. Diese Länder haben sich im Gegenzug verpflichtet, eine Quellensteuer von 15 Prozent zu erheben. Drei Viertel dieser Einnahmen werden an den Heimatstaat des Anlegers überwiesen.


      Doch eine Quellensteuer von 15 Prozent ist immer noch besser als ein Satz von 30 Prozent, wie er in Deutschland nun geplant ist. Zudem greift die Quellensteuer bislang kaum. Die Schweiz überwies dem deutschen Fiskus im ersten Jahr gerade mal 24 Millionen Franken (15,4 Millionen Euro) aus dieser Steuer. Dabei hatte Ex-Bundeskanzler Schröder einst von bis zu 100 Milliarden Euro gesprochen, die deutsche Anleger in der Schweiz versteckten.


      Doch die Quellensteuer in der Schweiz oder anderen Fluchtburgen des privaten Kapitals zu umgehen ist einfach. So sind Firmenkonten beispielsweise davon ebenso ausgenommen wie Dividenden oder Kursgewinne aus Aktien. Eine Variante ist auch, das Hauptkonto bei einer Bankniederlassung in Asien zu führen, beispielsweise in Singapur. Auch dann bleibt der deutsche Fiskus außen vor.


      Die österreichischen und Schweizer Banken werben daher vor allem in Süddeutschland weiter eifrig um Kunden. Rückenwind gibt ihren Marketing-Abteilungen dabei eine Umfrage des Meinungsforschungsinstituts GfK aus Nürnberg. Demnach würde jeder vierte Deutsche sein Geld im Ausland anlegen, wenn er mehr als eine Million Euro besäße. Auftraggeber der Umfrage war übrigens die Raiffeisenbank Kleinwalsertal.


      Ihr Geschäft dürfte erst richtig boomen, wenn die Regierungspläne Wirklichkeit werden. Zudem dürfte sich ihre Klientel verbreitern. Denn dann dürfte schon wesentlich weniger Geldvermögen ausreichen, damit Anleger sich nach Alternativen umsehen. "Die angekündigten Maßnahmen werden dazu führen, daß viel mehr Menschen darüber nachdenken, wie sie die Steuern vermeiden", sagt Dekabank-Volkswirt Kater.


      Die einzige Hoffnung liegt bei den Gerichten. Sie könnten beispielsweise die Abschaffung des Halbeinkünfteverfahrens stoppen. Denn würden Dividenden künftig voll besteuert, käme dies praktisch einer Doppelbesteuerung gleich. Zunächst werden die Gewinne auf Unternehmensebene besteuert und anschließend die ausgeschütteten Gewinne nochmals beim Anleger. Um dies zu vermeiden, war das Halbeinkünfteverfahren einst auch eingeführt worden. Doch inzwischen sind die Staatskassen eben leer, und die Hemmschwellen liegen gleichzeitig deutlich niedriger.


      Bis die Gerichte solche Entscheidungen jedoch rückgängig machen, könnten Jahre vergehen. In der Zwischenzeit dürften erneut Milliarden von Euro ins Ausland abwandern, die deutschen Banken und Finanzdienstleister dürften Kunden verlieren und der Finanzplatz Frankfurt austrocknen. Und Peer Steinbrück dürfte am Ende weniger Einnahmen haben als heute.


      Artikel erschienen am 16. Juli 2006 WamS


      Avatar
      schrieb am 16.07.06 21:42:40
      Beitrag Nr. 147 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.627.294 von stiefelriemen am 16.07.06 20:41:53>... "Ein echter Treppenwitz ist, daß die geplanten Änderungen in erster Linie langfristig orientierte Anleger bestrafen", sagt Ulrich Hocker. Wer nämlich bisher Aktien schnell kauft und verkauft, muß die Gewinne mit seinem persönlichen Steuersatz versteuern. Bei dieser Klientel darf man davon ausgehen, daß dieser fast immer am oberen Ende, also bei 42 Prozent liegt. Künftig zahlen sie nur noch 30 Prozent, ebenso wie die Langfristanleger, die bisher steuerfrei waren. ...<

      Ich weiß, hier geht es eigentlich nicht um die Diskussion pro und kontra Trading.
      Aber etwas wundert mich nun doch.
      Sind es nicht angeblich die Langfristanleger, welche die Gewinne machen, und die Trader machen keine?
      Hin und her macht Taschen leer, sagt man doch?

      Wie kann es dann sein, daß Leute, die angeblich langfristig praktisch immer auf die Schnauze fallen, die Gewinne (welche denn?) zum höchsten Satz versteuern müssen?
      Avatar
      schrieb am 16.07.06 21:46:01
      Beitrag Nr. 148 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.628.386 von detektivrockford am 16.07.06 21:42:40;)

      Der Hocker hat doch seine Aktionäre (CBB) selber abgezockt.
      Der soll die F...e halten.
      nk
      Avatar
      schrieb am 17.07.06 01:16:41
      Beitrag Nr. 149 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.627.294 von stiefelriemen am 16.07.06 20:41:53"Ein echter Treppenwitz ist, daß die geplanten Änderungen in erster Linie langfristig orientierte Anleger bestrafen", sagt Ulrich Hocker. Wer nämlich bisher Aktien schnell kauft und verkauft, muß die Gewinne mit seinem persönlichen Steuersatz versteuern. Bei dieser Klientel darf man davon ausgehen, daß dieser fast immer am oberen Ende, also bei 42 Prozent liegt. Künftig zahlen sie nur noch 30 Prozent, ebenso wie die Langfristanleger, die bisher steuerfrei waren.

      Hmm, ich habe keine Ahnung, wer Herr Hocker ist. Jedenfalls scheint Herr Hocker keine Ahnung zu haben, wie Spekulationsgewinne momentan zu versteuern sind: Mit dem Halb-Einkünfte-Verfahren (HEV), also maximal mit der Hälfte von 42%. Nach Adam Riese wären das 21%.

      Künftig zahlen sie nur noch 30 Prozent...
      Ich liebe solche Experten... ;o)

      Wenigstens scheint Herr Hocker gerafft zu haben, daß Langfristanleger zukünftig noch stärker gerupft werden sollen: von Null auf Dreissig...
      Avatar
      schrieb am 17.07.06 01:57:44
      Beitrag Nr. 150 ()
      Wer nämlich bisher Aktien schnell kauft und verkauft, muß die Gewinne mit seinem persönlichen Steuersatz versteuern. Bei dieser Klientel darf man davon ausgehen, daß dieser fast immer am oberen Ende, also bei 42 Prozent liegt.

      Trader haben also meist einen Steuersatz von 42%? :laugh:
      Schön wärs. Und vom HEV hat er natürlich auch noch nichts gehört.
      Das sind wirklich Experten. Alle Achtung.
      Avatar
      schrieb am 17.07.06 06:48:05
      Beitrag Nr. 151 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.631.184 von witchdream am 17.07.06 01:16:41Künftig zahlen sie nur noch 30 Prozent...
      Ich liebe solche Experten... ;o)


      Er hat doch recht,,,,Künftig...schreibt er doch...also nach dem neuen Gesetz..

      Ich selber bin davon überzeugt daß es in dieser Form niemals kommen wird.

      Und sollte es am Ende beim HEV bleiben und von den Aktiengewinnen 15% Steuer einbehalten werdn sind alle froh, nichr wahr?
      Avatar
      schrieb am 17.07.06 07:00:12
      Beitrag Nr. 152 ()
      aus einem Interview mit Peer Steinbrück
      vollständiger Inhalt hier:

      http://www.faz.net/s/Rub0E9EEF84AC1E4A389A8DC6C23161FE44/Doc…" target="_blank" rel="nofollow ugc noopener">
      http://www.faz.net/s/Rub0E9EEF84AC1E4A389A8DC6C23161FE44/Doc…


      Frage: Der Aktienkultur, die ja auch der Altersvorsorge dient, wird diese Steuer nicht gut bekommen.

      Antwort: Warum sollen Kapitaleinkommen und Spekulationsgewinne nicht besteuert werden? Wer von Arbeitseinkommen lebt, der wird mit einem linear-progressiven Tarif bis hin zu 42 Prozent besteuert. Ich muß doch rechtfertigen, warum jemand, der auf Kursgewinne von Aktien setzt, also ein leistungsloses Einkommen, günstiger besteuert wird als Lohn- und Gehaltsempfänger.

      ---------------------------------------------------------------

      Jetzt kommt Butter bei die Fisch. Leistungsloses Einkommen ah… Der gute Herr Steinbrück unterschätzt aber, dass die meisten das Geld zum Anlegen oder Spekulieren bereits versteuert haben und auch das Nichtausgeben zum Zwecke der eigenen Altersvorsorge ist doch irgendwie auch eine Leistung. Aber wie kann ein Schuldenminister dafür Verständnis haben, der kennt doch nur die andere Welt.
      Avatar
      schrieb am 17.07.06 08:47:29
      Beitrag Nr. 153 ()
      FOCUS-Bericht - die Wertpapierabgabe auf Aktien,Zertifikate und Fonds

      Die Regierung plant nach einem FOCUS-Bericht die Abgeltungssteuer als reine Wertpapiersteuer, Wertsteigerungen von Immobilien werden ausgenommen, vermutlich auch von Kunstgegenständen, Antiquitäten o.ä. Damit wird höchstwahrscheinlich, dass geplant ist, am 01.01.2008 alle Wertpapiere mit einem steuerlichen Anfangswert zu belegen und dann die Wertpapier mit einer Abgeltungssteuer von 30% auf Dividenden, Zinsen und Kursgewinne zu belasten. Von einer Senkung auf 25% ist übrigens nicht mehr die Rede. (Das habe ich sowieso nie geglaubt.) Versicherungen bleiben damit begünstigt, denn eine Änderung der 3. Schicht des Alterseinkünftegesetzes ist anscheinend nicht geplant (zu versteuern bei pr. Renten ab 65 Ertragsanteil von 18%, d.h. knapp 6% Steuer bei 30% Steuersatz oder die Hälfte des Gewinns bei Kapitalwahl nach 60 mit genügend langer Laufzeit).

      «Focus»: Steuerpflicht bei Immobilienverkauf wird nicht ausgedehnt
      Samstag 15. Juli 2006, 03:41 Uhr
      München (ddp). Gewinne aus dem Verkauf privater Mietimmobilien sollen laut «Focus» auch weiterhin nach einer Mindesthaltezeit von zehn Jahren steuerfrei bleiben. Darauf habe sich Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) mit den Finanzexperten der Koalition geeinigt, berichtet das Nachrichtenmagazin am Samstag vorab. Die ursprünglichen Pläne, die Steuerpflicht auszudehnen, hätten sich nach Angaben aus Koalitionskreisen als «nicht praktikabel» erwiesen.
      Beim Verkauf von Aktien und anderen Wertpapieren soll die bisherige Spekulationsfrist dagegen zum 1. Januar 2008 entfallen. Gewinne sollen dann automatisch mit einer Abgeltungssteuer von zunächst 30 Prozent belegt werden. Verluste früherer Jahre könnten Anleger dagegen nur noch geltend machen, wenn sie auch ihre Gewinne aus Börsengeschäften gegenüber dem Finanzamt erklären und mit bis zu 45 Prozent Einkommensteuer veranlagen lassen.
      Wichtige Details seien aber innerhalb der Koalition noch offen, schreibt «Focus». So seien neben dem 1. Januar 2008 mittlerweile auch frühere Bewertungsstichtage in der Diskussion. Eine Entscheidung solle Ende 2006 fallen.
      Avatar
      schrieb am 17.07.06 09:02:34
      Beitrag Nr. 154 ()
      Ob das alles so gerecht ist:
      Großanleger kauft Immobilienpaket, verkauft mit Gewinn => steuerfrei, Kleinanleger kauft Fonds, der in dieselben Gebäude co-investiert. Kursgewinn wird mit 30% Abgeltungssteuer belegt.

      Naja, wird in zwei Jahren das Verfassungsgericht beschäftigen.
      Avatar
      schrieb am 17.07.06 09:44:58
      Beitrag Nr. 155 ()
      #146 – endlich wachen auch die Finanzjournalisten auf ...

      >Die Kurse der börsennotierten Gesellschaften würden entsprechend sinken und die vielen internationalen Investoren, die Deutschland gerade erst wieder entdeckt haben, würden sich abwenden.<
      Die 2. Schlussfolgerung wird so nicht stimmen: Die 'internationalen Investoren' würden vielmehr die weiter verbilligten dt. Unternehmen verstärkt aufkaufen. Dann hätte Steinbrück unternehmensseitig noch weniger Steuereinnahmen, dafür noch mehr Arbeitslose am Hals.

      #152: Werter Herr Steinbrück ...

      >Ich muß doch rechtfertigen, warum jemand, der auf Kursgewinne von Aktien setzt, also ein leistungsloses Einkommen, günstiger besteuert wird als Lohn- und Gehaltsempfänger.
      Schon mal davon gehört, dass Aktienkurse auch fallen können, und sogar über einen Tag hinaus? – Ich habe aber noch nicht davon gehört, dass Lohn- und Gehaltsempfängern vom Konto abgebucht wird ... Oder haben Sie das auch noch vor?
      Und denken Sie ernsthaft, Aktienanleger operieren alle ausschließlich mit ererbtem Geld? – :laugh: ... Sie sind echt witzig, der dt, Aktienmarkt wird sich TOTlachen.

      @Marky_Mark,

      Naja, wird in zwei Jahren das Verfassungsgericht beschäftigen.
      Bis dahin ist der hiesige Kapitalstock nochmal 2-stellig um etliche Mrd geschrumpft ... Bravo, Herr Steinbrück!

      Es ist unbegreiflich, dass man im BMF nicht die tiefere Bedeutung geschweige denn Konsequenz einer solchermaßen rigiden Aktienbesteuerung verstehen will!
      :mad:

      :cry:

      investival
      Avatar
      schrieb am 17.07.06 10:15:16
      Beitrag Nr. 156 ()
      Können wir nicht auch in diesem Thread eine spannende Diskusion über diverse Möglichkeiten führen?

      Zum Beispiel Teile des Vermögens verstärkt in physische Edelmetalle investieren - da haben wir ja noch einen langen Bullenmarkt vor uns. :D

      Teile des Vermögens im Ausland "Halten" z.B. im schönen Kleinwalsertal. :laugh::laugh:

      Onlinekonto in Österreich ....und schon kann ich mit meinem Depot genauso gut arbeiten wie hier.:D
      Avatar
      schrieb am 17.07.06 10:51:16
      Beitrag Nr. 157 ()
      Die diskrete Sachwertanlage ist sicher überlegenswert, auch aus anderen Gründen (Inflation, Finanzmarktrisiken), und der ein oder andere hat ja bereits begonnen, dahingehend zu diversifizieren (wie die Preise zeigen).

      Auch die Anlage via Auslandskonten wird durch solch (Aktien betreffend massive) Anlage- bzw. Investitionsmotivationsbeschädigung interessanter, trotz zgT. schlechterer Konditionen dort.

      Allerdings sollte es uns, solange wir noch in Dtld. leben (möchten), um den volkswirtschaftlichen Nutzen gehen, sprich um eine sinnvolle Kapitaleinkunftsbesteuerung. Eine niedrige Besteuerung einer breiten Kapitalbasis macht da unbestreitbar mehr Sinn als eine rigide Besteuerung einer (infolge Kapitalflucht zunehmend) kleinen Kapitalbasis.

      Das muss das BMF endlich kapieren. Und dazu sollten wir auf allen Ebenene tätig werden.

      investival
      Avatar
      schrieb am 17.07.06 12:51:46
      Beitrag Nr. 158 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.639.208 von investival am 17.07.06 10:51:16investival,

      Du kannst entweder gegen deutsche Buerokraten und quasi-sozialistische Politiker 'kaempfen', also gegen etwas, das laengst gekippt ist.

      Dies ist die destruktive Variante.

      Oder Du kannst die gleiche Zeit und persoenliche Energie aufwenden,
      um konstruktiv etwas Neues aufzubauen - fuer und mit Deinen Lieben.

      Der Neuaufbau ist vielleicht haerter, aber das langfristige Mehr an Lebensqualitaet ist nicht zu unterschaetzen.

      Ich wuerde lieber - wieder - in einen neuen Staat gehen als etwas aufhalten zu wollen, das laengst gekippt ist.

      Klar, muss jeder selbst fuer sich entscheiden.

      exD
      Avatar
      schrieb am 17.07.06 13:03:38
      Beitrag Nr. 159 ()
      Der bayerische Finanzminister Kurt Faltlhauser (CSU) in der Bundesratssitzung vom 14. März 2003:

      "Eine Anmerkung zur Besteuerung privater Veräußerungsgewinne!
      Das bedeutet eine allgemeine Steuererhöhung. Sie kann nicht als Schließung eines Steuerschlupflochs bezeichnet werden. Das ist eine
      allgemeine Wertzuwachssteuer, eine systematisch neu angesetzte Steuer in diesem Lande – und das zu einem Zeitpunkt, zu dem wir weiß Gott keine neuen Steuern gebrauchen können.
      Ich will das in einen Zusammenhang mit der langfristigen
      Altersversorgung stellen. Noch vor einem Jahr hat die Bundesregierung das Altersvermögensgesetz unter der Überschrift vorgestellt: Wir wollen die Eigenvorsorge für das Alter stärken. – Durch das vorliegende Gesetz wird die langfristige Eigenvorsorge
      massiv geschwächt. Während kurzfristige Anlagen, die bisher einem Steuersatz von bis zu 48,5 % unterlagen, von einer Senkung auf 15 % stark profitieren – Beifall gegenüber der sozialdemokratischen
      Seite, kann ich nur sagen –, wird langfristiges Sparen erstmals mit einer Steuer von 15 % belastet. Das führt im Hinblick auf die Altersvorsorge in die falsche Richtung; es ist ein völlig falsches Signal."

      Heute würde er sagen: Wir müssen die Politik den veränderten Rahmenbedingungen und weltwirtschaftlichen Zwängen anpassen.:p
      Oder: Was kümmert mich mein Geschwätz von gestern? Hauptsache meine Pension ist hoch genug.:D
      Avatar
      schrieb am 17.07.06 13:18:50
      Beitrag Nr. 160 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.639.208 von investival am 17.07.06 10:51:16Das muss das BMF endlich kapieren. Und dazu sollten wir auf allen Ebenene tätig werden.

      Wenn der oberste Kopf dieser Behörde sagt, dass Spekulationsgewinne "leistungsloses Einkommen" sei, obwohl sicher nicht wenige von uns viele Stunden täglich vor dem Bildschirm verbringen, dann ist da mit Argumenten nix mehr zu machen, das ideologische Brett vorm Kopf ist schon zu hart.

      Diese Herren wünschen sich den Sozialismus, der Kapitalmarkt interessiert sie nicht im Geringsten, seine bloße Existenz scheint sie schon zur Weißglut zu bringen. Anders kann man sich dieses Verhalten nicht mehr erklären. Wenn spätestens 2009 die große Koalition abgewählt wird, dürfte es für eine SPD+Grüne+Linkspartei-Regierung reichen. Dann sind die heute diskutierten Steuersätze und Vorhaben wohl noch harmlos. Und komme mir jetzt keiner mit "Verfassungswidrigkeit".

      Ich kann deshalb nur exD zustimmen, wer gehen kann (ich hab leider nicht genug dafür) der soll das tun, denn die Umverteilungsspirale dreht sich nun von Jahr zu Jahr schneller.........
      Avatar
      schrieb am 17.07.06 20:09:16
      Beitrag Nr. 161 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.642.674 von bonAPART am 17.07.06 13:18:50@ bonAPART #160:

      Volle Zustimmung. Profitables Investieren und Spekulieren ist eine Kunst, die Erfahrung, Analysefähigkeit und Risikobereitschaft erfordert. Das hat nichts mit leistungslosem Einkommen zu tun, wie Herr Steinbrück meint.

      Was denkt er denn, was professionelle Finanzanalysten und Fondsmanager den ganzen Tag machen? Im Büro Mau-Mau spielen? Und was denkt er, was passionierte Privatanleger tun? Mit Dartpfeilen auf den Kursteil der Tageszeitung werfen?

      Diese Äußerung von Herrn Steinbrück ist extrem entlarvend und enttäuschend. Er interpretiert systematische Altersvorsorge offenbar als harmloses Spielchen, bei dem jeder nur gewinnen kann.

      Vielleicht sollte er sich mal die Performance von unerfahrenen Anlegern ansehen, die im Jahr 2000 dem Staat die 2. Tranche der Telekom-Aktien abgekauft und bis heute gehalten haben. Mann-o-Mann, ich habe selten so ein leicht verdientes, leistungsloses Einkommen gesehen...
      Avatar
      schrieb am 17.07.06 21:52:30
      Beitrag Nr. 162 ()
      @investival

      Ich kann exD und bonAPART ebenfalls nur zustimmen!

      Wer in diesem Land noch investiert, dem ist nicht mehr zu helfen.

      Wer jetzt noch nicht erkannt hat, dass er schnellstens sein komplettes liquides Vermögen, durchaus legal solange dies noch möglich ist, außerhalb der Landesgrenzen deponieren muss, dem ist nicht zu helfen.

      Und wer einen Job in der Finanzbranche hat und auch nur einen Funken Toleranz oder Verständnis für die uns unterdrückende regierende Mafia, wird eines Tages vielleicht seinen Job, dann völlig zurecht, verloren haben.

      Leute macht die Augen auf und überdenkt einmal was in den letzten 10 Jahren passiert ist, was vorher undenkbar schien und projiziert die Entwicklung nochmals 10 - 15 Jahre weiter.
      Heute freut sich fast jeder der "Deutschen" (bei der Mehrheit gleich "Idioten") über jede weitere Überwachungsmaßnahme, weil er ja nichts zu verbergen hat (bundesweite Verkehrsüberwachung, biometrische Passdaten, Speichelproben, Kontentransparenz etc. etc.)

      Deutschland ist ein wunderschönes Land - leider bevölkert von einer viel zu großen Menge unmoralischer Idioten.
      Deswegen fürchte ich eines Tages um einigermaßen frei leben zu können diese schöne Natur und das angenehme Klima dauerhaft verlassen zu müssen.
      Als die Mauer fiel hätte ich mir im Traume nicht gedacht in Westdeutschland vor dem Kommunismus fliehen zu müssen. Wird leider täglich realer.
      Könnte mich hier ständig weiter auskotzen, aber was hilfts. Man kann nur seine persönlichen Konsequenzen ziehen.


      iwiw
      Avatar
      schrieb am 17.07.06 22:06:17
      Beitrag Nr. 163 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.650.993 von witchdream am 17.07.06 20:09:16Was sogenanntes leistungsloses Einkommen angeht, hätte ich ohnehin mal gerne gewußt, wie man Einkommen und Leistung in Relation setzen will.

      Sicher, wenn man fragt, was ist leistungsloses Einkommen, bekäme man dutzende Antworten, die aber alle (meine Vermutung) rein subjektiv wären.

      Ich behaupte, es ist unmöglich objektiv zu bestimmen welches Einkommen für welche Leistung (die ebenfalls zu definieren wäre) angemessen ist.

      Bei Politikern, wie Herrn Steinbrück, tritt dieses Problem doch ganz offensichtlich zu Tage.
      Ein sicher nicht geringes Einkommen - von uns allen finaziert, und schlecht meßbare Leistung.
      Was aber auch daran liegen kann, daß es keine Leistung gibt, die meßbar wäre.;)
      Avatar
      schrieb am 17.07.06 22:43:55
      Beitrag Nr. 164 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.654.319 von detektivrockford am 17.07.06 22:06:17Hallo #162,

      Du sprichst mir aus der Seele.
      Irgendwann ist Schluß mit lustig.

      Die werden sich noch wundern. Der Schuß geht nach hinten los.


      BG
      auris
      Avatar
      schrieb am 18.07.06 07:52:38
      Beitrag Nr. 165 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.655.478 von aurisinterna am 17.07.06 22:43:55Kennt denn jemand kostengünstige Direktbanken oder Online-Broker in Österreich oder der Schweiz, die ähnliche Konditionen bieten, wie die deutschen Broker oder warten die schon mit saftigen Gebühren auf die deutschen Kapitalflüchtlinge!!!???
      Avatar
      schrieb am 18.07.06 08:08:32
      Beitrag Nr. 166 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.682.682 von Dezi am 18.07.06 07:52:38also sehr gute Konditionen bietet die Genfer Synthesisbank, allerdings muß man in der Schweiz 0,15% Stempelsteuer auf Aktien zahlen. Diese entfällt allerdings, wenn man CFD's handelt, was auch bei Synthesis angeboten wird. Die Handelsplattform wird von mehreren Brokern (Internaxx, Saxo ...) angeboten und ist IMO recht gut.

      Art
      Avatar
      schrieb am 18.07.06 08:26:05
      Beitrag Nr. 167 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.683.219 von Art Bechstein am 18.07.06 08:08:32Also ich habe mal grob die Konditionen in Östereich und der Schweiz gesichtet. Sind etwas schwächer als hier, aber die dürfen bald enormen Zuspruch erfahren. Kann mir keinen Trader in D vorstellen, der dann nicht wechselt. Warum sollte er in D bleiben?
      Avatar
      schrieb am 18.07.06 08:32:01
      Beitrag Nr. 168 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.683.787 von Dezi am 18.07.06 08:26:05es ist halt die Frage, was man traden will. Gibt ja viele, die auch kleine Freiverkehrswerte zocken wollen und/oder Auslandswerte, die im deutschen Freiverkehr gehandelt werden. Da wird die Auswahl an Brokern im Ausland schon recht dünn...ansonsten hast Du natürlich vollkommen recht und es werden viele schon bald ihren deutschen Brokern den Rücken kehren, um mindestens den Liquiditätsvorteil zu retten.

      Art
      Avatar
      schrieb am 19.07.06 09:08:25
      Beitrag Nr. 169 ()
      Ich bin leider kein Steuerexperte:Angenommen, man wechselt zu einem im Ausland ansässigen Broker. Sicher ist der nicht verpflichtet, das deutsche Steuerrecht, sprich eine Abgeltungssteuer zu berücksichtigen. Solange ich in Deutschland wohne, muss ich bei der Steuererklärung auch ausländische Zinsen und Dividenden angeben, wäre da bei einer Abgeltungssteuer nicht analog zu verfahren?
      Oder auf den Punkt gebracht: Wäre der Schweizer Broker auch ein Ausweg, wenn man steuerehrlich bleiben möchte?
      Avatar
      schrieb am 19.07.06 09:11:21
      Beitrag Nr. 170 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.745.663 von Algol am 19.07.06 09:08:25Ja, Du sparst Dir ja die Liquidität, sofern Verluste erst zum Jahresende verrechnet werden können. Für solche Trader, die nur Verluste machen, ist die Schweiz sicherlich keine Alternative.

      Art
      Avatar
      schrieb am 19.07.06 10:12:55
      Beitrag Nr. 171 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.653.856 von iwiw am 17.07.06 21:52:30Wer in diesem Land noch investiert, dem ist nicht mehr zu helfen.
      Also, ich investiere in erster Linie nach ökonomischen bzw. betriebswirtschaftlichen Aspekten, und dh. (wie auch auf WO kommuniziert), seit 4 Jahren überwiegend eben in diesem Land, resp. dessen Unternehmen (die ihr Geld freilich auch im Ausland verdienen), da in dieser Zeit dt. Assets relativ unterbewertet waren, und immer noch sind (nicht alle, aber in ihrer Gesamtheit, dh. hinreichend viele, freilich bei durchaus großen Einzelunterschieden).

      Die angedachte Besteuerung kritisiere ich also nicht (oder weniger) aus etwaiger ökonomischer Betroffenheit, sondern aus volkswirtschaftlicher Zukunftssicht, eben weil sich die meisten dt. Kapitalanleger schon heute nach anderen, ökonomisch »schwächeren« Kriterien richten, bzw. dazu provoziert wurden und werden, nicht nur seitens des Steuergesetzgebers.
      Ich sehe also durchaus eine schwerwiegende Konsequenz und Handlungsbedarf, kommt speziell die angedachte Aktienbesteuerung, und habe das in diversen Threads auch deutlich kommuniziert, ;)

      Allerdings sollte man auch nicht die Augen vor Unzulänglichkeiten woanders verschließen - angefangen von im Gegensatz zu Dtld. ungenügender Einlagensicherung bis hin zu dort ebenfalls lancierten Überwachungsmaßnahmen.

      Ich habe indes immer noch die Hoffnung (die stirbt bekanntlich zuletzt, *g*), dass irgendjemand dem Steinbrück bis zur Gesetzgebung im Spätherbst die volkswirtschaftliche Konsequenz seines Tuns doch noch beibringen kann.

      investival
      Avatar
      schrieb am 31.07.06 06:19:26
      Beitrag Nr. 172 ()
      Zu kurz gesprungen



      mas. Die Deutschen tun sich schwer mit einfachen Steuerregeln. Das zeigt das Ringen um die Abgeltungssteuer. Dabei gibt es gute Gründe, Kapitalerträge niedriger als andere Einkommensarten zu besteuern. Zum einen frißt die Inflation ein Stück des angelegten Vermögens auf, so daß ein Teil der Erträge nur dazu gebraucht wird, den Wertverlust auszugleichen; zum anderen weichen viele Bürger der Steuerpflicht aus, indem sie ihr Geld im Ausland anlegen. Nachdem zwei Versuche gescheitert sind, unternimmt Bundesfinanzminister Peer Steinbrück einen dritten Anlauf, die Abgeltungssteuer in Deutschland einzuführen. Statt eines Satzes könnte ein Hüpfer daraus werden. Da der SPD-Politiker mit Blick auf die Bedenken in den eigenen Reihen den Steuersatz recht hoch ansetzen will, wäre die Neuregelung nicht für alle attraktiv. Wer sonst weniger Steuern zahlt, wird sich etwas vom Finanzamt zurückholen wollen. Die Banken müßten dann weiterhin Jahresbescheinigungen ausstellen. Die Besteuerung der Kapitalerträge wird so nicht wirklich einfacher. Noch bedenklicher ist, daß der Bundesfinanzminister das Halbeinkünfteverfahren ersatzlos streichen will. Wer riskante Unternehmensbeteiligungen im Depot hat, würde damit stärker als heute zur Kasse gebeten - ein fatales Signal in einem Land, das Investitionen und Arbeitsplätze dringend benötigt.

      Text: F.A.Z., 31.07.2006, Nr. 175 / Seite 9
      Avatar
      schrieb am 01.08.06 17:06:15
      Beitrag Nr. 173 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.250.130 von Agio am 31.07.06 06:19:26Es komt, wie es kommt.

      Glaube nicht, daß es zu den geplanten Änderungen in der Form kommt.

      Es gibt wichtigeres im Leben, als mit viel Aufwand und Gewalt dem Geld hhinterher zu jagen.;)

      Die Leute mit wenig Geld sind doch fast immer die Dummen.

      auris;-)
      Avatar
      schrieb am 01.08.06 20:42:55
      Beitrag Nr. 174 ()
      genau irgend jemand wird sich schon auftreiben lassen, dem du deine rechnungen vorlegen kannst.

      im zweifel spricht dich unser sozialiste staat "ego te absolvum" von allen schulden frei
      Avatar
      schrieb am 08.08.06 09:57:47
      Beitrag Nr. 175 ()
      Jetzt mal eine einfache Frage:
      Zunächst hatte es doch geheißen, dass es mit der einjährigen Speku-Frist ab 2007 zu Ende ist.
      Angenommen, ich kaufen mir z. B. Fondsanteile zum 12.12.06 und veräußere diese z. B. zum 28.12.07. Ist das dann noch steuerfrei oder nicht?

      Wäre dankbar für eine klare Aussage bzw. ob diese Aussage dann auch sattelfest ist.

      Danke!
      Avatar
      schrieb am 13.08.06 12:42:51
      Beitrag Nr. 176 ()
      Passend zum Thema dieses Threads kam die Tage eine interessante Nachricht/Statistik .


      Die Zahl der Aktionäre in Deutschland (Direkt oder Fond) ist im ersten Halbjahr 06 um ca 10% rückläufig auf ca 9,9 Mio.


      Das wird vor allem auf die geplante Abgeltungssteuer zurückgeführt.


      Das ist eine dramatische Zahl.


      Ist ja auch kein Wunder.

      Der Aktienmarkt kostet gewaltig Nerven, viele Aktionäre haben nach den dramatischen Verlusten 00-02 so langsam ihr Geld wieder, sind aber mit den Nerven nach den zeitweisen Totalverlusten im Depot am Ende.

      In der aktuellen Phase achtet jeder Bürger auf jeden Cent.

      Und nun kommt die Regierung und verlangt 30% Abgeltungssteuer ( Ohne Halbeinkünfte)
      Spätestens da ist dann für den Privatanleger Schluss und er beendet das Kapitel Aktien.


      Nach dieser Statistik (Diverse Zeitung, TV-Nachrichten) haben wir über 1 Mio Anleger dank den Regierungsplänen in HJ 1 06 verloren.

      Setzt sich dieser Trend fort(wobei er sich in Annäherung der Pläne eher beschleunigen wird), dann haben wir zum Start der Abgeltungsteuer noch 7 Mio(bei Beschleunigung vielleicht 6) Aktionäre (nach 11 Mio zum Start der Ankündigung 30%)

      Und wahrscheinlich noch 3-4 Mio nach einem Jahr der Abgeltungssteuer.(Ist dann nichts mit Einnahmen für den Staat)

      Deutsche Aktien (bzw deutsche Unternehmensanteile) braucht man dann gar nicht mehr kaufen.
      Wer soll die denn daraufhin kaufen und so für Wertsteigerungen sorgen ?
      Gibt ja dann kaum noch Aktionäre in Deutschland.


      Die Regierung hat aus meiner Sicht zwei entscheidende Fehler gemacht.


      1) Mal wieder zu gierig und den geplanten Steuersatz massiv zu hoch angesetzt (Sogar Eichel war klug genug die Menschen zum Start mit einem niedrigen Steuersatz erst an die neue Steuer zu gewöhnen)


      2) Entscheidend

      Es wurde immer auf vergleichbare Länder verwiesen und hier liegt m.E. ein gewaltiger Denkfehler.

      Wir Deutschen haben eine andere Einstellung und eine andere Kultur, sind nicht mit Nachbarstaaten (oder US) vergleichbar.

      Das hätte man an diversen Punkten erkennen können ( Anteil Vermögen Sparbuch, Ausgaben pro Kopf (sparsam), Mentalität Geiz ist Geil)

      Solche Sachen sind mit den Deutschen nicht zu machen (Motto : Ich soll ein gewaltiges Risiko eingehen mein Geld zu verlieren ? Ich muss Zeit für mein Investment aufbringen ? Und dann wollt ihr statt Steuerfreiheit (Nach 12 Monaten, hat der durchschnittliche Privatanleger konservativ ja gemacht (speziell Fond) 30% Steuer von mir haben ?
      Da gönnt er sich dann lieber ausnahmesweise etwas und legt den Rest unters Kopfkissen oder aufs Sparbuch und verzichtet auf Wertzuwächse.


      So ist der durchschnittliche Deutsche ganz eindeutig und das beweist die Statistik zu den dramatisch rückläufigen Aktionären in HJ 1 06 ganz eindeutig.


      Der Schuss geht also (mal wieder) dramatisch nach hinten los.

      Schließlich ist dieser Punkt nicht nur unglaublich negativ für die Aktienkultur in Deutschland (Und damit für Umsätze und Gewinne Banken etc) , sondern wird sich auch für deutsche Unternehmen negativ auswirken ( Sinkender Wert und damit Übernahmeziel ausländischer Player)


      Die Entwicklung zu den Aktionären in D ist jedenfalls dramatisch negativ und alarmierend.



      Meine Meinung
      Avatar
      schrieb am 13.08.06 12:46:25
      Beitrag Nr. 177 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.427.263 von Kanaren2010 am 13.08.06 12:42:51Deutsche Aktien (bzw deutsche Unternehmensanteile) braucht man dann gar nicht mehr kaufen.
      Wer soll die denn daraufhin kaufen und so für Wertsteigerungen sorgen ?
      Gibt ja dann kaum noch Aktionäre in Deutschland.

      Interesante Überlegung.

      Wenn man das so sieht, dürfte eine Abgeltungsssteuer in D. dafür sorgen, daß deutsche Unternehmen, stärker als bisher schon, von ausländischen Investoren gehalten werden.
      Avatar
      schrieb am 14.08.06 09:00:49
      Beitrag Nr. 178 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.427.296 von detektivrockford am 13.08.06 12:46:25HAllo,

      stimmt.


      Was wäre die Börse ohne die Narren ( 90 %).

      Was soll man/ Frau kaufen ( Aktien)
      Wenn man das nicht weiß ist man schon arm dran.
      Sorry.

      BG
      auris;)


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