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    STEUERLICHE ABZUGSFÄHIGKEIT der ABRA-Gebühren - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 25.06.06 11:39:49 von
    neuester Beitrag 26.06.06 14:32:44 von
    Beiträge: 4
    ID: 1.067.716
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      schrieb am 25.06.06 11:39:49
      Beitrag Nr. 1 ()
      Die Abra hat bei der Umschuldung der Argentinienbonds und besonders bei den Bonds der Provinz Buenos Aires mit Gebühren richtig zugelangt.

      Es stellt sich für mich die wichtige Frage, ob und wie diese steuerlich abzugsfähig sind. (zum Beispiel als mehrjährige Abschreibung von den Zinseinnahmen)

      Ich konnte weder eine Kontaktmöglichkeit zur ABRA finden noch weiss irgendjemand sonst Bescheid.

      Es wäre super, wenn mir jemand helfen könnte.
      Avatar
      schrieb am 25.06.06 12:44:14
      Beitrag Nr. 2 ()
      Ich denke, dass die Gebühren als Werbungskosten geltend gemacht werden können und zwar in dem Kalenderjahr, in dem sie gezahlt wurden.
      Avatar
      schrieb am 26.06.06 13:30:38
      Beitrag Nr. 3 ()
      Das sieht die Finanzverwaltung leider anders und sagt, dass es sich bei diesen Gebühren und Aufwendungen für das Kapital an sich handelt und nicht als Werbungskosten zur Sicherung der Einnahmen.

      Aber versuchen.....

      Tom
      Avatar
      schrieb am 26.06.06 14:32:44
      Beitrag Nr. 4 ()
      So wie die Finanzverwaltung kann man es auch sehen. Ich würde die Kosten aber als Werbungskosten geltend machen. Falls das Finanzamt ablehnt, muss man überlegen, ob es sich lohnt, weiter zu machen. Es besteht aber die Möglichkeit, dass der zuständige Beamte den WK-Abzug genehmigt.


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