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    Fragen z. versteuernedes Einkommen und Arbeitszimmer - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 25.06.06 18:29:53 von
    neuester Beitrag 26.06.06 17:00:24 von
    Beiträge: 5
    ID: 1.067.736
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      Avatar
      schrieb am 25.06.06 18:29:53
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo Nataly,
      hallo alle,

      hab ein paar Fragan an Dich.

      1.) Wird die Geltendmachung eines Arbeitszimmers (Mittelpunkt des Berufes)
      in absehbarer Zeit auch ganz wegfallen bzw in den nächsten 2-3 Jahren?


      Mit welcher Steuerbelastung muß ein Rentner künftig rechnen:
      1/2 Rente = 3500 Euro
      + ca. 8500 KKapitaleinkünfte ( Wegfall des HEV )

      = 12.000 Euro Einkommen
      - 1.200 Pauschalbetrag Behinderung
      - 700 halbierter Sparerfreibetrag
      ca.10.000 E zu versteuernder Einkommen
      - 7.665 Grundfreibetrag
      ca. 3.400 zu versteuern

      davon 30% wegen geplanter Abgeltungssteuer, die vorab
      abgezogen werden.

      Vorher hätee man doch höchstens 15 - 20% versteuern müssen.
      Würde hier die Steuerlast bei ca. 1150 Euro ( 30%) liegen?


      Die Abgeltungssteuerneuregelung kommt nur den REichen zugute..

      3.) Glaubst Du, daß das HEV auch gestrichen wird. Wie sieht das verfassungsrechtlich aus?

      Es wäre fairer, wenn weiter nach dem persönlichen Steuersatz versteuert werden müßte.



      Im voraus Danke.
      BG
      auris
      Avatar
      schrieb am 25.06.06 20:17:09
      Beitrag Nr. 2 ()
      Also,
      ob die Absetzbarkeit des Arbeitszimmers wegfällt weiß niemand....
      Politik ist nicht berechenbar...

      Bzgl. der Steuerrechnung: Wenn es eine Abgeltungsstuer gibt (z.B: 30%), müsste die Rechnung so aussehen:

      30% x Kapitaleionkünfte= Steuerlast, es wird da nichts mehr wegen Behinderung abgezogen, sondern einfach 30% Steuern einbehalten (so versteh nich zumindest die momentane Diskussion).....
      Avatar
      schrieb am 25.06.06 20:36:07
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.267.010 von Thorsten73 am 25.06.06 20:17:09Hallo Thorsten,

      natürlich werde zuerst "vorab" 30% (neuste Planung) abgezogen.
      So ein Mist, wenn es dazu kommt.

      Danach machst DU doch Deine EST und kannst den halbierten Sparerfreibetrag von ca. 700 + die Pauschale wegen Behinderung (60% = 1200 Euro Pauschale ) abziehen .
      Freibetrag von derzeit 7664 Euro ?
      Rest ist doch das zu versteuende Einkommen.
      Hoffe, daß NAtaly sich bald meldet.

      BG
      auris
      Avatar
      schrieb am 26.06.06 07:52:20
      Beitrag Nr. 4 ()
      @nataly: wo du gerade dabei bist, kannst Du mir bitte die Lottozahlen vom Wochenende sagen :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 26.06.06 17:00:24
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.271.413 von Merdiol am 26.06.06 07:52:20Sorry, daß ich mehreere Threads eröfnet habe.
      Es war die pure Hektik und Panik.
      Ich habe nur ein kleines Einkommen.

      Also ich habe gerade von Nataly gelesen, daß einem der Grundfreibetrag in Höhe von 7743 E doch nicht genommen werden kann.
      Ich habe mich von einem User hier verunsichern lassen, der mir gemailt hat.

      BG
      auris


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