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    120 Milliarden für Arbeitslose und Rentner - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 26.06.06 11:46:27 von
    neuester Beitrag 29.06.06 14:02:38 von
    Beiträge: 34
    ID: 1.067.834
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      Avatar
      schrieb am 26.06.06 11:46:27
      Beitrag Nr. 1 ()
      Bundestag debattiert über Münteferings Etat - Ombudsrat fordert weitere Korrekturen an Hartz IV

      Bundessozialminister Franz Müntefering (SPD) hat die Arbeitsmarktreformen der großen Koalition verteidigt. "Das Konzept stimmt", sagte Müntefering in der Haushaltsdebatte des Bundestages. Auf den Etat des Arbeits- und Sozialministers entfällt mit 120 Mrd. Euro rund die Hälfte des Bundeshaushalts. Davon fließen 77,4 Mrd. Euro in die Rentenkasse und 38,5 Mrd. Euro in die Arbeitsmarktpolitik.


      Müntefering zeigte sich zuversichtlich, daß die Kosten für das Arbeitslosengeld II nicht aus dem Ruder laufen. Zwar würden die Ausgaben für das Arbeitslosengeld II mit 25,5 Mrd. Euro um 1,1 Mrd. höher ausfallen als geplant, diese Mehrausgaben sollen durch Einsparungen bei der Arbeitsförderung für die Langzeitarbeitslosen ausgeglichen werden.


      Der Minister verwies auf den Überschuß der Bundesagentur für Arbeit beim Arbeitslosengeld I, der sich bis auf sechs Mrd. Euro belaufen könnte. Außerdem habe die Regierung mit dem Änderungsgesetz und dem Fortentwicklungsgesetz bereits Korrekturen an Hartz IV vorgenommen. Er rechne in diesem Jahr mit Einsparungen von 600 Mio. Euro. Dagegen warnte die Opposition, Hartz IV bleibe das Haushaltsrisiko Nummer 1.


      Müntefering sagte, das Arbeitslosengeld II solle dazu dienen Arbeitslose wieder in Lohn und Brot zu bringen. Es drohe jedoch die "Sozialhilfisierung" der Hilfe. Es dürfe nicht sein, daß sich die Menschen dauerhaft in Hartz IV einrichteten. Kritik der Opposition, die Umkehrung der Beweislast bei Bedarfsgemeinschaften sei "Schnüffelei", wies der Minister zurück.


      Für den Herbst kündigte er eine Debatte um den Niedriglohnsektor, Kombi- und Mindestlöhne an. Dabei werde auch über das Arbeitslosengeld II gesprochen. Der Arbeitsmarktexperte der Union, Ralf Brauksiepe, kündigte an, die Koalition werde auch die Zuverdienstmöglichkeiten der Arbeitslosen überprüfen. Es dürfe nicht das Motto gelten, "wie viel darf ich verdienen, damit weiter das Geld vom Staat dazu kommt".


      Scharf kritisierte Müntefering die Zurückhaltung der Unternehmen am Ausbildungsmarkt. Dies gehe "knapp am Skandal vorbei", meinte der Minister. "Die jungen Leute müssen eine Chance haben."


      Der Hartz-IV-Ombudsrat will in seinem für Freitag angekündigten Abschlußbericht weitere Gesetzeskorrekturen fordern. Der damals von Regierung und Opposition ausgehandelte Kompromiß habe sich in der Praxis als unzureichend erwiesen, sagte Ombudsfrau Christine Bergmann (SPD) der "Sächsischen Zeitung" .Der Abstimmungsbedarf zwischen den Kommunen und der Bundesagentur sei so groß, daß dringend etwas geändert werden müsse. "Hier ist ein bürokratisches Monster geboren worden, das weg muß", sagte Bergmann der Zeitung. Hartz-IV-Ombudsmann Kurt Biedenkopf (CDU) hatte zuvor von einem "Organisationschaos" und "Durcheinander" in den Arbeitsgemeinschaften gesprochen, die die Langzeitarbeitlosen betreuen. Etwa 70 000 Bedarfsgemeinschaften hatten sich an den Ombudsrat gewandt, ein Großteil davon wegen der Verständlichkeit der Bescheide. Dies müßten dringend verständlicher werden, forderte Bergmann. Durch die Grundsicherung sei außerdem ein ungeregelter Kombilohn geschaffen worden. Deshalb gehöre das Thema Mindestlohn jetzt auf die Tagesordnung.

      http://www.welt.de/data/2006/06/23/928479.html

      Quo vadis Deutschland... :mad::mad::mad:
      Avatar
      schrieb am 26.06.06 12:00:12
      !
      Dieser Beitrag wurde vom System automatisch gesperrt. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an feedback@wallstreet-online.de
      Avatar
      schrieb am 26.06.06 12:02:37
      Beitrag Nr. 3 ()
      Ausbaden dürfen diese reichenfreundliche Fehlpolitik die Ärmsten unseres Landes, die werden jetzt durch den Kakao gezogen und gedemütigt, absolute Sauerei...
      Avatar
      schrieb am 26.06.06 14:15:04
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.276.442 von buchi1971 am 26.06.06 12:02:37:mad:

      solange es gewisse User ganz toll finden wenn ein
      Konzern 7000 Leute feuert und somit neue Arbeitslose
      produziert und sich dann über diese ach so faulen Leute
      aufregt wird sich gar nichts ändern.
      Avatar
      schrieb am 26.06.06 14:25:25
      Beitrag Nr. 5 ()
      #1

      Und diese 120 Milliarden einfach mal mit den Kleckerbeträgen vergleichen, was der Bund für Bildung, Forschung und Erziehung ausgibt !

      :eek:

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      Avatar
      schrieb am 26.06.06 16:34:01
      Beitrag Nr. 6 ()
      60 Milliarden reichen auch aus! :mad:
      Avatar
      schrieb am 26.06.06 16:48:03
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.282.386 von CaptainFutures am 26.06.06 16:34:01Wenn die Leute aber alle Unternehmensberater, Makler oder Analysten werden, dann würde uns das wesentlich mehr als 120 Mrd.€ kosten.

      Auf diesem Sozialneidniveau möchte ich nicht diskutieren. Sicher gäbe es da Diskussionsbedarf, aber nicht unter dieser ekelerregenden Überschrift.
      Avatar
      schrieb am 26.06.06 17:10:35
      Beitrag Nr. 8 ()
      25,5 milliarden werden an arbeitslose ausbezahlt...

      aber ca 55 milliarden durch den zwangsbeitrag in die arbeitslosenversicherung eingenommen,bitte diesen punkt nicht immer uebergehen !

      der arbeitslose kostet keine steuern,er bringt welche ein !
      Avatar
      schrieb am 26.06.06 22:25:27
      Beitrag Nr. 9 ()
      #8,

      so wie es geschrieben steht werden die 25,5 mrd. für das arbeitslosengeld 2 ausgegeben.
      es gibt noch andere formen des arbeitslosengeldes
      Avatar
      schrieb am 27.06.06 16:57:18
      Beitrag Nr. 10 ()
      Sagt mal!

      Wenn jemand schon seit 30 Jahren in die Arbeitslosenversicherung einzahlt und dann arbeitslos wird oder in die Rente geht nach 48 Jahren Beitragszahlerei.

      Wieso wird das jetzt hier kritisiert, wenn jemand nun diese Leistungen in Anspruch nimmt?

      Ich dachte bisher immer, daß man Anspruch auf diese Leistungen hat für den Fall der Fälle...:confused:

      Nun soll man also auch noch umsonst einzahlen. Wer bekommt dann mein Geld? Wenn nicht ich, der Beitragszahler? :cry:
      Avatar
      schrieb am 27.06.06 17:26:50
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.300.896 von trixos am 27.06.06 16:57:18Wer bekommt dann mein Geld?

      All Diejenigen die trotz Arbeitsangebots nicht arbeiten möchten.
      Und natürlich die stetig wachsende Zahl von Rentnern, so daß im Endeffekt weniger für Alle dabei herausspringt.
      Avatar
      schrieb am 27.06.06 17:59:41
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.282.689 von inhalator am 26.06.06 16:48:03Sicher gäbe es da Diskussionsbedarf, aber nicht unter dieser ekelerregenden Überschrift.

      Nunmal Butter bei die Fische Mr. inhalator.
      Die 120 Milliarden für Arbeitslose und Rentner sind höchstoffizielles Faktum. Da gibt es kein rumdeuteln oder schönrechnen.

      Also bitte!
      Avatar
      schrieb am 27.06.06 18:22:24
      Beitrag Nr. 13 ()
      Ich zahle gerne für sozial Schwache. Mit dir diskutier ich nicht, du bist ein Brandstifter :cry:.
      Avatar
      schrieb am 27.06.06 19:20:06
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.301.780 von CaptainFutures am 27.06.06 17:59:41Diese Zahlen sind kein höchstofizielles Faktum sondern bewußt verbreitete Falschmeldungen. Der von interessierter Seite immer wieder in die Welt gesetzte angebliche Bundeszuschuß von 80 Mrd € für die Rente, gleicht die versicherungsfremden Leistungen, die aus der Rentenkasse bezahlt werden aber eigentlich aus Steuermitteln bezahlt werden müßten nur zum Teil aus. Richtig ist also, daß der Beitragszahler, also Arbeitnehmer und Arbeitgeber, den Bundeshaushalt subventioniert und nicht umgekehrt.

      Wer ist nun daran interessiert das Märchen die Rente würde zum Teil aus Steuermitteln finanziert, unter die Leute zu bringen.

      Politiker und Beamte sind sich sehr wohl bewußt, daß ihre fürstliche zu 100% aus Steuermitteln bezahlte Alterversorgung sehr wohl auf Kritik in der Bevölkerung stößt. Wenn sie nun der breiten Bevölkerung weiß machen können auch ihre Altersversorgung wird aus Steuermitteln bezahlt, dann nehmen sie der Kritik die Spitze. Der Rentner und Beitragszahler (zukünftige Rentner) meint die Alimentation von Beamten und Politikern nicht mehr kritisieren zu können, da ja auch er mit seiner Rente alimentiert würde (was faktisch nicht stimmt).
      Avatar
      schrieb am 27.06.06 19:26:12
      Beitrag Nr. 15 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.302.094 von inhalator am 27.06.06 18:22:24Richtig.......
      Cl.
      Avatar
      schrieb am 27.06.06 20:04:42
      Beitrag Nr. 16 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.301.780 von CaptainFutures am 27.06.06 17:59:41... das zahlt nicht nur der Steuerzahler, das zahlen die versicherungspflichtigen Arbeitnehmer!

      Wobei wir beim Thema wären: versicherungsfremde Leistungen müssen aus der RV genommen und über Steuern finanziert werden!
      Avatar
      schrieb am 27.06.06 20:17:58
      Beitrag Nr. 17 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.302.094 von inhalator am 27.06.06 18:22:24Falsch, Du drückst Dich auch vor der Faktenlage und der Realität.
      Wahrscheinlich bist Du Rentner.
      Avatar
      schrieb am 27.06.06 20:19:31
      Beitrag Nr. 18 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.302.094 von inhalator am 27.06.06 18:22:24Außerdem sind deutsche Luxusrentner keine "sozial Schwachen"! :rolleyes:

      Schmonzes!
      Avatar
      schrieb am 27.06.06 20:33:28
      Beitrag Nr. 19 ()
      Erschreckend, Merkel macht den ganzen Sozialstaat kaputt.

      :(:(
      Avatar
      schrieb am 27.06.06 20:44:19
      Beitrag Nr. 20 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.304.177 von CaptainFutures am 27.06.06 20:17:58zum 1. scheinst du Geld zu bekommen wenn du hier ständig postet.

      zum 2.solltest du dich mal informieren das ALG und Rente keine
      Almosen sind sondern gesetzlich verankert sind.

      zum 3. .....wenn ich das schreibe werde ich hier raus geschmissen
      Avatar
      schrieb am 27.06.06 21:08:49
      Beitrag Nr. 21 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.304.177 von CaptainFutures am 27.06.06 20:17:58:mad:
      Fakt ist, das Arbeitslosigkeit nicht durch Arbeitslose verursacht wird, sondern durch Firmen die von Schwachsinnigen BWL Leuten geleitet werden,
      denen nichts besseres einfällt, um den Gewinn zu steigern Leute zu entlassen.
      Avatar
      schrieb am 27.06.06 23:13:29
      Beitrag Nr. 22 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.303.905 von StellaLuna am 27.06.06 20:04:42Wie definiert Du "versicherungsfremde Leistungen"?

      Bis auf die Kriegsfolgelasten und ein paar Renten für Kindersgroßziehen sind die meisten Renten nicht "versicherungsfremd".
      Avatar
      schrieb am 27.06.06 23:32:08
      !
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      Avatar
      schrieb am 28.06.06 00:28:04
      Beitrag Nr. 24 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.275.984 von CaptainFutures am 26.06.06 11:46:27... Ausgaben für das Arbeitslosengeld II mit 25,5 Mrd ...

      Kennt eigentlich jemand die Zahlen für Länder- und Kommunalebene? Die Mieten werden doch von den Komunen getragen, oder? Ich schätze es ist gewollt, daß man selten mal Zahlen findet.

      Richtig erschreckend wird die Sache, wenn man die Zahlen in Relation zu den Steuereinnahmen setzt.
      Alle anderen Vergleiche finde ich eh unsinnig. Wenn ich es in Relation zum Haushalt setze, dann ist das so, als ob ich privat meine Kredite usw. als Einnahmen betrachten würde. Wenn ich es in Relation zum BIP betrachte, dann ist das so, als ob ich mir privat jeden Handschlag, auch die für mich selber, bezahlen lassen würde. So erhöht dann z. Bsp. jedes Spülen mein ganz privates BIP.
      Avatar
      schrieb am 28.06.06 08:13:41
      Beitrag Nr. 25 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.307.498 von CaptainFutures am 27.06.06 23:32:08mit Einsparungen bei den Rentnern und Arbeitslosen bekämpfst du die Symptome und nicht die Ursache.
      Wenn du den Arbeitslosen und Rentnern weniger Geld geben willst, werden kurzzeitig die Ausgaben verbesser. Mittelfristig wird die Arbeitslosigkeit und die Anzahl der Rentner trotzdem immer weiter steigen, und damit insgesamt auch die Ausgaben.

      Die 120 Mrd. sind Zahlungen an die Kassen zu der sich der Bund verpflichtet hat um die Versicherungsfremden Leistungen auszugleichen.

      Versicherungsfremde Leistungen werden in der deutschen Rentenversicherung Zahlungen oder die Gewährung von geldwerten Vorteilen genannt, zu denen die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung gemäß SGB VI verpflichtet sind, denen aber keine Beitragszahlungen seitens der Versicherten, die in den Genuss der Leistungen kommen, zugrunde liegen.Der Bundeszuschuss soll demgegenüber die Rentenversicherung von versicherungsfremden Leistungen entlasten, d. h. der Staat zahlt der Rentenversicherung nur einen mehr oder minder kostendeckenden Zuschusss für Aufgaben, die eigentlich die Gesamtheit aller Steuerzahler hätte.

      Also warum sollen die Beitragszahler/ Empfänger darunter leiden wenn in der Politik Fehler gemacht werden.
      Avatar
      schrieb am 28.06.06 10:27:07
      Beitrag Nr. 26 ()
      alg2 ist aber keine versicherung.ebensowenig ist die rentenversicherung ein system das ein gewisses niveau versicherungstechnisch garantiert,sondern der prozentsatz wird politisch willkürlich festgesetzt (sowohl beiträge als auch auszahlungsniveau)
      als aller erstes muss das geschwafel von arbeitslosigkeit und alg2 aufhören,das ist unerträglich.

      diese dinge hängen kaum zusammen.denn die mehrheit der alg2 empfänger lernt nix und für diesen berufsbereich gibt es auch bei wirtschaftswachstum keinen bedarf mehr.
      hier muss in bildung investiert werden.und wer sich nicht anpassen kann,der muss auf ein anderes niveau heruntergeschraubt werden als hartz4,denn dieses niveau ist das rentneniveau für heute 30 jährige.
      Avatar
      schrieb am 28.06.06 10:29:24
      Beitrag Nr. 27 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.304.450 von ConnorMcLoud am 27.06.06 20:33:28Volle Zustimmung......
      :kiss::kiss:
      Avatar
      schrieb am 28.06.06 22:09:37
      Beitrag Nr. 28 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.307.221 von siebi71 am 27.06.06 23:13:29Der Verband Deutscher Rentenversicherungsträger (VDR) hat auf Basis einer eigenen Definition im Jahr 1995 eine Berechnung der nicht beitragsgedeckten, in die gesamtgesellschaftliche Verantwortung fallenden Leistungen vorgenommen.
      Als exemplarisch für die Wahrnehmung gesamtgesellschaftlicher Aufgaben durch die Rentenversicherung wurden dort genannt:

      – Leistungen des Familienlastenausgleichs,
      – die Anrechnung beitragsfreier Ersatzzeiten (z. B. Zeiten des militärischen Dienstes, der Kriegsgefangenschaft oder der Flucht),
      – die Integration von Vertriebenen und Spätaussiedlern in die Rentenversicherung,
      – die Bewältigung der deutschen Einheit im Bereich der Rentenversicherung,
      – die Beteiligung an der Absicherung des Risikos der Arbeitslosigkeit,
      – die soziale Sicherung von Geringverdienern (z. B. über die Rente nach Mindesteinkommen),
      – die Anrechnung von Zeiten einer schulischen Ausbildung.
      Im Einzelnen gehören hierzu folgende – nicht oder nicht voll beitragsgedeckte – Leistungen:
      – Kindererziehungsleistungen an Mütter der Geburtsjahrgänge vor 1921,
      – Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung,
      – Kindererziehungszeiten (Geburten vor 1992),
      – zusätzliche Entgeltpunkte für Pflichtbeiträge während der Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung oder Zeiten der
      Pflege eines Kindes, Gutschrift an Entgeltpunkten bei Erziehung/Pflege von mindestens zwei Kindern,
      – Kinderzuschlag bei Witwen- und Witwerrenten,
      – Waisenrenten.
      – Ersatzzeiten,
      – Leistungen nach dem Fremdrentenrecht,
      – Anrechnungszeiten,
      – Altersrenten vor dem 65. Lebensjahr ohne Abschläge,
      – Berücksichtigungszeiten wegen Pflege,
      – pauschale Anhebung der ersten 36 Pflichtbeiträge zu Beginn des Erwerbslebens,
      – Erwerbsminderungsrenten wegen der Arbeitsmarktlage,
      – Rente nach Mindesteinkommen,
      – Wanderungsausgleich,
      – anteilige versicherungsfremde Verwaltungs- und Verfahrenskosten,
      – anteilige Zuschüsse zur Krankenversicherung der Rentner, bis 31. März 2004 auch anteilige Zuschüsse zur Pflegeversicherung der Rentner,
      – Sachbezüge vor dem 1. Januar 1957,
      – nachgezahlte Beiträge,
      – Zeiten für Wehr- und Zivildienst vor dem 1. Mai 1961,
      – besondere Rentenansprüche für behinderte Menschen in geschützten Einrichtungen,
      – Zweites Zusatzabkommen zum Sozialversicherungsabkommen mit den USA, Zusatzabkommen zum Sozialversicherungsabkommen
      mit Israel, Zusatzabkommen zum deutsch-kanadischen Sozialversicherungsabkommen (deutschsprachige Juden
      aus Osteuropa).
      ....

      3.3 Aktuelle Diskussion einer erweiterten Definition nicht beitragsgedeckter Leistungen Ein Großteil der unter 3.1 aufgeführten Leistungen wird bereits seit vielen Jahren nach
      überwiegender Auffassung in Fachkreisen (Wissenschaft und Praxis), die sich auf die 1995 vom VDR zu Grunde gelegten Abgrenzungskriterien stützt, den nicht beitragsgedeckten
      Leistungen und damit der gesamtgesellschaftlichen Verantwortung zugerechnet.
      Andere, damals noch nicht entsprechend eingestufte oder gesondert ausgewiesene Leistungen könnten aufgrund einer geänderten Rechtslage oder einer geänderten Bewertung neu als Leistungen eingeordnet werden, die ebenfalls in die gesamtgesellschaftlichen
      Verantwortung fallen. Dies gilt insbesondere für den West-Ost-Transfer und Teile der Hinterbliebenensicherung.
      ...
      3.3.1 West-Ost-Transfer
      In der Abgrenzung nicht beitragsgedeckter Leistungen des VDR aus dem Jahr 1995 findet sich keine Kategorie „West-Ost-Transfer“.
      Dem lag die Absicht zu Grunde, die damals sehr intensiv geführte Diskussion um eine sachgerechte Finanzierung der Einigung
      Deutschlands nicht zu verschärfen – zumal zunächst von einer kurzen Angleichungsphase und nur vorübergehenden wirtschaftlichen
      Ungleichgewichten ausgegangen wurde.
      In der Folgezeit hat sich allerdings – bei einheitlichem Beitragssatz in West- und Ostdeutschland – die Schere zwischen den Einnahmen und Ausgaben der Rentenversicherung in den neuen Bundesländern im Zeitverlauf immer weiter geöffnet. Belief sich der zur Schließung dieser Lücke erforderliche West-Ost-Transfer im Jahr 1992 noch auf 2,4 Mrd. € bzw. 1,9 Prozent der Rentenausgaben (West und Ost), waren es 1997 bereits 9,1 Mrd. € (5,5 Prozent) und im Jahr 2003 13,6 Mrd. € bzw. 6,9 Prozent. Der entsprechende Wert des West-Ost-Transfers stellt dabei jeweils das Defizit aus den Einnahmen und Ausgaben der
      Gesetzlichen Rentenversicherung in den neuen Ländern dar. Durch den entsprechenden Finanztransfer aus der Rentenversicherung West an die Rentenversicherung Ost wird also das Defizit ausgeglichen, das sich ergibt, weil in den neuen Ländern die Einnahmen nicht
      ausreichen, um die Ausgaben der Rentenversicherung Ost zu decken.
      Die Ungleichgewichte in der Finanzierung der Rentenversicherung sind also zwischen West und Ostdeutschland entgegen den ursprünglichen Erwartungen größer geworden. Auch
      für die Zukunft ist – bei gleichzeitig unterstellter weiter fortschreitender Lohnangleichung – mit der Notwendigkeit von West-Ost-Transfers im zweistelligen Milliardenbereich pro Jahr
      zu rechnen.

      Der Argumentation der Einordnung des West- Ost-Transfers als nicht beitragsgedeckte Leistung wird allerdings entgegengehalten,
      dass der Transfer Ausdruck des das Rentenversicherungssystem
      prägenden Solidarprinzips sei.
      Regionale Ausgleichsmaßnahmen
      gebe es nicht nur zwischen alten und neuen Bundesländern; sie stellten vielmehr ein tragendes Prinzip der gesetzlichen Rentenversicherung insgesamt dar. Dass strukturelle Unterschiede zwischen alten und neuen Ländern sich auf diesen Ausgleich in besonderem Maße auswirken, vermöge an diesem Prinzip nichts zu ändern. Die Notwendigkeit eines Finanzausgleichs an sich existiere auch im alten Bundesgebiet, ohne dass daraus die
      Forderung abgeleitet worden sei, diese Ausgleiche als nicht beitragsgedeckt einzustufen.
      Diese Argumentation ist allerdings unter folgenden Aspekten ergänzungsbedürftig:
      Das große Ungleichgewicht in der Finanzierung der Rentenversicherung und der erhebliche Transferbedarf von West nach Ost sind insbesondere auf anhaltende, massiv ausgeprägte
      ökonomische und soziale Unterschiede zwischen alten und neuen Ländern zurückzuführen.
      So muss die Gesetzliche Rentenversicherung nach ihrer Übertragung auf die neuen Länder die Lasten der besonderen Strukturen des Wirtschafts- und Sozialsystems der ehemaligen DDR schultern, die sich von denjenigen der alten Bundesrepublik erheblich unterschieden (niedrigere Produktivität, gleichzeitig völlig andere Erwerbsmuster, z.B. Abwesenheit von Zeiten der Arbeitslosigkeit durch staatlich gewährleistete Vollbeschäftigung,
      staatlich erwünschte und geförderte Vereinbarkeit von Zeiten der Kindererziehung und Erwerbstätigkeit). Sie schlagen sich in der Rentenversicherung u.a. durch eine in den neuen Ländern im Durchschnitt deutlich höhere Anzahl rentenrechtlicher Zeiten
      nieder.

      Darüber hinaus sind die neuen Länder seit Beginn der 90er Jahre mit einem massiven, in den alten Ländern ungekannten Rückgang
      der Zahl abhängig Beschäftigter konfrontiert – mit entsprechenden Folgen für die Beitragseinnahmen der Rentenversicherung (Die Zahl
      abhängig Beschäftigter ist dort von 8,6 Mio. im Jahr 1990 auf nur 5,5 Mio. im Jahr 2003 zurückgegangen). Auch dies ist Folge des
      Übergangs von einer weit gehend geschlossenen, zentral gelenkten Volkswirtschaft in eine offene, dem Wettbewerb ausgesetzte
      Volkswirtschaft.
      Schließlich erfolgt nur in den neuen Ländern eine Höherbewertung der Entgelte bei der Ermittlung der Entgeltpunkte. Dabei werden die Einkommen in den neuen Ländern auf der
      Grundlage des Verhältnisses der jeweiligen Durchschnittseinkommen für die Rentenberechnung hochgewertet. Für jedes Jahr ist dazu ein besonderer Faktor festgelegt, der diesen Abstand abbildet. Ein Beispiel: Ein Versicherter in Westdeutschland hat im Jahr
      2002 mit einem monatlichen Bruttoverdienst von rd. 2.377 € einen Entgeltpunkt erworben. Dagegen konnte ein Beschäftigter in den neuen Ländern einen Entgeltpunkt (Ost) mit einem monatlichen Verdienst von brutto rd. 1.985 € erwerben. Er wird mit dem Hochwertungsfaktor (in 2002: 1,1972) so gestellt, als ob er 2.377 € (1.985 x 1,1972) verdient hätte.
      Ein westdeutscher Versicherter, der im Jahr 2002 1.985 € monatlich verdiente, hat dagegen nur 0,8353 Entgeltpunkte erreicht. Der darauf basierende Aufholprozess hat in den Jahren seit der Wiedervereinigung bereits zu einer weit gehenden Anpassung der verfügbaren Eckrente in den neuen Bundesländern
      an die Werte in den alten Bundesländern geführt. Dieser Anpassungsprozess ist deutlich schneller vorangeschritten als die Angleichung der Löhne. ...

      http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_7112/SharedDocs…
      Avatar
      schrieb am 28.06.06 22:50:46
      Beitrag Nr. 29 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.308.217 von BieneWilli am 28.06.06 00:28:04Zahlen aus 2003:






      http://www.bpb.de/wissen/G4JM72,0,Einnahmen_der_Bundesagentu…" target="_blank" rel="nofollow ugc noopener">


      http://www.bpb.de/wissen/G4JM72,0,Einnahmen_der_Bundesagentu…

      Die Position "Sozialhilfe" überrascht mich. Die Zusammenlegung von Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe war in 2004. Ich bin immer davon ausgegangen, dass Sozialhilfe bis HartzIV über die Kommunen finanziert wurde und nicht über die Arbeitslosenversicherung :confused:

      Mysteriös finde ich auch, dass die Mindereinnahmen ebenfalls der Arbeitslosenversicherung zugeschlagen wird. Ist das nicht eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die alle Steuerzahler zu tragen haben?
      Avatar
      schrieb am 28.06.06 23:54:30
      Beitrag Nr. 30 ()
      Danke für deine #26 und #27 Stella.

      Leider werden diese Tatsachen sehr schnell untergebuttert und so Nicks wie CF werden weiterhin Schei§§e verbreiten dürfen.
      Avatar
      schrieb am 29.06.06 13:49:51
      Beitrag Nr. 31 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.325.911 von StellaLuna am 28.06.06 22:09:37Die Rentenversicherung leidet darunter, dass sie versucht, gerecht zu sein.

      Es ist ja nicht so, dass das Geld der Versicherten angelegt wird und dann eine Rente gezahlt wird, sondern das Geld der Aktiven eingesammelt und dann an die heutigen Rentner ausgezahlt wird. Die Berechnungsvorschriften ändern daran wenig: Sie verteilen nur das Geld inenrhalb der Rentnergruppe anders.

      Wenn man davon ausgeht, dass etwa 25 % der gezahlten Renten "versicherungsfremd" ist, bedeutet das im Umkehrschluss, dass man alle versicherungsfremden Leistungen herausnehmen sollte und die Renten dann um 33 % erhöhen sollte. Da die meisten Rentner irgendeine Vergünstigung haben, wird sich für die meisten relativ wenig ändern (+/- 10%).

      Oder man sollte als versicherungsfremd nur den Leistungsteil bezeichnen, der bei dem Einzelnen über 25 % der Rente liegt.

      ---

      Lustig finde ich immer den Ost-West-Tarnsfer. Hat jemand schon den Hamburg-Niedersachsen-Transfer ausgerechnet? In Hamburg wird die Rente verdient und in Niedersachsen ausgegeben.

      Der VDR spricht von 13 Mrd. Euro Transfer p.a.. Der Durchschnittsbeitrag je Versicherten beträgt etwa 6000 Euro p.a. D.h. rund 2,1-2,2 Mio. Durchschnittsbeiträge fehlen. Komisch diese Zahl stimmt ziemlich genau mit der Zahl der Migranten und Pendler von Ost nach West überein.
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      schrieb am 29.06.06 14:02:38
      Beitrag Nr. 32 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.328.539 von aekschonaer am 28.06.06 23:54:30Welche Tatsachen werden denn untergebuttert?

      Daß die Kosten die Einnahmen bei weitem übersteigen und daher immer mehr Schulden aufgenommen werden müssen?

      Daß 70% jedes eingenommenen Euros in die sog. sozialen Sicherungssysteme wandert?

      Daß fast 50% des Bundeshaushalts für Arbeitslose und Rentner ausgegeben wird?

      Eine Frage: Gehörst Du eventuell selbst zu der größten Lobby Deutschlands, also zu den Arbeitslosen und Rentnern? :mad:

      Oder doch nur zu deren aktiven Lobbyisten und Sprachrohren, den Beamten, Gewerkschaftern und Betriebsräten? :mad:
      Avatar
      schrieb am 03.07.06 16:39:44
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      schrieb am 03.07.06 16:55:37
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      120 Milliarden für Arbeitslose und Rentner