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    SCHNEIDER AG: Mo, 03. Juli 2006: Verhandlung Verfassungsgericht Bayern: Muss die Regierung jetzt aus - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 27.06.06 10:02:03 von
    neuester Beitrag 02.08.06 17:13:59 von
    Beiträge: 151
    ID: 1.068.042
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      schrieb am 27.06.06 10:02:03
      Beitrag Nr. 1 ()
      hab' natürlich nach den ersten Gerüchten das ganze (na ja, fast) Internet abgesucht. Und tatsächlich:


      "Fällt" Montag, 03. Juli 2006, Bayern?

      Bereits (oder endlich) am kommenden Montag Verhandlung der Grünen gegen die Staatsregierung vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof, dem höchsten bayerischen Gericht.

      Hier die Pressemitteilung von heute:



      Bayerischer Verfassungsgerichtshof


      "Pressemitteilung

      zur

      mündlichen Verhandlung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs

      am

      Montag, dem 3. Juli 2006, 10.00 Uhr,

      im Sitzungssaal 3.36/III, Prielmayerstraße 5

      (Gebäude des Oberlandesgerichts München), 80097 München,


      über die Verfassungsstreitigkeit zwischen

      drei Abgeordneten des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Antragstellerinnen)
      /
      und

      der Bayerischen Staatsregierung (Antragsgegnerin)

      über die Frage, ob die Antworten der Bayerischen Staatsregierung auf die Schriftlichen Anfragen

      1. vom 10. Mai 2004 (LT-Drs. 15/1242) und vom 16. August 2004 (LT-Drs. 15/1741),

      2. vom 6. April 2004 (LT-Drs. 15/1435),

      3. vom 11. Februar 2004 (LT-Drs. 15/709),

      4. vom 27. Mai 2004 (LT-Drs. 15/1629),

      die Rechte der Antragsteller aus Art. 13 Abs. 2, Art. 16 a Abs. 1, 2 Satz 1 BV verletzt haben.

      Dem Verfahren liegt folgender Sachverhalt zugrunde:

      Die Antragsteller richteten zu folgenden vier Themenbereichen Schriftliche Anfragen an die Bayerische Staatsregierung:

      - Insolvenz und Verkauf des Unternehmens Schneider Rundfunkwerke AG (ab 2000: Schneider Technologies AG – STAG),

      - Online-Aktivitäten des Freistaates Bayern (Virtueller Marktplatz Bayern – VMB, Bayern-Online, Operationelles Programm zur Förderung der Telematik im ländlichen Raum – top elf),

      - wirtschaftliche und organisatorische Situation der Sonderabfall-Entsorgung Bayern GmbH (GSB),

      - Förderung des Ludwig-Musicals am Forggensee.

      Die Bayerische Staatsregierung hat einen Teil der Fragen u. a. mit dem Hinweis auf die Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen sowie auf schützenswerte Interessen Dritter nicht oder nur eingeschränkt beantwortet.

      Die Antragsteller sind der Auffassung, hierdurch würden Art. 13 Abs. 2, Art. 16 a Abs. 1, 2 Satz 1 BV verletzt. Aus diesen Verfassungsbestimmungen ergebe sich das Recht der Abgeordneten, dass die Staatsregierung die Schriftlichen Anfragen umfassend beantworte.

      Bayerischer Verfassungsgerichtshof
      "

      Quelle: direkter Link: http://www.bayern.verfassungsgerichtshof.de/11-IVa-05-Presse…

      Hompage: http://www.bayern.verfassungsgerichtshof.de



      Was heißt das für uns?

      Bisher verschanzt sich die LfA zusammen mit der Regierung hinter dem "Bankgeheimnis" und ähnlichen Quatsch im Falle Schneider. Das dient offensichtlich nur dazu, relevante Sachverhalte geheim halten zu können, denn warum sollte das Bankgeheimnis für Industriebeteiligungen einer Bank gelten? Das gilt soweit ich weiß nur für deren KUNDEN und nicht deren Beteiligungen.

      Deswegen und aus anderen Gründen wurden wohl Sachverhalte von der Regieurng/der LFA nicht ausreichend oder gar nicht beantwortet, für die sich die Grünen interessieren.

      Deswegen klagen die, damit die Regierung endlich auspacken muss.

      Die Brisanz kommt schon daher, weil es sich um wichtige Sachen handeln muss, damit die Regierung diesen sehr riskanten Prozess riskiert. Die Details sind mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit sehr negativ für die Regierung und die LfA und damit positiv für die SCHNEIDER AG und deren Aktionäre. Wäre es andersherum, würde die Regierung sicherlich schon zum Selbstlob alles herausgerückt haben.


      :):):):):):):):):)
      Das Gute: Einen ähnlichen Prozess haben die Grünen vor Jahren schon einmal beim Verfassungsgericht gewonnen. Es sieht also so aus, dass es wieder klappen könnte.
      :):):):):):):):):)


      Wer weiß, ob Montag schon entschieden oder nur verhandelt wird? Beim BGH-Verfahren DEWB-Aktionär gegen Jenoptik wurde noch am gleichen Tag das Urteil verkündet. Damit könnten die Grünen schon Montag gewinnen und danach endlich alles lückenlos aufklären.

      Folgen für Aktionäre:
      - Altaktionäre könnten weitere Unterlagen erhalten für Klagen (obwohl wohl gar nicht mehr notwendig).

      - Schneider AG: Sollte sich herausstellen, das auch die AG selbst durch das Land Bayern oder die LfA geschädigt worden wäre, müsste der Insolvenzverwalter aufgrund der dann öffentlich vorliegenden Informationen Schadensersatz einfordern
      (dazu ist er verpflichtet, denn er muss das maximale für die Gläubiger herausholen). Da die Gläubiger wohl schon fast ihr ganzes Geld wieder haben, würde der Schadensersatz entweder zur Fortführung der AG oder - wahrscheinlicher - als Schlussdividende an die Aktionäre gehen. Deswegen ist es schon ehr riskant, jetzt noch Aktien zu verkaufen... ;)

      Wie ich schon Anfang des Jahres vermutete: 2006 geht es erst richtig los. Und das ist jetzt erst die erste Verhandlung. Bald danach dürfte Börse Online folgen und die Zivilklagen...

      Es ist unwahrscheinlich, dass die Regierung/LfA aufgrund der Vielzahl der Klagen und deren Qualität diese alle gewinnt. Verlieren die jedoch nur eine, bricht wohl alles in sich zusammen...

      Abwarten. ;) Das dürft sich jetzt lohnen. ;)

      Falls es Presseberichte gibt, bitte in diesen Thread einstellen. Allerweltspostings wie Kursinformationen bitte im anderen Thread. Danke. ;)
      Avatar
      schrieb am 27.06.06 10:20:51
      Beitrag Nr. 2 ()
      rofl, diese verzweiflung

      wie erwartet schneider heute weiter kräftig abwärts

      minus 15% aktuell
      Avatar
      schrieb am 27.06.06 10:25:30
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.292.796 von Berta Roker am 27.06.06 10:20:51Häh? Wenn Du keine Ahnung von der Materie hast, solltest Du es vielleicht nicht so offen zeigen. Und was interessiert IN DIESEM THREAD der Kurs?

      Auf die Verhandlung mit den Grünen warten alle schon ewig. Wurde wohl immer (absichtlich?) verzögert. Die Grünen haben schon über 20 Anfragen zu SCHNEIDER im Landtag gestellt, mit jeweils bis zu 10 Fragen. Die sind dran. ;)

      Warum bist Du überhaupt hier, wenn es hier nur Geld zu verlieren gibt?

      Und Quatsch wie Kurse bitte in den Zocker-Thread.
      Avatar
      schrieb am 27.06.06 10:26:24
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.292.380 von tagchen am 27.06.06 10:02:03Eine kritik von mir :rolleyes:

      Du solltest die meldung KLARER trennen von deiner eigenen meinung ;)
      Avatar
      schrieb am 27.06.06 10:28:00
      Beitrag Nr. 5 ()
      hat einer einen realtime chart?

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      Avatar
      schrieb am 27.06.06 10:29:08
      Beitrag Nr. 6 ()
      :look:
      Avatar
      schrieb am 27.06.06 10:30:56
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.292.904 von ZockerFreak am 27.06.06 10:26:24Die Meldung steht kursiv, beginnt mit "Hier die Pressemitteilung von heute:" und endet direkt mit Quellenangabe und Link und steht dazu in Anführungszeichen... Hmm, was soll ich da noch klarer Trennen?
      Avatar
      schrieb am 27.06.06 10:32:06
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.292.988 von tagchen am 27.06.06 10:30:56Ok ok ... ist ja gut...ich finde es halt etwas unübersichtlich :look:
      Avatar
      schrieb am 27.06.06 10:32:39
      Beitrag Nr. 9 ()
      ob einer einen realtime kurs hat??
      Avatar
      schrieb am 27.06.06 10:32:46
      Beitrag Nr. 10 ()
      Aktuell

      0,320

      Zeit

      27.06.06 10:32:08

      Diff. Vortag

      0,00 %

      Tages-Vol.

      386.077

      Geh. Stück

      1.292.089

      Geld

      0,310

      Brief

      0,330

      Zeit

      27.06.06 10:32:09

      Geld Stk.

      10.000

      Brief Stk.

      20.000
      Avatar
      schrieb am 27.06.06 10:33:52
      Beitrag Nr. 11 ()
      die kaufen wieder jetzt im +
      Avatar
      schrieb am 27.06.06 10:34:31
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.293.032 von Mista_Freeze am 27.06.06 10:32:46Bitte im anderen Thread! So gehen die Sachinfos hier wieder unter. Tststs... Wozu habe ich einen extra Thread eröffnet? Hätte es sonst auch zwischen den Kursinformationen verstecken können...
      Avatar
      schrieb am 27.06.06 10:52:47
      Beitrag Nr. 13 ()
      RT 10:51 Uhr FSE

      0,34 !!

      Es geht wieder los!!

      +6,25 %

      1,3 Mio Stücke !!
      Avatar
      schrieb am 27.06.06 12:17:35
      Beitrag Nr. 14 ()
      28 cent

      10% minus

      geht es wieder los?

      :laugh:
      Avatar
      schrieb am 27.06.06 12:47:39
      Beitrag Nr. 15 ()
      Bisher konnte die Bayerische Staatsregierung, die ja bekanntlich nur aus CSU besteht, alle Aufdeckversuche der Wahrheit um die Schneider Insolvenz durch indirekt abhängige und wohl auch hörige Beamte verhindern.
      Mit Abhängig und Hörig meine ich, dass wohl mit dem subtillen Druckmittel wie etwa Beförderung sowie Karriere eine einfache aber sehr effiziente Steuerungsmöglichkeit gegeben ist, um die Resultate in behördlichen Angelegenheiten zu erzielen, die von der Führung gewünscht werden. Die Karrieristen, Adam und Wiesner könnten vieleicht als Beispiele dienen.

      Inwieweit auch Karrieren von unabhänigen Richtern von ihrem Rechtsempfinden abhängig sind .......
      aber NEIN, da will ich gar nicht weiter denken, da undenkbar.
      Über dem Richter steht eigentlich nur das Gesetzbuch und der liebe Gott.
      Avatar
      schrieb am 27.06.06 12:55:13
      Beitrag Nr. 16 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.294.979 von Berta Roker am 27.06.06 12:17:35Deine Postings lassen erahnen, dass Dein Gehirn nur eine kappazitive Speicher- bzw. Vorlaufzeit von wenigen Minuten hat.

      Du lebst modern, also anscheinend nur im JETZT.
      Ob´s Absicht ist lassen wir mal dahingestellt.
      Avatar
      schrieb am 27.06.06 13:12:08
      Beitrag Nr. 17 ()
      Die Richter sind schon ganz oben angekommen. Höher als Verfassungsgericht geht es in Bayern sicherlich nicht. :) Deswegen brauchen die keine Rücksicht mehr zu nehmen. Die haben auch letztes Mal in einem ähnlichen Fall für die Grünen und gegen die Regierung entschieden.
      Avatar
      schrieb am 27.06.06 14:37:28
      Beitrag Nr. 18 ()
      Heute in sechs Tagen müsste das Urteil vorliegen, falls es im Anschluss an die verhandlung verkündet wird. ;) Das ist zu hoffen, denn die haben ja schon eine Ewigkeit Zeit gehabt, sich die Sache anzuschauen. Schön ist schon Mal, das es eine Verhandlung gibt und die nicht verhindert wurde. Verfassungsrichter orientieren sich wohl auch eher an der Verfassung als an Regierungen... Die müssten unabhäniger als Staatsanwälte sein... Der wichtigste Prozess vorerst seit der Insolvenz, weil bei einem zu erwartenden Erfogl der Grünen die Schneider-Affäre endlich aufgeklärt werden kann. ;)
      Avatar
      schrieb am 27.06.06 15:28:51
      Beitrag Nr. 19 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.297.954 von tagchen am 27.06.06 14:37:28die tageszeitung taz 03.12.2004

      GRÜNE VERKLAGEN BAYERISCHE REGIERUNG

      Im bayerischen Landtag geraten CSU und Grüne wegen der Affäre um die Insolvenz der Schneider Technologies AG aneinander. Nun wird der Ältestenrat eingeschaltet.
      Und die Parteien treffen sich DEMNÄCHST vor dem Bayerischen Verfassungsgericht


      (Dann, sehr viel informativer Text)

      Aus dem DEMNÄCHST wurden inzwischen eineinhalb Jahre bzw. ca. 18 Monate.

      Das läßt erahnen, dass es ein sehr umfangreiches schriftliches Vorverfahren gegeben haben muß.
      Und dass die Grünen, rechtlich gesehen, wohl nach wie vor überzeugt sind, im Recht zu sein, denn hier geht es ja nicht um einen Knallerbsenstrauch, wo ein Ästchen in Nachbars Garten hängt.

      Das Urteil kann oder wird allerdings der Riesenknaller werden.
      Avatar
      schrieb am 27.06.06 15:49:03
      Beitrag Nr. 20 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.298.909 von Aarondac am 27.06.06 15:28:51Ja, lange, lange hat es gedauert. Deswegen ist es um so überraschender und erfreulicher, dass es jetzt zu schnell, schon am nächsten Montag, zur Verhandlung kommt. ;)
      Avatar
      schrieb am 27.06.06 15:49:57
      Beitrag Nr. 21 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.299.392 von tagchen am 27.06.06 15:49:03Und jeder seine 20€ bekommt ;)
      Avatar
      schrieb am 27.06.06 15:58:35
      Beitrag Nr. 22 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.299.392 von tagchen am 27.06.06 15:49:03Der Termin wurde ja superkurzfristg anberaumt ?????

      Üblich sind doch 6-8 Wochen Vorlaufzeit bei der Terminierung, denke ich?

      Aber gut, das soll uns jetzt nicht stören, wir sehens positiv.
      Avatar
      schrieb am 27.06.06 16:03:43
      Beitrag Nr. 23 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.299.619 von Aarondac am 27.06.06 15:58:35Da das Vorverfahren sooooo lange gedauert hat, könnte die Verhandlung dafür eventuell um so kürzer ausfallen?

      Beginn 10:00 Uhr, 12:00 Uhr Urteilsverkündung beendet, Mittagspause.

      (Kurs geht ins astronomische......)

      Zockern fallen die Haare aus:D
      Avatar
      schrieb am 27.06.06 16:05:19
      Beitrag Nr. 24 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.299.738 von Aarondac am 27.06.06 16:03:43Gute zocker haben schon lange keine haare mehr :laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 27.06.06 16:06:42
      Beitrag Nr. 25 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.299.788 von ZockerFreak am 27.06.06 16:05:19willst du damit sagen du bist gut?:laugh::laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 27.06.06 16:06:59
      Beitrag Nr. 26 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.299.738 von Aarondac am 27.06.06 16:03:43.....und schlagen sich vieleicht die Zähne ein, um noch ein paar Stück zu bekommen?????:confused:
      Avatar
      schrieb am 27.06.06 16:07:22
      Beitrag Nr. 27 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.299.738 von Aarondac am 27.06.06 16:03:43Die Jenoptik-Verhandlung vor dem BGH war viel kürzer, das URteil wurde nach eienr Pause erst relativ später verkkündet, weil die etrst noch eine adHoc-Meldung zusammen basteln mussten. Die wird es hier nicht geben. Außerdem hat das mit dem Kurs nichts zu tun. Es geht hier um Aufklärung, nicht um rumzockerei...
      Avatar
      schrieb am 27.06.06 16:08:31
      Beitrag Nr. 28 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.299.831 von berhem am 27.06.06 16:06:42..vor allem bin ich gut im verpassen von Gelegenheiten;)
      Avatar
      schrieb am 27.06.06 16:10:56
      Beitrag Nr. 29 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.299.831 von berhem am 27.06.06 16:06:42NA klar:eek:..was denkst denn du :D:laugh:
      Avatar
      schrieb am 27.06.06 16:14:26
      Beitrag Nr. 30 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.299.852 von tagchen am 27.06.06 16:07:22...war doch nur ein ;)Spässchen....
      Avatar
      schrieb am 27.06.06 16:36:44
      Beitrag Nr. 31 ()
      und noch ein Spässchen?

      Wenn ich bayerischer CSU-Politiker wäre, würde ich jetzt still und leise, Schneider-Aktien sammeln,
      denn noch legaler kann man bei Schneider wohl nicht zu Geld kommen, sagt mein Bauch.
      Avatar
      schrieb am 27.06.06 17:51:34
      Beitrag Nr. 32 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.292.380 von tagchen am 27.06.06 10:02:03Entschädigung durch die Banken wären 40 Euro/Aktie
      Avatar
      schrieb am 27.06.06 18:17:27
      Beitrag Nr. 33 ()
      was ist denn hier los, große Witzrunde:rolleyes::rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 27.06.06 19:54:45
      Beitrag Nr. 34 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.302.027 von mfierke am 27.06.06 18:17:27...so in etwa, aber bald wird´´s ernst...
      Avatar
      schrieb am 27.06.06 20:29:50
      Beitrag Nr. 35 ()
      Hier erwartet und meiner Ansicht nach eine Mega Woche, morgen werden wir die 40 cent in Angriff nehmen!
      Avatar
      schrieb am 27.06.06 20:30:44
      Beitrag Nr. 36 ()
      Das heisst, aber morgen gehts hoch??!!
      Avatar
      schrieb am 27.06.06 20:34:39
      Beitrag Nr. 37 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.304.384 von Direkt6 am 27.06.06 20:29:50immer langsam mit den Pferden. 0,40 morgen nieeeeeeeeeeee:rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 27.06.06 20:35:02
      Beitrag Nr. 38 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.292.988 von tagchen am 27.06.06 10:30:56Alle meine Recherchen sprechen auch für ein positives Ende, wie von Tagchen beschrieben


      Die jetzigen Kurse sind Schnäppchenkurse!
      Avatar
      schrieb am 27.06.06 20:35:05
      Beitrag Nr. 39 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.292.380 von tagchen am 27.06.06 10:02:03Dank an dich für das Finden und Darreichen der Meldung !

      Solche User brauchten wir mehr , nicht nur halbschwache Kursgucker
      Avatar
      schrieb am 27.06.06 21:46:55
      Beitrag Nr. 40 ()
      @all

      Auf den User direkt6 würde ich nicht hören. Er kommentiert und redet gerade so wie der Wind weht. Habe ihn schon bei anderen werten so erlebt. Nur meine Meinung.
      Avatar
      schrieb am 27.06.06 22:35:26
      Beitrag Nr. 41 ()
      Ich denke, dass der Prozess am Montag auch eine stattliche Anzahl von Medienvertreter anlocken wird, für einige renomierte Häuser dürfte es Pflicht sein, dort dem Originalton, beizuwohnen.

      Bin echt sehr gespannt, auf diese Presseberichte und Kommentare.
      Avatar
      schrieb am 28.06.06 09:08:51
      Beitrag Nr. 42 ()
      Wer geht von Euch zu Verhandlung beim Verfassungsgerichtshof? Ist direkt in München.
      Avatar
      schrieb am 28.06.06 09:40:25
      Beitrag Nr. 43 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.309.809 von tagchen am 28.06.06 09:08:51Ich bin am Montag in München

      0,28 rt
      Avatar
      schrieb am 28.06.06 10:08:18
      Beitrag Nr. 44 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.310.558 von Direkt6 am 28.06.06 09:40:25Hast Du auch akt. Bid u. Ask?
      MfG
      Avatar
      schrieb am 28.06.06 16:17:12
      Beitrag Nr. 45 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.310.558 von Direkt6 am 28.06.06 09:40:25Gehst Du auch zur Verhandlung?
      Avatar
      schrieb am 28.06.06 17:07:14
      Beitrag Nr. 46 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.319.010 von tagchen am 28.06.06 16:17:12Glaub dem nix ... ist ein schwätzer:rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 28.06.06 17:34:43
      Beitrag Nr. 47 ()
      BMJ Pressemitteilungen

      Bundesministerium der Justiz

      Berlin, 28. Juni 2006

      Verfahrenserleichterungen im Insolvenzrecht

      http://www.bmj.bund.de/enid/0,0/Presse/Pressemitteilungen_58…
      Avatar
      schrieb am 28.06.06 17:59:25
      Beitrag Nr. 48 ()
      Vieleicht könnte das im Fall Schneider auch mal zum tragen kommen, wer weiß?????

      BMJ Pressemitteilungen

      Bundesministerium der Justiz

      Berlin, 19. Mai 2006

      Erstmals gesetzliche Regelungen für Absprachen im Strafverfahren

      http://www.bmj.bund.de/enid/0,0/Presse/Pressemitteilungen_58…
      Avatar
      schrieb am 28.06.06 18:11:11
      Beitrag Nr. 49 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.310.558 von Direkt6 am 28.06.06 09:40:25boah, bist du ein dummschwätzer...
      Avatar
      schrieb am 28.06.06 19:54:18
      Beitrag Nr. 50 ()
      Hallo Schneider-Aktionäre,

      ich hoffe, dass Ihr nach meiner e-Mail von Sonntagabend Eure
      Aktien am Montag zu einem erfolgreichen Kurs verkauft habt (heutiger Kurs 0,21 nach Spitzenkurs am Montag von 0,78 Euro).
      Nachdem ich die letzten Tage Euro Informationen gelesen habe,
      möchte ich noch einmal darauf hinweisen, dass die deutschen
      Gerichte die Nebenschauplätze!!!, von denen Ihr berichtet, nicht interessieren. Ich möchte noch einmal wiederholen, dass nur die Bilanzen ab 1998 und die Protokolle der Vorstandssitzungen wichtig sind. Sehr wichtig ist das Protokoll vom 25. Oktober 2001 wo Herr Niemeyer den Hut nehmen musste. Ein kleiner Tipp zum Schluss!! Achtet bitte auf die nächsten Meldungen in der SZ. Nun müssen wir alle Geduld haben, bis die nächsten Nachrichten veröffentlicht werden. -Ende-
      Avatar
      schrieb am 28.06.06 20:00:11
      Beitrag Nr. 51 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.322.935 von Sebk am 28.06.06 19:54:18Quatsch! Sachlich falsch.
      Avatar
      schrieb am 28.06.06 20:53:10
      Beitrag Nr. 52 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.322.935 von Sebk am 28.06.06 19:54:18@ Sebk

      erst am 23.06.2006 registriert und schon heute Spitzenanwärter auf den Orden der Lach- und Spaßgesellschaft ?


      1.) "nur die Bilanzen ab 1998 sind wichtig"

      Hast Du in Deinem Leben jemals schon eine echte Bilanzdiskussion zwischen Wirtschaftsprüfern,Steuerberatern und Bankern miterlebt ?

      Erfahrungsgemäß hat das Bilanzierungsrecht unheimlich viel Bewertungsspielräume, insbesondere beim Anlagevermögen...

      2.) "Besonders wichtig ist das Protokoll vom 25.10.2001, wo Herr Niemeyer den Hut nehmen mußte"

      Was meinst Du, "Vorstands"-oder "Aufsichtsrats"-Sitzungsprotokoll vom 25.10.2001 ? Blöd nur, daß es an diesem Tag nur am Abend eine Aufsichtsratssitzung gegeben hat und KEINE Vorstandssitzung.
      Und im Aufsichtsratssitzungsprotokoll stehen nicht die Gründe für die fristlose Entlassung.

      Bleibt zu hoffen, daß die SZ und RA Rotter sich von Dir kein X vors U setzen lassen....

      OlyHardFactsAboutSchneider
      :yawn:
      Avatar
      schrieb am 28.06.06 21:57:39
      Beitrag Nr. 53 ()
      Und hier noch einmal die Fakten zur Verhandlung am Montag:




      "Organstreitverfahren
      Grüne Fraktion wehrt sich gegen unzureichende Beantwortung schriftlicher Anfragen durch die Bayerische Staatsregierung
      19. Januar 2005

      Zusammenfassung zur Antragsschrift vom 19. Januar 2005 in der Verfassungsstreitigkeit zwischen den Antragsstellern MdL Dr. Runge, Paulig, Sprinkart sowie Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Bayerischen Landtag und der Bayerischen Staatsregierung.
      I. Ziel der Verfassungsstreitigkeit

      Die Antragsteller richten sich im Rahmen einer Verfassungsstreitigkeit nach Art. 64 der Bayerischen Verfassung gegen die Verletzung ihrer verfassungsmäßigen Rechte aus Art. 13 Abs. 2, 16a Abs. 1, 2 Satz 1 der Bayerischen Verfassung durch die unvollständige und/oder unrichtige Beantwortung im Jahre 2004 eingereichter schriftlicher Anfragen durch die Bayerische Staatsregierung als Antragsgegnerin. Zugleich soll mit der Verfassungsstreitigkeit ein Beitrag geleistet werden, um die verfassungsmäßigen Kontrollrechte für Abgeordnete und die Fraktionen des Bayerischen Landtags zu konkretisieren und ihre Einhaltung sicherzustellen.
      II. Verfassungsrechtliche Vorgaben

      Die Kontrolle der Regierung zählt in der parlamentarischen Demokratie zu den wichtigsten Aufgaben des Landtags und der parlamentarischen Opposition, auf deren besondere Bedeutung in Art. 16a der Bayerischen Verfassung hingewiesen wird. Zur Ausübung dieser Kontrolle sind die einzelnen Abgeordneten berufen, die nach Art. 13 Abs. 2 der Bayerischen Verfassung Vertreter des Volkes, nur ihrem Gewissen verantwortlich und an Aufträge nicht gebunden sind. Damit verbunden ist ein verfassungsmäßiges Recht auf umfassende Information über alle Vorgänge, für die die Regierung unmittelbar oder mittelbar zuständig ist, verbunden mit der Pflicht der Regierung, Anfragen der Abgeordneten vollständig und zutreffend zu beantworten, damit die Abgeordneten einen gewissen Informationsstand erlangen und ihre Kontrollfunktion vollumfänglich wahrnehmen können. Das Fragerecht der Mitglieder des Bayerischen Landtags wird in der Bayerischen Verfassung zwar nicht ausdrücklich geregelt. Gleichwohl wird dieses Recht durch die verfassungsmäßige Position der Antragsteller nach Art. 13 Abs. 2, 16a Abs. 1, 2 Satz 1 BV gewährleistet (vgl. VerfGH 54, 62/74).

      Gegen diese verfassungsrechtliche Antwortpflicht hat die Bayerische Staatsregierung in wiederholten Fällen verstoßen, obwohl die Vorgaben der Bayerischen Verfassung und der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung eindeutig sind. So hatte der Bayerische Verfassungsgerichtshof auf den Antrag der grünen Fraktion in seiner Entscheidung vom 17. Juli 2001 (Az. Vf. 56-IVa-00; vgl. beiliegende Pressemitteilung) festgestellt, dass die Erfüllung der Antwortpflicht die Regel sein muss und die Verweigerung der Beantwortung einer Anfrage nur in wenigen Ausnahmefällen in Betracht kommt. Damals war es um die Inanspruchnahme von Flugdiensten durch Mitglieder der Staatsregierung gegangen; die Offenlegung war unter Hinweis auf Persönlichkeitsrechte und den zu betreibenden Aufwand von der Staatsregierung abgelehnt worden. Damit hat die Staatsregierung gegen Art. 13 Abs. 2 der Bayerischen Verfassung verstoßen.

      In letzter Zeit wird die Beantwortung von Anfragen häufiger unter Hinweis auf persönliche sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, das "Bankgeheimnis" und datenschutzrechtliche Bestimmungen verweigert. Das verfassungsrechtliche Informationsrecht der Abgeordneten steht jedoch nicht zur Disposition einfachgesetzlicher Regelungen, und selbst bei einer Kollision mit anderen gewichtigen Verfassungsgütern kann die Entscheidung nicht pauschal zu Lasten der Kontrolle der Staatsregierung durch das Parlament gehen. Dass von der Beantwortung die Rechte Dritter (wobei die Staatsregierung als Dritte bereits quasi- bzw. halbstaatliche Unternehmen wie die LfA Förderbank Bayern u.a. ansieht) betroffen sind, ist im Regelfall unbeachtlich, soweit die Anfrage der Information über Verhaltensweisen der Staatsregierung und nachgeordneter Behörden sowie über die Verwendung öffentlicher Gelder dient, bezüglich derer die Staatsregierung gegenüber dem Bayerischen Landtag in mannigfaltiger Ausgestaltung Rechenschaft abzulegen hat.

      Daher streben die Antragsteller einerseits die verfassungsgerichtliche Rüge des Verhaltens der Staatsregierung an, um noch Antworten auf ihre unbeantworteten Fragen zu erhalten, andererseits soll eine abschließende Klärung erreicht werden, damit für die Zukunft sichergestellt ist, dass die Staatsregierung Anfragen vollumfänglich beantworten muss.
      III. Die streitgegenständlichen Anfragen

      Konkret wird die unvollständige Beantwortung der folgenden schriftlichen Anfragen beanstandet, die alle im Zusammenhang mit für den Freistaat und damit die SteuerzahlerInnen verlustreichen Beteiligungen an unterschiedlichen Prestigeprojekten der Bayerischen Staatsregierung stehen:

      * Anfragen des Abgeordneten Dr. Martin Runge zu der Beteiligung der Staatsregierung und der staatlichen LfA Förderbank Bayern am Niedergang des Unternehmens Schneider Technologies AG in Türkheim (LT-Drs. 15/1242 und 15/1741);
      * Anfrage des Abgeordneten Dr. Martin Runge zu den Online-Aktivitäten der Bayerischen Staatsregierung, u.a. Virtueller Marktplatz Bayern und BayernOnline (LT-Drs. 15/1435);
      * Anfrage der Abgeordneten Ruth Paulig zur halbstaatlichen GSB-Sonderabfall-Entsorgung GmbH(LT-Drs. 15/709);
      * Anfrage der Abgeordneten Ruth Paulig und Adi Sprinkart zum Engagement der Bayerischen Staatsregierung für das König-Ludwig-Musicalam Forggensee (LT-Drs. 15/1629).

      IV. Anhang: Die fraglichen Verfassungsgrundsätze

      Die für das Organstreitverfahren relevanten Artikel aus der Bayerischen Verfassung im Wortlaut:

      Art. 13, Abs. 2

      Die Abgeordneten sind Vertreter des Volkes, nicht nur einer Partei. Sie sind nur ihrem Gewissen verantwortlich und an Aufträge nicht gebunden.

      Art. 16a, Abs. 1

      Parlamentarische Opposition ist ein grundlegender Bestandteil der parlamentarischen Demokratie.

      Art. 16a, Abs. 2 Satz 1

      Die Fraktionen und die Mitglieder des Landtags, welche die Staatsregierung nicht stützen, haben das Recht auf ihrer Stellung entsprechende Wirkungsmöglichkeiten in Parlament und Öffentlichkeit.


      Quelle: http://www.gruene-fraktion-bayern.de/cms/pressemitteilungen/…




      Die Grünen haben schon vor dem Verfassungsgericht gewonnen, wie unten stehendes Beispiel zur Auskunftspflicht der Regierung zeigt.

      Wichtig ist hier, dass die Regierung die Fragen der Grünen beantworten muss. Genau das wollen die Grünen auch bei Schneider.





      "Vf. 56-IVa-00


      P r e s s e m i t t e i l u n g

      zur Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 17. Juli 2001

      in dem Verfahren über die Verfassungsstreitigkeit zwischen

      zwei Abgeordneten des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Landtagsfraktion

      BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Antragstellerinnen)

      und

      der Bayerischen Staatsregierung (Antragsgegnerin)

      über die Frage, ob die Antwort der Bayerischen Staatsregierung auf die Schriftliche Anfrage der Antragstellerinnen vom 20. Januar 2000 (LT-Drs. 14/2892) deren Rechte aus Art. 13 Abs. 2 BV verletzt hat

      I.

      Dem Verfahren liegt folgender Sachverhalt zu Grunde:

      Die Antragstellerinnen richteten am 20. Januar 2000 – neben ähnlichen schriftlichen Anfragen anderer Abgeordneter des Bayerischen Landtags – eine schriftliche Anfrage betreffend die "Inanspruchnahme von Flugdiensten durch Mitglieder der Staatsregierung" an die Bayerische Staatsregierung. Gefragt wurde besonders danach, wie viele Flüge außerhalb von Linienflügen von Mitgliedern der Staatsregierung innerhalb der letzten 15 Jahre getätigt worden seien; es wurde um Aufschlüsselung nach Jahren und Personen gebeten. Gefragt wurde außerdem nach den Kosten dieser Flüge, der Verrechnungspraxis, den Haushaltstiteln, aus denen die Ausgaben bestritten wurden, sowie danach, ob Familienangehörige mitbefördert worden seien.

      In der Antwort der Bayerischen Staatsregierung wurden – entsprechend der Anfrage eines anderen Abgeordneten – die Flüge der Mitglieder der Staatsregierung in den Jahren 1998 und 1999 nach Personen aufgeschlüsselt. Außerdem wurden die Maßstäbe für die Benutzung von Fluggeräten dargelegt. Im Übrigen wurde darauf hingewiesen, dass – ohne aktuellen Anhaltspunkt – keine Veranlassung bestehe, für 58 Kabinettsmitglieder eine Vielzahl von Flugbewegungen über einen Zeitraum von 15 Jahren zu recherchieren.

      Die Antragstellerinnen sind der Auffassung, durch diese Art der Antwort werde Art. 13 Abs. 2 BV verletzt, der jedem Abgeordneten des Bayerischen Landtags das

      Recht gewähre, dass die Staatsregierung auf seine Anfragen antworte.


      II.

      Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat entschieden, dass die Antwort der Bayerischen Staatsregierung auf die Schriftliche Anfrage der Antragstellerinnen vom 20. Januar 2000 (LT-Drs. 14/2892) deren Rechte aus Art. 13 Abs. 2 BV verletzt.
      "

      Quelle: http://www.bayern.verfassungsgerichtshof.de/56-IVa-00b.htm



      Die Sachverhalte in beiden Fällen (nicht beantwortete Fragen) sind nahezu deckungsgleich. Deswegen ist es fast ausgeschlossen, dass die Grünen verlieren. Das wäre nur denkbar, wenn das Verfassungsgericht das hier sowieso eigentlich nicht anwendbare Bankgeheimnis (s. o.) über das verfassungsrechtliche Auskunfstsrecht der Abgeordneten stellt. Das ist so gut wie undenkbar, dass "normale" Gesetze über denen der Verfassung stehen sollen.


      Sieht also gut aus für Montag. ;)

      Oder kennt jemand statt dem ständigen "wird doch nichts" einen Grund dafür, warum die Verfassung hier nicht angewendet werden soll?
      Avatar
      schrieb am 29.06.06 07:49:10
      Beitrag Nr. 54 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.324.001 von OnlyHardFactsAboutSchneider am 28.06.06 20:53:10Sehr geehrter OHF,

      vielen Dank für die gestrige Anfrage.

      Auf Ihre Fragen möchte ich wie folgt eingehen.

      Zu 1: Ich habe sehr viele Bilanzdiskussionen mit Wirtschaftsprüfern und Banken bis heute erlebt.Mir ist auch bekannt, daß es auf der Aktivseite Bewertungsspielräume gibt.

      Meine Frage und die Frage der Richter wird sein:

      Wurde falsche Bilanzdaten für Kredite bei den Banken ab 1998 verwendet??

      Zu 2: Wie Sie richtig dargestellt haben, handelt es sich um ein
      AR-Protokoll.

      Meine Frage und die Frage der Richter wird wohl sein, warum der
      VS-Vorsitzende seinen Hut nehmen musste. Es besteht die Vermutung,
      dass die LfA durch Herrn Adam versucht hat, mit dieser
      Personalveränderung im Aufsichtsrat und im Vorstand an neue Gelder
      bei den Gläubigerbanken zu gelangen. Dieser Versuch ist leider
      mißlungen, weil die Banken nicht mehr an die Laserstory und den Zukunftsdaten glaubten. Vielleicht trauten man den damiligen Vorstand auch nicht zu, dass Schiff wieder in einer gesunden Richtung zu fahren.

      Nun möchte ich noch ein paar Fragen stellen:

      1. Führen Sie eine Anklage gegen die LfA, Lehman Brothers
      oder gegen ehemalige Vorstandsmitglieder von der Schneider Technoligies AG?

      2. Welche Ergebnisse können Sie aus Ihrer Idee der Mediation
      bis heute vorweisen?

      3. Welches Ergebnis können Sie aus Ihren vielen Zeitungsartikel in der Vergangenheit vortragen?

      4. Welche harten Fakten könnnen Sie vorweisen, um den geschädigten Schneider-Aktionären behilflich zu sein?

      Zum Schluss möchte ich auf mein bisheriges Ergebnis hinweisen.
      Ich habe am Sonntag meinen ersten Beitrag in Ihren Chatroom ver-
      öffentlicht, um auf die Fehlspekulationen , die im Markt vorhanden war, hinzuweisen. Das Ergebnis war am Montag, dass ich mit meinen Beitrag geholfen habe, dass die Fakten wieder im Vordergrund stehen und die ganzen Nebesächlichkeiten der Beiträge von den Chattern wieder im Hintergrund geraten.
      Bedenken Sie bitte: Der Börsenkurs hat immer recht!!! Ich habe
      die Bestätigung direkt am Montag erhalten und freue mich, dass ich mit meiner Meinung vor weitere Verluste warnenen konnte.

      Die seriösen Artikel aus der SZ und die Ergebnisse aus vielen Prozessen der Kanzlei Rotter haben mich bis heute überzeugt, dass die geschädigten Schneideraktionäre noch ein wenig Hoffnung haben
      können. Dazu sind aber harte Fakten gefragt!!!! Aus diesen Gründen
      habe ich auf die wichtigen Punkte für einen Prozesserfolg higewiesen. Ihre Beiträge über politische Einflüsse werden
      für diesen Prozess nicht relevant sein. Deshalb fordere ich
      hiermit alle geschädigten Aktionäre auf, wichtige Fakten zu
      bennenen und sich nicht mit Nebenschauplätze zu beschäftigen.

      Ergebnisse sind wichtig:

      Das 1. Ergenis lag schon am ersten Tag nach meinen Beitrag vor.
      Der Kursverlauf ab Montag konnte keine bessere Antwort sein!!!!!

      Da ich ein großer Karnevalsfan bin, beteilige ich mich seit
      36 Jahren mit Spenden an den Arbeiten der Lach- und Schießgesellschaft im Rheinland.

      Kleine Vorschlag von meiner Seite: Vielleicht sollten Sie mal eine Spende durch Ihren Beitrag für den Schneider-Prozess aufwenden!!!

      -Schluss-
      Avatar
      schrieb am 29.06.06 08:35:03
      Beitrag Nr. 55 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.330.373 von Sebk am 29.06.06 07:49:10Der Kursverlauf ist nicht das Ergebnis Ihres Beitrages, wie auch meine Beiträge keinen Einfluss haben. Der Kursverlauf zeigt einfach, dass einige Zocker ausgestiegen waren um Gewinne mitzunehmen, was dann wiederum eine Stop-Loss-Welle nach unten auslöste. Zudem dürften viele Aktien leer verkauft worden sein, was jetzt wiederum zu einem starken Anstieg führen wird, sollte die Wende einsetzten, zum Beispiel, wenn die Grünen den Prozess am Montag gewinnen.

      Im übrigen ist der Kurs nach Ihrem Beitrag stark gestiegen (von ca. 0,5 am Freitag auf fast 0,8 am Montag und erst dann abends nach Eintritt vorgenannter Ereignisse gefallen.
      Avatar
      schrieb am 29.06.06 08:44:05
      Beitrag Nr. 56 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.330.373 von Sebk am 29.06.06 07:49:10:confused:

      noch nicht lange an der börse, wie...?

      der kursverlauf ist rein technisch zu begründen - dein beitrag hat damit nullkommaüberhauptnix zu tun...

      manmanman, wat wichtige leute hier...:rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 29.06.06 08:55:52
      Beitrag Nr. 57 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.331.221 von alpine110 am 29.06.06 08:44:05Da sind wir ja einer Meinung. ;)

      Dumdidumm... ;) Noch vier Tage ;) bis zur vermutlichen Niederlage der Regierung am Montag (wenn ein Urteil verkündet werden sollte, was wahrscheinlich ist, siehe andere Postings).

      Dann kommen ganz andere Details noch zu tage, die der Insovlemnzverwalter nicht mehr ignorieren wird können und zum Schadenserat für die AG und damit zu einer Dividende aller Aktionäre führen werden. Auch den genannten Prozesses wird es nicht schaden...
      Avatar
      schrieb am 29.06.06 09:32:24
      Beitrag Nr. 58 ()
      Tja ,Leute ,noch ist die SCHNEIDER AG ein Schnäppchen,denke ,falls am Montag positive NEWS seitens des BAY.Verfassungsgerichts kommen sollten ,dann " rumpelt " ES hier gewaltig ,bis dann !!!!:D:cool:
      Avatar
      schrieb am 29.06.06 10:14:34
      Beitrag Nr. 59 ()
      Geldseite wird immer stärker!


      Bid: 10:11:55 0,250 199.500
      Ask: 10:11:55 0,260 10.000
      Avatar
      schrieb am 29.06.06 10:15:48
      Beitrag Nr. 60 ()
      Bid: 10:15:09 0,250 199.500
      Ask: 10:15:09 0,270 50.000
      Avatar
      schrieb am 29.06.06 10:21:44
      Beitrag Nr. 61 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.333.188 von depotcheck am 29.06.06 10:15:48Kurse bitte nur im anderen Thread. Danke. ;) Dieser ist für Sachinfos.
      Avatar
      schrieb am 29.06.06 10:27:22
      Beitrag Nr. 62 ()
      Zuerst einmal möchte ich mich bei Ihnen für die bisher von Ihnen geleistete Mitarbeit in der Schneideraffäre ganz herzlich auf diesen Weg bedanken.
      Zu Ihren Bemerkungen des Kursverlaufs möchte ich Ihnen einen
      wichtigen Hinweis übermitteln. Natürlich sind Kursverläufe und Chartmarken sehr wichtig. Aber wichtiger sind Nachrichten des
      Börsenunternehmens. Die führen zu den Bewertungen und zu Kursverläufen. Ich vermute, dass die Nachrichten im Forum zu
      den Kursverlauf geführt haben und einige Nichtprofis das schnelle Geld verdienen- und die Börsenentwicklung nicht verpassen wollten.
      Zu den Punkt Leerverkauf möchte ich darauf hinweisen, dass
      solche Börsenpraktiken in Deutschland verboten sind und nur in
      angelsächsischen Ländern gestattet werden. Das Börsengesetz in
      Deutschland gestattet solch eine Geschäftsart nicht!!! Alle Depotbanken in Deutschland müssen bei einer Order darauf achten, dass kein Leerverkauf ausgeübt wird. Falls so etwas passiert,
      haftet die Deptbank für diesen Schaden.

      Zum Schluss möchte ich auf Ihre Hoffnung mit den Grünen eingehen.
      Ich bin seit 27 Jahren in einer Partei und arbeite nebenbei
      als Schöffe bei einem Gericht. Ich kenne etwas die Arbeitsweise
      der deutschen Richter und kann Ihnen deshalb mitteilen, dass
      dieser Punkt keine Auswirkung auf unseren Schneiderprozess haben
      wird. Ich finde es sehr schade, dass ich Ihnen das mitteilen muss, weil Sie und OHF sich sehr viel Mühe gemacht haben. Ich halte
      Ihnen die Daumen, aber Sie werden keinen Erfolg haben. Leider!!!
      Als Schöffe möchte ich gerne noch eine Info loswerden. Die Richter
      sehen Aktionäre immer als Spekulanten. Deshalb wird es für uns sehr
      schwer diesen Prozess zu gewinnen. Da der Prozess leider noch
      in Bayern stattfindet, wird es sehr sehr schwer, als Gewinner aus
      diesen Prozess zu gehen. Deshalb müssten die Rechtsanwälte gute
      und fundierte Meldungen von allen beteiligten Schneideraktionären
      erhalten.

      Deshalb haben Sie bitte Verständnis, dass ich mit meinen Ein-
      wänden helfen wollte, wieder vernünftige Argumente für unseren
      Schneider-Prozess zu erhalten.

      Zum Schluss möchte ich darauf hinweisen, dass ich meine Information am Sonntag veröffentlicht habe, um die richtigen
      Fakten, die wir für den Prozess benötigen, aufzuzeigen.
      Der Kursverlauf am Montag hat mir in vielen Diskussionen gezeigt,
      dass einige Spekulannten kalte Füsse bekommen haben und die Posi-
      tion ab den frühen Nachmittag veräußert haben. Vielleicht sollten
      Sie sich die Mühe machen, den Kursverlauf nach der Mittagszeit, ab 14.30 Uhr genau zu analysieren. Dann würden Ihnen auffallen, dass hier absolute, kompetente Leute den Kursverlauf an der Börse
      beeinflusst haben. Alle Vermutungen, die Sie bisher anstellen, sind
      voraussichtlich nicht richtig.

      Ich bitte um Verständnis, dass ich Ihnen damit einige Hoffnung nehme, aber wir haben immer noch die Möglichkeit, durch unsere
      Mithilfe, an wichtige Fakten für den Prozess zu kommen.Ich hoffe, dass ich Ihnen mit meinen Beitrag etwas helfen konnte.

      -Ende-
      Avatar
      schrieb am 29.06.06 10:29:03
      Beitrag Nr. 63 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.333.534 von Sebk am 29.06.06 10:27:22Quelle :confused:
      Avatar
      schrieb am 29.06.06 10:38:56
      Beitrag Nr. 64 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.330.373 von Sebk am 29.06.06 07:49:10Junge, mach doch mal halblang......

      Als erstes seh ich nur, dass Du anscheinend unter einer Profilierungs-Neurose leiden könntest.....

      Hier sind Leute am Werk, die der Schneider AG schon viele Jahre verbunden sind, mit Haut und Haaren, und mit einem Riesenaufwand an Geld und Zeit, um die Wahrheit, gegen extremste Widerstände, doch noch an´s Tageslicht zu holen.

      Sollte das gelingen, weiß ich zumindest, wer hierfür geschuftet und geackert hat, und jeder andere auch, der etwas mitliest, hier.

      Es wird sich aber nicht vermeiden lassen, dass nur Zuseher, also keine aktiv an der Aufklärung des CSU-Schneider-Skandals beteiligte, auch daran partiziepieren werden, am liebsten würde ich sagen, LEIDER.

      Traurig ist, dass Du mit einem Posting jetzt versucht, dich selbst als Vater des Erfolgs darzustellen, willst wohl denen, die es wirklich verdienen, die Butter vom Brot stehlen?

      Bleib bitte Deinem Karnevalsverein weiterhin treu und verbunden,
      damit wir weiter auch etwas zu lachen haben.

      Wer hier nur ein bischen mitlies, wird schnell erkennen, welche User als Vater des Erfolges bezeichnet werden dürften.
      Wie schon gesagt, von Ihrem Geld- und Zeit-Einsatz und Ihrem unerschütterlichen Glauben an die Gerechtigkeit, ganz zu schweigen.
      Die bayerischen Grünen, speziell der bayerische Landtagsabgeordnete, Dr. Martin Runge, müßen in diesem Zusammenhang auch vorrangig genannt werden.

      Alles nur meine persönliche Meinung.
      Avatar
      schrieb am 29.06.06 10:41:25
      Beitrag Nr. 65 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.333.580 von ZockerFreak am 29.06.06 10:29:03Es geht hier um den Prozess der Grünen und die Auswirkungen auf die Aufklärungen des Skandals. Das hat mit irgenwelchen anderen Prozessen von Altaktionären nur in der Hinsicht etwas zu tun, dass für diese neue Informationen anfallen könnten.

      Primär wird der verrausschtliche Sieg der Grünen dazu führen,d ass die Regierung alle Fragen beantworten muss, da die Grünen ein Grundsatzutreil anstreben. Aus den Fakten wird dann folgen, dass die AG geschädigt wurde, was wiederum Schadneserstazansprüche der AG begründen wird. Da die Schudlen gweitestgehend durch Einnahmen gedeckt sind, geht die Masse an die Aktionäre, die Aktien haben.

      Das hat mit Prozessen der Altaktionäre nichts zu tun. Es ist immer gut, zweigleisig zu fahren und die Akiten nicht abzugeben.

      Wie Sie richtig ausführen, ahbe Aktionäre es grundsätzlich nicht einfach. Deswegen sind Schadensersatzforderungen der AG selbst aussichtsreicher. Dazu muss nur eine Grundlage gelegt werde, und das werden die Grünen durch die Auskünfte, die sie erhalten, indirekt bewirken. Nicht, dass diese Infos nicht bekannt wären, aber nur wenn sie öffentlich im Landtag sind, wird der Insolvenzverwalter nicht umher zu kommen, sie auch durchzusetzen. Denn dann wird der Mediendruck entsprechend sein.
      Avatar
      schrieb am 29.06.06 10:44:53
      Beitrag Nr. 66 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.333.912 von tagchen am 29.06.06 10:41:25Richtig..war mir jetzt nur nicht ganz klar woher der text stammt :confused:
      Avatar
      schrieb am 29.06.06 10:54:43
      Beitrag Nr. 67 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.334.013 von ZockerFreak am 29.06.06 10:44:53T'schudldigung, meine Antwort war auf SebK bezogen.
      Avatar
      schrieb am 29.06.06 11:24:36
      Beitrag Nr. 68 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.333.534 von Sebk am 29.06.06 10:27:22So ein Quatsch, Klar kann man auch in Deutschland leerverkaufen!

      Im Übrigen ist es meine persönliche Sache, ob ich einen Kurs poste oder nicht.

      Im Moment wird auf beiden Seiten ziemlich gefaked, Geld waren heute früh fast 200 K auf 0,25, dann ging es ohne Kurs auf 0,25 gleich auf 0,244 mit 30K, jetzt stehen wieder 69K Brief zu 0,26. Ich schätze, die 2 verschiedenen Lager gleichen sich jetzt an, es bildet sich vorerst ein Boden. Vielleicht wird auch noch gewaltig gepuscht bis Montag?
      Avatar
      schrieb am 29.06.06 11:27:45
      Beitrag Nr. 69 ()
      Hi, kurze Frage: Falls am 3.07 eine Entscheidung getroffen wird, egal ob jetzt positiv (was ich natürlich hoffe), oder negativ, warum wird dann die Aktie nicht vom Handel ausgesezt ? Diese Entscheidung ist doch sehr relevant für den weiteren Kursverlauf ?

      Danke für Info
      Avatar
      schrieb am 29.06.06 11:39:00
      Beitrag Nr. 70 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.333.839 von Aarondac am 29.06.06 10:38:56Sehr geehrter Aarondac,

      vielen Dank für Deine Anmerkungen.

      Ich möchte darauf hinweisen, dass ich mit der Gesellschaft
      Schneider Technologies schon seit 1998 beschäftige und ca.
      1 Prozent des Grundkapitals von Schneider Rundfunkwerke AG
      hatte. Hieran können Sie sehen, dass ich sehr stark an
      einen Erfolg im Prozess mitarbeite und versuche, dass wir den
      Schuldigen für die Misere finden.

      Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass Ihr bestimmt ganz phantastisch gearbeitet habt, nur dass die Dinge die
      im Forum beschrieben werden uns als Altaktionäre "leider" nicht weiterhelfen. Mit meinen Beitrag ab Sonntag wollte ich nur
      darauf hinweisen, dass Eure Nachrichten voraussichtlich für den Prozess nicht wichtig sind und die Kursentwicklung nur auf eine
      falsche Spekulationen aufgebaut wurde. Ab Montag habe ich schon ein Ergebnis vorzuweisen, was Sie bisher noch nicht konnten!!!
      Siehe Kursverlauf!!!

      Ich will auch keinen die Butter vom Brot stehlen!!! Ich finde,
      dass Sie bisher viel Mühe und Zeit aufgewendet haben. Gratulation!!! Nur man muss sich auch mal Fragen, wie man zu einem Erfolg kommen kann.Ich bin der Meinung, daß es nur über einen guten Rechtsanwalt geht und Eure Bemühungen leider nicht viel bringen werden!!!

      Mein Schreiben biete ich nur als Hilfe- und nicht als Profilierungs-Neurose an. Ich will nur auf wichtige Dinge hinweisen, die uns vielleicht alle weiterhelfen könnten. Mit Euren Storys habt Ihr leider dafür gesorgt, dass der Kurs in einer Richtung gegangen ist, wo sehr viele Aktionäre ihr Kapital in den letzten Tagen vernichtet haben.

      Ich möchte auch noch auf einen wichtigen Tabestand hinweisen.
      Für den Prozess sind nur Aktienbestände wichtig, die bis zum 25.01.2002 im Depot vorhanden waren. Alle Bestände, die später gekauft wurden, spielen keine Rolle für den Prozess der Altaktionäre.!!
      Nun nutze ich das schönen Wetter um auf andere Gedanken zu kommen.
      Ich wünsche allen viel Erfolg ab Montag!!!

      -Schluß-
      Avatar
      schrieb am 29.06.06 11:44:35
      Beitrag Nr. 71 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.333.534 von Sebk am 29.06.06 10:27:22Die Aussage:

      Die Richter sehen Aktionäre immer als Spekulanten

      bestätigt, dass Richter anscheinend auch "nicht unvoreingenommen" in so einem Verfahren sind.

      Das ist schon mal bedenklich.

      Andererseits, würde es keine Kleinaktionäre und Spekulanten geben, würde die Börse Frankfurt für Deutschland als alleinige Börse wohl ausreichend sein.
      Das heißt die übrigen Börsen in Deutschland könnte man sich sparen. Die Ansicht der Richter ist also zumindest Arbeitsplatz-kontraproduktiv.

      Eigentlich müßten die Richter genau die gegenteilige Meinung haben.
      Ich glaube nicht, dass der Berufs-Börsenhandel, (Banken und Profis,) alle Börsenplätze in Deutschland am leben erhalten könnte.

      Andererseits wird immer beklagt, dass es in Deutschland zu WENIGE Aktionäre gibt, im Verhältnis zu vielen anderen Ländern mit entsprechendem Lebensstandart.

      Ist doch Schwachsinn, einsteils prangert man ein Defizit an, andernteils werden diese Leute mit Aktien in die miese Ecke gestellt.

      Inzwischen spreche ich anderen gegenüber auch nicht mehr davon, dass ich ein Aktiendepot betreibe. Denn das beste war:

      WAS?????? Du hast Aktien???????

      Der Exportweltmeister verteufelt sozusagen seine Aktionäre per Gesetz.

      Jetzt wird mir mal wieder einiges klar.

      Danke, für Dein Posting!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
      Avatar
      schrieb am 29.06.06 11:48:15
      Beitrag Nr. 72 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.335.492 von Sebk am 29.06.06 11:39:00Das was Sie leider nicht verstehen, ist, dass es sowohl hier in der Diskussion - als auch beim Kursverlauf - DERZEIT gar nicht um die Altaktionäre geht... Auch das Urteil am Montag ist für beide Seiten interessant.

      Sie müssen unterscheiden zwischen denkbaren Schadensersatz für Altaktionäre und für die AG an sich, welcher wiederum nur den aktuellen Aktionären zustehen würde, da als Dividende ausgeschüttet.

      Für Altaktionräre: Das Datum ist nicht der 25.01.2002, sondern der 08.05.2002, da am 25.01. ja an sich nichts passierte, außer dem ANTRAG auf Insolvenzeröffnung. Dem hätte ja nicht stattgegeben werden müssen. Es wird dort nämlich erst geprüft, ob eine Zahlungsunfähigkeit überhaupt besteht. Das hätte auch negativ ausgehen können, nämlich, das doch Geld da ist. Am 08.05. wurde hingegen der Insolvenzplan abgelehnt. Allenfalls in Betracht als früherer Termin könnte der Tag der InsolvenzERÖFFNUNG kommen.
      Avatar
      schrieb am 29.06.06 11:55:54
      Beitrag Nr. 73 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.335.492 von Sebk am 29.06.06 11:39:00man darf ja keine ahnung haben. aber dann sollte man vielleicht mal nachfragen. oder auch anderen glauben schenken. und nicht sone welle hier machen...:rolleyes:
      leg dein geld lieber auf sparbuch an... wenn ich sowas schon lese:


      Zu Ihren Bemerkungen des Kursverlaufs möchte ich Ihnen einen
      wichtigen Hinweis übermitteln. Natürlich sind Kursverläufe und Chartmarken sehr wichtig. Aber wichtiger sind Nachrichten des
      Börsenunternehmens. Die führen zu den Bewertungen und zu Kursverläufen. Ich vermute, dass die Nachrichten im Forum zu
      den Kursverlauf geführt haben und einige Nichtprofis das schnelle Geld verdienen- und die Börsenentwicklung nicht verpassen wollten.


      kurse machen nachrichten! nicht umgekehrt!!!




      Zu den Punkt Leerverkauf möchte ich darauf hinweisen, dass
      solche Börsenpraktiken in Deutschland verboten sind und nur in
      angelsächsischen Ländern gestattet werden. Das Börsengesetz in
      Deutschland gestattet solch eine Geschäftsart nicht!!! Alle Depotbanken in Deutschland müssen bei einer Order darauf achten, dass kein Leerverkauf ausgeübt wird. Falls so etwas passiert,
      haftet die Deptbank für diesen Schaden.


      ich kann shorten, welchen wert ich will - nur bei der leihe (also der dauer) wird es etwas schwieriger. geht über umweg aber auch.

      und das ist NICHT verboten, sondern völlig LEGAL!!!
      Avatar
      schrieb am 29.06.06 11:58:11
      Beitrag Nr. 74 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.335.678 von tagchen am 29.06.06 11:48:15der versteht gar nix...:rolleyes::(
      Avatar
      schrieb am 29.06.06 12:25:48
      Beitrag Nr. 75 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.335.492 von Sebk am 29.06.06 11:39:00Mir kommt der ganze Beitrag von SebK ziemlich gefakt vor....
      Avatar
      schrieb am 29.06.06 12:30:12
      Beitrag Nr. 76 ()
      Würde mal behaupten hier blickt keiner von euch "Gurus" durch!
      Avatar
      schrieb am 29.06.06 12:30:55
      Beitrag Nr. 77 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.335.611 von Aarondac am 29.06.06 11:44:35...ich will meinem obigen Posting noch anfügen, dass das Wort

      Spekulant

      nicht unbedingt und immer mit dem Wort

      Gewinn

      assoziiert werden muß.

      Ich kenne einen (ehemaligen Spekulanten), der Haus und Hof mitsamt dem dickem Benz und der Familie usw. verloren hat, heute tut´s ein Fahrrad und eine kleine Sozialwohnung.
      Avatar
      schrieb am 29.06.06 12:56:28
      Beitrag Nr. 78 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.330.373 von Sebk am 29.06.06 07:49:10Sehr geehrter SEBK,

      okay, verstanden, Sie brauchen jetzt hard facts !

      Rufen Sie mich heute Nachmittag ab 15.30 Uhr an.

      OnlyHardFactsAboutSchneider
      Avatar
      schrieb am 29.06.06 13:11:20
      Beitrag Nr. 79 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.337.017 von OnlyHardFactsAboutSchneider am 29.06.06 12:56:28Sehr geehrter Herr OHF,

      vielen Dank für Ihr Angebot.

      Bitte haben Sie Verständnis, daß ich auf Ihr Angebot nicht eingehen
      werde. Ich suche keinen telefonischen Kontakt, sondern harte Fakten
      für unseren Prozess "Schneider-Technologies AG".

      Bisher habe ich Ihre Ergebnisse gesehen und möchte mich nicht
      an Ihren Arbeiten beteiligen, weil ich damit nicht weiterkomme.

      Wenn Sie helfen wollen, so würde ich Sie bitten, eine Anklage
      einzureichen und Ihre Informationen an einen Rechtsanwalt
      weiter zu leiten.

      Bitte gehen Sie mal in das Internet und schauen Sie sich die
      Ergebnisse der Kanzlei Rotter an. Ich glaube, dass wir hier
      einen der erfolgreichsten Anwälte in Deutschland für den Bereich
      "Kapitalanlage-Prozess" haben.

      Wie ich aus der SZ erfahren habe, wurden die Anklagen bisher
      gegen Herrn Niemeyer, Lehman Brothers und der LfA geführt.

      Vielleicht haben Sie über die Kanzlei die Möglichkeit, auch Ihre
      Forderungen einzuklagen.

      Andere Nachrichten können Sie bitte weiter im Forum senden.

      -Ende-
      Avatar
      schrieb am 29.06.06 13:32:28
      Beitrag Nr. 80 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.335.884 von alpine110 am 29.06.06 11:58:11Sehr geehrter Herr alpine110,

      es kann sein, dass ich Ihre Argument nicht verstehe.
      Dafür möchte ich mich auf diesen Weg entschuldigen!!
      Aber ich möchte nur auf folgendes hinweisen, was für alle Beteiligten sehr wichtig ist. Seit meiner Veröffentlichung
      am Sonnatg befindet sich der Kurs gen Süden. Ist das nicht
      ein Ergebnis, wo Sie sich bitte Gedanken machen sollten!!!

      Ihr Hinweis auf Montag ist sehr interessant, aber wird keine Auswirkung auf die jetzigen Aktionäre haben. Es tut mir leid
      dies immer wieder zu wiederholen, da Verluste halt sehr weh tun.

      Der Parteienstreit betrifft nur die Grünen mit der CSU.
      Davon werden die Altaktionäre bis 25.01.2002 und die neuen
      Aktionäre ab 28.01.20o2 leider nicht profitieren.
      Vo wen erwartet Sie denn das Geld??? Wer soll diese Rechnung bezahlen. Ich schlage Ihnen vor, sich mit den Unternehmsberater
      Herrn Berger in München in Verbindung zu setzten. Zur Erinnerung:
      Der Wirtschaftsprüfer wurde in 2001 beauftragt, sich die Daten von Schneider anzuschauen und zu Prüfen, ob das Unternehmen noch eine Überlebenchance hat. Leider kennen wir das Ergebnis, was für uns Aktionäre nicht so erfreulich war. Da sind Dinge, die sehr wichtig für unseren Prozess sind.

      In der nächsten Woche werde ich ja sehen, welche Partei Recht
      behalten hat. Ich würde mich sehr freuen, wenn der Kurs zu Gunsten der jetzigen Aktionäre laufen wird. Mir fehlt aber der Glaube und
      die Phantasie, dass hier eine tolle Meldung kommen wird!!!
      Vielleicht werden Sie dann meine Nachricht von Sonntag im Forum verstehen. Ich biete nur meine Hilfe an. Andere Interessen liegen bei mir nicht vor.

      Ich möchte darauf hinweisen, dass ich keine Aktien von Schneider
      mehr besitze und auch keine am 28.01.2002 besessen habe.
      Erinnerung: 1, Handelstag nach der Insolvenzmeldung mit Kurs von
      0,60 cent.

      Nun können Sie sich Ihre eigenen Gedanken machen.

      -Ende-
      Avatar
      schrieb am 29.06.06 13:43:22
      Beitrag Nr. 81 ()
      kein Handel mehr, ich bekomme nix.
      Avatar
      schrieb am 29.06.06 13:43:36
      Beitrag Nr. 82 ()
      Sehr geehrter Herr SEBK,
      ich würde Sie doch sehr bitten, ihre Phantasiegeschichten in ihrem Tagebuch weiterzuführen!An ihrem Schreibstil ist unmerklich zu erkennen, dass Sie sehr kreativ im Geschichtchen ausdenken sind, ich würde Sie daher bitten die Zeitschrift "BUNTE" zu kontaktieren um evt. für diese anzuheuern.Leider spricht der Kurs die Sprache Bodenbildung bzw. leicht Richtung Norden tendierend, da haben ihre Basher Absichten wohl diesmal keine Früchte getragen.
      Hochachtungsvoll
      Avatar
      schrieb am 29.06.06 13:50:47
      Beitrag Nr. 83 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.337.766 von taxi0 am 29.06.06 13:43:22Sehr geehrter Herr taxi0,

      laut meiner Information können Sie aktuell 22.000 Stück bei
      0,26 in Frankfurt kaufen. Der Kurs ist nicht ausgesetzt. Es fand seit 12.20 Uhr kein Umsatz statt. Der letzte Umsatz lag bei
      6.000 Stück.

      Viel Glück!!!

      -Ende-
      Avatar
      schrieb am 29.06.06 13:53:47
      Beitrag Nr. 84 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.337.918 von Sebk am 29.06.06 13:50:47Danke, aber ich habe nur 0,25 € eingegeben.
      Avatar
      schrieb am 29.06.06 13:58:45
      Beitrag Nr. 85 ()
      Sehr geehrter SEBK,
      wie wärs wenn Sie ihre Förmchen vom Schreibtisch und wieder in den Sandkasten abwandern ihre Glaubwürdigkeit ist so groß wie die eines Sandkorns!
      Avatar
      schrieb am 29.06.06 14:00:00
      Beitrag Nr. 86 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.337.579 von Sebk am 29.06.06 13:32:28:confused:

      das du verluste mit srf hast, tut mir leid - ich gönne sie niemandem - , ist aber dein problem. könnte auch mit mangelnder börsen-/tradererfahrung zusammenhängen.

      ich hab jedenfalls keine... :D:D:D ist sogar detailliert in einem anderen schrätt hier nachzulesen...:D

      zu dem anderen reicht ein bild:



      nagut, 2... :D

      Avatar
      schrieb am 29.06.06 14:02:13
      Beitrag Nr. 87 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.337.918 von Sebk am 29.06.06 13:50:47Euer Hochwürden, ebend war ein Handel 30500 Stück zu 0,26€, aber ich bleibe bei 0,25 €.
      Avatar
      schrieb am 29.06.06 14:03:08
      !
      Dieser Beitrag wurde vom System automatisch gesperrt. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an feedback@wallstreet-online.de
      Avatar
      schrieb am 29.06.06 14:04:53
      !
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      Avatar
      schrieb am 29.06.06 14:10:40
      Beitrag Nr. 90 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.338.164 von SonnyJonny am 29.06.06 14:04:53Na der hat doch auch so geschrieben, darum diese Sprache,als Spass, aber das kannst du dir doch denken.
      Avatar
      schrieb am 29.06.06 14:12:39
      Beitrag Nr. 91 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.338.278 von taxi0 am 29.06.06 14:10:40Schon klar, war auch nicht böse gemeint, nur SEBK ist so inkompetent dass es kein Spass mehr ist!
      Avatar
      schrieb am 29.06.06 14:17:32
      Beitrag Nr. 92 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.338.315 von SonnyJonny am 29.06.06 14:12:39Ich bin bei Schneider neu drin. Wollte mal aus den Schneider kommen.
      Avatar
      schrieb am 29.06.06 14:22:47
      Beitrag Nr. 93 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.338.417 von taxi0 am 29.06.06 14:17:32:laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 29.06.06 23:14:20
      Beitrag Nr. 94 ()
      Am Freiag sind es noch drei Tage... ;)
      Avatar
      schrieb am 30.06.06 03:29:25
      Beitrag Nr. 95 ()
      STB Web Portal für Steuerberater

      Transparenzrichtlinien-Umsetzungsgesetz verabschiedet

      BMF: "Mehr Transparenz am Kapitalmarkt"

      Unter Anderem:

      Künftig nmuß schon derjenige, der mehr als 3 % der Stimmrechte an einem börsennotierten Unternehmen erwirbt, dieses dem Emittenten sowie der Bafin melden und die Information europaweit bekannt machen. Usw.

      Auch Dieses:

      Über die Umsetzung der Transparenzrichtlinie hinaus stellt der Entwurf auch die Veröffentlichung von Kapitalmarktinformationen im Falle der Insolvenz eines Unternehmens sicher. Diese gesetzliche Regelung ist nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, das die Inpflichtnahme des Insolvenzverwalters nach dem bestehenden Recht abgelehnt hat, notwendig geworden.

      Betrifft das "unsere" IV´s auch?

      Gibt´s jetzt Infos in Hülle und Fülle????????


      http://www.stb-web.de/fachartikel/drucken.php?id=1901



      HALLO BAYERN, beim Bund werden die Verschlüße immer mehr gelockert, wie z.B. auch beim Informationsfreiheitsgesetz. In Bayern will die Staatsregierung alles weiter unter Verschluß halten, im kriminalistischen Sinn bedienen sich doch eher Leute mit Dreck am Stecken, dieser Methode der Verschwiegenheit.

      Eine plausible Begründung, dass aufgeklärte Bürger des 21.Jahrhunderts so behandelt werden müßen, gibt´s wohl nicht.
      Avatar
      schrieb am 30.06.06 03:59:53
      Beitrag Nr. 96 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.353.881 von Aarondac am 30.06.06 03:29:25Hier das Ganze noch ausführlicher mit weiterer Information.

      Bundesministerium der Finanzen

      Pressemitteilungen 28.06.2006

      Nr. 77/2006

      Mehr Transparenz am Kapitalmarkt


      http://www.bundesfinanzministerium.de/cln_06/nn_54/DE/Aktuel…

      Zuerst Aktuelles und darauf Pressemitteilungen anklicken dann unter Datum 28.06.2006 fündig werden.
      Avatar
      schrieb am 30.06.06 04:37:43
      Beitrag Nr. 97 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.353.885 von Aarondac am 30.06.06 03:59:53Auf dem Blatt lässt sich unter

      Weitere Informationen - Transparenz-Richtliniengesetz

      der ganze Entwurf einsehen.

      Auf die Schnelle nur mal dies von Seite 20 von insgesamt 138 Seiten:

      (1) Emittenten, für die die Bundesrepublik Deutschland der Herkunftsstaat ist, müssen sicherstellen, dass

      1. alle Inhaber der zugelassenen Wertpapiere unter gleichen Voraussetzungen gleich behandelt werden;

      2. alle Einrichtungen und Informationen, die die Inhaber der zugelassenen Wertpapiere zur Ausübung ihrer Rechte benötigen, im Inland öffentlich zur Verfügung stehen;

      3. usw.

      Das Gesetz tritt zum 01.01.2007 in Kraft, wenn ich das richtig verstanden habe.

      Hätte es eventuell auch zusätzlich positiven Einfluss auf die Schneider - Prozesse, wenn es denn schon heute gültig wäre????????
      Avatar
      schrieb am 30.06.06 04:43:13
      Beitrag Nr. 98 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.353.897 von Aarondac am 30.06.06 04:37:43....wer war den der Emittent bei den Schneider-Kapitalerhöhungen?????


      War das nicht Lehman Brothers?????

      Die LfA auch???????

      ..und wer noch????????
      Avatar
      schrieb am 30.06.06 05:12:48
      Beitrag Nr. 99 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.353.898 von Aarondac am 30.06.06 04:43:13hab da wohl einen Schmarren geschrieben...

      Emittent ist der Herrausgeber der Wertpapiere.

      Hab das verwechselt mit Emmissionsbank, Entschuldigung!
      Avatar
      schrieb am 30.06.06 10:42:47
      Beitrag Nr. 100 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.337.210 von Sebk am 29.06.06 13:11:20@ SEBK

      Stay cool
      :
      Alles zu seiner Zeit - vielleicht auch eine Klage von uns - falls überhaupt noch erforderlich!

      okay, mglw. haben Sie eine Klage eingereicht (?)

      Andrerseits habe ich erhebliche Zweifel, ob Sie tatsächlich selbst Mandant bei RAe ROTTER sind.

      Ehrliche Frage:
      Anhand Ihrer Ausführungen muß man jetzt doch schon annehmen, daß Sie an die Grenze der Beweiskraft Ihrer Unterlagen angelangt sind.

      Anderst ist Ihr Hilferuf nicht zu verstehen.

      P.s.: Parteimitgliedschaft wo ? Bei der CSU ?


      OnlyHardFactsAboutSchneider
      Avatar
      schrieb am 03.07.06 16:39:30
      Beitrag Nr. 101 ()
      Kurze Info zum Prozess laut eines Zuschauers:

      - Saal war komplett besetzt mit Zuschauern, also recht großes Interesse, kein Platz war mehr frei
      - auch anwesend mindestens zwei Kläger mit Anwälten
      - Bayerisches Fernsehen soll auch da gewesen sein und Interviews gemacht haben. Vermutlich gleich ein Bericht im Fernsehen. Wer kann es sehen?

      - Gericht hat sich neutral gegeben, hat nur die Argumente aufgenommen.

      - Dr. Runge für die Grünen hat ein gutes Bild abgegeben, SCHNEIDER hat den größten Raum eingenommen.

      - Regierung hat die bekannten - und m. E. untauglichen - Argumente gebracht, siehe auch Bericht unten.

      Gesamteindruck: Der Beobachter geht von einem Sieg der Grünen aus, jedenfalls anhand der Vortäge und der Rechtslage und der bisherigen Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs.






      "Bayerischer Verfassungsgerichtshof
      Dürr: Staatsregierung darf nicht länger mauern

      Wie detailliert muss die bayerische Staatsregierung Anfragen von Abgeordneten der Opposition beantworten? Über diese Frage hat der Bayerische Verfassungsgerichtshof verhandelt. Die Grünen hatten sich beim obersten Gericht Bayerns darüber beschwert, bei bestimmten Fragen nicht ausreichend von der Regierung informiert worden zu sein. Das Urteil soll am 26. Juli fallen.

      Die Landtagsgrünen haben vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof die mangelhafte Beantwortung von parlamentarischen Anfragen durch die Staatsregierung beklagt. Grünen-Fraktionschef Sepp Dürr sagte vor Gericht, die Mitglieder seiner Fraktion fühlten sich in ihrer politischen Arbeit behindert, wenn Anfragen durch die Staatsregierung gar nicht, nicht umfassend oder nicht wahrheitsgemäß beantwortet würden. "Wir erwarten, dass uns die Staatsregierung in der Erfüllung dieser Kontrollaufgaben unterstützt", so Dürr.

      Streitfall Schneider

      Als Beispiel nannte sein Fraktionskollege Martin Runge den Fall Schneider Technologies, wo eine Reihe schriftlicher Anfragen von der Staatsregierung nicht beantwortet worden seien.
      Vertreter der Staatsregierung verwiesen dagegen auf den Schutz von Betriebsgeheimnissen und Persönlichkeitsrechten. So habe man beispielsweise Fragen nach Überschüssen und Umsätzen nicht beantworten können, da es sich bei diesen Daten um Geschäftsgeheimnisse der Firma handle.
      (Anmerkung: :laugh: :laugh: Seit wann satehen die über der Verfassung und wieso müssen "Betriebsgeheimnisse" einer nicht mehr existenten Firma geschützt werden?)


      Das Einmaleins der parlamentarischen Anfragen

      *
      Die Anfragen sind im Landtag eines der wichtigsten Kontrollinstrumente der Opposition und können schriftlich oder mündlich gestellt werden.
      *
      Bei der mündlichen Anfrage richten die Abgeordneten in der Plenarsitzung eine einzige Frage an Minister oder Staatssekretäre. Die schriftliche Anfrage kann dagegen aus mehreren Unterfragen zu einem bestimmten Thema bestehen.
      *
      2001 hatte der Verfassungsgerichtshof schon einmal auf Antrag der Grünen ein Urteil zu parlamentarischen Anfragen gesprochen. Darin wurde die unzureichende Beantwortung von Fragen zu Politikerflügen moniert.


      Urteil am 26. Juli

      Neben einer Anfrage zum Elektronikkonzern Schneider beklagten die Grünen, auch Anfragen zum Engagement der Förderbank LfA, zu den Online-Aktivitäten des Freistaats, zur Insolvenz der Sonderabfall-Entsorgungsgesellschaft GSB und zur Förderung des Ludwig-Musicals seien unzureichend beantwortet worden. In allen Bereichen habe die Staatsregierung den Abgeordneten wichtige Informationen vorenthalten, so die Grünen. Das oberste Gericht will sein Urteil am 26. Juli verkünden.
      [/B][/B]"

      Quelle: http://www.br-online.de/bayern-heute/artikel/0607/03-verfass…
      Avatar
      schrieb am 03.07.06 16:59:34
      Beitrag Nr. 102 ()
      Danke für die Info, lieber Tagchen.
      Hört sich ja gar nicht soooooooo schlecht an, oder ?
      Was mir etwas zu denken gibt ist der heutige Sturz vom TH bis jetzt.
      Da hat wohl KEINER mehr wenigstens etwas Vertrauen in einen guten Ausgang ...
      :(
      Avatar
      schrieb am 03.07.06 20:37:53
      Beitrag Nr. 103 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.356.963 von OnlyHardFactsAboutSchneider am 30.06.06 10:42:47Vieln Dank für Ihre Antwort. Sehr gerne möchte ich Ihnen mitteilen,
      dass ich genug Beweise habe und früher einen sehr engen Kontakt zu den ehemaligen Vorständen von Schneider hatte.
      Aus diesen Gründen können Sie davon ausgehen, dass ich Ihre Unterlagen nie benötigen werde und Sie somit von mir kein
      Geld erhalten werden. Versuchen Sie die Story an andere geschädigte Aktionäre zu verkaufen. Ich finde diese Art nicht fair.Sie haben meines Erachtens Ihr Spiel verloren, im Gegensatz
      zur deutschen Nationalelf.

      Ich schlage Ihnen vor, wenn Sie solche tollen Nachrichten haben, dann helfen Sie bitte alle geschädigten Schneider-Aktionäre.
      Das andere ist alles Spielerei, wo nur Geld und Hoffnung verloren
      wird. Und bitte nutzen Sie diese Forum nicht nur zu Ihren Vorteil,
      sondern helfen Sie den geschädigten Aktionären. Der Kursverlauf
      seit Montag letzter Woche hat vielen Teilnehmer im Forum viel Geld gekostet und wird weiterhin viel Geld kosten. Schneider ist
      nur ein Mantel ohne Inhalt. Die einzigen Aktionäre, die sich ein
      wenig Hoffnung machen können, haben eine Anklage eingereicht und Stücke bis zum 25.01.2002 im Depotbestand gehabt. Alle Aktionäre die ab den 28.01.2002 Schneideraktionäre geworden sind, werden gegenüber der LfA, Lehman und den Vorständen kein Gehör finden und
      somit leer ausgehen.Deshalb schlage ich vor, nehmen Sie Ihre Akten und suchen Sie sich einen sehr guten Anwalt, vielleicht haben Sie dann auch einmal Glück "Gehör zu finden" und auch mal zu siegen!! Die anderen Parteien, dass kann ich Ihnen schon versprechen,
      haben Top-Anwälte. Da sind wir alles kleine Fische.
      Es geht um eine große Vermögensvernichtung. Und dafür sind
      alle sehr gut aufgestellt, um diesen Prozess, falls er stattfinden wird, zu gewinnen.

      Zum Schluss möchte ich noch eine Frage wiederholen: Warum haben Sie
      nicht bis zum 31.12.2005 eine Klage eingereicht??

      Das war Ihr wichtigster Termin nach der Schneiderinsolvenz
      am 25.01.2002. Haben Sie vielleicht durch Ihre vielen Recherchen -und Eigensinn etwas verschlafen???

      -Ende-
      Avatar
      schrieb am 26.07.06 09:54:57
      Beitrag Nr. 104 ()


      "Das Online-Angebot des Bayerischen Rundfunks
      www.br-online.de/bayern-heute/artikel/0607/26-gruene-staatsregierung/index.xml
      Stand: 25.07.2006
      Grüne gegen Staatsregierung
      Verfassungsgerichtshof spricht Urteil


      Der Bayerische Verfassungsgerichtshof entscheidet heute in einem Streit zwischen den Landtags-Grünen und der Staatsregierung. Die Grünen werfen der Regierung vor, ihre verfassungsmäßigen Kontrollrechte als Abgeordnete zu verletzen. Bei einer Verhandlung Anfang Juli gab die CSU-Staatsregierung nach Darstellung der Grünen unzureichende, falsche oder gar keine Antworten.

      Konkret geht es um mehrere schriftliche Anfragen, in denen die Grünen Informationen über die Arbeit staatlicher Beteiligungsunternehmen verlangt haben. Interessiert hatten die Grünen die Online-Aktivitäten des Freistaats, das Engagement der Förderbank LfA beim Elektronikunternehmen Schneider, die Insolvenz der Sonderabfall-Entsorgungsgesellschaft GSB sowie die Förderung des König-Ludwig-Musicals. Die Abgeordneten wollten nach eigenen Angaben die Verwendung von Steuergeldern prüfen. Die Staatsregierung weigerte sich die Zahlen zu veröffentlichen und begründete dies mit Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen sowie dem Datenschutz.

      Ähnlicher Fall bereits vor fünf Jahren

      Was das Urteil angeht, gab sich die Pressesprecherin der bayerischen Grünen, Simone Paulmichl, im Vorfeld zuversichtlich: "Wir rechnen schon damit, dass wir wenigstens einen Teilerfolg haben". Bereits vor fünf Jahren hatte der Verfassungsgerichtshof den Grünen in einem ähnlichen Fall Recht gegeben. Die Richter werteten es als klaren Verstoß gegen die Bayerische Verfassung, dass die Staatsregierung eine Anfrage der Grünen zu Flügen von Regierungsmitgliedern nur teilweise beantwortet habe.

      Die Anfragen sind im Landtag eines der wichtigsten Kontrollinstrumente der Opposition und können schriftlich oder mündlich gestellt werden.
      "

      Quelle: http://www.br-online.de/bayern-heute/artikel/0607/26-gruene-…
      Avatar
      schrieb am 26.07.06 10:21:58
      Beitrag Nr. 105 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.059.283 von tagchen am 26.07.06 09:54:57stell doch mal link rein, bekomme den Sender nicht
      Avatar
      schrieb am 26.07.06 10:35:31
      Beitrag Nr. 106 ()
      Welche Link? Siehe unten. Ansonsten:

      www.br-online.de
      Avatar
      schrieb am 26.07.06 10:50:26
      Beitrag Nr. 107 ()
      Die Grünen haben den Fall gewonnen und der Kurs gibt weiter nach?!:eek:
      Avatar
      schrieb am 26.07.06 10:59:43
      Beitrag Nr. 108 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.060.205 von 12Becky34 am 26.07.06 10:50:26Ist das Urteil schon bekannt? Quelle? Wieso gibt der Kurs nach?
      Avatar
      schrieb am 26.07.06 11:08:58
      Beitrag Nr. 109 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.060.367 von tagchen am 26.07.06 10:59:43....weil manche die Dimension der Stunde nicht kapieren, denke ich.;)
      Avatar
      schrieb am 26.07.06 11:18:38
      Beitrag Nr. 110 ()
      Die Wende !? - Regierung hat heute klar den Prozess vor dem Verfassunsgericht verloren und muss wohl nun auspacken... Erste Meldung siehe unten... Und da die Anwälte der Regierung/LfA das in Prozessen z. B. mit Gruner & Jahr angeblich verhindern wollten, um nicht Informationen für Schadensersatzklagen zu liefern, scheint es ja wirklich Ansprüche zu geben ;), die nun wohl fundiert belegt werden können... ;)

      Zitat: "Ohrfeige für die Staatsregierung" laut Bayerischen Rundfunk, siehe unten.

      Damit fällt nun wohl Bayern. ;)

      Das kann jetzt schnell gehen. ;)

      Auch Lehman Brothers könnte ein paar Probleme bekommen, wenn jetzt alles bekannt wird.

      Und Dr. Jaffé wird sich wohl nicht mehr dahinter verstecken könne, dass er von nichts weiß, wenn alles in Landtagsdrucksachen steht. Denn zuerst geschädigt ist immer die AG. ;) Damit könnte nun realistischerweise etwas für die Aktionäre übrig bleiben, sollten Ansprüche durchgesetzt werden.

      Die haben jetzt den ersten Prozess verloren und werden somit sicher auch alle weiteren verlieren. ;) Nur den Prozess gegen Kleinaktionäre hatten die wegen Formfehlern gewonnen. Aber in der Sache hat die Regierung/LfA noch nie (!) Recht bekommen. Somit ganz klare Niederlage...

      Die weiteren Niederlagen der LfA lassen sich wohl nicht mehr vermeiden, da sie vermutlich was getan haben, was sie nicht hätten dürfen bei SCHNEIDER. Und dieses wollten sie wohl über die Zeit retten bzw. haben wohl gehofft, die Anleger finanziell "fertig" zu machen... Beides hat wohl nicht geklappt. Dr. Wiesheu hat sich ja schon zur Bahn AG abgesetzt.

      Das zeigt aber auch mehr, wie unfähig die Anwälte und Berater der Regierung/LfA zu sein scheinen. Teuer ist nicht immer gleich gut. ;)

      Die können jetzt aber auch das Steuer nicht mehr rumreißen, weil sie grundsätzlich mit ihrer Strategie gescheitert sind. Die hätten 2002 die paar Anleger entschädigen sollen, die damals klagten. Dann wäre es vergessen. Jetzt ist es nicht mehr aufzuhalten... Und könnte sehr, sehr teuer werden.

      Damit hat sich die jahrelangen Arbeit gelohnt und das offensichtliche Konzept der Regierung/LfA, alles über die Zeit retten zu wollen, ist wohl gescheitert. ;)

      Jetzt wird es spannend bei Schneider. ;)



      Das Online-Angebot des Bayerischen Rundfunks
      www.br-online.de/bayern-heute/artikel/0607/26-gruene-staatsregierung/index.xml
      Stand: 26.07.2006

      Grünen-Klage
      Ohrfeige für die Staatsregierung


      Die CSU-Staatsregierung hat vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof eine Niederlage gegen die Landtags-Grünen einstecken müssen. Die Richter schlossen sich weitgehend deren Auffassung an, dass die Rechte der Opposition verletzt worden seien. Die Grünen werfen der Regierung vor, auf Anfragen unzureichende, falsche oder gar keine Antworten gegeben zu haben.

      Konkret ging es um mehrere schriftliche Anfragen, in denen die Grünen Informationen über die Arbeit staatlicher Beteiligungsunternehmen verlangt haben. Interessiert hatten die Grünen die Online-Aktivitäten des Freistaats, das Engagement der Förderbank LfA beim Elektronikunternehmen Schneider, die Insolvenz der Sonderabfall-Entsorgungsgesellschaft GSB sowie die Förderung des König-Ludwig-Musicals. Die Abgeordneten wollten nach eigenen Angaben die Verwendung von Steuergeldern prüfen. Die Staatsregierung weigerte sich, die Zahlen zu veröffentlichen und begründete dies mit Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen sowie dem Datenschutz.
      Ähnlicher Fall bereits vor fünf Jahren

      Bereits vor fünf Jahren hatte der Verfassungsgerichtshof den Grünen in einem ähnlichen Fall Recht gegeben. Die Richter werteten es als klaren Verstoß gegen die Bayerische Verfassung, dass die Staatsregierung eine Anfrage der Grünen zu Flügen von Regierungsmitgliedern nur teilweise beantwortet hatte. Die Anfragen sind im Landtag eines der wichtigsten Kontrollinstrumente der Opposition und können schriftlich oder mündlich gestellt werden.
      "

      Quelle: www.br-online.de/bayern-heute/artikel/0607/26-gruene-staatsr…
      Avatar
      schrieb am 26.07.06 11:27:48
      Beitrag Nr. 111 ()
      bid + kurs!!!:eek:
      Avatar
      schrieb am 26.07.06 11:32:11
      Beitrag Nr. 112 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.060.768 von alpine110 am 26.07.06 11:27:48bid 0.137 Kurs 0.142
      Avatar
      schrieb am 26.07.06 11:35:39
      Beitrag Nr. 113 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.060.768 von alpine110 am 26.07.06 11:27:48wird ohne Umsatz hoch getaxt:rolleyes::rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 26.07.06 11:37:20
      Beitrag Nr. 114 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.060.854 von Hats am 26.07.06 11:32:110,15 zu 0,16:eek::eek:
      Avatar
      schrieb am 26.07.06 11:37:27
      Beitrag Nr. 115 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.060.916 von mfierke am 26.07.06 11:37:20jetzt gehts los..;)
      Avatar
      schrieb am 26.07.06 11:38:41
      Beitrag Nr. 116 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.060.930 von Hats am 26.07.06 11:37:270,16 - 0,168
      Avatar
      schrieb am 26.07.06 11:39:19
      Beitrag Nr. 117 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.060.916 von mfierke am 26.07.06 11:37:20Werde nachmittags meine übriggebliebenen Silvesterraketen für ca. 23:00 Uhr startklar machen.....:D
      Avatar
      schrieb am 26.07.06 11:40:06
      Beitrag Nr. 118 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.060.962 von Aarondac am 26.07.06 11:39:19ist das normal???? ohne Umsatz ich habe noch welche zu 0,142 bekommen :laugh:
      Avatar
      schrieb am 26.07.06 11:40:19
      Beitrag Nr. 119 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.060.952 von Hats am 26.07.06 11:38:410.168 - 0.18
      Avatar
      schrieb am 26.07.06 11:41:04
      Beitrag Nr. 120 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.060.962 von Aarondac am 26.07.06 11:39:19hui, jetzt noch WTB aufdecken:laugh: spare noch eien Rakte:laugh:
      Avatar
      schrieb am 26.07.06 11:42:21
      Beitrag Nr. 121 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.060.995 von mfierke am 26.07.06 11:41:04bin mal gespannt wo wir um 20 uhr stehen!
      :cool::D:D
      Avatar
      schrieb am 26.07.06 11:43:31
      Beitrag Nr. 122 ()
      RT 0,18 !!!!!!!!!

      in Stuttgart
      Avatar
      schrieb am 26.07.06 11:43:56
      Beitrag Nr. 123 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.061.043 von inthiscase am 26.07.06 11:43:31jauuuuuuuuuuuuuuuuuu hurrraaaaaaaaaaaaaaaaaaaaa
      Avatar
      schrieb am 26.07.06 11:45:55
      Beitrag Nr. 124 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.061.051 von mfierke am 26.07.06 11:43:56Waren die nicht vor ein paar Wochen schon mal bei 0,50 :eek::confused:
      Avatar
      schrieb am 26.07.06 11:47:52
      Beitrag Nr. 125 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.061.084 von Plusquamperfekt am 26.07.06 11:45:55nein, bei 0,70 :D

      Avatar
      schrieb am 26.07.06 11:48:13
      Beitrag Nr. 126 ()
      0.175 - 0.185
      Avatar
      schrieb am 26.07.06 11:53:37
      Beitrag Nr. 127 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.061.084 von Plusquamperfekt am 26.07.06 11:45:55sind schon fast 2 Monate her
      Avatar
      schrieb am 26.07.06 12:03:55
      Beitrag Nr. 128 ()
      Das Urteil ist schon online: Zwar gilt das Bankgeheimnis, aber nicht bei SCHNEIDER. Auch in fast allen anderen Fragen, die die Grünen bei SCHNEIDER angesprochen haben, haben sie Recvht bekommen. ;) Nur Fragen zu Dr. Jaffé etc. sind nicht zu beantworten sowie zu Tagesgeschäften von SCHNEIDER, wenn ich das richtig sehe. Die interessieren hier aber sowieso nicht. Ansonsten haben die Grünen nur in anderen Punkten, die nicht hier nicht interessieren, nicht überall Recht bekommen.



      "Vf. 11-IVa-05 München, 26. Juli 2006

      Pressemitteilung

      zur

      Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs

      vom 26. Juli 2006

      in dem Verfahren über die Verfassungsstreitigkeit zwischen

      drei Abgeordneten des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Antragsteller)

      und

      der Bayerischen Staatsregierung (Antragsgegnerin)

      über die Frage, ob die Antworten der Bayerischen Staatsregierung auf die Schriftlichen Anfragen

      1. vom 10. Mai 2004 (LT-Drs. 15/1242) und vom 16. August 2004 (LT-Drs. 15/1741),

      2. vom 6. April 2004 (LT-Drs. 15/1435),

      3. vom 11. Februar 2004 (LT-Drs. 15/709),

      4. vom 27. Mai 2004 (LT-Drs. 15/1629),

      die Rechte der Antragsteller aus Art. 13 Abs. 2, Art. 16 a Abs. 1, 2 Satz 1 BV verletzen


      I.

      Gegenstand des Verfahrens sind Schriftliche Anfragen der Antragsteller an die Staatsregierung zu folgenden vier Themenbereichen:

      - Insolvenz und Verkauf des Unternehmens Schneider Rundfunkwerke AG (ab 2000: Schneider Technologies AG – STAG):

      Gefragt wurde u. a. danach, in welchem Umfang und zu welchen Konditionen die Bayerische Landesanstalt für Aufbaufinanzierung (LfA) Anteile an der Schneider AG veräußert hat. Weitere Fragen betrafen die Kapitalausstattung sowie Ausgaben der AG und die Abwicklung des Insolvenzverfahrens.

      - Online-Aktivitäten des Freistaates Bayern:

      Gegenstand der Schriftlichen Anfrage war der Einsatz öffentlicher Mittel für den Aufbau des Virtuellen Markplatzes Bayern (VMB). Außerdem wurde nach der Vergabe von Fördermitteln im Rahmen der Initiative Bayern-Online und den Betriebsergebnissen der Telezentren bei der Realisierung des Operationellen Programms zur Förderung der Telematik im ländlichen Raum (top elf) gefragt.

      - Wirtschaftliche und organisatorische Situation der Sonderabfall-Entsorgung Bayern GmbH (GSB):

      Insoweit wurde um Auskünfte zu den Verbindlichkeiten der GSB, zu den für bestimmte Unternehmensbereiche angefallenen Kosten sowie entstandenen Verlusten/Gewinnen und zu den beschäftigten Leiharbeitnehmern nachgesucht.

      - Förderung des Ludwig-Musicals am Forggensee:

      Die Fragen betrafen vor allem das Engagement der Bayerischen Landesbank und der LfA bei diesem Projekt sowie die Nutzung eines Grundstücks des Freistaates Bayern durch den Veranstalter.

      Die Bayerische Staatsregierung hat einen Teil der Fragen u. a. mit dem Hinweis auf die Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen sowie auf schützenswerte Interessen Dritter nicht oder nur eingeschränkt beantwortet.

      Die Antragsteller sind der Auffassung, hierdurch würden Art. 13 Abs. 2, Art. 16 a Abs. 1, 2 Satz 1 BV verletzt. Aus diesen Verfassungsbestimmungen ergebe sich das Recht der Abgeordneten auf eine umfassende Beantwortung der Schriftlichen Anfragen durch die Staatsregierung.


      II.

      Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat entschieden, dass ein Teil der Antworten der Staatsregierung die Rechte der Antragsteller aus Art. 13 Abs. 2, Art. 16 a Abs. 1, 2 Satz 1 BV verletzt. Die Entscheidung stützt sich auf folgende Grundsätze:

      1. Das parlamentarische Fragerecht habe das Ziel, die Arbeit der Abgeordneten zu erleichtern. Soweit es der Informationsgewinnung zum Zweck der Kontrolle der Staatsregierung diene, könne es sich nur auf Bereiche erstrecken, für die die Staatsregierung verantwortlich sei.

      2. Die Überwachung einzelner Bankgeschäfte der Bayerischen Landesanstalt für Aufbaufinanzierung und der Bayerischen Landesbank falle grundsätzlich nicht in den Zuständigkeitsbereich der Rechtsaufsichtsbehörde und könne damit auch nicht Gegenstand des parlamentarischen Fragerechts sein. Etwas anderes gelte nur, wenn im konkreten Fall Anhaltspunkte dafür vorhanden seien, dass der rechtsaufsichtliche Verantwortungsbereich der Staatsregierung berührt sein könne.

      3. Die parlamentarische Kontrolle erfasse nicht nur das Tätigwerden der Staatsverwaltung in den Formen des öffentlichen Rechts. Sie erstrecke sich auf jegliche Staatstätigkeit, auch soweit sie sich privatrechtlicher Unternehmensformen bediene. Bei gemischtwirtschaftlichen Unternehmen, also gleichzeitig von der öffentlichen Hand und von Privaten gehaltenen Unternehmen gelte Entsprechendes, wenn sie von der öffentlichen Hand „beherrscht“ würden.

      4. Die Verhältnisse bei allein privat getragenen Unternehmen könnten in der Regel auch dann nicht Gegenstand einer parlamentarischen Anfrage sein, wenn diese staatliche Fördermittel oder Aufträge erhielten. Der parlamentarischen Kontrolle unterliege jedoch das Verhalten der öffentlichen Hand bei der Subventionsgewährung und der Auftragsvergabe.

      5. Grenzen des Fragerechts könnten sich ergeben, wenn die Beantwortung einer Anfrage Grundrechte Dritter berühre. In einem solchen Fall seien das Informationsinteresse des Abgeordneten und das Geheimhaltungsinteresse des Dritten unter Berücksichtigung der Bedeutung der Pflicht zur erschöpfenden Beantwortung parlamentarischer Anfragen für die Funktionsfähigkeit des parlamentarischen Systems gegeneinander abzuwägen.


      Zu der Entscheidung im Einzelnen:

      A. Insolvenz und Verkauf der STAG:

      1. Der Verfassungsgerichtshof hat die Beantwortung von Fragen, die den Verkauf von Anteilen der Schneider AG an Mitglieder des Vorstands oder des Aufsichtsrats und die Gewährung von Aktienoptionen durch die LfA betrafen, beanstandet.

      a) Zwar unterliege das Tätigwerden der LfA nur insoweit dem parlamentarischen Fragerecht, als die Staatsregierung im Rahmen der Rechtsaufsicht hierfür verantwortlich sei. Dieser Bereich sei vorliegend jedoch berührt, da sich die Anfrage auf die Rechtmäßigkeit des Verhaltens der LfA als Anstalt des öffentlichen Rechts bei der Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben beziehe.

      aa) Die LfA stehe nach Art. 2 Abs. 1 LfAG einerseits unter der Rechtsaufsicht des Staatsministeriums der Finanzen, das alle erforderlichen Anordnungen treffen könne, um den Geschäftsbetrieb in Übereinstimmung mit den Gesetzen und der Satzung zu erhalten. Zum anderen oblägen gemäß Art. 2 Abs. 3, Art. 12 Abs. 1 LfAG dem Verwaltungsrat Aufsichtsbefugnisse. Er beschließe die Richtlinien für die Geschäftstätigkeit und überwache die gesamte Geschäftsführung der Bank (Art. 12 Abs. 1 Satz 1 LfAG).

      Aus der dualistischen Aufsichtsregelung des LfA-Gesetzes ergebe sich, dass es allein Sache des Verwaltungsrats sei, das operative Geschäft zu kontrollieren. Die Überwachung einzelner Bankgeschäfte, wie z. B. von Aktienverkäufen, falle grundsätzlich nicht in den Zuständigkeitsbereich der Rechtsaufsichtsbehörde und könne damit auch nicht Gegenstand der parlamentarischen Kontrolle sein. Geschäftspolitische Fehlentscheidungen unterlägen allein der Kontrolle des Verwaltungsrats, nicht aber der Rechtsaufsicht.

      bb) Einzelne Bankgeschäfte könnten jedoch ausnahmsweise dann Gegenstand des parlamentarischen Fragerechts sein, wenn im konkreten Fall Anhaltspunkte dafür vorhanden seien, dass der rechtsaufsichtliche Verantwortungsbereich der Staatsregierung durch das Verhalten der LfA im Zusammenhang mit diesen Geschäften berührt sein könne. Die Antragsteller hätten hier Umstände vorgetragen, die nicht allein die Zweckmäßigkeit eines Bankgeschäfts beträfen, sondern für einen Klärungsbedarf im Rahmen der Rechtsaufsicht des Staatsministeriums der Finanzen sprächen. Sie würden in diesem Zusammenhang auf Presseveröffentlichungen verweisen, in denen der LfA eine unerlaubte Einflussnahme auf ein Mitglied eines Vertretungsgremiums der STAG durch die Gewährung von Aktienoptionen vorgeworfen werde.

      b) Der Beantwortung stünden weder überwiegende Interessen der LfA noch vorrangige Rechte Dritter entgegen.

      aa) Die Staatsregierung berufe sich u. a. darauf, durch die Weitergabe der gewünschten Informationen würden betriebswirtschaftliche Daten und Geschäftsgeheimnisse der LfA offenbart. Nach Auffassung des Verfassungsgerichtshofs ist die Geheimhaltung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen zwar eine wichtige Voraussetzung dafür, dass die LfA als Kreditinstitut am wirtschaftlichen Verkehr teilnehmen könne. Andererseits wirtschafte die LfA mit öffentlichen Geldern (Art. 3 Abs. 4 LfAG) und im öffentlichen Interesse (Art. 3 Abs. 1 und 2 LfAG). Damit bestehe ein berechtigtes öffentliches Interesse an der Aufklärung von Sachverhalten, die für die Rechtsaufsicht erheblich seien. Demgegenüber wären Einblicke in die interne Geschäftspolitik durch die Bekanntgabe der gewünschten Informationen im Hinblick auf die geringe Anzahl von möglicherweise betroffenen Bankgeschäften nur äußerst begrenzt möglich.

      bb) Auch schutzwürdige Rechte Dritter könnten der Beantwortung nicht mit Erfolg entgegengehalten werden. Die Vertragspartner der LfA würden gemäß Art. 14 Abs. 1 LfAG durch das Bankgeheimnis geschützt, das seine Grundlage im Recht auf informationelle Selbstbestimmung habe. Die Bekanntgabe der gewünschten Informationen wäre für die Betroffenen dann unzumutbar, wenn die Intimsphäre und damit der absolut geschützte Bereich privater Lebensgestaltung betroffen wäre. Dies sei hier jedoch nicht der Fall. Es sei vielmehr der berufliche Bereich von Mitgliedern der Vertretungsorgane einer Aktiengesellschaft betroffen, in dem Privatpersonen eher damit rechnen müssten, die Aufmerksamkeit des die Landesregierung kontrollierenden Parlaments zu finden. Im Verhältnis zu diesen möglichen, aber nicht besonders gravierend zu erachtenden Beeinträchtigungen der Persönlichkeitsrechte von Mitgliedern der Vertretungsorgane der STAG überwiege das für einen demokratischen Staat wesentliche Kontrollrecht des Parlaments. Die Beantwortung sei daher auch ohne die Zustimmung möglicher Betroffener zulässig.

      2. Der Verfassungsgerichtshof hat ferner festgestellt, dass die Staatsregierung nicht verpflichtet war, Fragen zu beantworten, die den Ablauf und die Gestaltung des Insolvenzverfahrens, wie z. B. die Bieter und vertragliche Überlegungen für einen Verkauf des insolventen Unternehmens, betreffen. Durch die Abwicklung des Insolvenzverfahrens werde der Verantwortungsbereich der Staatsregierung nicht berührt. Für die Verwaltung des zur Insolvenzmasse gehörenden Vermögens sei nach § 80 Abs. 1 InsO der Insolvenzverwalter zuständig; er stehe gemäß § 58 Abs. 1 Satz 1 InsO unter der Aufsicht des Insolvenzgerichts.

      3. Auch Fragen nach unternehmensinternen Vorgängen der STAG, wie z. B. nach Rücklagen, müssen nach der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs von der Staatsregierung mangels Verantwortlichkeit nicht beantwortet werden. Die Beteiligungen der LfA an der STAG würden nicht dazu führen, dass eine direkte Legitimationskette zwischen der Staatsregierung und dem Privatunternehmen STAG entstehe, was Voraussetzung für die Zulässigkeit einer parlamentarischen Kontrolle unmittelbar der STAG und ihrer Organe wäre.

      B. Online-Aktivitäten des Freistaates Bayern:

      1. Hinsichtlich der Fragen zum Virtuellen Marktplatz Bayern (VMB) hat der Verfassungsgerichtshof eine Verletzung der Rechte der Antragsteller nicht festgestellt. Die Fragen beträfen u. a. die Tätigkeit von Privatfirmen, wie der VMB GmbH, sowie von Sparkassen. Umstände, die eine Verantwortlichkeit der Staatsregierung begründen könnten, seien nicht erkennbar.

      2. Die Beantwortung der Fragen zur Initiative Bayern-Online wurde vom Verfassungsgerichtshof beanstandet. Gegenstand der Fragen sei die Gewährung staatlicher Mittel im Rahmen der Förderung. Zwar seien private Dritte, auch wenn sie Subventionen erhalten, grundsätzlich nicht dem parlamentarischen Fragerecht unterworfen. Ziel der parlamentarischen Kontrolle sei hier jedoch nicht unmittelbar das jeweilige subventionierte Unternehmen, sondern vielmehr die für die Gewährung der Fördermittel verantwortliche Exekutive. Dem Parlament stehe nicht nur das Recht zu, den Haushalt zu bewilligen (sog. Budgetrecht, Art. 78 BV). Es müsse auch die Möglichkeit haben, die Mittelverwendung zu überwachen (sog. Budgetkontrolle, Art. 80 BV). Diesem Zweck diene hier die Wahrnehmung des parlamentarischen Fragerechts. Demgegenüber müssten die Interessen der subventionierten Unternehmen an einer Geheimhaltung der konkreten Fördervolumina zurücktreten. Durch privatrechtliche Klauseln, in denen Vertraulichkeit vereinbart werde, dürfe das parlamentarische Kontrollrecht nicht unterlaufen werden.



      3. Die Beantwortung der Fragen zum Programm zur Förderung der Telematik im ländlichen Raum (top elf) sei dagegen nicht zu beanstanden. Mit diesen Fragen begehrten die Antragsteller die Bekanntgabe von Informationen aus dem innerbetrieblichen Bereich privater Unternehmen, die über die Fördervolumina hinausgingen. Die Beteiligung von Landkreisen und Gemeinden an den Telezentren vermöge eine Verantwortlichkeit der Staatsregierung für deren Geschäftsentwicklung und eine hieraus folgende Antwortpflicht nicht zu begründen.


      C. Wirtschaftliche und organisatorische Situation der Sonderabfall-Entsorgung Bayern GmbH (GSB):

      1. Das Fragerecht der Antragsteller sei insoweit verletzt, als es geboten gewesen wäre, die Frage nach den Kosten eines Gutachtens, das die GSB bei einer Privatfirma in Auftrag gegeben habe, durch unveröffentlichtes Schreiben zu beantworten. Die GSB sei als GmbH organisiert und erfülle mit der Abfallentsorgung öffentliche Aufgaben. Der Freistaat Bayern sei zu 53 % an der Gesellschaft des privaten Rechts beteiligt und habe damit die Möglichkeit, beherrschenden Einfluss auf diese ausüben. Ihre Geschäftstätigkeit könne daher Gegenstand der parlamentarischen Kontrolle sein. Durch die Bekanntgabe der Kosten des Gutachtens würden allerdings privatrechtliche Beziehungen zu dem Auftragnehmer offen gelegt. Dies sei nur dann zulässig, wenn die verfassungsrechtlich verankerte Rechtsposition der Antragsteller höherrangig als das durch Art. 101, 103 BV geschützte Geheimhaltungsinteresse des Auftragnehmers zu gewichten sei. Die gewünschte Auskunft sei im Rahmen der dem Parlament obliegenden Budgetkontrolle, die auch private, vom Freistaat Bayern beherrschte Unternehmen erfasse, von Bedeutung. Andererseits erscheine es nicht ohne weiteres zumutbar, dass ein privater Dritter, der mit der öffentlichen Hand rein privatrechtliche Vereinbarungen abschließe, im Hinblick auf das parlamentarische Fragerecht mit der Bekanntgabe von Vertragsinterna in der Öffentlichkeit rechnen müsse. Dem Anliegen könne jedoch dadurch Rechnung getragen werden, dass die Antwort auf die Frage der Antragsteller nicht in die Landtagsdrucksachen aufgenommen werde.

      2. Dagegen sei nicht zu beanstanden, dass die Staatsregierung nur die Verbindlichkeiten der GSB insgesamt, nicht aber die einzelnen Banken, die Kredite gewährt hätten, angegeben habe. Die Abwägung zwischen dem parlamentarischen Fragerecht und den Geheimhaltungsinteressen der Kreditgeber ergebe hier keinen Vorrang zugunsten der Antragsteller. Dem Recht des Parlaments auf Kontrolle der Mittelverwendung sei durch die Bekanntgabe des Gesamtbetrags der Kreditverbindlichkeiten hinreichend Rechnung getragen.

      3. Die Beantwortung von Fragen zu den für bestimmte Unternehmensbereiche angefallenen Kosten sowie zu entstandenen Verlusten/Gewinnen und zu den beschäftigten Leiharbeitnehmern dürfe nicht verweigert werden.

      Die Staatsregierung berufe sich darauf, bei den gewünschten Informationen handle es sich um schutzwürdige Geschäftsgeheimnisse. Die GSB konkurriere jedenfalls in einem Teilbereich ihrer Unternehmenstätigkeit mit anderen Wettbewerbern. Nach den Darlegungen des Verfassungsgerichtshofs befindet sie sich damit zwar in einer Schutzposition wie jedes private Unternehmen und nimmt insoweit am Grundrechtsschutz der Art. 101 und 103 BV teil. Ein Vorrang dieser Belange im Verhältnis zum Fragerecht der Antrag-steller bestehe jedoch nicht. Dass Konkurrenten aus den gewünschten Informationen Vorteile am Markt ziehen könnten, sei weder von der Staatsregierung nachvollziehbar belegt noch sonst ersichtlich.

      Der Antwortpflicht könne auch nicht entgegengehalten werden, dass neben der öffentlichen Hand private Anteilseigner an der GSB beteiligt seien und diese ihrerseits ein Interesse an der Geheimhaltung innerbetrieblicher Sachverhalte haben könnten. Diese privaten Dritten müssten angesichts der dominierenden Stellung des Staates und im Hinblick auf die der GSB durch Art. 10 BayAbfG zugewiesenen Aufgaben (Entsorgung von Sonderabfällen) damit rechnen, dass die Gesellschaft einer parlamentarischen Kontrolle unterzogen werde.

      D. Förderung des Ludwig-Musicals am Forggensee:

      Insoweit hat der Verfassungsgerichtshof keine Verletzung der Rechte der Antragsteller festgestellt.

      1. Zwar sei zur Beantwortung eines Teils der Anfrage auf ein nicht in den Landtagsdrucksachen veröffentlichtes Schreiben des Staatsministeriums der Finanzen an einen anderen Abgeordneten verwiesen worden. Die Bezugnahme auf ein nicht veröffentlichtes Schreiben an eine dritte Person sei grundsätzlich nicht geeignet, einem parlamentarischen Informationsverlangen zu genügen. Für die Antragsteller sei jedoch erkennbar gewesen, dass ihnen das betreffende Schreiben mangels Veröffentlichung nicht zugänglich war. Bei dieser Situation hätte ihnen oblegen, das Staatsministerium der Finanzen hierauf hinzuweisen und auf eine ausreichende Antwort zu dringen. Dies gebiete der Grundsatz der gegenseitigen Rücksichtnahme von Verfassungsorganen. Die Staatsregierung habe den Antragstellern das betreffende Schreiben zwischenzeitlich zur Verfügung gestellt. Eine Veranlassung festzustellen, dass das Informationsverlangen nicht rechtzeitig, nämlich nicht im Rahmen der seinerzeitigen Antwort auf die Anfrage befriedigt und damit gegen die Verfassung verstoßen worden sei, bestehe unter den gegebenen besonderen Umständen nicht.

      Zum Inhalt des Auskunftsbegehrens sei ergänzend Folgendes anzumerken: Die Fragen würden auf die Bedingungen und die Abwicklung bestimmter Kreditgeschäfte der Landesbank und der LfA zielen. Die Überwachung einzelner Bankgeschäfte dieser Kreditinstitute falle jedoch grundsätzlich nicht in den Zuständigkeitsbereich der Rechtsaufsichtsbehörde. Da besondere Umstände, die den rechtsaufsichtlichen Verantwortungsbereich der Staatsregierung berühren, nicht erkennbar seien, wäre eine Antwortpflicht zu verneinen.


      2. Die Beantwortung der Fragen nach den Grundstücksgeschäften zwischen dem Freistaat Bayern und dem Veranstalter sei nicht zu beanstanden. Wegen der Einzelheiten der Grundstücksgeschäfte sei in zulässiger Weise auf die Vorlagen für die nichtöffentlichen Sitzungen des Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen des Bayerischen Landtags verwiesen worden. Gemäß §§ 188, 186 Satz 1 GeschOLT seien die Antragsteller berechtigt, die beim Landtagsamt verwahrten Unterlagen sowie die Protokolle der nichtöffentlichen Sitzungen einzusehen. Damit sei der Inhalt der Vorlagen und der Beratungen im Ausschuss auch den Antragstellern zugänglich.

      Bayerischer Verfassungsgerichtshof"


      Quelle: {url]http://www.bayern.verfassungsgerichtshof.de/11-IVa-05-Presse…
      Avatar
      schrieb am 26.07.06 12:07:17
      Beitrag Nr. 129 ()
      0,18 - 0,19 realtime 0.189
      Avatar
      schrieb am 26.07.06 12:12:26
      Beitrag Nr. 130 ()
      rt 0.198..:lick:
      Avatar
      schrieb am 26.07.06 12:16:49
      Beitrag Nr. 131 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.061.544 von Hats am 26.07.06 12:12:260,20 - 0,21:lick:
      Avatar
      schrieb am 26.07.06 12:35:42
      Beitrag Nr. 132 ()
      0.17 - 0.188 rt 0.171
      Avatar
      schrieb am 26.07.06 16:32:47
      Beitrag Nr. 133 ()
      Neuer Bericht des BR:



      "Das Online-Angebot des Bayerischen Rundfunks
      www.br-online.de/bayern-heute/artikel/0607/26-gruene-staatsregierung/index.xml
      Stand: 26.07.2006
      Grünen-Klage
      "Schallende Ohrfeige" für die Staatsregierung

      Die CSU-Staatsregierung hat vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof eine Niederlage gegen die Landtags-Grünen einstecken müssen. Die Richter schlossen sich weitgehend deren Auffassung an, dass die Rechte der Opposition verletzt worden seien. Grünen-Chef Sepp Dürr sprach nach der Urteilsverkündung von einer "schallenden Ohrfeige" für die Staatsregierung.

      Das Gericht begründete sein Urteil damit, dass die Arbeit der Abgeordneten durch das parlamentarische Fragerecht erleichtert werden solle. Davon seien alle Bereiche erfasst, die in der Verantwortung der Staatsregierung liegen. Der Kontrolle der Opposition unterliege nicht nur staatliches Handeln in Formen des öffentlichen Rechts, sondern auch in privatrechtlichen Unternehmensformen.

      Grüne bekamen keine Zahlen

      Konkret ging es um mehrere schriftliche Anfragen, in denen die Grünen Informationen über die Arbeit staatlicher Beteiligungsunternehmen verlangt hatten. Interessiert waren die Grünen an den Online-Aktivitäten des Freistaats, dem Engagement der Förderbank LfA beim Elektronikunternehmen Schneider, der Insolvenz der Sonderabfall-Entsorgungsgesellschaft GSB sowie der Förderung des König-Ludwig-Musicals. Die Abgeordneten wollten nach eigenen Angaben die Verwendung von Steuergeldern prüfen. Die Staatsregierung hatte sich geweigert,die Zahlen zu veröffentlichen und begründete dies mit Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen sowie dem Datenschutz.

      Bayerisches Verfassungsgericht stärkt Parlament

      "Meilenstein für die Rechte der Opposition"

      In einer ersten Reaktion schätzte Grünen-Fraktionschef Sepp Dürr das Urteil als Meilenstein für die Rechte der Opposition ein: "Das Urteil ist damit auch ein großer Erfolg für die Steuerzahler, weil die Staatsregierung nun verpflichtet ist, mehr Transparenz über die Verwendung staatlicher Gelder herzustellen", sagte Dürr.

      Auch SPD-Fraktionschef Franz Maget lobte das Urteil: Die nun fälligen Antworten der Staatsregierung zeigten, "über wen oder was die Staatsregierung mit der verfassungswidrigen Verweigerung von Antworten den Mantel des Schweigens hüllen wollte". Finanzminister Faltlhauser sagte, das Urteil schaffe Klarheit über die Reichweite des parlamentarischen Auskunftsrechts.

      In Einzelfällen muss abgewogen werden

      Allerdings sahen die Richter in einigen Punkten dem Fragerecht Grenzen gesetzt. So erstrecke sich dieses nur dann auf die Überwachung einzelner Bankgeschäfte der Bayerischen Landesbank oder der LfA, wenn die Rechtsaufsicht der Staatsregierung berührt wird. Zudem müsse in einigen Fällen - wenn Grundrechte Dritter betroffen seien - zwischen dem Informations- und dem Geheimhaltungsinteresse abgewogen werden.

      Ähnlicher Fall bereits vor fünf Jahren

      Bereits vor fünf Jahren hatte der Verfassungsgerichtshof den Grünen in einem ähnlichen Fall Recht gegeben. Die Richter werteten es als klaren Verstoß gegen die Bayerische Verfassung, dass die Staatsregierung eine Anfrage der Grünen zu Flügen von Regierungsmitgliedern nur teilweise beantwortet hatte. Die Anfragen sind im Landtag eines der wichtigsten Kontrollinstrumente der Opposition und können schriftlich oder mündlich gestellt werden.
      "

      Quelle: http://www.br-online.de/bayern-heute/artikel/0607/26-gruene-…



      Dazu Bericht zum Anhören:

      "Parlamentarische Kontrolle erstreckt sich auf jegliche Staatstätigkeit, auch wenn sie sich einer GmbH bedient". Peter Kveton zum Urteil des Verfassungsgerichtshofs. (B5 aktuell 1:04 min)"

      http://www.br-online.de/cgi-bin/ravi.pl;jsessionid=UTHP2N10P…

      Zitat (ohne Gewähr, mitgeschrieben, gegen Ende des Beitrags): "Die Grünen werden in den kommenden Wochen wohl mehr über die Umstände der Schneider-Pleite... erfahren.[/red]"
      Avatar
      schrieb am 01.08.06 17:34:46
      Beitrag Nr. 134 ()
      Ja---jaaa---jjaaaa----jjjjaaaaaa---jjjjjjjjaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaa es geht los......

      Die erste Pressemeldung, die sich auf das Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes vom 26. Juni als Grundlage bezieht......


      Pressemitteilung

      Datum: 01. August 2006

      Subventionen offenlegen

      GRÜNE: Steuermittel kein Geschäftsgeheimnis

      München (01.08.2006/hcl). Die Grünen im Landtag fordern mehr Transparenz im Umgang mit Steuergeldern.

      Wer Steuergelder bekommt, muss auch damit rechnen, dass die Öffentlichkeit wissen will, was damit passiert", sagt der grüne Fraktionsvorsitzende Sepp Dürr. Die Grünen sehen diese Position durch die Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs auf eine Klage der grünen Landtagsfraktion in der vergangenen Woche bestärkt.

      "WENN UNTERNEHMEN GELD VOM STAAT NEHMEN, FÄLLT DAS NICHT UNTER DAS BETRIEBS- UND GESCHÄFTSGEHEIMNIS. ES IST ERFREULICH, DASS DIES NACH DEM RICHTERSPRUCH AUCH TEILE DER CSU-STAATSREGIERUNG ERKANNT HABEN", sagt Sepp Dürr.


      Bisher hatte sich die CSU stehts vehement gegen die Offenlegung von Subventionsempfängern ausgesprochen, zuletzt in der Bundesratssitzung am 7. Juli, als über die Transparenzrichtlinie der EU beraten wurde.

      Auch jetzt komme die CSU dem berechtigten Informationsinteresse der Steuerzahler und Steuerzahlerinnen nur allzu zögerlich entgegen - die Offenlegung solle nur im Agrarbereich gelten und durch verschiedene bürokratische Hürden eingeschränkt sein. Die Grünen sprechen sich für eine generelle Offenlegung aus.

      Bei der Agrarförderung ist nach Ansicht der Grünen außerdem ein Systemwechsel erforderlich. Nicht Besitzstand sondern Leistung müsse gefördert werden. Die CSU müsse sich dafür einsetzen, dass die Bundesregierung von der Möglichkeit Gebrauch macht, 20 Prozent der Direktzahlungen an Landwirte in der zweiten Säule der Agrarförderung zu transferieren. In Bayern erhalten rund 120.000 landwirtschaftliche Betriebe Direktzahlungen der EU. Nur 7,5 Prozent der Landwirte erhalten 20.000 Euro oder mehr. Sinnvoll sei deshalb eine gestaffelte Abschöpfung von bis zu 20 Prozent der Direktzahlungen bei Landwirten, die 20.000 Euro und mehr an Direktzahlungen erhalten, sagt Sepp Dürr. "Diese Modulation zugunsten ökologischer Maßnahmen und zur Förderung des ländlichen Raums nutzt der großen Mehrheit der bayerischen Bauern."


      Quelle:http://www.gruene-fraktion-bayern.de/cms/pressemitteilungen/…

      c Die Grünen im Bayerischen Landtag 2006
      Avatar
      schrieb am 01.08.06 17:54:16
      Beitrag Nr. 135 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.270.731 von Aarondac am 01.08.06 17:34:46...schaun wir mal was noch kommt!

      :D:cool:;)
      Avatar
      schrieb am 01.08.06 18:20:13
      Beitrag Nr. 136 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.270.731 von Aarondac am 01.08.06 17:34:46:lick::lick::lick::lick::lick:
      Avatar
      schrieb am 01.08.06 18:42:14
      Beitrag Nr. 137 ()
      Solange das CSU-Gestühl im bayerischen Landtag nicht entkalkt wird, sehe ich sehr gute Chancen für die Oppositionsparteien bei den nächsten Wahlen. (Regierungsübernahme?)

      Denn es sieht zumindest so aus, als ob die Intelligenz der wahlberechtigten Bevölkerung schneller wächst, als...ähhh alles andere.
      Avatar
      schrieb am 01.08.06 18:48:46
      Beitrag Nr. 138 ()
      Avatar
      schrieb am 01.08.06 18:54:44
      Beitrag Nr. 139 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.271.969 von Quipu am 01.08.06 18:48:46Was soll da stehen :confused:
      Avatar
      schrieb am 01.08.06 18:58:45
      Beitrag Nr. 140 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.271.969 von Quipu am 01.08.06 18:48:46http://www.taz.de/pt/2003/08/30/a0132.1/textdruck

      für die, die wenig Hintergrundwissen haben.

      :)
      Avatar
      schrieb am 01.08.06 19:00:36
      Beitrag Nr. 141 ()
      Avatar
      schrieb am 01.08.06 19:08:07
      Beitrag Nr. 142 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.272.052 von Plusquamperfekt am 01.08.06 18:54:44Daraus erkennst du, dass Renate Daum nicht aufgibt, bis alles geklärt ist.

      :)
      Avatar
      schrieb am 01.08.06 19:09:16
      Beitrag Nr. 143 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.272.052 von Plusquamperfekt am 01.08.06 18:54:44Das betraf den ersten Prozess von Renate Daum in Sache Schneider.
      Die Revision wurde vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof am 25.06.2006 behandelt.
      Das Urteil ist derzeit noch nicht veröffentlicht.
      Avatar
      schrieb am 01.08.06 19:26:02
      Beitrag Nr. 144 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.272.143 von Quipu am 01.08.06 19:00:36...alte und sehr gute Berichte zur CSU-Affäre um die Schneider-Technologies AG.

      IMMER wieder sehr lesenswert,/b] so können sich noch nicht Informierte, auf die Schnelle ein Bild von der Schneider-Tragödie machen.

      Aber es gibt Altaktionäre, die über Jahre mit vollem und erbittertstem Einsatz aller ihrer Resourcen an der Aufarbeitung und Aufdeckung der Wahrheit dieses Börsenverbrechens arbeiten.

      Dass die Oppositionsparteien, vorran die Grünen mit ihrer Organklage, im Bayerischen Landtag, auch im Sinne ihrer Aufgabe und der bayerischen Steuerzahler/innen in die Hand genommen haben, zeigt doch vor allem, dass das Mauschelsystem der CSU auf wackligen Füssen steht.

      Bei Schneider wurden Steuergelder verheitzt, und die sollten diejenigen dem Staat oder den Geschädigten ersetzen, die das zu verantworten haben. Beim schwören, Schaden vom Volke abzuwenden, sind sie ja auch immer schnell zur Hand.
      Avatar
      schrieb am 01.08.06 19:37:56
      Beitrag Nr. 145 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.272.563 von Aarondac am 01.08.06 19:26:02Es wäre an der Zeit dass hier sehr harte Bestrafungen eingeführt werden müssten, mit Zugriff auf Privateigentum und auf die Pensionsansprüche.

      Schwören allein, tut nicht weh.
      Avatar
      schrieb am 01.08.06 20:26:27
      Beitrag Nr. 146 ()


      0.175 ist erste Unterstützung,hat heute und DO locker gehalten. :cool:
      Avatar
      schrieb am 02.08.06 14:20:58
      Beitrag Nr. 147 ()
      Als fünftes Bundesland hat Mecklenburg-Vorpommern seit dem 29. Juli 2006 ein eigenes

      Informationsfreiheitsgesetz


      Bayern mauschelt und mauert diesbezüglich weiter, wie bisher, um den ganzen CSU-Mief- und Morast unter Verschluß halten zu können.
      Avatar
      schrieb am 02.08.06 14:47:38
      Beitrag Nr. 148 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.282.384 von Aarondac am 02.08.06 14:20:58Und bei Wikipedia kann man unter dem Suchwort

      "Informationsfreiheitsgesetz"

      nachlesen, dass auch in Hamburg und Bremen zum 01. August 2006 ein Informatinsfreiheitsgesetz installiert wurde.

      http://de.wikipedia.org/wiki/Informationsfreiheitsgesetz

      Ist Bayern in etwa vergleichbar mit Mexico?

      Mexico wurde von 1929 bis 2000 von ein und derselben Partei regiert: der Partido Revolucionario Institucionale (PRI) ("Partei der Institutionalisierten Revolution".) Die Folge war ein sehr geringes Maß an Transparenz und damit einhergehend ein hohes Maß an Korruption.
      Nach dem Regierungswechsel im Dezember 2000 hat die Regierung Vicente Fox Quesanda (PAN) daher das Transparenzgesetz
      geschaffen, das am 12 Juni 2003 in Kraft trat.

      Bayern fürchtet anscheinend ein Informationsfreiheitsgesetz wie der Teufel das Weihwasser.

      Was kann eine Christliche Regierung nur so vehement zu verbergen haben?
      Avatar
      schrieb am 02.08.06 16:12:22
      Beitrag Nr. 149 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.282.747 von Aarondac am 02.08.06 14:47:38:lick::lick::lick::lick:

      Da ist die Kacke am Damfen und wir haben bei 0.2 eingesammelt.

      RT STU/MUN 0.18
      Avatar
      schrieb am 02.08.06 16:25:00
      Beitrag Nr. 150 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.284.435 von mindgames1001 am 02.08.06 16:12:22die umsätze heute und auch gestern sind wohl kaum relevant!
      wenn einer 100.000 stück kauft dann sind wir gleich bei 0,25!
      ich denke nicht das kurs weiter fällt! bevor das passiert
      werden eher viele nachkaufen!
      ;):):laugh::D:cool:
      Avatar
      schrieb am 02.08.06 17:13:59
      Beitrag Nr. 151 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.284.698 von clever_broker am 02.08.06 16:25:00Klar,man merkt dass die starken Marktteilnehmer einfach abwarten und dann wieder dabei sind.Siehe MI und DO,als 4 Millionen Aktien gehandelt wurden.


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      SCHNEIDER AG: Mo, 03. Juli 2006: Verhandlung Verfassungsgericht Bayern: Muss die Regierung jetzt aus