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    Eigenkapital vs Grundkapital.... 2 Fragen - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 27.06.06 20:32:59 von
    neuester Beitrag 28.06.06 22:19:46 von
    Beiträge: 7
    ID: 1.068.209
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      Avatar
      schrieb am 27.06.06 20:32:59
      Beitrag Nr. 1 ()
      Guten Tag,

      besteht bei einem Aktienunternehmen das Grundkapital / Eigenkapital ausschliesslich aus Aktien oder auch aus anderen Geldquellen und wenn ja in welchem Verhältniss ?

      Warum gibt es Unternehmen mit ordentlichen Gewinnen, aber weiterhin hohen Wachstumsbedarf und eine anversierte gewisse z.T.hohe Gewinngrösse um "Arbeitsplätze zu erhalten" ?....erscheint etwas maßlos und unlogisch!

      Vielen Dank!
      WM
      Avatar
      schrieb am 27.06.06 20:51:30
      Beitrag Nr. 2 ()
      Das Grundkapital besteht aus der Summe der Nennwerte der ausgegebenen Stamm –und Vorzugsaktien. Der Mindestnennbetrag des Grundkapitals bei einer Aktiengesellschaft muß mindestens 50.000 Euro betragen. Das Grundkapital ist in der Bilanz auf der Passivseite zu finden und ist unter dem Eigenkapital eingeordnet.

      Wachstum braucht Kapital und das bekommt man i. d. R. nur bei guter Gewinnlage.

      Alles klar?:)
      Avatar
      schrieb am 27.06.06 21:45:53
      Beitrag Nr. 3 ()
      ....also gehört dem Aktionär die ganze AG !!

      Besten Dank !!

      WM
      Avatar
      schrieb am 27.06.06 22:42:35
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.305.637 von Weatherman am 27.06.06 21:45:53Ganz klares Jain. ;)
      Die Aktionäre sind nur mit dem Nennwert je Aktie an der AG beteiligt, nicht mit dem Kurswert der Aktie
      Avatar
      schrieb am 27.06.06 23:46:51
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.306.651 von Lars01 am 27.06.06 22:42:35Zum EK gehört neben dem Grundkapital auch noch Gewinnvorträge etc

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      schrieb am 28.06.06 08:11:03
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.307.684 von Lars01 am 27.06.06 23:46:51Zum Eigenkapital gehören (vereinfacht ausgedrückt):

      Gezeichnetes Kaptial (in der Regel 1,00 Euro pro Aktie)
      Kapitalrücklagen (Delta zwischen tatsächlichem Erlös aus IPO und dem gezeichneten Kapital oder Agio aus Kapitalerhöhungen)
      Gewinnrücklagen (aus Bilanzgewinnen)

      Und natürlich sind die Aktionäre nicht nur mit dem Nennwert an der AG "beteiligt", sondern auch an den Kaptitalrücklagen und den Gewinnrücklagen. Wem würde denn sonst der Rest gehören?
      Avatar
      schrieb am 28.06.06 22:19:46
      Beitrag Nr. 7 ()
      Danke!

      Ein Unternehmen was an die Börse geht, besitzt doch schon vor dem Börsengang Anlagevermögen usw, wer soll denn sonst die Aktien zeichnen? Mit dem Börsengang wird zusätzlich Kapital aufgenommen, demnach müsste erhebliches Kapital ohne Aktionärsbindung bereits exestieren, des Weiteren gibt es Kapital ausserhalb des Streubesitzes.

      WM


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